Stefan Froehlich schrieb:
> On Fri, 08 Jul 2016 20:10:05 Rupert Haselbeck wrote:
>> Hierzulande wird der Notar typischerweise durch den Amtsbezirk desselben
>> bestimmt.
>
> Spannend (wobei das wohl auch in Deutschland nur regional so gehandhabt
> wird, wie sich im restlichen Thread gezeigt hat).
Nein, das gilt schon für ganz Deutschland. Die Vorschriften dazu sind in
einem Bundesgesetz zu finden
> In Österreich kann ich zu *jedem* Notar gehen, der darf gerne auch aus
> einer vollkommen anderen Stadt kommen.
Die Geschichte hat zwei Seiten. Der "Kunde" kann auch hierzulande zu einem
beliebigen Notar gehen. Der Notar dagegen darf seine Dienste nicht aktiv
ausserhalb seines Bezirks anbieten und er darf grundsätzlich auch nur in
seinem Bezirk tätig werden.
> Wenn ich zu einem Notar gehe und ihn darum bitte, einen Immobilienkauf
> abzuwickeln, dann wird er mir ein Angebot machen, das die
> Vertragserrichtung und Abwicklung (je nach Immobilie mit oder ohne
> Lastenfreistellung, Bauabwicklung etc) umfasst. Das Angebot kann ich
> annehmen oder auch nicht - und wenn nach Vertragserrichtung niemand zur
> Unterschrift erscheint, wird er mir eben diese Vertragserrichtung in
> Rechnung stellen, BTDT.
Er kann natürlich die Kosten eines Vertragsentwurfes in Rechnung stellen,
wenn er einen solchen Auftrag erhalten haben sollte. Allerdings richten sich
die Notarkosten hierzulande nach einem Gesetz und sind nicht verhandelbar
> Kommt danach dann ein anderer Käufer mit dem selben Wunsch, wird er
> ebenfalls ein Angebot legen.
Da scheinen die Verhältnisse hier und dort doch arg verschieden zu sein. Das
Gesetz hier sieht vor, dass der Notar nicht Vertreter der ein oder anderen
Vertragspartei ist. Er muß vielmehr den Willen, die Vorstellungen _beider_
(bzw. aller) Vertragsparteien erforschen und danach einen sachgerechten,
rechtlich möglichen Vorschlag für die Vertragsgestaltung erstellen, wobei er
natürlich nicht den einen becorzugen und den anderen benachteiligen darf
> Und von wegen Kosten: Die Bandbreite umfasst da locker einen Faktor 4,
> wobei am unteren Ende frei verhandelte Fixpreise liegen und am oberen Ende
> die Notare, die von Bauträgern vorgeschrieben (aber selbstverständlich
> trotzdem vom Käufer "beauftragt" und somit auch bezahlt) werden.
Wie schon erwähnt. hierzulande sind die Kosten gesetzlich geregelt und ja,
üblicherweise wird der Käufer die Notarkosten übernehmen. Dennoch haftet
auch der Verkäufer kraft Gesetzes für die Notarkosten. Der Notar kann sich
also auch an den Verkäufer halten, wenn der Käufer nicht zahlen will oder
kann
> Die genaue Ausgestaltung des eigentlichen Kaufvertrags ist ja noch offen,
> zudem können im Vorvertrag durchaus auch Bedingungen zeitlicher oder
> sachlicher Natur eingebaut werden.
Schlimm genug, wenn ein privatschriftlicher (oder gar ein mündlicher?)
Vertrag eine rechtswirksame Verpflichtung bewirken kann, obwohl noch
nichteinmal die Vertragsbedingungen feststehen. Da ist ein unerfahrener
Mensch einem gewieften Verkäufer also ziemlich hilflos ausgeliefert?!
> Im wesentlichen ist der Notariatsakt aber wegen des Grundbuchs
> erforderlich, da man dort nichts eingetragen haben möchte, was nicht
> rechtlich hieb- und stichfest ist.
Da ziehe ich dann doch die hiesige Lösung vor.
MfG
Rupert