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außerordendliche Kündigung in Verein nach Umlage

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Stefan Vangeel

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Apr 4, 2002, 12:53:01 PM4/4/02
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Hallo,

mal angenommen ein Sportverein beschliesst das Vereinsgrundstück zu
kaufen statt es weiter zu mieten; beschlossen wird unter anderem eine
einmale Sonderumlage.
Hat das einzelne Mitglied dann (und wie lange) die Möglichkeit seine
Mitgliedschaft zu kündigen ohne noch diese Umlage bezahlen zu müssen?

mfG, Stefan

Hörer, Heiko

unread,
Apr 4, 2002, 1:17:48 PM4/4/02
to

Stefan Vangeel <ne...@teneco.net> schrieb in im Newsbeitrag:
jg4pau0esg027kns4...@4ax.com...


Bei uns steht soetwas in der Satzung !

Habt Ihr dort eine Passage -einmalige Sonderumlage - wenn nicht gibts eben
nicht zwingend geld - nur freiwillig !


Heiko


Stefan Vangeel

unread,
Apr 4, 2002, 3:56:39 PM4/4/02
to
Hallo Elmar,

> Möglicherweise kann das auch über die allgemeineren Regelungen bezüglich der
> Beitragshöhe geregelt werden. Ich würde nicht davon ausgehen, daß es eines
> explizitern Passus über eine "Sonderumlage" bedarf. Allerdings muß der Beitrag
> satzungsgemäß beschlossen worden sein - übelicherweise auf einer ordentlichen
> Hauptversammlung.

Ja, aber auch dann muß es ja Mitgliedern ermöglicht werden auszutreten
ohne sich an der Umlage beteiligen zu müssen.

Gruß, Stefan

Christoph Kämper

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Apr 5, 2002, 11:34:31 AM4/5/02
to
Im Posting <a8iln8...@news.teneco.net> teilt ne...@teneco.net mit:

Warum?

Wenn die Satzung kein besonderes Kündigungsrecht im Fall von
Beitragserhöhungen vorsieht, sehe ich keine
Anspruchsgrundlage. Es gibt allerdings Vereine, die bei
außergewöhnlichen Erhöhungen mit der Erhöhung auch ein
Sonder-Austrittsrecht beschliessen.

Christoph
--
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Jens Müller

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Apr 5, 2002, 11:42:36 AM4/5/02
to
nos...@haneke.de (Elmar Haneke) writes:

> Wenn man z.B. eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende hat, könnte
> auf der HV der Beitrag für den kommenden Monat erhöht werden, ohne, daß eine
> ordentliche Kündigung die Zahlungspflicht umgehen könnte.
>
> Wegen einer außerordentlichen Kündigung solltest Du nochmal im BGB nachschauen,
> ob da eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist, ansonsten gelten nur die in der
> Satzung aufgeführten Kündigungsmöglichkeiten.

s/Kündigung/Austritt/
--
You have not had thirty years' experience ... You have had one year's experience
thirty times. [J. L. Carr]

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