ich will kurz den Hintergrund meiner Frage schildern: im Mai letzten
Jahres bat mich eine krebskranke Ex-Freundin, ihr Vermᅵgen zu Gunsten
ihrer jetzt zwᅵlfjᅵhrigen Tochter zu verwalten.
Das Erbe bestand hauptsᅵchlich aus Bankschulden und aus Schmuck, den ich
"soweit wie mᅵglich zu liquidieren" hatte, wie es in der Urkundenrolle
des Notars heiᅵt. Hierin wurde auch die Tochter als "alleinige
Vollerbin" und ich zum Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Im September 2008 verstarb sie. Der Erlᅵs aus den Wertgegenstᅵnden
deckte nicht ihre Schulden, das Defizit hab ich mir mit dem Kindesvater
geteilt (es waren nur wenige hundert Euro).
So habe ich das auch dem Nachlassgericht mitgeteilt.
Heute nun bekomm ich Post von einem Rechtsanwalt, "Abteilung
Zwangsvollstreckung", in der es um eine offene Stromrechnung geht.
"Unsere Mandantschaft hat fᅵr Frau XX, deren Testamentsvollstrecker Sie
sind, Leisungen erbracht und entsprechend abgerechnet. Trotz Mahnung
unter Fristsetzung wurde die Rechnung bislang nicht ausgeglichen."
und weiter
"Hauptforderung ᅵ 330, Rechnungsdatum 01.06.2009, Verzugsbeginn
17.06.2009", zusammen jetzt 440.- Euro.
Ich hab keine Rechnung bekommen.
Der Kindesvater hat dem Energieversorger nach Erhalt der Rechnung auf
Wunsch eine Kopie der Sterbeurkunde zugesandt und seitdem nichts mehr
von ihm gehᅵrt.
Und nun bekomme ich die Rechnung plus Anwaltskosten und der Drohung,
"die Forderung umgehend gerichtlich" durchzusetzen.
Wie soll ich mich verhalten, bin ich als Testamentsvollstrecker
tatsᅵchlich fᅵr Schulden haftbar, von denen ich gar nichts wissen konnte?
Vielen Dank fᅵr Antworten,
Gruᅵ Rainer
> Wie soll ich mich verhalten, bin ich als Testamentsvollstrecker
> tatsᅵchlich fᅵr Schulden haftbar, von denen ich gar nichts wissen konnte?
Wenn ich es richtig sehe ist die Erbin die Tochter?
Letztlich mᅵsste die das Geld zahlen.
Das Problem ist wohl, dass sie (bzw. durch dich) das Erbe
angenommen wurde und wahrscheinlich auch voll umfᅵnglich
angenommen wurde und nicht die Haftung auf die Erbmasse
beschrᅵnkt wurde.
>Rainer Willis schrieb:
>
>> Wie soll ich mich verhalten, bin ich als Testamentsvollstrecker
>> tats�chlich f�r Schulden haftbar, von denen ich gar nichts wissen konnte?
>
>Wenn ich es richtig sehe ist die Erbin die Tochter?
>
>Letztlich m�sste die das Geld zahlen.
>
>Das Problem ist wohl, dass sie (bzw. durch dich) das Erbe
>angenommen wurde und wahrscheinlich auch voll umf�nglich
>angenommen wurde und nicht die Haftung auf die Erbmasse
>beschr�nkt wurde.
Das Datum der Rechnung und das Datum der angeblich erbrachten Leistung sollte
man sich auch ansehen!
--
"Als h�tt' er nicht genug verbrochen, * Gott zwingt hungernde M�tter,
l��t Jahwe M�tter Kinder kochen. * ihre Kinder zu kochen
Es staunt nur noch der "'Atheist", * (Klagelieder Jeremias, Kap. 4)
was Christen alles heilig ist." http://www.reimbibel.de
> Heute nun bekomm ich Post von einem Rechtsanwalt, "Abteilung
> Zwangsvollstreckung", in der es um eine offene Stromrechnung geht.
"Abteilung Zwangsvollstreckung" klingt schon mal ziemlich unseriös.
Ist da wirklich noch eine Stromrechnung offen, oder will da jemand mit
erfundenen Forderungen die Erben abzocken?
> "Unsere Mandantschaft hat für Frau XX, deren Testamentsvollstrecker Sie
> sind, Leisungen erbracht und entsprechend abgerechnet. Trotz Mahnung
> unter Fristsetzung wurde die Rechnung bislang nicht ausgeglichen."
>
> und weiter
>
> "Hauptforderung ¤ 330, Rechnungsdatum 01.06.2009, Verzugsbeginn
> 17.06.2009", zusammen jetzt 440.- Euro.
Die wollen wirklich eine Tote am 17.6. in Verzug gebracht haben,
obwohl sie vorher vom Tod erfahren haben?
> Der Kindesvater hat dem Energieversorger nach Erhalt der Rechnung auf
> Wunsch eine Kopie der Sterbeurkunde zugesandt und seitdem nichts mehr
> von ihm gehört.
War das denn die Rechnung vom 1.6. über 330 Euro?
Wenn ja, ist schon zu erwarten, dass die danach bei den Erben bzw. dem
Testamentsvollstrecker eingefordert wird. Den Verzug allerdings
bezweifle ich stark.
> Und nun bekomme ich die Rechnung plus Anwaltskosten und der Drohung,
> "die Forderung umgehend gerichtlich" durchzusetzen.
>
> Wie soll ich mich verhalten, bin ich als Testamentsvollstrecker
> tatsächlich für Schulden haftbar, von denen ich gar nichts wissen konnte?
Du bist nicht dafür haftbar, musst sie allerdings aus dem Nachlass
zahlen.
Der Erbe, also hier wohl die Tochter allein, übernimmt mit Antritt des
Erbes auch die Schulden. Wenn der Nachlass dafür nicht ausreicht, kann
man über Nachlassverwaltung oder -invsolvenz eine Beschränkung auf die
Erbmasse erreichen.
Wenn die Forderung echt ist, kann man vielleicht den Energieversorger
davon überzeugen, zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens gleich auf
die Forderung zu verzichten.
Hallo Matthias,
ja, aber sie war gerade elf als ihre Mutter starb und als ich vier
Monate vor ihrem Tod zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde wollte sie
noch, dass das Kind danach in eine Pflegefamilie kommt. Erst wenige
Wochen vor ihrem Ableben versᅵhnte sie sich mit ihrem frᅵheren Ehemann,
dem Kindesvater, und gab ihr Einverstᅵndnis fᅵr eine ᅵbertragung des
Sorgerechts. Zudem ᅵberschᅵtzte sie ihr Vermᅵgensverhᅵltnisse und wusste
wohl nicht, dass sie ihrer Tochter nur Schulden vererbt. Diese haben der
Vater und ich fᅵr die uns damals bekannten Forderungen ᅵbernommen, das
Kind hat kein Geld geerbt.
> Das Problem ist wohl, dass sie (bzw. durch dich) das Erbe
> angenommen wurde und wahrscheinlich auch voll umfᅵnglich
> angenommen wurde und nicht die Haftung auf die Erbmasse
> beschrᅵnkt wurde.
Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
Erbin, angenommen, damit hatte ich ᅵberhaupt nichts zu tun.
Du sprichst von Beschrᅵnkung der Haftung auf die Erbmasse im Gegensatz
zu voll umfᅵnglicher Annahme: heiᅵt das jetzt, dass ich alle eventuell
noch eintrudelnden Rechnungen, Forderungen, von denen ich bisher keine
Ahnung hatte, aus eigener Tasche bezahlen muss weil ich
Testamentsvollstrecker bin?
Das wᅵre ja wie eine Bᅵrgschaft bei der man nicht mal weiᅵ, um welche
Summen es sich dreht. Hᅵtte mich der Notar nicht auf diese Gefahr
aufmerksam machen mᅵssen?
Natᅵrlich kann ich alle Einnahmen und Ausgaben belegen, ich werd jetzt
diesem Rechtsanwalt erstmal schreiben, dass er sich an die Erbin halten
soll.
Vielen Dank fᅵr deine Mᅵhe,
Gruᅵ Rainer
[...]
> Das Datum der Rechnung und das Datum der angeblich erbrachten Leistung sollte
> man sich auch ansehen!
Das finde ich ja auch seltsam, dass nur ein Betrag genannt wird. Bei
einem Drei-Seiten-Brief kann man doch wohl einen einfachen Satz wie
"im Zeitraum von x bis y haben Sie z KWS verbraucht und nicht bezahlt."
erwarten.
Danke, Gru� Rainer
> Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
> sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
> Erbin, angenommen, damit hatte ich überhaupt nichts zu tun.
Wer hat als gesetzlicher Vertreter das Erbe angenommen?
Ganz sicher nicht die Erblasserin!
Vielleicht ist noch gar nicht geklärt, wer jetzt gesetzlicher Verteter
ist?
> Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
> sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
> Erbin, angenommen, damit hatte ich ᅵberhaupt nichts zu tun.
Das kann ich mir nicht vorstellen.
> Du sprichst von Beschrᅵnkung der Haftung auf die Erbmasse im Gegensatz
> zu voll umfᅵnglicher Annahme: heiᅵt das jetzt, dass ich alle eventuell
> noch eintrudelnden Rechnungen, Forderungen, von denen ich bisher keine
> Ahnung hatte, aus eigener Tasche bezahlen muss weil ich
> Testamentsvollstrecker bin?
Nein, wie schon gesagt die Tochter als Erbin muss das zahlen.
Wobei wenn der Vater das Sorgerecht hatte, hat er wohl das Erbe
fᅵr die Tochter angenommen, was er lieber nicht getan hᅵtte.
Wenn die Tochter jetzt nicht zahlen kann, bleiben die Schulden
30 Jahre stehen.
MfG
Matthias
>Rainer Willis schrieb:
>
>> Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
>> sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
>> Erbin, angenommen, damit hatte ich �berhaupt nichts zu tun.
>
>Das kann ich mir nicht vorstellen.
da ist wohl ein Kommata zuviel:
"Das Erbe wurde von der sorgeberechtigten Mutter der Erblasserin, im
> Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
> sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
> Erbin, angenommen, damit hatte ich ᅵberhaupt nichts zu tun.
Das Kind war nicht geschᅵftsfᅵhig, konnte also das Erbe weder annehmen
noch ablehenen.
die Mutter war Tod und logischerweise nicht das Erbe im Namen ihrer
Tochter annehmen.
Wer war Sorgeberechtigt und hat das Erbe angenommen.
Du als Verwalter warst fᅵr eine korrekte Abwicklung verantwortlich,
hast du Fehler gemacht kann das zu Schadenersatzforderungen fᅵhren.
> Das wᅵre ja wie eine Bᅵrgschaft bei der man nicht mal weiᅵ, um
> welche Summen es sich dreht. Hᅵtte mich der Notar nicht auf diese
> Gefahr aufmerksam machen mᅵssen?
Ja, das muss er.
> Natᅵrlich kann ich alle Einnahmen und Ausgaben belegen, ich werd
> jetzt diesem Rechtsanwalt erstmal schreiben, dass er sich an die
> Erbin halten soll.
Ich wᅵrde Rat beim Notar suchen, der es damals geregelt hat.
Harald
MfG
Matthias
Und eine Endsilbe.
> > "Das Erbe wurde von der sorgeberechtigten Mutter der Erblasserin, im
> > Namen des Kindes, der Erbin, angenommen"
>
> Und wie soll das gehen? Solange die Mutter noch lebt ist die Tochter
> keine Erbin.
Nach Entfernung des Kommas wäre es die Mutter der Erblasserin, also
die Großmutter der Erbin.
um die Diskussion abzuk�rzen ein anderes Beispiel:
Meine Mutter bezog eine kleine Rente kam Schlagfall ins Altersheim. F�r ihre
Mietwohnung hatte sie keine Kaution hinterlegt. Nun wollte die Vermieterin
von mir, da� die K�ndigungsfrist eingehalten wird und ich die 3 Monatsmieten
�bernehme und die Wohnung renoviere. Sie bi� auf Granit, denn ich als Sohn
bin nicht f�r eventuelle Schulden meiner Mutter "zust�ndig".
Dein Fall d�rfte ganz �hnlich liegen. Du hast das Testament vollstreckt und
nix weiter.
Gru�
Klaus
Nein das ist ein ganz andere Fall.
Solange deine Mutter lebt hast du tats�chlich damit nichts zu tun,
wenn sie aber gestorben w�re und du w�rst Erbe hast du durchaus
die Miete und die Renovierung zu zahlen.
MfG
Matthias
Wobei dazu gesagt werden sollte, dass das obige nur dann zutrifft, wenn Du
das Erbe auch tatsaechlich annimmst.
Liebe Gruesse,
Joerg
--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
>> Nein das ist ein ganz andere Fall.
>
>> Solange deine Mutter lebt hast du tats�chlich damit nichts zu tun,
>> wenn sie aber gestorben w�re und du w�rst Erbe hast du durchaus
>> die Miete und die Renovierung zu zahlen.
>
> Wobei dazu gesagt werden sollte, dass das obige nur dann zutrifft, wenn Du
> das Erbe auch tatsaechlich annimmst.
Nur wenn er das Erbe annimmt, (bzw. nicht ausschl�gt) wird er auch Erbe.
;-)
Von daher stimmt das schon so.
MfG
Matthias
> Joerg Meier schrieb:
>> On Fri, 09 Oct 2009 14:13:59 +0200, Matthias Frank wrote:
>>
>
>>> Nein das ist ein ganz andere Fall.
>>
>>> Solange deine Mutter lebt hast du tatsächlich damit nichts zu tun,
>>> wenn sie aber gestorben wäre und du wärst Erbe hast du durchaus
>>> die Miete und die Renovierung zu zahlen.
>>
>> Wobei dazu gesagt werden sollte, dass das obige nur dann zutrifft, wenn
>> Du das Erbe auch tatsaechlich annimmst.
>
> Nur wenn er das Erbe annimmt, (bzw. nicht ausschlägt) wird er auch Erbe.
> ;-)
> Von daher stimmt das schon so.
Auch dann braucht er es nur zu zahlen, soweit das aus dem Erbe möglich ist -
wenn er es richtig macht. Das ist aber im Falle des OP nicht geschehen;
AFAIR muß eine Nachlaßinsolvenz eingeleitet werden, sobald der Erbe von der
Überschuldung Kenntnis hat (die Gläubiger, die als erste auf der Matte
stehen, zu befriedigen, und den Rest in die Röhre schauen zu lassen, geht
nicht). Man könnte es dem Testamentsvollstrecker anlasten, wenn er durch
ein solches Versäumnis der Erbin einen Schaden verursacht hat, und insoweit
haftet dann tatsächlich der Testamentsvollstrecker. Ich habe allerdings
viel zu wenig Ahnung von der Rechtsmaterie, um den Fall des OP valide
beurteilen zu können.
Ralf
--
How lucky we are that Cantor introduced curly brackets! But it was no
he who introduced the silly distinction between a and {a} that enables
so called mathematicians to build card houses on nothing.
(Prof. Dr. Wolfgang Mückenheim, FH Augsburg, in sci.math, 03/13/09)
>Rainer Willis schrieb:
>
>> Das ist das Problem, es gibt keine Erbmasse. Das Erbe wurde von der
>> sorgeberechtigten Mutter, der Erblasserin, im Namen des Kindes, der
>> Erbin, angenommen, damit hatte ich �berhaupt nichts zu tun.
>
>Das Kind war nicht gesch�ftsf�hig, konnte also das Erbe weder annehmen
>noch ablehenen.
gut erkannt.
>die Mutter war Tod und logischerweise nicht das Erbe im Namen ihrer
>Tochter annehmen.
lies richtig und lass das Kommata weg, dann wirds die sorgeberechtigte
Mutter der Erblasserin, also die Oma der Erbin.
>Wer war Sorgeberechtigt und hat das Erbe angenommen.
die Oma.
Schade, du hattest noch 3 Joker und hast keinen genutzt.
Wurde mir 10 Sekunden nach dem Posten klar, wie diese Antwort aussehen
wuerde ;)
Wobei ich glaube mich zu erinnern das im Fachjargon derjenige, dem das Erbe
zusteht, als "Erbe" bezeichnet wird, unabhaengig davon, ob er es antritt
oder ablehnt. Bin aber jetzt auch zu faul, das zu ergooglen.
> On Fri, 09 Oct 2009 17:56:39 +0200, Matthias Frank wrote:
>> Joerg Meier schrieb:
>>> On Fri, 09 Oct 2009 14:13:59 +0200, Matthias Frank wrote:
>>>> Nein das ist ein ganz andere Fall.
>
>>>> Solange deine Mutter lebt hast du tatsächlich damit nichts zu tun,
>>>> wenn sie aber gestorben wäre und du wärst Erbe hast du durchaus
>>>> die Miete und die Renovierung zu zahlen.
>>> Wobei dazu gesagt werden sollte, dass das obige nur dann zutrifft,
>>> wenn Du das Erbe auch tatsaechlich annimmst.
>> Nur wenn er das Erbe annimmt, (bzw. nicht ausschlägt) wird er auch
>> Erbe. ;-)
>> Von daher stimmt das schon so.
>
> Wurde mir 10 Sekunden nach dem Posten klar, wie diese Antwort aussehen
> wuerde ;)
>
> Wobei ich glaube mich zu erinnern das im Fachjargon derjenige, dem das
> Erbe zusteht, als "Erbe" bezeichnet wird, unabhaengig davon, ob er es
> antritt oder ablehnt. Bin aber jetzt auch zu faul, das zu ergooglen.
Das Erbe tritt man nicht an, um Erbe zu sein. Erbe wird man kraft
Gesetzes im Moment des Todes des Erblassers, § 1922 I BGB
Bei wirksamer Ausschlagung entfällt diese Rechtsstellung wieder und zwar
mit Wirkung ex tunc, § 1953 I BGB
MfG
Rupert
herzlichen Dank an alle fᅵr eure Antworten, einige Angaben muss ich
korrigieren. Entschuldigt die Lᅵnge dieses postings und den
eigenwilligen Zitierstil.
Chronologisch:
15.05.08 Ich werde zum Testamentsvollstrecker eingesezt.
01.07.08 Der Kindesvater *(KV)* erhᅵlt das Sorgerecht
09.09.08 Die Mutter verstirbt, der Vater nimmt im Namen des Kindes das
Erbe an.
01.11.08 Der KV ᅵbernimmt die Wohnung zusammen mit der Erbin, also
seiner Tochter und wechselt den Stromanbieter.
18.01.09 Ich lᅵse das Konto der Mutter auf und bediene damit einen Teil
der Schulden.
25.03.09 Der Nachlass (Schmucksachen) ist liquidiert, er reicht
annᅵhernd, sᅵmtliche mir bekannten Schulden zu bezahlen. Den (kleinen)
Rest ᅵbernehmen der KV und ich.
30.03.09 Ich teile dies dem Nachlassgericht mit
06.04.09 Ich erhalte die Kostenrechnung der Justizkasse.
Damit hielt ich meinen Job fᅵr erledigt.
01.06.09 Rechnung des Energieversorgers an die Verstobene, der KV
bittet telefonisch um Abrechnungszeitraum und Zᅵhlerstand.
Sattdessen folgt eine Mahnung, ebenfalls ohne Angabe der erbrachten
Leistungen.
06.08.09 schickt ihm ein RA eine Zahlunsaufforderung ᅵhnlich der, wie
ich sie jetzt von ihm bekommen hab: ca.440,00ᅵ.
Auf telefonische Nachfrage des KV bittet der RA um Zusendung einer Kopie
der Sterbeurkunde, die er auch erhᅵlt.
Leider hat mir der KV von diesen Schriftstᅵcken nichts erzᅵhlt, er
wartete auf eine Antwort des RA, insbesondere,
auf welchen Zeitraum sich die Rechnung bezieht.
06.10.09 erhalte ich eine im Wortlaut fast identische o.a
Zahlungsaufforderung.
Soviel zum bisherigen Ablauf der Dinge.
Der frᅵhere Energielieferant muss im November 2008 vom Anbieterwechsel
erfahren haben, denn Rechnungen kommen seitdem nur noch vom neuen
Versorger. Sieben Monate spᅵter schickt er eine Rechnung, die sich
rechnerisch (60,00 ᅵ/Monat, also gut fᅵnf Monate, macht ca. 330,00 ᅵ)
nur auf den Zeitraum Mai bis November 2008 beziehen kann; die Kundin war
aber zwischen April und ihrem Tod im September im Krankenhaus bzw. in
einem Hospiz, die Wohnung stand bis November leer. Die Tochter wohnte in
dieser Zeit bei ihren Vater, viel Strom kann also nicht verbraucht
worden sein.
Und warum wurde bis Ende 2008 keine Abschlussrechnung geschickt und
abgebucht, bis dahin war das Konto ja gedeckt?
Zu einigen eurer Antworten:
#On Thu, 08 Oct 2009 12:22 Happy Oyster wrote
#Das Datum der Rechnung und das Datum der angeblich erbrachten
#Leistung sollte man sich auch ansehen!
Fᅵr den Zeitraum der angeblich erbrachten Leistung liegt trotz
mehrfacher Nachfrage dem KV nichts Nachvollziebares vor.
#On Thu, 08 Oct 2009 15:54 Stefan Schmitz wrote:
#Die wollen wirklich eine Tote am 17.6. in Verzug gebracht haben, obwohl
#sie vorher vom Tod erfahren haben?
Nein, vom Tod hatten sie in der Tat nichts erfahren, aber sehr wohl von
der Kᅵndigung und dem Anbieterwechsel zum 01.11.08.
#Du bist nicht dafᅵr haftbar, musst sie allerdings aus dem Nachlass
#zahlen. Der Erbe, also hier wohl die Tochter allein, ᅵbernimmt mit
#Antritt des Erbes auch die Schulden. Wenn der Nachlass dafᅵr nicht
#ausreicht, kann man ᅵber Nachlassverwaltung oder -invsolvenz eine
#Beschrᅵnkung auf die Erbmasse erreichen.
An wen mᅵsste ich mich da wenden? An das Nachlassgericht?
#Wenn die Forderung echt ist, kann man vielleicht den Energieversorger
#davon ᅵberzeugen, zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens gleich auf
#die Forderung zu verzichten.
Ich kann die Echtheit nicht beutteilen, weil mir keine detaillierte
Rechnung vorliegt.
#On Thu, 08 Oct 2009 18:20 Matthias Frank wrote
#Wobei wenn der Vater das Sorgerecht hatte, hat er wohl das Erbe fᅵr die
#Tochter angenommen, was er lieber nicht getan hᅵtte.
Wohl wahr!
#Was ist/war denn genau deine Aufgabe als Testamentsvollstrecker?
Fragt auch:
#On Thu, 08 Oct 2009 26:16 Ludger Averborg
#War das eine Auseinandersetzungsvollstreckung (ᅵ 2203), war das eine
#Abwicklungsvollstreckung (ᅵ 2204) oder war das eine Dauervollstreckung(
#2209)?
Keine Ahnung. Auszug aus dem Testament:
"5. Testamentsvollstreckung
Ich setze Herrn Rainer Willis ... zum Testamentsvollstrecker ein, die
Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es zum einen, mein Vermᅵgen
soweit wie mᅵglich zu liquidieren.
Mein Geldvermᅵgen aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen
Geldvermᅵgen sowie dem Erlᅵs aus der Liquidation hat der
Testamentsvollstrecker zu verwahren und mᅵndelsicher anzulegen und der
Erbin nach Vollendung des 21. Lebensjahres auszuzahlen/zu ᅵbergeben.
#Mit anderen Worten: ist deine Aufgabe nicht lᅵngst erledigt?
#Auseinandersetzung und Abwicklung sind doch lᅵngst erfolgt, und fᅵr
#eine #Dauervollstreckung ist doch gar keine Masse vorhanden.
Das dachte ich bis vor zehn Tagen ja auch.
#On Thu, 09 Oct 2009 22:44 Stefan Schmitz wrote
#Handelt es sich wirklich um anfᅵngliche Kenntnis einer ᅵberschuldung,
#wenn nur ein kleiner Negativsaldo verbleibt, der der Einfachheit
#halber selbst ᅵbernommen wird, und erst spᅵter unerwartete Forderungen
#auftauchen?
Weder ich noch die Verstorbene haben mit einer ᅵberschuldung gerechnet.
Sie sagte, Bankguthaben und -schulden wᅵrden sich in etwa decken (das
stimmte) und Leihhᅵuser wᅵrden in etwa die Hᅵlfte des tatsᅵchlichen
Wertes auszahlen. In dieser Meinung wurde ich bestᅵrkt, als ein Experte
den Wert des von mir ausgelᅵsten Schmucks auch etwa auf das Doppelte
ansetze.
Dass er bei der Versteigerung nur die Hᅵlfte erbringen wᅵrde war nicht
vorhersehbar. So entstand dieser kleine Negativsaldo.
Bin ich jetzt eigentlich in Verzug gesetzt, obwohl ich nie eine Rechnung
oder Mahnung bekommen habe?
Und dazu dann so ein Text:
"Sollte die Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, werden wir die
Forderung umgehend gerichtlich durchsetzen. Die insoweit anfallenden
Kosten haben Sie zusᅵtzlich zu tragen.
Wir geben auch zu bedenken, dass unsere Mandandschaft vermittels des zu
erwirkendenden Titels die internationale Vollstreckung der
Gesamtforderung in alle Vermᅵgenswerte Ihrer Person ᅵber einen Zeitraum
von mindestens 30 Jahren erᅵffnet ist!
ᅵber die Glᅵubigerschutzvorschriften des Anfechtungsgesetzes sind sind
bei Vermᅵgensverschiebungen ggf. aber auch sogar Vollstreckunugen in das
Vermᅵgen Dritter Personen, d.h. insbesondere Ihrer Angehᅵrigen, mᅵglich.
Abschlieᅵend betonen wir, dass mit den ggf. notwendigen
Vollstreckungsmaᅵnahmen unmittelbar das ᅵffentiche Bekanntwerden Ihres
Schuldnerstatus verbunden wᅵre. Insebesondere auf die Eintragung in die
ᅵffentlichen und privaten Schulderlisten und die Banksperren, verbunden
mit dem gemeinhin endgᅵltigen Verfall der Kreditwᅵrdigkeit Ihrer
Person (Bankdispo, Mietvertrᅵge, Mobiltelefonvertrᅵge, Finanzierungen)
weisen wir ausdrᅵcklich hin.
Sollte sich darᅵber hinaus hersstellen, dass Sie bereits zum Zeitpunkt
des zahlungsunfᅵhig oder - unwillig waren, werden wir zudem
Strafanzeige wegen Leistungsbetruges stellen."
Ich les da also:
Wenn du nicht sofort zahlst, wird es noch teurer.
Wir kriegen dich ᅵberall, auch in 30 Jahren noch, sonst sind nᅵmlich
deine Verwandten dran.
Wir ruinieren deinen Ruf, keiner wird dir mehr Geld leihen, und zwar fᅵr
immer und ewig.
Und wenn du das auch noch mit Absicht gemacht hast, bringen wir dich in
den Knast.
Warum fragt dieser RA eigentlich nicht erstmal freundlich an? Wenn ich
dann sag "Du kannst mich mal", wᅵrd ich derart rᅵde Bedrohungen ja noch
verstehen, aber bisher war (zumindest fᅵr mich) doch gar nichts los.
Auᅵerdem hab ich doch auch keinen Vertragsabschlusses mit seiner
Mandantschaft" abgeschlossen.
Vielen Dank fᅵrs Lesen, es ist das lᅵngste posting das ich je geschickt hab.
Gruᅵ Rainer
> Auf telefonische Nachfrage des KV bittet der RA um Zusendung einer Kopie
> der Sterbeurkunde, die er auch erhält.
>
> Leider hat mir der KV von diesen Schriftstücken nichts erzählt, er
> wartete auf eine Antwort des RA, insbesondere,
> auf welchen Zeitraum sich die Rechnung bezieht.
>
> 06.10.09 erhalte ich eine im Wortlaut fast identische o.a
> Zahlungsaufforderung.
Nachdem der RA von der Testamentsvollstreckung erfahren hat, wird ihm
eine Diskussion mit dem KV nutzlos erschienen sein, und er hat sich an
den gewandt, der die Erbmasse verwaltet.
Oder aber er hoffte, dass du weniger skeptisch bezüglich der Forderung
bist.
> Der frühere Energielieferant muss im November 2008 vom Anbieterwechsel
> erfahren haben, denn Rechnungen kommen seitdem nur noch vom neuen
> Versorger. Sieben Monate später schickt er eine Rechnung, die sich
> rechnerisch (60,00 ¤/Monat, also gut fünf Monate, macht ca. 330,00 ¤)
> nur auf den Zeitraum Mai bis November 2008 beziehen kann; die Kundin war
> aber zwischen April und ihrem Tod im September im Krankenhaus bzw. in
> einem Hospiz, die Wohnung stand bis November leer. Die Tochter wohnte in
> dieser Zeit bei ihren Vater, viel Strom kann also nicht verbraucht
> worden sein.
Das ist natürlich ein guter Grund, die Höhe der Forderung
anzuzweifeln. Vielleicht gibt der RA ja dir Auskunft auf die Fragen
des KV?
> Und warum wurde bis Ende 2008 keine Abschlussrechnung geschickt und
> abgebucht, bis dahin war das Konto ja gedeckt?
Vielleicht bezieht sich die Rechnung ja auch auf die Zeit seit
November...
> Bin ich jetzt eigentlich in Verzug gesetzt, obwohl ich nie eine Rechnung
> oder Mahnung bekommen habe?
Du schon mal gar nicht. Deiner Schilderung nach ist aber die Erbin in
Verzug, sofern die Rechnung in Ordnung ist.
> Ich les da also:
> Wenn du nicht sofort zahlst, wird es noch teurer.
> Wir kriegen dich überall, auch in 30 Jahren noch, sonst sind nämlich
> deine Verwandten dran.
> Wir ruinieren deinen Ruf, keiner wird dir mehr Geld leihen, und zwar für
> immer und ewig.
> Und wenn du das auch noch mit Absicht gemacht hast, bringen wir dich in
> den Knast.
Das ist so grob ja auch richtig für den säumigen Schuldner.
Der bist aber nicht du. Vermutlich ist einfach versäumt worden, diesen
Textbaustein zu entfernen.
Dir kann der RA nichts.
[...]
>> Der fr�here Energielieferant muss im November 2008 vom Anbieterwechsel
>> erfahren haben, denn Rechnungen kommen seitdem nur noch vom neuen
>> Versorger. Sieben Monate sp�ter schickt er eine Rechnung, die sich
>> rechnerisch (60,00 �/Monat, also gut f�nf Monate, macht ca. 330,00 �)
>> nur auf den Zeitraum Mai bis November 2008 beziehen kann; die Kundin war
>> aber zwischen April und ihrem Tod im September im Krankenhaus bzw. in
>> einem Hospiz, die Wohnung stand bis November leer. Die Tochter wohnte in
>> dieser Zeit bei ihren Vater, viel Strom kann also nicht verbraucht
>> worden sein.
>
> Das ist nat�rlich ein guter Grund, die H�he der Forderung
> anzuzweifeln. Vielleicht gibt der RA ja dir Auskunft auf die Fragen
> des KV?
Und wenn nicht? Jede Strom- oder sonstige Rechnung, die ich bisher
gesehen hab, enth�lt mehr oder weniger detaillierte Angaben dar�ber,
welche Leistung bezahlt werden soll. Es kann doch nicht schwer sein, vor
den Betrag ein "F�r Leistungen von ... bis" zu schreiben.
>> Und warum wurde bis Ende 2008 keine Abschlussrechnung geschickt und
>> abgebucht, bis dahin war das Konto ja gedeckt?
>
> Vielleicht bezieht sich die Rechnung ja auch auf die Zeit seit
> November...
November 2008? Dann m�sste es seitdem ja zwei Stromversorger geben die
gemeinsam einen Privathaushalt bedienen. Eher ungew�hnlich.
>> Bin ich jetzt eigentlich in Verzug gesetzt, obwohl ich nie eine Rechnung
>> oder Mahnung bekommen habe?
>
> Du schon mal gar nicht. Deiner Schilderung nach ist aber die Erbin in
> Verzug, sofern die Rechnung in Ordnung ist.
Eben daran zweifel ich. Zugunsten der Firma nehm ich mal an, dass es
sich um einen Computerfehler handelt, der Rechner hat gemerkt, dass er
seit Januar 2009 nicht mehr abbuchen kann aber nichts vom
Anbieterwechsel (also der K�ngigung zum 31.10.2008) mitgekriegt.
Eine andere plausible Erkl�rung f�llt mir nicht ein.
Auf jeden Fall werd ich Christians Rat befolgen, einen Anwalt zu
konsultieren, hoffentlich hat er (es ist derselbe, der meine Einsetzung
als Testamentsvollstrecker beurkundet hat) am Montag Zeit.
Danke,
Gru� Rainer
> > Das ist natürlich ein guter Grund, die Höhe der Forderung
> > anzuzweifeln. Vielleicht gibt der RA ja dir Auskunft auf die Fragen
> > des KV?
>
> Und wenn nicht?
Dann verzichtet er entweder auf die Forderung, oder er verklagt die
Erbin.
> Jede Strom- oder sonstige Rechnung, die ich bisher
> gesehen hab, enthält mehr oder weniger detaillierte Angaben darüber,
> welche Leistung bezahlt werden soll. Es kann doch nicht schwer sein, vor
> den Betrag ein "Für Leistungen von ... bis" zu schreiben.
Hast du die Originalrechnung denn gesehen? Wenn die tatsächlich nicht
schreiben, was wann konkret geleistet worden sein soll, spricht das
eher gegen die Richtigkeit der Rechnung.
Um was für einen Versorger handelt es sich denn?
> >> Und warum wurde bis Ende 2008 keine Abschlussrechnung geschickt und
> >> abgebucht, bis dahin war das Konto ja gedeckt?
>
> > Vielleicht bezieht sich die Rechnung ja auch auf die Zeit seit
> > November...
>
> November 2008? Dann müsste es seitdem ja zwei Stromversorger geben die
> gemeinsam einen Privathaushalt bedienen. Eher ungewöhnlich.
Vielleicht meinen die, dass gar nicht wirksam gekündigt wurde und sie
weiter Anspruch auf einen Pauschalbetrag pro Monat haben.
> Auf jeden Fall werd ich Christians Rat befolgen, einen Anwalt zu
> konsultieren, hoffentlich hat er (es ist derselbe, der meine Einsetzung
> als Testamentsvollstrecker beurkundet hat) am Montag Zeit.
Wenn es dir nur um dich geht, kannst du dir das sparen. (Es sei denn,
jemand präsentiert noch eine Rechtsgrundlage, nach der ein
Testamentsvollstrecker den Gläubigern gegenüber haftet.)
Und auch im Sinne der Erbin würde ich mir die Investition sparen,
solange ich nicht selbst mit dem angeblichen Gläubiger (bzw. dessen
Anwalt) geklärt habe, worauf die Forderung beruht. Ist die Forderung
berechtigt, kostet der Anwalt nur zusätzlich. Ist sie es nicht, reicht
es, ihn nach Erhalt der angedrohten Klage einzuschalten.
> Hallo NG,
> ich hab an den RA nach Wiederholung seiner Forderung nun folgenden
> Brief geschrieben:
"Sehr geehrter Herr X
zunᅵchst mᅵchte ich feststellen, dass Sie an mich keine Forderungen
richten kᅵnnen. Ich habe das Testament der Frau K. vollstreckt, ich bin
nicht der Erbe. Sie mᅵssen sich schon an die Erbin halten, die jetzt
12-jᅵhrige Tochter, und die wird in naher Zukunft nicht zahlungsfᅵhig
sein, weil sie nur Schulden geerbt hat.
Der Kindesvater, der das Erbe in ihrem Namen angenommen hat, konnte das
ebensowenig ahnen wie ich.
Das wird Sie als Juristen wenig interessieren, ich komme deshalb nochmal
auf meine eigentliche Frage zurᅵck: warum hat Ihre Mandantin Strom
geliefert, wenn die Rechnungen nicht bezahlt wurden? Es gibt ja eine
Schadensminderungspflicht, weshalb ist die Fa. NUON der nicht gefolgt?
Weshalb liefert sie elf Monate lang ihre Ware, ohne je Geld dafᅵr
bekommen zu haben?
Normalerweise wird der Strom nach kurzer Zeit schlicht abgestellt.
Und wieso fᅵllt es Ihrer Mandantin weitere neun Monate spᅵter ein, dass
sie noch Geld bekommt?
Woher sollte ich das als Testamentsvollstrecker wissen?
Mit freundlichem Gruᅵ"
Sind da grobe Fehler drin? Ich hab das aus dem Bauch heraus geschrieben,
was man wohl nicht tun sollte, wenn man es als Laie mit einem
Rechtsanwalt zu tun hat.
Danke fᅵr Antworten und Belehrungen, bitte keine Beschimpfungen, auch
nicht, wenn ich sie eventuell verdient hab.
Gruᅵ Rainer
> zun�chst m�chte ich feststellen, dass Sie an mich keine Forderungen
> richten k�nnen. Ich habe das Testament der Frau K. vollstreckt, ich bin
> nicht der Erbe. Sie m�ssen sich schon an die Erbin halten, die jetzt
> 12-j�hrige Tochter, und die wird in naher Zukunft nicht zahlungsf�hig
> sein, weil sie nur Schulden geerbt hat.
Das wird den Gl�ubiger u.U. nicht interessieren. Wurde denn eine
wirksame Haftungsbeschr�nkung auf die Erbmasse erreicht? Wenn
das nicht der Fall ist, haften die Erben vermutlich mit ihrem Verm�gen.
Und vielelicht sogar Du,wenn die Erben erfolgreich gegen Dich
als Testamentsvollstrecker vorgehen k�nnen (Schadenersatz).
Wenn es um gen�gend Geld geht, sollte ein RA hinzugezogen werden,
diese UG ist da kaum die richtige Beratungsquelle!
W.
>>> ..., weil sie nur Schulden geerbt hat.
>>
>>Das wird den Gl�ubiger u.U. nicht interessieren.
>
> Das wei� der OP auch...
Da bin ich mir eben nicht sicher. Es ist ein Unterschied, ob das Erbe
�berschuldet und die Haftung auf die Erbmasse beschr�nkt ist, oder
ob die Schulden tats�chlich "geerbt" wurden und zu pers�nlichen
Schulden geworden sind, die aus dem �brigen Verm�gen des Erben
zu begleichen sind.
Vor allem sollte sich der OP als Testamentsvollstrecker dagegen
absichern, wegen Abwicklungsfehlern in die Haftung zu geraten.
W.
Nur geschrieben oder schon geschickt? Wenn letzteres, warum fragst du
erst im Nachhinein?
Entweder sind seit deinem letzten Posting noch neue Fakten
aufgetaucht, die du verschwiegen hast, oder aber du gerätst selbst mit
den Fakten durcheinander. Deine Schilderung in diesem Brief passt
jedenfalls nicht so recht mit dem zusammen, was du bisher gepostet
hast.
> "Sehr geehrter Herr X
>
> zunächst möchte ich feststellen, dass Sie an mich keine Forderungen
> richten können. Ich habe das Testament der Frau K. vollstreckt, ich bin
> nicht der Erbe.
Letzteres weiß der Anwalt eh, wozu erwähnst du das?
> Sie müssen sich schon an die Erbin halten, die jetzt
> 12-jährige Tochter, und die wird in naher Zukunft nicht zahlungsfähig
> sein, weil sie nur Schulden geerbt hat.
Es hätte gereicht zu schreiben, dass das Erbe überschuldet war und die
Testamentsvollstreckung seit $Datum erledigt ist.
> Der Kindesvater, der das Erbe in ihrem Namen angenommen hat, konnte das
> ebensowenig ahnen wie ich.
Wozu teilst du ihm das mit? Das ist eine Verteidigungsaussage. Hat der
Anwalt dir einen Vorwurf gemacht?
> Das wird Sie als Juristen wenig interessieren, ich komme deshalb nochmal
> auf meine eigentliche Frage zurück: warum hat Ihre Mandantin Strom
> geliefert, wenn die Rechnungen nicht bezahlt wurden?
Zuletzt hast du gepostet, dass eben kein Strom mehr geliefert wurde,
da im fraglichen Zeitraum bereits ein Vertrag mit Vattenfall bestand.
Was denn nun?
> Es gibt ja eine
> Schadensminderungspflicht, weshalb ist die Fa. NUON der nicht gefolgt?
> Weshalb liefert sie elf Monate lang ihre Ware, ohne je Geld dafür
> bekommen zu haben?
> Normalerweise wird der Strom nach kurzer Zeit schlicht abgestellt.
Der Fall hat doch nichts mit Schadensminderung zu tun. Wenn ein
Vertrag besteht, haben sie grundsätzlich auch zu liefern. Niemand ist
verpflichtet, seine Leistungen einzustellen, wenn die Bezahlung
ausbleibt.
> Und wieso fällt es Ihrer Mandantin weitere neun Monate später ein, dass
> sie noch Geld bekommt?
Wann es ihr einfällt, ist doch ihr Problem. Es ändert nichts an ihren
Rechten. (Es sei denn, Verjährung wäre zwischenzeitlich eingetreten.)
> Woher sollte ich das als Testamentsvollstrecker wissen?
Was soll dieser Satz, zumal du bereits geschrieben hast, dass du der
falsche Adressat bist? Hat der Anwalt dir vorgeworfen, deine Pflichten
verletzt zu haben?
> Sind da grobe Fehler drin? Ich hab das aus dem Bauch heraus geschrieben,
> was man wohl nicht tun sollte, wenn man es als Laie mit einem
> Rechtsanwalt zu tun hat.
Mir ist nicht ersichtlich, was der Sinn dieses Briefes sein soll.
Du wirst daher nur wenig positives damit bezwecken können.
Hiermit hast du auch mich überzeugt, dass du selbst es nicht schaffen
wirst, die Forderung loszuwerden. Anscheinend hast du noch immer nicht
geklärt, ob sie überhaupt berechtigt ist. Wenn du nicht mal das
schaffst, ist jedes Engagement deinerseits sinnlos.
Lass den Kindsvater einen Anwalt aufsuchen, damit der die Sache im
Sinne der Erbin klären kann.
> Rainer Willis schrieb:
>
>> Hallo NG,
> > ich hab an den RA nach Wiederholung seiner Forderung nun folgenden
> > Brief geschrieben:
>
> "Sehr geehrter Herr X
>
> zunächst möchte ich feststellen, dass Sie an mich keine Forderungen
> richten können. Ich habe das Testament der Frau K. vollstreckt, ich bin
> nicht der Erbe. Sie müssen sich schon an die Erbin halten, die jetzt
> 12-jährige Tochter, und die wird in naher Zukunft nicht zahlungsfähig
> sein, weil sie nur Schulden geerbt hat.
> Der Kindesvater, der das Erbe in ihrem Namen angenommen hat, konnte das
> ebensowenig ahnen wie ich.
> Das wird Sie als Juristen wenig interessieren, ich komme deshalb nochmal
> auf meine eigentliche Frage zurück: warum hat Ihre Mandantin Strom
> geliefert, wenn die Rechnungen nicht bezahlt wurden? Es gibt ja eine
> Schadensminderungspflicht, weshalb ist die Fa. NUON der nicht gefolgt?
> Weshalb liefert sie elf Monate lang ihre Ware, ohne je Geld dafür
> bekommen zu haben?
> Normalerweise wird der Strom nach kurzer Zeit schlicht abgestellt.
>
> Und wieso fällt es Ihrer Mandantin weitere neun Monate später ein, dass
> sie noch Geld bekommt?
> Woher sollte ich das als Testamentsvollstrecker wissen?
>
> Mit freundlichem Gruß"
>
>
> Sind da grobe Fehler drin?
Es wird in der Formulierung der Fragen anerkannt, daß eine Stromlieferung
seitens dieses Versorgers erfolgt sei. Dies obwohl, wie du früher behauptet
hast, in diesem Zeitraum kein Vertrag mehr mit diesem Versorger bestand; und
dem Strom selber sieht man ja wohl nicht an, wer ihn liefert.
> Ich hab das aus dem Bauch heraus geschrieben,
> was man wohl nicht tun sollte, wenn man es als Laie mit einem
> Rechtsanwalt zu tun hat.
Das sollte man auch als Nichtlaie unterlassen. Ich sehe in diesem Brief
neben allerhand Belanglosigkeiten als greifbaren Inhalt die obige
Anerkenntnis, und die würde ich aus dem Bauch heraus nicht abgeben.
Es gibt im übrigen für den gegnerischen Rechtsanwalt keinen Grund, auf Deine
Fragen einzugehen. Der zieht sein Ding durch, und Du hast ihn dafür sogar
noch aufmunitioniert. Daß Du gegenüber der Erbin für die von Dir
verursachten Schäden aus unsachgemäßer Testamentsvollstreckung haftest,
hatte ich Dir schon einmal gesagt.
Ralf
> Es wird in der Formulierung der Fragen anerkannt, daß eine Stromlieferung
> seitens dieses Versorgers erfolgt sei. Dies obwohl, wie du früher behauptet
> hast, in diesem Zeitraum kein Vertrag mehr mit diesem Versorger bestand; und
> dem Strom selber sieht man ja wohl nicht an, wer ihn liefert.
Ich hatte keine Unterlagen über den Vertragswechsel, sondern nur die
Schilderung der damals 11-jährigen Tochter über den Besuch des
Vertreters. Ich wusste nichts weiter Konkretes über diesen neuen
Anbieter. Ein Anruf beim alten Versorger ergab, dass es dort keine
Außenstände gäbe.
>
>> Ich hab das aus dem Bauch heraus geschrieben,
>> was man wohl nicht tun sollte, wenn man es als Laie mit einem
>> Rechtsanwalt zu tun hat.
>
> Das sollte man auch als Nichtlaie unterlassen. Ich sehe in diesem Brief
> neben allerhand Belanglosigkeiten als greifbaren Inhalt die obige
> Anerkenntnis, und die würde ich aus dem Bauch heraus nicht abgeben.
> Es gibt im übrigen für den gegnerischen Rechtsanwalt keinen Grund, auf Deine
> Fragen einzugehen. Der zieht sein Ding durch, und Du hast ihn dafür sogar
> noch aufmunitioniert. Daß Du gegenüber der Erbin für die von Dir
> verursachten Schäden aus unsachgemäßer Testamentsvollstreckung haftest,
> hatte ich Dir schon einmal gesagt.
Richtig Ralf, das hast du, aber ich konnte doch nur von den mir
vorliegenden Papieren ausgehen. Natürlich zieht der RA sein Ding durch,
aber er muss mir doch nachweisen, dass ich den letzten Willen der
Verstorbenen unsachgemäß vollstreckt hab. Ich kann detailliert belegen,
wieviel Geld ich aus dem Verkauf des Nachlasses eingenommen und wieviel
ich zur Befriedigung der Gläubiger ausgegeben hab. Wofür soll ich denn
persönlich haften, wenn ich erst Monate nach meiner abschliessenden
Mitteilung an das Nachlassgericht von weiteren Forderungen erfahre?
Gruß Rainer
Weil er mir eine Frist gesetzt hat, bis dann und dann zu zahlen.
> Warum hast du dich aus der ganzen Sache nicht schon längst
> ausgeklinkt? Wenn man so was einfach braucht zum Lebensinhalt sprich
> man m. W. von "Helfersyndrom".
:-)
Und wenn du jetzt noch erfährst, dass ich gelernter Psychologe bin ...
Ich hab das weniger für meine verstorbene Ex-Freundin getan als für ihre
Tochter. Ich seh ja inzwischen auch, dass es besser gewesen wäre die
Finger davon zu lassen.
Gruß Rainer
Das ist eigentlich genau meine Frage: ich dachte, dass man Schulden
genauso erbt wie Vermᅵgen, wenn man das Erbe nicht ausschlᅵgt.
> Vor allem sollte sich der OP als Testamentsvollstrecker dagegen
> absichern, wegen Abwicklungsfehlern in die Haftung zu geraten.
Ich denke nicht, dass ich Abwicklungsfehler gemacht hab.
Aber vielleicht ist es wirklich langsam an der Zeit, meinen eigenen RA
zu konsultieren.
Ich danke euch allen fᅵr eure Antworten und werd jetzt erstmal abwarten,
wie der "feindliche" RA auf mein Schreiben reagiert.
Gruᅵ Rainer
> Wolf Stringhammer schrieb:
>> "Ludger Averborg" schrieb:
>>
>>>>> ..., weil sie nur Schulden geerbt hat.
>>>> Das wird den Gläubiger u.U. nicht interessieren.
>>> Das weiß der OP auch...
>>
>> Da bin ich mir eben nicht sicher. Es ist ein Unterschied, ob das Erbe
>> überschuldet und die Haftung auf die Erbmasse beschränkt ist, oder
>> ob die Schulden tatsächlich "geerbt" wurden und zu persönlichen
>> Schulden geworden sind, die aus dem übrigen Vermögen des Erben
>> zu begleichen sind.
>
> Das ist eigentlich genau meine Frage: ich dachte, dass man Schulden
> genauso erbt wie Vermögen, wenn man das Erbe nicht ausschlägt.
Man kann die Haftung für Nachlaßverbindlichkeiten auf das Erbe begrenzen.
Das muß man aber ggf. formvollendet hinkriegen.
>> Vor allem sollte sich der OP als Testamentsvollstrecker dagegen
>> absichern, wegen Abwicklungsfehlern in die Haftung zu geraten.
>
> Ich denke nicht, dass ich Abwicklungsfehler gemacht hab.
> Aber vielleicht ist es wirklich langsam an der Zeit, meinen eigenen RA
> zu konsultieren.
Allerdings ist es das.
> Ich danke euch allen für eure Antworten und werd jetzt erstmal abwarten,
> wie der "feindliche" RA auf mein Schreiben reagiert.
Im Extremfall kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann mußt Du innerhalb
von 2 Wochen reagieren, sonst wird's ungemütlich. Zumindest solltest Du
dann einen RA an der Hand haben, und nicht erst suchen müssen (es gibt ja
auch Pfeifen in dem Gewerbe)
Ralf
--
W. Hughes, in sci.math.: "No set of natural numbers without a last element
[is finite]"
Prof. Dr. W. Mückenheim, mathematical mastermind of "Augsburg University of
Applied Science": "There is no natural number called "out a last element".
> > Da bin ich mir eben nicht sicher. Es ist ein Unterschied, ob
> > das Erbe �berschuldet und die Haftung auf die Erbmasse
> > beschr�nkt ist, oder ob die Schulden tats�chlich "geerbt"
> > wurden und zu pers�nlichen Schulden geworden sind, die aus dem
> > �brigen Verm�gen des Erben zu begleichen sind.
> Das ist eigentlich genau meine Frage: ich dachte, dass man
> Schulden genauso erbt wie Verm�gen, wenn man das Erbe nicht
> ausschl�gt.
Aus Wikipedia:
|Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Erben
|nicht mehr mit ihrem Gesamtverm�gen (Nachlass plus
|Eigenverm�gen), sondern nur noch beschr�nkt mit dem Nachlass
|haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom
|sogenannten Eigenverm�gen der Erben durch die Er�ffnung des
|Nachlassinsolvenzverfahrens.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren]
HTH,
Andi
>> Das ist eigentlich genau meine Frage: ich dachte, dass man
>> Schulden genauso erbt wie Verm�gen, wenn man das Erbe nicht
>> ausschl�gt.
>
> Aus Wikipedia:
>
> |Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren wird erreicht, dass die Erben
> |nicht mehr mit ihrem Gesamtverm�gen (Nachlass plus
> |Eigenverm�gen), sondern nur noch beschr�nkt mit dem Nachlass
> |haften. Dies geschieht durch eine Absonderung des Nachlasses vom
> |sogenannten Eigenverm�gen der Erben durch die Er�ffnung des
> |Nachlassinsolvenzverfahrens.
Das Insolvenzverfahren ist nicht notwendig (und verursacht Kosten).
Notwendig ist allerdings, das Erbe abgesondert zu halten. Das ist
nicht ganz einfach und vor allem nicht r�ckwirkend zu realisieren.
W.