Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Anzeige wegen Steuerhinterziehung im Centbereich

76 views
Skip to first unread message

Gehtniemand Wasan

unread,
Dec 29, 2023, 11:56:29 AM12/29/23
to
Hi,
Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.
Kann ich gleich vor Ort jemanden von der Behörde anrufen oder gibt es eine bundesweite E-Mail oder Faxnummer zum Anzeigen?
Gruß

Detlef Meißner

unread,
Dec 29, 2023, 12:05:44 PM12/29/23
to
Ich glaube nicht, dass du kannst.

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Stefan Schmitz

unread,
Dec 29, 2023, 12:17:42 PM12/29/23
to
Am 29.12.2023 um 17:56 schrieb Gehtniemand Wasan:
> Hi,
> Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
> Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.

Nicht, wenn immer 19% MWSt berechnet werden.

Was passiert eigentlich, wenn der Kunde sagt "mitnehmen" und dann doch
vor Ort isst? Muss der Betreiber solche Leute rauswerfen? Muss er die
Rechnung ändern? Bei großen SB-Restaurants dürfte es schwerfallen, die
Betreffenden festzustellen.

Gehtniemand Wasan

unread,
Dec 29, 2023, 12:23:26 PM12/29/23
to
Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 29. Dezember 2023 um 18:17:42 UTC+1:
> Am 29.12.2023 um 17:56 schrieb Gehtniemand Wasan:
> > Hi,
> > Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
> > Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.
> Nicht, wenn immer 19% MWSt berechnet werden.
Stimmt. Nebenbei gibt es auch die Bonpflicht, die gern unterschlagen wird. Auf dem steht der Mwst Satz ja drauf.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 29, 2023, 12:40:15 PM12/29/23
to
Am 29.12.2023 um 18:23 schrieb Gehtniemand Wasan:
> Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 29. Dezember 2023 um 18:17:42 UTC+1:
>> Am 29.12.2023 um 17:56 schrieb Gehtniemand Wasan:
>>> Hi,
>>> Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
>>> Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.
>> Nicht, wenn immer 19% MWSt berechnet werden.
> Stimmt. Nebenbei gibt es auch die Bonpflicht, die gern unterschlagen wird. Auf dem steht der Mwst Satz ja drauf.

Außerdem gilt derzeit auch bei "hier essen" noch 7 %.

Gehtniemand Wasan

unread,
Dec 29, 2023, 1:00:49 PM12/29/23
to
Bis einschließlich 1.Januar 2024. Es wird aufgerufen zur Demo, analog zu den Landwirten.

Detlef Meißner

unread,
Dec 29, 2023, 1:11:23 PM12/29/23
to
Welche Demo der Landwirte?
Milchpreis, Butterpreis, Schweinepreis ...?

Gehtniemand Wasan

unread,
Dec 29, 2023, 1:17:01 PM12/29/23
to
Hauptsächlich um die (lol) Steuersubventionsabschaffung bei Agrardiesel, du elender, verblödeter nichtnutziger Nicht-Nachrichtenschauer.

Detlef Meißner

unread,
Dec 29, 2023, 1:58:13 PM12/29/23
to
Und nebensächlich?

Gehtniemand Wasan

unread,
Dec 30, 2023, 7:52:09 AM12/30/23
to
Detlef Meißner schrieb am Freitag, 29. Dezember 2023 um 19:58:13 UTC+1:

> Und nebensächlich?
Ich füttere keine Faulen und geistig Behinderten mit inhalten, die sie sowieso nicht verstehen.
> Detlef (und noch Stolz auf den Namen? Verklage das Heim auf diese Notzuweisung eines Namens für das Findelkind, das niemand wollte.

Detlef Meißner

unread,
Dec 30, 2023, 9:06:02 AM12/30/23
to
Am 30.12.2023 um 13:52 schrieb Gehtniemand Wasan:
> Detlef Meißner schrieb am Freitag, 29. Dezember 2023 um 19:58:13 UTC+1:
>
>> Und nebensächlich?
> Ich füttere keine Faulen und geistig Behinderten mit inhalten, die sie sowieso nicht verstehen.

Leere Menge?

Detlef

Andreas Bockelmann

unread,
Dec 31, 2023, 11:54:34 AM12/31/23
to
Heinz Brückner schrieb:
> am Sat, 30 Dec 2023 04:52:08 -0800 (PST) schrieb Gehtniemand Wasan
> <gehtnieman...@gmail.com>:
>
>> Detlef Meißner schrieb am Freitag, 29. Dezember 2023 um 19:58:13 UTC+1:
>>
>>> Und nebensächlich?
>> Ich füttere keine Faulen und geistig Behinderten mit inhalten, die sie sowieso nicht verstehen.
>>> Detlef (und noch Stolz auf den Namen? Verklage das Heim auf diese Notzuweisung eines Namens für das Findelkind, das niemand wollte.
>
>
> |google-groups.googlegroups.com
> Höchste Zeit zum Dichtmachen...
>

Das wird Google doch im nächsten Jahr am 22.Februar erledigen.
<https://www.golem.de/news/groups-google-stellt-usenet-support-ein-2312-180428.html>

Dann haben wir die Google-Pupser 20 Jahre lang ertragen, die 53 Tage
schaffen wir auch noch :-)


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Wolfgang Schreiber

unread,
Jan 1, 2024, 3:37:00 PMJan 1
to

> Was passiert eigentlich, wenn der Kunde sagt "mitnehmen" und dann doch
> vor Ort isst?

Das dürfte unterhalb jeglicher Bagatellgrenze liegen bzw. sich mit den
umgekehrten Fällen ausgleichen. Dem Kunden ist's egal, der zahlt immer
gleich viel.

Frohes neues Jahr
Wolfgang

Ulrich D i e z

unread,
Jan 4, 2024, 11:27:58 AMJan 4
to
Am 29.12.23 um 18:17 schrieb Stefan Schmitz:

> Am 29.12.2023 um 17:56 schrieb Gehtniemand Wasan:
>> Hi,
>> Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
>> Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.
>
> Nicht, wenn immer 19% MWSt berechnet werden.
>
> Was passiert eigentlich, wenn der Kunde sagt "mitnehmen" und dann doch vor Ort isst?

Oder erst damit zum Gehweg geht und dann damit zurückkommt, um
mitgebrachte Speisen verbotswidrig aber unter stillschweigender
Duldung zu verzehren... ;-)

Wäre ein Modell "Leute, die die just von ihnen bei mir zum
Mitnehmen gekauften Speisen mitbringen, dürfen sich
zum Verzehr dieser von ihnen mitgebrachten Speisen
kostenlos in mein Restaurant setzen" juristisch haltbar? ;-)

> Muss der Betreiber solche Leute rauswerfen? Muss er die Rechnung ändern? Bei großen SB-Restaurants dürfte es schwerfallen, die Betreffenden festzustellen.
Da tun sich Fragen auf:

Ab wann nach der Übergabe von zum Mitnehmen bestellter Speisen
gelten selbige als mitgenommen? Und wenn jemand eine von ihm
zum Mitnehmen bestellte und an der Kasse bezahlte Speise
an sich und mit sich nimmt und im Restaurant herum trägt und
dort auf einen Tisch stellt - ab wann gilt sie als von ihm
mitgebracht?

Und wie ist es steuerlich, wenn der Wirt das Mitbringen
eigener Speisen gestattet - muss er dann für das Zur-
Verfügung-Stellen eines Essplatzes in seiner
Gastronomiestätte eine Rechnung schreiben?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

ottitale

unread,
Jan 7, 2024, 8:12:40 AMJan 7
to
Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> brachte am 4.1.2024,
17:29:23 zum Thema "Anzeige wegen Steuerhinterziehung im Centbereich"
folgendes:
> Am 29.12.23 um 18:17 schrieb Stefan Schmitz:
>
>> Am 29.12.2023 um 17:56 schrieb Gehtniemand Wasan:
>>> Hi,
>>> Bei McDo muss nach "Hier essen"? Gefragt werden.
>>> Wird nicht gefragt, ist das je nach Käuferwahl, Steuerhinterziehung.
>>
>> Nicht, wenn immer 19% MWSt berechnet werden.
>>
>> Was passiert eigentlich, wenn der Kunde sagt "mitnehmen" und dann doch vor Ort isst?
>
> Oder erst damit zum Gehweg geht und dann damit zurückkommt, um
> mitgebrachte Speisen verbotswidrig aber unter stillschweigender
> Duldung zu verzehren... ;-)
>
> Wäre ein Modell "Leute, die die just von ihnen bei mir zum
> Mitnehmen gekauften Speisen mitbringen, dürfen sich
> zum Verzehr dieser von ihnen mitgebrachten Speisen
> kostenlos in mein Restaurant setzen" juristisch haltbar? ;-)

Das ist alles kein wirkliches Problem... da es in Art. 6 MwSt-DV heißt:

(1) Als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gelten die Abgabe
zubereiteter oder nicht zubereiteter Speisen und/oder Getränke, zusammen
mit ausreichenden unterstützen den Dienstleistungen, die deren
sofortigen Verzehr ermöglichen.
Die Abgabe von Speisen und/oder Getränken ist nur eine Komponente der
gesamten Leis tung, bei der der Dienstleistungsanteil überwiegt.
Restaurantdienstleistungen sind die Er bringung solcher Dienstleistungen
in den Räumlichkeiten des Dienstleistungserbringers und
Verpflegungsdienstleistungen sind die Erbringung solcher
Dienstleistungen an einem anderen Ort als den Räumlichkeiten des
Dienstleistungserbringers

>> Muss der Betreiber solche Leute rauswerfen? Muss er die Rechnung ändern? Bei großen SB-Restaurants dürfte es schwerfallen, die Betreffenden festzustellen.
> Da tun sich Fragen auf:

Da er diese "unterstützenden Leistungen die den sofortigen Verzehr
ermöglichen" stellt - z.B. Bänke, Tische oder Stehtische gilt voller
USt-Satz. Es wird auch kaum ein Kunde das Restaurant verlassen - an der
Tür umkehren gilt da nicht - und dann später zurückkehren, um die - dann
vielleicht kalte Speise - vor Ort am Tisch zu verzehren.

Näheres in UStAE 3.6

> Ab wann nach der Übergabe von zum Mitnehmen bestellter Speisen
> gelten selbige als mitgenommen? Und wenn jemand eine von ihm
> zum Mitnehmen bestellte und an der Kasse bezahlte Speise
> an sich und mit sich nimmt und im Restaurant herum trägt und
> dort auf einen Tisch stellt - ab wann gilt sie als von ihm
> mitgebracht?

Dann hat er die Einrichtung, in der ergänzende Leistungen angeboten
werden, nicht verlassen.

> Und wie ist es steuerlich, wenn der Wirt das Mitbringen
> eigener Speisen gestattet - muss er dann für das Zur-
> Verfügung-Stellen eines Essplatzes in seiner
> Gastronomiestätte eine Rechnung schreiben?

Theoretisch ja, wenn er es entgeltlich macht.


Stefan Schmitz

unread,
Jan 7, 2024, 12:23:34 PMJan 7
to
Was ist bei Dönertasche oder BigMac die "unterstützende Leistung, die
den sofortigen Verzehr ermöglicht"? Sofortiger Verzehr ist da auf der
Straße genauso möglich wie drinnen.
Konsequent wäre es, auf der Hand verzehrte Speisen generell entweder mit
19% (unterstützende Leistung wäre dann die Bereitstellung für diese
Verzehrsform) oder 7% (Besteck und Geschirr fehlt) zu versteuern und
nicht abhängig vom Ort des Verzehrs.

ottitale

unread,
Jan 12, 2024, 5:35:11 AMJan 12
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> brachte am 7.1.2024, 18:23:31 zum Thema
"Anzeige wegen Steuerhinterziehung im Centbereich":
Das Papier bei Döner oder Hamburger aller Art ist - man glaubt es kaum -
auch geregelt.

UStAE 3.6 Abs. 2:

Transport der Speisen und Getränke zum Ort des Verzehrs einschließlich
der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen wie Kühlen oder Wärmen,
der hierfür erforderlichen Nutzung von besonderen Behältnissen und
Geräten sowie der Vereinbarung eines festen Lieferzeitpunkts;

Übliche Nebenleistungen (z. B. Verpacken, Beigabe von Einweggeschirr
oder -besteck);

0 new messages