vielleicht könnt' Ihr mir mit einer Auskunft helfen. Folgende Situation:
Das Grundstück, das meinem gegenüberliegt (getrennt durch Gemeindeland)
war in Privatbesitz. Der Besitzer ist nun gestorben und die Erbin wurde
durch die Gemeinde bereits angesprochen, dass bei einem beabsichtigten
Verkauf die Gemeinde das Vorkausrecht besitzt. Das Grundstück befindet
sich in nicht bebaubaren Gebiet (Hochwassergebiet). Allerdings hat die
Gemeinde die Idee den nahegelegden Campingplatz auf dieses Gebiet zu
erweitern - was mir ein Dorn im Auge ist. Dort stehen viele Tannen und
das ganze Gebiet ist pure Natur.
Meine Frage ist nun, ist die Gemeinde verpflichtet ein solches Gebiet
für eine Pacht / einen Verkauf auszuschreiben? So könnte ich mit dem
Campingplatzinhaber einen kleinen Bieterwettstreit ausfechten :)
Vielen Dank und Gruß!
Bastian
--
„Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn.”
Joseph Joubert
> Das Grundstück, das meinem gegenüberliegt (getrennt durch Gemeindeland)
> war in Privatbesitz. Der Besitzer ist nun gestorben und die Erbin wurde
> durch die Gemeinde bereits angesprochen, dass bei einem beabsichtigten
> Verkauf die Gemeinde das Vorkausrecht besitzt. Das Grundstück befindet
> sich in nicht bebaubaren Gebiet (Hochwassergebiet). Allerdings hat die
> Gemeinde die Idee den nahegelegden Campingplatz auf dieses Gebiet zu
> erweitern - was mir ein Dorn im Auge ist. Dort stehen viele Tannen und das
> ganze Gebiet ist pure Natur.
>
> Meine Frage ist nun, ist die Gemeinde verpflichtet ein solches Gebiet für
> eine Pacht / einen Verkauf auszuschreiben? So könnte ich mit dem
> Campingplatzinhaber einen kleinen Bieterwettstreit ausfechten :)
Hi,
das sollte wohl in der Gemeindesatzung stehen. Guck doch da mal nach. Wem
gehört denn der Grund vom Campingplatz? Vielleicht ist dessen Pachtvertrag
schon passend "verklausuliert"?
--
mfg,
gUnther
>Meine Frage ist nun, ist die Gemeinde verpflichtet ein solches Gebiet
>f�r eine Pacht / einen Verkauf auszuschreiben? So k�nnte ich mit dem
>Campingplatzinhaber einen kleinen Bieterwettstreit ausfechten :)
wenn Du auch einen Campingplatz aufmachen m�chtest, ja.
Die Gemeinde kann sagen "Wir vermieten/verpachten f�r den Betrieb
eines Campingplatzes".
Willst Du nun immer noch 'mitbieten'.
Na die 2 Zelte am anderen Ende des Grundst�cks, die st�ren doch nicht.
Und Duschen gibts nicht, ist ja ein BIO Campingplatz ;-)
>
> Willst Du nun immer noch 'mitbieten'.
>
je nachden wie genau die Gemeinde das beschreibt warum nicht? Und die Fl�che
die den OP nicht st�rt dem alten CP.Betreiber "g�nstig" zur Pacht anbieten.
Alle Interessen gewahrt, Gemeinde zufrieden.
Wenn die Gemeinde bis zur Grundst�cksgrenze Zelte sehen will zum Wettergott
beten. El. Ninio macht �berschwemmungsgebiete als CP-Platz recht
interessant...
> war in Privatbesitz. Der Besitzer ist nun gestorben und die Erbin wurde
> durch die Gemeinde bereits angesprochen, dass bei einem beabsichtigten
> Verkauf die Gemeinde das Vorkausrecht besitzt. Das Grundst�ck befindet
Ich lese mal daraus, dass die Gemeinde angek�ndigt hat, von ihrem
Vorkaufsrecht nach �24 I 7 BauGB[1] Gebrauch zu machen.
Wenn Dir die Erbin eine Erbpacht verkaufen w�rde, k�nnte die Gemeinde
dagegen allerdings nichts machen (jedenfalls nicht �ber o.g.
Paragraphen, siehe Punkt II). Nicht, dass ich etwas gegen den Ausbau von
Campingpl�tzen h�tte �
[1] http://dejure.org/gesetze/BauGB/24.html
--
Falsche Gruppe. Die Stabilit�t von Glash�usern unter Beschuss mit
aus dem Inneren abgefeuerten Steinen ist Thema von de.sci.architektur.
(Rainer Rosenthal)
> Meine Frage ist nun, ist die Gemeinde verpflichtet ein solches
> Gebiet f�r eine Pacht / einen Verkauf auszuschreiben?
Die Antwort ist einfach: Nein.
Vorkaufsrecht hei�t �brigens:
1. Verk�ufer V und K�ufer K schlie�en einen Kaufvertrag.
2. Vorkaufsberechtigter erkl�rt Aus�bung des Vorkaufsrechts und wird
damit automatisch K�ufer anstelle von K zu den exakten Bedingungen des
Kaufvertrags.
Wenn man also den Kaufpreis hinreichend hoch w�hlt, kann man den
Vorkaufsberechtigten gut davon abhalten, sein Recht ausz�ben. (Hat
nat�rlich den Nachteil, dass man dann einen hohen Kaufpreis zahlt.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekret�r der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.
>> Meine Frage ist nun, ist die Gemeinde verpflichtet ein solches
>> Gebiet f�r eine Pacht / einen Verkauf auszuschreiben?
>
> Die Antwort ist einfach: Nein.
>
>
> Vorkaufsrecht hei�t �brigens:
>
> 1. Verk�ufer V und K�ufer K schlie�en einen Kaufvertrag.
>
> 2. Vorkaufsberechtigter erkl�rt Aus�bung des Vorkaufsrechts und wird
> damit automatisch K�ufer anstelle von K zu den exakten Bedingungen des
> Kaufvertrags.
>
>
> Wenn man also den Kaufpreis hinreichend hoch w�hlt, kann man den
> Vorkaufsberechtigten gut davon abhalten, sein Recht ausz�ben. (Hat
> nat�rlich den Nachteil, dass man dann einen hohen Kaufpreis zahlt.)
Hi,
DAS nenne ich mal eine interessante Aussage. Thanx.
--
mfg,
gUnther
Man kann es auch spiegelbildlich ausdr�cken: ein Vorkaufsrecht ist eine
ziemlich sichere Methode, Verschleuderung "unter Wert" oder
Vorteilsnahme/Schiebung zu verhindern.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Kommt her zu mir alle, die ihr m�hselig und beladen seid,
ich will euch erquicken!" (Jesus C. lt. Matth�us 11, 28)
> Man kann es auch spiegelbildlich ausdr�cken: ein Vorkaufsrecht ist
> eine ziemlich sichere Methode, Verschleuderung "unter Wert" oder
> Vorteilsnahme/Schiebung zu verhindern.
Echte Vorkaufsrechte (also nicht nur die von Gemeinden fast nie
wahrgenommenen Rechte) wirken sich aber durchaus wertmindernd
aus. Denn ein Kaufinteressent wird bei drohender Inanspruchnahme
eines Vorkaufrechts weniger Engagement aufbringen. (Beispiel: Vor-
kaufsrecht einer bereits im Haus lebenden Famailie, die den Erblasser
gepflegt hat, und bei Verkauf an Dritten bef�rchten muss, aus dem Haus
zu fliegen. - So habe ich es ganz praktisch erlebt.)
W.