Habe einen PKW gekauft; auf dem dazugehörigen TÜV-Bericht wurde der
Kilometerstand unkenntlich gemacht.
Auf Nachfrage beim FSP verweigerte man mir die Herausgabe einer Kopie,
auch eine
von mir angebotene Legitimation per Kaufvertragskopie+Personalausweis
änderte nichts daran.
Auf meinen Einwand hin, das ich wegen Betrugsverdachts den geschwärzten
Kilometerstand erfahren will, sagte man mir, das ein Anwalt eine Kopie
erhalten könne.
Wer kann mir die zugrunde liegenden Paragraphen für dieses Verhalten
nennen ?
Gruß
Hi,
ein Anwalt sollte dazu in der Lage sein.
Gruß
> Das ist jetzt eben die Frage. An den Eigentümer des Wagens oder an den
> Auftraggeber der HU?
>
> Welches Geschäftsverhältnis könnte zwischen dem TÜV und dem Eigentümer
> bestehen?
Hi,
mehr würde mich interessieren, ob da überhaupt eine Angabe steht. Vielleicht
wurde das "vergessen" und soll vertuscht werden.
--
mfg,
gUnther
>Habe einen PKW gekauft; auf dem dazugehörigen TÜV-Bericht wurde der
>Kilometerstand unkenntlich gemacht.
warum kaufst Du einen PKW mit TÜV-Bericht, wo der km-Stand geschwärzt
wurde?
>Auf Nachfrage beim FSP verweigerte man mir die Herausgabe einer Kopie,
>auch eine
>von mir angebotene Legitimation per Kaufvertragskopie+Personalausweis
>änderte nichts daran.
warum sollte dich ein Kaufvertrag legitimieren. Du hast die
Untersuchung nicht in Auftrag gegeben und kein Anrecht auf irgendeine
Kopie.
>Wer kann mir die zugrunde liegenden Paragraphen für dieses Verhalten
>nennen ?
Datenschutz.
>Ich dachte bisher,
hast dich halt verdacht.
>das eine Kopie unbürokratisch , natürlich mit Kosten
>verbunden, für den Eigentümer des Wagens möglich ist ?
warum sollte das, wo du keine Auftraggeber warst?
>>> Wer kann mir die zugrunde liegenden Paragraphen für dieses Verhalten
>>> nennen ?
>>
>> Datenschutz.
> Einfach mal konkreter werden, Günni ;-P
Das wird ihm schwerfallen, weil es keine diesbezügliche Norm gibt, die hier
in Betracht käme. Aber das ist auch wenig überraschend.
Entscheidend ist hier wohl schlicht und einfach der Umstand, daß kein
Dienstleister berechtigt, oder gar verpflichtet, sein wird, ohne Zustimmung
des Vertragspartners an Dritte irgendwelche Auskünfte über das
Vertragsverhältnis zu erteilen
MfG
Rupert
Weil er Eigntümer ist.
Weil er sein Original verbummelt hat und die Kopie zur Vorlage bei der
Behörde benötigt.
Ich denke, wir müssen hier die umgekehrte Frage stellen, mit welchem
Recht verweigert die Prüfstelle die Kopie?
Letztlich ist das Dokument nicht an den Auftraggeber gebunden, sondern
an das Fahrzeug.
Der Auftraggeber ist dabei völlig gleichgültig.
Harald
> warum sollte dich ein Kaufvertrag legitimieren. Du hast die
> Untersuchung nicht in Auftrag gegeben und kein Anrecht auf irgendeine
> Kopie.
Warum hat er keinen Anspruch.
Das Dokument ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Auftraggeber.
>> Wer kann mir die zugrunde liegenden Paragraphen für dieses Verhalten
>> nennen ?
>
> Datenschutz.
Das ist heute eine typische Ausrede, für ich will nicht, ich weiss
nicht, ich habe keine Ahnung.
Der Prüfbericht enthält keine schützendwürdigen Daten, zumindest nicht
gegenüber dem aktuellen Eigentümer.
Harald
> Das ist heute eine typische Ausrede, für ich will nicht, ich weiss nicht,
> ich habe keine Ahnung.
>
> Der Prüfbericht enthält keine schützendwürdigen Daten, zumindest nicht
> gegenüber dem aktuellen Eigentümer.
Hi,
das ist flasch gefragt. Machs so herum: Welche schutzbedürftigen
Informationen schützt dieses Verhalten, und für wen? Genau...die Behörde
selber.
--
mfg,
gUnther
>Habe einen PKW gekauft; auf dem dazugehörigen TÜV-Bericht wurde der
>Kilometerstand unkenntlich gemacht.
>Auf Nachfrage beim FSP verweigerte man mir die Herausgabe einer Kopie,
>auch eine
>von mir angebotene Legitimation per Kaufvertragskopie+Personalausweis
>änderte nichts daran.
das wundert mich etwas.
Es wird sonst die Auffassung vertreten, dass der jeweilige
Fahrzeughalter eine Mehrfertigung erhalten darf (und das u.A. mit §29
Absatz 10 begründet). Als Legitimation wird üblicherweise die Vorlage
der Zulassungsbescheinigung akzeptiert.
> Ich dachte bisher, das eine Kopie unbürokratisch , natürlich mit Kosten
> verbunden, für den Eigentümer des Wagens möglich ist ?
Weshalb? Für das vertragliche Verhältnis zwischen demjenigen, der die
Hauptuntersuchung durchgeführt, und demjenigen, der den Auftrag
erteilt hat, ist es doch völlig belanglos, wer _derzeit_ Eigentümer
des Fahrzeugs ist. Allein relevant kann doch wohl sein, wer damals
Eigentümer oder Halter und/oder Vertragspartner war.
-thh
Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten
HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den
Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat.
Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV SÜD für Sie
eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV SÜD Service-Center
vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt.
>Weil er Eigntümer ist.
und welchen Vertrag sollte er mit der TÜV-Vereinigung haben?
>Weil er sein Original verbummelt hat
lies das OP. Da wurde nix verbummelt. Er hat einen PKW mit Tüv-Bericht
gekauft.
> und die Kopie zur Vorlage bei der Behörde benötigt.
welche Behörde sollte das sein und warum?
>Ich denke, wir müssen hier die umgekehrte Frage stellen, mit welchem
>Recht verweigert die Prüfstelle die Kopie?
Datenschutz? Der neue Eigentümer steht in keinem Verhältnis zur
Prüfstelle.
>Letztlich ist das Dokument nicht an den Auftraggeber gebunden, sondern
>an das Fahrzeug.
komisch. Bei mir steht immer meine persönlich Anschrift drauf und
nicht die des geprüften PKW.
>Der Auftraggeber ist dabei völlig gleichgültig.
nenne das Gesetz!
Gar keinen. Allerdings braucht er auch keinen, da laut §29 StVZO immer
der Halter (oder dessen Beauftragter) der Empfänger ist.
>>Ich denke, wir müssen hier die umgekehrte Frage stellen, mit welchem
>>Recht verweigert die Prüfstelle die Kopie?
> Datenschutz?
Welcher Teil?
>>Letztlich ist das Dokument nicht an den Auftraggeber gebunden, sondern
>>an das Fahrzeug.
> komisch. Bei mir steht immer meine persönlich Anschrift drauf und
> nicht die des geprüften PKW.
Nein, es steht die des Halters, damit auch die des Fahrzeugs, drauf.
>>Der Auftraggeber ist dabei völlig gleichgültig.
> nenne das Gesetz!
StVZO.
Bastian
> Entscheidend ist hier wohl schlicht und einfach der Umstand, daß kein
> Dienstleister berechtigt, oder gar verpflichtet, sein wird, ohne
> Zustimmung des Vertragspartners an Dritte irgendwelche Auskünfte über
> das Vertragsverhältnis zu erteilen
Welche Auskünfte über ein Vertragsverhältnis?
Es geht um Fahrzeugspezifische Daten, die der alktuelle Eigentümer haben
möchste.
Harald
Muss er einen Vertrag haben?
Der Bericht ist Fahrzeugspezifisch.
>> Weil er sein Original verbummelt hat
>
> lies das OP. Da wurde nix verbummelt. Er hat einen PKW mit Tüv-Bericht
> gekauft.
Richtig, du fragtest aber nach einem Grund eine Kopie des Berichtes
anzufordern.
Du musst heute den Bericht vorhalten und auf Verlangen den Behörden
vorlegen.
Warum sollte bei einem verbummelten Bericht und Halterwechsel eine
Neuüberprüfung des Fahrzeuges nötig werden?
>> und die Kopie zur Vorlage bei der Behörde benötigt.
>
> welche Behörde sollte das sein und warum?
Lies die Gesetze.
>> Ich denke, wir müssen hier die umgekehrte Frage stellen, mit welchem
>> Recht verweigert die Prüfstelle die Kopie?
>
> Datenschutz? Der neue Eigentümer steht in keinem Verhältnis zur
> Prüfstelle.
Welcher Datenschutz?
>> Letztlich ist das Dokument nicht an den Auftraggeber gebunden,
>> sondern an das Fahrzeug.
>
> komisch. Bei mir steht immer meine persönlich Anschrift drauf und
> nicht die des geprüften PKW.
Die dürfte dem Käufer des Fahrzeugs ohnehin bekannt sein.
Harald
Warum sollte das allein relevant sein.
Die Prüfung gehört zum Fahrzeug und nicht zum Auftraggeber.
Harald
> Ich glaube, ich habe den wahren Grund für das vehemente Ablehnen meines
> Wunsches:
> Der damalige Prüfer war zu BLÖD, den KM-Stand richtig abzulesen und hat
> ihn deshalb durchgestrichen. Dies hat mir der Verkäufer des Wagens als
> Grund genannt, dies ist auch gut vorstellbar, weil zwischen KM-Stand bei
> Kauf und einem Jahr vorher 60000(!) Km liegen sollen.
Oder das Fahrzeug wurde von einem Außendienstler, einem Kurierfahrer oder
dergl. eingesetzt...
Ein TÜV-Prüfer würde den Kilometerstand nicht einfach ausstreichen, sondern
den Prüfbericht nach erfolgter Korrektur der Daten nochmal ausdrucken,
zumindest aber den korrigierten Wert daneben oder darüber vermerken und mit
Handzeichen bestätigen
> Dann bleibt also nur vor dem in der Betreffzeile genannten Unternehmen
> zu warnen!
Möglicherweise warnst du besser vor dem Verkäufer, der dir möglicherweise
noch den ein oder anderen weiteren Bären aufgebunden hat :->
Hast du dir evtl. Reparatur- und/oder Kundendienstrechnungen geben lassen,
woraus sich die wahre Fahrleistung entnehmen ließe?
MfG
Rupert
> Ich glaube, ich habe den wahren Grund für das vehemente Ablehnen
> meines Wunsches:
> Der damalige Prüfer war zu BLÖD, den KM-Stand richtig abzulesen und
> hat ihn deshalb durchgestrichen. Dies hat mir der Verkäufer des
> Wagens als Grund genannt, dies ist auch gut vorstellbar, weil
> zwischen KM-Stand bei Kauf und einem Jahr vorher 60000(!) Km liegen
> sollen.
Der Wagen hatte bei Kauf 60.000km mehr als am Prüfungstag?
Es klingt abenteuerlich, dass der km Stand durchgestrichen und nicht
berichtigt wurde.
Ausserdem, wer arbeitet noch mit von Hand gefertigten Berichten?
Bestenfalls werden bei der Aufnahme am Fahrzeug Handnotizen gemacht, die
Berichte aber elektronisch erfasst.
Harald