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Postbank-Beleg als Beweis?

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Erwin Denzler

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Oct 2, 1999, 3:00:00 AM10/2/99
to
Es gab doch mal eine Regelung, dass Quittungen des Glaeubigers
und auch Postbelege eine Zahlung beweisen. Gilt das auch jetzt
noch fuer die Bestaetigung der Postbank, dass eine Ueberweisung
an den Glaeubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgefuehrt
wurde? Die Post selbst fuehrt ja keinen Zahlungsverkehr mehr
durch. Hintergrund: Glaeubiger mahnt, Postbank bestaetigt lange
vorher und fristgerecht erteilten Ueberweisungsauftrag. Kann
man mit diesem Beleg in aller Ruhe abwarten, ob man verklagt
wird, und ihn dann vor Gericht vorlegen? (Ja, man koennte
natuerlich auch eine Kopie an den Glaeubiger senden, aber der
Ton der Mahnung war nicht gerade so gehalten, dass man
freiwillig auch noch etwas fuer Porto und Kopien bezahlt).

Erwin Denzler

Herbert Luidolt

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Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to

Erwin Denzler schrieb:


>
> Es gab doch mal eine Regelung, dass Quittungen des Glaeubigers
> und auch Postbelege eine Zahlung beweisen. Gilt das auch jetzt
> noch fuer die Bestaetigung der Postbank, dass eine Ueberweisung
> an den Glaeubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgefuehrt
> wurde? Die Post selbst fuehrt ja keinen Zahlungsverkehr mehr

IMHO kommt es nicht darauf an, daß die Überweisung ausgeführt
wurde, sondern ob das Geld auch beim Empfänger angekommen
ist. Und das sind 2 verschiedene Dinge. Es passiert nicht
besonders oft, aber manchmal nimmt das Geld nicht den
Weg, den es eigentlich gehen soll. Ich weiß nicht ob man sich
auch den Geldeingang auf dem Empfängerkonto bestätigen lassen
kann. Am ehesten wohl durch den Empfänger selbst. Aber das
willst Du ja nicht ;-)
gruß, herbert

Sascha Hinz

unread,
Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to

Herbert Luidolt <Hohe...@t-online.de> schrieb in im Newsbeitrag:
7t64ln$bjc$1...@news03.btx.dtag.de...

>
>
> Erwin Denzler schrieb:
> >
> > Es gab doch mal eine Regelung, dass Quittungen des Glaeubigers
> > und auch Postbelege eine Zahlung beweisen. Gilt das auch jetzt
> > noch fuer die Bestaetigung der Postbank, dass eine Ueberweisung
> > an den Glaeubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgefuehrt
> > wurde? Die Post selbst fuehrt ja keinen Zahlungsverkehr mehr [...]

>
> IMHO kommt es nicht darauf an, daß die Überweisung ausgeführt
> wurde, sondern ob das Geld auch beim Empfänger angekommen
> ist. Und das sind 2 verschiedene Dinge. Es passiert nicht
> besonders oft, aber manchmal nimmt das Geld nicht den
> Weg, den es eigentlich gehen soll. Ich weiß nicht ob man sich
> auch den Geldeingang auf dem Empfängerkonto bestätigen lassen
> kann. [...]

Für eine solche Bestätigung müßte der Kunde die empfangene Bank
bitten, daß betroffene Gutschriftskonto auf den Geldeingang hin zu
überwachen und dann beizeiten Sie (Erwin Denzler) anzurufen.

Von der Problematik des Bankgeheimnis mal abgesehen, ist ein solches
Verfahren nur theoretisch durchführbar, in der Bankpraxis gibt es so etwas
nicht.

MfG

Sascha Hinz

Klaus Opel

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Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to
Hallo Sascha,

> Von der Problematik des Bankgeheimnis mal abgesehen, ist ein solches
> Verfahren nur theoretisch durchführbar, in der Bankpraxis gibt es so
> etwas nicht.

es gibt eine Art Nachforschungsauftrag, mit der die erstbeauftragte
Bank den Verbleib des Geldes ermitteln kann.

Klaus.


Jens Knigge

unread,
Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to

Erwin Denzler schrieb in Nachricht
<7t629g$qe5$1...@rznews.rrze.uni-erlangen.de>...

>Es gab doch mal eine Regelung, dass Quittungen des Glaeubigers
>und auch Postbelege eine Zahlung beweisen. Gilt das auch jetzt
>noch fuer die Bestaetigung der Postbank, dass eine Ueberweisung
>an den Glaeubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgefuehrt
>wurde? Die Post selbst fuehrt ja keinen Zahlungsverkehr mehr
>durch. Hintergrund: Glaeubiger mahnt, Postbank bestaetigt lange
>vorher und fristgerecht erteilten Ueberweisungsauftrag. Kann
>man mit diesem Beleg in aller Ruhe abwarten, ob man verklagt
>wird, und ihn dann vor Gericht vorlegen

Geh zur Postbank und lass eine Überweisungsnachfrage einleiten. Das ist
das einzige, was später ggf. vor Gericht Bestand hat. Dabei wird der
komplette Weg der Überweisung nachverfolgt und die Empfängerbank
bestätigt den Eingang der Überweisung. Kopie dann dem Gläubiger zukommen
lassen und der muß sich dann mal mit seiner Buchhaltung unterhalten. Vor
Gericht hat er dann keine Chance mehr.

Jens Knigge
jens....@gmx.de
PGP-Key 0x4C76FBAA


Jens Knigge

unread,
Oct 3, 1999, 3:00:00 AM10/3/99
to

Sascha Hinz schrieb in Nachricht <37f70558$0$98...@news.dpn.de>...

>Für eine solche Bestätigung müßte der Kunde die empfangene Bank
>bitten, daß betroffene Gutschriftskonto auf den Geldeingang hin zu
>überwachen und dann beizeiten Sie (Erwin Denzler) anzurufen.
>
>Von der Problematik des Bankgeheimnis mal abgesehen, ist ein solches
>Verfahren nur theoretisch durchführbar, in der Bankpraxis gibt es so
etwas
>nicht.
>


Doch, die Überweisungsnachfrage.

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