kuerzlich bekam ich die Aufforderung, meinen Strom abzulesen.
Soweit, so gut.
Allerdings bekam ich diese Aufforderung zweimal:
Von meinem Energielieferanten, von meinem Netzbetreiber.
Das gefaellt mir nicht.
Mein Netzbetreiber behauptet, er wuerde diese Daten an meinen
Lieferanten weiterleiten und sei dazu gesetzlich verpflichtet.
"Als Netzbetreiber sind wir nach Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes
dazu verpflichtet, mindestens einmal jaehrlich einen Zaehlerstand
einzuholen und an Ihren Lieferanten zu uebermitteln. Ihr Lieferant
kann als Basis dieses Zaehlerstands eine Verbrauchsabrechnung fuer
Sie erstellen."
Nun habe ich entschieden, den verbrauchten Strom meinem Lieferanten
zu melden und den Schrieb des Netzbetreibers zu ignorieren, da
mir die Sache komisch vorkommt.
Insbesondere scheint mein Lieferant nicht darauf zu warten,
dass er die Daten vom Netzbetreiber bekommt.
Was meint Ihr dazu?
Michael Mueller
> Mein Netzbetreiber behauptet, er wuerde diese Daten an meinen
> Lieferanten weiterleiten und sei dazu gesetzlich verpflichtet.
Interessant. Mein Netzbetreiber meint, er br�uchte die Daten, um meinem
Lieferanten die Durchleitungsgeb�hren berechnen zu k�nnen. Das klingt
auf jeden Fall glaubhafter.
CU,
Christian
Hi,
der Netzbetreiber ist ja auch der Z�hlerbesitzer. Der hat also zu recht
gefragt bzw seinen Sklaven geschickt. Das EVU m�chte zus�tzlich vermutlich
seinen Gewinn absch�tzen und dem Netzbetreiber auf die Finger gucken. N�tig
ist dessen Frage also nicht. Sollte sich der Z�hler inzwischen ge�ndert
haben, k�nnte der abgelesene Wert f�r das EVU sogar eine herbe Entt�uschung
sein :-)
--
mfg,
gUnther
> Mein Netzbetreiber behauptet, er wuerde diese Daten an meinen
> Lieferanten weiterleiten und sei dazu gesetzlich verpflichtet.
>
> "Als Netzbetreiber sind wir nach Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes
> dazu verpflichtet, mindestens einmal jaehrlich einen Zaehlerstand
> einzuholen und an Ihren Lieferanten zu uebermitteln. Ihr Lieferant
> kann als Basis dieses Zaehlerstands eine Verbrauchsabrechnung fuer
> Sie erstellen."
Stimmt, siehe ᅵ 21b Abs. 1 EnWG.
Wᅵre auch sehr unpraktisch wenn z.B. die Stadtwerke Flensburg, die
bundesweit zu den recht gᅵnstigen Versorgern zᅵhlen, ihre Monteure und
Ableser bis in den Schwarzwald schicken mᅵᅵten.
E.D.
>kuerzlich bekam ich die Aufforderung, meinen Strom abzulesen.
>Soweit, so gut.
>Allerdings bekam ich diese Aufforderung zweimal:
>Von meinem Energielieferanten, von meinem Netzbetreiber.
W�re interessant zu wissen, was Dein Energielieferant dazu meint.
Gr��e,
H.
>>Allerdings bekam ich diese Aufforderung zweimal:
>>Von meinem Energielieferanten, von meinem Netzbetreiber.
>
> W�re interessant zu wissen, was Dein Energielieferant dazu meint.
Hi,
ist das nicht egal? Der will seine Sch�tzungen streamlinen, bzw seinen
Gewinn errechnen. Vermutlich ne Shareholdersache...wie mehrmaligj�hrliche
Inventur im Einzelhandel.
--
mfg,
gUnther
Du sollst also den Z�hlerstand mitteilen? Oder wollten die jemanden
vorbeischicken?
> Nun habe ich entschieden, den verbrauchten Strom meinem Lieferanten
> zu melden und den Schrieb des Netzbetreibers zu ignorieren, da
> mir die Sache komisch vorkommt.
> Insbesondere scheint mein Lieferant nicht darauf zu warten,
> dass er die Daten vom Netzbetreiber bekommt.
Wenn du selbst ablesen sollst, d�rfte es egal sein, wem du die Daten gibst.
Der eine wird sie an den anderen weiterleiten.
Aber der Netzbetreiber muss nachfragen, weil er nicht wissen kann, ob dein
Lieferant die Daten selbst abfragt.