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Darf ich jemanden von meinem Grundstück verweisen?

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Peter Lucassen

unread,
Feb 10, 2001, 6:34:13 PM2/10/01
to
Hallo,

Darf ich jemanden der sich auf meinem Grundstück befindet und dort
nichts verloren hat verweisen? Und wie müßte das dann ablaufen?

mfg
Peter

Tobias Huch

unread,
Feb 10, 2001, 10:28:34 PM2/10/01
to
> Darf ich jemanden der sich auf meinem Grundstück befindet und dort
> nichts verloren hat verweisen? Und wie müßte das dann ablaufen?

Ja.
Ganz einfach "Verlassen Sie bitte mein Grundstück".

Wenn die Person nicht verschwindet ... Polizei rufen und Anzeige wegen
Hausfriedensbruch.

Grüße

Tobias


Peter Lucassen

unread,
Feb 11, 2001, 2:43:40 AM2/11/01
to
Hallo Tobias,

Tobias Huch schrieb:

Nun ja, aber was kommt dann dabei raus? Wie wäre denn das Strafmaß, bez.
lacht sich die Justiz bei solchen Sachen nicht tot?

mfg
Peter

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 11, 2001, 5:38:54 AM2/11/01
to
Peter Lucassen <rl2...@gmx.de> gab die nachfolgende Information kund:

>Nun ja, aber was kommt dann dabei raus? Wie wäre denn das Strafmaß, bez.
>lacht sich die Justiz bei solchen Sachen nicht tot?

-> www.rechtliches.de Par. 123 StGB lesen

Praktisch wird da nichts bei rauskommen, wenn das das erste mal ist,
geht sowieso als Privatklageverfahren.

Thorsten

--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
http://www.softnews.de
E-Mail: Kuxx...@softnews.de (Del xxx)

Peter Lucassen

unread,
Feb 11, 2001, 5:57:24 AM2/11/01
to
Hallo Thorsten,

Thorsten Kuthe schrieb:

> -> www.rechtliches.de Par. 123 StGB lesen

Danke, dann kann ich ja getrost alles vergessen. Mich wollte die Mutter
meiner Freundin wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Da ich aber ihrer
Aufforderung zu gehen nachgekommen bin gibts auch keine Straftat.

mfg
Peter

Lars Friedrich

unread,
Feb 11, 2001, 6:04:05 AM2/11/01
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> schrieb:

Wenn das Grundstück vom Berechtigten gegen das beliebige Betreten durch
andere Personen in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende
Schutzwehre gesichert ist. [^1]

--
[^1] 28 Wessels, BT 1, Rn. 582; Müller-Christmann, JuS 1987, 19; Bloy, JR
1986, 80.

Tobias Huch

unread,
Feb 11, 2001, 7:36:06 AM2/11/01
to
> Danke, dann kann ich ja getrost alles vergessen. Mich wollte die Mutter
> meiner Freundin wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Da ich aber ihrer
> Aufforderung zu gehen nachgekommen bin gibts auch keine Straftat.

Jep ...

jedoch .. in den USA dürfte man dich erschießen.
Aber was will man von einem Land halten, dass einen Mörder als Präsidenten
hat.


Wolfgang Kopp

unread,
Feb 11, 2001, 9:01:00 AM2/11/01
to
th...@t-online.de (Tobias Huch) schrieb:

> jedoch .. in den USA dürfte man dich erschießen.

Das hängt sicher vom Bundesstaat ab. :-)

> Aber was will man von einem Land halten, dass einen Mörder als Präsidenten
> hat.

Wen hat er denn ermordet?

BTW möchte ich dich auf § 103 StGB hinweisen, du hast dich soeben
strafbar gemacht. Aber sei beruhigt: Die Tat wird nur unter den
Voraussetzungen des § 104a StGB verfolgt. ;-)

--
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Dominik Boecker

unread,
Feb 11, 2001, 9:32:52 AM2/11/01
to
Tobias Huch <th...@t-online.de> wrote:

> Wenn die Person nicht verschwindet ... Polizei rufen und Anzeige wegen
> Hausfriedensbruch.

Warum stürzt ihr Euch alle auf das StGB? Was ist denn z.B. mit § 1004
BGB?

Dominik
--
Dominik Boecker schrieb:
> Wer das Posting ganz liest, ist im Vorteil...
Was meinst Du mit Posting ganz ...?
roland kuehne im September in d.r.o.

Thomas Hagenbucher

unread,
Feb 11, 2001, 9:59:48 AM2/11/01
to

Dominik Boecker schrieb:

> Tobias Huch <th...@t-online.de> wrote:
>
> > Wenn die Person nicht verschwindet ... Polizei rufen und Anzeige wegen
> > Hausfriedensbruch.
>
> Warum stürzt ihr Euch alle auf das StGB? Was ist denn z.B. mit § 1004
> BGB?
>

oder § 12 Gbg?

Tom


Klaus Opel

unread,
Feb 11, 2001, 3:18:43 AM2/11/01
to
Hallo Tobias,

>... Polizei rufen und Anzeige wegen >Hausfriedensbruch.

was aber nur geht, wenn das Grundstück "umfriedet" ist.

Andernfalls wird man sich wohl mit privatrechtlichem
Unterlassungsanspruch begnügen müssen.

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 11, 2001, 10:58:45 AM2/11/01
to
ko...@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp) gab die nachfolgende
Information kund:

>Wen hat er denn ermordet?


>
>BTW möchte ich dich auf § 103 StGB hinweisen, du hast dich soeben
>strafbar gemacht. Aber sei beruhigt: Die Tat wird nur unter den
>Voraussetzungen des § 104a StGB verfolgt. ;-)

Da waer ich mir nicht so sicher, es ging hier doch um eine politische
Meinungsaeusserung, so dass bei der Auslegung des 103 Art. 5 zu
beachten ist, das keonnte die Strafbarkeit entfallen lasssen -
Stichwort Soldaten sind Moerder.

Lars Friedrich

unread,
Feb 11, 2001, 11:38:34 AM2/11/01
to
dominik...@gmx.de (Dominik Boecker) schrieb:

>> Wenn die Person nicht verschwindet ... Polizei rufen und Anzeige wegen
>> Hausfriedensbruch.
>Warum stürzt ihr Euch alle auf das StGB?

Wer ist denn 'ihr'?

>Was ist denn z.B. mit § 1004 BGB?

Das Grundstück wird beeinträchtigt?
Ich denke, dass dem Grundstück das wirklich egal ist, wieviele Leute da
herum stehen...

--
"Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man
hören will."
Kathinka Diehl, de.soc.recht.misc, <9deq6too06ia8o833lt0ak3bsumb3d2u75@
4ax.com>

Wolfgang Allinger

unread,
Feb 11, 2001, 10:20:00 AM2/11/01
to

On 11 Feb 01 at group /de/soc/recht/misc in article
<9660qa$g4p$04$1...@news.t-online.com>
<th...@t-online.de> (Tobias Huch) wrote:

>Jep ...
>
>jedoch .. in den USA dürfte man dich erschießen.
>Aber was will man von einem Land halten, dass einen Mörder als
>Präsidenten hat.


Jedoch bei uns kann man so einen Blödsinn schreiben.
Du hast eine merkwürdige Auffassung.
Merkst Du überhaupt noch was?

Kopfschüttelnd Wolfgang

--
FORTHing @ work | *Cheap* ...pick any
Dipl.-Ing. Wolfgang Allinger | *Fast* *Good* ... *two* of them
Germany ------------------------------------
## KreuzPunkt v3.12d R ## | reply address set

Dominik Boecker

unread,
Feb 11, 2001, 1:42:27 PM2/11/01
to
Lars Friedrich <lars.fr...@generalmail.net> wrote:

> dominik...@gmx.de (Dominik Boecker) schrieb:
> >> Wenn die Person nicht verschwindet ... Polizei rufen und Anzeige wegen
> >> Hausfriedensbruch.
> >Warum stürzt ihr Euch alle auf das StGB?
>
> Wer ist denn 'ihr'?

Die, die bisher geantwortet hatten.

> >Was ist denn z.B. mit § 1004 BGB?
>
> Das Grundstück wird beeinträchtigt?

<cite Palandt 55. Aufl. Rn. 5 zu 1004:>
Hauptanwendung bei Grundstücken: Betreten dch Menschen (über Hausverbote
vgl BGH NJW 80, 700 u Nürnb BB 82, 1505 [unzul für
Testkäufer/beobachter], LG Münst NJW 78, 1329 [unzul für Reporter bei
Sportveranstaltg])
</cite>

> Ich denke, dass dem Grundstück das wirklich egal ist, wieviele Leute da
> herum stehen...

Dem Grundstück: Ja. Dem Eigentümer/anderen Berechtigten: evtl: Nein.

Dominik
--
Bekommst Du eMails mit .exe und anderen Attachments? Freust Du dich über
Weiterleitungen mit >>>>>> am Anfang? Letzte Woche drei HOAX-Warnungen
bekommen? Willst Du die Absender darauf aufmerksam machen? Ja? Dann gib
ihnen die Adresse: <http://www.dominik-boecker.de/emails/index.html>

Dominik Boecker

unread,
Feb 11, 2001, 1:42:29 PM2/11/01
to
Thomas Hagenbucher <Hagen...@hotmail.com> wrote:

> oder § 12 Gbg?

Gbg? Klärst Du mich auf?

*GrundstücksbetretensGesetz*?

Dominik
--
Ich bin Mitglied der No-To-Fu-Sekte. Wir wollen durch einfache
Regeln Netizien vor dem ewigen Flame-War und dem LARTzebub
retten. Mehr dazu unter: <http://learn.to/quote>

Thomas Hagenbucher

unread,
Feb 11, 2001, 2:26:59 PM2/11/01
to

Dominik Boecker schrieb:

> Thomas Hagenbucher <Hagen...@hotmail.com> wrote:
>
> > oder § 12 Gbg?
>
> Gbg? Klärst Du mich auf?
>
> *GrundstücksbetretensGesetz*?
>

[ x ] Du bist richtig gut! Der Mann denkt mit

Repekt.

Ich hatte das eigentlich geschrieben weil ich mit dem Verweis auf
irgendeinen § gar nix anfangen kann. Wenn Du wenigstens ein Stichwort
dazuschreiben würdes, dann könnt ich (und bestimmt auch viele andere)
entscheiden ob ich weitere Infos dazu suche oder es gut sein lasse.

Nen schönen Abend noch

Tom

Andreas Impekoven

unread,
Feb 11, 2001, 2:37:55 PM2/11/01
to
Hagen...@hotmail.com (Thomas Hagenbucher) schrieb:

>[ x ] Du bist richtig gut! Der Mann denkt mit
>
>Repekt.
>
>Ich hatte das eigentlich geschrieben weil ich mit dem Verweis auf
>irgendeinen § gar nix anfangen kann. Wenn Du wenigstens ein Stichwort
>dazuschreiben würdes, dann könnt ich (und bestimmt auch viele andere)
>entscheiden ob ich weitere Infos dazu suche oder es gut sein lasse.

*g* Das Stichwort zu Gesetzestexten lautet grundsätzlich:
http://www.rechtliches.de, es sei denn, es wird anders angegeben
(Stimmt´s , Mark?)

Grüße Andreas
--
Andreas Impekoven, Jahnstr. 57, D-55257 Budenheim

Dominik Boecker

unread,
Feb 11, 2001, 3:31:50 PM2/11/01
to
Thomas Hagenbucher <Hagen...@hotmail.com> wrote:

> Dominik Boecker schrieb:
>
> > Thomas Hagenbucher <Hagen...@hotmail.com> wrote:
> >
> > > oder § 12 Gbg?
> >
> > Gbg? Klärst Du mich auf?
> >
> > *GrundstücksbetretensGesetz*?
> >
>
> [ x ] Du bist richtig gut! Der Mann denkt mit

:-)

> Repekt.

Yippiehhhh! Ich bin gelobt worden! :-)))

> Ich hatte das eigentlich geschrieben weil ich mit dem Verweis auf
> irgendeinen § gar nix anfangen kann.

:-(

> Wenn Du wenigstens ein Stichwort
> dazuschreiben würdes, dann könnt ich (und bestimmt auch viele andere)

1004 BGB: <http://www.rechtliches.de/>

> § 1004
> (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder
> Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von
> dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere
> Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung
> klagen.

Beeinträchtigung ist hier das (unbefugte) Betreten eines Grundstückes.

> entscheiden ob ich weitere Infos dazu suche oder es gut sein lasse.

OK. Ich werde versuchen mich in Zukaunft daran zu halten und
"laienkompatibel" zu schreiben. :^)

Dominik, trotzdem kein Anwalt


--
Bekommst Du eMails mit .exe und anderen Attachments? Freust Du dich über
Weiterleitungen mit >>>>>> am Anfang? Letzte Woche drei HOAX-Warnungen

bekommen? Bist Du gegen solche Unsitten? Dann gib ihnen die Adresse:
<http://www.dominik-boecker.de/emails/index.html>, da wird geholfen.

Tobias Huch

unread,
Feb 11, 2001, 3:55:15 PM2/11/01
to
> Jedoch bei uns kann man so einen Blödsinn schreiben.
> Du hast eine merkwürdige Auffassung.
> Merkst Du überhaupt noch was?

Wieso Blödsinn?
Bush II ist Rekordhalter bei Ermordungen durch den
E-Stuhl/Giftspritze/Gaskammer

Das so einer Präsident wird, ist schlimm !


Thomas Hagenbucher

unread,
Feb 11, 2001, 3:58:46 PM2/11/01
to

Dominik Boecker schrieb:

> > > Gbg? Klärst Du mich auf?
> > >
> > > *GrundstücksbetretensGesetz*?
> > >
> >
> > [ x ] Du bist richtig gut! Der Mann denkt mit
>
> :-)
>
> > Repekt.
>
> Yippiehhhh! Ich bin gelobt worden! :-)))
>

Gern geschehen hast Du Dir redlich verdient. Ich habe mit Fragen wie was isn
Gbg?? gerechnet.

Tom

Klaus Opel

unread,
Feb 11, 2001, 5:02:23 PM2/11/01
to
Hallo Thorsten,

>das keonnte die Strafbarkeit entfallen lasssen -
>Stichwort Soldaten sind Moerder.

hier wurde die Strafbarkeit nur deshalb verneint, weil dieser Äusserung
ein konkreter Bezug auf eine bestimmte Gruppe fehlte.

Schon bei "Soldaten der Bundeswehr" hätte es wohl anders ausgesehen.

Dominik Boecker

unread,
Feb 11, 2001, 6:12:12 PM2/11/01
to
Thomas Hagenbucher <Hagen...@hotmail.com> wrote:

> Gern geschehen hast Du Dir redlich verdient.

*Auf die Schulter klopf* :-)

> Ich habe mit Fragen wie was isn
> Gbg?? gerechnet.

Glaubst Du wirklich, daß Leute, die mit Jura zu tun haben so
phantasielos sind? :-((

F'up2p, weil nicht ganz OnTopic
Dominik
*StudierenSieJura,wirsetzenIhrerPhantasiekeineGrenzen*
--
"Apple Computer. Proudly going out of business since 1976."
Christian Feldhaus in dcsmm
<1eku127.knxm2h19hb22iN%cfn...@feldhausnet.de>

Heiko Nock

unread,
Feb 11, 2001, 3:25:33 PM2/11/01
to
In article <7vgZz...@naranek.camelot.de>, Wolfgang Kopp wrote:

>> jedoch .. in den USA dürfte man dich erschießen.
>Das hängt sicher vom Bundesstaat ab. :-)
>> Aber was will man von einem Land halten, dass einen Mörder als Präsidenten
>> hat.
>Wen hat er denn ermordet?

Gemeint sind wohl die Kandidaten in der Todeszelle.

--
Ciao, Heiko...

Mark Güthling

unread,
Feb 12, 2001, 3:34:10 AM2/12/01
to
Den wollte die Mehrheit ja auch nicht. Gore hat etwa 500.000 Stimmen
Vorsprung gehabt. Nur leider ist das amerikanische Wahlsystem ziemlich
besch.... eiden !

Mark


Thorsten Kuthe

unread,
Feb 12, 2001, 5:20:43 AM2/12/01
to
Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> gab die nachfolgende Information
kund:

>>das keonnte die Strafbarkeit entfallen lasssen -


>>Stichwort Soldaten sind Moerder.
>
>hier wurde die Strafbarkeit nur deshalb verneint, weil dieser Äusserung
>ein konkreter Bezug auf eine bestimmte Gruppe fehlte.

Das BVerfG eiert in dem Urteil (mal wieder) herum. In der Tat wird
behauptet, der Begriff Moerder deute auf die Vergangenheit und es sei
nicht klar, dass die Soldaten der Bundeswehr gemeint sind.
An anderer Stelle wird jedoch argumentiert, dass nicht auszuschliessen
sei, dass die Bereitschaft zur Kriegsdienstverweigerung gefoerdert
werden soll, also auf Art. 5 rekurriert. Es gibt noch weitere
Entscheidungen, wo das BVerfG Art. 5 einen sehr weiten Geltungsbereich
im Rahmen des 193 StGB eingeraeumt hat. Wie ich gerade der
Kommentierung von Troendle beim Ueberfliegen entnehmen konnte, sind
die Strafrechtler darueber wohl ziemlich erbost, selten so polemische
Aussagen in einem Kommentar gelesen.

Andreas Schmidt

unread,
Feb 12, 2001, 5:46:41 AM2/12/01
to
Hallo Klaus,

verstehe ich Deine Antwort (und die von LArs, der ähnlich geantwortet
hat) richtig, dass das Betreten fremder Grundstücke nur dann
Hausfriedensbruch ist, wenn es eingezäunt ist ?

Heisst das, dass

a) das Betreten eines nicht eingezäunten Grundstückes NICHT verboten ist

b) das Betreten eines solchen Grundstückes nicht verboten werden kann ?

Ich dachte immer, dass mein Eigentum mein Eigentum bleibt, auch wenn
ich es nicht schütze. AFAIK ist z.B mein verlorener 100 DM Schein immer
nioch mein Eigentum, auch wenn er sich temporär im Besitze einer
anderen Person befindet. AFAIK ist es sogar Diebstahl, wenn man gefunde
Dinge behält

Beste Grüsse
Andreas


Sent via Deja.com
http://www.deja.com/

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 12, 2001, 8:39:35 AM2/12/01
to
Andreas Schmidt <andreas...@my-deja.com> gab die nachfolgende
Information kund:

>verstehe ich Deine Antwort (und die von LArs, der ähnlich geantwortet


>hat) richtig, dass das Betreten fremder Grundstücke nur dann
>Hausfriedensbruch ist, wenn es eingezäunt ist ?
>
>Heisst das, dass
>
>a) das Betreten eines nicht eingezäunten Grundstückes NICHT verboten ist

Du musst zwischen Zivilrecht und Strafrecht trennen.
Strafrecht: spricht vom befriedeten Besitztum. Das erfordert
allerdings nicht, dass da ein Zaun drum sein muss, es muss nur
erkennbar ein abgegrenztes Privatgrundstueck sein.

Zivilrechtlich ist diese Frage unerheblich, es besteht immer der
Anspruch aus 1004.

>b) das Betreten eines solchen Grundstückes nicht verboten werden kann ?

s.o.

>Ich dachte immer, dass mein Eigentum mein Eigentum bleibt, auch wenn
>ich es nicht schütze.

Natuerlich.

>AFAIK ist z.B mein verlorener 100 DM Schein immer
>nioch mein Eigentum, auch wenn er sich temporär im Besitze einer
>anderen Person befindet. AFAIK ist es sogar Diebstahl, wenn man gefunde
>Dinge behält

Hausfriedensbruch an deinem 100 DM Schein wird nur verdammt kleinen
Leuten moeglich sein :-) Deine Annahme ist schon richtig, wobei sich
beim Diebstahl die Frage stellt, inwiefern noch Gewahrsam bestand, als
dieser gefunden wurde. Das haengt von der Konstellation ab, ansonsten
ist es Unterschlagung.

> Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote:
>> Hallo Tobias,

Wenn ich noch dezent auf http://lern.to/quote hinweisen duerfte.

Message has been deleted

Christian E. Naundorf

unread,
Feb 12, 2001, 8:56:59 AM2/12/01
to

Thorsten Kuthe schrieb:

> Wie ich gerade der
> Kommentierung von Troendle beim Ueberfliegen entnehmen konnte, sind
> die Strafrechtler darueber wohl ziemlich erbost, selten so polemische
> Aussagen in einem Kommentar gelesen.

Sehr richtig. Woraus Du zwanglos entnehmen kannst, dass die
Generalisierung "Die Strafrechtler" hier überhaupt nicht
passt, sondern der Herr Ministerialrat a. D. mal etwas Dampf
ablassen musste ...

Das Urteil des BVerfG in dieser Frage war *richtig*

*DUCK*

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"In der Diktatur darf man nicht sagen, was man will.
In der Demokratie darf man, aber keiner hört zu." (unbek.)


Andreas Schmidt

unread,
Feb 12, 2001, 10:54:28 AM2/12/01
to
Hallo Thorsten,

> Wenn ich noch dezent auf http://lern.to/quote hinweisen duerfte.

Darfst Du, brauchst Du aber nicht, ToFu mag ich auch nicht, war ein
reines Versehen, da ich den Beitrag eilig zwischen zwei Excelsheets
geschrieben habe

Beste Grüsse
Andreas

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 12, 2001, 11:09:50 AM2/12/01
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> gab die nachfolgende
Information kund:

>> Wie ich gerade der


>> Kommentierung von Troendle beim Ueberfliegen entnehmen konnte, sind
>> die Strafrechtler darueber wohl ziemlich erbost, selten so polemische
>> Aussagen in einem Kommentar gelesen.
>
>Sehr richtig. Woraus Du zwanglos entnehmen kannst, dass die
>Generalisierung "Die Strafrechtler" hier überhaupt nicht
>passt, sondern der Herr Ministerialrat a. D. mal etwas Dampf
>ablassen musste ...

Er hat aber noch zahllose andere zitiert und ich meine mich zu
erinnern, dass es nicht das erste mal ist. Ausserdem: Es gibt doch
sowieso nur ganz wenige Strafrechtler, man nehme einfach alle
Paragraphen, multipliziere sie sagen wir mit 5 dazu vertretenen
Meinungen, teile das durch 10 (jeder Prof. sagt zu 10 Paragraphen im
Schnitt was) und das noch durch 2, weil die Haelfe inzwischen
verstorben ist und schon hat man die noch lebenden Strafrechtler :-)

>Das Urteil des BVerfG in dieser Frage war *richtig*
>
>*DUCK*

Ohoh, ich sehe schon die Mailbomben aufschlagen :-)

Heiko Nock

unread,
Feb 12, 2001, 7:10:06 AM2/12/01
to
In article <968eug$nri$1...@nnrp1.deja.com>, Andreas Schmidt wrote:

>verstehe ich Deine Antwort (und die von LArs, der ähnlich geantwortet
>hat) richtig, dass das Betreten fremder Grundstücke nur dann
>Hausfriedensbruch ist, wenn es eingezäunt ist ?

Es muß sich um umfriedetes Besitztum handeln. Ein Zaun ist da
hilfreich.

>Heisst das, dass
>a) das Betreten eines nicht eingezäunten Grundstückes NICHT verboten ist

Exakt.

>b) das Betreten eines solchen Grundstückes nicht verboten werden kann ?

Natürlich kann es verboten werden. Es ist nur nicht von vorneherein
verboten.

>Ich dachte immer, dass mein Eigentum mein Eigentum bleibt, auch wenn
>ich es nicht schütze. AFAIK ist z.B mein verlorener 100 DM Schein immer
>nioch mein Eigentum, auch wenn er sich temporär im Besitze einer
>anderen Person befindet.

Ja.

>AFAIK ist es sogar Diebstahl, wenn man gefunde Dinge behält

Nein. Allenfalls Unterschlagung.

--
Ciao, Heiko...

Christian E. Naundorf

unread,
Feb 13, 2001, 6:31:30 AM2/13/01
to

Thorsten Kuthe schrieb:

> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> gab die nachfolgende
> Information kund:
>
> >> Wie ich gerade der
> >> Kommentierung von Troendle beim Ueberfliegen entnehmen konnte, sind
> >> die Strafrechtler darueber wohl ziemlich erbost, selten so polemische
> >> Aussagen in einem Kommentar gelesen.
> >
> >Sehr richtig. Woraus Du zwanglos entnehmen kannst, dass die
> >Generalisierung "Die Strafrechtler" hier überhaupt nicht
> >passt, sondern der Herr Ministerialrat a. D. mal etwas Dampf
> >ablassen musste ...
>
> Er hat aber noch zahllose andere zitiert und ich meine mich zu
> erinnern, dass es nicht das erste mal ist.

Spass beiseite. Ich habe es oft genug gesagt und wiederhole
es gerne nochmal: das BVerfG hat in dieser Entscheidung
nichts anderes getan als die buchstäblich jahrhundertealte
Rechtsprechung des Reichsgerichtes und des Bundesgerichts-
hofes (Strafsachen) zur Kollektivbeleidigung konsequent
anzuwenden.

Warum sich _ausgerechnet_ die Strafrechtler darüber
erbosen (falls sie es denn tun), kann ich _wirklich_
nicht verstehen.

Aber wie so oft bei Themen, die einem nahe gehen:
hört man gar nicht mehr richtig hin. Geht mir ja
leider auch so, wem nicht.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo


Mark Obrembalski

unread,
Feb 13, 2001, 3:38:18 PM2/13/01
to
Andreas Impekoven alias <Andreas....@gmx.li> schrieb:

>*g* Das Stichwort zu Gesetzestexten lautet grundsätzlich:
>http://www.rechtliches.de, es sei denn, es wird anders angegeben
>(Stimmt´s , Mark?)

Freilich.

Love and Peace,
Mark

--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.rechtliches.de (Weiterleitung)
oder
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/Gesetze.html (direkt)

Mark Obrembalski

unread,
Feb 13, 2001, 3:44:34 PM2/13/01
to
Heiko Nock alias <zif...@wtal.de> schrieb:

>>b) das Betreten eines solchen Grundstückes nicht verboten werden kann ?
>
>Natürlich kann es verboten werden. Es ist nur nicht von vorneherein
>verboten.

Man beachte jedoch Bestimmungen wie § 14 BWaldG, die das Betreten
ausdrücklich erlauben. Dagegen kommt der Eigentümer nicht an.

Wolfgang Allinger

unread,
Feb 13, 2001, 5:25:00 PM2/13/01
to

On 11 Feb 01 at group /de/soc/recht/misc in article
<966u26$te8$02$1...@news.t-online.com>
<th...@t-online.de> (Tobias Huch) wrote:

So ist allerdings das Rechtssystem der USA. Und er ist (mehr oder
weniger) demokratisch gewählt worden. Das nicht alle dieses
Rechtsverständnis haben, kannst Du den Amerikanern und Bush nicht
vorwerfen. Mir gefällt nicht automatisch alles, was amerikanisch ist,
aber Deine Einstellung gefällt mir ebenfalls nicht.

Ich hab allerdings weder Zeit noch Lust, mit Dir über Deine Verbohrtheit
zu diskutieren, zumal Politik hier eher leicht OT ist.

Tschüß Wolfgang

Andreas Rosenbach

unread,
Feb 14, 2001, 12:28:30 PM2/14/01
to
On Wed, 14 Feb 2001 10:47:45 +0100, Holger Hirschfeld
<hirsc...@gmx.de> wrote:

>Abgesehen davon bezweifele ich, daß Mr. bush auch nur ein einziges Mal
>selbst aktiv eine Hinrichtung vollzogen hat. Insofern - IANAL - kann
>er schon deshalb kein Mörder sein.

Zumindestens StGB (§26) sieht es anders:
Anstifter sei dem Täter gleich.
Meine moralische Vorstellungen sagen auch ungefaehr das Gleiche.

Damit kein Missverstaendnis aufkommt: ich unterscheide schon Mord und
Hinrichtung. Aber aktiv/passiv-Unterschied verneie ich.

MfG
ar

Christian E. Naundorf

unread,
Feb 14, 2001, 1:00:42 PM2/14/01
to

Holger Hirschfeld schrieb:

> Abgesehen davon bezweifele ich, daß Mr. bush auch nur ein einziges Mal
> selbst aktiv eine Hinrichtung vollzogen hat. Insofern - IANAL - kann
> er schon deshalb kein Mörder sein.

_Das_ ist allerdings (gottlob und sinnvollerweise) nun
überhaupt kein Argument, weder nach deutschem Strafrecht
noch nach sonst irgendeinem. Sogar nach US-amerikanischem
Recht soll es mittelbare Täterschaft geben, sagt man.

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 15, 2001, 3:47:39 AM2/15/01
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> gab die nachfolgende
Information kund:

>_Das_ ist allerdings (gottlob und sinnvollerweise) nun


>überhaupt kein Argument, weder nach deutschem Strafrecht
>noch nach sonst irgendeinem. Sogar nach US-amerikanischem
>Recht soll es mittelbare Täterschaft geben, sagt man.

Na, ob die solch abenteuerlustige Konstruktionen wie die mittelbare
Taeterschaft beim volldeliktisch handelnden Vormann kraft
organisierten Machtapparates kennen, ich weiss nicht ;-)

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 15, 2001, 3:47:28 AM2/15/01
to
Andreas....@topmail.de (Andreas Rosenbach) gab die nachfolgende
Information kund:

>>Abgesehen davon bezweifele ich, daß Mr. bush auch nur ein einziges Mal


>>selbst aktiv eine Hinrichtung vollzogen hat. Insofern - IANAL - kann
>>er schon deshalb kein Mörder sein.
>
>Zumindestens StGB (§26) sieht es anders:
>Anstifter sei dem Täter gleich.
>Meine moralische Vorstellungen sagen auch ungefaehr das Gleiche.
>
>Damit kein Missverstaendnis aufkommt: ich unterscheide schon Mord und
>Hinrichtung. Aber aktiv/passiv-Unterschied verneie ich.

Aktiv / Passiv <> Taeter - Anstifter
Aktiv - Passiv ist die Unterscheidung Tun / Unterlassen (Par. 13
StGB), der Anstifter muss nach h. M. hingegen etwas tun, naemlich
aktiv jemanden bestimmen.

Christian E. Naundorf

unread,
Feb 15, 2001, 5:36:50 PM2/15/01
to

Thorsten Kuthe schrieb:


>
> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> gab die nachfolgende
> Information kund:
>
> >_Das_ ist allerdings (gottlob und sinnvollerweise) nun
> >überhaupt kein Argument, weder nach deutschem Strafrecht
> >noch nach sonst irgendeinem. Sogar nach US-amerikanischem
> >Recht soll es mittelbare Täterschaft geben, sagt man.
>
> Na, ob die solch abenteuerlustige Konstruktionen wie die mittelbare
> Taeterschaft beim volldeliktisch handelnden Vormann kraft
> organisierten Machtapparates kennen, ich weiss nicht ;-)

Jetzt erzähl mir bloß noch, Du hältst die Verurteilung
von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates
wegen Totschlages in mittelbarer Täterschaft für
falsch?!?

Florian Kleinmanns

unread,
Feb 16, 2001, 2:00:56 PM2/16/01
to
Holger Hirschfeld wrote:
>
> Hi,

> >Das so einer Präsident wird, ist schlimm !
> Ack.
> Aber Mord und Hinrichtung ist nunmal nicht dasselbe. (auch wenn es
> dich noch so sehr wurmt). Abgesehen davon; andere Länder, andere
> Sitten. Im nahen Osten werden Dieben Extremitäten amputiert, in den
> USA werden Mörder getötet. So hat jedes Land seine Folklore.

Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
Hinrichtungen nicht zutrifft? Oder siehst Du irgendwelche RF-Gründe?
Vielleicht §34? Höchstens würde ich noch §20 bei
Schuldausschließungsgründen akzeptieren.

Grüße
Florian

Andreas Impekoven

unread,
Feb 16, 2001, 2:09:30 PM2/16/01
to
florian.k...@gmx.de (Florian Kleinmanns) schrieb:

>Holger Hirschfeld wrote:
>> Aber Mord und Hinrichtung ist nunmal nicht dasselbe. (auch wenn es
>> dich noch so sehr wurmt). Abgesehen davon; andere Länder, andere
>> Sitten. Im nahen Osten werden Dieben Extremitäten amputiert, in den
>> USA werden Mörder getötet. So hat jedes Land seine Folklore.
>
>Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
>Hinrichtungen nicht zutrifft?

Einmal unabhängig von §§ 3 ff. StGB, welches Mordmerkmal siehst Du denn
erfüllt?

Wir hätten Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier
oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit
gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen
oder zu verdecken zur Auswahl...

Grüße Andreas, sicherlich keinen StGB-Kommentar zu "grausam" befragend
--
Andreas Impekoven, Jahnstr. 57, D-55257 Budenheim

Florian Kleinmanns

unread,
Feb 16, 2001, 2:23:41 PM2/16/01
to
Andreas Impekoven wrote:
>
> florian.k...@gmx.de (Florian Kleinmanns) schrieb:
>
> >Holger Hirschfeld wrote:
> >> Aber Mord und Hinrichtung ist nunmal nicht dasselbe. (auch wenn es
> >> dich noch so sehr wurmt). Abgesehen davon; andere Länder, andere
> >> Sitten. Im nahen Osten werden Dieben Extremitäten amputiert, in den
> >> USA werden Mörder getötet. So hat jedes Land seine Folklore.
> >
> >Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
> >Hinrichtungen nicht zutrifft?
>
> Einmal unabhängig von §§ 3 ff. StGB, welches Mordmerkmal siehst Du denn
> erfüllt?
>
> Wir hätten Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier
> oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit
> gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen
> oder zu verdecken zur Auswahl...

Bei George W. Busch? Fast alle.
Mordlust - hast du mal ein Foto von ihm gesehen, wie er zufrieden
grinsend die Dokumente für die Hinrichtung unterzeichnet?
zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - auf den Fotos ist meist nur
sein Kopf drauf, darum bin ich mir nicht ganz sicher
Habgier - nach Macht, Hinrichtungen als Mittel zur Erhaltung dieser
sonst aus niedrigen Beweggründen - z.B. Rassenhass
heimtückisch - das gerade nicht, das Opfer weiß ja schon lange vorher,
dass es ermordet wird
grausam - klar, aber dazu musst du deine Strafrechtskommentare selber
lesen. Alternativ auch der Jahresbericht 1999 von amnesty international
mit gemeingefährlichen Mitteln - Gas?
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken -
Bestechlichkeit im Amt uvm

Grüße
Florian

Andreas Impekoven

unread,
Feb 16, 2001, 2:27:22 PM2/16/01
to
florian.k...@gmx.de (Florian Kleinmanns) schrieb:

>Andreas Impekoven wrote:
>> >Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
>> >Hinrichtungen nicht zutrifft?
>>
>> Einmal unabhängig von §§ 3 ff. StGB, welches Mordmerkmal siehst Du
>> denn erfüllt?

>Bei George W. Busch? Fast alle.
>..[Dezidierte Darlegung]...

Zum Glück bin ich kein Strafrechtler ;)

Grüße Andreas

Thorsten Kuthe

unread,
Feb 16, 2001, 4:46:49 PM2/16/01
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> gab die nachfolgende
Information kund:

>Jetzt erzähl mir bloß noch, Du hältst die Verurteilung


>von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrates
>wegen Totschlages in mittelbarer Täterschaft für
>falsch?!?

Im Zivilrecht haette ich keine Probleme, da gilt wo ein Mittel da ein
Weg. Aber im Strafrecht geht es nun einmal haerter zu und da habe ich
doch dogmatische Bedenken, was die Konstruktion des Taeters hinter dem
Taeter in diesen Faellen angeht. Tatherrschaft? Ja wie sollen die denn
garantieren, dass tatsaechlich der Schuetze X den Finger am Abzug
umlegt und nicht der oder sonst wer in der Befehlskette irgendwo mal
etwas lascher handelt? Beherrscht der Staatschef (um es zu
vereinfachen) wirklich in der Diktatur alle Untergebenen? Dann ist er
fuer alle Delikte verantwortlich, weil er sie eben beherrscht. Sehr
unwahrscheinlich, sehr konstruiert, sehr nahe an nulla poena...
Letztlich ist doch das Problem, es fehlt an einem Tatbestand fuer
solche Vergehen im nationalen Strafrecht, da es dann auch noch die
tollen Probleme mit Rueckwirkung, etc. gibt, gehoert das IMHO vor ein
internationales Tribunal.
Also moralisch: geht iO
Rechtlich: zweifelhaft.

Heiko Nock

unread,
Feb 16, 2001, 2:53:08 PM2/16/01
to
In article <3A8D78E7...@gmx.de>, Florian Kleinmanns wrote:

>> dich noch so sehr wurmt). Abgesehen davon; andere Länder, andere
>> Sitten. Im nahen Osten werden Dieben Extremitäten amputiert, in den
>> USA werden Mörder getötet. So hat jedes Land seine Folklore.
>Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
>Hinrichtungen nicht zutrifft?

Weil das StGB in den USA nicht gilt. Unsere Verfassung übrigens auch
nicht.

--
Ciao, Heiko...

Heiko Nock

unread,
Feb 16, 2001, 10:45:33 PM2/16/01
to
In article <3A8D78E7...@gmx.de>, Florian Kleinmanns wrote:

>> dich noch so sehr wurmt). Abgesehen davon; andere Länder, andere
>> Sitten. Im nahen Osten werden Dieben Extremitäten amputiert, in den
>> USA werden Mörder getötet. So hat jedes Land seine Folklore.
>Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
>Hinrichtungen nicht zutrifft?

Weil das StGB in den USA grundsätzlich nicht gilt.

Christian E. Naundorf

unread,
Feb 17, 2001, 6:59:06 AM2/17/01
to

Heiko Nock schrieb:

Och Heiko. Trotzdem hat die Verfassung der USA durchaus
vergleichbare Gewährleistungen wie unsere, und trotzdem
ist auch in den USA bzw. ihren Bundesstaaten Mord und
Totschlag unter Strafe gestellt.

Was soll also dieser dämliche Einwurf zur Sache beitragen?

Peter Lucassen

unread,
Feb 17, 2001, 10:17:12 AM2/17/01
to
Hallo Hans,

"RA Hans U. Geisler" schrieb:

> Ich vermute mal, Deine Frage zielt nicht darauf, "wie ist denn so die
> allgemeine Rechtslage" sondern Du fragst:
>
> Darf ich so einen Menschen am Kragen packen & von meinem Grundstück
> schleifen?

Nun, nicht direkt, aber dieser Gedanke ist mir schon gekommen.



> Ja, Du darft, § 858, 859 Abs. 2 BGB.
> Eine kurzfristige vorherige höfliche Aufforderung ist allerdings nie
> fehl am Platze.
>
> Darfst Du übrigens sogar dann, wenn Du nicht Eigentümer bist, sondern
> nur Mieter, Pächter oder so oder ein Freund eines Mieters oder Pächters
> oder der Begleiter eines Freundes eines ...., sofern man Dich zuvor
> freundlich auf das Grundstück gebeten hat.

Interessant, danke. Sowas hab ich mir schon gedacht, schließlich muß ja
irgendwas machen können wenn alles reden nichts hilft...

mfg
Peter

Florian Kleinmanns

unread,
Feb 17, 2001, 3:44:15 PM2/17/01
to
Heiko Nock schrieb:

> >Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
> >Hinrichtungen nicht zutrifft?
>
> Weil das StGB in den USA grundsätzlich nicht gilt.

In meiner Strafrecht-AT-Vorlesung habe ich aber gelernt, das erst beim
ST zu prüfen!

SCNR
Florian


Heiko Nock

unread,
Feb 18, 2001, 7:49:36 AM2/18/01
to
In article <3A8E678A...@t-online.de>, Christian E. Naundorf wrote:

>> >Wie kommst du auf die Idee, dass der OT des §211 StGB bei den
>> >Hinrichtungen nicht zutrifft?
>> Weil das StGB in den USA grundsätzlich nicht gilt.
>> Unsere Verfassung übrigens auch nicht.
>Och Heiko. Trotzdem hat die Verfassung der USA durchaus vergleichbare
>Gewährleistungen wie unsere

Verbietet die amerikanische Verfassung neuerdings die Todesstrafe ?

>, und trotzdem ist auch in den USA bzw. ihren Bundesstaaten Mord und Totschlag
>unter Strafe gestellt.

Und Amerika verwendet den O.T. von §211 StGB ? Das wäre mir neu.

Daß die Systematik der Tötungsdelikte in Amerika etwas anders als in
Deutschland ist, sollte dir aufgefallen sein.

Von gesetzlichen Erlaubnistatbeständen für die Hinrichtung von
verurteilten Straftätern mal gar nicht zu reden.

>Was soll also dieser dämliche Einwurf zur Sache beitragen?

--
Ciao, Heiko...

Heiko Nock

unread,
Feb 18, 2001, 7:51:12 AM2/18/01
to

Ich gebe auf. Kannst du mir die Pointe erklären ?

--
Ciao, Heiko...

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