habe schon endlos viele Seiten durchforstet, wurde aber leider nicht
fündig. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen...
Das Haus unseres Nachbarn steht seit einigen Monaten leer, die
Eigentümer (dessen Kinder) sind offenbar nicht an der Immobilie
interessiert. Die Folge: Der gesamte Garten wuchert immer mehr zu und
die Nachbargrundstücke sind in "Gefahr", sich ebenfalls in Dschungel
zu verwandeln.
Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
Gartenpflege verpflichtet sind? bzw. Kann man die Eigentümer dafür
belangen, wenn man eine Gartenbaufirma zur Beseitigung des Unrats
beauftragt hat, weil trotz mehrmaliger aufforderung der
Grundstückseigentümer nicht reagiert hat?
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG, Markus
> Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
> Gartenpflege verpflichtet sind? bzw. Kann man die Eigentümer dafür
> belangen, wenn man eine Gartenbaufirma zur Beseitigung des Unrats
> beauftragt hat, weil trotz mehrmaliger aufforderung der
> Grundstückseigentümer nicht reagiert hat?
Du willst nicht im Ernst einen Gärtner beauftragen, den Garten deines
Nachbarn "in Ordnung" zu bringen? Da mach dich mal auf einen
Schadenersatzprozeß gefasst.
Leute gibt's...
Thorsten
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
> Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
> Gartenpflege verpflichtet sind?
Nein, welchen Sinn sollte solch ein Gesetz haben?
> bzw. Kann man die Eigentümer dafür belangen, wenn man eine
> Gartenbaufirma zur Beseitigung des Unrats beauftragt hat, weil trotz
> mehrmaliger aufforderung der Grundstückseigentümer nicht reagiert hat?
Das wäre mir neu. Außerdem sehe ich den Sinn nicht, dem Nachbarn
vorzuschreiben, wie er sein Grundstück zu gestalten hat.
Christian, grüßend
--
E-Mails bitte an folgende Adresse (Leerstellen durch Punkte ersetzen):
christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
> Das wäre mir neu. Außerdem sehe ich den Sinn nicht, dem Nachbarn
> vorzuschreiben, wie er sein Grundstück zu gestalten hat.
Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
Licht nehmen?
In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
Corni
--
Es gibt nichts größeres als nutzlos zu sein.
Joint Venture
Maurermann83 schrieb:
...
> belangen, wenn man eine Gartenbaufirma zur Beseitigung des Unrats
> beauftragt hat, weil trotz mehrmaliger aufforderung der
Was für Unrat?
Wer hat diesen dahin getan?
Lustig wenn sich "Maurermann83" über Unordnung (?) in
Nachbarsgarten aufregt. ;-)
P.S.: Heute schon die Straße gefegt und auf dem Hof ein
Kreuz-Muster geharkt?
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]
> Hallo,
>
>
> habe schon endlos viele Seiten durchforstet, wurde aber leider nicht
> fündig. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen...
>
> Das Haus unseres Nachbarn steht seit einigen Monaten leer, die
> Eigentümer (dessen Kinder) sind offenbar nicht an der Immobilie
> interessiert. Die Folge: Der gesamte Garten wuchert immer mehr zu und
> die Nachbargrundstücke sind in "Gefahr", sich ebenfalls in Dschungel
> zu verwandeln.
Wie soll das gehen, so wie du es beschreibst hast du doch einen *toten*
Garten, weil du alles unternimmst, damit auch keine Tiere in den Garten
kommen können.
> Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
> Gartenpflege verpflichtet sind? bzw. Kann man die Eigentümer dafür
> belangen, wenn man eine Gartenbaufirma zur Beseitigung des Unrats
> beauftragt hat, weil trotz mehrmaliger aufforderung der
> Grundstückseigentümer nicht reagiert hat?
Wie definierst du Unrat?
Wo steht geschrieben welche Pflanze Unrat ist?
Ich sehe einen lebenden Garten, wo sich viele Tiere aufhalten können.
Wenn die Natur es könnte, würde sie den *wirklichen* Unrat lieber heute
als morgen vernichten.
Gruss Chri-derwegendernaturnichtmalläuseimgartenhat-stian
Naturschutz beginnt im Garten
> habe schon endlos viele Seiten durchforstet, wurde aber leider nicht
> fündig. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen...
google, Stichworte: 'nachbarschaftsrecht unkraut' bringt z.B.
http://www.umweltfibel.de/nachbar/nac_default.htm#Unkraut
> Das Haus unseres Nachbarn steht seit einigen Monaten leer, die
> Eigentümer (dessen Kinder) sind offenbar nicht an der Immobilie
> interessiert. Die Folge: Der gesamte Garten wuchert immer mehr zu und
> die Nachbargrundstücke sind in "Gefahr", sich ebenfalls in Dschungel
> zu verwandeln.
> Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
> Gartenpflege verpflichtet sind?
die Frage nach einer gewissen gesetzlichen reglementierten Ordnung in jedem
beliebigen Lebensbereich führt hier i.d.R. überwiegend zu Antworten von leicht
links-liberal bis anarchistisch orientierten Autoren, die Dir eher 'die rechte
Gesinnung' nahebringen wollen als eine rechtliche Fragestellung zu diskutieren.
So, und jetzt geh' ich schon mal in Deckung...
KH
> Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
> Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
> Licht nehmen?
> In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
Glaubst du, die Bäume dürften so einfach gefällt oder beschnitten werden?
> Von mir bekommst du Beifall. Wollte gearde einen ähnlichen
> Kommentar zu den bisher IMO recht blöden und typischen Antworten
> geben.
Dann schreib doch etwas in deinen Augen Sinnvolles.
Christian, grüßend
--
E-Mails bitte an folgende Adresse (Leerstellen durch Punkte ersetzen):
christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
.
> "Wolfgang Gerber" <nichtf...@gmx.de> schrieb:
>
>
>>Von mir bekommst du Beifall. Wollte gearde einen ähnlichen
>>Kommentar zu den bisher IMO recht blöden und typischen Antworten
>>geben.
>
>
> Dann schreib doch etwas in deinen Augen Sinnvolles.
Ach, ich finde das da oben schon recht sinnvoll.
> --
> E-Mails bitte an folgende Adresse (Leerstellen durch Punkte ersetzen):
> christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
Erwin Denzler schrieb:
> Cornelius Drautz schrieb:
>
>>
>>Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
>>Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
>>Licht nehmen?
>>In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
>>
>
>
> Für Bäume gibt es auch Vorschriften zu Höhe und Grenzabstand.
> Entsprechendes für Gräser, Blumen, Kräuter usw. kenne ich nicht, es
> hätte auch wenig Sinn. Eine Wiese wird kaum so hoch wachsen daß sie die
> Sonneneinstrahlung auf das Nachbargrundstück behindert.
In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück ist,
auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich dann mit
schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück verteilt.
Ciao Christine
--
Man hört in der Welt leichter
ein Echo als eine Antwort. Jean Paul
Merke: Unkraut gibt es nicht, es ist immer nur eine Sache des persönlichen
Geschmackes.
Marcel
> Moin!
>
> Erwin Denzler schrieb:
>
> > Cornelius Drautz schrieb:
> >
> >>
> >>Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
> >>Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
> >>Licht nehmen?
> >>In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
> >>
> >
> >
> > Für Bäume gibt es auch Vorschriften zu Höhe und Grenzabstand.
> > Entsprechendes für Gräser, Blumen, Kräuter usw. kenne ich nicht, es
> > hätte auch wenig Sinn. Eine Wiese wird kaum so hoch wachsen daß sie die
> > Sonneneinstrahlung auf das Nachbargrundstück behindert.
>
> In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück ist,
> auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich dann mit
> schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück verteilt.
Ja, das problem haben wir auch. Unsere Nachbarn haben nämlich
größtenteils Rasen und wir finden ständig ihr /&%/&%/$%&%564 Gras in
unserem Nutzgarten.
> In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück ist,
> auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich dann mit
> schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück verteilt.
so ist das leben...
ich finde es auch aergerlich, das an meinem
grundstueck in ziemlicher regelmaessigkeit
autos vorbeifahren, deren gestank
und lautstaerke ich ertragen muss
bestimmte sachen sind eben so, ob nun
aergerlich oder nicht...
mfg uwe
Es wird Dir nicht mehr als eine Anregung geben, aber in unserer
Gemeinde sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, diese
zu pflegen, was auch das Mähen von Wiesen beinhaltet.
Wortlaut habe ich nicht parat, wird sicher in einem der nächsten
Amtsblättchen wieder erscheinen wie jedes Jahr um diese Zeit.
Mit anderen Worten, ich vermute, daß das kommunal geregelt ist.
Gruß,
Gerlinde
Dazu paßt noch "Wozu Kraftwerke? Bei uns kommt der Strom
aus der Steckdose."
> In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück
> ist, auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich
> dann mit schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück
> verteilt.
Das ist Pech und hinzunehmen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Liegt diese Gemeinde zufaellig in Bayern (oder Schwaben)?
SCNR,
Jan
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gartenbetrieb?
Grüße
Matthias
>> habe schon endlos viele Seiten durchforstet, wurde aber leider
>> nicht fündig. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen...
>
> google, Stichworte: 'nachbarschaftsrecht unkraut' bringt z.B.
> http://www.umweltfibel.de/nachbar/nac_default.htm#Unkraut
Mann, ist die Seite bescheiden... mehre Kodierungen gleichzeitig
verwendet, nicht deklariert, überhaupt ist das HTMl invalide...
> die Frage nach einer gewissen gesetzlichen reglementierten Ordnung
> in jedem beliebigen Lebensbereich führt hier i.d.R. überwiegend zu
> Antworten von leicht links-liberal bis anarchistisch orientierten
> Autoren, die Dir eher 'die rechte Gesinnung' nahebringen wollen
> als eine rechtliche Fragestellung zu diskutieren.
Wieso wollen LINKSliberale eine RECHTE Gesinnugn nahebringen?
> Es wird Dir nicht mehr als eine Anregung geben, aber in unserer
> Gemeinde sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, diese
> zu pflegen, was auch das Mähen von Wiesen beinhaltet.
Puh... auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Die Frage nach möglichen anderslautenden Rechtsgrundlagen ist aber doch
keineswegs vollkommen abwegig, da es zumindest für einen Laien durchaus analoge
Fälle gibt, z.B.
- einheitliches Erscheindungsbild bei Mietwohnungen/Grünflächen
- Mindeststandards der Pflege in Kleingartengebieten
- einheitliches Erscheinungsbild bei (Neubau-)Siedlungen
Dass das im konkreten Fall möglicherweise alles nicht übertragbar ist, ist ein
anderer Punkt.
KH
> Du willst nicht im Ernst einen Gärtner beauftragen, den Garten deines
> Nachbarn "in Ordnung" zu bringen? Da mach dich mal auf einen
> Schadenersatzprozeß gefasst.
>
> Leute gibt's...
ACK! Zum Glück für die Natur (oder den kleinen Rest davon) sind
kleinbürgerliche Vorstellung von Betonlandschaft mit garantiert
volgelfreien Englischen Räsen nicht im Gesetz verankert.
Gruß Lars
> Die Frage nach möglichen anderslautenden Rechtsgrundlagen ist aber doch
> keineswegs vollkommen abwegig, da es zumindest für einen Laien durchaus
> analoge Fälle gibt, z.B.
> - einheitliches Erscheindungsbild bei Mietwohnungen/Grünflächen
> - Mindeststandards der Pflege in Kleingartengebieten
Das sind wohl eher Regelungen der jeweiligen Kleingartenvereine, denen man
freiwillig beigetreten ist.
> - einheitliches Erscheinungsbild bei (Neubau-)Siedlungen
Bebauungsplan.
> Dass das im konkreten Fall möglicherweise alles nicht übertragbar ist, ist
> ein anderer Punkt.
Wenn amn übertragen will, dann könnte man auch Anderes zum Vorbild nehmen:
Z.B. die Unzumutbarkeit des Anblicks von Gartenzwergen auf den Anblick von
widernatürlichem Rasen...
Michael Kauffmann
> >Dann schreib doch etwas in deinen Augen Sinnvolles.
>
> Eine absolut sinnlose Ausage!
Nein, du verstehst es einfach nicht!
> Wozu bitte soll ich das tun wenn "er" das gerade getan hat? Und ich
> das nur bestätige.
>
> Überleg doch bitte "vor" dem Schreiben was du schreibst!
Mach du das bitte! Du solltest nämlich eine in deinen Augen sinnvolle
Antwort auf die Frage des OP geben.
Christian, grüßend
Definiere "pflegen".
Wenn sich ich meinem "Urwald" (um den Begriff jetzt mal zu benutzen) alle
möglichen Tiere und Pflanzen *wohl fühlen*, ist er _IMHO_ gepflegt! Sonst
würden sich die Tierchen da bestimmt nicht niederlassen.
Ingo
--
Die E-Mailadresse ist gültig, aber Mails darüber werden nicht gelesen.
The e-mail adress is valid, but mails to this account won't be read.
Ich glaube, es gibt eine Bestimmung, nach der man alles was auf sein
Grundstück wächst, abschneiden darf. Das kannst du also gerne tun. Alles
andere braucht dich nicht zu interessieren. Es sei denn, es ist Gefahr im
Verzug, z.B. durch Ratten usw.
Also hast Du noch genügend Zeit die Baustelle nach
allen Regeln der Kunst zu sabotieren :o)
So einen möcht ich nicht als Nachbarn...
Grüße
Andre
>> Das ist Pech und hinzunehmen.
>
> Die Frage nach möglichen anderslautenden Rechtsgrundlagen ist aber
> doch keineswegs vollkommen abwegig, da es zumindest für einen
> Laien durchaus analoge Fälle gibt, z.B.
> - einheitliches Erscheindungsbild bei Mietwohnungen/Grünflächen
> - Mindeststandards der Pflege in Kleingartengebieten
> - einheitliches Erscheinungsbild bei (Neubau-)Siedlungen
Um ehrlich zu sein: ich hätte große Bedenken bezüglich der
Rechtmäßigkeit einer Gestaltungssatzung, die in einem nicht oder
großteils niocht von der Straße einzusehenden Garten eine
Rasenmähpflicht vorschreibt. Das ist allerdings absolut IMHO.
>> Es wird Dir nicht mehr als eine Anregung geben, aber in unserer
>> Gemeinde sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, diese
>> zu pflegen, was auch das Mähen von Wiesen beinhaltet.
>
>Puh... auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Naja, da auch der Winkel des Satteldachs verbindlich vorgeschrieben
werden kann (und häufig auch ist), und oft sogar die Farbe der
Fassade, kann ich mir das durchaus vorstellen. Tatsächlich halte ich
solche Vorschriften für bestimmte schützenswerte Ensembles auch
durchaus für sinnvoll.
Gruß
Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
>>> Es wird Dir nicht mehr als eine Anregung geben, aber in unserer
>>> Gemeinde sind die Eigentümer von Grundstücken verpflichtet,
>>> diese zu pflegen, was auch das Mähen von Wiesen beinhaltet.
>>
>> Puh... auf welcher gesetzlichen Grundlage?
>
> Naja, da auch der Winkel des Satteldachs verbindlich
> vorgeschrieben werden kann (und häufig auch ist), und oft sogar
> die Farbe der Fassade, kann ich mir das durchaus vorstellen.
Ich persönlich hätte in dieser Generellheit Probleme damit. Mit
Wiesen in Vorgärten weniger.
> Tatsächlich halte ich solche Vorschriften für bestimmte
> schützenswerte Ensembles auch durchaus für sinnvoll.
Bei schützenswerten Ensembles natürlich, keine Frage. "In unserer
Gemeinde" klingt aber sehr generell.
> "Christian Konrad" <m...@privacy.net> wrote:
>
>> Das wäre mir neu. Außerdem sehe ich den Sinn nicht, dem Nachbarn
>> vorzuschreiben, wie er sein Grundstück zu gestalten hat.
>
> Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
> Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
> Licht nehmen?
> In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
In diesem Fall gibt es vielfach Vorschriften, die aber nicht das
Abholzen erzwingen, sondern im Gegenteil verbieten.
Ralf
> Gibt es irgendein Gesetz, nach dem die Grundstückseigentümer zur
> Gartenpflege verpflichtet sind?
Hoffentlich nicht!
Gruß Uwe
P.S. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Frage aus dem
Schwobeländle kommt. Dort sind sogar Verbrecher Kehrwochenerprobt und
ziehen ihre Opfer auf die nächste Wiese, damit es keine Flecken auf dem
Gehweg gibt...;-)
nun da wir schon wieder bei Werturteilen angekommen sind, stelle ich mir gerade
die Frage, inwieweit Du Deine sehr generelle Aussage aufrechterhalten willst
bei z.B.
- giftigen Pflanzen am Grundstücksrand (insbes. wenn regelmäßig Kinder in der
Nähe spielen),
- Pflanzen die für die Gewinnung von Rauschmitteln verwendet werden können
(biologisch-dynamisch-wild gewachsene natürlich),
- stark und unangenehm riechende Pflanzen (sowas gibt's...),
- kranke und von Schädlingen befallene Pflanzen mit Gefahr der Ausbreitung (die
armen Tierchen...) etc.
KH
> nun da wir schon wieder bei Werturteilen angekommen sind, stelle
> ich mir gerade die Frage, inwieweit Du Deine sehr generelle Aussage
> aufrechterhalten willst bei z.B.
> - giftigen Pflanzen am Grundstücksrand (insbes. wenn regelmäßig
> Kinder in der Nähe spielen),
>
Da ich kein Jurist bin, würde ich doch die Pflege zur Herstellung eines
gewünschten Bildes und die Gefahrenabwehr unterscheiden.
Für die Herstellung eines Wunschbildes des Nachbarn verzichte ich doch
gerne auf eine gesetzliche Regelung. Wäre ja noch schöner, wenn Hans
Wurst mit einem Paragrafen winken kann, weil ihm der Stammdurchmesser
meines ostsibirischen Löwenzahns zu mächtig erscheint.
Geht von "meinem" Grundstück eine Gefährdung für Leib und Leben aus, bin
ich doch bereits durch irgendwelche Paragrafen daran gehalten, diese
Gefahr abzustellen, oder sehe ich das falsch...
Weil Du das Wort Kinder in den Raum geworfen hast; ich habe als
Erziehungsberechtigter in erster Linie dafür zu sorgen, dass meine
Racker kein Grünfutter anrühren, welches sie nicht kennen. Ich kann doch
nicht die Giftpflanzen per Gesetz verbieten, weil es Eltern gibt, die es
nicht nötig haben, ihren Kindern beizubringen, dass es ausser der X-Box
auch ein wirkliches Leben gibt. Dat is eben nun mal gefährlich...
So long
Uwe
>
> nun da wir schon wieder bei Werturteilen angekommen sind, stelle ich mir gerade
> die Frage, inwieweit Du Deine sehr generelle Aussage aufrechterhalten willst
> bei z.B.
> - giftigen Pflanzen am Grundstücksrand (insbes. wenn regelmäßig Kinder in der
> Nähe spielen),
Nenne Pflanzen die nicht Giftig sind.
Gerade Pflanzen in einem Garten der wie geleckt aussieht, ist fast alles
giftig, und sei es, das diese durch das viele Duengen nitrathaltig sind.
Abgesehen von dem Chemiegift der auf viele Pflanzen haftet.
Die Pflanzen die wirklich Giftig sind, wachsen hier nicht.
Natürlich macht es die Masse, die von giftigen Pflanzen gegessen wird.
Deswegen muss der Erziehungsberechtigte aufpassen, das die Kinder nicht
alles essen.
Es sterben mehr Kinder/Erwachsene durch rauchen als durch Pflanzen.
> - Pflanzen die für die Gewinnung von Rauschmitteln verwendet werden können
> (biologisch-dynamisch-wild gewachsene natürlich),
Dieses ist gesetzlich verboten, aber wenn jemand nachweisen kann, das er
damit was anderes macht, ist es erlaubt.
Zb wird aus Hanf Taschen gemacht, und dafür darf dieser angebaut werden.
> - stark und unangenehm riechende Pflanzen (sowas gibt's...),
Jo, das sagte mir auch mal einer, obwohl er raucht....
> - kranke und von Schädlingen befallene Pflanzen mit Gefahr der Ausbreitung (die
> armen Tierchen...) etc.
Das kann nur in einem Garten passieren der wie geleckt ist, selbst ein
heftiger Befall von Blattläusen wird durch die dann ankommende
Florfliege dauerhaft beseitigt.
Wenn mit Chemie dagegen angegangen wird, sind die Blattläuse nur sehr
kurz weg.
Wenn das so oft vorkommen würde, würde die Natur schon nicht mehr
vorhanden sein.
Christian
> nun da wir schon wieder bei Werturteilen angekommen sind, stelle ich mir
> gerade die Frage, inwieweit Du Deine sehr generelle Aussage
> aufrechterhalten willst bei z.B.
> - giftigen Pflanzen am Grundstücksrand (insbes. wenn regelmäßig Kinder in
> der Nähe spielen),
> - stark und unangenehm riechende Pflanzen (sowas gibt's...),
Das ist kein objektives "gibt's", sondern ein Werturteil.
Mancher findet den Geruch (und den Lärm), der von der "Gartenpflege" ausgeht,
als stark und unangenehm. Und Gift wird dabei auch im Spiel sein. Das auch
nicht vom Gartenzaum aufgehalten wird.
Michael Kauffmann
> Für die Herstellung eines Wunschbildes des Nachbarn verzichte ich doch
> gerne auf eine gesetzliche Regelung. Wäre ja noch schöner, wenn Hans
> Wurst mit einem Paragrafen winken kann, weil ihm der Stammdurchmesser
> meines ostsibirischen Löwenzahns zu mächtig erscheint.
^^^^^^^^^^^^^^
schon klar was Du meinst, aber das Anpflanzen von Pflanzen bzw. Aussetzen von
Tieren, die nicht in die heimische Flora und Fauna passen ist u.U. gar nicht so
ohne...
> Geht von "meinem" Grundstück eine Gefährdung für Leib und Leben aus,
> bin ich doch bereits durch irgendwelche Paragrafen daran gehalten,
> diese Gefahr abzustellen, oder sehe ich das falsch...
zumindest was giftige Pflanzen angeht ist das wohl für den Pflanzenden eher
unkritisch. (Andere Meinungen jemand?)
Wenn man aber auch die Gefährdung von Sachen (=Pflanzen) als schutzwürdig
ansieht, dann müsste die Konsequenz schon eine gewisse Gartenpflege sein, um
die Ausbreitung von (Pflanzen-)Krankheiten und Schädlingen zu verhindern - auch
wenn es da nicht mehr um das 'Erscheinungsbild' geht.
KH
> Wenn man aber auch die Gefährdung von Sachen (=Pflanzen) als schutzwürdig
> ansieht, dann müsste die Konsequenz schon eine gewisse Gartenpflege sein,
> um die Ausbreitung von (Pflanzen-)Krankheiten und Schädlingen zu verhindern
Die Gefährdung als schutzwürdig? Schutz vor der Gefährdung meinst su wohl.
Aber eine Gefährdung allein schadet nichts und niemandem. Erst zusammen mit
Vulnerabilität wird sie zu einem Risiko. Und die Vulnerabilität stellt der
"Pfleger" auf seiner Seite erst her, dann soll er auch die Folgen tragen.
Michael Kauffmann
Karl-Heinz Krause schrieb:
Ich gehe mal davon aus, daß du in deinem 'gepflegten' Garten mehr und
gleichzeitig hochgiftige Pflanzen hast als wie vermutlich in einem
verwilderten Garten zu finden sind.
Da wären z.B. Goldregen, Krokus, Trompetenblume, Vogelbeere und noch
viele andere 'schöne' Pflanzen die 'du' tagtäglich hegst und pflegst
n.Olivier, der sich wundert, wie die Natur es millionen Jahre geschafft
hat, ohne dem Menschen zu überleben.
--
Nachbagauer Olivier
Technologiezentrum Freilassing
D-83395 Freilassing
www.nOlivier.com
www.Reedb.com - Immobilien Online
>n.Olivier, der sich wundert, wie die Natur es millionen Jahre geschafft
>hat, ohne dem Menschen zu überleben.
Naja, irgend wann war sie's leid, immer selber für Ordnung sorgen zu
müssen ... :-)
Tom SCNR Berger
christine lohr schrieb:
>
> Moin!
>
> Erwin Denzler schrieb:
>
> > Cornelius Drautz schrieb:
> >
> >>
> >>Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
> >>Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
> >>Licht nehmen?
> >>In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
> >>
> >
> >
> > Für Bäume gibt es auch Vorschriften zu Höhe und Grenzabstand.
> > Entsprechendes für Gräser, Blumen, Kräuter usw. kenne ich nicht, es
> > hätte auch wenig Sinn. Eine Wiese wird kaum so hoch wachsen daß sie die
> > Sonneneinstrahlung auf das Nachbargrundstück behindert.
>
> In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück ist,
> auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich dann mit
> schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück verteilt.
hast vollkommen recht, da könnte sich ja wieder Natur ansiedeln!!!
und vorsicht vor den wilden Tieren, die so ein Areal sofort bevölkern.
da sind ganz gefährliche dabei wie z.B. Igel, Meise etc.
n.Olivier, sich wundernd
>
> Für Bäume gibt es auch Vorschriften zu Höhe und Grenzabstand.
> Entsprechendes für Gräser, Blumen, Kräuter usw. kenne ich nicht, es
> hätte auch wenig Sinn. Eine Wiese wird kaum so hoch wachsen daß sie die
> Sonneneinstrahlung auf das Nachbargrundstück behindert.
Och, Bambus ist botanisch gesehen ein Gras...
Andreas
Yep, der eine isst halt gerne Salat, der andere lieber Disteln.
Meintest Du das?
Wolfgang
"christian meier" schrieb
> Nenne Pflanzen die nicht Giftig sind.
Sonnenblumen? Rosen? Äpfel, Birnen, etc.?
> Die Pflanzen die wirklich Giftig sind, wachsen hier nicht.
So? Tollkirsche, Goldregen, Eiben, Krokusse (manche). Ansonsten: Gelten auch
Pilze?
Servus
Christian
>Liegt diese Gemeinde zufaellig in Bayern (oder Schwaben)?
in Baden-Württemberg
Gerlinde
> Garten_pflege_ zu tun? Unsere Flieder sind durchaus gepflegt, deshalb
> blühen sie ja auch so schön und verströmen einen sehr intensiven Duft
> - den erst am Samstag ein Bekannter von uns als "unangenehm"
> bezeichnete.
>
> Also darf Flieder nicht mehr in Gärten?
Stell dir vor, der Nachbar reagiert darauf allergisch und will dir
vorschreiben , den Flieder zu entfernen. ;o)
Christian, grüßend
--
E-Mails bitte an folgende Adresse (Leerstellen durch Punkte ersetzen):
christian konrad@tks-cs thyssenkrupp com
es gilt - wie immer - das 11te Gebot ;-)
Frank
Als Christ wuerde mich das natuerlich sehr interessieren -- wie lautet
denn dein elftes Gebot?
Je via sano! arc
--
The most annoying thing about real life is that killing someone is
much more difficult.
> Als Christ wuerde mich das natuerlich sehr interessieren -- wie lautet
> denn dein elftes Gebot?
Du sollst dich nicht erwischen lassen.
MfG
Michael H. Fischer
> >Stell dir vor, der Nachbar reagiert darauf allergisch und will dir
> >vorschreiben , den Flieder zu entfernen. ;o)
> Noch besser: Er reagiert mit Heuschnupfen auf alles, was auch nur
> einer Polle ähnelt. Deshalb will er dann den Stadtwald abholzen, neben
> dem er wohnt. (Ohne Smiley, weil es so verquere Leute leider wirklich
> gibt.)
Hoffentlich hast du keine Haustiere, die man dir auch noch verbieten
möchte.
Christian Konrad wrote:
> "Cornelius Drautz" <co...@tiefenland.de> schrieb:
>
>
>>Und wenn da eine 30-Meter hohe Fichten-"Hecke" wächst, die deinem
>>Grundstück und den Zimmern auf der entsprechenden Hausseite jedes
>>Licht nehmen?
>>In diesem Fall finde ich das durchaus sinnvoll.
>>
>
> Glaubst du, die Bäume dürften so einfach gefällt oder beschnitten werden?
Das kommt wahrscheinlich auf die Festsetzung des Bebauungsplanes und die
örtlichen Verordnungen (Baumschutzverordnung?) an. In unserem
Bebauungsplan steht z.B. drin, dass Bäume und vorhandene Hecken ab einer
gewissen Größe nicht entfernt werden dürfen.
Mich stört auch die Kastanie, die direkt neben unserem Grundstück steht.
Die sorgt nämlich dafür, dass die Hälfte des (ziemlich kleinen)
Rasenstückes unseres Gartens im Sommer immer trocken ist. Werden jedoch
wohl noch ein paar Monate damit leben müssen. Dann ziehen wir um ;-)
Manche stören sich jedoch nicht an den Verordnungen und gehen das Risiko
ein, bestraft zu werden, indem sie die Bäume (in unserer Gegend fast
alles Buchen) einfach absäbeln. Frei nach dem Motto: Dann bezahl ich
halt die Strafe - dafür sind die Bäume dauerhaft weg und wieder ankleben
kann man die Stämme ja auch nicht.
IMHO kann die Strafe für sowas nicht hoch genug sein.
Gruß
Ellen
> Mich stört auch die Kastanie, die direkt neben unserem Grundstück steht.
> Die sorgt nämlich dafür, dass die Hälfte des (ziemlich kleinen)
> Rasenstückes unseres Gartens im Sommer immer trocken ist.
Vmtl. schützt sie den Rasen durch ihren Schatten vor dem Austrocknen.
Michael Kauffmann
>Die Pflanzen die wirklich Giftig sind, wachsen hier nicht.
Es gib hier in D also keinen roten Fingerhut, keinen Eisenhut, keinen
Goldregen, keine herbstzeitlose....
<atze> ja nee -- is klar</atze>
>Zb wird aus Hanf Taschen gemacht, und dafür darf dieser angebaut werden.
Ausserdem kann man keineswegs aus jeder Hanfsorte das bekannte
Rauschmittel herstellen.
>> - kranke und von Schädlingen befallene Pflanzen mit Gefahr der Ausbreitung (die
>> armen Tierchen...) etc.
>
>Das kann nur in einem Garten passieren der wie geleckt ist, selbst ein
>heftiger Befall von Blattläusen wird durch die dann ankommende
>Florfliege dauerhaft beseitigt.
Florfliege plus Marienkäfer.
>Wenn mit Chemie dagegen angegangen wird, sind die Blattläuse nur sehr
>kurz weg.
ACK.
Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
>Da würde ich ein bisschen was dagegenhalten...
>
>http://www.stadtverband-saarbruecken.de/kultur_freizeit/pages_kultur_freizeit/baerenklau/baerenklau.html
naja, die Gefahr des Riessenbärenklau liegt aber eher woanders.
Nämlich in seinem Milchsaft, der die haut lichtempfindlich, speziell
UV-empfindlich, macht.
Führt dann meist zu richtig netten Verbrennungen ....
Michael Kauffmann wrote:
Wohl kaum. Ähnlich wie bei Walnussbäumen saugen die Wurzeln eher das
gesamte Regenwasser (das wenige, das durch die Krone den Boden erreicht)
auf. Ausserhalb eines bestimmten Bereiches um den Baum herum ist der
Rasen nämlich schön grün. Und über zu wenig Regen können wir uns in
unserer Gegend auch nicht beschweren...
Aber macht wie gesagt nichts - so lange bleiben wir ja nicht mehr hier
und das neue Grundstück hat nur Begrenzungshecken.
Gruß
Ellen
> Deswegen muss der Erziehungsberechtigte aufpassen, das die Kinder nicht
> alles essen.
ACK.
> Es sterben mehr Kinder/Erwachsene durch rauchen als durch Pflanzen.
Nein, durch das Rauchen von Pflanzen ;-))
> Das kann nur in einem Garten passieren der wie geleckt ist, selbst ein
> heftiger Befall von Blattläusen wird durch die dann ankommende
> Florfliege dauerhaft beseitigt.
Und diese Florfliegen finden sich dann in der Küche des Nachbarn wieder....
Michael
>Ich hatte auch schon den Notarzt da, weil meine Tochter (damals
>4Jahre) in eben einen von diesen Brennesselbüschen gefallen ist.
Deine minderjährige Tochter geht auf das Nachbargrundstück?
man Aufsichtspflicht IMHO
>Und neben Meisen und Igeln (die wir auch im Garten haben) gibt's eben
>auch noch Schnecken und Ratten, beides eher unerwünscht.
Schnecken sind Bestandteil eines Gartens. Ratten können ein
Ansetzpunkt für unhygienische und damit gesundheitsgefährdende
Zustände sein (wilde Deponie?). Gesundheitsamt/Ordnungsamt
informieren.
>Ich kann durchaus verstehen, daß jemand, der seinen Garten pflegt, sei
>es aus Nutz-, Zier-, Erholungs- oder Kinderspielgründen, kein
>Interesse daran hat, neben den ohenhin schon nicht geringen
>Pflegeaufwänden auch noch gegen solche "Unkräuter" aus dem
>Nachbargarten anzukämpfen.
Es gibt keinen Anspruch auf Unterbindung von Pollenflug oder
Samenverbreitung
>Ich denke, im hier duskutierten Fall wird der Erbe nicht allzuviel
>gegen die Eindämmung des Wildwuchses einzuwenden haben, so daß ich ihm
>anbieten würde, er möge das weiter oben genannte Round-Up besorgen und
>ich sorge für die Anwendung.
Musses gleich die fette Chemiekeule sein, die garantiert das Biotop
plättet? Reicht nicht das Drübergehen mit dem Rasenmäher?
>Es muß nicht immer gleich eine Klage sein.
Guter Ansatz
Roy
--
> Wie würdest du eine Organisation bezeichnen, die von denen, die sich
> einschüchtern lassen, regelmässig Schutzgeld erpresst? (Weil die so
> Eingeschüchterten sonst keinen "Seelenfrieden" finden?
GEZ? (Martin R. in einer Scientology-Diskussion)
Michael Dietrich schrieb:
>
> "n.Olivier" <NOSPAM newsg...@nOlivier.Com> wrote
>
> > > In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein Grundstück
> > ist,
> > > auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut wachsen, das sich dann mit
> > > schöner Regelmäßigkeit auf dem eigenen Grundstück verteilt.
> >
> > hast vollkommen recht, da könnte sich ja wieder Natur ansiedeln!!!
> > und vorsicht vor den wilden Tieren, die so ein Areal sofort bevölkern.
> > da sind ganz gefährliche dabei wie z.B. Igel, Meise etc.
> >
> > n.Olivier, sich wundernd
>
> Immer schön langsam!
> Alles eine Frage der Verhältnisse.
> In meinem Garten war nach dem Kauf auch nur Wildnis, Brennesseln und
> Disteln lassen sich ja noch recht gut beseitigen, aber die Brombeeren
> kommen immer wieder.
Disteln sind unangenehm wenn man drauf steigt, genauso wie eine Biene
Brennessel als Sud sind gut gegen Schnecken, Läusen(z.B. bei Rosen) und
auch als Tee angenehm
Brombeeren sind etwas lästig, jedoch wenn man sie mal im Zaum hat, auch
köstlich
> Ich hatte auch schon den Notarzt da, weil meine Tochter (damals
> 4Jahre) in eben einen von diesen Brennesselbüschen gefallen ist.
Das ist tragisch, jedoch meine Tochter hatte diese Probleme nie
> Und neben Meisen und Igeln (die wir auch im Garten haben) gibt's eben
> auch noch Schnecken und Ratten, beides eher unerwünscht.
Wenn Igel da sind, dürfte es kaum Schnecken geben und Ratten haben mit
'Wildnis' ungefähr so viel zu tun, wie ein Bilderbuch mit einem
Flugzeug. Die halten sich dort auf, wo sie genug Nahrung finden -
Abfall, falscher Kompost, Kellerloch, sonstige offene Nahrungsmittel.
Es kann natürlich sein, daß du eine Maus mit einer Ratte verwechselst,
was jemandem leicht passieren kann, der relativ wenig damit zu tun hat -
unser ehemalige Nachbarin glaubte auch, jede größere Maus sei eine
Ratte.
> Auch bei mir haben sich die in Nutz- oder Ziergärten ungewünschten
> Gewächse leider auf die Nachbargrundstücke ausgebreitet, was oftmals
> nicht gerade zu einem besonders innigen Nachbarschaftsverhältnis
> führt.
Da sieht man wieder die Unkenntnis
> Ich kann durchaus verstehen, daß jemand, der seinen Garten pflegt, sei
> es aus Nutz-, Zier-, Erholungs- oder Kinderspielgründen, kein
> Interesse daran hat, neben den ohenhin schon nicht geringen
> Pflegeaufwänden auch noch gegen solche "Unkräuter" aus dem
> Nachbargarten anzukämpfen.
Die Natur wird immer Sieger bleiben - früher oder später
> Ich denke, im hier duskutierten Fall wird der Erbe nicht allzuviel
> gegen die Eindämmung des Wildwuchses einzuwenden haben, so daß ich ihm
> anbieten würde, er möge das weiter oben genannte Round-Up besorgen und
> ich sorge für die Anwendung.
>
> Es muß nicht immer gleich eine Klage sein.
die meines Erachtens wohl kaum Erfolg haben wird, da so ein ähnlicher
Fall, angestrengt von einer Gemeinde, abgewiesen wurde - war vor einiger
Zeit ein Bericht im TV - aber IANAL
n.Olivier
> Musses gleich die fette Chemiekeule sein, die garantiert das Biotop
> plättet? Reicht nicht das Drübergehen mit dem Rasenmäher?
>
> >Es muß nicht immer gleich eine Klage sein.
>
> Guter Ansatz
Sorry, finde ich nicht. Da bin ich dann lieber für eine vermutlich
sinnlose Klage, als daß jemand literweise Gift über ein fremdes
Grundstück schüttet. Man könnte glatt meinen, hier wären die
Erkenntnisse der letzten Jahrhunderte spurlos vorüber gezogen.
Gruß Lars
>>> In meinen Augen ist es sehr ärgerlich, wenn nebenan ein
>>> Grundstück ist, auf dem z.B. Disteln oder ähnliches Unkraut
>>> wachsen, das sich dann mit schöner Regelmäßigkeit auf dem
>>> eigenen Grundstück verteilt.
>>
>> Das ist Pech und hinzunehmen.
>
> Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gartenbetrieb?
§ 906 I BGB sehe ich trotzdem als einschlägig an :-) Aber nicht
schlecht... :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Mißverständnis. Es handelte sich um *mein* Grundstück, welches
beim Kauf eben so aussah, wie das des Nachbarn des OP.
>> Ich kann durchaus verstehen, daß jemand, der seinen Garten pflegt,
>> sei es aus Nutz-, Zier-, Erholungs- oder Kinderspielgründen, kein
>> Interesse daran hat, neben den ohenhin schon nicht geringen
>> Pflegeaufwänden auch noch gegen solche "Unkräuter" aus dem
>> Nachbargarten anzukämpfen.
>
> Es gibt keinen Anspruch auf Unterbindung von Pollenflug oder
> Samenverbreitung
Mag sein. Es gibt aber auch keinen Anspruch darauf, daß man sich
darüber nicht ärgern darf und es gibt auch keinen Anspruch darauf,
daßman nicht versuchen darf, das Übergreifen zu verhindern.
>> Ich denke, im hier duskutierten Fall wird der Erbe nicht allzuviel
>> gegen die Eindämmung des Wildwuchses einzuwenden haben, so daß ich
>> ihm anbieten würde, er möge das weiter oben genannte Round-Up
>> besorgen und ich sorge für die Anwendung.
>
> Musses gleich die fette Chemiekeule sein, die garantiert das Biotop
> plättet? Reicht nicht das Drübergehen mit dem Rasenmäher?
Round-Up ist keine fette Chemiekeule, es ist ein Wachstumshemmer,
der lediglich bei Pflanzen mit Blattgrün wirkt.
Es schadet weder der Saat noch Bäumen, es wirkt auch nicht auf Mensch und
Tier.
Michael
>> Alles eine Frage der Verhältnisse.
>> In meinem Garten war nach dem Kauf auch nur Wildnis, Brennesseln und
>> Disteln lassen sich ja noch recht gut beseitigen, aber die Brombeeren
>> kommen immer wieder.
>
> Disteln sind unangenehm wenn man drauf steigt, genauso wie eine Biene
> Brennessel als Sud sind gut gegen Schnecken, Läusen(z.B. bei Rosen)
> und auch als Tee angenehm
> Brombeeren sind etwas lästig, jedoch wenn man sie mal im Zaum hat,
> auch köstlich
Mag ja alles sein, ich möchte meinen Garten trotzdem nach
meinen Wünschen (bzw. nach dem Nutzen für meine Kinder)
gestalten und nicht nach dem, was zufällig vom Nachbarn herübergeweht
kommt.
> Wenn Igel da sind, dürfte es kaum Schnecken geben
In der Theorie sind Theorie und Praxis gleich.
In der Praxis nicht.
> Es kann natürlich sein, daß du eine Maus mit einer Ratte verwechselst,
> was jemandem leicht passieren kann, der relativ wenig damit zu tun
> hat - unser ehemalige Nachbarin glaubte auch, jede größere Maus sei
> eine Ratte.
Ich sagte nicht, daß wir welche haben.
Auf einem ungepflegten Grundstück ist die Gefahr jedoch groß.
Es handelt sichja noch immer um ein menschlich verändertes Stück Land,
nicht um freie Natur.
>> Auch bei mir haben sich die in Nutz- oder Ziergärten ungewünschten
>> Gewächse leider auf die Nachbargrundstücke ausgebreitet, was oftmals
>> nicht gerade zu einem besonders innigen Nachbarschaftsverhältnis
>> führt.
>
> Da sieht man wieder die Unkenntnis
Nein, die Nachbarn haben schließlich viel Geld für ihre
Grundstücke bezahlt und sich z.B. für Rasen entschieden.
Ob sie nun Kenntnisse über Natur und Disteln und Brennesseln
haben, oder nicht, es ist ihre Entscheidung, was sie auf ihrem
Grund wachsen lassen wollen.
>> Ich kann durchaus verstehen, daß jemand, der seinen Garten pflegt,
>> sei
>> es aus Nutz-, Zier-, Erholungs- oder Kinderspielgründen, kein
>> Interesse daran hat, neben den ohenhin schon nicht geringen
>> Pflegeaufwänden auch noch gegen solche "Unkräuter" aus dem
>> Nachbargarten anzukämpfen.
>
> Die Natur wird immer Sieger bleiben - früher oder später
Dann kann ich mir ja jedweden Umweltschutz sparen....
Michael
Round-Up ist keine Chemiedeponie, es ist ein Wachstumshemmer für
grünblättroge Pflanzen. Und nur für diese.
Unschädlich für Saat und Hölzer, für Mensch und Tier.
Und in der Landwirtschaft, gerade in der sogenannten
ökologischen Landwirtschaft häufiger eingesetzt, als Du glaubst.
Michael
> Round-Up ist keine Chemiedeponie, es ist ein Wachstumshemmer für
> grünblättroge Pflanzen. Und nur für diese.
> Unschädlich für Saat und Hölzer, für Mensch und Tier.
>
NNNnnnnaja - wenn Baumes Blätter triffst, macht der Baum mit etwas Pech
auch die Grätsche.
Btw - das Unkraut wird nicht nur via Blattgrün am Wachszum gehemmt, die
Pflanze geht ein.
hlw
Michael Dietrich schrieb:
...
> Mag ja alles sein, ich möchte meinen Garten trotzdem nach
> meinen Wünschen (bzw. nach dem Nutzen für meine Kinder)
> gestalten und nicht nach dem, was zufällig vom Nachbarn
> herübergeweht kommt.
Dann solltest du auch gegen gentechnisch veränderte Pfanzen in
der Landwirtschaft sein.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
E-Mail bei Bedarf von: http://www.ISA-Analytik.de/internat/
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]
> > Die Natur wird immer Sieger bleiben - früher oder später
>
> Dann kann ich mir ja jedweden Umweltschutz sparen....
Der Sieg der Natur wird im Zweifelsfall so aussehen, daß der Planet
(zumindest für Menschen) unbewohnbar bleibt. Egal wie es kommt: Die
egoistische Umweltsau oder deren Nachkommen werden verlieren. Nach dem
derzeitigen Stand des Wissens und der Technik gilt das als sicher.
Gruß Lars
>Mißverständnis. Es handelte sich um *mein* Grundstück, welches
>beim Kauf eben so aussah, wie das des Nachbarn des OP.
Also völlig irrelevant. 'Mein Kind ist in *meine* Brennesseln
gefallen, deshalb soll auch der Nachbar *sein Grundstück* nach meinen
Vorstellungen einrichten.'
Merkst Du was?
>> Es gibt keinen Anspruch auf Unterbindung von Pollenflug oder
>> Samenverbreitung
>
>Mag sein. Es gibt aber auch keinen Anspruch darauf, daß man sich
>darüber nicht ärgern darf
Richtig. Zielführend ist das aber nicht.
>und es gibt auch keinen Anspruch darauf,
>daßman nicht versuchen darf, das Übergreifen zu verhindern.
Doch. Sofern Deine Versuche Eingriffe auf fremden Grundstücken
beinhalten.
>Round-Up ist keine fette Chemiekeule, es ist ein Wachstumshemmer,
>der lediglich bei Pflanzen mit Blattgrün wirkt.
>Es schadet weder der Saat noch Bäumen, es wirkt auch nicht auf Mensch und
>Tier.
Lies bitte die Bedienungsanweisung und die Sicherheitshinweise von dem
Zeug.
Roy
--
>Die kommen gar nicht bis zum Abschuß der Raketen, da bereits die
>Radarstrahlung als Auslöser eines amerikanischen Angriffs hergenommen wird.
Was uns zur wichtigen Frage zurückführt: Darf man Portscans mit atomaren
Waffen beantworten? (aus d.a.s.r)