Dorothee Hermann <
Dorothe...@gmx.net> wrote:
> Am 28.08.2015 um 11:42 schrieb Knut Krüger <
knut.k...@usa.com>:
>
>> insbesondere würde mich interessieren in welchem Gesetz steht ab
>> welcher Laufzeit (befristete Stellen) Stellen öffentlich
>> ausgeschrieben werden müssen.
>
> Ich kenne kein solches Gesetz. Ich kenne nur gewünschtes
> Bundesland/Universität und sich dort kundig machen. Als Beispiel:
>
http://www.uni-greifswald.de/informieren/stellenausschreibung/oeffentlich.html
>
>> und Ob Stipendien aus Drittmitteln öffentlich ausgeschrieben werden
>> müssen und wenn ja ab welcher Höhe/Laufzeit (Z.B Organisation zahlt
>> an Uni -> Uni vergibt Stipendium für Doktoranden)
>
> Stipendienvergaben, so meine Erfahrung, können und werden nicht
> öffentlich ausgeschrieben.
Das stimmt so allgemein definitiv nicht.
Gerade DFG-Graduiertenkollegs schrieben und schreiben oft ihre Stipendien
oeffentlich aus (bei der zu vergebenden Anzahl Stellen fallen die Kosten
fuer eine Anzeige auch weniger ins Gewicht, und es dient nebenbei auch
noch der Aussendarstellung der Uni).
> Und selbst bei öffentlichen Ausschreibungen und Angeboten der jeweiligen
> Universitäten und Erfüllung aller Kriterien ist eine Vergabe an den
> Stipendien-Suchenden nicht sicher und nicht zwingend.
Natuerlich nicht. Es gibt in vielen Fachgebieten mehr Bewerber und
Bewerberinnen als Stipendien/Stellen.
> Allgemeine Übersicht und Praktiken, siehe auch Passus:
> |Bei Stellenanzeigen von Universitäten handelt es sich oft um
> |Scheinausschreibungen. Wenn Universitäten beispielsweise durch
> |den internen Betriebsrat oder Geldgeber wie der Deutschen
> |Forschungsgemeinschaft zur Ausschreibung von Stellen gezwungen
> |oder angehalten sind...
>
https://de.wikipedia.org/wiki/Stellenausschreibung
Das ist in dieser Allgemeinheit absoluter Schmarrn (wie so vieles in
wikipedia, was zur Meinungsmache genutzt werden kann). Das trifft evtl
auf die "Stellen" als RektorIn/PraesidentIn/KanzlerIn (im uebrigen
alles Beamte, da ist eine Ausschreibung eh gesetzlich vorgeschrieben)
etc zu, aber definitiv nicht auf die vom OP intendierten Stellen im
normalen Personalbereich. Das Geld fuer eine Scheinausschreibung kann
man sich gut sparen und anderweitig ausgeben.
Der wiki-Paragraph ist eh voellig schwachsinnig ("keine
Zeitungsannonce, Ausschreibung im Internet etc." - geeignete
Kandidaten erreicht man nicht durch eine Anzeige in der "Bild", sondern
ueber entsprechende Fachorgane und Mailinglisten im Internet. Es soll
sich nicht Lieschen Mueller bewerben, sondern Wissenschaftler).
An dieser Stelle sollte man zwischen Stipendien fuer Nichtgraduierte
(BSc,MSc) und Graduierte (Doktoranden) unterscheiden. Da der OP nach
befristeten Stellen fragte, gehe ich davon aus, dass er an der
Situation fuer Graduierte interessiert ist. Die obigen Links
befassen sich mit normalen Studierendenstipendien.
Wolfgang