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Ausgleich für Wertzuwachs bei Scheidung

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Thomas Hauff

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Jan 7, 2024, 6:02:36 AMJan 7
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Hallo, mich würde mal eine Einschätzung zu folgender Frage interessieren.
Der X besitz ein Haus. Er heiratet, die Ehepartnerin nimmt mit ihm zusammen einen Kredit mit den Gesamtkosten Y auf, der zur Aufstockung des Hauses um eine Etage und für neue Fenster und Heizung verwendet wird. Beide zahlen den Kredit hälftig zurück. Miete zahlt die Ehepartnerin nicht, aber sie leistet die Summe Z zum Unterhalt des Hauses im Laufe der Zeit. Nach 25 Jahren wollen beide die Scheidung. Was steht der Ehepartnerin zu: Y/2 +Z? Zuzüglich ein Teil des Wertzuwachses, wie auch immer dieser festgestellt werden kann? Abzüglich des Teils für Fenster und Heizung, da speziell die Heizung nach 25 Jahren nicht mehr erhaltenswert ist?

Viele Grüße

Tom

Thomas Klix

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Jan 7, 2024, 10:02:09 AMJan 7
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Thomas Hauff <tomha...@gmail.com> at Sun, 7 Jan 2024 03:02:34 -0800 (PST):
Sehr geehrter Herr Hauff,

ich erkenne gerade die Aufgabe wieder, die ich Ihrer Seminargruppe
gegeben habe.
Bitte bemühen Sie Ihren eigenen Kopf.

Freundlichst
Ihr Seminarleiter

Thomas Hauff

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Jan 7, 2024, 11:24:43 AMJan 7
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Bitte? Ich bin ein 63 jähriger Ingenieur und kein Seminarist. Die Frage war ernst gemeint. Ein Freund ist in der etwas misslichen Situation, und hätte gerne ein paar Anfangsinfos. Früher hat man in den Groups gute Antworten erhalten.

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 7, 2024, 11:53:48 AMJan 7
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Thomas Hauff meinte:

> Bitte? Ich bin ein 63 jähriger Ingenieur und kein Seminarist. Die
> Frage war ernst gemeint. Ein Freund ist in der etwas misslichen
> Situation, und hätte gerne ein paar Anfangsinfos. Früher hat man in
> den Groups gute Antworten erhalten.
[den FU vom TOFU gelöscht]

Früher konnten die Leute auch usenetkonform zitieren ... (SCNR)

Da beide, wie im OP geschrieben, die Scheidung wollen, und da eine
Scheidung ohnhin nur mit Rechtsanwalt geht, mögest du deinem Freund
vorschlagen, dass beide Ehepartner gemeinsam einen Anwalt für
Familienrecht konsultieren und versuchen, eine einvernehmliche Scheidung
hinzubekommen.
(< https://scheidung.services/einvernehmliche-scheidung>)

Eine solche Scheidung spart Anwaltskosten. Wenn die Beteiligten sich
also entsprechend dem Ratschlag dieses gemeinsamen Anwalts einig werden,
regeln sie den Zugewinnausgleich ohne Gericht vorab, das wird dann
billiger; wenn sie sich nicht einig werden können, bedarf es auf jeden
Fall zweier Anwälte. Ein Ratschlag aus dem Usenet hilft da wenig.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Stefan Schmitz

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Jan 7, 2024, 12:10:13 PMJan 7
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Am 07.01.2024 um 12:02 schrieb Thomas Hauff:
> Hallo, mich würde mal eine Einschätzung zu folgender Frage interessieren.
> Der X besitz ein Haus. Er heiratet, die Ehepartnerin nimmt mit ihm zusammen einen Kredit mit den Gesamtkosten Y auf, der zur Aufstockung des Hauses um eine Etage und für neue Fenster und Heizung verwendet wird. Beide zahlen den Kredit hälftig zurück. Miete zahlt die Ehepartnerin nicht, aber sie leistet die Summe Z zum Unterhalt des Hauses im Laufe der Zeit. Nach 25 Jahren wollen beide die Scheidung. Was steht der Ehepartnerin zu: Y/2 +Z? Zuzüglich ein Teil des Wertzuwachses, wie auch immer dieser festgestellt werden kann? Abzüglich des Teils für Fenster und Heizung, da speziell die Heizung nach 25 Jahren nicht mehr erhaltenswert ist?

Beim Zugewinnausgleich wird festgestellt, was beide vorher hatten und
was sie jetzt haben. Es müsste also der Wert des Hauses vor der Ehe und
zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt werden. Von der Differenz bekäme
sie die Hälfte.
Ihre Beiträge für Kredit und Unterhalt würde ich nicht ansetzen, weil
während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird und genau dafür der
Zugewinnausgleich gedacht ist. Würde man sie berücksichtigen, stünde der
Partner schlechter da, der nichts ins Haus, aber viel in den
Lebensunterhalt gesteckt hat.

Matthias Frank

unread,
Jan 8, 2024, 7:09:16 AMJan 8
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Am 07.01.2024 um 12:02 schrieb Thomas Hauff:
> Hallo, mich würde mal eine Einschätzung zu folgender Frage interessieren.
> Der X besitz ein Haus.

Also er steht auch bei der Scheidung allein im Grundbuch?

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