Stefan Schmitz schrieb:
Ich weiß, wie man buchen soll bzw. wie ein Buchungsvorgang ablaufen
sollte.
Mir geht es aber um ein Szenarium, bei dem es nicht läuft wie es
solle.
Rein hypothetisch angenommen, die Buchungsmaschinerie der Bank
macht halt mal etwas nicht so, wie es in der Vorstellung von
Buchhaltern sein sollte und trägt bei dem Kunden im Haben eine
Gutschrift ein, ohne dass irgendwo auch etwas im Soll verbucht
wurde.
Angenommen, bei der Bank ist auch sonst noch der Wurm drin und
die merken nicht gleich, dass sich die Sache mit den Soll und
Haben auf den von ihnen unterhaltenen Konten nicht mehr
ausgeht.
Muss derjenige, auf dessen Girokonto auf diese Weise Geld eingebracht,
es irgendwem zurückgeben? Wie soll das mit dem "zurück" gehen wenn
das Geld vorher nicht existierte, also keiner es hatte?
Ich meinte es übrigens nicht ganz ernst.
Mir ist schon klar, dass sehr stark vereinfacht und salopp und ohne
Begriffe aus dem Buchungswesen gesagt der Saldo auf meinem Girokonto
im Prinzip nur eine Art Erklärung darüber ist, wie viel Geld ich bei
der Bank, bei der dieses Girokonto unterhalten wird, holen kann sofern
sie seriös wirtschaftet, bzw., wie viel Geld die Bank von mir holen
können sollte sofern ich seriös wirtschafte.
Wenn die Bank diese Erklärung z.B. aus Schludrigkeit, oder weil ihre
Hilfsmittel (Software etc) nicht richtig funktionieren, zu meinen
Gunsten ändert - darf ich das nett finden und es das Problem der Bank
sein lassen, ob sie genug Geld hat oder die Stühle ihrer Mitarbeiter
gegen Bargeld verkaufen muss wenn ich das Geld, das ich laut
Saldo-Erklärung holen kann, in bar holen/abheben komme? ;-)
Oder muss ich mich darum bemühen, dass die Bank ihre Erklärung
nochmal ändert?
Mit freundlichem Gruß
Ulrich