nun bin auch ich aus Versehen darauf [1] herein gefallen. Als ich
neulich einen CallByCall Anbieter nutzte, habe ich aus Versehen eine
Null zu wenig gewählt. Statt die 010018 habe ich die 01018 [2] gewählt.
Damit fielen dann Kosten von 79 Cent/Minute an. So müsste ich dann, die
Rechnung muss erst noch bezahlt werden, für ein etwas über 5 minütiges
Gespräch fast 5 Euro berappen.
Kann man dagegen vorgehen? Muss ich zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Susann
[1] Servicenummer kommt teuer zu stehen
<http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Oldenburg/Wardenburg/Artikel/2377196/Servicenummer+kommt+teuer+zu+stehen.html>
[2] 01018 GmbH
<http://www.01018.net/>
Wenn Du irgend einen anderen für Dein Versehen haftbar machen kannst,
zahlt der natürlich (z.B. der Nachbar hat einen Böller abgefeuert, das
hat Dich so zum Zittern gebracht, dass Du Dich verwählt hast).
Außerdem: für 5 Euro lohnt es sich schon, ein paar Briefe zu
schreiben, einen RA zu beschäftigen und sicher auch ein Gericht.
Es geht Dir schließlich weniger um die 5 Euro als vielmehr um
Gerechtigkeit - und die ist wertvoll!
Wolfgang
> Kann man dagegen vorgehen? Muss ich zahlen?
Nicht wenn du beweisen und Richter überzeugen kannst, dass das ganze auf
Betrug ausgelegt ist.
Ich bin der Meinung, dass es das ist, aber es hilft dir nicht.
<http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Oldenburg/Wardenburg/Artikel/2377196/Servicenummer+kommt+teuer+zu+stehen.html>
[2] 01018 GmbH
Es passt zu den Regierungen der letzten 12 Jahre, dass Abzocker in
Deutschland ihre Geschäfte unbehelligt machen dürfen.
Na, da steht dich, dass deren Tarife günstig sind. ;-)
Harald
Lese ich Ironie?
Es wird schwer gegenan zu kommen.
Dass es Betrug ist, ist eigentlich jedem klar.
Der Verein hat ja auch eine ehemalige Bahnauskunftnummer gekapert um
darüber abzuzocken.
Wenn ich das richtig herausgelesen habe wirst du ungefragt an die Bahn
weitergeleitet, obwohl die nicht Ziel der Rufnummer ist.
Es geht auch nicht um 5 Euro wie du behauptest, es geht um
zigtausendende die mit der Masche abgezockt werden.
Das Unternehmen hat ausschliesslich darauf abgesehen sich an Verwählern
zu bereichern, für mich ist das eindeutig Betrug.
Harald
Am 14.12.2010 13:58, schrieb Harald Hengel:
> Dass es Betrug ist, ist eigentlich jedem klar.
>
> [...]
>
> Das Unternehmen hat ausschliesslich darauf abgesehen sich an Verwählern
> zu bereichern, für mich ist das eindeutig Betrug.
Ich fürchte, ganz so eindeutig wie Du es gerne hättest, ist das nicht.
Ich sehe schon nicht, worin die Täuschungshandlung und der
täuschungsbedingte Irrtum liegen sollten. Ich vermute auch, dass diese
Nummer ganz bewusst gewählt wurde. Gleichwohl spekuliert das Unternehmen
doch nur auf die Ungeschicktheit einiger Leute, versehentlich die
falsche Nummer zu wählen. Die Tarife sind ja kein Geheimnis und darüber
wird auch nicht getäucht.
Gruß
Bastian
Damit bist du also nicht auf irgendeinen Trick (schon gar nicht auf
den beschriebenen) reingefallen, sondern hast aus eigener Dummheit
einen überteuerten Anbieter ausgewählt.
Die werden sich ja wohl nicht erst die 01018 besorgt haben, nachdem
010018 besonders attraktive Preise hatte.
Worüber man nachdenken könnte:
- Wucher(ähnliches Rechtsgeschäft), da Tarif um ein Vielfaches
überteuert
- Rufnummernmissbrauch, da 0900-Preise kassiert werden ohne 0900-Regeln
Siehe
http://www.teltarif.de/01011-010011-01018-010018-verwaehlt-festnetz/news/39850.html
.
> Kann man dagegen vorgehen? Muss ich zahlen?
Ich fürchte, letzteres (andernfalls würde das sicherlich bei teltarif
erwähnt werden).
Wolfgang
--
> Die werden sich ja wohl nicht erst die 01018 besorgt haben, nachdem
> 010018 besonders attraktive Preise hatte.
Was denn sonst?
Die haben auch die ehemalige Bundesbahnnummer gekapert und leiten frech
auf die Bundebahn um, obwohl diese Umleitung weder von der Bundesbahn,
noch vom Anrufer gewünscht ist.
Harald
>> Das Unternehmen hat ausschliesslich darauf abgesehen sich an
>> Verwählern zu bereichern, für mich ist das eindeutig Betrug.
>
> Ich fürchte, ganz so eindeutig wie Du es gerne hättest, ist das nicht.
Für mich ist das eindeutig, Richter sind da leider häufig recht moderat.
> Ich sehe schon nicht, worin die Täuschungshandlung und der
> täuschungsbedingte Irrtum liegen sollten.
Du meinst im Ernst, dieser Dienst wird von irgendjemanden aus
irgendwelchen Gründen bewusst genutzt?
Kein Mensch wird einen Grund haben einen CbC Dienst zu nutzen, der weit
über den Tarifen der Telekom liegt.
Du meinst es ist keine Täuschung, wenn ich eine Nummer anrufe, die
ehemals der Bundesbahn gehörte und ich sie jetzt habe, ich aber
klammheimlich auf die Bundesbahn umleite, zu exorbitanten Kosten
natürlich.
Keine Täuschung wäre es, wenn jemanden anderes erreiche, das wäre dann
mein Pech, wenn ich die falsche Nummer gewählt habe, bleibt dann aber im
Bereich einer Minute.
> Ich vermute auch, dass diese
> Nummer ganz bewusst gewählt wurde. Gleichwohl spekuliert das
> Unternehmen doch nur auf die Ungeschicktheit einiger Leute,
> versehentlich die falsche Nummer zu wählen. Die Tarife sind ja kein
> Geheimnis und darüber wird auch nicht getäucht.
Die Tarife sind Geheimnis, weil nicht jedermann zugänglich und auch
nicht angesagt.
Harald
Am 14.12.2010 21:09, schrieb Harald Hengel:
>>> Das Unternehmen hat ausschliesslich darauf abgesehen sich an
>>> Verwählern zu bereichern, für mich ist das eindeutig Betrug.
>>
>> Ich fürchte, ganz so eindeutig wie Du es gerne hättest, ist das nicht.
>
> Für mich ist das eindeutig, Richter sind da leider häufig recht moderat.
Das liegt weniger an einzelnen Richtern, sondern mehr an dem Gesetz.
>> Ich sehe schon nicht, worin die Täuschungshandlung und der
>> täuschungsbedingte Irrtum liegen sollten.
>
> Du meinst im Ernst, dieser Dienst wird von irgendjemanden aus
> irgendwelchen Gründen bewusst genutzt?
Ich kann mir das nicht unbedingt vorstellen, aber das ist für die
Strafbarkeit auch nicht relevant.
> Kein Mensch wird einen Grund haben einen CbC Dienst zu nutzen, der weit
> über den Tarifen der Telekom liegt.
Da gebe ich Dir grundsätzlich recht. Trotzdem macht es das noch nicht zu
einem Betrug.
In einem anderen Posting kam ja auch schon die Idee auf, ob
möglicherweise Wucher vorliegen und den Betroffenen vor der Zahlung der
Kosten bewahren könnte. In diesem Zusammenhang ist es immer interessant
sich in Erinnerung zu rufen, dass Wucher auch strafbar sein kann (§ 291
StGB). Allerdings habe ich da ebenfalls meine Zweifel, ob der Tatbestand
erfüllt ist.
> Du meinst es ist keine Täuschung, wenn ich eine Nummer anrufe, die
> ehemals der Bundesbahn gehörte und ich sie jetzt habe, ich aber
> klammheimlich auf die Bundesbahn umleite, zu exorbitanten Kosten
> natürlich.
In diesem Fall, der hier ja eigentlich nicht Thema war, hielt ich das
durchaus für diskutabel, weil die Anrufer im Normalfall bewusst diese
Nummer wählen werden, um die Bahn zu erreichen - und sie dann sogar
tatsächlich erreichen, nur zu viel höheren Kosten.
> Keine Täuschung wäre es, wenn jemanden anderes erreiche, das wäre dann
> mein Pech, wenn ich die falsche Nummer gewählt habe, bleibt dann aber im
> Bereich einer Minute.
Damit kommen wir wieder auf den Punkt bei der CbC-Geschichte. Da wählt
nämlich jemand versehentlich die falsche Nummer, was grundsätzlich sein
persönliches Pech ist.
Wie gesagt, ich gebe Dir Recht, dass diese Nummer wohl gezielt auf
dieses mögliche Versehen Einzelner ausgerichtet ist. Aber damit wird es
noch nicht zwingend zur Straftat. Ich könnte mir immerhin vorstellen,
dass § 138 BGB vor der Zahlung schützen könnte. Außerdem sollte das
Vorgehen gerne Verbraucherschützer auf den Plan rufen, die dann
versuchen könnten, wettbewerbsrechtlich gegen diesen zweifelhaften
Anbieter vorzugehen, was ich - allerdings ohne spezielle Kenntnis von
der Materie - ebenfalls nicht für ausgeschlossen hielte. Nur weil etwas
nicht strafbar ist, heißt das ja nicht gleichzeitig, dass es auch
erlaubt oder gar lauter sein muss.
Gruß
Bastian
>> Für mich ist das eindeutig, Richter sind da leider häufig recht
>> moderat.
>
> Das liegt weniger an einzelnen Richtern, sondern mehr an dem Gesetz.
Welches Gesetz?
Der Richter kann durchaus, wie ich auch, erkennen dass es hier eben
nicht um einen Dienst geht, der sich normal verkaufen lässt.
Kein Mensch kommt auf die Idee für ein Gespräch, welches ihm bei der
Telekom direkt max. rd. 40 Cent oder 3 Cent angeboten wird einen
Dienstleister zwischenzuschalten, der günstige 79 Cent nimmt.
Das Angebot ist praktisch nicht verkaufbar, wenn nicht die Verwähler
wären.
Die werden getäuscht, weil sie im Glauben sind einen anderen Dienst zu
nutzen.
Vermögensvorteil durch Täuschung, genau das wie betrug definiert ist.
Noch deutlicher ist es bei der ehemaligen Sondernummer der Bahn, hier
wird ohne Auftrag an die Bahn weitergeleitet, der Kunde ist im Glauben
direkt die Bahn angewählt zu haben, weil er eine verlaltete
Nummerninformation hat.
Weder der Kunde noch die Bahn haben hier eine Weiterleitung beauftragt,
die Täuschung ist damit eindeutig.
>> Du meinst im Ernst, dieser Dienst wird von irgendjemanden aus
>> irgendwelchen Gründen bewusst genutzt?
>
> Ich kann mir das nicht unbedingt vorstellen, aber das ist für die
> Strafbarkeit auch nicht relevant.
Strafbar ist der Betrug.
Der Betrug definiert sich aus Vermögensvorteil durch Täuschung.
Die Täuschung ergibt sich, durch Ausnutzung von Fehlern die Anrufer
machen.
>> Kein Mensch wird einen Grund haben einen CbC Dienst zu nutzen, der
>> weit über den Tarifen der Telekom liegt.
>
> Da gebe ich Dir grundsätzlich recht. Trotzdem macht es das noch nicht
> zu einem Betrug.
Aber die Täuschung über die Tatsache einen günstigen Dienst zu nutzen
macht den Betrug aus.
> In einem anderen Posting kam ja auch schon die Idee auf, ob
> möglicherweise Wucher vorliegen und den Betroffenen vor der Zahlung
> der Kosten bewahren könnte. In diesem Zusammenhang ist es immer
> interessant sich in Erinnerung zu rufen, dass Wucher auch strafbar
> sein kann (§ 291 StGB). Allerdings habe ich da ebenfalls meine
> Zweifel, ob der Tatbestand erfüllt ist.
Wucher ist der völlig falsche Ansatz.
Wucher ist die Ausnutzung einer Notlage.
Welche Notlage soll hier vorliegen?
Betrug liegt eindeutig vor, nach meiner Meinung.
Die Täuschung direkt mit einer Servicenummer der Bahn verbunden zu sein,
die Täuschung des Verwählers, der glaubt einen günstigen Service zu
nutzen.
Meine Forderung wäre, kostenfreie Tarifansage für alles was mehr 3 Cent
kostet.
Dann wäre das Loch gestopft.
Da die Tarifansage auch stören kann, kann man zusätzlich eine
Standardprozedur vorschreiben, wie es sich abschalten lässt, alerdings
verbunden mit dem Zwang, dass die Abschaltung nur bis zu einem
Tarifwechsel gilt.
Weiterhin kann man vorschreiben, dass die Abschaltung nur in so weit
wirkt, dass die Verbindung sofort weitergeschaltet wird, der Tarif
dennoch angesagt wird. Je nach dem wie schnell der andere entgegen nimmt
wirst du die Ansage dann nicht immer vollständig hören. Darüberhinaus
müsste es noch ein Verbot geben den Kunden zum Abschalten der Ansage zu
nötigen, z.B. durch lange Ansagen wie man abschaltet etc., daher auch
meine Forderung nach einer Standardprozedur.
> In diesem Fall, der hier ja eigentlich nicht Thema war, hielt ich das
> durchaus für diskutabel, weil die Anrufer im Normalfall bewusst diese
> Nummer wählen werden, um die Bahn zu erreichen - und sie dann sogar
> tatsächlich erreichen, nur zu viel höheren Kosten.
Daraus wird vor allem auch deutlich was dieser Anbeiter bezweckt, es
unterstreicht nur den Betrug in der anderen Sache.
Dieser Anbieter bietet nichts, was ein Kunde normalerweise kaufen würde.
>> Keine Täuschung wäre es, wenn jemanden anderes erreiche, das wäre
>> dann mein Pech, wenn ich die falsche Nummer gewählt habe, bleibt
>> dann aber im Bereich einer Minute.
>
> Damit kommen wir wieder auf den Punkt bei der CbC-Geschichte. Da wählt
> nämlich jemand versehentlich die falsche Nummer, was grundsätzlich
> sein persönliches Pech ist.
Wenn er damit dann den falschen erreicht und seinen Irttum erkennen
kann, dann würde ich es unter PP verbuchen, persönliches Pech.
Allerdings nur, wenn er auch eine gute Chance hat, das zu vermeiden und
keine Extremkosten anfallen.
Extremkosten sind hier für mich bereits 1,99 für einen einfachen
Wählfehler.
Im normalen Geschäft muss dir vor Vertragsabschluss der Preis genannt
werden, der Einzelhandel hat eine Pflicht jede Ware auszuzeichnen.
Warum gilt diese Pflicht der Eindeutigkeit hier nicht und warum dürfen
krumme Internetanbieter ihre Preise und Leistungen immer noch
verschleiern?
Harald
> Es passt zu den Regierungen der letzten 12 Jahre, dass Abzocker in
> Deutschland ihre Gesch�fte unbehelligt machen d�rfen.
Ja! Seit der neoliberalen Schr�der-Regierung wird das immer schlimmer. Ist
aber im Endeffekt auch kein Wunder:
*Guten Freunden gibt man eben ein Gesetzchen*
Gru� R.R.
--
Ich bin unschuldig, ich hab sie nicht gew�hlt!
> Vermögensvorteil durch Täuschung, genau das wie betrug definiert ist.
Es reicht nicht, dass sich der Geschädigte täuscht. Er muss getäuscht
werden.
Und jetzt erklär mal, wer auf welche Weise einen Verwähler täuscht.
Er wird getäuscht mit der Bundebahn verbunden zu sein, obwohl er über
einen Weiterleitungsdienst verbunden ist.
Harald