Wolfgang Ottenweller schrieb:
> Harald Hengel schrieb:
>> Die weiterhin offene Frage, wie hoch sind die
>> Wiederbeschaffungskosten für ein Teil, das nicht wiederbeschaffbar
>> ist, zumindest nicht der Form wie die verlorene Sache.
>
> für einen problemlos wiederbeschaffbaren Gegenstand sind die
> Wiederbeschaffungskosten leicht festzustellen. Diese dürften i.d.R.
> nicht wesentlich abweichen von den Beschaffungskosten des
> untergegangenen Gegenstands.
Na sowas aber auch. ;-)
Um die Frage geht es nicht, daher muss man das nicht erwähnen, aber
nett mal drüber geredet zu haben.
>> Ich neige dazu, dass der Schaden im Fall des OP die Kosten sind,
>> die für eine zeitnahe Wiederbeschaffung nötig sind.
>
> Das Neigen nützt nichts, wenn der Gegenstand nicht
> wiederbeschaffbar ist.
Das wäre ein seltener Extremfall.
Eine blaue Mauritius dürfte vermutlich nicht beschaffbar und auch
nicht herstellbar sein.
Die üblichen anderen Sachen, insbesondere bis zu einem Wert von
500Euro sind beschaff- oder in Einzelanfertigung herstellbar.
In der Regel wird es die 500 Euro überschreiten, so dass die
Höchstsumme zum Tragen kommt.
> Ich neige dazu, dass in Ermangelung der Möglichkeit die
> Wiederbeschaffungskosten festzustellen stattdessen die
> Beschaffungskosten des untergegangenen Gegenstands angesetzt werden.
Was ist jetzt der Unterschied zwischen Wiederbeschaffung und
Beschaffung?
Beschaffung, man hatte es vorher nicht, Wiederbeschaffung, man hatte
es vorher, für die Kosten macht es keinen Unterschied.
Für die Praxis macht die Wortspielerei auch keinen Unterschied.
Aber ich schrieb es bereits, angesichts der Unmöglichkeit einen
identischen Gegenstand in absehbarer Zeit zu erwerben, bin ich wie du
der Meinung, dass die mögliche Ersatzbeschaffung zu erstatten, wobei
vor z.B. in der Autohaftplicht üblich, ggf. ein Abzug alt gegen neu
gemacht werden kann.
Im Konkreten Fall sehe ich jedoch keine Aufwertung durch ein Neuteil.
> Sollte ein Richter das anders sehen ist der Transporteur durch die
> Deckelung der Versicherungssumme vor wirtschaftlicher Katastrophe
> geschützt.
Damit schützt sich der Transporteur selbst.
Letztlich ist auch erlaubt jede haftung auszuschliessen.
Das ist eine Frage des abgeschlossenen Vertrages.
>> Da DHL vom Wiederbeschaffungswert spricht,
>
> Sie schreiben von den Wiederbeschaffungs_kosten_. (siehe unten)
Ok, ich sehe es identisch mit Wert.
Wert ist der Preis, den jemand bereit ist auszugeben, das includiert
auch Wege und Transportkosten.
Welchen Unterschied machen Kosten oder Wert?
>> sieht es für den OP, falls er mit DHL versendet hat
>> zumindest recht gut aus.
>
> Das kann man auch anders sehen:
>
> Die Wiederbeschaffungskosten können mangels
> Wiederbeschaffungsmöglichkeit nicht ermittelt werden.
Die Möglichkeit ist eine Neuware zu bestellen.
Das sind die Kosten für einen Ersatz.
> Ersatzweise
> werden die Beschaffungskosten des untergegangenen Gegenstands
> herangezogen.
Und?
> Selbstverständlich die Beschaffungskosten des Versicherungsnehmers,
> also der Verkäufers.
Und das wäre eine neue Felge, weil anders nicht angemessen erhältlich.
> Falls dieser einen Garagenfund für 5 Euro erworben und an einen
> eifrig suchenden Kaufinteressenten für 400 Euro verkauft hat sind
> die Beschaffungskosten 5 Euro zzgl. ein paar Euro für's Benzin beim
> Abholen.
Sorry, das ist völliger Unsinn.
Weil du ein Auto geschenkt bekommen hast, du unschuldig verunfallst
muss man dir 0 Ersatz leisten, weil du das Auto geschenkt bekommen
hast?
Das entspricht sinngemäß deiner Aussage und ist völlig absurd.
Beschaffungskosten sind die Kosten, für du die es beschafft
hast, das hat weder mit Wert noch Wiederbeschaffungskoten zu tun.
Wenn es aktuell etwas zu beschaffen gibt, macht es keinen Unterschied
zwischen Beschaffungs- und Wiederbeschaffungskosten.
> Entgangener Gewinn, entgangene Lebensfreude und ein weiterhin nicht
> fahrbereites Auto sind als mittelbarer Schaden nicht versichert.
Ja, das ist üblich.
Wenn ein Händler kein Ersatzteil vorrätig hat, muss er dir ja keinen
Ersatzwagen stellen.
>> Da DHL vom Wiederbeschaffungswert spricht,
>
> Ich störe mich am Begriff "Wert", da dieser für einen bestimmten
> Gegenstand einen festen Betrag suggeriert.
Der Wert ist der Preis den jemand bereit ist auszugeben.
> Die Wiederbeschaffungskosten können für einen bestimmten Gegenstand
> (auch wenn dieser als aktuelle Massenware reichlich verfügbar ist)
> variabel sein:
Das ist keine Frage.
> Der Einzelhändler sendet diese Kamera an seinen Kunden wieder als
> normales Paket, der Kaufpreis beträgt 600 Euro. Trotzdem ist die
> Kamera ausreichend versichert, denn der Händler könnte sie beim
> Grosshändler für 480 Euro wiederbeschaffen.
Das ist richtig.
> Der Kunde packt das Paket garnicht aus, sondern klebt nur die
> Adresse seines Enkels drauf und schickt das Geburtstagsgeschenk als
> normales Paket gleich weiter. Jetzt ist der gleiche und
> offensichtlich
> unveränderte Gegenstand nicht mehr ausreichend versichert, denn Opa
> hat keine Möglichkeit der Wiederbeschaffung zum Grosshandelspreis.
Auch das ist richtig.
Hat aber wenig mit unserem Fall zu tun.
Die Kamera die du bei A für 150 Euro kaufst, weil du Verkäuferin einen
tollen Ausschnitt hat und du mal reinschauen kannt, wenn sie dir über
den Tresen gereicht wird, kostet nebenan bei B 100 Euro.
Welchen Wert hat deine Kamera, falls unmittelbar nach Kauf ein
Versicherungsfall eintritt?
Solltest du beim Kauf eine Versicherung mit abgeschlossen haben, ist
der Wert 150 Euro, sollte ein Fremder dir die Kamera zerstören und
muss sie ersetzen ist der Wert nur 100 Euro. ;-)
Grüße Harald