Am 21.07.2012 18:37, schrieb Harald Hengel:
> Davon war nicht die Rede.
Bis jetzt nicht, denn Du wolltest das ja lieber unter den Tisch fallen
lassen, nicht wahr? Und da passt es natï¿œrlich schlecht, dass ich Dir
etwas von den tatsï¿œchlichen Problemen beim Verpacken von Lebensmitteln
unter die Nase halte, was Du nun mal nicht einfach ausblenden kannst.
Du wirst es natï¿œrlich trotzdem versuchen, lï¿œsst man Dir halt bloss nicht
unwidersprochen durchgehen.
> Fï¿œr Wasserverluste gibt es meines Wissens noch spezielle Regeln.
Aha, wo denn? :-) Na komm, nenne wenigstens einmal gesetzliche
Bestimmungen oder meinetwegen wenigstens DIN Normen oder ï¿œhnliches.
> Geprï¿œft wurden seinerzeit Produkte wie Zucker, Mehl etc. nicht was im
> nachhinein noch begrï¿œndbare Verluste haben kann.
Oh, also kï¿œnnen Zucker oder Mehl sich im Gewicht nicht verï¿œndern, z.B.
durch Luftfeuchtigkeit oder gibt es die im Hengelschen Universum nicht?
Und dass nur solche Produkte geprï¿œft wurden behauptest Du natï¿œrlich auch
nur unbelegt, nicht wahr?
>> Der Hersteller wiegt Dir exakt 500g Schnittbrot in die
>> Tï¿œte,
>
> Nᅵ, 490 Gramm.
Selbst wenn er ab und zu 490g einwiegt, wï¿œre das gesetzlich kein
Problem, denn gemᅵᅵ ᅵ 22 Abs. 3 FPackV darf er sogar bei einer
Nennfï¿œllmenge von 500-1000g bis zu 15g Minusabweichung haben. Es dï¿œrfen
sogar Packungen dabei sein, die noch weniger wiegen nur nicht mehr als
2% aller Packungen und gem. ᅵ 22 Abs. 1 darf er die Nennfᅵllmenge im
Mittel aller Packungen nicht unterschreiten.
Aber, solange man in einem Beispiel nicht exakt weiss, wieviele
Packungen als Basis (alle Packungen) anzunehmen sind und wieviele davon
exakt wieviel gewogen haben, sind alle weiteren Annahmen nichts als
heisse Luft. Und solange Du nicht belegen kannst, was genau die Stiftung
Warentest veranstaltet hat, nehme ich das ebenfalls nicht als belastbare
Aussage an.
> Also schï¿œdigt man lieber den Kunden.
> Ich sehe keine brauchbare Begrï¿œndung dafï¿œr, dass der Kunde zu wenig
> bekommen sollte.
Und ich sehe keine Begrï¿œndung dafï¿œr, warum der Hersteller auf seine
Kosten stï¿œndig zuviel einfï¿œllen sollte ohne es dem Kunden berechnen zu
kï¿œnnen.
Durch die gesetzliche Vorgabe, dass im Mittel die Nennfï¿œllmenge nicht
unterschritten werden darf, ist doch den berechtigten Interessen beider
Seiten genï¿œge getan. Natï¿œrlich nur nicht in Hengels Welt, wo Hersteller
grundsï¿œtzlich bï¿œse und raffgierig sind.
> Frisch abgewogen ist der Hï¿œndler auch gezwungen einen
> korrekte Menge ohne Unterschreitung zu liefern.
Jupp, und deshalb bescheisst er dann trotzdem durch Mitwiegen des
Verpackungsmaterials wenn er will oder er stellt die Waage nicht auf
einem ebenen Untergrund auf (Libelle).
Und noch mal, der Hï¿œndler auf dem Markt oder am Tresen packt i.d.R von
Hand kleinere Mengen ab und kann da mit ganz viel Zeit eine kleinere
Kartoffel rausnehmen, eine grᅵᅵere reinlegen, solange bis ein Herr
Hengel exakt seine 1000g im Beutel hat. Nur eigentlich hï¿œtte dieser Herr
Hengel lieber stï¿œndig mindestens 1 Kartoffel mehr im Sack,
selbstverstï¿œndlich zu Lasten des Verkï¿œufers, der ja seine Ware zu
verschenken hat. Der Hï¿œndler am Tresen ist aber auch gar nicht das
Problem, ebensowenig wie die abgepackten Lebensmittel, die nach Gewicht
verkauft werden, da kosten 264 Kï¿œse dann eben auch mehr als 250g.
> Warum wird der Verpacker hier bevorteilt?
Wird er ja nicht, das behauptest Du nur, weil Du die gesetzliche Vorgabe
nicht verstanden hast.
Den Vorteil verschaffen sich diejenigen, die bewusst den Kunden
bescheissen, egal, ob sie beim Wiegen den Finger auf der Waage lassen,
die Verpackung mitwiegen oder in Fertigpackungen entgegen der
Gesetzesvorgaben dauerhaft entgegen der gesetzlichen Vorgaben zu wenig
einwiegen.
Und was die ï¿œberwachung angeht, so musst Du Dich bei der Politik
beschweren, die immer mehr Vorgaben macht und es zulï¿œsst, dass
gleichzeitig immer weniger Personal vorhanden ist. Gesetzliche Vorgaben
sind nur so gut, wie deren Einhaltung auch kontrolliert werden kann, das
ist aber keine Eigentï¿œmlichkeit des Eichwesens, das gilt fï¿œr
Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen im Straï¿œenverkehr ebenso.
> Es wï¿œre kein Problem von dem zu verlangen die Angegebene Menge als
> Minimum zu liefern, statt ihm zu erlauben den Kunden zu bescheissen.
Im Hengelschen Weltall gibt es natï¿œrlich keine derartigen Probleme, da
sind natï¿œrliche Produkte genormt und maschinengï¿œngig und da ist der
Hersteller immer herzensgut und fï¿œllt dem kleinen Harald gern immer
einen Bonbon mehr in die Tï¿œte.
Und noch mal, es ist nicht erlaubt, zu bescheissen, die gesetzlichen
Vorgaben sind da eindeutig.
>> Ausgeglichen wird
>> das halt dadurch, dass beim Abfï¿œllen von ganz vielen
>> Glï¿œsern im Mittelwert der richtige Inhalt drin ist.
>
> Der ist aber nicht drin, wie festgestellt wurde.
Und zum 100. Mal, was wurde von wem genau festgestellt, ist es wirklich
so schwer, konkrete Fakten zu liefern?
Wie festgestellt wurde, wird auch zu schnell gefahren, obwohl im
Mittelwert alle Autofahrer die Geschwindigkeit innerhalb der Toleranzen
eingehalten haben, merkst Du die Aussagekraft?
>> Es
>> wird nï¿œmlich nicht ein Glas Kirschen abgefï¿œllt, sondern
>> ca. 100.000 Glï¿œser je Schicht, 100.000 Kirschen zuviel sind ebenso
>> ein Schaden wie 100.000 zu wenig, zumal der Handel die
>> Preise eines Glases Kirschen auf die 5. Stelle hinter dem
>> Komma verhandelt.
>
> Von Schaden zu reden ist albern,
Aha, 100.000 Kirschen zu 15g je Kirsche sind ja auch nur 1500kg Kirschen
und bei einem Kilopreis von 5 Euronen mal eben 7500 Euro in einer
Schicht und auf einer Linie. Merkst Du jetzt die Grᅵᅵenordnungen?
Es ist also albern, wenn es den Hersteller trifft und es ist nicht
albern sondern geradezu skandalï¿œs, wenn es umgekehrt den Verbraucher
trifft, so gerecht geht es also in der Hengelschen Welt zu?
Selbstverstï¿œndlich kï¿œnnte man auch die einzufï¿œllenden Kirschen so lange
sortieren, bis die exakte Menge feststeht, dann fï¿œllt man eben in einer
Schicht nur noch 5.000 statt 100.000 Glï¿œser ab, Du zahlst sicher fï¿œr
diese Spielerei dann auch gern das 20-fache je Glas, oder?
> mit der Argumentation hat jeder ehrlich
> vor den Augen des Kunden abwiegende einen Schaden, weil er praktisch
> immer eine geringe Plusmenge geben muss, bei der klassischen Waage oder
> bei der modernen grammgenau nach Gewicht berechnet wird.
Und wo hat der Hï¿œndler einen Schaden, wenn er mit einer grammgenau den
Preis berechnenden Waage arbeitet, das verstehe ich nun wirklich nicht!
> Soweit keine Waage verfï¿œgbar ist, die auch den Preis berechnet, auf
> Wochenmï¿œrkten noch durchaus ï¿œblich, wird er 5 Kilo als mind. 5 Kilo
> herausgeben und 5kg berechnen.
Hᅵᅵᅵ? 5kg als mindestens 5kg herausgeben, was ist das denn fᅵr ein Satz?
Also wenn ich Kartoffeln auf dem Markt kaufe, dann stellt der Verkï¿œufer
5kg Gewichtssteine auf die eine Seite der Waage und schaufelt Kartoffeln
in die Schale auf der anderen Seite. Plumpst die dabei zu schnell
runter, nimmt er ein paar Kartoffeln raus und wirft solange wieder
welche nach, bis die Waage im Gleichgewicht ist und manchmal wirft er
eine mehr hinein, damit ich als Kunde zufrieden registriere, wie
grosszï¿œgig er doch zu mir ist.
Bei meinem Kartoffelhï¿œndler auf dem Wochenmarkt kosten die Kartoffeln
aber auch deutlich mehr (bis zum Dreifachen) als im Supermarkt und er
kann es sich daher auch eher leisten, so groï¿œzï¿œgig zu sein, denn fï¿œr den
Rest seiner Kartoffeln, die er der Supermarktkette verkauft, bekommt er
nur einen Bruchteil des Preises vom Wochenmarkt.
> Die Regelung ist ja uralt und damals gab es im Handel noch keine Waagen
> die den Preis berechneten, der Kunde zahlte die Menge die er bestellte,
> bekam aber je nach Produkt etwas mehr.
Aha, und wie hat man ohne Waagen festgestellt, ob die vereinbarte Menge
auch geliefert wurde, nach Augenmaᅵ und Handgewicht? Schon immer hatten
die Menschen das Bestreben, zu messen und zu vergleichen und schon immer
wurde dabei auch betrogen und gestreckt. Aber was willst Du damit
eigentlich sagen bzw. belegen? Dass man als Kunde eher ein Recht auf
"etwas mehr" als auf "etwas zu wenig" hat?
> Zucker lï¿œsst sich sehr genau
Genauigkeit ist eine Frage der Definition. Je wertvoller das Gut ist,
desto mehr Gedanken macht man sich darï¿œber, wie man es mï¿œglichst genau
abmessen kann und desto wichtiger wird es auch, diese Genauigkeit
einzuhalten.
Du kannst natï¿œrlich auch Kartoffeln auf der Prï¿œzisionwaage nachwiegen,
pass nur auf, dass Dir der anhaftende Sand je nach Sorte das Ergebnis
nicht versaut.
> abwiegen, ist aber schon lange nicht mehr lose im Handel,
Ach, es gibt keinen losen Zucker mehr im Handel, kenne ich auch anders,
z.B. kann man braunen Zucker, Kandiszucker und sonstige Spezialitï¿œten
durchaus lose kaufen.
> bei Kartoffeln
> muss die letze die Waage ï¿œber die Kilomarke bringen.
Nein, sie _muss_ die Waage ins Gleichgewicht bringen und nicht ein
ï¿œbergewicht zugunsten des Kunden erzeugen. Das ist genau das, was ich
damit meine, wenn ich sage, dass Du immer gern einen Bonbon oder eine
Kartoffel mehr in der Tï¿œte hï¿œttest.
>> Das halte ich allerdings fï¿œr ein Gerï¿œcht, denn die
>> Prï¿œfung _voller_ Chargen ist nur beim Hersteller mï¿œglich
>> und der wird Stiftung Warentest bestimt nicht in sein
>> Lager einladen...
>
> Wie genau sie es gemacht haben kann ich dir jetzt nicht sagen,
Du kannst gar nichts Belastbares genau sagen, stimmts? Und welche
Konsequenz hat damit rechtlich Deine Aussage? Was denkst Du, passiert,
wenn das Eichamt zum Hersteller geht und sagt, wir haben da gelesen, die
Stiftung Warentest hat festgestellt, ihre Packungen waren unterfï¿œllt,
wie genau die das gemessen haben, kï¿œnnen wir auch nicht sagen...
Herr Hengel, sie sind zu schnell gefahren, wie genau wir das gemessen
haben, kï¿œnnen wir Ihnen nicht sagen.
> aber auch
> Stiftung Warentest ist in der Lage palettenweise einzukaufen.
Fein, dass sie in der Lage dazu sind, haben sie es denn auch getan, also
wie gross war die Probenmenge im Verhï¿œltnis zur Chargenmenge wirklich?
>> Hast Du ᅵberhaupt eine Ahnung, wie groᅵ eine Charge ist bzw. sein kann?
>
> Es gibt Regeln, in welcher Grᅵᅵenordnung die Menge stimmen muss.
Ach, die gesetzliche Vorschrift dazu hatte ich Dir bereits in einem
anderen Posting mitgeteilt und Dir dabei gleichzeitig bewiesen, dass
Deine 3% falsch sind, was willst DU mir eigentlich ï¿œber die
Fertigpackungsverordnung und das Eichwesen erzï¿œhlen?
Du versuchst stï¿œndig durch Allgemeinplï¿œtze zu ï¿œberzeugen und malst ir
dabei eine einfache Welt, die in der Praxis nun mal leider nicht so
einfach funktioniert.
Ich gebe Dir nur mal ein weiteres Beispiel, Flï¿œssigkeiten (z.B.
Getrï¿œnke) werden nach Volumen abgepackt, Bezugstemperatur zum
Feststellen des Volumens sind 20ᅵC (ᅵ26 FPackV), nun gibt es aber
Lebensmittel, die heiss oder auch kalt abgefï¿œllt werden mï¿œssen, na
merkst Du nun, wie trotz Umrechnungen noch Meï¿œtoleranzen auftreten kï¿œnnen?
> Wenn mehrere Paletten Untergewicht haben ist ausserdem kaum noch
> anzunehmen. dass es dafï¿œr irgendwo einen Ausgleich gibt.
> Warum sollte ein Verpackungsmaschine fï¿œr Zucker bei einer ganzen Palette
> 2% Untergewicht packen und bei einer anderen 2% ï¿œbergewicht zum Ausgleich?
>
> Wer an so etwas glaubt ist ein wenig naiv.
Es glaubt auch niemand, denn wie ich Dir ebenfalls schon unter Hinweis
auf ᅵ27 FPackV mitgeteilt habe, ist der Hersteller sogar gesetzlich
verpflichtet, mit QM-Maï¿œstï¿œben genï¿œgenden statistischen Methoden und
Aufzeichnungen nachzuweisen, dass er die gesetzlichen Anforderungen
erfï¿œllt hat. Das ist zunï¿œchst einmal Rechtsgrundlage.
> Die Ergebnisse lagen bei dem Test bei rd. 2% Untergeweicht im Schnitt.
Du hast immer noch keinen Link fï¿œr Deine Behauptungen gebracht, ich
hï¿œtte gern selbst ï¿œberprï¿œft, was und unter welchen Umstï¿œnden die
Stiftung Warentest dort geprï¿œft und festgestellt hat.
Es gibt Statistiken der Arbeitsgemeinschaft fᅵr Meᅵ- und Eichwesen
http://www.agme.de/Fachinformation/Statistiken/FP_Bundesuebersicht_Statistik_2012.pdf
da werden noch ganz andere Abweichungen festgestellt. Zum Beispiel wurde
2011 eine Kontrolle durchgefï¿œhrt um Abweichungen vom Verkauf nach Flï¿œche
festzustellen, dabei ergab sich keine Beanstandung, Beanstandungsquote =
0,0%. Wï¿œre diese eine Kontrolle negativ verlaufen, ergï¿œbe sich eine
Beanstandungsquote von 100%, tolle Schlagzeile, oder?
Interessant finde ich, dass die Beanstandungsquote bei Fertigpackungen
mit gleicher Nennfï¿œllmenge im Vergleich zum Vorjahr 2010 von 6,9% auf
6,0% gesunken ist, gleichzeitig aber die Beanstandungsquote bei
Fertigpackungen mit ungleichen Nennfï¿œllmengen von 7% auf 10,4% gestiegen
ist. Beschissen wurde also tatsï¿œchlich genau dort mehr, wo Du einen
Verkauf nach tatsï¿œchlicher Menge bevorzugst, denn zu diesen
Fertigpackungen gehï¿œren _auch_ die vom Fleisch-/Wurst-/Kï¿œsetresen.
Aber laut Deiner Aussage weiter unten, ist das ja nur der kleine
Beschiss nebenbei und bevorteilt werden ja eh die, die nach fester
Nennfï¿œllmenge abpacken...
>> Das ist nicht
>> ein Karton fertig verpackter Brï¿œtchen, sondern u.U. die
>> Produktion einer Stunde oder gar einer Schicht oder eines
>> Behï¿œltnisses mit 1/2 Tonne Teig.
>
> 1/2 Tonne nur?
Lesen ist also auch nicht Deine Stï¿œrke? Oder versuchst Du nur weitere
Nebelkerzen zu zï¿œnden?
Da steht _eines_ Behï¿œltnisses mit 1/2 Tonne Teig, man nennt das auch
Knetbottich o.ᅵ. und der war nur ein Beispielmaᅵstab dafᅵr, wie man eine
Charge vernï¿œnftig eingrenzen kann, da diese unter gleichen Bedingungen
hergestellt wurde, Stichwort auch lebensmittelrechtlich vorgeschriebene
Rï¿œckverfolgbarkeit, denn das ist der eigentliche Sinn von Chargenbildung
und Chargenkennzeichnung, nicht das Eichwesen.
So, und nun erklï¿œre mir bitte, wie die Stiftung Warentest die aus einer
halben Tonne Teig (eine Charge) hergestellten Brï¿œtchen abgepackt in
Fertigpackungen zu 300g als Probe ziehen und nachwiegen will...
Wenn Du mir nicht belegen kannst, dass die mit nem LKW vorgefahren sind,
glaube ich Dir kein Wort von wegen ï¿œberprï¿œfung voller Chargen.
> Ich hatte ohnehin nicht an Produkte gedacht, bei denen noch mit einem
> Schwund nach dem Verpacken zu rechnen ist, sondern Produkte die ihr
> Gewicht bestenfalls durch Feuchte marginal verï¿œndern wie Zucker, Mehl,
An welche Produkte DU gedacht hattest, interessiert mich ï¿œberhaupt
nicht, sondern mich interessiert der gesetzliche Hintergrund, denn wir
sind nicht in de.*.mampf.
Dem gesetzlichen Hintergrund gehst Du natï¿œrlich gern aus dem Weg und
fabulierst etwas von 3% herum, und wenn es gar nicht anders geht, sind
Gesetze eh nur fï¿œr die bï¿œse Industrielobby gemacht.
Auch bei Zucker und Mehl sind die Abweichungen der FPackV zulï¿œssig und
nehmen wir 1kg Packungen an, sind das immerhin Minusabweichungen von 15g
je Packung und selbst wenn im Einzelfall mal mehr als 15g zu wenig drin
sind, ist das noch zulï¿œssig bei hï¿œchstens 2% aller Packungen.
Und das Luftfeuchtigkeit das Gewicht von Mehl, Salz oder Zucker nur
marginal verï¿œndert, stellst Du mal eben in den Raum als Behauptung.
Bei Mehl ist die optimale Produkteigenfeuchte 14-15%, so wird es
meistens auch eingewogen, bereits eine ï¿œnderung um 1%-3% kann bei einem
kg schon 10-30 Gramm ausmachen.
>> Stiftung Warentest lebt davon, dass sie Stimmung machen
>> und angebliche Miï¿œstï¿œnde aufbauschen, sonst wï¿œrde sich
>> dauerhaft keine Sau fï¿œr deren Publikationen interessieren.
>
> Leider ist es nicht so, hï¿œufig lassen sie sich von der Industrie reinlegen.
Also sind sie zu dumm, korrekte Messungen und ï¿œberprï¿œfungen anzustellen?
Dann sollten sie auch mit der Publikation der Ergebnisse vorsichtiger sein.
>> IMHO wird nï¿œmlich tï¿œglich millionen Mal viel mehr
>> beschissen wo Ware frisch verwogen wird, weil entgegen
>> der gesetzlichen Bestimmungen immer noch sehr hï¿œufig und
>> mit voller Absicht die Verpackung mitgewogen wird,
>
> Das ist richtig, der kleine Beschiss nebenbei.
Der _kleine_ Beschiss _nebenbei_? Du verkennst die Dimensionen.
>> statt
>> sie vorher auszutarieren. Und das macht richtig was aus,
>> kauf mal 100g Fleischsalat zu 5 Euro/kg und lass mal 10 g
>> fï¿œr die Verpackung mitgewogen und berechnet werden, schon
>> hat man Dich um 5 cent erleichtert.
>
> Du meinst 50 Cent?
Nᅵᅵ, ich meine genau das, was ich geschrieben habe.
10g = 1/100stel von 1.000g und wenn 1.000g Salat 500 cent (5 Euro)
kosten, dann sind 1/100stel von 500cent = 5 cent, oder?
Besser hï¿œttest Du Deine Unkenntnis nicht demonstrieren kï¿œnnen und da
willst Du ernsthaft in die statistischen Grundlagen des Eichwesens
einsteigen? Fehlt nur noch, dass Du den Beschiss grï¿œsser rechnest als er
ist, aber die Verluste der Industrie kleiner rechnest als sie sind...
> Da habe ich Zweifel.
Die hast Du ja immer wenn Du nicht weiter weiï¿œt... nï¿œtzt Dir nur nix.
Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz wenn man zweifelt und manchmal tuts
weh, das das, was man dort lesen muss nicht ins Hengelsche Weltbild
passt, das kann ich Dir aber nicht ersparen.
> Du begehst den groï¿œe Denkfehler, dass du glaubst, man kï¿œnne zwar eine
> Mindestmenge 970 Gramm sicherstellen, aber 1000 Gramm sicherzustellen
> ist unmï¿œglich.
Dein erster Denkfehler ist die Unterstellung, was ich denke. Es ist
einfach eine unzulï¿œssige Annahme, die aus Deinem etwas beschrï¿œnkten
Radius entstanden ist.
Dein zweiter Denkfehler ist dabei, dass Du an der Maschine auch genau
1000g einstellen kannst und es trotzdem Schwankungen des tatsï¿œchlichen
Gewichtes nach oben _und_ nach unten geben wird.
Dein dritter Denkfehler ist, dass man 1000g Nennfï¿œllmenge nur dann
sicherstellen kann, wenn man im Zweifel lieber stï¿œndig ein paar Gramm
drauflegt.
Aber was erwarte ich von jemandem eine Mittelwertberechnung, wenn es
schon mit dem Dreisatz nicht klappt...
> Dass es bei manchen Produkten schwer ist, ist mir vï¿œllig klar, aber das
> ist nicht das Thema.
Doch genau _das_ ist das Thema, denn wenn es so einfach wï¿œre, wï¿œre es
nicht notwendig, sich soviele Gedanken in den Rechtsvorschriften zu machen.
> Wenn man 970 Gramm sicherstellen muss und kann, dann geht es auch mit
> 1000 Gramm!
Ich habe zwar keine Ahnung, wie Du auf 970g kommst, vermutlich hï¿œngt das
wieder mit Deinen imaginï¿œren 3% zusammen, ich kann Dir nur aus meiner
Industrieerfahrung sagen, dass die Maschine so eingestellt wird, dass
sie korrekt abpackt, sprich im Mittel alle Packungen das vorgeschriebene
Gewicht haben und deutlich untergewichtige Packungen auch ausgestoï¿œen
werden. Kein Hersteller mag untergewichtige Packungen, weil
Verpackungsmaterial kostet Geld und Auspacken und wiedereinpacken ist
auch unwirtschaftlich.
Natï¿œrlich kommt es trotzdem zu Beanstandungen und Unregelmï¿œssigkeiten
wie ï¿œberall im Leben. Diese Beanstandungen sind auch teils
ordnungswidrig und werden entsprechend geahndet, vï¿œllig zu Recht.
> Du verkennst die Mengen die duchlaufen, 1 Cent gespart pro 1kg Packung
> ist 10 Euro pro Tonne Ware, und eine Tonne Ware ist bei den Mehl und
> Zuckerverpackern eine lï¿œcherlich kleine Menge, da laufen viele Tonnen
> pro Stunde durch.
Und mit Deinen Dimensionen der Industrie willst Du jemandem
beeindrucken, der in einer 8 Stunden Schicht rund 64 Tonnen Sauerkraut
auf einer Linie verpacken liess?
Eben weil so groï¿œe Mengen durchlaufen, kann es sich auch kein Hersteller
dauerhaft erlauben ausschliesslich zuviel einzupacken, ich verkenne da
gar nichts, sondern ich versuche da sachlich und neutral beide Seiten
mit ihren berechtigten Interessen abzuwï¿œgen und stelle dabei bewusst
Gegenthesen zu Deinen ausschliesslich verbraucherfreundlichen Wï¿œnschen
auf. Im Gegensatz zu Dir begrï¿œnde ich sie aber auch mit
Rechtsvorschriften und Rechenbeispielen, wï¿œhrend bei Dir schon das mit
dem Rechnen in die Hose geht...