Marcel Mueller schrieb:
> Rupert Haselbeck:
>> Marcel Mueller schrieb:
>>> Martin Eckel:
>>>> meiner Frau haben sie damals im Impfzentrum den Geburtsnamen auf dem
>>>> Zertifikat mit verpasst (also "Müller geb. Meier").
>>>> Jetzt bei der Booster-Impfung steht nur der angenommene Name =
>>>> Familienname drauf. Das passt jetzt natürlich nicht zusammen.
>>>>
>>>> Im Bekanntenkreis habe ich mal rumgefragt, da steht auch nur der
>>>> angenommene Name drauf.
>>>
>>> Leider uneinheitlich. Dasselbe gilt auch für Zweite Vornamen.
>>
>> Das kommt nicht allzu selten vor. Die Leute haben sich wohl nicht
>> selten mit unterschiedlichen Daten angemeldet
>
> Das sollte egal sein.
> Bei der Impfung muss ja ohnehin der Perso vorgelegt werden.
Das ist mitnichten egal. Die Zertifikate jedenfalls derjenigen, welche
sich angemeldet hatten, wurden in der Regel anhand der gespeicherten
Daten aus der Anmeldung erstellt, wenn der Kandidat nicht selber seine
falsche Angabe erkannte und rechtzeitig darauf hinwies.
>>> Wenn das nicht exakt zu dem passt, was auf dem Perso steht, ist es
>>> ungültig.
>>
>> Das ist natürlich falsch
>
> Wenn du unter "gültig" nur verstehst, dass die Signatur zum Zertifikat
> passen muss mag das falsch sein.
So ist es
> Aber es kann nicht mehr gewährleistet werden, dass es überhaupt dem
> Eigentümer des Ausweises gehört.
Das kann es auf diese Weise nie. Es kann lediglich geprüft werden, ob
zwischen den im Zertifikat angegebenen Personendaten, das ist lediglich
Name und Geburtsdatum, und dem dazu gezeigten Ausweis hinreichende
Wahrscheinlichkeit einer Gleichheit besteht. Kein hiesiger Kontrolleur
wird auf die Idee kommen, ein zusätzlicher oder fehlender Vorname oder
eine andere Reihenfolge müssten Zweifel an der Person des jeweiligen
Inhabers aufkommen lassen.
Derlei Probleme treten theoretisch vielleicht dann auf, wenn der
Kontrolleur aufgrund fehlender Sprachkenntnisse die Dokumente und deren
Bedeutung inhaltlich nicht versteht und auf einen einfachen
Wortvergleich zurückgreift
> Insofern ist es nicht für die Person gültig.
Man muss unterscheiden zwischen dem technisch gültigen Zertifikat
einerseits und der Frage der Identität der dieses Zertifikat
vorzeigenden Person. Das Zertifikat ist und bleibt auch dann gültig,
wenn der Nachweis misslingen sollte, dass die vorzeigende Person mit
derjenigen identisch ist, für welche es ausgestellt wurde.
> Zugegeben, bisher hat bei mir auch noch nie einer nach dem Ausweis
> gefragt (außer beim Impfen). Insofern hätte es auch das Zertifikat von
> der Oma oder sonst irgend jemandem getan.
>
> Aber bei eine automatisierten Prüfung am Flughafen, wo die Software die
> Pass und Zertifikatsdaten abgleicht, dürfte es eng werden.
Das mag sein. Aber selbst bei einer solchen Kontrolle gibt es
intelligente Programmierer, welche es schaffen, nicht allein einen
1:1-Vergleich anzustellen. Das geht übrigens auch in der Praxis. Als
Deutscher versteht man das vielleicht nicht sogleich, aber ich hatte
auch schon mit arabischen Behörden zu tun, welchen ein deutscher Paß mit
Umlauten durchaus nicht geheuer vorkam, obwohl deren Software sagte
"Null Problemo". Das Programm war schlauer als der arme Kerl am
Grenzübergang in der Wüste...
>> Die bisher völlig unbestätigte Befürchtung war/ist, dass es in
>> irgendeinem fremden Land irgendwelche Probleme geben könnte, wenn die
>> Vornamen nicht sämtlich völlig korrekt im Zertifikat stehen.
>
> Neulich hat jemand erzählt (Radio oder Hessenschau, weiß nicht mehr)
> dass er erst einen Tag später nach einem PCR-Test fliegen durfte, weil
> der Name im Zertifikat unvollständig war. Zu dem Zeitpunkt hat der Test
> noch gereicht.
Mag durchaus sein. Es gibt nicht nur perfekte Kontrolleure
>>> Das ging halt alles recht schnell. Da wurden per Train the Trainer im
>>> Schnellverfahren ein paar Leute eingewiesen. Und wenn einer eine
>>> Rückfrage hatte, gab es auch nur Schulterzucken. Gerade bei den
>>> ersten Zertifikaten steht deshalb zuweilen nicht das richtige drin.
>>
>> Die meisten dieser Fehler haben die Geimpften wohl selber zu vertreten.
>
> Wieso? Ich drücke dem Arzt oder dessen Helfern meine Perso in die Hand,
> um mich auszuweisen und bekomme darauf die Impfung.
>
>> Man sollte bei den allfälligen Anmeldeformularen eben auf eine
>> konsistente Angabe der Personalien achten
>
> Eine Anmeldung zu einem Termin ist eine Anmeldung zu einem Termin, mehr
> nicht.
Nein
> Erst beim Vorort-Termin werden die Personalien geprüft -geht ja auch
> nicht anders.
Ja. Dabei geht es eben nur um die Frage, ob derjenige, welcher vor einem
steht, mit demjenigen identisch ist, der in der Anmeldung genannt ist
> Dass man es sich hier und da einfach macht, und die Daten rüber kopiert,
> ist eine andere Tüte. Bei mir waren sie das sehr korrekt. wer verwendet
> schon regelmäßig seinen zweiten Vornamen? Ich habe eher vergessen, dass
> er existiert.
Tja
> Bei denen die ziemlich früh das erste mal geimpft wurden, sind mir öfter
> Fehler bekannt. Da hat auch noch gar keiner an Zertifikate gedacht, die
> wurden ja dann nachträglich zugesendet. Nur hatte seinerzeit keiner die
> Daten hinreichend genau erfasst.
Viele Anwender lernen nur durch Schmerzen.
>>> Wobei man die Fehler ggf. ignorieren kann, wenn sowieso zeitnah ein
>>> neues Zertifikat, z.B. für den Booster ausgestellt wird. Es wird ja
>>> faktisch ohnehin nur das jeweils letzte geprüft. Und mittlerweile
>>> laufen die Dinger ja auch nach 9 Monaten ab. So dass die aus der
>>> Anfangszeit jetzt ohnehin ungültig sind oder werden.
>>
>> Man wird solche "Fehler" auch sonst ignorieren dürfen...
>
> Anders herum wird ein Schuh daraus.
> Darf ich als Gastwirt einen Kunden einlassen, wenn es Abweichungen gibt?
Ja, natürlich!
> Oder darf ich als Fluggesellschaft einen Passagier in ein Zielland
> transportieren?
Ja, natürlich
> Bei ersterem mag jeder vernünftige Kontrolleur noch sagen OK, bei
> zweiterem will aber keiner den schwarzen Peter, zumal die
> Fluggesellschaft Personen, die sie nicht hätte transportieren dürfen,
> auch wieder zurück schaffen muss.
Das letztere stimmt schon, aber in beiden Fällen geht es lediglich
darum, festzustellen, ob die betr. Person auch tatsächlich über ein
gültiges Zertifikat verfügt, ob sie also diejenige ist, für welche das
vorgelegte Impfzertifikat ausgestellt ist. Und das ist in aller Regel
auch bei einem fehlenden oder zusätzlichen Vornamen problemlos möglich.
Weder in einer Gaststätte noch am CheckIn-Schalter des Flughafens werden
Personen mit passenden Namen und Geburtsdatum vernünftigerweise
Probleme bereiten.
Aber freilich gibt es immer wieder unfähige Softwareentwickler, welche
selbst solch alltägliche Dinge nicht auf die Reihe bekommen und ihr
Machwerk "Fehler" rufen lassen. Dass es Auftraggeber gibt, welche
derartiges abnehmen, macht es nicht besser.
MfG
Rupert