Am 10.08.2018 um 12:12 schrieb Martin Gerdes:
>
>>>> Hint: Der betreffende 'Dienstleister' ist die Bundespolizei; und die
>>>> handelt dort aufgrund gesetzlicher Vorgaben, nicht aufgrund eines
>>>> Dienstleistungsvertrages o. ä.
>>
>>> Vor allem hat das Personal des Dienstleisters Sch**** gebaut.
>
>>Nochmal ganz langsam zum Mitdenken: *Es* *gibt* *keinen*
>>*'Dienstleister'*. Die Bundespolizei hat hier *hoheitliche* *Aufgaben*
>>aufgrund *gesetzlicher* *Vorgaben* wahrgenommen.
>
> Du dürftest wissen, daß Du mich mit Unterstreichungen und Fettdruck
> nicht beeindrucken kannst.
>
> Fehlverhalten einzelner Personen ist juristisch irgendwie immer
> greifbar, selbst wenn diese Personen von der Bundespolizei beaufsichtigt
> gewesen sein sollten.
Jein; die Frage ist weniger ein Fehlverhalten, sondern eine mögliche
Schuldhaftigkeit.
> Wenn einer im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, ist es Sache der
> Polizei, die Straße zu sperren. Den entstehenden Stau hat aber dennoch
> nicht die Polizei verschuldet, sondern der Unfallverursacher.
>
> Nach aktueller Rechtslage kann jemand, der durch einen Unfall in einen
> Stau gerät, den Unfallverursacher nicht für die Verzögerung haftbar
> machen.
Eben.
> Ein Naturgesetz ist diese Rechtslagge aber nicht, es wäre
> rechtssystematisch durchaus denkbar, daß der Unfallverursacher auch für
> mittelbare Schäden haften muß.
Nur denkbar, wenn dem Verursacher Vorsatz (möglicherweise auch grobe
Fahrlässigkeit) nachweisbar wäre. Gottseidank sind wir nicht in den USA,
wo die Gefahr besteht, dass man von einer Jury wegen irgend einem
Muckenpfurz verurteilt werden kann (btw. orientieren sich die Strafen
dort nicht an der Tat an sich, sondern am Einkommen des Beklagten,
Grundsatz "es soll dem weh tun", was die teilweise horrenten Beträge
begründet; und die Tatsache, dass besonders gerne Reiche und große
Unternehmen verklagt werden ...)
> "Hint:"
> Mittlerweile ist ein Schienensuizidant dem Triebwagenführer gegenüber
> schadenersatzpflichtig, das heißt: Aus einem eventuellen Erbe muß an den
> Triebwagenführer ggf. Schmerzensgeld gezahlt werden. Das war nicht immer
> so, das hat irgendwann einer mal herausgeklagt.
Ja; dem Suizidanten wird AFAIK grobe Fahrlässigkeit unterstellt
(schuldhaftes Inkaufnehmen einer Körperverletzung Dritter, hier in Form
des Schocks aka Unwohlbefindens des Zugführers). Einerseits (dem
Zugführer gegenüber) sicherlich richtig, andererseits wird es IMHO aber
trotzdem nicht dem Suizidenten gerecht, der sicherlich gute Gründe für
sein Verhalten zu haben glaubte, also eher krank als schuldhaft handelnd
war.
> Warum sollte es nicht in analogen Fällen auch möglich sein, eine
> Fluggastentschädigung herauszuklagen oder zumindest eine Wirkung in der
> Öffentlichkeit zu erzielen, die zur Folge hat, daß in Zukunft
> Sicherheitsunternehmen in Regreß genommen werden können?
S. o (Stichwort Vorsatz/Grobe Fahrlässigkeit).