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eigenes Essen im Freizeitpark

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Andreas Froehlich

unread,
Aug 23, 2005, 12:32:55 AM8/23/05
to
In manchen Freizeitparks ist das Verzehren mitgebrachten Essens nicht
mehr erlaubt.

Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen,
wenn auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen
werden muß.

Gibt es hierzu eigentlich schon Urteile. Im Prinzip ist das doch
vergleichbar mit dem Trinken von eigenen Getränken in Fittnesstudios.
Dies kann doch vom Betreiber auch nicht verboten werden.

Andreas

Bernd Meyer

unread,
Aug 23, 2005, 2:22:14 AM8/23/05
to
> Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen, wenn
> auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen werden
> muß.

Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese die
AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?
Grüßle, Bernd


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Jens Arne Maennig

unread,
Aug 23, 2005, 2:46:08 AM8/23/05
to
Ulrich Gehauf schrieb:

> "Bernd Meyer" <470...@rz-online.de> schrieb am 23 Aug 2005:

>> Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem

> ^^^^^^^


>> diese die AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht
>> einverstanden sind?
>

> Du kannst Fragen stellen...

Genau der richtige Zeitpunkt, um den Blagen die Bedeutung und die
Konsquenzen des Kleingedruckten und den Umgang mit der hart verdienten
Kohle beizubringen. Sofern man überhaupt eine Affinität zu virtueller
Realität hat und nicht das richtige Leben, in dem es mehr als genug zu
entdecken und erleben gibt, der Kunstwelt von Freizeitparks vorzieht.

"Papa, fährst du mal mit uns ins Legoland?"
"Frag mal Opa, der macht sowas gern."

Jens

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Konrad Hund

unread,
Aug 23, 2005, 3:35:00 AM8/23/05
to
>"Mark Henning" <n1234...@homolog.de> wrote in message news:apjlg11nlsqtao3e8...@4ax.com...
>Was soll das sein? Eine Lachnummer? Denn ein Argument ist das nicht...

Ach nein?
Ich finde schon.
Wird man denn gezwungen diese Parks zu besuchen?

KH


Thomas Hochstein

unread,
Aug 23, 2005, 3:38:26 AM8/23/05
to
Andreas Froehlich schrieb:

> In manchen Freizeitparks ist das Verzehren mitgebrachten Essens nicht
> mehr erlaubt.
>
> Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen,
> wenn auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen
> werden muß.

Es würde im Zweifelsfall nicht weniger teuer, wenn man stattdessen den
Eintritt erhöhen würde.

> Gibt es hierzu eigentlich schon Urteile. Im Prinzip ist das doch
> vergleichbar mit dem Trinken von eigenen Getränken in Fittnesstudios.
> Dies kann doch vom Betreiber auch nicht verboten werden.

Die Gerichte führen zur Begründung allerdings aus, daß es dem Kunden
nicht zumutbar sei, den aufgrund sportlicher Betätigung erhöhten
Flüssigkeitsbedarf (!) nur durch - üblicherweise teure - Getränke, die
vom Betreiber gestellt werden, zu stillen. Das sagt weder etwas über
Essen aus, noch über die Frage, wie das außerhalb von Sportstudios
aussieht.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Juristisches WikiWikiWeb: <http://jurawiki.de/>

Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 4:07:48 AM8/23/05
to
Hallo!

Konrad Hund schrieb:

>>>>Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen, wenn
>>>>auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen werden
>>>>muß.
>>>
>>>Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese die
>>>AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?
>>
>>Was soll das sein? Eine Lachnummer? Denn ein Argument ist das nicht...
>
> Ach nein?
> Ich finde schon.
> Wird man denn gezwungen diese Parks zu besuchen?

Stimmt, eigentlich könnte man den Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB
auf die Grundversorgung und (Quasi-)Monopolisten beschränken. Ist
schließlich jeder selbst schuld, wenn er ungünstige Verträge schließt...

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 4:09:57 AM8/23/05
to
Hallo!

Thomas Hochstein schrieb:

> Die Gerichte führen zur Begründung allerdings aus, daß es dem Kunden
> nicht zumutbar sei, den aufgrund sportlicher Betätigung erhöhten
> Flüssigkeitsbedarf (!) nur durch - üblicherweise teure - Getränke, die
> vom Betreiber gestellt werden, zu stillen. Das sagt weder etwas über
> Essen aus, noch über die Frage, wie das außerhalb von Sportstudios
> aussieht.

Daran könnte man aber ansetzen. Freizeitparks besucht man üblicherweise
(zumindest fast) den ganzen Tag. Im Normalfall wird man irgendwann auch
das Bedürfnis haben, etwas zu Essen, was einem kaum verwehrt werden
kann. Und als besonders billig habe ich die Einkaufsmöglichkeiten
innerhalb dieser Parks auch nicht in Erinnerung.

Hubert Reinelt

unread,
Aug 23, 2005, 4:08:33 AM8/23/05
to
"Konrad Hund" <blade...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag

> Wird man denn gezwungen diese Parks zu besuchen?

Werde ich gezwungen, ein Fitness-Studio zu besuchen?

Hubert Reinelt

unread,
Aug 23, 2005, 4:09:52 AM8/23/05
to
"Bernd Meyer" <470...@rz-online.de> schrieb im Newsbeitrag

> Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese
> die AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?

Werde ich gezwungen, ein Fitness-Studio zu besuchen, nachdem ich den
Vertrag unterschrieben habe und dort in den AGBs steht, das der Verzehr
von eigenen Getränken verboten ist?

Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 4:18:06 AM8/23/05
to
Konrad Hund schrieb:
>>"Mark Henning" <n1234...@homolog.de> wrote
>>Bernd Meyer (Tue, 23 Aug 2005 08:22:14 +0200) wrote:
>>>Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese die
>>>AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?
>>
>>Was soll das sein? Eine Lachnummer? Denn ein Argument ist das nicht...
>
> Ach nein?

Nein.


> Wird man denn gezwungen diese Parks zu besuchen?

Nein. Ich finde das deutsche Recht teilweise auch sehr seltsam. Tatsache
ist allerdings, dass der Gesetzgeber Vertragspartnern nicht völlige
Freiheit in den ausgehandelten Verträgen zugesteht, vor allem wenn einer
der Beteiligten Verbraucher ist.

Ich kann auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten (bspw.
beim Tätowierer, oder beim Boxsport), ich kann allerdings bei einem
Fernabsatzvertrag nicht rechtswirksam auf mein Widerrufsrecht
verzichten. Nur mal so als Beispiel.

Markus


--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Message has been deleted

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 23, 2005, 4:25:55 AM8/23/05
to
Mark Henning schrieb:

> Andreas Froehlich (Tue, 23 Aug 2005 06:32:55 +0200) wrote:
>>Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen,
>>wenn auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen
>>werden muß.
>

> Bei manchen Parks gibt es Tageskarten, so dass man den Park zum
> Mittagessen z.B. kurzzeitig verlassen kann.

Wie idyllisch. Man nimmt eine mehrstündige An- und Abreise in Kauf,
zahlt für eine Familie einen dreistelligen Euro-Betrag und latscht dann
mitten am Tag, wenn man am weitesten vom Eingang entfernt ist, den
ganzen Weg zurück, um draußen auf dem Parkplatz sein Essen mangels
Sizugelegenheiten im Stehen einzunehmen. Oder man latscht noch einmal
die dreifache Strecke, um zum Auto zu kommen.

Nein, daß wäre ein K.O.-Kriterium.

Es bleibt also nur, vom Park kurzfristig die AGB anzufordern und Parks
mit solchen Einschränkungen aus der Auswahl zu streichen. *Ich* würde
die AGB per Post anfordern, denn ich sehe nicht ein, daß ich deren linke
Touren (Quasi-Zwang zu überteuertem Essen ist für mich eine linke Tour)
durch eigene Initiative unterstütze und mir die AGB von der Webseite
hole.

> >Gibt es hierzu eigentlich schon Urteile.
>

> AFAIK gibt es keine Urteile. Und ich wüsste auch nicht, worauf diese
> basieren sollten.

Überraschende Klausel? Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal, ein
Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch Nahrung
zu sich nehmen muß, und ein Park bietet ausreichend Möglichkeiten, das
an Stellen zu tun, die nichts mit den Lokalen im Park zu tun haben. Ein
Besucher muß nicht davon ausgehen, daß er unter freiem Himmel kein
mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf.

Sinnvoller als ein Rechtsstreit ist IMHO aber die Abstimmung mit den
Füßen, notfalls mit einer Mitteilung an die Parkleitung, warum man
diesen Park nicht besucht. Und natürlich entsprechende Informationen an
Freunde und Bekannte, die als potentielle Besucher dieses Parks in Frage
kommen.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Message has been deleted

Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 4:36:22 AM8/23/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:

>Ich kann auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten (bspw.
>beim Tätowierer, oder beim Boxsport), ich kann allerdings bei einem
>Fernabsatzvertrag nicht rechtswirksam auf mein Widerrufsrecht
>verzichten. Nur mal so als Beispiel.

Warum solltest du nicht auf dein Widerrufsrecht verzichten können?

"Ich teile ihnen hiermit mit, dass ich nicht widerrufen werde." Voila.
Getan. Geht also doch.

--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.

Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 4:42:13 AM8/23/05
to
Holger Lembke schrieb:

> Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:
> Warum solltest du nicht auf dein Widerrufsrecht verzichten können?
>
> "Ich teile ihnen hiermit mit, dass ich nicht widerrufen werde." Voila.
> Getan. Geht also doch.

Ehrlich? Im Vorhinein?

Nach all den threads hier war ich der Meinung, dass es unwirksam ist,
wenn der gewerbliche Verkäufer in den Fernabsatzvertrag schreibt

"Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht"

auch wenn ich diesen Teil durch meine Unterschrift anerkenne.

Liege ich da schon flasch oder ist obiges nur ungültig, weil es vom
Verkäufer kommt?

Gruss
Markus

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 4:43:05 AM8/23/05
to
Bernd Meyer schrieb:

Was können die Freizeitparkbetreiber tun, wenn doch jemand im Park sein
mitgebrachtes Essen verzehrt? Klar, den Besucher /die Familie des Parks
verweisen, aber wenn die nicht gehen, werden die etwa die Polizei holen?
Das wird ein Spaß.


--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

Andreas Baier

unread,
Aug 23, 2005, 5:10:00 AM8/23/05
to
Markus Ritter wrote:
> Holger Lembke schrieb:
>> Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:
>> Warum solltest du nicht auf dein Widerrufsrecht verzichten können?
>>
>> "Ich teile ihnen hiermit mit, dass ich nicht widerrufen werde."
>> Voila. Getan. Geht also doch.
>
> Ehrlich? Im Vorhinein?

Ja. Kannst du machen.

>
> Nach all den threads hier war ich der Meinung, dass es unwirksam ist,
> wenn der gewerbliche Verkäufer in den Fernabsatzvertrag schreibt
>
> "Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht"

Das ist es auch. Aber der Verkäufer verzichtet nicht auf "sein
Widerrufsrecht", sondern er will das Widerrufsrecht des _Käufers_
beschränken.

Gruß Andreas


Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 23, 2005, 4:32:04 AM8/23/05
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Es würde im Zweifelsfall nicht weniger teuer, wenn man stattdessen den
> Eintritt erhöhen würde.

Na und?

> > Gibt es hierzu eigentlich schon Urteile. Im Prinzip ist das doch
> > vergleichbar mit dem Trinken von eigenen Getränken in Fittnesstudios.
> > Dies kann doch vom Betreiber auch nicht verboten werden.
>
> Die Gerichte führen zur Begründung allerdings aus, daß es dem Kunden
> nicht zumutbar sei, den aufgrund sportlicher Betätigung erhöhten
> Flüssigkeitsbedarf (!) nur durch - üblicherweise teure - Getränke, die
> vom Betreiber gestellt werden, zu stillen.

Das ist absolut analog zu einem Freizeitpark. Der Besuch dort dauert
üblicherweise so lange, daß zwischenzeitlich eine Nahrungsaufnahme
erforderlich ist. Im Gegensatz zu einem Fitness-Club ist ein
Freizeitpark aber kein geschlossenes Gebäude, das zu wesentlichen Teilen
dem Verzehr dient.

Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 4:52:51 AM8/23/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:

>Ehrlich? Im Vorhinein?

Ja sicher. Wie bei deiner körperlichen Unversehrtheit. Du kannst auf deine
verzichen, ich kann dir aber keinen Verzicht aufdrücken...


>Nach all den threads hier war ich der Meinung, dass es unwirksam ist,
>wenn der gewerbliche Verkäufer in den Fernabsatzvertrag schreibt

Ja. Da verzichtet der Verkäufer auf deine. Das ist schon ein ganz
klitzekleinbüschen anderer Standpunkt. :-)

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Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 4:55:58 AM8/23/05
to
Andreas Baier schrieb:

>> Nach all den threads hier war ich der Meinung, dass es unwirksam ist,
>> wenn der gewerbliche Verkäufer in den Fernabsatzvertrag schreibt
>>
>> "Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht"
>
> Das ist es auch. Aber der Verkäufer verzichtet nicht auf "sein
> Widerrufsrecht", sondern er will das Widerrufsrecht des _Käufers_
> beschränken.

In meiner Laienhaftigkeit ging ich davon aus, dass es egal ist, wie es
formuliert ist, wenn der Gehalt der gleiche ist, dass also

"Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht"

"Der Käufer verzichtet auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht"
"Ich, der Käufer, verzichte auf mein Widerrufs- oder Rückgaberecht"

in einem Vertrag gleichwertig sind.


Markus

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Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 5:04:30 AM8/23/05
to
Holger Lembke schrieb:
> Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:

>>Nach all den threads hier war ich der Meinung, dass es unwirksam ist,
>>wenn der gewerbliche Verkäufer in den Fernabsatzvertrag schreibt
>
> Ja. Da verzichtet der Verkäufer auf deine. Das ist schon ein ganz
> klitzekleinbüschen anderer Standpunkt. :-)


Ich war noch nie bei einem Tätowierer, aber ich stelle mir vor, dass er
ebenfalls vorgedruckte Verzichtserklärungen o.ä. als Absicherung hat und
dass das einzige auf dieser Erklärung, das von mir ist, die Unterschrift
ist.

Es wäre also rechtlich bindend, wenn bspw. der Verkäufer einen Vertrag
nur dann schliesst, wenn ihm der zukünftige Käufer per Email seine
Verzichtserklärung schickt?


Markus

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Peter Bruells

unread,
Aug 23, 2005, 5:25:44 AM8/23/05
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> writes:


> Überraschende Klausel? Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal, ein
> Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch Nahrung

> zu sich nehmen muß, ....

Ich bezweifle, das die meisten Besicher länger als 3 Tage drin sind,
was ein gesunder Bundesbürger locker durchstehen kann.

>
> Sinnvoller als ein Rechtsstreit ist IMHO aber die Abstimmung mit den
> Füßen, notfalls mit einer Mitteilung an die Parkleitung, warum man
> diesen Park nicht besucht. Und natürlich entsprechende Informationen an
> Freunde und Bekannte, die als potentielle Besucher dieses Parks in Frage
> kommen.

In der Tat.

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Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 5:27:53 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 10:32:04 +0200 schrieb Dietmar Hollenberg:

> Thomas Hochstein schrieb:
>
>> Es würde im Zweifelsfall nicht weniger teuer, wenn man stattdessen den
>> Eintritt erhöhen würde.
>
> Na und?

Die fahren halt eine Mischkalkulation. Genausogut könnten die die
Eintrittspreise pro Person um 10,00 EUR erhöhen und Pickniktische
aufstellen. Dann zahlst Du den Gewinnanteil mit, egal, ob Du tatsächlich da
so viel ißt, daß der Park 10,00 EUR Gewinn gemacht hätte - Du wirst also im
Zweifel bevormundet und zahlst mehr.

Ich persönlich würde lieber die 10,00 EUR an Eintritt weniger zahlen und
dort selbst entscheiden, ob und für welches Essen ich sie ausgebe. Könnte
man ja auch über "Mindestverzehr" oder Essensgutscheine regeln, aber am
Ende bleibt sich das gleich.

Aber um mal praxisnah zu bleiben - gibt es denn wirklich Freizeitparks, in
denen die Besucher sämtliche Taschen ausräumen müssen, Kinder die
Trinkflaschen abgeben müssen und jemand ernsthaft nachkontrolliert, ob die
Chipstüte nun auch wirklich im Park gekauft wurde?

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 5:34:00 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 10:34:43 +0200 schrieb Ralf Kusmierz:

> Das würde es im Zweifelsfall eben schon, weil die Eintrittspreise im
> Wettbewerb optisch im Vordergrund stehen und sicher nicht so einfach
> erhöht würden.

Zumindest in Deutschland ist der Wettbewerb aber nicht soo gewaltig, dafür
gibt es einfach zu wenige Parks. Und wegen 10 EUR Unterschied im
Eintrittspreis (als Beispiel) fahre ich z.B. nicht von Köln zum Park Rust,
wenn ich das Phantasialand vor der Tür habe. Gerade wenn man davon ausgeht
daß viele Besucher Familien mit Kindern sind, dürfte die Fahrzeit eine
größere Rolle spielen als der Eintrittspreis. Okay, wer genau zwischen zwei
Parks wohnt der nimmt halt den billigeren ;-)

> Wenn man von Eintrittspreisen um die 10 Euro pro Kopf
> ausgeht, dann würde das wohl einen erheblichen Unterschied machen,
> wenn denen noch virtuelle Verzehrkostengewinne in ähnlicher Höhe
> aufgeschlagen würden.

ACK, wobei die Eintrittspreise sich doch eher in Regionen um die 30 - 50
EUR bewegen.

> Ich sehe unschwer die Analogie. Der Aufenthalt in Freizeitparks dürfte
> üblicherweise einen Großteil des Tages umfassen, in welcher Zeit der
> durchschnittliche Körper essenstechnisch sein Recht fordern wird.

Unsinn, nach dreimal Achterbahnfahren willst Du gar nichts mehr essen ;-)

SCNR,

Frank

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Jens Jensen

unread,
Aug 23, 2005, 5:36:00 AM8/23/05
to

"Bernd Meyer" <470...@rz-online.de> schrieb:

>> Das kann für Familien mit mehreren Kindern ganz schön ins Geld gehen,
>> wenn auf die dort angebotene (überteuerte) Gastronomie zurückgegriffen
>> werden muß.
>
> Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese
> die AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?

> Grüßle, Bernd
>
>

Solche Antworten finde ich so richtig widerlich und sch***e, BErnd, lass es
doch einfach bleiben, wenn du nicht sachlich antworten kannst oder dir es
insoweit an Textverständniskompetenz fehlt, als das du nicht erkennen
kannst, wonach der OP fragt. Idiot!

Jens


Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 5:38:58 AM8/23/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:

>Es wäre also rechtlich bindend, wenn bspw. der Verkäufer einen Vertrag
>nur dann schliesst, wenn ihm der zukünftige Käufer per Email seine
>Verzichtserklärung schickt?

M.E. nicht per AGB möglich. Und wenn er das regelmässig als Verkäufer macht
(diesen Vertrag, nicht die Handlung), dann wird es zur AGB.

Andererseits, so vor mich hin gedacht: dem Tätowierer nützt die Erklärung
ziemlich wenig. Wenn ich klage, dann klage ich. Was soll ich denn erklärt
haben? Das ich ein Tatu (?) will? Wenn nicht, würde ich wohl kaum im Studio
ruhig auf dem Stuhl sitzen.

Da sagt mir mein Gefühl, dass diese Erklärung keinen besonderen Wert hat.

Aber da sollen mal lieber die Profis ran... :-)

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Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 5:57:23 AM8/23/05
to
Hallo!

Mark Henning schrieb:

>>Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal,
>

> Ein Freizeitpark ist eine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, dass
> man den ganzen Tag dort verbringen kann.

Ja, das ist die Bahn auch, wenn ich mit Ihr quer durchs Land fahre.
Trotzdem verbietet mir dort niemand selbst mitgebrachte Speisen zu
verzehren.

> Folglich verfügt der
> Freizeitpark über die entsprechende Infrastruktur. Dazu gehören auch
> Verzehrlokals. Und zum Beispiel Toiletten.

Ja, sicher, das ist ja auch sehr gut und wichtig so. Aber allein mit dem
Vorhandensein erklärt sich noch nicht das Verbot der Selbstversorgung.

>>ein
>>Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch Nahrung
>>zu sich nehmen muß,
>

> Abgesehen von Diabetikern und ähnlichen Fällen kommt jeder problemlos
> einen Tag ohne Essen aus. In Bezug auf Flüssigkeitszufuhr beim Sport
> sieht das schon etwas anders aus. Da reagiert der Körper wesentlich
> empfindlicher bei Wassermangel.

Sogar mehrere Tage. Aber man geht ja kaum in einen Freizeitpark, um
Nahrungsenthaltungsexperimente durchzuführen. Man will Spaß haben und
sich wohlfühlen. Dazu gehört im Falle des Hungers - der angesichts der
durchschnittlichen Verweildauer im Park nicht ganz unwahrscheinlich sein
dürfte - selbstverständlich auch das Essen.

>>Ein
>>Besucher muß nicht davon ausgehen, daß er unter freiem Himmel kein
>>mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf.
>

> Doch, ich finde es liegt sogar sehr nahe, davon auszugehen.

Ich finde das auch eher fernliegend.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.

Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 6:00:52 AM8/23/05
to
Hallo!

Holger Lembke schrieb:

>>Ich kann auf mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verzichten (bspw.
>>beim Tätowierer, oder beim Boxsport), ich kann allerdings bei einem
>>Fernabsatzvertrag nicht rechtswirksam auf mein Widerrufsrecht
>>verzichten. Nur mal so als Beispiel.
>
> Warum solltest du nicht auf dein Widerrufsrecht verzichten können?
>
> "Ich teile ihnen hiermit mit, dass ich nicht widerrufen werde." Voila.
> Getan. Geht also doch.

Erklären kannst Du vieles. Das wäre nur rechtlich irrelevant, da es nach
h.M. z.B. gegen § 312 f BGB verstößt. Natürlich kannst Du wirksam darauf
verzichten, indem Du es einfach nicht ausübst. Nur kann der Unternehmer
sich nicht auf Deinen Verzicht berufen.

Inge Müller

unread,
Aug 23, 2005, 6:22:06 AM8/23/05
to
Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> schrieb:

>Ich bezweifle, das die meisten Besicher länger als 3 Tage drin sind,
>was ein gesunder Bundesbürger locker durchstehen kann.

Ich bezweifle, dass auch nur ein Besucher länger als eine Stunde drin
ist, nachdem das Kind zum ersten Mal über Hunger geklagt hat (und
nichts bekommt).

Gruß,
INge

--
http://www.worteundbilder.info

Inge Müller

unread,
Aug 23, 2005, 6:26:04 AM8/23/05
to
Mark Henning <n1234...@homolog.de> schrieb:

>Der erste Unterschied liegt darin, dass das Essen in aller Regel nicht
>zeitnah geschehen muss (Ausnahme: Diabetiker & Co.). Man kommt ohne
>Probleme einen Tag ohne Essen aus. Regelmäßige sportliche Betätigung
>ohne Wasser dürfte allerdings gesundheitlich eher bedenklich sein.

Ich weiß nicht, wie gesundheitlich bedenklich es ist, wenn ein Kind
zwischen Frühstück und Abendessen nichts bekommt. Ich kann mir aber
gut vorstellen, dass - auch wenn es gesundheitlich kein Problem sein
sollte - der weitere Aufenthalt im Freizeitpark weder Kind noch Eltern
Spaß machen wird.

Message has been deleted

Ellen Fink

unread,
Aug 23, 2005, 5:24:16 AM8/23/05
to
On Tue, 23 Aug 2005 10:09:52 +0200, Hubert Reinelt
<Hubert_Re...@yahoo.de> wrote:

> "Bernd Meyer" <470...@rz-online.de> schrieb im Newsbeitrag


>
>> Wer zwingt die Leute mit den Kindern in den Freizeitpark, nachdem diese
>> die AGB an der Kasse gelesen haben und damit nicht einverstanden sind?
>

> Werde ich gezwungen, ein Fitness-Studio zu besuchen, nachdem ich den
> Vertrag unterschrieben habe und dort in den AGBs steht, das der Verzehr
> von eigenen Getränken verboten ist?

Man sollte die AGBs schon _vorher_ lesen...

Gruß

Ellen

--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:
http://www.fanclub-frederic.de.to/

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Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 7:01:27 AM8/23/05
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> wrote:

>Erklären kannst Du vieles. Das wäre nur rechtlich irrelevant, da es nach
>h.M. z.B. gegen § 312 f BGB verstößt. Natürlich kannst Du wirksam darauf
>verzichten, indem Du es einfach nicht ausübst. Nur kann der Unternehmer
>sich nicht auf Deinen Verzicht berufen.

Warum? Ich lese 312 so, dass der Unternehmer nicht zum Nachteil des Kunden
gestalten darf. Es wird wohl kaum anzunehmen sein, dass der Kunde zu seinem
eigenen Nachteil gestaltet. Und der Nachsatz legt es m.E. noch näher: auch
Versuche des Verkäufers, den Kundenschutz auszutricksen, werden nicht
zugelassen.

Wenn der Kunde also verzichtet, dann deshalb, weil es nicht zu seinem
Nachteil ist. Eben weil er in seinem Verzicht keinen Nachteil sieht oder
nicht vor hat, ihn auszuüben.

Warum sollte ich als Unternehmer also nicht darauf vertrauen können? Der
Käufer hätte auf seine Verzichtserklärung problemlos verzichten können...

Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 7:25:17 AM8/23/05
to
Hallo!

Holger Lembke schrieb:

>>Erklären kannst Du vieles. Das wäre nur rechtlich irrelevant, da es nach
>>h.M. z.B. gegen § 312 f BGB verstößt. Natürlich kannst Du wirksam darauf
>>verzichten, indem Du es einfach nicht ausübst. Nur kann der Unternehmer
>>sich nicht auf Deinen Verzicht berufen.
>
> Warum? Ich lese 312 so, dass der Unternehmer nicht zum Nachteil des Kunden
> gestalten darf.

Ich sehe die Norm nicht auf den Unternehmer beschränkt. Sie ist
personenneutral formuliert.

> Es wird wohl kaum anzunehmen sein, dass der Kunde zu seinem
> eigenen Nachteil gestaltet.

Ich glaube, genau das ist die Gefahr, die man sieht. Man befürchtet
wohl, daß der Unternehmer dem verzichtenden Verbraucher bessere Angebote
macht oder sonstige Vergünstigungen verspricht und ihn so um seine
Rechte bringt.

> Und der Nachsatz legt es m.E. noch näher: auch
> Versuche des Verkäufers, den Kundenschutz auszutricksen, werden nicht
> zugelassen.

Das ist eine Klarstellung, um mögliche Streitpunkte direkt
auszuschließen. Für unsere Frage kann ich daraus nichts ziehen.

> Wenn der Kunde also verzichtet, dann deshalb, weil es nicht zu seinem
> Nachteil ist.

Der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist doch wohl immer ein Nachteil.
Der Verbraucher verliert Rechte und bekommt dafür (zumindest
unmittelbar) nichts.

> Eben weil er in seinem Verzicht keinen Nachteil sieht oder
> nicht vor hat, ihn auszuüben.

Wie gesagt, dann kann er es ja lassen. Ich kann ja auch mit jemanden
einen sittenwidrigen Vertrag schließen und dabei ganz ruhig schlafen,
wenn beide Seite den Vertrag absprachegemäß erfüllen. Schwierig wird es
doch immer erst, wenn eine Seite nicht (mehr) so will, wie ursprünglich
vereinbart.

> Warum sollte ich als Unternehmer also nicht darauf vertrauen können? Der
> Käufer hätte auf seine Verzichtserklärung problemlos verzichten können...

Nun, der Richtliniengeber, unserer Gesetzgeber sowie die wohl
herrschende Rechtsprechung und Literatur wollen es eben so.

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Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 7:37:41 AM8/23/05
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> wrote:

>Ich glaube, genau das ist die Gefahr, die man sieht. Man befürchtet
>wohl, daß der Unternehmer dem verzichtenden Verbraucher bessere Angebote
>macht oder sonstige Vergünstigungen verspricht und ihn so um seine
>Rechte bringt.
>
>> Und der Nachsatz legt es m.E. noch näher: auch
>> Versuche des Verkäufers, den Kundenschutz auszutricksen, werden nicht
>> zugelassen.
>
>Das ist eine Klarstellung, um mögliche Streitpunkte direkt
>auszuschließen. Für unsere Frage kann ich daraus nichts ziehen.

Doch. Das ist genau das, was du im vorigen Absatz verhindern willst. Damit
Unternehmen z.B. nicht zwei Preisangebote machen, mal mit mal ohne. Und
genau dieser Satz verhindert es.


>Der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist doch wohl immer ein Nachteil.
>Der Verbraucher verliert Rechte und bekommt dafür (zumindest
>unmittelbar) nichts.

Zugegeben, mir fällt es schwer, einen Fall zu konstruieren, wo es kein
Nachteil ist...

Mich stört nur wieder diese Schutzhaltung, dem "mündigen Bürgen" die Hand
unter den Arsch halten zu wollen. Warum soll der Bürger nicht eine ihm
nachteilige Willenserklärung abgeben können? Tue ich täglich, muss ich mit
leben.

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 23, 2005, 7:29:36 AM8/23/05
to
Peter Bruells schrieb:

> Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> writes:
>
>> Überraschende Klausel? Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal, ein
>> Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch Nahrung
>> zu sich nehmen muß, ....
>
> Ich bezweifle, das die meisten Besicher länger als 3 Tage drin sind,
> was ein gesunder Bundesbürger locker durchstehen kann.

Ein Besucher hat Anspruch auf körperliches Wohlbefinden, nicht nur auf
Überleben.

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 23, 2005, 7:26:16 AM8/23/05
to
Mark Henning schrieb:

>>Wie idyllisch. Man nimmt eine mehrstündige An- und Abreise in Kauf,
>>zahlt für eine Familie einen dreistelligen Euro-Betrag und latscht dann
>>mitten am Tag, wenn man am weitesten vom Eingang entfernt ist, den
>>ganzen Weg zurück, um draußen auf dem Parkplatz sein Essen mangels
>>Sizugelegenheiten im Stehen einzunehmen. Oder man latscht noch einmal
>>die dreifache Strecke, um zum Auto zu kommen.
>
> Bei einer entsprechenden Planung des Parkbesuches ist das ohne größere
> Anstrengung machbar.

Na und?

Meine Planung besteht darin, ausreichend Fressalien einzupacken, die ich
dann esse, wenn ich Hunger habe.

> Meine Güte. Da laufen die Leute stundenlang durch einen Park, stehen
> stundenlang in einer Schlange, um dreißig Sekunden Achterbahn zu
> fahren - und fangen an zu weinen, wenn sie dann fünf Minuten zum
> nächsten Restaurant laufen sollen.

Genau. Man bezahlt ein Schweinegeld, um sich danach noch mehr neppen
lassen zu müssen oder sonstwohin zu laufen.

Du darfst deine Theorie ja mal gerne bei anderen, abgelegenen Parks
ausprobieren, z.B. Fort Fun, Panorama Park oder Heide Park.

> >Überraschende Klausel?
>
> Nur weil Dir eine Klausel nicht passt, heißt das noch lange nicht,
> dass es eine überraschende Klausel ist. ;-)

Ich habe begründet, weshalb sie überraschend ist. Nur weil für dich eine
Begründung zu hoch ist, heißt das noch nicht, daß sie flasch ist.

> Ich bin im übrigen ganz und gar nicht der Meinung, dass es sich um
> eine überraschende Klausel handelt.

Das macht ja nix. Deine Meinung interessiert kaum jemanden.

> Ein Freizeitpark ist eine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, dass

> man den ganzen Tag dort verbringen kann. Folglich verfügt der


> Freizeitpark über die entsprechende Infrastruktur. Dazu gehören auch
> Verzehrlokals.

Kein Mensch würde meckern, wenn der Verzehr im Eintrittspreis enthalten
wäre (außer daß viele dann wegen des Preises draußen bleiben würden).

Du erkennst den Zusammenhang nicht: Es geht nicht darum, daß man dort
essen *kann*, sondern daß man es *muß*, wenn der Magen in den Kniekehlen
hängt.

> Was meinst Du, was los wäre, wenn die Freizeitparks plötzlich ihre
> Toiletten dicht machen würden?

Dann würde der Park durch die örtliche Ordnungsbehörde geschlossen.

Das war jetzt aber einfach.

> Oder für den Gang auf's Örtchen
> ordentlich Geld kassieren würden?

Auch dann bekäme ein Betreiber eines abgeschlossenen Geländes, für das
er Eintritt verlangt, vermutlich Ärger mit der Ordnungsbehörde.

> Eintritt in den Babywickelraum
> kostet dann 10EUR? Würdest Du dann auch sagen "Das ist O.K., denn ein
> Freizeitpark ist kein Verzehrlokal"?

Häh? Ich kann einigen deiner Argumente nicht folgen, aber bei diesem
verstehe ich nicht mal den Zusammenhang.

> Und auf der Kirmes gibt's ja auch
> nicht zwangsweise kostenlose Klohäuschen.

Eine Kirmes ist offenes Gelände ohne Eintritt.

> BTW: Es ist eine philosophische Frage, aber ist ein Freizeitpark eine
> Kirmes mit Verzehrlokalen, oder ist er ein Verzehrlokal mit Kirmes?

Sind Äpfel Birnen?

> Abgesehen von Diabetikern und ähnlichen Fällen kommt jeder problemlos

> einen Tag ohne Essen aus.

Natürlich. Und für diese "Diät" sollten die Parks deiner Meinung nach
vermutlich noch zusätzlich kassieren.

> >und ein Park bietet ausreichend Möglichkeiten, das
> >an Stellen zu tun, die nichts mit den Lokalen im Park zu tun haben.
>
> Das ist eine bloße Vermutung.

Nein, das ist Realität. In *jedem* Park.

> Ohne die Details der Parkorganisation
> und der rechtlichen Verhältnisse zu kennen, kannst Du das doch gar
> nicht beurteilen.

Doch.

> Woher weißt Du denn, ob auf dem Platz vor dem
> Restaurant der Restaurantbesitzer nicht z.B. den PLatz gepachtet hat,
> und dort vielleicht sogar ein Recht auf Außenbestuhlung hat?

Sämtliche Bänke des Parks, weitab von jeder Freßbude?

> Ein
> Restaurant endet nicht zwangsweise dort, wo das Dach endet.

Das hat niemand behauptet. Es endet aber auch nicht am umschließenden
Zaun.

> >Ein
> >Besucher muß nicht davon ausgehen, daß er unter freiem Himmel kein
> >mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf.
>
> Doch, ich finde es liegt sogar sehr nahe, davon auszugehen.

Du scheinst in einem *sehr* merkwürdigen Umfeld aufgewachsen zu sein.

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 7:44:16 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 12:44:08 +0200 schrieb Thoralf Winkler:

> Grad noch mal nachgesehen, nachdem ich es hier schon erwähnte:
> Zumindest wenn man http://www.my-tropical-islands.com/ als Freizeitpark
> bezeichnet (denn mehr als ein Schwimmbad soll es angeblich sein - ich
> war noch nicht dort), dann ja.

Stehen die nicht Presseberichten zufolge kurz vor der Pleite? Wird schon
einen Grund haben, wenn die so ihre Gäste vergraulen.

> Warum ist es nicht erlaubt, Lebensmittel mit in das Resort zu bringen?
>
> Zum einen, weil das Tropical Islands Resort ein gastronomischer Betrieb
> ist - in welchem Ausflugslokal, Bar oder Diskothek ist es üblich, sich
> etwas zu Essen mitzubringen?

ACK, wenn der Schwerpunkt auf Gastronomie liegt, dann ist das natürlich
durchaus üblich. Bei einem Rockkonzert darf man meist auch keine eigenen
Getränke mitnehmen (außer bei großen Festivals), in Fußballstadien oft auch
nicht.

> Zum anderen aus Gründen der Sauberkeit: Wir vermeiden damit
> Picknickspuren wie Kartoffelchips, Apfelsaft und Glasscherben im Sand.

Auch das ist zumindest im reinen Schwimmbadbereich nicht unüblich - ich
kenne das zumindest aus einigen größeren Hallenbädern so, daß man im
Schwimmbereich nicht essen und trinken darf (dazu gibt es dann extra
Bereiche).

Aber man kann auch drüber streiten, ob das noch ein Freizeitparkt ist. Ich
verstehe darunter eher solche Dinge wie Phantasialand oder Eurodisney, wo
die Fahrgeschäfte im Vordergrund stehen und die Gastronomie eher Beiwerk
ist (wenn auch wichtiges Beiwerk).

Grüße,

Frank

Claus Färber

unread,
Aug 23, 2005, 7:09:00 AM8/23/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> schrieb/wrote:
> In meiner Laienhaftigkeit ging ich davon aus, dass es egal ist, wie es
> formuliert ist, wenn der Gehalt der gleiche ist, dass also

> "Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht"
> "Der Käufer verzichtet auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht"
> "Ich, der Käufer, verzichte auf mein Widerrufs- oder Rückgaberecht"

> in einem Vertrag gleichwertig sind.

(Nur) die erste Variante könnte man auch dem Verkäufer vorhalten, wenn
er sich versteckt in den AGB ein Widerrufsrecht vorbehalten hat.

Ansonsten stimmt es natürlich.

Claus
--
http://www.faerber.muc.de

Dietmar Hollenberg

unread,
Aug 23, 2005, 7:41:33 AM8/23/05
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Am Tue, 23 Aug 2005 10:32:04 +0200 schrieb Dietmar Hollenberg:
>
>> Thomas Hochstein schrieb:
>>
>>> Es würde im Zweifelsfall nicht weniger teuer, wenn man stattdessen den
>>> Eintritt erhöhen würde.
>>
>> Na und?
>
> Die fahren halt eine Mischkalkulation.

Na und?

> Genausogut könnten die die
> Eintrittspreise pro Person um 10,00 EUR erhöhen und Pickniktische
> aufstellen.

Das wäre reell und keine überraschende Klausel.

> Dann zahlst Du den Gewinnanteil mit, egal, ob Du tatsächlich da
> so viel ißt, daß der Park 10,00 EUR Gewinn gemacht hätte

Genau. Und ich kenne den Preis *vor* dem Eintritt, normalerweise sogar
schon vor der Anreise.

> Du wirst also im
> Zweifel bevormundet und zahlst mehr.

Ich zahle dann gar nicht, weil ich nicht komme. Ich zahle allerdings
auch nicht, wenn ich wissenderweise gezwungen werden soll, im Park
zusätzlich zu bezahlen.

> Ich persönlich würde lieber die 10,00 EUR an Eintritt weniger zahlen und
> dort selbst entscheiden, ob und für welches Essen ich sie ausgebe.

Geh mal davon aus, daß das "ob" bei einem Besuch mit Kindern außer
Diskussion steht. Bei einem Verzehrverbot von eigenen Speisen würden die
Speisekarten der innenliegenden Freßbuden Vertragsbestandteil und müßten
*vor* dem Eintritt bekannt gemacht werden.

> Könnte
> man ja auch über "Mindestverzehr" oder Essensgutscheine regeln,

Auch Essensgutscheine machen nur Sinn, wenn man weiß, was man dafür
bekommt.

> aber am
> Ende bleibt sich das gleich.

Nein. Wenn den Besuchern die Kosten bereits vor dem Eintritt bekannt
gemacht werden, werden viele draußen bleiben.

> Aber um mal praxisnah zu bleiben - gibt es denn wirklich Freizeitparks, in
> denen die Besucher sämtliche Taschen ausräumen müssen, Kinder die
> Trinkflaschen abgeben müssen und jemand ernsthaft nachkontrolliert, ob die
> Chipstüte nun auch wirklich im Park gekauft wurde?

Wen interessiert das? Allein die Aufforderung, nicht auf einer
beliebigen Ruhebank zu essen oder zu trinken, reicht aus.

Bastian Völker

unread,
Aug 23, 2005, 8:21:50 AM8/23/05
to
Hallo!

Holger Lembke schrieb:

>>Ich glaube, genau das ist die Gefahr, die man sieht. Man befürchtet
>>wohl, daß der Unternehmer dem verzichtenden Verbraucher bessere Angebote
>>macht oder sonstige Vergünstigungen verspricht und ihn so um seine
>>Rechte bringt.
>>
>>>Und der Nachsatz legt es m.E. noch näher: auch
>>>Versuche des Verkäufers, den Kundenschutz auszutricksen, werden nicht
>>>zugelassen.
>>
>>Das ist eine Klarstellung, um mögliche Streitpunkte direkt
>>auszuschließen. Für unsere Frage kann ich daraus nichts ziehen.
>
> Doch. Das ist genau das, was du im vorigen Absatz verhindern willst. Damit
> Unternehmen z.B. nicht zwei Preisangebote machen, mal mit mal ohne. Und
> genau dieser Satz verhindert es.

Das dürfte mit S. 2 gerade nicht gemeint sein, weil solche Fälle eben
schon S. 1 umfaßt sind. S. 2 will Konstellationen verhindern, die über
Umwege den Tatbestand der §§ 312 ff. BGB ausschalten, obwohl sie
eigentlich vom Schutzbereich der Normen umfaßt sind. Beispiele hierfür
sind ein entgeltlicher Vertrag getarnt als Beitritt zu einer
Genossenschaft oder der Vertragsabschluß am Treffpunkt in einer
Hotelhalle, von der sich die Parteien in die Privatwohnung des Kunden
begeben wollten.

>>Der Verzicht auf das Widerrufsrecht ist doch wohl immer ein Nachteil.
>>Der Verbraucher verliert Rechte und bekommt dafür (zumindest
>>unmittelbar) nichts.
>
> Zugegeben, mir fällt es schwer, einen Fall zu konstruieren, wo es kein
> Nachteil ist...
>
> Mich stört nur wieder diese Schutzhaltung, dem "mündigen Bürgen" die Hand
> unter den Arsch halten zu wollen. Warum soll der Bürger nicht eine ihm
> nachteilige Willenserklärung abgeben können? Tue ich täglich, muss ich mit
> leben.

So hat sich der Gesetzgeber eben entschieden. Über Sinn und Unsinn
dieser Gesetze im allgemeinen kann man natürlich streiten. Wenn man aber
auf dieser Schiene argumentieren will, wird man fast sagen müssen, daß
der Gesetzgeber prakatisch durchweg dermaßen verbraucherschützend
agiert, daß er auch einen freiwilligen Verzicht auf "ein gutes Recht"
nicht würde zulassen wollen.

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:36:39 AM8/23/05
to
Thoralf Winkler schrieb:
> E. Mager schrieb:
>> Was können die Freizeitparkbetreiber tun, wenn doch jemand im Park
>> sein mitgebrachtes Essen verzehrt?
>
> z.B. dies im Vorfeld verhindern, z.B. jemanden mit Essen und Getränken
> nicht in den Park lassen.
> So z.B. im Cargo-Lifter-"Tropen"-Park (weiß nicht wie der heißt). Dort
> werden die Taschen durchleuchtet, mitgebachte Getränke etc. müssen
> draußen bleiben.

einige wahre Konsequenz - weg bleiben. Danke für den Hinweis - mein
Geld sehen die nicht!


--
Gruß Edwin

Was schön ist, wird nicht durch Liebe definiert,
sondern Liebe definiert die Schönheit!

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:35:39 AM8/23/05
to
Ralf Kusmierz schrieb:
> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, "E. Mager" schrieb:

>
>> Was können die Freizeitparkbetreiber tun, wenn doch jemand im Park
>> sein mitgebrachtes Essen verzehrt?
>
> Schadenersatz verlangen.

wie berechnet sich dieser? woher kann ein Schaden abgeleitet werden?

>> Klar, den Besucher /die Familie des Parks
>> verweisen, aber wenn die nicht gehen, werden die etwa die Polizei
>> holen?

formell gesehen gebe ich Dir Recht - Praxis siehe nachstehend

> Möglicherweise.
>
>> Das wird ein Spaß.
>
> Eher nicht.

denke ich doch. Stell mir gerader vor. wie jemand im z.B. EuropaPark in
Rust mit seiner Familie sein mitgebrachtes Essen verzehrt. Aufsicht
kommt "bleiben lassen etc." Besucher "Nö" u.s.w. bis eigentlich
Massnahmen effektiv eingeleitet sind (die durchaus formell berechtigt
sein könnten), ist das Essen verzehrt und die Öffentlichkeit (viele
andere Besucher) haben bestimmt schon einen Pulk gebildet und Meinungen
(vermute gegen die Aufsicht) geäussert. Kann sich ein Park so ein
Disaster erlauben?

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:44:06 AM8/23/05
to
Mark Henning schrieb:
> Dietmar Hollenberg (Tue, 23 Aug 2005 10:25:55 +0200) wrote:
>>> Bei manchen Parks gibt es Tageskarten, so dass man den Park zum
>>> Mittagessen z.B. kurzzeitig verlassen kann.

>>
>> Wie idyllisch. Man nimmt eine mehrstündige An- und Abreise in Kauf,
>> zahlt für eine Familie einen dreistelligen Euro-Betrag und latscht
>> dann mitten am Tag, wenn man am weitesten vom Eingang entfernt ist,
>> den ganzen Weg zurück, um draußen auf dem Parkplatz sein Essen
>> mangels Sizugelegenheiten im Stehen einzunehmen. Oder man latscht
>> noch einmal die dreifache Strecke, um zum Auto zu kommen.
>
> Bei einer entsprechenden Planung des Parkbesuches ist das ohne größere
> Anstrengung machbar. Beim Europa-Park ist WIMRE der Parkplatz vom
> Haupteingang gar nicht mal so weit weg. Oder man geht in eines der
> vielen Restaurants von Rust, von denen viele in Laufweite sind.

>
> Meine Güte. Da laufen die Leute stundenlang durch einen Park, stehen
> stundenlang in einer Schlange, um dreißig Sekunden Achterbahn zu
> fahren - und fangen an zu weinen, wenn sie dann fünf Minuten zum
> nächsten Restaurant laufen sollen.

Thema verfehlt. Der OP will *nicht* die _hohen_ Restaurantkosten
bezahlen, weil es eben mit Kindern einfach sau teuer wird.

> Abgesehen von Diabetikern und ähnlichen Fällen kommt jeder problemlos

> einen Tag ohne Essen aus. In Bezug auf Flüssigkeitszufuhr beim Sport
> sieht das schon etwas anders aus. Da reagiert der Körper wesentlich
> empfindlicher bei Wassermangel.

Du hast keine Kinder - gelle?

>> Ein
>> Besucher muß nicht davon ausgehen, daß er unter freiem Himmel kein
>> mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf.
>
> Doch, ich finde es liegt sogar sehr nahe, davon auszugehen.

bin ich anderer Meinung. Ich besuche den Vergnügungspark (und bezahle
nicht wenig für den Eintritt) und nicht die Restaurants

>> Sinnvoller als ein Rechtsstreit ist IMHO aber die Abstimmung mit den
>> Füßen, notfalls mit einer Mitteilung an die Parkleitung, warum man
>> diesen Park nicht besucht.
>
> ACK. Und mal davon abgesehen: Für die Personen, für die es (z.B.
> gesundheitlich) wirklich problematisch ist (Babynahrung; Diabetiker)
> gibt es in aller Regel entsprechende Sonderregelungen. Notfalls vorher
> mal dort anrufen und nachfragen.

Du träumst - ruf mal an bevor Du so etwas schreibst. In der Badischen
Zeitung (Europapark Rust) war zudem bereits 2004 öffentlich die
Problematik der Fürsorgeeinrichtugnen für
Behinderte/Kinder/Diabetiker/Baby angeprangert worden.

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:47:19 AM8/23/05
to
Inge Müller schrieb:

Jo - ein Kind kann einem ganz schön den Tag vermiesen wenn es Hunger
verspürt und nichts bekommt.

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:45:36 AM8/23/05
to
Peter Bruells schrieb:
> Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> writes:
>
>
>> Überraschende Klausel? Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal, ein
>> Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch
>> Nahrung zu sich nehmen muß, ....
>
> Ich bezweifle, das die meisten Besicher länger als 3 Tage drin sind,
> was ein gesunder Bundesbürger locker durchstehen kann.

und Behinderte dürfen den Park dann nicht besuchen?

Peter Bruells

unread,
Aug 23, 2005, 8:50:59 AM8/23/05
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> writes:

> Peter Bruells schrieb:
>
> > Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> writes:
> >
> >> Überraschende Klausel? Ein Freizeitpark ist kein Verzehrlokal, ein
> >> Besucher ist normalerweise so lange darin, daß er zwischendurch Nahrung
> >> zu sich nehmen muß, ....
> >
> > Ich bezweifle, das die meisten Besicher länger als 3 Tage drin sind,
> > was ein gesunder Bundesbürger locker durchstehen kann.
>
> Ein Besucher hat Anspruch auf körperliches Wohlbefinden, nicht nur auf
> Überleben.

Ui. Heißt das, er darf dann auch nach belieben Mastubieren?

Peter Bruells

unread,
Aug 23, 2005, 8:52:39 AM8/23/05
to
Inge Müller <inge-m...@freenet.de> writes:

Ja. Und aus diesem Grund meidet man dann diese Freizeitparks.

Jesses, was kommt als nächstes? "Leiser, Leiser!"-Rufe auf Flugshows?

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 8:56:06 AM8/23/05
to
Frank Hucklenbroch schrieb:

> Aber man kann auch drüber streiten, ob das noch ein Freizeitparkt
> ist. Ich verstehe darunter eher solche Dinge wie Phantasialand oder
> Eurodisney, wo die Fahrgeschäfte im Vordergrund stehen und die
> Gastronomie eher Beiwerk ist (wenn auch wichtiges Beiwerk).

und als Beispoiel für faires Geschäftsgebahren nenne ich mal das Auto
und Technik Museum in Sinsheim. Sehr preisgünstige Restaurants und
trotzdem überdachte Plätze für Selbstversorger bei einem humanen
Eintrittspreis. Nicht umsonst hat Herr Layer mit der Verwirklichung
seines Hobbys auch noch gutes Geld zusätzlich verdient. ER hat mal
gesagt, "alles was ich verwirkliche betrachte ich als Kunde und frage
mich, würde ich es mir leisten?" geht eben auf KUNDEN ein und verdient
dabei.

Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 8:55:20 AM8/23/05
to
Bastian Völker schrieb:

>> Es wird wohl kaum anzunehmen sein, dass der Kunde zu seinem
>> eigenen Nachteil gestaltet.
>

> Man befürchtet wohl, daß der Unternehmer dem verzichtenden Verbraucher
> bessere Angebote macht oder sonstige Vergünstigungen verspricht und
> ihn so um seine Rechte bringt.

Das wiederum verstehe ich nicht. Wo ist denn der Nachteil, wenn ich eine
Ware, von der ich weiss, dass ich sie behalten werde, billiger bekomme
als jemand, der das nicht weiss?

Wie wird Nachteil definiert?

Ich kann keinen Nachteil für mich erkennen, wenn ich meine digitale
Spiegelreflexkamera für 975 EUR statt 990 EUR bekomme und ich zusätzlich
noch die Bestätigung bekomme, dass in meinem Paket keine bereits
benutzte Kamera eines "Unentschlossenen" liegt.

Das Recht, Dinge zurückgeben zu können, die man einstmals kaufen wollte
ist ja kein grundlegendes Menschenrecht.

Wenn ich zu Aldi gehe und verlange, dass ich mit der Digitalkamera, die
ich kaufen möchte erstmal Testfotos machen will, werden Sie meinem
Wunsch nicht nachkommen.
Entweder ich lasse es dann mit dem Testen oder mit dem Kaufen. Kein
Verbraucherschützer schreit auf.
Wenn ich die gleiche Kamera im Internet kaufe, dann ist es plötzlich
nicht abdingbares Recht, das Teil 14 Tage lang zu testen um es danach
mit einem leichten Bedauern zurückzuschicken und zusätzlich zum
Kaufpreis auch noch 2x Versandkosten zurückzubekommen.


Stammt das mit der Unabdingbarkeit aus der EU-Richtlinie oder kam das
erst in Deutschland dazu?


Markus

Peter Bruells

unread,
Aug 23, 2005, 9:00:06 AM8/23/05
to
Dirk Moebius <dirk.nosp...@gmx.de> writes:

> [BTW krieg ich, grad ausprobiert, die AGB auch gar nicht zu sehen,
> wenn ich bei legoland.de Eintrittskarten online kaufe]

Du hast eine Seite ohne AGB Link bekommen? Bei mir ist der AGB - Link
direkt nach www.legoland.de zu erreichen, an einem der üblichen
Plätze.

Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 9:16:51 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 14:56:06 +0200 schrieb E. Mager:

> und als Beispoiel für faires Geschäftsgebahren nenne ich mal das Auto
> und Technik Museum in Sinsheim. Sehr preisgünstige Restaurants und
> trotzdem überdachte Plätze für Selbstversorger bei einem humanen
> Eintrittspreis.

ACK, sowas ist in der Schweiz auch fast überall Standard (z.B.
Freilichtmuseum Ballenberg). Da gibt es teilweise sogar Grillgelegenheiten
mit Gratis-Holz als Service.

Nur hat ein Museum in aller Regel ja doch einen gewissen kulturellen
Anspruch, der übers rein kommerzielle hinaus geht (oder gehen sollte). Ein
Freizeitpark hingegen ist kommerziell und muß es auch sein, weil er im
Gegensatz zu vielen Museen eben keine wie auch immer geartete finanzielle
Unterstützung erhält (sei es nun von staatlicher Seite oder eben von
Fördervereinen oder Gönnern).

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 9:26:05 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 12:26:04 +0200 schrieb Inge Müller:

> Ich weiß nicht, wie gesundheitlich bedenklich es ist, wenn ein Kind
> zwischen Frühstück und Abendessen nichts bekommt.

Es fällt auf der Stelle tot um.

> Ich kann mir aber
> gut vorstellen, dass - auch wenn es gesundheitlich kein Problem sein
> sollte - der weitere Aufenthalt im Freizeitpark weder Kind noch Eltern
> Spaß machen wird.

Hmm, es mag sicherlich Kinder geben, die keine 2 Stunden ohne mampf
auskommen, bei mir war es zumindest früher [tm] so, daß ich als Kind bei
Besuchen in solchen Parks überhaupt keine Zeit fürs Essen vergeuden wollte,
weil ich viel lieber mit den ganzen Achterbahnen & Co. fahren wollte.

Und nach einem kräftigen Frühstück und dann ein paar Schoko-Riegeln o.ä. in
der Tasche für im Park sollte sich auch die Zeit bis zum Abendessen
überbrücken lassen, wenn es denn unbedingt sein muß.

Wobei ich persönlich es schon etwas lächerlich finde, über 100 EUR für den
Eintritt in einen Freizeitpark auszugeben und sich dann aufzuregen, daß da
eine kleine Portion Fritten vielleicht 1,50 EUR mehr kostet als an der
Dönerbude. Und ich kenne keinen Freizeitpark, der nicht auch "einfache"
Sachen (Fritten, Wurst & Co.) verkauft. Man muß sich ja nicht irgendwo dort
ins Restaurant setzen.

Erinnert mich etwas an die Leute, die mit Ryanair für 5,00 EUR nach London
fliegen und dann darüber schimpfen, daß die an Bord für eine Cola 3,50 EUR
verlangen ;-)

Jaja, geiz ist ja sooo geil.

Grüße,

Frank

Peter Bruells

unread,
Aug 23, 2005, 9:27:45 AM8/23/05
to
Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> writes:

Und ein Freizeitpark dürfte "leicht" höhere Kosten haben.

Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 9:28:39 AM8/23/05
to
Am 23 Aug 2005 14:52:39 +0200 schrieb Peter Bruells:

> Jesses, was kommt als nächstes? "Leiser, Leiser!"-Rufe auf Flugshows?

*LOL*

"Ich habe bei der Delphinshow in der ersten Reihe gesessen und bin naß
geworden, kann ich den Park verlagen, wenn mein Kind jetzt eine
Lungenentzündung bekommt?"

SCNR,

Frank (dessen Sohn sich beschweren würde, wenn es auf einer Flugshow nicht
schön laut und windig zuginge - so eine An-2 aus der Nähe macht schon
ordentlich Wind&Krach)

Message has been deleted

Florian Kleinmanns

unread,
Aug 23, 2005, 9:36:45 AM8/23/05
to
Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> schrieb:

>> [BTW krieg ich, grad ausprobiert, die AGB auch gar nicht zu sehen,
>> wenn ich bei legoland.de Eintrittskarten online kaufe]

Ich auch nicht.

>Du hast eine Seite ohne AGB Link bekommen? Bei mir ist der AGB - Link
>direkt nach www.legoland.de zu erreichen, an einem der üblichen
>Plätze.

Das reicht nicht. Die AGB müssen nicht irgendwo auf der Site rumliegen,
sondern der Verwender muss "bei Vertragsschluss" (§ 305 Abs. 2 BGB) auf
sie hinweisen, und zwar nicht nur irgendwie, sondern "ausdrücklich"
(§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Grüße
Florian
--
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Markus Lachmann

unread,
Aug 23, 2005, 9:50:04 AM8/23/05
to
"Mark Henning" <n1234...@homolog.de> schrieb
>Ich greife mal den Kernsatz des Urteils heraus:

>Ralf Kusmierz (Tue, 23 Aug 2005 10:28:18 +0200) wrote:
>>Denn es geht - allgemein bekannt - mit
>>sportlicher Betätigung regelmäßig ein erhöhter und kurzfristig zu
>>stillender Flüssigkeitsbedarf einher,

>Das Stichwort hier ist *kurzfristig*.

>>Bei Sport muß man trinken,

>Das ist nicht obige Aussage. Obige Aussage ist: Beim Sport muss man
>*zeitnah* trinken. Und dieser Bedarf erwächst ja gerade aufgrund der
>sportlichen Betätigung.

So wie ich es verstanden hatte, ist aber Essen UND Trinken verboten. Und
einen ganzen Tag nichts zu trinken ist durchaus gesundheitsschädlich. Und
der Bedarf entsteht aus der (gewöhnlichen) Dauer des Aufenthalts.

Gruss
Markus

Bastian Völker

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Aug 23, 2005, 10:10:33 AM8/23/05
to
Hallo!

Markus Ritter schrieb:

>>>Es wird wohl kaum anzunehmen sein, dass der Kunde zu seinem
>>>eigenen Nachteil gestaltet.
>>
>>Man befürchtet wohl, daß der Unternehmer dem verzichtenden Verbraucher
>>bessere Angebote macht oder sonstige Vergünstigungen verspricht und
>>ihn so um seine Rechte bringt.
>
> Das wiederum verstehe ich nicht. Wo ist denn der Nachteil, wenn ich eine
> Ware, von der ich weiss, dass ich sie behalten werde, billiger bekomme
> als jemand, der das nicht weiss?
>
> Wie wird Nachteil definiert?

Man kann sich sicherlich viele Möglichkeiten vorstellen, bei denen der
Verbraucher sein Widerrufsrecht sehr sicher nicht ausüben wird. Dem
könnte man evtl. entsprechen, wenn man Erklärungen, die vom Verbraucher
ausgehen, von der Unabdingbarkeit ausnimmt. Allerdings muß man dann noch
damit rechnen, daß die Unternehmer sich irgendwas einfallen lassen, um
diese Möglichkeit für sich auszunutzen. Und wenn man z.B. beide
Möglichkeiten anbietet, also einen Kauf mit und einen (billigeren) Kauf
ohne Widerrufsrecht, wird sich der geizige Verbraucher davon wohl
ziemlich beeinflussen lassen. Klar kann man jetzt wieder sagen, der
Verbraucher muß wissen was er tut und ist dementsprechend selbst schuld,
wenn er dieses Risiko eingeht. Aber gerade das sieht der Gesetzgeber anders.

> Ich kann keinen Nachteil für mich erkennen, wenn ich meine digitale
> Spiegelreflexkamera für 975 EUR statt 990 EUR bekomme und ich zusätzlich
> noch die Bestätigung bekomme, dass in meinem Paket keine bereits
> benutzte Kamera eines "Unentschlossenen" liegt.

Das wäre eine der oben gemeinten Möglichkeiten. Das Gesetz geht eben
davon aus, daß der Verbraucher sich nicht 100 %-ig sicher ist und sich
das Gerät auch nicht vorher im Laden angeschaut hat.

> Das Recht, Dinge zurückgeben zu können, die man einstmals kaufen wollte
> ist ja kein grundlegendes Menschenrecht.

Nein, es ist ein im BGB statuiertes Verbraucherrecht.

> Stammt das mit der Unabdingbarkeit aus der EU-Richtlinie oder kam das
> erst in Deutschland dazu?

Das hat die Richtlinie bereits so vorgesehen. Dort ist übrigens in Art.
12 Abs. 1 sehr klar geregelt: "Der Verbraucher kann auf die Rechte, die
ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht
zustehen, nicht verzichten."

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 10:12:37 AM8/23/05
to
Ulrich Gehauf schrieb:
> Einziger Kostenfaktor hier die Instantsetzung und Pflege der
> Exponate.

Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei erwirtschaftet
sind werden einige Jahre vergehen.

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Philip Schulze

unread,
Aug 23, 2005, 10:22:26 AM8/23/05
to
begin Frank Hucklenbroich wrote:

> Am 23 Aug 2005 14:52:39 +0200 schrieb Peter Bruells:
>
>> Jesses, was kommt als nächstes? "Leiser, Leiser!"-Rufe auf Flugshows?
>
> *LOL*
>
> "Ich habe bei der Delphinshow in der ersten Reihe gesessen und bin naß
> geworden, kann ich den Park verlagen, wenn mein Kind jetzt eine
> Lungenentzündung bekommt?"

In den USA oder in Deutschland? ;-)

MfG
Philip

Philip Schulze

unread,
Aug 23, 2005, 10:33:48 AM8/23/05
to
begin Frank Hucklenbroich wrote:

> Am Tue, 23 Aug 2005 10:34:43 +0200 schrieb Ralf Kusmierz:
>
>> Das würde es im Zweifelsfall eben schon, weil die Eintrittspreise im
>> Wettbewerb optisch im Vordergrund stehen und sicher nicht so einfach
>> erhöht würden.
>
> Zumindest in Deutschland ist der Wettbewerb aber nicht soo gewaltig, dafür
> gibt es einfach zu wenige Parks. Und wegen 10 EUR Unterschied im
> Eintrittspreis (als Beispiel) fahre ich z.B. nicht von Köln zum Park Rust,
> wenn ich das Phantasialand vor der Tür habe.

Aber so manch einer könnte es sich überlegen, überhaupt hinzugehen.
Kennst Du eBay? Dort ist es genauso: Die gleiche Ware geht für 1 Euro
plus 9 Euro Versandkosten eher weg als für 9 Euro plus 1 Euro Versand-
kosten. Beim Freizeitpark wird es mit dem Eintrittspreis genauso sein.

MfG
Philip

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Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 10:47:58 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 16:33:48 +0200 schrieb Philip Schulze:

> Aber so manch einer könnte es sich überlegen, überhaupt hinzugehen.

ACK.

> Kennst Du eBay?

Ja, da mache ich auch in und wieder mit.

> Dort ist es genauso: Die gleiche Ware geht für 1 Euro
> plus 9 Euro Versandkosten eher weg als für 9 Euro plus 1 Euro Versand-
> kosten.

Eines der zahlreichen Geheimnisse bei e-bay (nein, eigentlich nicht, eher
"Marketing für dummies").
In de.etc.handel.auktionshäuser gibt es jede Menge zu dem Thema ;-)

Wenn die Leute halt nicht das Kleingedruckte (also z.B. die Versandkosten)
lesen sondern nur auf den Preis schauen...Ryanair verkauft so seine
Flugtickets.

> Beim Freizeitpark wird es mit dem Eintrittspreis genauso sein.

Das ist aber imho weniger transparent, da es dort auch im Jahresverlauf
sehr unterschiedliche Preise gibt (nach dem Motto "Wer im Sommer kommt darf
im Herbst noch mal umsosnt rein"). Außerdem sind zwei verschiedene
Freizeitparks nur selten identisch, was das Angebot angeht - man vergleicht
also immer Äpfel mit Birnen, anders als bei e-bay, wo es oft tatsächlich
identische Ware ist.

Grüße,

Frank

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Markus Ritter

unread,
Aug 23, 2005, 10:53:32 AM8/23/05
to
Bastian Völker schrieb:

>> Stammt das mit der Unabdingbarkeit aus der EU-Richtlinie oder kam das
>> erst in Deutschland dazu?
>
> Das hat die Richtlinie bereits so vorgesehen. Dort ist übrigens in Art.
> 12 Abs. 1 sehr klar geregelt: "Der Verbraucher kann auf die Rechte, die
> ihm aufgrund der Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht
> zustehen, nicht verzichten."

Danke, dann justiere ich mal mein Feindbild nach :-)

Markus

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 10:57:25 AM8/23/05
to
Ulrich Gehauf schrieb:

> "E. Mager" <edwin...@nurfuerspam.de> schrieb am 23 Aug 2005:
>
>> Ulrich Gehauf schrieb:
>>> Einziger Kostenfaktor hier die Instantsetzung und Pflege der
>>> Exponate.
>>
>> Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei erwirtschaftet
>> sind werden einige Jahre vergehen.
>
> Die Kosten für die Concorde sind schon längst drinn (symbolische 1
> Euro). Das Teure war der Transport nach Sinnsheim.

die Kosten sowie die Aufstellung meinte ich

> Und trotzdem ist's traurig, wie die alte Dame "präsentiert" wird.

Tja, wenn es eben nur so behördlich *genehmigt* wurde - ich finde es
auch Schade.

Wolfgang Schreiber

unread,
Aug 23, 2005, 10:43:43 AM8/23/05
to
> Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei erwirtschaftet
> sind werden einige Jahre vergehen.

Die hat AFAIR einen Euro gekostet, exclusive Transport allerdings.

Beste Grüße
Wolfgang


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E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 11:00:07 AM8/23/05
to
Mark Henning schrieb:
> E. Mager (Tue, 23 Aug 2005 14:44:06 +0200) wrote:
>>> Abgesehen von Diabetikern und ähnlichen Fällen kommt jeder
>>> problemlos einen Tag ohne Essen aus. In Bezug auf
>>> Flüssigkeitszufuhr beim Sport sieht das schon etwas anders aus. Da
>>> reagiert der Körper wesentlich empfindlicher bei Wassermangel.
>>
>> Du hast keine Kinder - gelle?
>
> Du hast keine Ahnung. Ohne gelle, weil das offensichtlich ist.

wenn Du meinst so etwas zu mir sagen zu können - bitte sehr - Hauptsache
Du kannst ruhig schlafen.

> Ich kenne genügend Kinder,

och, ich habe selbst zwei groß gezogen

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 11:03:34 AM8/23/05
to
Wolfgang Schreiber schrieb:

>> Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei erwirtschaftet
>> sind werden einige Jahre vergehen.
>
> Die hat AFAIR einen Euro gekostet, exclusive Transport allerdings.

na gut, dann eben für alle verständlicher _die Gesamtkosten der
Concorde_

Holger Lembke

unread,
Aug 23, 2005, 11:11:02 AM8/23/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> wrote:

>Danke, dann justiere ich mal mein Feindbild nach :-)

Und ich stelle zerknischt fest, dass Willenserklärungen nur so lange den
Willen ausdrücken, wie der Gesetzgeber den Erklärenden für mündig genug
hält... :-)

--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.

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Frank Hucklenbroich

unread,
Aug 23, 2005, 10:50:56 AM8/23/05
to
Am Tue, 23 Aug 2005 15:50:04 +0200 schrieb Markus Lachmann:

> So wie ich es verstanden hatte, ist aber Essen UND Trinken verboten.

Nöö, Du darfst das trinken, was da verkauft wird. Vermutlich darfst Du auch
aufs Klo gehen und Dich da am Leitungswasser satt trinken (wobei ich mal
einen Bericht über solche Techno-Schuppen gesehen habe, wo die tatsächlich
das Trinkwasser anwärmen, damit es nicht den Wasserverkauf an der Theke
gefährdet).

Grüße,

Frank

Gerrit Brodmann

unread,
Aug 23, 2005, 11:11:52 AM8/23/05
to
Ulrich Gehauf <newsr...@a-cons.de> wrote:


>>> Einziger Kostenfaktor hier die Instantsetzung und Pflege der
>>> Exponate.
>>
>> Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei erwirtschaftet
>> sind werden einige Jahre vergehen.
>

>Die Kosten für die Concorde sind schon längst drinn (symbolische 1
>Euro). Das Teure war der Transport nach Sinnsheim.
>

>Und trotzdem ist's traurig, wie die alte Dame "präsentiert" wird.

Concorde auch? Ich dachte da wäre ne Tupolev?


--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 11:31:06 AM8/23/05
to
Ulrich Gehauf schrieb:
> "E. Mager" <edwin...@nurfuerspam.de> schrieb am 23 Aug 2005:
>
>> Ulrich Gehauf schrieb:
>>
>>> Und trotzdem ist's traurig, wie die alte Dame "präsentiert" wird.
>>
>> Tja, wenn es eben nur so behördlich *genehmigt* wurde - ich finde
>> es auch Schade.
>
> Wie meinst du das?

die Aufstellung

> Die dürfen gar kein Rahmenprogramm "drumrum"
> machen? Wirklich nur das Flugzeug aufbocken, 3/4 der Innenausstattung
> rausreißen, den Rest hinter (mitlerweile verkratztes) Plexiglas
> verstecken und überhaupt nix dazu erklären?

da hast Du wohl Recht

> Von dem einstigen eigenwilligen Charme der Lady ist auf jeden Fall in
> Sinnsheim überhaupt nichts mehr übrig geblieben. Ein
> ausgeschlachteter, vor sich hinverwesender Kadaver.

Zustimmung

E. Mager

unread,
Aug 23, 2005, 11:31:32 AM8/23/05
to
Gerrit Brodmann schrieb:

> Ulrich Gehauf <newsr...@a-cons.de> wrote:
>
>
>>>> Einziger Kostenfaktor hier die Instantsetzung und Pflege der
>>>> Exponate.
>>>
>>> Na ja, bis alleine die Kosten für die Concorde hierbei
>>> erwirtschaftet sind werden einige Jahre vergehen.
>>
>> Die Kosten für die Concorde sind schon längst drinn (symbolische 1
>> Euro). Das Teure war der Transport nach Sinnsheim.
>>
>> Und trotzdem ist's traurig, wie die alte Dame "präsentiert" wird.
>
> Concorde auch? Ich dachte da wäre ne Tupolev?

beides

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