Erwin Denzler
Erwin Denzler schrieb:
>
> Es gab doch mal eine Regelung, dass Quittungen des Glaeubigers
> und auch Postbelege eine Zahlung beweisen. Gilt das auch jetzt
> noch fuer die Bestaetigung der Postbank, dass eine Ueberweisung
> an den Glaeubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgefuehrt
> wurde? Die Post selbst fuehrt ja keinen Zahlungsverkehr mehr
IMHO kommt es nicht darauf an, daß die Überweisung ausgeführt
wurde, sondern ob das Geld auch beim Empfänger angekommen
ist. Und das sind 2 verschiedene Dinge. Es passiert nicht
besonders oft, aber manchmal nimmt das Geld nicht den
Weg, den es eigentlich gehen soll. Ich weiß nicht ob man sich
auch den Geldeingang auf dem Empfängerkonto bestätigen lassen
kann. Am ehesten wohl durch den Empfänger selbst. Aber das
willst Du ja nicht ;-)
gruß, herbert
Für eine solche Bestätigung müßte der Kunde die empfangene Bank
bitten, daß betroffene Gutschriftskonto auf den Geldeingang hin zu
überwachen und dann beizeiten Sie (Erwin Denzler) anzurufen.
Von der Problematik des Bankgeheimnis mal abgesehen, ist ein solches
Verfahren nur theoretisch durchführbar, in der Bankpraxis gibt es so etwas
nicht.
MfG
Sascha Hinz
> Von der Problematik des Bankgeheimnis mal abgesehen, ist ein solches
> Verfahren nur theoretisch durchführbar, in der Bankpraxis gibt es so
> etwas nicht.
es gibt eine Art Nachforschungsauftrag, mit der die erstbeauftragte
Bank den Verbleib des Geldes ermitteln kann.
Klaus.
Geh zur Postbank und lass eine Überweisungsnachfrage einleiten. Das ist
das einzige, was später ggf. vor Gericht Bestand hat. Dabei wird der
komplette Weg der Überweisung nachverfolgt und die Empfängerbank
bestätigt den Eingang der Überweisung. Kopie dann dem Gläubiger zukommen
lassen und der muß sich dann mal mit seiner Buchhaltung unterhalten. Vor
Gericht hat er dann keine Chance mehr.
Jens Knigge
jens....@gmx.de
PGP-Key 0x4C76FBAA
Doch, die Überweisungsnachfrage.