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Erstattung Attestkosten für Reiserücktrittsversicherung

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Thorsten Guenther

unread,
Apr 10, 2014, 12:54:48 PM4/10/14
to
Hallo,

ich habe von der Versicherung die Stornokosten meiner ins Wasser
gefallenen Urlaubsreise zurückerhalten, allerdings werden mir die Kosten
für das obligatorische Attest (formloses vom Arzt, kostete 8 Euro) von
der Versicherung nicht erstattet. Ist das so üblich?
Meinen Empfinden nach, sollte die Versicherung, wenn sie Bestätigungen
verlangt, auch die entstandenen Unkosten bezahlen (und nein,
Sohlenabnutzungskosten berechne ich nicht, sooo kleinlich bin ich nun
auch nicht ;-) ).

Da als einer der ersten Antworten kommt "schau gefälligst in den
Versicherungsbedingungen nach"; das habe ich das bereits gemacht, nur
dort ist das nicht geregelt. Dort steht unter "Obligenheiten":
"Der Versicherungsnehmer [...] ist verpflichtet [...] b) der
[VERSICHERUNG] jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu
erteilen und ihr alle erforderlichen Beweismittel zur Verfü-
gung zu stellen, insbesondere ärztliche Atteste über Krankhei-
ten, Unfälle, Impfunverträglichkeit bzw. Schwangerschaft im
Sinne von Ziffer 1.2.1 und unter Beifügung der Buchungsun-
terlagen einzureichen;"

Beim Abschnitt "Was ist versichert" steht nur welche
Umbuchungskosten/Reisemehrkosten/ausgefallene
Reiseleistungen/Stornokosten etc. erstattet werden.


Lohnt es sich wegen der Attestkosten nachzubohren (Ombudsmann) oder ist
das vergebene Liebesmüh und ich sollte stattdessen mein Leben weiter
genießen?

Thorsten

Stefan Schmitz

unread,
Apr 10, 2014, 1:28:12 PM4/10/14
to
Am Donnerstag, 10. April 2014 18:54:48 UTC+2 schrieb Thorsten Guenther:

> ich habe von der Versicherung die Stornokosten meiner ins Wasser
> gefallenen Urlaubsreise zurückerhalten, allerdings werden mir die Kosten
> für das obligatorische Attest (formloses vom Arzt, kostete 8 Euro) von
> der Versicherung nicht erstattet. Ist das so üblich?

Vermutlich. Das sind ja keine Kosten, die für den Nichtantritt der Reise
angefallen sind (und nur solche dürften versichert sein).
Wenn dein Arzt dir 8 Euro für die Bestätigung einer Krankheit abknöpft, kann
die Versicherung ja nichts dafür. (Für deinen Arbeitgeber macht er das doch
auch ohne Zusatzkosten.) Oder hat sie eine bestimmte Form verlangt,
die teurer ist als eine andere?

Wolfgang May

unread,
Apr 10, 2014, 3:42:18 PM4/10/14
to
Falls der OP GKV-versichert ist, erbringt der Arzt
Krankenkassenleistungen "kostenlos" (nein, nicht kostenlos, sondern auf
Kosten der Solidargemeinschaft). Dazu gehoeren nun mal Krankschreibungen
fuer den Arbeitgeber. Atteste fuer private Befindlichkeiten gehoeren nicht
dazu.

Wolfgang

Wolfgang Schreiber

unread,
Apr 11, 2014, 4:04:26 AM4/11/14
to
> Dort steht unter "Obligenheiten":
> "Der Versicherungsnehmer [...] ist verpflichtet [...] b) der
> [VERSICHERUNG] jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu
> erteilen und ihr alle erforderlichen Beweismittel zur Verfü-
> gung zu stellen, (...)

IANAL, aber ich lese da implizit ein "auf eigene Kosten" heraus. Wer zu
etwas verpflichtet ist, muß liefern. Heißt für mich, auch den Aufwand
tragen.

VG
Wolfgang

Thorsten Guenther

unread,
Apr 11, 2014, 11:17:54 AM4/11/14
to
Sehe ich objektiv genauso, es wird nicht festgelegt, wer die Kosten für
die Beschaffung der Nachweise trägt, damit ist mal wieder der
Endverbraucher der Arxxx. Allerdings ist da noch mein subjektives
Empfinden "Wer einen Nachweis will, soll auch die Kosten tragen".
Aktuelles Beispiel bei mir: für ein beruflich benötigtes Visum (abhängig
Beschäftigter) musste ich eine aktuelle Gertsurkunde beibringen. Kostete
10 Euro, diese wurden aber anstandslos vom Arbeitgeber erstattet.

Meine Hoffnung war, dass noch jemand hier einen passenden
BGB-Paragraphen aus dem Ärmel schüttelt.

Thorsten

Thorsten Guenther

unread,
Apr 11, 2014, 11:32:03 AM4/11/14
to
Am 2014-04-10 19:28, schrieb Stefan Schmitz:
> Am Donnerstag, 10. April 2014 18:54:48 UTC+2 schrieb Thorsten Guenther:

> Wenn dein Arzt dir 8 Euro für die Bestätigung einer Krankheit abknöpft, kann
> die Versicherung ja nichts dafür.


Für lau arbeitet keiner, der Arzt, ähh Sprechstundenhilfe tippt eben was
am PC druckt aus, stempelt und der Arzt krakelt was darunter was
entfernt sein Name sein könnte (Betonung liegt auf 'könnte').

(Achtung Themensprung)
Evtl. sind einige Bescheinigungen von Behörden kostenfrei, aber selbst
Standardbescheinigungen wie Meldebestätigung oder Abschriften aus
Standesbüchern kosten Geld, meist sind die auch im 10 Euro-Bereich.
Ärzte machen da keine Ausnahme, wenns es um gedruckte Bestätigungen
geht. Selbst wenn man die seine Patientenakte kopiert haben möchte, darf
der Arzt die Kosten dafür in Rechnung stellen.

(Für deinen Arbeitgeber macht er das doch
> auch ohne Zusatzkosten.) Oder hat sie eine bestimmte Form verlangt,
> die teurer ist als eine andere?

Vorsicht, beim gelben AU-Schein ist das anders, dort gibt es wohl eine
gesetzl. Regelung, dass die KK die Kosten übernimmt. Wobei das dt.
Arbeitsrecht arbeitnehmerfreundlich gestaltet ist und viele Kosten, die
dem AN entstehen, der AG zu tragen hat.

Im aktuellen Fall hat die Versicherung in Ihrem Schreiben verlangt, dass
'ein (formloses) ärztliches Attest mit Diagnose und Abraten der
geplanten Reise aus ärztlicher Sicht' zugesandt werden soll. Das Attest
ist tatsächlich ein simpler Einzeiler auf einem DINA4-Bogen, fertig,
kein Golddruck oder anderer Firlefanz. Kostet aber nach Gebührenordnung
(o. ä.) eben pauschal 8 Euro. Ausführlichere Arztbriefe (auf eignen
Wunsch) kosten dann auch mal um die 20 Euro.


Ich habe keinerlei Problem damit, dass der Arzt fürs Attest Geld
verlangt, das ist sein gutes Recht. Es stört mich nur, dass der
Auftragggeber (Versicherung) sagt: "Ätsch, alle Kosten, die für den
Nachweis des Versicherungsfalls anfallen, zahlst du, mein lieber
Versicherungsnehmer". Nur ohne Nachweis, erhalte ich keine
Versicherungsleistung, damit bin ich der, dem man die "Lange Nase" zeigt.

Thorsten

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 11, 2014, 12:06:41 PM4/11/14
to
On Fri, 11 Apr 2014 17:32:03 +0200, "Thorsten Guenther" posted:

..
>Nur ohne Nachweis, erhalte ich keine
>Versicherungsleistung, damit bin ich der, dem man die "Lange Nase" zeigt.

Du bist der, den man so behandelt, wie es der von Dir abgeschlossene
Versicherungsvertrag vorsieht.

Geh 'ne Runde laufen, sonst kommt es noch zu magengeschwürsbedingten
Folgekosten. Obwohl - macht nix, DIE zahlt ja dann die KK :-)

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Mails bitte nur an ReplyTo, From wird nicht gelesen!

Ernst-Eitel Klaebe

unread,
Apr 11, 2014, 12:32:57 PM4/11/14
to
Könnte man aus § 307 Abs. 1 was machen?


EE

Kurt Guenter

unread,
Apr 13, 2014, 7:45:30 AM4/13/14
to
Thorsten Guenther <spamdelet...@arcor.de> schrieb:

>Es stört mich nur, dass der
>Auftragggeber (Versicherung) sagt: "Ätsch, alle Kosten, die für den
>Nachweis des Versicherungsfalls anfallen, zahlst du, mein lieber
>Versicherungsnehmer".

das ist überall so im Leben. Wenn Du eine Forderung hast, so hast Du
die zu beweisen. Die Kosten dafür trägst Du selber.

Als Kunde würdest Du auch doof gucken, wenn Dir der Handwerker das
Schreiben der Rechnung extra berechnet.

>Nur ohne Nachweis, erhalte ich keine
>Versicherungsleistung, damit bin ich der, dem man die "Lange Nase" zeigt.

für die Auszahlung einer LV muss auch eine Sterbeurkunden herhalten,
die die Erben selber bzw. aus dem Erbe bezahlen müssen.

Kurt Guenter

unread,
Apr 13, 2014, 7:49:41 AM4/13/14
to
Thorsten Guenther <spamdelet...@arcor.de> schrieb:


>Empfinden "Wer einen Nachweis will, soll auch die Kosten tragen".

wenn Du also vom Handwerker oder Lieferanten einen Nachweis in Form
einer Rechnung möchtest, dann bezahlst Du den Aufwand für das
Erstellen?


>Aktuelles Beispiel bei mir: für ein beruflich benötigtes Visum (abhängig
>Beschäftigter) musste ich eine aktuelle Gertsurkunde beibringen. Kostete
>10 Euro, diese wurden aber anstandslos vom Arbeitgeber erstattet.

Logisch, die Firma möchte ja auch, dass Du die Geschäftsreise machst.
Dann hat sie sämtliche Kosten dafür zu tragen.

In deinem Fall möchtest Du die Auszahlung der
Reiserücktrittsversicherung. Und nur auf einen mündlichen Hinweis "ich
bin krank" wird die Versicherung kaum zahlen.

Wolfgang May

unread,
Apr 13, 2014, 9:22:16 AM4/13/14
to
Kurt Guenter <inv...@is.invalid> wrote:
> Thorsten Guenther <spamdelet...@arcor.de> schrieb:
>
>>Es stört mich nur, dass der
>>Auftragggeber (Versicherung) sagt: "Ätsch, alle Kosten, die für den
>>Nachweis des Versicherungsfalls anfallen, zahlst du, mein lieber
>>Versicherungsnehmer".
>
> das ist überall so im Leben. Wenn Du eine Forderung hast, so hast Du
> die zu beweisen. Die Kosten dafür trägst Du selber.

Nein, es ist genau nicht ueberall so im Leben.
Bei Kfz-Haftpflicht- und Gebaeudeversicherungsfaellen (und wahrscheinlich
vielen anderen auch) werden die Gutachterkosten auch erstattet.

> Als Kunde würdest Du auch doof gucken, wenn Dir der Handwerker das
> Schreiben der Rechnung extra berechnet.

Aepfel. Birnen.

Wolfgang

Claus Färber

unread,
Apr 13, 2014, 4:37:53 PM4/13/14
to
On 2014-04-13 11:45:30 +0000, Kurt Guenter said:
> das ist überall so im Leben. Wenn Du eine Forderung hast, so hast Du
> die zu beweisen. Die Kosten dafür trägst Du selber.

Das ist so falsch. Die Kosten für Gutachter, Zeugen, Sachverständige
gehören zu den Prozesskosten, die die unterliegende Partei bezahlt. Vor
einem Prozess muss man in der Regel nichts beweisen.

Claus

Wolfgang Schreiber

unread,
Apr 14, 2014, 5:38:04 AM4/14/14
to
> wenn Du also vom Handwerker oder Lieferanten einen Nachweis in Form
> einer Rechnung möchtest, dann bezahlst Du den Aufwand für das
> Erstellen?

Ja, das ist eingepreist.

Umgekehrt: Wenn Du /keine/ Rechnung möchtest, wird's vielleicht etwas
billiger. ;-)

<wegduck>
Wolfgang

Wolfgang Schreiber

unread,
Apr 14, 2014, 5:35:48 AM4/14/14
to
> Könnte man aus § 307 Abs. 1 was machen?

Wenn Du einen Richter findest, der da eine unangemessene Benachteiligung
draus macht und den Abs. 3 nicht entsprechend würdigt...

Aber wahrscheinlich lehne ich mich jetzt wieder zu weit aus dem Fenster
Wolfgang

Wolfgang Schreiber

unread,
Apr 14, 2014, 5:31:51 AM4/14/14
to
> Aktuelles Beispiel bei mir: für ein beruflich benötigtes Visum (abhängig
> Beschäftigter) musste ich eine aktuelle Gertsurkunde beibringen. Kostete
> 10 Euro, diese wurden aber anstandslos vom Arbeitgeber erstattet.

In Deinem Arbeitsvertrag steht aber sicher /kein/ Passus der Art "Herr
Guenther ist verpflichtet, notwendige Unterlagen für Dienstreisen selbst
beizubringen".

VG
Wolfgang
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