Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

[Arbeitsrecht] geteilte Gehaltszahlung

780 views
Skip to first unread message

Georg Kowallek

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Ich habe mal eine Frage:

ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen ausgezahlt
bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die Firma
arbeite noch mit dem Geld.

Ich würde die Firma einen mittelständischen Handwerksbetrieb nennen, wie es
mit Tarifverträgen aussieht weiß ich nicht.

Jetzt kommt es mir komisch vor, daß der Betrieb mit dem Geld arbeitet, sich
beim Angestellten aber in der Zeit vielleicht Überziehungszinsen o.ä.
ansammeln, oder z.B. wegen mangelnder Deckung am Monatsanfang die Miete
nicht überwiesen wird.

Das Verfahren wird wohl bei allen Arbeitnehmern angewand und auch schon
längere Zeit


Fragen:
- ist so ein Verfahren üblich?
- gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
- wenn ja, welche?
- kann man dagegen vorgehen?


Mit freundlichen Grüßen,
Georg Kowallek

--
www.kowallek.com

Christian Schmitz

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Georg Kowallek <ge...@kowallek.com> wrote:

> Ich habe mal eine Frage:
>
> ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen ausgezahlt
> bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die Firma
> arbeite noch mit dem Geld.

So weit ich weiß, bekommt ein Freund von mir hierbekommt sein Geld immer
um den 15. Ausgezahlt.

Mfg
Christian

--
** Bitte beachten Sie auch die Rueckseite dieses Schreibens **

http://www.christians-software.de (Kostenlose Mac/Win Software)

Michael Koslowski

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
"Christian Schmitz" <re...@christians-software.de> schrieb

> > ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen
ausgezahlt
> > bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die
Firma
> > arbeite noch mit dem Geld.

> So weit ich weiß, bekommt ein Freund von mir hierbekommt sein Geld
immer
> um den 15. Ausgezahlt.

Ich bekomme am 1. mein Geld, meine Frau am 15., aber was hat das mit
dem Ausgangsposting zu tun? Da geht es um die Auszahlung in zwei
Raten, um Zinsgewinne zu erwirtschaften.
Einen Betriebsrat scheint es nicht zu geben, ich kann mir nicht
vorstellen, dass ein solches Gebahren rechtlich einwandfrei ist.

Michael

Klaus Opel

unread,
Aug 5, 2000, 3:00:00 AM8/5/00
to
Hallo Georg,

>ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen ausgezahlt
>bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die Firma
>arbeite noch mit dem Geld.
>

>Ich würde die Firma einen mittelständischen Handwerksbetrieb nennen, wie es
>mit Tarifverträgen aussieht weiß ich nicht.

die Zahlung am 15., ist die für den laufenden Monat, oder für den
Vormonat?

Die Zahlung am 1. Vor- oder Folgemonat?

Ohne diese Angabe ist keine Bewertung der Situation möglich.

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Jo

unread,
Aug 6, 2000, 3:00:00 AM8/6/00
to
> Fragen:
> - ist so ein Verfahren üblich?
> - gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
> - wenn ja, welche?
> - kann man dagegen vorgehen?

Was steht denn im Arbeitsvertrag?
--
Mit freundlichem Gruß,

Jo
_______________________

Diskutiere niemals mit einem Idioten. - Er zieht dich auf sein
Niveau herab und schlägt dich dort durch Erfahrung!


Elmar Haneke

unread,
Aug 7, 2000, 3:00:00 AM8/7/00
to
On 5 Aug 2000 14:11:59 GMT, ge...@kowallek.com (Georg Kowallek) wrote:

>ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen ausgezahlt
>bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die Firma
>arbeite noch mit dem Geld.

Dann sollten die das Geld erst nach getaner Arbeit am Monatsende
auszahlen - dann kann das Geld noch etwas mehr arbeiten.

Die Auszahlung zum 15. ist ziemlich normal, auf einer Zahlung zum 1.
wirst Du nicht bestehen können.

Elmar

Herbert E. Haeupler

unread,
Aug 8, 2000, 3:00:00 AM8/8/00
to

Georg Kowallek schrieb:

> Ich habe mal eine Frage:
>

> ich habe einen "Bekannten", der sein Gehalt in zwei Teilen ausgezahlt
> bekommt. (jeweils um den 1. und den 15.) mit der Begründung, die Firma
> arbeite noch mit dem Geld.
>

> Ich würde die Firma einen mittelständischen Handwerksbetrieb nennen, wie es
> mit Tarifverträgen aussieht weiß ich nicht.
>

> Jetzt kommt es mir komisch vor, daß der Betrieb mit dem Geld arbeitet, sich
> beim Angestellten aber in der Zeit vielleicht Überziehungszinsen o.ä.

> <snip>

Gehaltszahlung bei mir am Monatsende - hoppla jetzt ist mir klar warum der
Aktienkurs der Bude so hoch ist ;-)
Auch in den 4 Jobs vor dem Jetzigen wars genauso. Merkwürdig dass die
Firma sich für die Gehaltsvorauszahlung noch rechtfertigt ....

Gruss

- Herbert


Georg Kowallek

unread,
Aug 9, 2000, 3:00:00 AM8/9/00
to
Hi,

mit großer Freude erkenne ich die Bereitschaft zu helfen :-) Allerding kann
ich den betreffenden Menschenzur Zeit nicht erreichen, sobald ich seiner
habhaft werde, stelle ich ihm alle Fragen (die mir auch schon auf der Zunge
lagen) und melde mich dann, ggf. mit einer neuen Anfrage.

Und um nochmal evtl. Mißverständnissen vorzubeugen, es geht _nicht_ um
Gehalt am 1. oder am 15. sondern um 1/2 Gehalt am 1. und 1/2 Gehalt am 15.

A. J. Wosch

unread,
Aug 9, 2000, 3:00:00 AM8/9/00
to

Georg Kowallek schrieb in Nachricht
<8mh7b4$6ddod$1...@ID-35353.news.cis.dfn.de>...

>Fragen:
>- ist so ein Verfahren üblich?
>- gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
>- wenn ja, welche?
>- kann man dagegen vorgehen?


Grundsätzlich ist das wohl unüblich; wenn also keine besondere
arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelung besteht, dann gilt die
gesetzliche Regelung.
Das Geld wird am Ende des Monats für den Monat in einer Summe
gezahlt...

0 new messages