Ich haette ein paar, hoffendlich einfache Fragen zum Arbeitsrecht.
Es gibt eine Firma, die 24h am Tag und 7 Tage die Woche produziert.
Das Schichtmodell ist nicht besonders gut gelungen, wurde aber einfach
"eingefuehrt" ohne das von Seiten des Betriebsrates
(der normal Tagsueber 8h arbeitet) gross darueber nachgedacht wurde.
Es gibt viele kleinere Probleme was das angeht, die zu erlaeutern waere
sicher zu lang fuer diese NG...ich versuche es mal "kurz" zu schildern.
Man arbeitet prinzipiell:
frueh/frueh/spaet/spaet/nacht/nacht/nacht/frei/frei,
wobei man nach dem 3. Block 3 Tage frei hat. der 3`er Schicht-Block
aendert sich jede Woche (3x frueh, 3x spaet, 3x nacht).
Eine Problematik ist aber, das die Schicht IMMER auf Nachtschicht endet,
und die wenige Freizeit somit zusaetzlich beschnitten wird.
Effektiv hatt man eigendlich keine 2 bzw. 3 Tage frei, sondern
maximal 1 1/2 bzw. 2 1/2. Etwas Schlaf steht einen ja zum hoffe ich??.
Es wurde den Mitarbeitern vom Betr.rat vorgehalten, das sie rechnerisch zu wenig
arbeiten, und zusaetzlich aufs Jahr gesehen "Bringeschichten" Leisten
muessen. (Also an eigendlich freien Tagen zusaetzlich arbeiten muessten)
(Sie haben zusaetzlich 10 Wochenenden Frei aufs Jahr verteilt,
wobei es da ein Muster gibt, welches auf das sogenannte
"Glueck-Pech Prinzip" basiert. d.h. wenn diese Freizeiten auf Feiertage
fallen, was oft passiert, ist dies eben "pech"... )
Man muesste also theoretisch auf ein paar zusaetzliche Wochenenden verzichten,
und dafuer arbeiten, um +-0 am Jahresende rauszukommen.
zusaetzlich wird der Urlaub von der Jahresarbeitszeit abgezogen, und
mit in diese Rechnung eingebracht (kompliziert). Wenn man also
theoretisch keinen Urlaub nimmt, hat man am Jahrsende diverse +Tage,
nimmt man ihn, so laeuft das auf "Bringeschichten" hinaus...
sehr paradox... Bei den "normalen" Arbeitnehmern ist dies natuerlich nicht so.
Ich nehme mal an, das es viele Betriebe mit aehnlichen Modellen gibt,
die evtl. besser funktionieren bzw durchdachter sind. Sollte jemand
in einem aehnlichen Modell arbeiten, so waere ich fuer eine Mail dankbar.
Da der Arbeitsmarkt derzeit nicht besonders gut aussieht, ziehen eben
alle Mitarbeiter mit, viele sind schon aelter und wuerden woanders nichts
mehr bekommen. Dennoch gibt es natuerlich Gedanken, ob das alles so OK ist,
irgendwie glaubt das niemand.
Ein Weiteres Problem ist, das "eigendlich" die 37.5h Woche eingefuehrt wurde,
(Tarifvertrag etc.) Und nicht bekannt ist, das dieses fuer die
Schichtarbeiter in der Produktion nicht gilt. Denoch arbeitet man
effektiv 7 Tage die Woche und 8h taeglich, Wobei die 30 min Pause "bezahlt"
wird. Vor dem 7-Tage Modell mag das noch rechnerisch hingekommen sein,
jetzt aber endgueltig nicht... aber es scheint als haette niemand den
rechten Durchblick, was auch das Hauptproblem ist...
- Wie sieht dieses Problem rechtlich aus, oder ist alles so OK und die Zweifel
sind unbegruendet??
- Ist es erlaubt den Schichtarbeitern den Urlaubsanspruch mitzuberechnen??
- Wie sieht es mit dem "Glueck Pech Prinzip" aus? ist das hier anzuwenden?
- Da die Schichten immer auf Nachtschicht enden,
ist die Freizeit an den wenigen freien Tagen wirklich rar.
Gibt es eine gesetzliche Regelung die sagt, wann Freizeit nach einer
Schicht regulaer beginnt?? Das Problem mit der angeblichen "vielen Freizeit"
koennte denn endlich geklaert werden...
- Ich meine gehoert zu haben, das Schichtarbeitern prinzipiell vom Gesetz
her eine BEZAHLTE Pause zusteht, das also prinzipiell nicht fuer die
Umrechnung einer 37.5h Woche zu gebrauchen waere... Die 2.5h/woche
muesste den Schichtarbeitern also theoretisch nachbezahlt werden, wenn
sich das als richtig herausstellt. (nur prinzipiell)
(Lohn/Gehalt ist doch eine Bringschuld der Firma...)
- Darf den Arbeitern ueberhaupt aufgrund nicht ausreichend geleisteter
"Bringeschichten" Urlaub direkt abgezoegen werden. Evtl der von naechsten
Jahr?? Wohl kaum, oder?? Ob das alles seine Richtigkeit hat, wird
hoffendlich jemand erklaeren koennen...
- Urlaub. Vorher waren es 30 Tage, mit dem 7 Tage Modell sind es
zwar auch 30 Tage, um eine Woche Frei zu bekommen musste man frueher
jedoch nur 5 Tage nehmen, jetzt sind das 7 Tage. Ist das so korrekt?
Muss man fuer einen "Sonntag" auch bei Regelarbeitszeit einen Urlaubstag
Opfern, oder gibt es da eine spezielle Regelung??
Ich hoffe das diese Frage in dieser Recht NG nicht off topic ist,
und bin schon fuer ein paar etwas aufklaerende, nicht rechtsverbindliche
Antworten evtl mit Paragraphen und Gesetzesauszuegen dankbar...
PS: Sicher kann man die Gewerkschaft einschalten, aber die zustaendlichen
Leute sind leider sehr unzuverlaessig, das sollte erst die letzte
Instanz sein...
Ich sage absichtlich nicht den Firmennamen oder die Gewerkschaft.
Er tut auch nichts zur Sache. Ich moechte keinen "Krieg" mit einer
Geschaeftsleitung anzetteln, ich bin nur um Aufklaerung bemueht.
zu einer Einigung kann man mit rechtlichen Fakten einfacher kommen.
- Kennt jemand gute Literatur oder Links zu Schichtplaenen, 3-4-5
Schicht Betrieb... etc...??? Das man so etwas fuer zichtausend Mark
irgendwo erstellen lassen kann, ist mir bekannt, es war eigendich
auch in der entsprechenden Firma so geplant dies zu machen. Es
stelte sich aber als "guenstiger" heraus "irgendjemanden" 2 Wochen
auf einen Kursus zu schicken, wo man die Erstellung erlernen kann.
Angeblich ist dieses Modell nun gesuender fuer die Mitarbeiter
wie ein "normales" Langes Modell. Ich habe da anderes von den
Mitarbeitern gehoert. Man ist staendig kaputt, findet seinen
Rythmus nicht etc.
Was dabei raus gekommen ist, siehe oben..
--
MfG
Andre...@cli.infoserv.de (Andreas Hannemann)
das sind ja wirklich "sehr einfache" Fragen, die du uns hier aufgibst !
Damit kannst du selbst einigermaßen bewanderte Arbeitsrechtsexperten etwas
überfordern.
Wenn du mir so 2-3 Tage Zeit gibst, versuche ich mal einen Teil zu
beantworten. Allerdings wird das etwas allgemein, wenn ich nicht den
entsprechenden Tarifvertrag habe. Auch dann noch kann die Antwort nicht ohne
Fehler sein. Ich hatte mal den Auftrag, eine ähnliche Fragestellung zu
beantworten und mußte feststellen, daß die tariflichen Definitionen sehr
ungenau sein können. Sogar Leute, die bei den Tarifverhandlungen mit am
Tisch sitzen, konnten z.B. nicht den Unterschied zwischen Nachtarbeit,
Schichtarbeit und Nachtschichtarbeit usw. erklären. Die Begriffe werden sehr
unterschiedlich (oder garnicht definiert). Häufig stammen sie aus den 50er
Jahren und die Leute, die sie in die Tarifverträge geschrieben haben, sind
nicht mehr zu befragen. Auch bei deinen Fragen (bezahlte Pausen etc.) geht
es nicht ohne genaue Kenntnisse des Tarifvertages.
> PS: Sicher kann man die Gewerkschaft einschalten, aber die zustaendlichen
> Leute sind leider sehr unzuverlaessig, das sollte erst die letzte
> Instanz sein...
Es ist nicht schlimm, wenn man schlauer als die Gewerkschaft ist. Da sitzen
auch keine Alleskönner (genauso wie auf Arbeitgeberseite). Ohne
Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (AG, BR, Gewerkschaft und
Belegschaft) wird es zu keiner Lösung kommen, die arbeitsrechtlich in
Ordnung ist und die Interessen der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt.
> Ich sage absichtlich nicht den Firmennamen oder die Gewerkschaft.
> Er tut auch nichts zur Sache. Ich moechte keinen "Krieg" mit einer
> Geschaeftsleitung anzetteln, ich bin nur um Aufklaerung bemueht.
> zu einer Einigung kann man mit rechtlichen Fakten einfacher kommen.
>
>
Kritisch zu fragen, heißt ja nicht gleich einen Krieg anzuzetteln. Klar wir
der Fragesteller erstmal Ablehnung erfahren, weil damit bereits die schöne
Ordnung in Frage gestellt wird und Arbeit in die Beantwortung gesteckt
werden muß. Ich hoffe, daß du einige vernünftige Mitstreiter findest, die
bereit sind, auch gegen die Widerstände von vielen Seiten die Probleme
anzupacken. Schlecht wäre auch nicht, darüber nachzudenken, einen externen ,
betriebsfremden Berater hinzuzuziehen, der den Diskussionsprozeß
emotionsfrei führen kann.
bis bald Armin
Armin Wiese schrieb:
>
> Andreas Hannemann <ANDRE...@CLI.infoserv.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 33pqsMD...@syspoint.cli.infoserv.de...
> Wenn du mir so 2-3 Tage Zeit gibst, versuche ich mal einen Teil zu
> beantworten. Allerdings wird das etwas allgemein, wenn ich nicht den
> entsprechenden Tarifvertrag habe.
Denk dran, eine einigermaßen neue Version des
Arbeitszeitgesetzes mit einzubeziehen.
Bin gespannt auf Deine Ermittlungen,
CEN
meine vorläufige Antwort ist etwas freihändig, weil noch viele Fragen offen
sind und ich erstmal spontan (ohne Literaturstudium) auf einige Dinge
eingehe. Ausführliches kommt später.
So wie du das Modell beschreibst, verstehe ich es noch nicht so richtig.
Bitte nochmal genauer !
> Man arbeitet prinzipiell:
> frueh/frueh/spaet/spaet/nacht/nacht/nacht/frei/frei,
bei dieser Reihe sehe ich 2xfrüh 2x spät 3x nacht 2x frei = 9 Tage ? Ist das
richtig ? Mir erscheimt das etwas seltsam.
> wobei man nach dem 3. Block 3 Tage frei hat. der 3`er Schicht-Block
> aendert sich jede Woche (3x frueh, 3x spaet, 3x nacht).
>
> Eine Problematik ist aber, das die Schicht IMMER auf Nachtschicht endet,
>
>
> zusaetzlich wird der Urlaub von der Jahresarbeitszeit abgezogen, und
> mit in diese Rechnung eingebracht (kompliziert). Wenn man also
> theoretisch keinen Urlaub nimmt, hat man am Jahrsende diverse +Tage,
> nimmt man ihn, so laeuft das auf "Bringeschichten" hinaus...
> sehr paradox... Bei den "normalen" Arbeitnehmern ist dies natuerlich nicht
so.
>
Läßt der Tarifvertrag eine Jahresarbeitszeit zu ? Falls ja, wäre es etwas
ungewöhnlich, daß der Arbeitnehmer "Minusstunden" nachleisten muß. Es liegt
ja nicht in seiner Hand, die Arbeitszeiten selbst festzulegen. Daher würde
der Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten, ohne daß es für den AN eine
Verpflichtung zur Nachleistung gibt.
>
> Ein Weiteres Problem ist, das "eigendlich" die 37.5h Woche eingefuehrt
wurde,
> (Tarifvertrag etc.) Und nicht bekannt ist, das dieses fuer die
> Schichtarbeiter in der Produktion nicht gilt. Denoch arbeitet man
> effektiv 7 Tage die Woche und 8h taeglich, Wobei die 30 min Pause
"bezahlt"
> wird. Vor dem 7-Tage Modell mag das noch rechnerisch hingekommen sein,
> jetzt aber endgueltig nicht... aber es scheint als haette niemand den
> rechten Durchblick, was auch das Hauptproblem ist...
Was heißt bezahlt ? Immer oder nur in der Nachtschicht ? Bezahlte Pausen in
der Nachtschicht gibt es in einigen Tarifverträgen. Oder soll die bezahlte
Pause ein Ausgleich für die Belastungen durch die Schichtarbeit allgemein
darstellen ?
> - Ist es erlaubt den Schichtarbeitern den Urlaubsanspruch mitzuberechnen??
>
Die Vermischung von Arbeitszeit und Urlaub kann bei einer Jahresarbeitszeit
rechnerisch zwar sinnvoll sein, bringt aber weitere Probleme mit sich. Mit
welcher Zeit wird der Urlaub überhaupt berücksichtigt ? Ist ein Urlaubstag =
eine Schicht, also 8 Stunden oder nur 7,5 Stunden ? Die Frage stellt sich
bei den Feiertagen, Krankheitstagen, entschädigungspflichtiger Abwesentheit
usw. natürlich auch.
Die Jahresarbeitzeit beträgt bei einer 37,5 Stundenwoche 1950 Stunden. Wenn
man 8 Stunden je Schicht ansetzt, wären ca. 243 Schichten zu leisten. Ziehen
wir 30 Tage Urlaub ab, bleiben 213 Schichten. Rechnet man den Urlaub aber
nur mit 7,5 Std. , sind das 225 Stunden geteilt durch 8 macht nur 28
Schichten.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht nur eine finanzielle Betrachtung vor. DAs gibt
nur eine Antwort auf die zu zahlende Vergütung pro Urlaubstag. In der
neuesten Version werden die Mehrarbeitstunden dabei nicht berücksichtigt.
Anders in vielen Tarifverträgen, die meistens auch eine Antwort auf die
Frage der zeitlichen Bewertung geben und zwar meistens in der Form, daß die
tägliche tarifliche Zahl (z.B. Süßwarenindustrie hier 7,6 Stunden)
eingesetzt wird. Unbedingt den Tarifvertrag studieren !
>
>
> - Wie sieht es mit dem "Glueck Pech Prinzip" aus? ist das hier anzuwenden?
Das ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Nur die ausgefallene
Arbeitszeit ist zu vergüten. Fällt ein Feiertag auf einen freien Tag, kann
auch keine Vergütung verlangt werden. Die Normalschicht-Beschäftigten, die
am Wochenende nicht arbeiten, bekommen den Ostersonntag ja auch nicht
zeitlich oder finanzielle vergütet.
Wird am Feiertag gearbeitet, muß eine Ausgleich durch Freizeit passieren
(zusätzliche Bezahlte Freischicht) und/oder eventuell ein zusätzlicher
Zuschlag gezahlt werden.
Auch die Sonntage müssen durch Freizeit ausgeglichen werden. Das Thema ist
ein bißchen schwierig hier in aller Kürze auszuarbeiten. Ich liefer dir aber
noch die notwendigen Informationen.
>
> - Da die Schichten immer auf Nachtschicht enden,
> ist die Freizeit an den wenigen freien Tagen wirklich rar.
> Gibt es eine gesetzliche Regelung die sagt, wann Freizeit nach einer
> Schicht regulaer beginnt?? Das Problem mit der angeblichen "vielen
Freizeit"
> koennte denn endlich geklaert werden...
Ein freier Tag hat 24 Stunden. Dazu sind 12 Stunden hinzuzurechnen, die Sich
aus der gesetzlichen Ruhezeit zwischen den Schichten ergibt (wenn nicht eine
Ausnahme von 11 oder 10 Stunden per >Tarif vereinbart ist). Daraus ergibt
sich eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 36 Stunden. Mehr ist
gesetzlich nicht zwingend.
>
> - Ich meine gehoert zu haben, das Schichtarbeitern prinzipiell vom Gesetz
> her eine BEZAHLTE Pause zusteht,
Das Gesetz ist mir nicht bekannt, aber bezahlte Pausen sind in
Tarifverträgen zu finden.
das also prinzipiell nicht fuer die
> Umrechnung einer 37.5h Woche zu gebrauchen waere... Die 2.5h/woche
> muesste den Schichtarbeitern also theoretisch nachbezahlt werden, wenn
> sich das als richtig herausstellt. (nur prinzipiell)
> (Lohn/Gehalt ist doch eine Bringschuld der Firma...)
Du schreibst oben, daß 8 Stunden bezahlt werden (oder berechnet werden ?),
dann hätte doch ein Ausgleich stattgefunden. ??
>
> - Darf den Arbeitern ueberhaupt aufgrund nicht ausreichend geleisteter
> "Bringeschichten" Urlaub direkt abgezoegen werden. Evtl der von
naechsten
> Jahr?? Wohl kaum, oder??
Das sehe ich genauso. Der Urlaub dient der Erholung und ist nicht zum
Ausgleich von Minusstunden da. Der AN ist nicht im Verzug mit seiner
Leistung, wenn das AZ-System ihm nicht die Erfüllung seiner tariflichen
Arbeitzeit ermöglicht. Das ist allein das Problem des Arbeitgebers. Anders
wäre die Sache, wenn der AN allein entscheidet, wie lange er arbeitet (z.B.
in Gleitzeitsystemen). Aber auch dann kann kein Urlaub zum Ausgleich benutzt
werden, schon garnicht Urlaub aus dem nächsten Jahr.
>
> - Urlaub. Vorher waren es 30 Tage, mit dem 7 Tage Modell sind es
> zwar auch 30 Tage, um eine Woche Frei zu bekommen musste man frueher
> jedoch nur 5 Tage nehmen, jetzt sind das 7 Tage. Ist das so korrekt?
30 Tage sind 6 Wochen bei der 5-Tage-Woche. Welche 5 Tage man dafür einsetzt
, ist eigentlich egal, wenn es nur 6 Wochen bleiben. Wenn ich regelmäßig
sonntags arbeite, kann ich diesen auch beim Urlaub abziehen, ziehe dann
jedoch in der übrigen Woche keinen Tag mehr ab für den Tag, an dem ich
Freizeit habe. Wenn ich eine Woche mit 7 Tagen berechne, müßte ich auch
vorher den Urlaub umrechnen: 30:5x7= 42 statt 30 Tage Urlaub, dann bleiben
es 6 Wochen. Diese Methode eignet sich aber nur für ganze Wochen Urlaub.
Nun nimmt nicht jeder komplette Wochen Urlaub. Dann fragt man sich, wie die
einzelne Tage behandelt werden. In einem festen Schichtsystem ist das kein
Problem, weil feststeht, an welchen Tagen zu arbeiten ist. Daher ist klar,
welcher Tag durch den Urlaub nicht gearbeitet wird bzw. ausfällt. Das kann
dann auch ein Sonntag sein.
> Muss man fuer einen "Sonntag" auch bei Regelarbeitszeit einen Urlaubstag
> Opfern, oder gibt es da eine spezielle Regelung??
Du meinst sicher Regelarbeitszeit = Montag bis Freitag.
Wenn der Urlausanspruch in Arbeitstagen angegeben ist, können nur diese Tage
damit gemeint sein. Ist der Urlaub in Werktagen angegeben, zählt der Samstag
mit.
Urlaub ist kein "Opfer", sondern ein Genuß !
bis bald Armin