http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__1.html
"Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
Ist das neu? In Zusammenhang mit dem "neuen Personalausweis"?
Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gᅵstehᅵusern,
Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlᅵssel nur gegen ein Pfand
in Form des PA herauszurᅵcken. Das wird Trubel geben...
Und was ist mit dem Fᅵllen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
Rᅵckseite) verlangt wird?
Gruᅵ
Wolfgang
Ja.
> In Zusammenhang mit dem "neuen Personalausweis"?
Ja. Gilt aber auch fᅵr alte Personalausweise.
> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gᅵstehᅵusern,
> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlᅵssel nur gegen ein Pfand
> in Form des PA herauszurᅵcken. Das wird Trubel geben...
Das war schon immer eine Sauerei, und jetzt ist es endlich explizit
verboten.
Ich bitte um Erfahrungsberichte aus dem Deutschen Bundestag. Da musste
ich mal fᅵr einen Besucherausweis meinen Personalausweis hinterlegen.
> Und was ist mit dem Fᅵllen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
> Rᅵckseite) verlangt wird?
>
Die werden von der Regelung nicht erfasst. Und eine Kopie kann man auch
machen, ohne dass der Inhaber den Gewahrsam aufgeben muss.
Gruᅵ Jens
> Die werden von der Regelung nicht erfasst.
Ich denke mal, das ganze soll verhindern daᅵ die auf dem PA aufgedruckte
PIN getrennt vom Dokument zirkuliert. Wenn aber Kopien zulᅵssig sind,
was soll dann das Verbot der Hinterlegung?
Oder darf mann bei Kopien die PIN abdecken?
Gruᅵ
Wolfgang
Ob das neu so ausdrücklich im gesetz steht weiß ich nicht, es war
aber meines Wissens schon immer so. Der Ausweiß gehört ja nicht dem
Menschen sondern dem Staat und was einem nicht gehört kann man kaum als
Pfand hinterlegen.
Im übrigen wen soll das in Zukunft scheren, genausowenig jemand
wie das bis jetzt der Fall war.
Die Ausweißbehörde wird sicher keine Kontrolleurer rumschicken, die
schauen ob man seinen Ausweiß hinterlegt.
MfG
Matthias
> Ich bitte um Erfahrungsberichte aus dem Deutschen Bundestag. Da musste
> ich mal für einen Besucherausweis meinen Personalausweis hinterlegen.
Ich habe hin und wieder in Bundeswehrkasernen zu tun, da muß man auch
seinen Personalausweis bei der Wache hinterlegen, bevor man rein darf.
Würde mich irgendwie wundern, wenn das nicht durch die Gesetzeslage gedeckt
wäre (bei Sportvereinen oder Gästehäusern unterstelle ich mal, daß die es
nicht besser wissen, aber die Bundeswehr?).
Grüße,
Frank
Denjenigen, der der nicht dazu bereit ist, seinen Ausweis zu
hinterlegen, so wie das offenbar in "Jugendherbergen, Gästehäusern,
Sportvereinen etc." üblich ist (keine Ahnung, war seit der Schulzeit
nciht mehr in Einrichtungen dieser Kategorie).
Ja, Du wirst lachen, gelegentlich sind Gesetze auch mal nützlich für den
Bürger und bilden keine weitere Drohkulisse für "Kontrolleure".
Mir jedenfalls kommt der Zusatz sehr gelegen, vielen Dank für den Hinweis.
Die Frage ist jetzt eher: Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn mein
Fitnesscenter sowas verlangen würde? Möglichkeit zur einseitigen
Kündigung de Vertrages (schließlich ist der Betreiber nciht mehr bereit,
die von ihm zugesicherte Nutzung unter legalen Umständen zuzulassen),
oder lässt sich sogar Nutzung ohne PA-Abgabe erzwingen?
Welche Ansprüche habe ich gegen eine Jugendherberge, die auf meinen PA
besteht? Macht es einen Unterschied, ob es nach Vertragsschluss verlangt
wird ("Ich möchte ein Zimmer." - "Ja, gerne, kostet 30€" - "OK") oder ob
vorher per Schild darauf hingewiese wurde?
> Oder darf mann bei Kopien die PIN abdecken?
Wie?
Die PIN für den Chip steht auf dem Ausweis?
Wie praktisch. ;-)
Harald
> Die Ausweisbehörde wird sicher keine Kontrolleurer rumschicken, die
> schauen ob man seinen Ausweis hinterlegt.
Es ist dir ja auch nicht verboten den Ausweis irgendwo zu hinterlegen.
Harald
> Würde mich irgendwie wundern, wenn das nicht durch die Gesetzeslage
> gedeckt wäre (bei Sportvereinen oder Gästehäusern unterstelle ich
> mal, daß die es nicht besser wissen, aber die Bundeswehr?).
Gerade Behörden oder generell haben oft ein gepaltenes Verhältnis mit
dem Recht.
Der Ausweis als Pfand war rechtlich nie legal.
Allerdings steht dem oft gegenüber, dass der andere auch nicht leisten
muss.
Wie es mit dem Zutritt bei Kasernen aussieht kann ich dir nicht sagen,
wenn eine Verpflichtung besteht dir Zutritt zu verschaffen, dann wird es
kritisch damit einen Ausweis zu fordern.
Wenn diese Verpflichtung nicht besteht hast du ein Problem.
Harald
Man müsste schauen wann das Gesetz so formuliert wurde.
Prinzipiell kenne ich die Regelung seit Jahrzehnten.
> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
Naja, sie sind nicht verpflichtet dich zu beherbergen. ;-)
Das Problem ist, du kannst rechtlich deinen Ausweis jederzeit einfordern
und der muss rausgerückt werden, auch ohne Rückgabe der Sache wofür er
als Pfand hinterlegt werden musste.
Dass es mit den Ausweisen dennoch funktioniert liegt an dem Aufwand, den
der Rechtsweg beinhaltet.
> Und was ist mit dem Fällen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
> Rückseite) verlangt wird?
Du musst es nicht zulassen.
Aber der andere muss dir ohne auch keine Gegenleistung bringen.
Harald
Wie �rmlich bist du nur, khast du sonst nichts beizutragen?
Harald
Vielleicht kann man die Risiken auf ihn abwᅵlzen. Dann ᅵberlegt er nochmal.
Carsten
--
http://www.toonpool.com/user/10807/files/hausmann_1007285.jpg
> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
>>
>> Ich habe hin und wieder in Bundeswehrkasernen zu tun, da muß man auch
>> seinen Personalausweis bei der Wache hinterlegen, bevor man rein darf.
>>
> Ich habe meinen Perso nie dabei... in Deutschland besteht ja schließlich
> keine Mitführpflicht. Würde mir dann der Eintritt verweigert, und auf welcher
> Grundlage?
Da wird es wohl eine entsprechende Vorschrift geben. Wobei sich das auch
nur auf externe Besucher bezieht. Angehörige der Bundeswehr selbst haben
wohl entsprechende Deistausweise, die sie nur vorzeigen müssen.
Grüße,
Frank
> On Wed, 17 Nov 2010 11:38:12 +0100, Frank Hucklenbroich
> <Hucklen...@aol.com> wrote:
>
>>Würde mich irgendwie wundern, wenn das nicht durch die Gesetzeslage gedeckt
>>wäre (bei Sportvereinen oder Gästehäusern unterstelle ich mal, daß die es
>>nicht besser wissen, aber die Bundeswehr?).
>
> Das würde ich wohl genau umgekehrt sehen. In der Bundeswehr weiß man
> nicht, sondern man gehorcht.
Naja, diese Vorschrift mit dem Ausweis betrifft ja nur externe (zivile)
Besucher in der Kaserne und nicht die Soldaten selbst (die zeigen den
Dienstausweis und dürfen durch). Wobei die Wache, die die Ausweiskontrolle
durchführt, lustigerweise nicht mit Soldaten, sondern mit einem privaten
Wachdienst besetzt ist. Ähnlich wie bei größeren Polizeidienststellen, die
auch private Wachleute an der Pforte haben.
Grüße,
Frank
>> Im übrigen wen soll das in Zukunft scheren, genausowenig jemand
>> wie das bis jetzt der Fall war.
> Denjenigen, der der nicht dazu bereit ist, seinen Ausweis zu
> hinterlegen, so wie das offenbar in "Jugendherbergen, Gästehäusern,
> Sportvereinen etc." üblich ist (keine Ahnung, war seit der Schulzeit
> nciht mehr in Einrichtungen dieser Kategorie).
Ich war die letzten Jahre öfter in Jugendherbergen und kann mich nicht
erinnern, daß ich dabei den Personalausweis hätte hinterlegen müssen.
Gelegentlich mußte ich den JH-Mitgliedsausweis hinterlegen (aber der
hat mit dem PAuswG nix zu tun), und ein- oder zweimal wurde für den
Hausschlüssel ein Geldbetrag als Pfand verlangt.
(Das scheint mir auch irgendwie sinnvoller. Für das Geld kann die JH einen
neuen Schlüssel anfertigen lassen, aber was soll sie mit meinem Ausweis?)
... Martin
> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
>> Würde mich irgendwie wundern, wenn das nicht durch die Gesetzeslage
>> gedeckt wäre (bei Sportvereinen oder Gästehäusern unterstelle ich
>> mal, daß die es nicht besser wissen, aber die Bundeswehr?).
>
> Gerade Behörden oder generell haben oft ein gepaltenes Verhältnis mit
> dem Recht.
> Der Ausweis als Pfand war rechtlich nie legal.
Es geht da auch nicht um das Pfand, sondern daß dokumentiert wird, wer wann
die Kaserne betritt. Den Ausweis behält man ein, damit derjenige sich beim
Verlassen auch wieder korrekt abmeldet. Das wird sonst gerne mal
"vergessen" und plötzlich sind da dutzende von Leuten auf dem Gelände
"verschollen" und man weiß nicht, ob die noch drin sind oder nur das
abmelden vergessen haben. In einem sicherheitsrelevanten Bereich ist das
nicht so toll.
> Allerdings steht dem oft gegenüber, dass der andere auch nicht leisten
> muss.
So sieht es aus. Letzendlich greift dann das Hausrecht. Du willst bei mir
rein, also gib mir Deinen Ausweis. Wenn Dir das nicht paßt, bleib eben
draußen.
> Wie es mit dem Zutritt bei Kasernen aussieht kann ich dir nicht sagen,
> wenn eine Verpflichtung besteht dir Zutritt zu verschaffen, dann wird es
> kritisch damit einen Ausweis zu fordern.
Was muß man sein, damit eine Verpflichtung besteht, in eine fremde Kaserne
eingelassen zu werden? UN-Waffeninspekteur? ;-)
> Wenn diese Verpflichtung nicht besteht hast du ein Problem.
Eben.
Grüße,
Frank
Genau, damit man die nicht vergißt schreibt man die mit dem Edding drauf.
Genau wie bei EC-Karten.
SCNR2,
Frank
> Ist das neu? In Zusammenhang mit dem "neuen Personalausweis"?
>
> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
Die Frage war wohl schon immer, ist der Ausweis überhaupt ein Pfand?
Was ist er denn eigentlich wert? Im Grunde ist er nichts wert.
Max. den Widerbeschaffungsauswand.
Wenn jemand den Ausweis als Pfand hinterlegt und er haut ab und
lässt den Ausweis zurück, dann hat derjenige der den Ausweis
hat nicht mehr in der Hand als die Adresse, das hat er aber auch mit:
>
> Und was ist mit dem Fällen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
> Rückseite) verlangt wird?
Eine Kopie ist nichts anderes als wenn man die Adress halt abschreibt
und vielleicht noch Geburtstag, die Nummer und Ausstellungsort.
Geht halt schneller als Abschreiben.
Und der Perso ist ja dazu da um sich auszuweisen, also darzustellen
dass man der ist der man behauptet zu sein. Und wenn jemand eine
Dienstleistung mir gegenüber nur erbringen will wenn er weiß
wer ich bin, steht ihm das natürlich frei mir die Dienstleistung
oder was auch immer zu verweigern, wenn ich nicht sagen will
wer ich bin.
Genau das ist ja auch der Sinn des neuen Ausweises, das in
zukunft auch über das Internet tun zu können. Auch da werden
die Angaben (die du frei gibst) kopiert.
MfG
Matthias
_Musste_.
Letzte Woche in der Konrad Adenauer Kaserne in Köln war das noch so.
Grüße,
Frank
> Die Frage war wohl schon immer, ist der Ausweis überhaupt ein Pfand?
> Was ist er denn eigentlich wert? Im Grunde ist er nichts wert.
> Max. den Widerbeschaffungsauswand.
Der Zweck der Ausweishinterlegung ist ja wohl auch nicht die
finanzielle Absicherung.
Es fördert die Motivation des Hinterlegenden, seine Pflicht zu
erfüllen, weil er sonst den Ausweis nicht wiederbekommt.
Und es ist die einfachste Methode, das zu organisieren. Ausweis gegen
Schlüssel ist in beiden Richtungen trivial zu erledigen, weil das
"Pfand" eindeutig mit der Person verknüpft ist und der Wert
unbestreitbar ist.
Würde stattdessen Geld hinterlegt, müssten zuerst beide Seiten den
Betrag schriftlich bestätigen (damit es später keinen Streit über die
hinterlegte Summe gibt) und bei Rückgabe müsste der Hinterleger
nochmal identifiziert werden.
> Ich habe meinen Perso nie dabei... in Deutschland besteht ja
> schließlich keine Mitführpflicht. Würde mir dann der Eintritt
> verweigert, und auf welcher Grundlage?
Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Auf welcher Grundlage muss man dich hineinlassen?
Harald
Das sollte man aber nicht tun!
Denn:
Wenn man die PIN eingeben muss, steckt die Karte im Leser und man kann die
darauf notierte PIN nicht ablesen!
--
Gruß
Hartmut
Antworten bitte nur hier in der NG!
Nachrichten ans "from" werden ungelesen gelöscht.
> Das war schon immer eine Sauerei, und jetzt ist es endlich
> explizit verboten.
>
> Ich bitte um Erfahrungsberichte aus dem Deutschen Bundestag.
> Da musste ich mal für einen Besucherausweis meinen
> Personalausweis hinterlegen.
Bundesbank mit (halb-)öffentlicher Kantine.
Besucher müssen vorangemeldet werden und ihren Ausweis beim Eingang
abgeben. Die Daten auf dem Perso werden erfasst und mit der
Voranmeldung verglichen. Man erhält für die Dauer des Besuches der
Kantine einen Besucherausweis. Mit diesem kann man dann seinen Perso
wieder auslösen.
Das Personal am Eingang sind Bedienstete des Bundes (In Grün und mit
scharfen Waffen :-) )
Gruß
Ingo
> Ich habe meinen Perso nie dabei... in Deutschland besteht ja schließlich
> keine Mitführpflicht. Würde mir dann der Eintritt verweigert, und auf welcher
> Grundlage?
Bei div. Besichtigungen (letzte 20 Jahre) habe ich einige mitgemacht, wo
auf der Einladung sinngemäß draufstand, das der PA mitgebracht werden
muß, sonst kein Eintritt. Ist doch eine klare Ansage, oder?
(AKW Brockdorf, Punpspeicherwerk Geesthacht u.a.)
Grundlage: Eintrittserlaubnis (Hausrecht) nur bei Hinterlegung des PA.
Der Hausherr (bzw. seine Bediensteten) müßen dich ja nicht reinlassen...
--
Gruß aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (Schleswig-
Holstein, Kreis Segeberg). Urlaubsbilder: http://www.thomas-heier.de
Filme: http://www.youtube.com/results?search_query=thshde&aq=f
Mein Flohmarkt: http://www.thomas-heier.de/flohmarkt/flohmarkt.html
> Bei div. Besichtigungen (letzte 20 Jahre) habe ich einige
> mitgemacht, wo auf der Einladung sinngemäß draufstand,
> das der PA mitgebracht werden
> muß, sonst kein Eintritt. Ist doch eine klare Ansage, oder?
> (AKW Brockdorf, Punpspeicherwerk Geesthacht u.a.)
>
> Grundlage: Eintrittserlaubnis (Hausrecht) nur bei Hinterlegung
> des PA. Der Hausherr (bzw. seine Bediensteten) müßen dich
> ja nicht reinlassen...
Dem widerspricht aber der Gesetzestext::
"Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
Steht das Hausrecht jetzt über dem Personalausweisgesetz?
Gruß
Ingo
Fragt sich
Hartmut
--
> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> wrote:
>>
>> Ich habe hin und wieder in Bundeswehrkasernen zu tun, da muß man auch
>> seinen Personalausweis bei der Wache hinterlegen, bevor man rein darf.
>>
> Ich habe meinen Perso nie dabei... in Deutschland besteht ja schließlich
> keine Mitführpflicht. Würde mir dann der Eintritt verweigert, und auf welcher
> Grundlage?
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mit Personalausweis/RP wird dir der
Zugang gestattet. In der Regel hast du keinen Rechtsanspruch, eine
Kaserne betreten zu dürfen.
--
Space - The final frontier
Na dann wird er eben nicht verlangt. Dann gibt es eben keine
Eintrittserlaubnis.
>
> Steht das Hausrecht jetzt über dem Personalausweisgesetz?
Natürlich. Ersteres leitet sich aus dem Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung ab. Der Inhaber des Hausrechts kann jeden jederzeit ohne
Angabe von Gründen vor die Tür setzen oder gar nicht erst hineinlassen,
solange kein richterlicher Beschluss dagegensteht oder er das Hausrecht
nur noch eingeschränkt ausüben kann, weil er z.B. sein Ladegeschäft
(oder das Museum oder das Besucherzentrum) ausdrücklich für die
Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.
> Was muß man sein, damit eine Verpflichtung besteht, in eine fremde Kaserne
> eingelassen zu werden?
Soldat.
Von fremden Kasernen war ja bisher nicht die Rede.
>>> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
>>> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
>>> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
>>
>> Das war schon immer eine Sauerei, und jetzt ist es endlich explizit
>> verboten.
>
> Das erklär mal den italienischen Appartement-Betreibern. Ich glaube nicht,
> daß die von jetzt an auf den Perso verzichten. Oder den bereits erwähnten
> Jugendherbergen. Von Campingplätzen kenne ich das durchaus auch...
Das dürfte sich nach den ersten paar Abmahnung bzw. Strafanzeigen
schnell erledigt haben.
> >Wenn man die PIN eingeben muss, steckt die Karte im Leser und man kann die
> >darauf notierte PIN nicht ablesen!
>
> Genau die gleiche Sch..., wenn man die Lizenznummer auf die Raub-CD
> schreibt.
Den Fall hatte ich schon mit legal erworbener Windows-Software (AFAIR
irgendwas mit Nero). Die Installations-CD steckt im Laufwerk, die
Installation läuft. Irgendwann kommt die Nachfrage nach dieser Nummer,
also tippe ich in mehreren Versuchen alles ein, was auf der CD-Hülle
irgendwo zu finden ist. Erfolglos. Als normaler Mac-Anwender kommt man
eben nie und nimmer auf die Idee, daß man dem laufenden
Installationsprogramm das Medium durch Öffnen des Laufwerks entziehen
kann. So was gab's zu Apple-][-Zeiten mit Disketten, danach nie wieder,
eben bis Windows.
Gruß, Ralf
> Ingo Stiller <i2st...@gmx.de> writes:
>
>> On 17 Nov., 19:36, Th...@thomas-heier.de (Thomas Heier) wrote:
>>
>>> Bei div. Besichtigungen (letzte 20 Jahre) habe ich einige
>>> mitgemacht, wo auf der Einladung sinngemäß draufstand,
>>> das der PA mitgebracht werden
>>> muß, sonst kein Eintritt. Ist doch eine klare Ansage, oder?
>>> (AKW Brockdorf, Punpspeicherwerk Geesthacht u.a.)
>>>
>>> Grundlage: Eintrittserlaubnis (Hausrecht) nur bei Hinterlegung
>>> des PA. Der Hausherr (bzw. seine Bediensteten) müßen dich
>>> ja nicht reinlassen...
>>
>> Dem widerspricht aber der Gesetzestext::
>> "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
>> hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
>
> Na dann wird er eben nicht verlangt. Dann gibt es eben keine
> Eintrittserlaubnis.
>
>>
>> Steht das Hausrecht jetzt über dem Personalausweisgesetz?
>
> Natürlich. Ersteres leitet sich aus dem Grundrecht der Unverletzlichkeit
> der Wohnung ab.
Punpspeicherwerke und Atomkraftwerke sind Wohnungen?
>> Natürlich. Ersteres leitet sich aus dem Grundrecht der Unverletzlichkeit
>> der Wohnung ab.
>
>Punpspeicherwerke und Atomkraftwerke sind Wohnungen?
ja was dachtest du denn, wo die ganzen Elektronen wohnen die tagsüber
in dein Haus kommen und elektrische Arbeit verrichten?!
>> Und was ist mit dem Fällen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
>> Rückseite) verlangt wird?
>
> Die werden von der Regelung nicht erfasst.
Das BMI vertritt allerdings die Ansicht, das sei schon immer[tm]
verboten gewesen.
> Und eine Kopie kann man auch
> machen, ohne dass der Inhaber den Gewahrsam aufgeben muss.
Nicht, wenn man "Gewahrsam" so auffasst, wie sich das der Gesetzgeber
möglicherweise gedacht hat, wenn man die amtliche Begründung wörtlich
versteht (Aufgabe des Gewahrsams bereits dann, wenn der Ausweis aus
der Hand gegeben wird). Ich halte allerdings diese wörtliche Auslegung
bereits für verfehlt und, wenn eine solche Regelung bezweckt war, die
getroffene Regelung nicht für geeignet, diesen Zweck zu erreichen
("Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", anyone?).
In dem bereits in <dsrm.10111...@thorondor.akallabeth.de>
genannten Thread in de.soc.recht.datennetze findet sich meine
Auffassung dazu in <dsrd.10110...@thorondor.akallabeth.de> und
<dsrd.10110...@thorondor.akallabeth.de>, die Gegenauffassung in
<59554...@message-id.pfm-mainz.de>.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
§§ 1 Abs. 1 S. 4, 2 Abs. 2 PAuswG.
> http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__1.html
>
> "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
> hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
>
> Ist das neu? In Zusammenhang mit dem "neuen Personalausweis"?
Ja.
> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
Ja. :)
> Und was ist mit dem Fällen, in denen eine Ausweiskopie (Vorder- und
> Rückseite) verlangt wird?
Das ist nach Auffassung des BMI schon heute verboten - allerdings kann
ich diese Auffassung nicht nachvollziehen.
Ich verweise auf den Thread in de.soc.recht.datennetze, der mit
<4ccb1781$0$7652$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net> beginnt, siehe
<https://groups.google.com/group/de.soc.recht.datennetze/browse_frm/thread/b5dec4e4c2033018/>.
In <ias3dk...@ID-4636.user.dfncis.de> und
<ibjk60...@ID-4636.user.dfncis.de> ist die Auffassung des BMI
zitiert.
Grüße,
> Ich bitte um Erfahrungsberichte aus dem Deutschen Bundestag. Da musste
> ich mal für einen Besucherausweis meinen Personalausweis hinterlegen.
Das wird sich auch kaum geändert haben und ist auch bei anderen
Sicherheitsbereichen bisher so üblich - vermutlich auch weiterhin.
-thh
> eben nie und nimmer auf die Idee, daß man dem laufenden
> Installationsprogramm das Medium durch Öffnen des Laufwerks entziehen
> kann. So was gab's zu Apple-][-Zeiten mit Disketten, danach nie
> wieder, eben bis Windows.
Apple User liessen sich schon immer gern an der Nase führen.
Beim Apple brauchtest du immer eine Haarnadel, um bei abgestürzten
Rechner die Diskette aus dem Laufwerk zu bekommen, so mancher wird wohl
den Service bemüht haben. ;-)
Harald
> Nein, natürlich nicht, seit 14 Tagen darf er das aber nicht mehr von
> der Aushändigung des Persos abhängig machen.
Im Grunde vorher auch nicht.
Harald
Rechtlich inzwischen aber eindeutig nicht mehr erlaubt.
Harald
> Punpspeicherwerke und Atomkraftwerke sind Wohnungen?
Warum muss es eine Wohnung sein um Hausrecht ausüben zu dürfen?
Harald
> Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Mit Personalausweis/RP wird dir der
> Zugang gestattet.
Nur darf der Perso defintiv nicht als Pfand einbehalten werden.
> In der Regel hast du keinen Rechtsanspruch, eine
> Kaserne betreten zu dürfen.
Stimmt, aber nur denen die dem Rechtsverstoss zustimmen Zugeng zu
geähren wäre wohl rechtlich kaum unbeanstandbar.
Harald
> Dem widerspricht aber der Gesetzestext::
> "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
> hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."
>
> Steht das Hausrecht jetzt über dem Personalausweisgesetz?
Diese Fassung des Gesetzestextes ist neu.
Wie die Bundeswehr und andere Behörden damit umgehen werden wird die
Zukunft zeigen.
In der Praxis wird es wohl zu mehr Aufwand und zusätzlichem Papierkram
führen.
Hausrecht steht erst einmal fast über allem.
Was das Hausrecht aushebeln kann sind aufgrund anderer Gesetze zu
gewährende Zugangsrechte oder eventuelle Diskriminierung und einiges
welches ich sicher nicht berücksichtigt habe.
Prinzipiell muss du niemanden Zutritt gewähren.
Harald
http://twitter.com/domainrecht/status/4438315101065216
,----
| .@jensferner im Bundestag sollte ich einmal meinen (alten) PA
| hinterlegen, am Donnerstag wurde ich nach was Anderem gefragt (zB
| Bahncard)
| 11:39 PM Nov 15th
`----
in mindestens einer filiale der Bundesbank (was sich rechtlich
vermutlich vom Bundestag unterscheiden wird) genuegt neuerdings die
abgabe des fuehrerscheines oder auch des monatstickets des hiesigen
verkehrsverbundes.
--
frobnicate foo
> Ich glaube nicht, daß man gegen einen Campingplatz in Italien oder der
> Schweiz so übermäßig viel handhabe hat.
Zumal die nicht an deutsche Gesetze gebunden sind...
W.
> Beim Apple brauchtest du immer eine Haarnadel,
Du meinst vermutlich den Mac oder die Lisa und weder Apple ][ noch Apple
///.
> um bei abgestürzten
> Rechner die Diskette aus dem Laufwerk zu bekommen,
Beim Neustart einfach die Umschalttaste drücken, um die Wechselmedien
auswerfen zu lassen, genügt. Das war einfach.
Gruß, Ralf
Fragst Du mich das? Wenn ja, warum?
Ralf
> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> writes:
>
>> Was muß man sein, damit eine Verpflichtung besteht, in eine fremde Kaserne
>> eingelassen zu werden?
>
> Soldat.
Die brauchen ihren Perso ja nicht zu hinterlegen, bei denen reicht der
Dienstausweis. Diese Ausweisgeschichte betrifft nur externe Zivilisten, die
gelegentlich in der Kaserne zu tun haben (z.B. Handwerker, Techniker
u.s.w.).
Grüße,
Frank
> Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> writes:
>
>>>> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
>>>> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
>>>> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
>>>
>>> Das war schon immer eine Sauerei, und jetzt ist es endlich explizit
>>> verboten.
>>
>> Das erklär mal den italienischen Appartement-Betreibern. Ich glaube nicht,
>> daß die von jetzt an auf den Perso verzichten. Oder den bereits erwähnten
>> Jugendherbergen. Von Campingplätzen kenne ich das durchaus auch...
>
> Das dürfte sich nach den ersten paar Abmahnung bzw. Strafanzeigen
> schnell erledigt haben.
In Italien? Was interessiert die das deutsche Ausweisgesetz? Ein Verstoß
dagegen dürfte wohl kaum eine Straftat sein, die international geahndet
werden kann?!
Grüße,
Frank
> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
> http://twitter.com/domainrecht/status/4438315101065216
> ,----
>| .@jensferner im Bundestag sollte ich einmal meinen (alten) PA
>| hinterlegen, am Donnerstag wurde ich nach was Anderem gefragt (zB
>| Bahncard)
>| 11:39 PM Nov 15th
> `----
>
> in mindestens einer filiale der Bundesbank (was sich rechtlich
> vermutlich vom Bundestag unterscheiden wird) genuegt neuerdings die
> abgabe des fuehrerscheines oder auch des monatstickets des hiesigen
> verkehrsverbundes.
Da scheint es dann in der Tat nur um ein Pfand zu gehen, denn wirklich
identifizieren kann man eine Person mit dem Führerschein ja eher nicht
(steht j keine Adresse drin und das Foto kann Jahrzehnte alt sein). Oder
müssen die erstmal ihren Perso vorzeigen?
Grüße,
Frank
> Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> writes:
>>Das erklär mal den italienischen Appartement-Betreibern. Ich
>>glaube nicht, daß die von jetzt an auf den Perso verzichten.
>
> Könnte es nicht sein, daß sie sich auch mit einem
> einfachen Reisepaß zufrieden geben?
Davon würde ich mal von ausgehen, denn zur Einreise nach Italien reicht ein
Reisepaß. Was sollen Touristen denn machen, die nur den Paß dabeihaben? Mal
davon abgesehen daß es Länder gibt, in denen es keine Personalausweise
gibt. Was soll z.B. ein Brite machen, der in Italien ein Appartment mieten
will? Der hat nur einen Paß.
Grüße,
Frank
Dann wird, beispielsweise, die Klopapierlieferung eben vor dem
Kasernentor abgeladen ...
zur identifikation benoetigt man wie seit jeher Personalausweis oder
Pass sowie eine einladung oder sonstige besuchsberechtigung.
man erhaelt im tausch gegen sein pfand einen benutzerausweis oder
passierschein, und beim rausgehen tauscht man das zurueck. im letzten
quartal wurde da noch der Personalausweis gefordert, jetzt nicht mehr.
(mit Pass habe ich es schlicht nie ausprobiert)
--
frobnicate foo
> Und Leute, die weder noch besitzen, müssen doch wieder den Perso abgeben?
das klaert man dann im zweifel mit dem abteilungsleiter, und nicht mehr
mit dem pfoertner. ich habe da auch schon leute begleitet, die nur ueber
eine aufenthaltserlaubnis verfuegten, was ggf. etwas laenger dauert.
--
frobnicate foo
Zoll, Standesamt, Einwohnermeldeamt, ...
Und im ᅵbrigen nicht nur ᅵffentliche Stellen (siehe $ 20 PAuswG); auch
Banken, Alkoholverkaufsstellen (man Jugendliche), ...
>Und: darf eine solche Behᅵrde den Ausweis
> zu andere Zwecken als zur Identitᅵtsfeststellung (also z. B. zur
> Kontrolle, ob eine Person die Behᅵrde wieder ordnungsgemᅵᅵ verlassen
> hat) einbehalten, obwohl die Identitᅵtsfeststellung schon
> abgeschlossen ist?
Nach Meinung des BMI nicht; die Meinungen /hier/ gehen etwas auseinander.
Wolfgang
--
> Könnte es nicht sein, daß sie sich auch mit einem
> einfachen Reisepaß zufrieden geben?
Es könnte sein, aber wer nimmt nach Italien einen Pass mit?
Harald
Ich kenne es nur, dass Apple mit einer auf 1,6MB formatierten Diskette
nicht klar kam, diese beim Start ansprach und hoffnungslos abstürzte.
Ohne jede Chance.
Harald
>> Was berechtigt eine Behörde zur Identitätsfeststellung, welche
>> Behörden außer der Polizei?
>
> Zoll, Standesamt, Einwohnermeldeamt, ...
>
> Und im übrigen nicht nur öffentliche Stellen (siehe $ 20 PAuswG); auch
> Banken, Alkoholverkaufsstellen (man Jugendliche), ...
Weder Banken noch Alkoholverkaufsstellen haben ein Recht den Ausweis zu
sehen zu bekommen.
Harald
> Und Leute, die weder noch besitzen, müssen doch wieder den Perso
> abgeben? Und ernsthaft, _ich_ würde ja lieber meinen Perso als meinen
> Führerschein abgeben oder gar -- wie weiter oben erwähnt -- meine
> Bahncard.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Gesetzgeber nicht über die Folgen
seiner Gesetze nachdenkt.
Der Ausweis war immer Eigentum der BRD, damit als Pfand nicht geeignet
und durfte nicht einbehalten werden. Aber das war gesetzlich bisher
nicht ausreichend klar definiert.
Du hattest einen Herausgabeanspruch ohne die Gegenleistung erbringen zu
müssen für die er als Pfand genommen wurde.
Dennoch war er ein gutes Druck- und Kontrollmittel, wie z.B. das
Kasernenbeispiel zeigt. Auch war es z.B. in der Verwendung als
Schlüsselpfand in der Regel einfacher durch Rückgabe des Schlüssels
seinen Ausweis wiederzubekommen als sich den Ausweis mit Polizeihilfe
ohne Schlüsselrückgabe zurückzufordern. Das war pragmatisch
funktioniell.
Jetz wird es zum Papierkrieg ausarten und man wird wohl in vielen Fällen
auf Geldpfand ausweichen müssen.
Ich denke da auch an Skiverleih, Ausweis abgeben und Leihgebühr
entrichten, bei der Rückgabe Ausweis zurück, einfach und fertig.
Der Verleiher muss jetzt anderweitig sicherstellen mit wem er es zu tun
hat. Aufwendig abschreiben, Formular unterschreiben lassen oder kopieren
oder anderes Pfand. Einfacher wird es durch diese klare
Gesetzesformulierung nicht.
Harald
Weil die Frage von dir kam.
Harald
> Weder Banken noch Alkoholverkaufsstellen haben ein Recht
Du meinst: Anspruch.
> den Ausweis zu sehen zu bekommen.
Sie brauchen Dir dann aber auch kein Geld auszahlen!
W.
> Jetz wird es zum Papierkrieg ausarten und man wird wohl in vielen
> Fällen auf Geldpfand ausweichen müssen.
Allerdings steht im Gesetz nirgens, dass der Ausweis nicht als
Sicherheit hinterlegt werden _darf_!
> Ich denke da auch an Skiverleih, Ausweis abgeben und Leihgebühr
> entrichten, bei der Rückgabe Ausweis zurück, einfach und fertig.
Wenn der Kunde mitmacht, geht das auch heute.
Die interessantere Frage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, an
Kunden zu vermieten, die die Hinterlegung des Ausweises (be-
rechtigterweise) verweigern.
W.
Habe ich schon bei vielen Reisen in EU-Länder gemacht, quasi als "Backup",
falls einem der Ausweis geklaut werden sollte. Der Paß wird dann natürlich
getrennt vom Ausweis aufbewahrt. Erspart einem im Zweifel viel Rennerei,
sollte eines der Dokumente geklaut werden kann man immer noch mit dem
anderen Aus- bzw. Einreisen.
Grüße,
Frank
Sie müssen Dir dann aber auch weder Bier, noch ein Konto verkaufen.
Grüße,
Frank
Was aber in meinen Augen letztlich das Problem der Firma w�re.
Aufgrund zugeschickter oder gefaxter Kopien von einer
sicheren Identifizierung einer Person auszugehen ist schon
fahrl�ssig. Zumal wenn man sich ansieht welcher
Aufwand jetzt getrieben wird um Personen �bers Netz
oder aus der Ferne sicher zu identifizieren.
Den �rger hat man nat�rlich evtl. am Hals das ist klar.
MfG
Matthias
> Die interessantere Frage ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, an
> Kunden zu vermieten, die die Hinterlegung des Ausweises (be-
> rechtigterweise) verweigern.
Natürlich nicht. Der Vermieter muß an niemanden vermieten, da herrscht
Vertragsfreiheit - so lange er nicht bestimmte Gruppen pauschal
diskriminiert. Aber er kann (um beim Skiverleih zu bleiben) durchaus
sagen, daß er dem dorfbekannten angesoffenen Party-Proll kein Snowboard
gibt, wenn er befürchtet, daß der sich damit den Hals bricht. Ausweis hin
oder her.
Grüße,
Frank
> Natürlich nicht. Der Vermieter muß an niemanden vermieten, da herrscht
> Vertragsfreiheit - so lange er nicht bestimmte Gruppen pauschal
> diskriminiert.
Man könnte es als Diskriminierung derjenigen ansehen, die vom
Vermieter erwarten, dass er sich an das Gesetz hält.
W.
Am 18.11.2010 12:43, schrieb Harald Hengel:
> Wolfgang Jᅵth schrieb:
>
>>> Was berechtigt eine Behᅵrde zur Identitᅵtsfeststellung, welche
>>> Behᅵrden auᅵer der Polizei?
>>
>> Zoll, Standesamt, Einwohnermeldeamt, ...
>>
>> Und im ᅵbrigen nicht nur ᅵffentliche Stellen (siehe $ 20 PAuswG); auch
>> Banken, Alkoholverkaufsstellen (man Jugendliche), ...
>
> Weder Banken
Man Geldwᅵschegesetz.
>noch Alkoholverkaufsstellen
Man Jugendschutzgesetz.
Wolfgang
--
Die Frage "Warum muss es eine Wohnung sein um Hausrecht ausüben zu dürfen?"
kam nicht von mir, sondern von dir. Und mir ist weiterhin unklar, warum du
diese Frage stellst, bzw. glaubst, ich könne sie beantworten oder auch nur
sinnvoll finden.
Ralf
> Oliver Jennrich wrote:
>
>> Das dürfte sich nach den ersten paar Abmahnung bzw. Strafanzeigen
>> schnell erledigt haben.
>
> Ich glaube nicht, daß man gegen einen Campingplatz in Italien oder der
> Schweiz so übermäßig viel handhabe hat.
Was hat denn ein Campingplatz in I oder CH mit dem deutschen PAusG zu
tun?
--
Space - The final frontier
> Am Wed, 17 Nov 2010 21:08:47 +0100 schrieb Oliver Jennrich:
>
>> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> writes:
>>
>>> Was muß man sein, damit eine Verpflichtung besteht, in eine fremde Kaserne
>>> eingelassen zu werden?
>>
>> Soldat.
>
> Die brauchen ihren Perso ja nicht zu hinterlegen, bei denen reicht der
> Dienstausweis. Diese Ausweisgeschichte betrifft nur externe Zivilisten, die
> gelegentlich in der Kaserne zu tun haben (z.B. Handwerker, Techniker
> u.s.w.).
Ach.
Und nun schau noch mal, auf welche Frage ich geantwortet habe.
> Am Wed, 17 Nov 2010 21:14:14 +0100 schrieb Oliver Jennrich:
>
>> Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> writes:
>>
>>>>> Es war m.E. schon immer Usus, in Jugendherbergen, Gästehäusern,
>>>>> Sportvereinen etc. dem Spind- oder Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfand
>>>>> in Form des PA herauszurücken. Das wird Trubel geben...
>>>>
>>>> Das war schon immer eine Sauerei, und jetzt ist es endlich explizit
>>>> verboten.
>>>
>>> Das erklär mal den italienischen Appartement-Betreibern. Ich glaube nicht,
>>> daß die von jetzt an auf den Perso verzichten. Oder den bereits erwähnten
>>> Jugendherbergen. Von Campingplätzen kenne ich das durchaus auch...
>>
>> Das dürfte sich nach den ersten paar Abmahnung bzw. Strafanzeigen
>> schnell erledigt haben.
>
> In Italien?
Wo steht da etwas von Italien? Ich habe zu Angeliques Gunsten
angenommen, dass sie von italienischen Appartment-Besitzern,
Jugendherbergen bzw. Campingplätzen in Deutschland spricht.
Denn warum sonst sollte sie die Bemerkung gemacht haben? Doch wohl
hoffentlich nicht, um zu betonen, dass in anderen Ländern andere
Rechtsvorschriften gelten, oder?
> Angelique Presse <ange...@nurfuerspam.de> writes:
>>Das erklär mal den italienischen Appartement-Betreibern. Ich
>>glaube nicht, daß die von jetzt an auf den Perso verzichten.
>
> Könnte es nicht sein, daß sie sich auch mit einem
> einfachen Reisepaß zufrieden geben?
Bestimmt. Wie sollten sie sonst an Nicht-Deutsche vermieten?
Naja, üblicherweise reicht die Bankkarte.
Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.
Es ging ja um die Frage, wer ist berechtigt den Ausweis zu verlangen in
dem Sinne, wem muss er ausgehändigt werden und nicht darum, wem kann man
ihn für Kontrollzwecke verschiedenster Art geben.
Harald
> Aufgrund zugeschickter oder gefaxter Kopien von einer
> sicheren Identifizierung einer Person auszugehen ist schon
> fahrlässig. Zumal wenn man sich ansieht welcher
> Aufwand jetzt getrieben wird um Personen übers Netz
> oder aus der Ferne sicher zu identifizieren.
Im Grunde ist alles nicht so schlimm.
Üblich ist an den im Ausweis eingetragenen Namen und Adresse zu liefern.
Zwar ist da einiges Manipulierbar, aber wie du sagst, das Risiko liegt
beim Lieferanten.
> Den Ärger hat man natürlich evtl. am Hals das ist klar.
Da wird auch die elektronische Identifikation kaum was ändern.
Wie läuft eigentlich die Identifikation, wie ist der Sicherheitscode?
Eine PIN soll auf dem Ausweis stehen, gibt es eine weitere Absicherung
die getrennt vom Ausweis ist?
Wie schnell kann ein gestohlener oder verlorener Ausweis gesperrt
werden?
Wie ist abgesichert, dass ich nicht aus Spass fremde Ausweise sperre....
Viele Fragen.
Harald
>> Weder Banken noch Alkoholverkaufsstellen haben ein Recht den Ausweis
>> zu sehen zu bekommen.
>
> Sie müssen Dir dann aber auch weder Bier, noch ein Konto verkaufen.
Stimmt, aber um die Frage ging es ja nicht.
Die Frage war ja zur Identitätsfeststellung *berechtigt* ist.
Harald
>> Den Ärger hat man natürlich evtl. am Hals das ist klar.
>>
> Man kann quer über die Kopie scheiben "Kopie".
Jaja, das ändert an der Kopie was?
Du hast hier wohl nicht zuende gedacht. ;-)
Harald
> Allerdings steht im Gesetz nirgens, dass der Ausweis nicht als
> Sicherheit hinterlegt werden _darf_!
Sicherheit ist in dem Fall wohl mit Pfand gleichzusetzen, was ist ein
Pfand anderes als eine Sicherheit?
Aber Juristen werden sicher einen Unterschied finden. ;-)
Harald
Nö, so weit geht das Recht nicht.
Wer an Jedermann anbietet muss an Jedermann leisten.
Ein Gastwirt muss einen Türsteher beschäftigen, wenn er seine Gäste
sieben will.
> Aber er kann (um beim Skiverleih zu bleiben) durchaus
> sagen, daß er dem dorfbekannten angesoffenen Party-Proll kein
> Snowboard gibt, wenn er befürchtet, daß der sich damit den Hals
> bricht. Ausweis hin oder her.
Das ist etwas anderes.
Wenn er keinen Anlass hat den Verleih zu verweigern dürfte er sein an
jeden gerichtetes Angebot erfüllen müssen, ohen rechtlich zweifelhafte
Bedingungen zu stellen.
Anders gelagert könnte es sein, wenn er von vorn herein eindeutig klar
macht, dass er nur gegen Ausweis als Pfand verleiht.
Es wird schwierig hier vorauszusehen wie ein Richter es sehen wird.
Zumindest ist der Ausweis als Pfand für solche Dinge wie Skiverleih,
Kasernen betreten, etc. eine einfache sinnvolle Kontrollmöglichkeit.
Harald
> Ich denke, dass der Vermieter überhaupt keine Verpflichtung hat, einer
> bestimmten Person etwas zu vermieten.
Doch, hat er.
Da gibt es genügend Urteile, wer sein Angebot an jeden richtet muss auch
jeden Bedienen.
Harald
>> Weder Banken
>
> Man Geldwäschegesetz.
Ein Recht haben sie trotzdem nicht.
>> noch Alkoholverkaufsstellen
>
> Man Jugendschutzgesetz.
Auch das berechtigt nicht den Ausweis zu verlangen, es zwingt lediglich
im Zweifel kein Alkohol zu verkaufen.
Die Frage war, wer berechtigt ist sich den Ausweis aushändigen zu
lassen.
Harald