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Was passiert beim (plötzlichem) Tod eines Notars mit seiner Urkundenrolle?

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Thak Hinnerk

unread,
Nov 15, 2011, 1:39:27 PM11/15/11
to
Hallo,

es kam die Frage auf: Person x hinterlegt ein Schriftstück bei einem
Notor, Er bekommt dafür eine Ausfertigung. Das Original ist laut
Schriftverkehr in der Urkundenrolle (wohl eher Akte) des Notars.

Etwas später stirbt der Notar (überraschend, z.B. Unfall). Was passiert
mit seiner Urkundenrolle? Wie kommt Person x ggf. wieder an das Original
ran? Muß x an das Orignal rankommen oder reicht die Abschrift (als
Beweis vor Behörden, als Nachweis einer Urheberschaft, ...).

--
Thak.

Ina Koys

unread,
Nov 15, 2011, 1:50:47 PM11/15/11
to
Sie wird behördlich eingelagert. Zitat eines Notars: "Bis in alle
Ewigkeit. In Deutschland heißt das: bis zum nächsten Weltkrieg."

Ina
--
Es wächst!
http://www.koys.de/Gemuese-Abenteuer/

Bastian Völker

unread,
Nov 15, 2011, 3:53:55 PM11/15/11
to
Hallo!

Am 15.11.2011 19:39, schrieb Thak Hinnerk:

> es kam die Frage auf: Person x hinterlegt ein Schriftstück bei einem
> Notor, Er bekommt dafür eine Ausfertigung. Das Original ist laut
> Schriftverkehr in der Urkundenrolle (wohl eher Akte) des Notars.
>
> Etwas später stirbt der Notar (überraschend, z.B. Unfall). Was passiert
> mit seiner Urkundenrolle?

Sie wird grundsätzlich vom örtlichen Amtsgericht in Verwahrung genommen
(§ 51 I BNotO).

> Wie kommt Person x ggf. wieder an das Original
> ran? Muß x an das Orignal rankommen oder reicht die Abschrift (als
> Beweis vor Behörden, als Nachweis einer Urheberschaft, ...).

An das Original kommt X überhaupt nicht, das bleibt - auch zu Lebzeiten
des Notars - in dessen Besitz. Die Ausfertigung ist ausreichend. Eine
weitere Ausfertigung wird in diesen Fällen vermultich vom Amtsgericht
erstellt werden.

Gruß
Bastian

bjk

unread,
Nov 15, 2011, 5:59:49 PM11/15/11
to
wie immer: es kommt darauf an. Ich habe jedenfalls als bestellter
Notarvertreter die laufenden Sachen abgewickelt (.z.B.
Grundbucheintragungen beantragt) als mein Sozius starb. Akten eines
beendeten Notariats werden beim AG verwahrt, notwendige Rechtsakte, wie
Erteilung von Abschriften aber von einem anderen Notar durchgeführt. (
das gilt natürlich alles nur in Bundesländern, in denen es kein
Amtsnotariat gibt, wie Bayern und BaWü, dort besteht die Behörde
Notariat einfach weiter, wenn der amtierende Notar sich pensionieren
läßt oder stirbt)
mfg
bjk

Carsten Thumulla

unread,
Nov 16, 2011, 1:29:12 AM11/16/11
to
Am 15.11.2011 19:50, schrieb Ina Koys:
>
> Sie wird behördlich eingelagert. Zitat eines Notars: "Bis in alle
> Ewigkeit. In Deutschland heißt das: bis zum nächsten Weltkrieg."

Der zweite hat möglicherweise schon begonnen. Manche zählen den ersten
auch als zwei, wegen der langen Pause darin.


Carsten
--
"Ich glaube, es wäre mir genauso gegangen wie Herrn Herrhausen“,
antwortete Josef Ackermann auf Maybrit Illners Frage, warum er nicht für
einen Schuldenerlass bei zahlungsunfähigen Ländern plädierte.
Dorian Grey

Thomas Hochstein

unread,
Nov 16, 2011, 2:12:29 AM11/16/11
to
Thak Hinnerk schrieb:

> es kam die Frage auf: Person x hinterlegt ein Schriftstück bei einem
> Notor, Er bekommt dafür eine Ausfertigung.

Eine Ausfertigung steht dem Original gleich.

> Etwas später stirbt der Notar (überraschend, z.B. Unfall). Was passiert
> mit seiner Urkundenrolle? Wie kommt Person x ggf. wieder an das Original
> ran? Muß x an das Orignal rankommen oder reicht die Abschrift (als
> Beweis vor Behörden, als Nachweis einer Urheberschaft, ...).

Eine Abschrift mag nicht ausreichen, aber eine Ausfertigung schon -
sei ersetzt praktisch das Original in jeder Hinsicht. Das ist kein
Spezifikum des Notarwesens, sondern gilt auch für gerichtliche
Entscheidungen, Beschlüsse, Urteile: die jeweiligen Originale bleiben
immer bei den Akten, Verwendung finden Ausfertigungen.

Grüße,
-thh
--
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