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keine Klage gegen Hausverwaltung?

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Raimund Nisius

unread,
Jan 14, 2022, 2:58:03 PM1/14/22
to
Hallo,
in meiner Bekanntschaft trägt sich gerade folgendes zu:
Eine Ex-Mietpartei streitet sich mit der Hausverwaltung um die Kaution.
Mangels Einigung sieht sich gezwungen zu klagen. Der Anwalt reicht die
Klage ein.
Das Gericht weigert sich, die Klage an die Hausverwaltung zuzustellen.
Die Verwaltung sei nicht berechtigt vor Gericht gehen. Statt dessen
fordert es vom Kläger, die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft
(Erbengemeinschaft - keine WEG) zu benennen.

Wieso kann die Hausverwaltung keine Prozesse führen wenn sie doch auch
rechtsgültige Mietverträge schließen kann?

--
Gruß, Raimund

Detlef Meißner

unread,
Jan 14, 2022, 3:26:15 PM1/14/22
to
Die Hausverwaltung kann rechtsgültige Mietverträge abschließen, wenn sie
von dem Eigentümer dazu bevollmächtigt wurde.

Möglicherweise hat die Hausverwaltung keine Vollmacht für rechtliche
Auseinandersetzungen.

Eigentlich müsste ja der Vermieter klagen, nicht die Hausverwaltung. Die
Hausverwaltung handelt im Auftrag der *gesamten* Eigentümergemeinschaft.
Eine Mietkaution hat nichts mit der Gemeinschaft zum tun.

Wenn die Hausgemeinschaft verklagt wird, dann bekommt jeder Eigentümer
die Klageschrift. Die Adressen bekommt sie vom Kläger. Kann er das
nicht, ermittelt das Gericht diese. Das kostet extra.

Detlef


Rupert Haselbeck

unread,
Jan 14, 2022, 3:37:21 PM1/14/22
to
Raimund Nisius schrieb:
> in meiner Bekanntschaft trägt sich gerade folgendes zu:
> Eine Ex-Mietpartei streitet sich mit der Hausverwaltung um die Kaution.
> Mangels Einigung sieht sich gezwungen zu klagen. Der Anwalt reicht die
> Klage ein.
> Das Gericht weigert sich, die Klage an die Hausverwaltung zuzustellen.

Tatsächlich? Es hat nicht lediglich Bedenken geäußert, um dem Kläger
zumindest die Kosten der abzuweisenden Klage zu ersparen.

> Die Verwaltung sei nicht berechtigt vor Gericht gehen. Statt dessen
> fordert es vom Kläger, die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft
> (Erbengemeinschaft - keine WEG) zu benennen.

Das wird zumeist zutreffend sein

> Wieso kann die Hausverwaltung keine Prozesse führen wenn sie doch auch
> rechtsgültige Mietverträge schließen kann?

Die Hausverwaltung wird den Mietvertrag als Vertreter der Eigentümer
geschlossen haben. Damit wird nicht die Hausverwaltung Partei des
Vertrags sondern die Eigentümer der Wohnung und die Hausverwaltung kann
deshalb auch nicht verklagt werden.
Richtigerweise ist die Klage auf Rückzahlung der Kaution deshalb gegen
den Vermieter, bei einer Gesamthandsgemeinschaft, wie es eine
Erbengemeinschaft ist, gegen jeden Einzelnen davon, zu richten.

MfG
Rupert

Raimund Nisius

unread,
Jan 15, 2022, 6:15:18 PM1/15/22
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:

> Raimund Nisius schrieb:

> > Wieso kann die Hausverwaltung keine Prozesse führen wenn sie doch auch
> > rechtsgültige Mietverträge schließen kann?
>
> Die Hausverwaltung wird den Mietvertrag als Vertreter der Eigentümer
> geschlossen haben. Damit wird nicht die Hausverwaltung Partei des
> Vertrags sondern die Eigentümer der Wohnung und die Hausverwaltung kann
> deshalb auch nicht verklagt werden.
> Richtigerweise ist die Klage auf Rückzahlung der Kaution deshalb gegen
> den Vermieter, bei einer Gesamthandsgemeinschaft, wie es eine
> Erbengemeinschaft ist, gegen jeden Einzelnen davon, zu richten.

Das kann ich nachvollziehen. Jedoch hat der klagende Anwalt beim Gericht
darauf bestanden, die Verwaltung zu veklagen. Und die Eigentümer seien
ja aus dem Grundbuch zu entnehmen. Sie hat auch ein Schreiben der
Hausverwaltung vorgelegt, in dem diese beauptet, Prozessvollmacht zu
haben.

Darum war ich verwundert und habe hier mal gefragt.

Letztlich ist die Klage bei den Eigentümern angekommen. (nach ca. 1 Jahr
seit Beginn des Streits)

--
Gruß, Raimund

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 16, 2022, 5:40:47 AM1/16/22
to
Raimund Nisius schrieb:
> Rupert Haselbeck wrote:
>> Raimund Nisius schrieb:
>
>>> Wieso kann die Hausverwaltung keine Prozesse führen wenn sie doch auch
>>> rechtsgültige Mietverträge schließen kann?
>>
>> Die Hausverwaltung wird den Mietvertrag als Vertreter der Eigentümer
>> geschlossen haben. Damit wird nicht die Hausverwaltung Partei des
>> Vertrags sondern die Eigentümer der Wohnung und die Hausverwaltung kann
>> deshalb auch nicht verklagt werden.
>> Richtigerweise ist die Klage auf Rückzahlung der Kaution deshalb gegen
>> den Vermieter, bei einer Gesamthandsgemeinschaft, wie es eine
>> Erbengemeinschaft ist, gegen jeden Einzelnen davon, zu richten.
>
> Das kann ich nachvollziehen. Jedoch hat der klagende Anwalt beim Gericht
> darauf bestanden, die Verwaltung zu veklagen.

Nun ja, es gibt manchmal auch eher seltsam gestrickte Kollegen in der
Anwaltschaft...

> Und die Eigentümer seien ja aus dem Grundbuch zu entnehmen.

Es ist aber im Zivilrechtsstreit nicht die Aufgabe des Gerichts, die
passende Partei zu ermitteln. Das ist Sache des Klägers.

> Sie hat auch ein Schreiben der
> Hausverwaltung vorgelegt, in dem diese beauptet, Prozessvollmacht zu
> haben.

Das mag sein. Das Gericht wird sich auch kaum weigern, eine Klage an die
vom Kläger bzw. dessen Prozessbevollmächtigten zuzustellen, wenn
selbiger nach entsprechendem Hinweis dennoch darauf besteht - ist ja
sein Geld...
> Letztlich ist die Klage bei den Eigentümern angekommen. (nach ca. 1 Jahr
> seit Beginn des Streits)

Dann passt es ja inzwischen...

MfG
Rupert

Helmut Richter

unread,
Jan 16, 2022, 5:43:03 AM1/16/22
to
On Sun, 16 Jan 2022, Rupert Haselbeck wrote:

> > Und die Eigentümer seien ja aus dem Grundbuch zu entnehmen.
>
> Es ist aber im Zivilrechtsstreit nicht die Aufgabe des Gerichts, die passende
> Partei zu ermitteln. Das ist Sache des Klägers.

Und der hat keine Einsicht ins Grundbuch.

--
Helmut Richter

Detlef Meißner

unread,
Jan 16, 2022, 6:02:29 AM1/16/22
to
Die Hausverwaltung hat (auf Verlangen) die Daten der Eigentümer
herauszugeben.

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 16, 2022, 7:20:10 AM1/16/22
to
Helmut Richter schrieb:
> Rupert Haselbeck wrote:
>
>>> Und die Eigentümer seien ja aus dem Grundbuch zu entnehmen.
>>
>> Es ist aber im Zivilrechtsstreit nicht die Aufgabe des Gerichts, die passende
>> Partei zu ermitteln. Das ist Sache des Klägers.
>
> Und der hat keine Einsicht ins Grundbuch.

Üblicherweise kennt ein (auch ehemaliger) Mieter seinen (ggfls.
vormaligen) Vermieter. Schon ein Blick in den Mietvertrag hilft zumeist
weiter.
Ist, wie hier offenbar geschehen, der Vermieter verstorben und somit
sein/e Erbe/n an seine Stelle getreten, so wird man das im einfachsten
Fall von der Hausverwaltung erfahren können. Aber auch Nachlassgericht
und Grundbuch werden diese Information herausgeben, wenn man die
Sachlage angibt ("Möchte gegen Erben von früherem Vermieter klagen!")

MfG
Rupert

Alexander Goetzenstein

unread,
Jan 16, 2022, 8:16:55 AM1/16/22
to
Hallo,

Am 16.01.22 um 11:43 schrieb Helmut Richter:
abgesehen davon, dass es einfachere und preiswertere Möglichkeiten gibt,
die erforderlichen Daten zu bekommen: warum nicht? Eine Klage sollte
doch für ein berechtigtes Interesse ausreichen, oder?


--
Gruß
Alex

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 16, 2022, 8:33:21 AM1/16/22
to
Raimund Nisius meinte:

> Das kann ich nachvollziehen. Jedoch hat der klagende Anwalt beim
> Gericht darauf bestanden, die Verwaltung zu veklagen. Und die
> Eigentümer seien ja aus dem Grundbuch zu entnehmen. Sie hat auch ein
> Schreiben der Hausverwaltung vorgelegt, in dem diese beauptet,
> Prozessvollmacht zu haben.

Davon wird sie doch aber nicht Vertragspartei. Selbst wenn man weiß,
dass der Gegner von einem bestimmten Rechtsanwalt vertreten wird und
dieser Anwalt Prozessvollmacht hat, verklagt man doch nicht den Anwalt.
--
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Stefan Schmitz

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Jan 16, 2022, 8:56:36 AM1/16/22
to
Am 16.01.2022 um 14:25 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Raimund Nisius meinte:
>
>> Das kann ich nachvollziehen. Jedoch hat der klagende Anwalt beim
>> Gericht darauf bestanden, die Verwaltung zu veklagen. Und die
>> Eigentümer seien ja aus dem Grundbuch zu entnehmen. Sie hat auch ein
>> Schreiben der Hausverwaltung vorgelegt, in dem diese beauptet,
>> Prozessvollmacht zu haben.
>
> Davon wird sie doch aber nicht Vertragspartei. Selbst wenn man weiß,
> dass der Gegner von einem bestimmten Rechtsanwalt vertreten wird und
> dieser Anwalt Prozessvollmacht hat, verklagt man doch nicht den Anwalt.

Wäre die Klage dann zu richten an
"Eigentümer A und Eigentümer B
vertreten durch Hausverwaltung"?

Detlef Meißner

unread,
Jan 16, 2022, 9:03:30 AM1/16/22
to
Nein, nur an Eigentümer A und B.
(oder deren RA).

Detlef
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