> > Es kommt darauf an. Ein Nachsitzen als Strafe ist verboten, wenn es
> > jedoch dazu dient, den verlorenen Stoff nachzuholen, zB bei
> > Viel-Schwänzern kann es erlaubt sein.
>
> Wie ist 'Viel-Schwaenzern' zu verstehen? Ist man, wenn man 5 min. zu
> spaet kommt 'Vielschwaenzer' ? :-)
Wenige Male im Schuljahr ist ja noch in Ordnung, aber wer ständig zu spät
kommt, dürfte diese Auszeichnung zu recht bekommen.
> > Schau doch mal deine Schulgesetze bzw Rechtsverordnungen an.
>
> Wo finde ich diese? Gibt es diese vielleicht online (NRW)? Ansonsten?
per Suchmaschine oder auf den Seiten eures Kultusministeriums.
> Kann man so etwas durch Buchlaeden beziehen?
Besser, über die Schule und sogar kostenlos.
> > Natürlich kann er das tun und ob du deine Anschuldigung überhaupt
> > beweisen kannst, bleibt fralich.
>
> Ha? Was? reichen 20 Schueler als Zeugen nicht aus?
Kann ich nicht, weil das immer darauf ankommt, was die Zeugen gesehen haben
sollen.
> > - schriftlicher Verweis
> > - Ausschluss von freiwilligen Veranstaltungen
> > - Ausschluss vom Unterricht bis zu 3 Tagen
> > - Umsetzung in eine Parallelklasse
> > - Umschulung in andere Schule
> > - Ausschluss bei Erfüllung der Schulpflicht.
>
> Wie ist das letzte zu verstehen?? Ausschluss bei Erfüllung der
> Schulpflicht? Wie kann man, wenn man ausgeschlossen wird, die
> Schulpflichr erfuellen???
Wenn man die Schulpflicht beendet hat, kann der Schulleiter bestimmen, dass
der Störer von der Schule ausgeschlossen hat. Die Schulpflicht ist
Ländersache, es kann also Unterschiede von Land zzu Land geben.
> > Die Schule hat einen Bildungsauftrag. Wenn du dich deiner
> > Schulpflicht entziehst, muss die Schule ihrer Pflicht nachkommen und
> > dich unterrichten. Dies kann sie regelmässig nur bei deiner
> > Anwesenheit. Deswegen musst du Nachsitzen.
>
> Aber das hiesse ja auch, dass sie das Recht haben, mich nachsitzen zu
> lassen, wenn ich mal entschuldigt gefehlt hat (krank war)?
Kommt vermutlich nicht vor und wenn man einmal gefehlt hat, wäre es auch
unsinnig IMHO, aber möglich ist es.
> > Das kommt sehr stark auf die Umstände an. Normalerweise muss die
> > Schule Vorkehrrungen dagegen treffen, zB Fächer vertauschen. Ein
> > Verschieben auf andere Tage ist IMHO auch noch möglich, sofern keine
> > Umstände dagegen sprechen.
>
> Also draf mein Lehrer, wenn der Unterricht mal ausfallen muss, die
> Stunde von 4.Stunde Montag auf 8.Stunde Freitag verlegen?
Der Lehrer bestimmt nicht die Stunden, sondern die Schule. Wenn er
ankündigt, dass die Stunde verlegt wurde, dann kann das also nur über
die Schulleitung gegangen sein.
> > > Oder ist ein einfacher Lehrer in der Lage, mal eine Ausnahme
> > > einzubauen?
> > Der Lehrer nicht.
>
> Wer dann? Die Schulleitung? Oder der Lehrer mit Genehmigung der
> Schulleitung?
Schulleitung
> > Die Terminplanung? Es bleibt wohl zu unterscheiden, inwiefern sich
> > der Stundenplan verändert. Wenn nur eine Stunde "rangehängt" wird,
> > dann ist es vertretbar, das mehrere Tage davor anzukündigen.
> >
> > Falls ein Schüler dies nicht wahrnehmen kann, kann er ja einen Antrag
> > auf Beurlaubung stellen.
>
> Wie ist die Frist?
Die AV Schulpflicht des Landes Berlin schweigt sich dazu aus, deshalb nehme
ich mal den gesunden Menschenverstand als Anhaltspunkt.
Anträge sollten meist so gestellt werden, dass der Entscheidende genügt
Zeit hat, ihn zu beantworten. IMHO sind Fristen bis zu einer Woche üblich,
bei unerwarteten Eilfällen kann das natürlich kürzer oder auch telefonisch
geklärt werden.
> auch min. 5 Stunden ausgefallen". Damit, jeden Tag in der 8. bzw. 9.
> Stunde nochmal Mathe! Und das darf er so einfach???
Informier deinen Schulleiter oder eine Vertrauensperson (Vertrauenslehrer,
Klassensprecher, Elternsprecher) darüber.
> > > Muss ich es dulden, dass ich einmal im Jahr (Tag der offenen Tuer)
> > > Samstag in die Schule muss, wofuer ein anderer Tag entfaellt?
> >
> > Ist es eine schulpflichtige Veranstaltung?
>
> ja, wahrscheinlich.
Damit beantwortest du dir die Frage selbst ;)
> Was kann ich woanders erzielen?
Hä?
> Schueler, der ausserhalb wohnt, kommt eine halbe Stunde zu spaet!
> Schwerer Unfall auf der Autobahn, grosser Stau, etc. Ja das ist ja
> wohl nicht das verschulden des Schuelers, dass er im Stau steht!
Kommt drauf an. Jemand, der weiter weg wohnt, muss eine gewisse Puffer-Zeit
einplanen, so dass er pünklich kommen kann bei kleinen Hindernissen. Da das
wohl eine größere Behinderung war und er die fast Stunde versäumt hat, ist
eine Wiederholung der Stunde doch angebracht, oder?
> Aber auch so, man kommt 5min. zu spaet und wird nicht mehr rein
> gelassen!
Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das erheblich
den Unterricht.
> Z.B. trauen sich die Maedchen, wenn sie zu spaet sind, gar
> nicht mehr erst zu versuchen reinzukommen. Sie direkt die 2 Stunden in
> der Pausenhalle ab!
Das ist natürlich unschön, aber das sind halt die Folgen einer Verspätung
bei euch. Kämen sie pünktlich, würde sie am Unterricht teilnehmen.
Interessant wäre aber die Frage nach der Aufsicht und um das Alter der
Schüler.
> Wie ist das eigentlich? Ich bin 5min. zu spaet,
> werde nicht mehr reingelassen, versaeume somit 2 Stunden! Dann muss ich
> ja wohl nur die ersten 5min.schriftlich entschuldigen und nicht die
> vollen 2 Stunden!
1. Für Verspätungen gibt es keine Entschuldigungen, da man nicht
unentschuldigt sich verspäten kann.
2. Wenn euch die Schulleitung die Regeln so erklärt hat, dann gilt es so.
> > Strafarbeiten sind verboten, du meinst aber sicherlich Aufgaben, die
> > Unterrichtsbezug haben => erlaubt.
>
> Schweinerei!
Blubber, Blubber :)
> > Das ist keine Strafarbeit, sondern eine ganz normale Form, um den
> > Lehrstoff dir näher beizubringen.
>
> ja, aber die Ungerechtigkeit liegt darin, dass nur Du das machen musst.
Wenn du im Unterricht (mündlich) rangenommen wirst, empfindest du da auch
so?
> > Sie kamen ja auch nicht so spät und haben auch kein Stoff verpasst.
> > Damit kann der Lehrer auch behaupten, dass er bei ihnen seine Pflicht
> > getan hat.
>
> 5min. Verspaetung und ein Stundenprotokoll von den ganzen 2 Stunden!
> Ist das Gerechtigkeit?
Nein, gerecht wäre es, wenn du einfach pünktlich kämest.
> > Ja, sofern diese Bezug zum Unterricht haben.
>
> Auch, wenn man kein Unterricht versaeumt hat? Das ist doch ungerecht.
> Einer hat dann viel mehr zu tun, als die anderen!
Du redest von Verspätungen, Versäumen, etc. Merkst du nicht, dass die
Schule versucht, deine eigenen Fehler mit ihren gegebenen Methoden aus-
zugleichen?
Wenn ein Schüler im Unterricht aufgefordert, etwas zu sagen, Hausaufgaben
zu machen oder Einzelaufgaben/referate abzuliefern, dann ist das zum Wohle
des Schülers.
> > Einzelaufgaben können natürlich auch an andere Schüler verteilt
> > werden.
>
> werden sie aber nicht!
Wenn ein Schüler allerdings immer solche Aufgaben bekommt und das nicht
nicht begründbar ist, sondern nur nach Lust und Laune des Lehrers
geschieht, solltet wirklich mal mit eurem Lehrer vernüftig sprechen (ich
vermute, dass es sowas nicht gab) und wenn das nicht fruchtet, an andere
Stellen (Eltern, Schülervertreter, Schulleitung) euch wenden.
> Wenn ich ein unfreiwilliges Referat vorbereiten soll, dann trifft das nur
> mich!
Das wundert mich nicht, wenn du andauernd zu spät kommst. Der Lehrer geht
dann davon aus, dass dir der Stoff fehlt und mit deiner Aufgabe du dir
diesen Stoff aneignest.
> Ich verweigere was, was die anderen eben nicht verweigern koennen,
> es sei denn, mein Lehrer gibt nach und gibt das Reffrat jmd anderen
> weiter!
Siehst du. Wo besteht dann die Ungerechtigkeit, wenn nicht nur du Einzel-
aufgaben bekommst?
> Ich finde, er duerfte so eine Einzelarbeit nur als zusaetzlich arbeit
> benoten!
Nein, zusätzliche Arbeiten sind meist freiwillige Arbeiten, zB wenn du ein
freiwilliges Referat geben willst. Du allerdings machst das ja gerade nicht
freiwillig, aus eigener Motivation, ergo kannst du auch nicht die gleiche
Vorteile erwarten.
> Also auch wenn es 6 ist, keine negativen Auswirkungen auf die eigentliche
> Note haben!
Wenn du also keine Lust hast, den Stoff zu lernen, soll man dich also
genauso bewerten wie Schüler, die Stoff lernen müssen. Jaja, schon klar,
was du willst...
>Ich finde so etwas unverschaemt!
ich finde dich unverschämt :)
> Und ueberhaupt: Wenn die Schueler dann unfreiwillig das Referat halten,
> tun sie das mit schlechter Laune, erklaeren alles einmal und fertig!
und bekommen dafür eine schlechte Note und lerne nichts. Schade für die
verschwendete Zeit des Schülers, er hätte sich ja mit dem Thema befassen
und sich Mühe geben können. Wieder nichts gelernt.
> Dabei haben die anderen Schueler nicht verstanden!
Deswegen die schlechte Note dann.
> So, dann geht der Lehrer hin, mit der Weile auch schlechte Laune, und
> sagt, der Schueler habe das Referat schlecht vorbereitet und hat es
> vielleicht selber verstanden, aber war unfaehig den Stoff der Klasse zu
> vermitteln => 4 oder 5 fuer das Referat!
Ja, das ist noch so gut bewertet. Referate sind für die Zuhörer gedacht.
Verstehen diese es nicht, ist das ungenügend.
> Dann haette er es auch direkt verweigern koennen und hat sich im Prinzip
> unnoetig Arbeit gemacht.
Das siehst du richtig.
> Und eigentlich: DARF der Lehrer ueberhaupt einen Schueler danach
> benoten, wie gut er den Stoff eines Referates den anderen rueberbringen
> kann?
Das ist der Sinn eines Vortragens.
> Das Rueberbringen des Stoffes ist ja wohl Aufgabe des Lehrers!
Es ist die Rahmenaufgabe, aber er kann auch Schüler damit beauftragen, um
1. diese gerecht zu bewerten können und 2. alternative Lehrformen zu
finden.
Klar, aber die erwaehnte Lehrerin macht da keinen Unterschied...
> > > Schau doch mal deine Schulgesetze bzw Rechtsverordnungen an.
> >
> > Wo finde ich diese? Gibt es diese vielleicht online (NRW)? Ansonsten?
>
> per Suchmaschine oder auf den Seiten eures Kultusministeriums.
Mach mich gleich auf die Suche...
> Besser, über die Schule und sogar kostenlos.
Das glaube ich nicht! Mehr als die eigene Schulordnung haben/kennen die
nicht :-)
> > Ha? Was? reichen 20 Schueler als Zeugen nicht aus?
>
> Kann ich nicht, weil das immer darauf ankommt, was die Zeugen gesehen
haben
> sollen.
Oder gehoert....
> > Wer dann? Die Schulleitung? Oder der Lehrer mit Genehmigung der
> > Schulleitung?
>
> Schulleitung
>
Und wenn man den Schulleiter als Lehrer hat :-)
> > > Falls ein Schüler dies nicht wahrnehmen kann, kann er ja einen Antrag
> > > auf Beurlaubung stellen.
> >
> > Wie ist die Frist?
>
> Die AV Schulpflicht des Landes Berlin schweigt sich dazu aus, deshalb
nehme
> ich mal den gesunden Menschenverstand als Anhaltspunkt.
>
> Anträge sollten meist so gestellt werden, dass der Entscheidende genügt
> Zeit hat, ihn zu beantworten. IMHO sind Fristen bis zu einer Woche üblich,
> bei unerwarteten Eilfällen kann das natürlich kürzer oder auch telefonisch
> geklärt werden.
Ich meinte die Frist der Schule, um eine 'drangehaengte' Stunde
anzukuendigen.
> > auch min. 5 Stunden ausgefallen". Damit, jeden Tag in der 8. bzw. 9.
> > Stunde nochmal Mathe! Und das darf er so einfach???
>
> Informier deinen Schulleiter oder eine Vertrauensperson (Vertrauenslehrer,
> Klassensprecher, Elternsprecher) darüber.
Das war nur eine rein hypothetische Anahme! So gemein sind die Lehrer bei
mir nun auch nicht (obwohl,... so manchen wuerde ich das zutrauen!)
> > Schueler, der ausserhalb wohnt, kommt eine halbe Stunde zu spaet!
> > Schwerer Unfall auf der Autobahn, grosser Stau, etc. Ja das ist ja
> > wohl nicht das verschulden des Schuelers, dass er im Stau steht!
>
> Kommt drauf an. Jemand, der weiter weg wohnt, muss eine gewisse
Puffer-Zeit
> einplanen, so dass er pünklich kommen kann bei kleinen Hindernissen. Da
das
> wohl eine größere Behinderung war und er die fast Stunde versäumt hat, ist
> eine Wiederholung der Stunde doch angebracht, oder?
Die Pufferzeit hat er! Er ist meist sogar der erste von uns an der Schule!
Es ging nicht um das Problem, dass er Nachsitzen muesste, sondern das er
wegen der Verspaetung ausgeschlossen wird. Und es war eine Doppelstunde,
keine einzelne!
> > Aber auch so, man kommt 5min. zu spaet und wird nicht mehr rein
> > gelassen!
>
> Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das
erheblich
> den Unterricht.
Ach ja, aber die Zeit, die er mit der Lehrerin diskutiert, dass er nicht
reindarf geht dabei nicht verloren....
> > Z.B. trauen sich die Maedchen, wenn sie zu spaet sind, gar
> > nicht mehr erst zu versuchen reinzukommen. Sie direkt die 2 Stunden in
> > der Pausenhalle ab!
>
> Das ist natürlich unschön, aber das sind halt die Folgen einer Verspätung
> bei euch. Kämen sie pünktlich, würde sie am Unterricht teilnehmen.
> Interessant wäre aber die Frage nach der Aufsicht und um das Alter der
> Schüler.
Das Alter ist irrelevant! Ich bin in der 12.Klasse.
> > > Das ist keine Strafarbeit, sondern eine ganz normale Form, um den
> > > Lehrstoff dir näher beizubringen.
> >
> > ja, aber die Ungerechtigkeit liegt darin, dass nur Du das machen musst.
>
> Wenn du im Unterricht (mündlich) rangenommen wirst, empfindest du da auch
> so?
Da ist durchaus was Richtiges dran! Jedoch ist dies auf eine kurze Zeit
ausgeglichen! Referate werden ca. 2x pro Halbjahr vergeben! Eigentlich sind
sie ja freiwillig, aber wenn es keine Freiwilligen gibt...
So, damit jeder einmal dran kommt, wuerde es theoretisch noch mehr als 5
Jahre dauern...
Und bei dem rangenommen werden, weiss man ja auch manchmal die Antwort nicht
und die Frage geht auf den naechsten ueber. Aber das einer mal so
widerstandsfaehig war, ein Referat solange abzuschlagen, bis es
weitergegeben wird, ist noch nie vorgekommen!
> > 5min. Verspaetung und ein Stundenprotokoll von den ganzen 2 Stunden!
> > Ist das Gerechtigkeit?
>
> Nein, gerecht wäre es, wenn du einfach pünktlich kämest.
Eben, der Schueler ist der Dumme!
1. Schueler ist puenktlich. Gerechtigkeit, kein Problem
2. Schueler verspaetet sich. Bekommt Stundenprotokoll von 2 Stunden
aufgebrummt, was natuerlich KEINE Strafe ist (sein darf), sondern NUR zu
Nacharbeitung der 5min. Aber der Stoff, der im Protokoll vorkommt, bezieht
sich nicht auf die 5 min (kann er ja gar nicht), sondern auf den Rest der
Stunde, was er ja eh mitkriegt! Wo wurde der versaeumte Stoff nachgeholt? =>
IMHO starke Ungerechtigkeit
3. Schueler verspaetet sich, bekommt keine "Strafe" (was selten eintritt).
Wenn er noch ungeschickt war, hat er die anderen vielleicht 10-20 sek
gestoert. Geringe Ungerechtigkeit den anderen gegenueber.
Wo liegt der Mittelweg, zwischen 2 und 3?
> > > Ja, sofern diese Bezug zum Unterricht haben.
> >
> > Auch, wenn man kein Unterricht versaeumt hat? Das ist doch ungerecht.
> > Einer hat dann viel mehr zu tun, als die anderen!
>
> Du redest von Verspätungen, Versäumen, etc. Merkst du nicht, dass die
> Schule versucht, deine eigenen Fehler mit ihren gegebenen Methoden aus-
> zugleichen?
>
> Wenn ein Schüler im Unterricht aufgefordert, *1 etwas zu sagen, *2
Hausaufgaben
> zu machen oder *3 Einzelaufgaben/referate abzuliefern, dann ist das zum
Wohle
> des Schülers.
Nicht unbedingt! Ich wuerde es als 'zeitverschwendung' bezeichnen.
1. hat volle Zustimmung!
2. nur wenn es in Massen aufgegeben wird! (mist, dummes US Keyborad :-) die
beiden 'ss' durch den Buchstaben SZ ersetzen, weil es sonst dem Gemeinten
genau entgegengesetzt ist :-))
3. Fuer den Schueler, der kein Interesse daran findet ein grosse Qual und
Zeitverschwendung! Denn der Stoff des Referates hat fuer die Klausuren eh
keine Bedeutung! Ansonsten wuerde es ja auch vom Lehrer erklaert, was viel
Zeit spart (nicht immer). Nun, jetzt komm mir bloss nicht mit dem Argument:
"Man lernt ja fuer's Leben und nicht fuer die Schule" an. (entschuldigung,
wenn es eine Unterstellung war) Selbst dann ist ein Referat quatsch! Denn
der Lehrer kann es ja (sollte er zumindest koennen) den Schuelern viel
besser rueberbringen
(ist ja schliesslich sein Beruf!).
> > > Einzelaufgaben können natürlich auch an andere Schüler verteilt
> > > werden.
> >
> > werden sie aber nicht!
>
> Wenn ein Schüler allerdings immer solche Aufgaben bekommt und das nicht
> nicht begründbar ist, sondern nur nach Lust und Laune des Lehrers
> geschieht, solltet wirklich mal mit eurem Lehrer vernüftig sprechen (ich
> vermute, dass es sowas nicht gab) und wenn das nicht fruchtet, an andere
> Stellen (Eltern, Schülervertreter, Schulleitung) euch wenden.
Zitat von Goethe: "Er ist ein Mathematiker und also hartnäckig"
(habe ich einen Mathematiker aus der Signatur geklaut :-))
ok, das 'immer' stimmt nicht. Nur ca. 1-2x im Halbjahr und hat im weiteren
Sinne was mit dem Thema zu tun!
> > Wenn ich ein unfreiwilliges Referat vorbereiten soll, dann trifft das
nur
> > mich!
>
> Das wundert mich nicht, wenn du andauernd zu spät kommst. Der Lehrer geht
> dann davon aus, dass dir der Stoff fehlt und mit deiner Aufgabe du dir
> diesen Stoff aneignest.
Hey, hey hey! Ich bin bis jetzt, in meiner 12 jaehrigen Schullaufbahn,
hoechstens 3-4mal zu spaet gekommen! Zum anderen schreibe ich die Klausuren
meist 1 in dem Fach! Bis jetzt, musste ich auch noch kein Referat machen.
Aber bei dem sein Zufallsprinzip, weiss man ja nie....
> > Ich verweigere was, was die anderen eben nicht verweigern koennen,
> > es sei denn, mein Lehrer gibt nach und gibt das Reffrat jmd anderen
> > weiter!
>
> Siehst du. Wo besteht dann die Ungerechtigkeit, wenn nicht nur du Einzel-
> aufgaben bekommst?
Eben das man ueberhaupt so schwierige Einzelaufgaben bekommt, und sich nicht
auf die anderen Faecher vernuenftig vorbereiten kann! Wir bekommen die
Referate dann meist, wenn die Hauptzeit ist, wo Klausuren geschrieben
werden! Und das es eben nicht freiwillig ist!
Ausserdem sind auch solche Einzelaufgaben, wo man sich vor den anderen total
laecherlich macht. Also in Deutsch irgendwas vorzuspielen (wie erwaehnt:
Goethes Faust, die Gartenszene mit Faust und Gretchen zum Bleistift). Bis
jetzt hat es keiner geschafft, den die Lehrerin bestimmt hat, laenger als
eine Minute gegen diese anzusprechen. Ich weiss auch nicht, was dann
passieren kann? Aber ich koennte mir gut vorstellen, dass sie mich, bei
konsequenter Verweigerung, rausschmeissen wird! Duerfte sie das? Also bei
Arbeitsverweigerung einen rausschmeissen?
> > Ich finde, er duerfte so eine Einzelarbeit nur als zusaetzlich arbeit
> > benoten!
>
> Nein, zusätzliche Arbeiten sind meist freiwillige Arbeiten, zB wenn du ein
> freiwilliges Referat geben willst. Du allerdings machst das ja gerade
nicht
> freiwillig, aus eigener Motivation, ergo kannst du auch nicht die gleiche
> Vorteile erwarten.
Eigentlich sind es nach seinen Aussagen am Anfang: "kleine, freiwillige
Kurzreferate" Wenn es nun jedoch keinen freiwilligen gibt, verdonnert er
einen dazu, anstatt es einfach zu lassen....
> > Also auch wenn es 6 ist, keine negativen Auswirkungen auf die
eigentliche
> > Note haben!
>
> Wenn du also keine Lust hast, den Stoff zu lernen, soll man dich also
> genauso bewerten wie Schüler, die Stoff lernen müssen. Jaja, schon klar,
> was du willst...
Nein, nein, nicht klar! Wenn Du keine Lust hast Dir den Stoff selbst
beizubringen, was ja laenger dauert und IMHO ja wohl Aufgabe des Lehrers ist
(wozu wird er denn bezahlt?).
Ich waere schon zufrieden, wenn ich die Jahre durch monotonen,
lehrerzentrierten Unterricht haette! Aber nein, es muessen ja immer
alternative Lehrmethoden eingefuehrt werden, um den Schuelern das Leben
schwerer zu machen...
> >Ich finde so etwas unverschaemt!
>
> ich finde dich unverschämt :)
Ah, Du bist Lehrer :-))
> > Und ueberhaupt: Wenn die Schueler dann unfreiwillig das Referat halten,
> > tun sie das mit schlechter Laune, erklaeren alles einmal und fertig!
>
> und bekommen dafür eine schlechte Note und lerne nichts. Schade für die
> verschwendete Zeit des Schülers, er hätte sich ja mit dem Thema befassen
> und sich Mühe geben können. Wieder nichts gelernt.
Eben, verschwendete Zeit! Wieso lernen sie nichts? Den Stoff koennen sie
(ausser er ist ihnen zu schwer). Sind nur zu faul, es ordentlich und
anschaulich rueberzubringen! Also den Vortrag vorzubereiten (sich einen
Zettel zu machen, eine Vortragsstruktur reinzubringen, Mittel finden, um den
Stoff zu veranschaulichen und sowas)
> > Dabei haben die anderen Schueler nicht verstanden!
>
> Deswegen die schlechte Note dann.
Eben, in meinen Augen Ungerechtigkeit: Er kann den Stoff, den eigentlichen
Inhalt, aber schlechte Note...
> > So, dann geht der Lehrer hin, mit der Weile auch schlechte Laune, und
> > sagt, der Schueler habe das Referat schlecht vorbereitet und hat es
> > vielleicht selber verstanden, aber war unfaehig den Stoff der Klasse zu
> > vermitteln => 4 oder 5 fuer das Referat!
>
> Ja, das ist noch so gut bewertet. Referate sind für die Zuhörer gedacht.
> Verstehen diese es nicht, ist das ungenügend.
Referate sollten freiwillig sein! Der Lehrer ist ja auch nicht gezwungen
worden, Lehrer zu werden! Er wollte es halt nur werden, damit er die
Schueler quaelen kann :-))
> > Dann haette er es auch direkt verweigern koennen und hat sich im Prinzip
> > unnoetig Arbeit gemacht.
>
> Das siehst du richtig.
Genau, das hat er ja auch am Anfang (verweigert), aber er hat es nun mehr
oder weniger aufgezwungen bekommen. Und wer weiss, wie der Lehrer reagiert,
wenn er weiterhin verweigert? Also die meisten Lehrer fangen an
rumzuschreien! Die Lehrerin, die keinen reinlaesst, der zu spaet ist,
(welche ich Gott sei Dank nicht mehr habe) schmeisst einen raus und lies ihn
frueher (noch in der Unterstufe/Mittelstufe) die Fliesen auf den Gang, die
Backsteine an den Waenden und die Holzlatten an der Decke zaehlen. :-))
> > Und eigentlich: DARF der Lehrer ueberhaupt einen Schueler danach
> > benoten, wie gut er den Stoff eines Referates den anderen rueberbringen
> > kann?
>
> Das ist der Sinn eines Vortragens.
Ach es geht darum, wie gut der Schueler Lehrer spielen kann, und nich
daraum, ob er den Stoff verstanden hat. Das war jetzt was grob gesagt!
Natuerlich spielt beides eine Rolle! Aber die Klasse kann am Ende des
Referates den Referent auch fragen, wenn sie etwas nicht verstanden hat.
Aber wenn der das nochmal erklaert, verstehen sie es wieder nicht!
> > Das Rueberbringen des Stoffes ist ja wohl Aufgabe des Lehrers!
>
> Es ist die Rahmenaufgabe, aber er kann auch Schüler damit beauftragen, um
> 1. diese gerecht zu bewerten können und 2. alternative Lehrformen zu
> finden.
toll
Dominik
>> > Wenn man sich dann weigert => Arbeitsverweigerung => Auswirkung auf die
>> > Note
>> Ja, so eine 6 ist schon gravierend.
>Kein Kommentar :-(
Da du ja schon in der 12. bist, hast du deine Schulpflicht erfuellt, und
kannst sofort (falls 18) abgehen. Niemand wird dich zwingen und wahrscheinlich
wenige versuchen, dich zu hindern.
Olaf
--
A long dezember, and there愀 reason to believe, maybe this
year will be better than the last... [Counting Crows]
Diese Begründung ist IMHO nicht haltbar. Wenn die Schule eine Pflicht
hätte, jemanden zwecks Nachholung von Unterricht nachsitzen zu lassen,
dann hätte sie diese Pflicht auch und erst recht bei SchülerInnen, die
entschuldigt fehlen. Dem müßte ein Anspruch der SchülerInnen auf
Nachholung des Unterrichts entsprechen. Wenn ich eine Woche krank war,
hätte ich dann Anspruch auf eine Woche Einzelunterricht bzw. zumindest
eine entsprechend kürzere Zeit, da der Einzelunterricht ja intensiver
ist. Auch müßte die Schule verpflichtet sein, Unterricht nachzuholen,
der z.B. wegen Erkrankung von Lehrkräften ausgefallen ist. Und die
SchülerInnen hätten einen Rechtsanspruch auf ausreichende Neueinstellung
von LehrerInnen. Hätte ja einiges für sich...
Gelegentliche Versäumnis von Unterricht ist IMHO selbstverständlich und
als von der Bildungsplanung vorausgesetzt zu betrachten.
> Gleiches wie oben. Wenn die Klasse sich permanent weigert, unterrichtet zu
> werden, ist sowas schon möglich. Allerdings ist das natürlich eine recht
> brenzlige Sache für den Lehrer, ist er jeweils in der Situation, auch
> "unschuldige" Schüler zu bestrafen.
Unschuldige darf er IMHO überhaupt nicht mit Maßnahmen belasten. Die
Zeiten des "besonderen Gewaltverhältnisses Schule" sind vorbei. Er muß
sich schon einzeln mit den StörerInnen abmühen.
> Ach komm, das kannste woanders erzielen. Grundsätzlich üben Lehrer das
> Hausrecht aus
Lehrer üben ein Hausrecht aus? Auf welcher Rechtsgrundlage? Zunächst mal
sollte das Hausrecht nur beim Direktor liegen.
> und wenn du verspätest am Unterricht teilnehmen willst, liegt
> es an dem Lehrer, ob du das darfst und somit auch den Unterricht störst
> oder halt draußen bleibst und andere Aufgaben machen darfst.
Wie will er die Beaufsichtigung sicherstellen, zu der er verpflichtet
ist? Zudem stört ein Rausschmiß, der regelmäßig mit einer verbalen
Auseinandersetzung verbunden ist, in aller Regel erheblich stärker als
bloßes Zuspätkommen.
> > Schueler unfreiwillig. Diese weigern sich erst, aber da proportional
> > mit dem Weigern, die Laune und Ungeduld der Lehrerin waechst, geben die
> > Schueler eingeschuechtert nach.
>
> Sie müssen das ja auch, sonst wäre das ja eine Arbeitsverweigerung.
Wenn jemandem allerdings das Theaterspielen vor versammelter Klasse
derart peinlich ist, daß er/sie sich nicht überwinden kann, darf das
auch zumindest keine großen Auswirkungen auf die Note haben. Es ist
zunächst mal Aufgabe von LehrerInnen, da die Scheu abzubauen.
Love and Peace,
Mark
Ja, in jedem Bundesland eines. Und dazu eine ganze Menge Verordnungen.
Einige Grundsatzbestimmungen oft auch in der jeweiligen
Landesverfassung.
> Und wenn es sowas gibt, wo finde ich
> es (viel. speziell fuer NRW) moeglichst online!
Für NRW weiß ich, daß es das online gibt - nur leider nicht mehr wo...
Eine Suchmaschine sollte weiterhelfen.
> 1.1 Nachsitzen: Ich habe schon mehrmals gehoert, dass das Nachsitzen
> verboten sein soll (sogar gegen die Verfassung). Das einzige, in der
> Verfassung stehende Gesetz, das IMHO in Frage kommt ist Art.104GG.
Nachsitzen ist IMHO nicht generell verfassungswidrig. Es darf allerdings
wie alle schulischen Erziehungsmaßnahmen nur in einer pädagogisch
sinnvollen Weise eingesetzt werden. Also vor allem, um durch
Unaufmerksamkeit, Zuspätkommen etc. versäumten/nicht geübten Stoff
nachzuarbeiten. Stumpf in einen Raum sperren ist jedenfalls nicht
zulässig.
> Wie weit ist das ausgeweitet? Angenommen ich will aus irgendeinen Grund am
> Unterricht nicht teilnehmen (Beleidigung durch Lehrer...oder aber einfach
> keine Lust) und der Lehrer will mich hindern den Raum zu verlassen (mit
> Gewalt)? Darf er das ueberhaupt?
Nein. Mit Gewalt darf der Lehrer gar nichts (abgesehen mal von Notwehr,
allgemeinem Festnahmerecht usw.), da dafür andere Behörden, insbesondere
die Polizei, zuständig sind.
> 1.2 Bestrafung durch Nachsitzen (z.B. wg. 5min. Verspaetung):
> Bsp: Ich komme 5min. zu spaet, und der Lehrer sagt: "Du bleibst heute eine
> Stunde laenger". Darf er das? Was passiert mir wenn ich mich weigere?
Bei einmaligem/seltenem Zuspätkommen ist das IMHO pädagogisch nicht
sinnvoll und unverhältnismäßig. Sich rechtlich dagegen zu wehren dürfte
aber noch mehr Zeit kosten. Evtl. mit Eltern oder Direktor abklären oder
die SV einschalten.
> 1.3 wie 1.2 nur mit frueher Ankuendigung: "Du wirst naechste Woche wegen der Verspaetung Nachsitzen" Ebenfalls: Folgen bei Weigerung?
Wird dadurch nicht zulässiger.
> 1.4 Nachsitzen der ganzen Klasse: Wenn er der ganzen Klasse, wenn sie mal
> was laut im Unterricht war, mit vorzeitiger Ankuendigung nachsitzen lassen
> will? Oder aber, wenn an einen bestimmten Tag der Untericht ausfallen muss,
> weil der Lehrer z.B. einen wichtigen Termin hat, er die Stunde verschieben
> will auf einen anderen Zeitpunkt.
Der Lehrer selbst kann sicher keine Stundenplanänderungen beschließen.
Gelegentlicher Unterrichtsausfall ist zudem normal und müßte eigentlich
im Lehrplan eingerechnet sein.
> Also Konkret: Muss der Stundenplan, den man am Anfang des Halbjahres
> bekommt, ausnahmslose Gueltigkeit besitzen?
Nein, Änderungen durch die Schulverwaltung sind im Prinzip möglich.
> Oder ist ein einfacher Lehrer in der Lage, mal eine Ausnahme einzubauen?
Ein einfacher Lehrer wohl nicht.
> Dies bringt aber die Terminplanung
> der ganzen schueler durcheinander, selbst wenn sie schon vorher angekuendigt
> wird!
Wenn die Termine nicht besonders wichtig sind, müssen die Schüler das
hinnehmen. Wichtige Termine sind ein Entschuldigungsgrund. Frag mich
jetzt aber nicht nach der Definition des "wichtigen Termins"...
> 1.5. Samstagsschule:
> Muss ich es dulden, dass ich einmal im Jahr (Tag der offenen Tuer) Samstag
> in die Schule muss, wofuer ein anderer Tag entfaellt?
IMHO ja, da sogar generelle Samstagsschule rechtlich zulässig ist. Unter
Umständen können natürlich wieder Entschuldigungsgründe vorliegen.
> 2. Umgekehrter Fall: Ausschluss vom Unterricht, wegen Verspaetung:
> Wir haben eine Lehrerin an der Schule, die einem bei 5min. Verspaetung (oder
> mehr) nicht mehr rein laesst.
Sofern sie das mit minderjährigen SchülerInnen macht, verstößt sie gegen
ihre Aufsichtspflicht. Ansonsten scheint mir der Ausschluß vom weiteren
Unterricht wegen Zuspätkommens als pädagogisch sehr zweifelhaft, zumal
das Zuspätkommen nur eine geringfügige Störung des Unterrichts
darstellt.
Ich kenne die Rechtslage in NRW und an Deiner Schule nicht. Bei uns gab
es als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme den "Ausschluß vom Unterricht
bis zu vier Wochen". Diese durfte nur vom Direktor verhängt werden, dies
galt auch für kürzere Ausschlüsse. Demnach dürfte ein einfacher Lehrer
dann wohl eigenmächtig niemanden auch nur für kurze Zeit ausschließen.
Dies erscheint mir auch sinnvoll, da SchülerInnen grundsätzlich ein
Recht auf und eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht haben.
> 3.1 Strafarbeit: Darf ein Lehrer, wenn sich der Schueler verspaetet,
> Strafarbeit aufgeben? Also z.B. "Du schreibst jetzt ein Stundenprotokoll"
Eine durchaus sinnvolle pädagogische Maßnahme, um dem Schüler vor Augen
zu führen, daß ein verspätetes Erscheinen dem eigenen Verständnis des
Unterrichtsinhalts abträglich ist. Bei einer einmaligen Verspätung
vielleicht auch noch nicht angebracht. Und in einer 12. würde ich mich
als Lehrer um Zuspätkommer gar nicht mehr weiter kümmern - da sollten
die schon groß genug sein, das selbst zu beurteilen.
> (die anderen natuerlich nicht). Wenn man sich dann weigert =>
> Arbeitsverweigerung => Auswirkung auf die Note
Normal.
> Dies ist aber IMHO ungerecht, da die anderen diese Aufgabe nicht erfuellen
> brauchen, und damit keine Auswirkungen auf die Note haben. Hieraus folgt 3.2
Die haben dafür ja auch die Aufgabe erfüllt, rechtzeitig im Unterricht
zu sein und sich u.U. auch schon daran beteiligt.
> 3.2 Einzelaufgaben (=Strafarbeit, obwohl man nichts verbrochen hat):
> Mein zur Zeit groesstes Problem:
> Ein Lehrer verteilt von Zeit zur Zeit (ca. 2mal im Halbjahr) immer Referate
> fuer einzelne, die man vorbereiten und den anderen vortragen muss: So nun
> ist das Thema sehr komplex und der Schueler, der es vortragen muss kann es
> nicht vorbereiten, da er es nicht versteht, selbst durch mehrmalige
> Absprache mit dem Lehrer aendert sich nichts.
Da sollte man zu einem anderen Lehrer des gleichen Fachs gehen und mit
ihm über das Thema reden. Entweder der kann es besser erklären, worum es
gehen soll, dann ist alles in Butter. Oder er kapiert das Thema auch
nicht, dann sollten die beiden Lehrer vielleicht mal miteinander reden.
Wenn der erste Lehrer dann nicht kapiert, daß seine Aufgaben
unverständlich sind, ist das wohl ein Fall für Elternbeirat, SV und
Schulleitung.
Und gerade weil diese Themen
> so komplex sind, will das keiner freiwillig machen!
> Nun fragt der Lehrer nach freiwilligen. Keiner meldet sich. Die Laune des
> Lehrers begibt sich in einen Zustand, welcher von dem des "gut gelaunt"
> Seins, verschieden ist ;-)
> Dann fragt er einen Schueler nach eine Zahl zwischen 1 und 25 (oder waehlt
> ein anderes Zufallsprinzip) und ordnet auf einer Liste die Zahl den
> entsprechenden Namen zu. Das fuehrt nicht nur dazu, dass er den Schueler,
> den es 'erwischt' hat, zwingt das Referat zu machen, sondern auch dazu, dass
> dieser Schueler eine negative Einstellung zu den Schueler hat, der seine
> Zahl (unwissend) gesagt hat. Dies fuehrt also auch zu Konflikten unter den
> Schuelern!
Das ist tatsächlich nicht die beste Möglichkeit der Auswahl. Vielleicht
sollte man ihn mal darauf ansprechen, evtl. auch von Seiten der Eltern
oder (falls mehrere Klassen betroffen sind) der SV. Da kann man ja
vielleicht auch mal über die Referate reden. Lehrer sollen gelegentlich
auch noch lernfähig sein.
> Anderes Beispiel: Deutsch: J.W.Goethe: Faust. 2 Schueler sollen eine Szene
> spielen. Da sich keiner meldet, bestimmt die Lehrerin die Schueler
> unfreiwillig. Diese weigern sich erst, aber da proportional mit dem Weigern,
> die Laune und Ungeduld der Lehrerin waechst, geben die Schueler
> eingeschuechtert nach.
Soweit gut. Die Schüler auch zur szenischen Darstellung eines Werks zu
bringen, das immerhin als Theaterstück geschrieben wurde, gehört zu den
Aufgaben von DeutschlehrerInnen. Daß sich SchülerInnen dabei zieren ist
auch verbreitet. Da muß dann halt schon ein wenig nachgeholfen werden.
Allerdings gibt es da auch eine Grenze; ob Eure Lehrerin die
überschreitet, kann ich natürlich nicht sagen. Es ist jedenfalls nicht
Aufgabe des Deutschunterrichts, den SchülerInnen endgültig ein
möglicherweise noch im Entstehen begriffenes Interesse am Theaterspielen
zu verbauen.
Das waere z.B. so ein Fall, wo ich, wenn die Lehrerin
> in so schlechter Laune waere, wo sie einen Schueler anfaengt zu beleidigen
> und bloss zu stellen, notgedrungen den Raum verlassen wuerde (1.1).
Wenn sie dich beleidigt, darfst Du das wohl.
> Also mir geht es generell darum, ob der Lehrer an bestimmte, unfreiwillige
> Schueler Einzelaufgaben verteilen darf? Und bei Verweigerung eine schlechte
> Benotung geben kann, obwohl den anderen dies ueberhaupt nicht passieren
> kann, da es ja eine Einzelaufgabe ist.
Ja, darf er wohl schon. Allerdings nicht nur einem Schüler alle
derartigen Aufgaben - andere werden dafür halt öfter abgefragt oder
ähnliches, dann ist es o.k. Sich einen rauspicken und besonders triezen
ist IMHO unzulässig.
Love and Peace,
Mark
> Wie ist 'Viel-Schwaenzern' zu verstehen? Ist man, wenn man 5 min. zu spaet
> kommt 'Vielschwaenzer' ? :-)
Wenn man das jeden Tag macht...
> Wo finde ich diese? Gibt es diese vielleicht online (NRW)? Ansonsten? Kann
> man so etwas durch Buchlaeden beziehen?
Im Buchladen gibt es sicher auch ein Schulgesetz. Oder in einer größeren
Bibliothek. Oder bei der Schulleitung. Oder bei der SV. An meiner Schule
habe ich ein Schulrechts-Handbuch bei der Schülerzeitung entdeckt, sogar
mit Urteilen und allem pipapo. War sehr interessant.
> Ha? Was? reichen 20 Schueler als Zeugen nicht aus?
Wenn die tatsächlich bereit sind auszusagen, sollten die reichen.
> Aber das hiesse ja auch, dass sie das Recht haben, mich nachsitzen zu
> lassen, wenn ich mal entschuldigt gefehlt hat (krank war)?
Gelegentliches Fehlen ist IMHO in der Bildungsplanung schon
eingerechnet; du kannst ja auch anders als durch Nachsitzen
nacharbeiten, zumal Du Privatunterricht in der Regel sowieso nicht
erhalten wirst (falls ihn dir jemand anbietet - unbedingt annehmen, wenn
der Lehrer nicht die allerletzte Pfeife ist!). Auch im regulären
Unterricht gibt es immer wieder mal Wiederholungsstunden. Nachsitzen ist
also in der Regel nicht erforderlich. Wenn die Schule keine Möglichkeit
hat, dich in der Zeit sinnvoll zu unterrichten, ist es auch kein
geeignetes Mittel. Also i.d.R. unverhältnismäßigund rechtswidrig.
> Der Lehrer ist halt viel allein und gelangweilt und denkt sich: "Diese Woche
> gebe ich der Klasse mal 8 Stunden Mathe anstatt 3. Nun ja, wenn ich das
> Schuljahr, welches jetzt zu Ende geht, zurueckrechne, so sind auch min. 5
> Stunden ausgefallen". Damit, jeden Tag in der 8. bzw. 9. Stunde nochmal
> Mathe! Und das darf er so einfach???
Nein. Die Wochenstundenzahl ist in der Regel durch Rechtsverordnungen
festgelegt. Und 30 Stunden pro Woche sind nun mal was anderes als eine
Woche nichts und eine Woche 60 Stunden.
> 5min. Verspaetung und ein Stundenprotokoll von den ganzen 2 Stunden! Ist das
> Gerechtigkeit?
Bei einmaliger Verspätung ist das noch nicht ganz angemessen. Ansonsten
aber: Die 2 vStunden mußt Du ja sowieso im Unterricht sein, das
Protokoll kannst Du in der Zeit schon gut vorbereiten und darüber hinaus
dauert es sicher keine 2 Stunden. Das scheint mir schon noch
verhältnismäßig im Vergleich zum pädagogischen Nutzen.
> Und eigentlich: DARF der Lehrer ueberhaupt einen Schueler danach benoten,
> wie gut er den Stoff eines Referates den anderen rueberbringen kann? Das
> Rueberbringen des Stoffes ist ja wohl Aufgabe des Lehrers!
Zu den Lernzielen gehört eben auch die Fähigkeit, das Gelernte anderen
in angemessener Form erklären zu können. Natürlich kann da nicht die
Qualität erwartet werden, die der Unterricht eines Lehrers hat, der das
immerhin studiert hat. Aber einen einfachen Vortrag nach Stichworten
halten zu können gehört schon zu den Lernzielen in der Schule, zumal in
der Oberstufe. An der Hochschule wird das ja dann auch verlangt - und
dafür soll die Oberstufe doch qualifizieren. Falls Ihr in Eurer
Schulzeit noch nie etwas über das Halten von Vorträgen gelernt habt,
würde ich mal den Deutschlehrer danach fragen.
Love and Peace,
Mark
Möglich IMHO auch nur, wenn das Nachsitzen den Charakter eines
Privatunterrichts bekommt. Einfach so nachlernen kann der Schüler auch
zu Hause, die Verpflichtung zu einer festgelegten Zeit zu Schule zu
kommen, um nachzulernen, ist also nicht erforderlich. Und bei kurzer
Krankheit ist eh zu erwarten, daß der versäumte Stoff in einer anderen
Stunde noch mal - zumindest überblicksartig - wiederholt wird.
> Da das
> wohl eine größere Behinderung war und er die fast Stunde versäumt hat, ist
> eine Wiederholung der Stunde doch angebracht, oder?
Bei einmaliger Versäumnis IMHO nein, da gelegentliches Fehlen einzelner
SchülerInnen in der Unterrichtsplanung IMHO ohnehin vorausgesetzt werden
muß. Zudem besteht Nachsitzen in der Regel nicht in der Wiederholung der
Stunde in einer Art Privatunterricht, so daß die Geeignetheit,
mindestens aber die Erforderlichkeit des Mittels "Nachsitzen" zur
Erreichung des angestrebten pädagogischen Ziels mindestens zweifelhaft
ist.
> Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das erheblich
> den Unterricht.
Wesentlich erhablicher stört es in der Regel, wen nder Lehrer deswegen
Theater macht.
> 1. Für Verspätungen gibt es keine Entschuldigungen, da man nicht
> unentschuldigt sich verspäten kann.
Hä?
> 2. Wenn euch die Schulleitung die Regeln so erklärt hat, dann gilt es so.
Warum sollte es? Wenn die Schulleitung erklärt, daß Zuspätkommen mit dem
Tode bestraft wird, dann gilt es so?
> Du redest von Verspätungen, Versäumen, etc. Merkst du nicht, dass die
> Schule versucht, deine eigenen Fehler mit ihren gegebenen Methoden aus-
> zugleichen?
Vielfach ist aber fraglich, ob die Anwendung dieser Methoden im
Einzelfall geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig
ist. Ich denke, Du antwortest zu einseitig, so wie man das vor 30 Jahren
vielleicht tun konnte, als Schule noch als besonderes Gewaltverhältnis
galt.
> > So, dann geht der Lehrer hin, mit der Weile auch schlechte Laune, und
> > sagt, der Schueler habe das Referat schlecht vorbereitet und hat es
> > vielleicht selber verstanden, aber war unfaehig den Stoff der Klasse zu
> > vermitteln => 4 oder 5 fuer das Referat!
>
> Ja, das ist noch so gut bewertet. Referate sind für die Zuhörer gedacht.
> Verstehen diese es nicht, ist das ungenügend.
Nein. Das Referat soll auch dazu dienen, zu überprüfen, ob der
referierende Schüler den Stoff verstanden hat. Hat er das, so ist das
vielleicht noch eine 4, aber keine 6 mehr. Es sei denn, das Referat wird
im Deutschunterricht beim Unterrichtsgegenstand "Halten von Referaten"
gehalten.
> > Das Rueberbringen des Stoffes ist ja wohl Aufgabe des Lehrers!
>
> Es ist die Rahmenaufgabe, aber er kann auch Schüler damit beauftragen, um
> 1. diese gerecht zu bewerten können und 2. alternative Lehrformen zu
> finden.
Wenn dies allerdings dazu führt, daß alle anderen Schüler regelmäßig
wegen furchtbar schlechter Referate nix lernen, stellt sich die Frage,
ob die solcherlei Unterricht noch mitmachen müssen.
Love and Peace,
Mark
> Ach ja, aber die Zeit, die er mit der Lehrerin diskutiert, dass er nicht
> reindarf geht dabei nicht verloren....
Wenn das mehr als eine Minute dauert, würde ich als anwesender Schüler
mich darüber beschweren, daß ich hier sinnlos rumsitze.
> 1. Schueler ist puenktlich. Gerechtigkeit, kein Problem
> 2. Schueler verspaetet sich. Bekommt Stundenprotokoll von 2 Stunden
> aufgebrummt, was natuerlich KEINE Strafe ist (sein darf), sondern NUR zu
> Nacharbeitung der 5min. Aber der Stoff, der im Protokoll vorkommt, bezieht
> sich nicht auf die 5 min (kann er ja gar nicht), sondern auf den Rest der
> Stunde, was er ja eh mitkriegt! Wo wurde der versaeumte Stoff nachgeholt? =>
> IMHO starke Ungerechtigkeit
> 3. Schueler verspaetet sich, bekommt keine "Strafe" (was selten eintritt).
> Wenn er noch ungeschickt war, hat er die anderen vielleicht 10-20 sek
> gestoert. Geringe Ungerechtigkeit den anderen gegenueber.
> Wo liegt der Mittelweg, zwischen 2 und 3?
Schüler verspätet sich öfters und bekommt nach dem 3. oder 4. Mal eine
Aufgabe. Aber 3. ist IMHO auch keine Ungerechtigkeit, weil die Störung
durch Zuspätkommen minimal ist, solange der Lehrer deswegen keinen
Streit anfängt. Wenn doch, würde ich sagen, der Lehrer stört :-) In der
Oberstufe wohl auch, der Lehrer ist gestört.
> 3. Fuer den Schueler, der kein Interesse daran findet ein grosse Qual und
> Zeitverschwendung! Denn der Stoff des Referates hat fuer die Klausuren eh
> keine Bedeutung!
Der Bildungsauftrag der Schule geht aber weiter als das, was in
Klausuren abgeprüft wird. Ich hab mal ein sehr schönes Referat über
"Zukunftsperspektiven der Industriegesellschaft" in Geschichte gehalten.
Da hab ich heute noch was von. Bei uns lief das aber auch so, daß jeder
ein Referat halten mußte und sich ein Thema aus einer ziemlich langen
Liste aussuchen konnte. Bei Deinem Lehrer scheint da weniger ein
rechtliches als ein pädagogisches Problem zu bestehen.
> Nun, jetzt komm mir bloss nicht mit dem Argument:
> "Man lernt ja fuer's Leben und nicht fuer die Schule" an. (entschuldigung,
> wenn es eine Unterstellung war) Selbst dann ist ein Referat quatsch! Denn
> der Lehrer kann es ja (sollte er zumindest koennen) den Schuelern viel
> besser rueberbringen
> (ist ja schliesslich sein Beruf!).
Der Schüler lernt aber nur per Referat das eigenständige Erarbeiten und
sinnvolle Darstellen von Themen. Und das kann er im Leben vermutlich
recht gut gebrauchen. Du scheinst Dir Lernen ein wenig sehr nach dem
Muster "Nürnberger Trichter" vorzustellen. Das funktioniert aber nur
sehr beschränkt. Gerade heute, wo es sich herumgesprochen hat, daß man
nie auslernt und sich immer wieder auch selbst schlau machen muß, liegt
es doch nahe, daß an Schulen das eigenständige Lernen gelernt wird.
Leider klappt das oft nicht so gut, weil die Lehrer auch nicht recht
wissen, wie man das fördern kann. Aber wenn ich mir so anschaue, wie
schwer sich bei uns viele ErstsemesterInnen tun, wenn sie ihren
Stundenplan selbst zusammenstellen, eigenständig in der Bibliothek was
nachschauen usw. sollen, denke ich, daß die Schulen da sogar viel mehr
machen sollten und viel früher anfangen müßten. An Jenaplan-Schulen
werden referate schon im Grundschulalter gehalten!
> Nein, nein, nicht klar! Wenn Du keine Lust hast Dir den Stoff selbst
> beizubringen, was ja laenger dauert und IMHO ja wohl Aufgabe des Lehrers ist
> (wozu wird er denn bezahlt?).
Für das Lehren und Erziehen. Zum Lernen gehört allerdings auch Aktivität
des Schülers. Und die erschöpft sich nicht im Pauken von
klausurrelevantem Stoff.
> Ich waere schon zufrieden, wenn ich die Jahre durch monotonen,
> lehrerzentrierten Unterricht haette! Aber nein, es muessen ja immer
> alternative Lehrmethoden eingefuehrt werden, um den Schuelern das Leben
> schwerer zu machen...
Eigentlich ist der Zweck ein anderer. Aber ich gebe zu, daß dies das
Ergebnis sein kann, wenn die Schüler das nicht gewöhnt sind und der
Lehrer sie an andere Arbeitsformen nicht ranführen kann, weil er die
Methode bloß mal aufgeschnappt hat und sich nicht wirklich gut mit ihr
beschäftigt hat.
> Eben, in meinen Augen Ungerechtigkeit: Er kann den Stoff, den eigentlichen
> Inhalt, aber schlechte Note...
Zum eigentlichen Lerninhalt gehört auch die Fähigkeit, ihn anzuwenden
oder angemessen darzustellen. Auch wenn Dir das nicht gefällt.
>Die Lehrerin, die keinen reinlaesst, der zu spaet ist,
> (welche ich Gott sei Dank nicht mehr habe) schmeisst einen raus und lies ihn
> frueher (noch in der Unterstufe/Mittelstufe) die Fliesen auf den Gang, die
> Backsteine an den Waenden und die Holzlatten an der Decke zaehlen. :-))
Pädagogisch sinnlos, zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht
erforderlich, als Strafmaßnahme ohne Rechtsgrundlage (und wohl auch
menschenrechtswidrig).
Love and Peace,
Mark,
outet sich als Pädagogik-Student - allerdings der Erwachsenenbildung
Tja, das habe ich vergeblich versucht! Ich hatte eine Seite, die zu allen 16
Bundeslaendern Links zum SchulG hatten. aber NRW fuehrte in eine Sackgasse.
Auf der seite www.nrw.de habe ich auch schon vergeblich rumgestoebert. Dann
habe ich noch irgend so eine 'Digitale Biblothek' gefunden
(http://www.digibib-nrw.de/Digibib ) Das scheint eine art metasuchmaschine
fuer viele Bibliotheken zu sein. Jedenfalls 80x SchulG, aber nie von NRW.
> Nachsitzen ist IMHO nicht generell verfassungswidrig. Es darf allerdings
> wie alle schulischen Erziehungsmaßnahmen nur in einer pädagogisch
> sinnvollen Weise eingesetzt werden. Also vor allem, um durch
> Unaufmerksamkeit, Zuspätkommen etc. versäumten/nicht geübten Stoff
> nachzuarbeiten. Stumpf in einen Raum sperren ist jedenfalls nicht
> zulässig.
Also muss ich meinen Lehrer demnaechst erzaehlen, wenn er uns wieder wegen
einer Bagatelle mit Nachsitzen droht, ob er sich sicher waere, dass diese
paedagogische Erziehungsmassnahme schon angebracht ist, also ob er der
Meinung sei, die anderen paedagogischen Mittel schon ausgeschoepft zu haben
:-))
>
> Nein. Mit Gewalt darf der Lehrer gar nichts (abgesehen mal von Notwehr,
> allgemeinem Festnahmerecht usw.), da dafür andere Behörden, insbesondere
> die Polizei, zuständig sind.
>
Ich erinnere mich gerade an folgenden Fall: Als alle in der Klasse waren,
hat der lehrer mal die Tuer von innen abgeschlossen! Darf er das??? Er
machte das, um zu spaet gekommende draussen zu lassen (hat er bis jetzt
einmal gemacht). Anschliessend hat er sie aber doch noch reingelassen! Er
hat sich sogar noch entschuldigt, da die anderen vom Spanischunterricht an
einer anderen Schule kamen (Partnerschule), die gut 1km entfernt ist.
Aber es geht mir jetzt darum, dass der Lehrer die Schueler, die drinne sind,
im Prinzip einschliesst!
> > 1.2 Bestrafung durch Nachsitzen (z.B. wg. 5min. Verspaetung):
> > Bsp: Ich komme 5min. zu spaet, und der Lehrer sagt: "Du bleibst heute
eine
> > Stunde laenger". Darf er das? Was passiert mir wenn ich mich weigere?
>
> Bei einmaligem/seltenem Zuspätkommen ist das IMHO pädagogisch nicht
> sinnvoll und unverhältnismäßig. Sich rechtlich dagegen zu wehren dürfte
> aber noch mehr Zeit kosten. Evtl. mit Eltern oder Direktor abklären oder
> die SV einschalten.
Okay, bei haeufigen Verspaetungen vielleicht gerechtfertigt. Aber das
Problem, was diese vom naechsten unterscheidet, ist, dass es in diesen Falle
am gleichen Tag stattfinden soll! Ich meine, besonders bei Minderjaehrigen
Schuelern, warten die Eltern zu Hause und machen sich schon Sorgen, wenn das
Kind nicht zeitig kommt! Dies ist meinen Bruder mal passiert (weil er die
Hausaufgaben nicht hatte). Meine Mutter hat sich schon Sorgen gemacht und
das Mittagsessen war dann auch schon kalt....
> > 1.3 wie 1.2 nur mit frueher Ankuendigung: "Du wirst naechste Woche wegen
der Verspaetung Nachsitzen" Ebenfalls: Folgen bei Weigerung?
>
> Wird dadurch nicht zulässiger.
>
Finde ich aber schon besser als 1.2
> Der Lehrer selbst kann sicher keine Stundenplanänderungen beschließen.
> Gelegentlicher Unterrichtsausfall ist zudem normal und müßte eigentlich
> im Lehrplan eingerechnet sein.
Aha, also gibt es im normalfall, also wenn der Lehrer mal krank ist, keine
Veranlassung den Unterricht nachzuholen!
> Wenn die Termine nicht besonders wichtig sind, müssen die Schüler das
> hinnehmen. Wichtige Termine sind ein Entschuldigungsgrund. Frag mich
> jetzt aber nicht nach der Definition des "wichtigen Termins"...
Aha, was ist aber, wenn man bei einen "unwichtigen Termin" gefehlt hat und
die Lehrer die Entschuldigung nicht anerkennen. Hat das irgendwelche Folgen
fuer den Schueler?
> > 2. Umgekehrter Fall: Ausschluss vom Unterricht, wegen Verspaetung:
> > Wir haben eine Lehrerin an der Schule, die einem bei 5min. Verspaetung
(oder
> > mehr) nicht mehr rein laesst.
>
> Sofern sie das mit minderjährigen SchülerInnen macht, verstößt sie gegen
> ihre Aufsichtspflicht. Ansonsten scheint mir der Ausschluß vom weiteren
> Unterricht wegen Zuspätkommens als pädagogisch sehr zweifelhaft, zumal
> das Zuspätkommen nur eine geringfügige Störung des Unterrichts
> darstellt.
> Demnach dürfte ein einfacher Lehrer
> dann wohl eigenmächtig niemanden auch nur für kurze Zeit ausschließen.
> Dies erscheint mir auch sinnvoll, da SchülerInnen grundsätzlich ein
> Recht auf und eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht haben.
Aber konkret, darf sie die Ausschliessung vom Unterricht nicht am selben Tag
machen, wo der Schueler sich verspaetet hat? Denn sie muss das ueber die
Schulleitung machen!
Zur Minderjaehrigkeit: Gilt das auch noch in der Oberstufe? Ich meine manche
sind noch 17 1/2 und keine 18? aber AFAIK gibt es in der Oberstufe keine
Aufsichtspflicht mehr! Wir duerfen auch zum supermarkt gehen...
Da faellt mir nochwas aus unter- und mittelstufe ein. Das fande ich
unverschaemt:
Wir durften das Schulgelaende nicht verlassen, obwohl 50m ausserhalb ein
Supermarkt und Baecker ist. Wenn man erwischt wurde musste man Nachsitzen.
Die einzige Moeglichkeit als Unterstufenschueler in der Pause etwas zu
kaufen, war das schulinterne 'Buedchen' des Hausmeisters, bei dem die Preise
3x so hoch, wie die vom Supermarkt sind! Das finde ich, grob gesagt, ein
Missbrauch der Monopolstellung :-)
Und dagegen kann man wohl nichts machen....
> > 3.1 Strafarbeit: Darf ein Lehrer, wenn sich der Schueler verspaetet,
> > Strafarbeit aufgeben? Also z.B. "Du schreibst jetzt ein
Stundenprotokoll"
>
> Eine durchaus sinnvolle pädagogische Maßnahme, um dem Schüler vor Augen
> zu führen, daß ein verspätetes Erscheinen dem eigenen Verständnis des
> Unterrichtsinhalts abträglich ist. Bei einer einmaligen Verspätung
> vielleicht auch noch nicht angebracht. Und in einer 12. würde ich mich
> als Lehrer um Zuspätkommer gar nicht mehr weiter kümmern - da sollten
> die schon groß genug sein, das selbst zu beurteilen.
Genau so verhalten sich viele Lehrer! Und das finde ich auch gut! Aber
Ausnahmen bestaetigen die Regel! (Ich komme zwar nie zu spaet, aber wenn ein
andauernd zu spaet kommender Schueler andauern mit der Lehrerin diskutiert,
ob er nun ein Protokoll schreiben soll oder nicht, geht dabei viel Zeit
verloren.)
> > Dies ist aber IMHO ungerecht, da die anderen diese Aufgabe nicht
erfuellen
> > brauchen, und damit keine Auswirkungen auf die Note haben. Hieraus folgt
3.2
>
> Die haben dafür ja auch die Aufgabe erfüllt, rechtzeitig im Unterricht
> zu sein und sich u.U. auch schon daran beteiligt.
Einleuchtend, aber mit einen stundenprotokoll, holt man gerade den
verseumten Stoff auch nicht nach.
> > Das waere z.B. so ein Fall, wo ich, wenn die Lehrerin
> > in so schlechter Laune waere, wo sie einen Schueler anfaengt zu
beleidigen
> > und bloss zu stellen, notgedrungen den Raum verlassen wuerde (1.1).
>
> Wenn sie dich beleidigt, darfst Du das wohl.
Das habe ich bis jetzt einmal gemacht :-) Aber nicht im richtigen
Unterricht, sondern Karneval in der 6. Klasse. Dort wollte uns unser Lehrer
zwingen mit einem maedchen zu tanzen (graesslich:-)). Tja, und wo dann alle
jungs einfach sitzen geblieben sind und sich geniert haben, ist er sauer
geworden und hat geschrien: "Wer jetzt nicht tanzt verlaesst innerhalb 30
Sekunden den Raum" Tja, ihr wisst ja nicht, wie schnell ich weg war :-)
leider war ich der einzige! Aber am naechsten Tag erfuhr ich, dass sie doch
nicht getanzt haben, weil sich noch andere entschlossen hatten zu gehen....
> > Also mir geht es generell darum, ob der Lehrer an bestimmte,
unfreiwillige
> > Schueler Einzelaufgaben verteilen darf? Und bei Verweigerung eine
schlechte
> > Benotung geben kann, obwohl den anderen dies ueberhaupt nicht passieren
> > kann, da es ja eine Einzelaufgabe ist.
>
> Ja, darf er wohl schon. Allerdings nicht nur einem Schüler alle
> derartigen Aufgaben - andere werden dafür halt öfter abgefragt oder
> ähnliches, dann ist es o.k.
Kann er das beweisen, dass er andere oefters abfraegt oder aehnliches!
> Sich einen rauspicken und besonders triezen
> ist IMHO unzulässig.
Also was denn nun? Wenn er ein 'freiwilliges' Referat verteilen will, und es
keiner freiwillig machen will; er dann per Zufallsprinzip einen rauspickt
und den somit gar nicht erst fraegt, ob er es ueberhaupt machen will; darf
er das?
Vielen Dank,
Dominik
--
schon erstaunlich, die unterschiedlichen Meinungen ;-)
> Sofern sie das mit minderjährigen SchülerInnen macht, verstößt sie
> gegen ihre Aufsichtspflicht. Ansonsten scheint mir der Ausschluß vom
> weiteren Unterricht wegen Zuspätkommens als pädagogisch sehr
> zweifelhaft, zumal das Zuspätkommen nur eine geringfügige Störung des
> Unterrichts darstellt.
Lass mal 10 Leute in einer Stunde zu spät kommen und das regelmässig.
Doch, muss.
> > > Wer dann? Die Schulleitung? Oder der Lehrer mit Genehmigung der
> > > Schulleitung?
> >
> > Schulleitung
> >
> Und wenn man den Schulleiter als Lehrer hat :-)
Schlecht, du kannst ja mit seinem Stellvertreter oder über die SV oder
Elternvertretung das Thema publik machen.
> > Anträge sollten meist so gestellt werden, dass der Entscheidende
> > genügt Zeit hat, ihn zu beantworten. IMHO sind Fristen bis zu einer
> > Woche üblich, bei unerwarteten Eilfällen kann das natürlich kürzer
> > oder auch telefonisch geklärt werden.
>
> Ich meinte die Frist der Schule, um eine 'drangehaengte' Stunde
> anzukuendigen.
Kommt drauf an, welcher Grund das ist. Normal ist eine Woche Vorlauf, aber
IMHO kann auch 3 Tage noch gut gehen.
> Schule! Es ging nicht um das Problem, dass er Nachsitzen muesste,
> sondern das er wegen der Verspaetung ausgeschlossen wird. Und es war
> eine Doppelstunde, keine einzelne!
Wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, muss er den Dienstweg einhalten.
> > Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das
> > erheblich den Unterricht.
>
> Ach ja, aber die Zeit, die er mit der Lehrerin diskutiert, dass er
> nicht reindarf geht dabei nicht verloren....
Deswegen fliegen sie ja auch gleich raus.
> Das Alter ist irrelevant! Ich bin in der 12.Klasse.
Gut, dann braucht ihr auch keine Aufsicht mehr.
> > Wenn du im Unterricht (mündlich) rangenommen wirst, empfindest du da
> > auch so?
>
> Da ist durchaus was Richtiges dran! Jedoch ist dies auf eine kurze Zeit
> ausgeglichen! Referate werden ca. 2x pro Halbjahr vergeben!
ist das IYO zu viel oder zu wenig?
> So, damit jeder einmal dran kommt, wuerde es theoretisch noch mehr als
> 5 Jahre dauern...
Die guten Schüler braucht man nicht ranzunehmen; wäre ich Lehrer würd ich
die schlechten, ruhigen, passiven rannehmen, um sie gerecht benoten zu
können.
> > Nein, gerecht wäre es, wenn du einfach pünktlich kämest.
>
> Eben, der Schueler ist der Dumme!
Ich darf den Satz erweitern: Der Schüler, der pünktlich kommt, ist der
Dumme.
> 1. Schueler ist puenktlich. Gerechtigkeit, kein Problem
> 2. Schueler verspaetet sich. Bekommt Stundenprotokoll von 2 Stunden
> aufgebrummt, was natuerlich KEINE Strafe ist (sein darf), sondern NUR
> zu Nacharbeitung der 5min. Aber der Stoff, der im Protokoll vorkommt,
> bezieht sich nicht auf die 5 min (kann er ja gar nicht), sondern auf
> den Rest der Stunde, was er ja eh mitkriegt! Wo wurde der versaeumte
> Stoff nachgeholt? => IMHO starke Ungerechtigkeit
So ein Protokoll nötigt aber den Schüler mehr aufzupassen und den Stoff zu
verstehen. Wer den Unterricht nicht schätzt und zu spät kommt, wird so zum
Lernen gezwungen.
> 3. Schueler verspaetet sich, bekommt keine "Strafe" (was selten
> eintritt). Wenn er noch ungeschickt war, hat er die anderen vielleicht
> 10-20 sek gestoert. Geringe Ungerechtigkeit den anderen gegenueber.
Einzelfallentscheidung. Jemand, der öfters zu spät kommt, wird einfach
anders behandelt als jemand, der selten bis gar nicht sonst fehlt.
> Nicht unbedingt! Ich wuerde es als 'zeitverschwendung' bezeichnen.
Der Lehrer anscheinend nicht, er ist in seinen Lehrmethoden frei.
> 3. Fuer den Schueler, der kein Interesse daran findet ein grosse Qual
> und Zeitverschwendung!
Pech gehabt, Schule soll Stoff vermitteln.
> Denn der Stoff des Referates hat fuer die Klausuren eh keine Bedeutung!
Ob du's glaubst oder nicht. Es soll auch Stoff geben, der für später
wichtig ist.
> Ansonsten wuerde es ja auch vom Lehrer erklaert, was viel Zeit spart
> (nicht immer).
Komische Haltung.
> Nun, jetzt komm mir bloss nicht mit dem Argument: "Man lernt ja fuer's
> Leben und nicht fuer die Schule" an. (entschuldigung, wenn es eine
> Unterstellung war)
Es ist leider so. Leider wird das oft vergessen und nur für die nächste
Klausur gelernt.
> Selbst dann ist ein Referat quatsch!
Nein, Referate helfen dem sozialen Verhalten u.a.
> Denn der Lehrer kann es ja (sollte er zumindest koennen) den Schuelern
> viel besser rueberbringen (ist ja schliesslich sein Beruf!).
Quatsch.
> > Siehst du. Wo besteht dann die Ungerechtigkeit, wenn nicht nur du
> > Einzel- aufgaben bekommst?
>
> Eben das man ueberhaupt so schwierige Einzelaufgaben bekommt, und sich
> nicht auf die anderen Faecher vernuenftig vorbereiten kann!
Du bist also überfordert?
> Wir bekommen die Referate dann meist, wenn die Hauptzeit ist, wo
> Klausuren geschrieben werden!
Habt ihr mit dem Lehrer gesprochen?
> Ausserdem sind auch solche Einzelaufgaben, wo man sich vor den anderen
> total laecherlich macht.
Dann sollte jeder solche Aufgaben wohl machen.
> Ich weiss auch nicht, was dann passieren kann?
Bei Arbeitsverweigerung?
> Aber ich koennte mir gut vorstellen, dass sie mich, bei konsequenter
> Verweigerung, rausschmeissen wird! Duerfte sie das? Also bei
> Arbeitsverweigerung einen rausschmeissen?
Da sie das Hausrecht hat, ja. Aber ob das angebracht ist, ist schwer zu
sagen.
> > Wenn du also keine Lust hast, den Stoff zu lernen, soll man dich also
> > genauso bewerten wie Schüler, die Stoff lernen müssen. Jaja, schon
> > klar, was du willst...
>
> Nein, nein, nicht klar! Wenn Du keine Lust hast Dir den Stoff selbst
> beizubringen, was ja laenger dauert und IMHO ja wohl Aufgabe des
> Lehrers ist (wozu wird er denn bezahlt?).
Er wird dafür bezahlt, euch zu unterrichten. Weigert ihr euch, hat er seine
Pflicht erfüllt und mehr ist nur noch Zulage.
> Ich waere schon zufrieden, wenn ich die Jahre durch monotonen,
> lehrerzentrierten Unterricht haette! Aber nein, es muessen ja immer
> alternative Lehrmethoden eingefuehrt werden, um den Schuelern das Leben
> schwerer zu machen...
Ich kann dich verstehen, aber wie gesagt, freie Lehrmethodenwahl.
> > ich finde dich unverschämt :)
>
> Ah, Du bist Lehrer :-))
Vielleicht mal in 5-8 Jahren ;)
> Also den Vortrag vorzubereiten (sich
> einen Zettel zu machen, eine Vortragsstruktur reinzubringen, Mittel
> finden, um den Stoff zu veranschaulichen und sowas)
Genau, Faulheit wird bestraft. In diesem Fall mit schlechten Noten.
> Eben, in meinen Augen Ungerechtigkeit: Er kann den Stoff, den
> eigentlichen Inhalt, aber schlechte Note...
... ist gerechtfertigt, denn die Hauptaufgabe eines Referates ist es,
anderen etwas zu erzählen und wenn er dies nicht schafft, hat er seine
Aufgabe verfehlt.
> > Ja, das ist noch so gut bewertet. Referate sind für die Zuhörer
> > gedacht. Verstehen diese es nicht, ist das ungenügend.
>
> Referate sollten freiwillig sein!
Nein. Referate sollten gut sein, egal freiwillig oder nicht.
> > > Und eigentlich: DARF der Lehrer ueberhaupt einen Schueler danach
> > > benoten, wie gut er den Stoff eines Referates den anderen
> > > rueberbringen kann?
> >
> > Das ist der Sinn eines Vortragens.
>
> Ach es geht darum, wie gut der Schueler Lehrer spielen kann, und nich
> daraum, ob er den Stoff verstanden hat.
Es geht darum, sich das Wissen anzueignen, Wissen zu präsentieren.
> Natuerlich spielt beides eine Rolle! Aber die Klasse kann am Ende des
> Referates den Referent auch fragen, wenn sie etwas nicht verstanden
> hat.
Kommt auf die Art des Vortrages an. Meist ist es sinnvoller den Monolog zum
Dialog umzuwandeln, damit Schüler mehr verstehen.
> Aber wenn der das nochmal erklaert, verstehen sie es wieder nicht!
Deswegen soll man ja auch üben (mit vielen Referaten).
> >Kein Kommentar :-(
>
> Da du ja schon in der 12. bist, hast du deine Schulpflicht erfuellt,
> und kannst sofort (falls 18) abgehen.
Das "Falls 18" so generell ist falsch, weil die Schulpflicht
unterschiedlich ist, in Berlin gehört zB 11 Jahre Schule.
> Diese Begründung ist IMHO nicht haltbar. Wenn die Schule eine Pflicht
> hätte, jemanden zwecks Nachholung von Unterricht nachsitzen zu lassen,
> dann hätte sie diese Pflicht auch und erst recht bei SchülerInnen, die
> entschuldigt fehlen.
Deswegen entscheidet der Klassenlehrer über Beurlaubungen, ob sich der
Schüler diese leisten kann.
> Auch müßte die Schule verpflichtet sein, Unterricht nachzuholen,
> der z.B. wegen Erkrankung von Lehrkräften ausgefallen ist. Und die
> SchülerInnen hätten einen Rechtsanspruch auf ausreichende
> Neueinstellung von LehrerInnen. Hätte ja einiges für sich...
Gerichte sehen das leider anders, ihnen reicht eine (rechnerische) Quote
von über 96 % in Berlin.
> Gelegentliche Versäumnis von Unterricht ist IMHO selbstverständlich und
> als von der Bildungsplanung vorausgesetzt zu betrachten.
Nein.
> Unschuldige darf er IMHO überhaupt nicht mit Maßnahmen belasten.
Doch, wenn er nämlich den "Unschuldigen" keinen Unterricht erteilen konnte.
> Zeiten des "besonderen Gewaltverhältnisses Schule" sind vorbei. Er muß
> sich schon einzeln mit den StörerInnen abmühen.
Nein.
> > Ach komm, das kannste woanders erzielen. Grundsätzlich üben Lehrer
> > das Hausrecht aus
>
> Lehrer üben ein Hausrecht aus? Auf welcher Rechtsgrundlage? Zunächst
> mal sollte das Hausrecht nur beim Direktor liegen.
Regelmässig per Schulordnung.
> > und wenn du verspätest am Unterricht teilnehmen willst, liegt
> > es an dem Lehrer, ob du das darfst und somit auch den Unterricht
> > störst oder halt draußen bleibst und andere Aufgaben machen darfst.
>
> Wie will er die Beaufsichtigung sicherstellen, zu der er verpflichtet
> ist?
Die Aufsichtspflicht kommt auf das Alter an.
> Zudem stört ein Rausschmiß, der regelmäßig mit einer verbalen
> Auseinandersetzung verbunden ist, in aller Regel erheblich stärker als
> bloßes Zuspätkommen.
Deswegen fliegen sie ja gleich raus.
> derart peinlich ist, daß er/sie sich nicht überwinden kann, darf das
> auch zumindest keine großen Auswirkungen auf die Note haben. Es ist
> zunächst mal Aufgabe von LehrerInnen, da die Scheu abzubauen.
Klar, die Benotung muss pädagogisch vertretbar sein, zB darf bei Sport bei
körperlicher Untauglichkeit auch keine schlechte Note gegeben werden.
>> Ach ja, aber die Zeit, die er mit der Lehrerin diskutiert, dass er
>> nicht reindarf geht dabei nicht verloren....
>
>Deswegen fliegen sie ja auch gleich raus.
Nach meiner Erfahrung funktioniert das nicht.
>> Das Alter ist irrelevant! Ich bin in der 12.Klasse.
>
>Gut, dann braucht ihr auch keine Aufsicht mehr.
In der 12. kann man auch schon mit 17 sein.
>Er wird dafür bezahlt, euch zu unterrichten. Weigert ihr euch, hat er seine
>Pflicht erfüllt und mehr ist nur noch Zulage.
Damit widersprichst Du Deinen früheren Ausführungen zur Pflicht der Schule
ihren Bildungsauftrag auch durch Nachsitzen-Lassen zu erfüllen. Das freut
mich, ich hielt sie sowieso für falsch.
Love and Peace,
Mark
--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/Gesetze.html
oder
http://www.rechtliches.de/ (Weiterleitung)
"Entschuldigt fehlend" und "beurlaubt" sind zweierlei Sachen. Wer krank ist,
wird nicht beurlaubt, ob Krankheit vorliegt, entscheidet nicht der
Klassenlehrer.
>> Gelegentliche Versäumnis von Unterricht ist IMHO selbstverständlich und
>> als von der Bildungsplanung vorausgesetzt zu betrachten.
>
>Nein.
Doch. :-)
>> Zeiten des "besonderen Gewaltverhältnisses Schule" sind vorbei. Er muß
>> sich schon einzeln mit den StörerInnen abmühen.
>
>Nein.
Sondern?
>> Lehrer üben ein Hausrecht aus? Auf welcher Rechtsgrundlage? Zunächst
>> mal sollte das Hausrecht nur beim Direktor liegen.
>
>Regelmässig per Schulordnung.
In unserer stand vom Hausrecht überhaupt nix.
>> Zudem stört ein Rausschmiß, der regelmäßig mit einer verbalen
>> Auseinandersetzung verbunden ist, in aller Regel erheblich stärker als
>> bloßes Zuspätkommen.
>
>Deswegen fliegen sie ja gleich raus.
Den Lehrer, der das schafft, möchte ich erst mal sehen.
>Ich erinnere mich gerade an folgenden Fall: Als alle in der Klasse waren,
>hat der lehrer mal die Tuer von innen abgeschlossen! Darf er das???
So, so. Eure Lehrer verstoßen also mindestens schon mal gegen
Brandschutzvorschriften. Kein Wunder, der Zustand der Jugend von heute. :-)
Wenn das nicht den Direktor interessiert, dann interessiert es vielleicht
die Feuerwehr.
>Okay, bei haeufigen Verspaetungen vielleicht gerechtfertigt. Aber das
>Problem, was diese vom naechsten unterscheidet, ist, dass es in diesen Falle
>am gleichen Tag stattfinden soll! Ich meine, besonders bei Minderjaehrigen
>Schuelern, warten die Eltern zu Hause und machen sich schon Sorgen, wenn das
>Kind nicht zeitig kommt!
Ja stimmt, da haben wohl die Eltern zumindest ein Recht darauf, daß sie von
einem Nachsitzen vorher informiert werden. Und wenn wichtige Gründe dem
Nachsitzen entgegenstehen, kann sowieso nichts anderes gelten als sonst beim
Vorliegen von Entschuldigungsgründen.
>> > 1.3 wie 1.2 nur mit frueher Ankuendigung: "Du wirst naechste Woche wegen
>der Verspaetung Nachsitzen" Ebenfalls: Folgen bei Weigerung?
>>
>> Wird dadurch nicht zulässiger.
>>
>Finde ich aber schon besser als 1.2
Das ist dann die angemessene Reaktion bei häufigerem Zuspätkommen. Dann kann
das zulässig sein, vorausgesetzt das Nachsitzen bietet bessere Möglichkeiten,
den Stoff nachzuholen als ein Nachlernen zu Hause (wenn der Lehrer davon
ausgehen kann, daß der Schüler von sich aus nicht nachlernt oder ihn z.B. in
den Fachunterricht einer Parallelklasse setzen kann).
>> Der Lehrer selbst kann sicher keine Stundenplanänderungen beschließen.
>> Gelegentlicher Unterrichtsausfall ist zudem normal und müßte eigentlich
>> im Lehrplan eingerechnet sein.
>
>Aha, also gibt es im normalfall, also wenn der Lehrer mal krank ist, keine
>Veranlassung den Unterricht nachzuholen!
Wenn das einigermaßen problemlos - auch für die SchülerInnen - möglich ist,
dann schon, schließlich ist es natürlich den Lehrzielen förderlicher, wenn
der gesamte Unterricht gehalten wird. Aber problematisch wird es dann, wenn
von den SchülerInnen erwartet wird, daß sie andere Termine verlegen (die
möglicherweise auch von den Eltern im Rahmen ihrer Erziehung unterstützt
werden) oder die Wochenstundenzahl sich plötzlich krass erhöht.
>Aber konkret, darf sie die Ausschliessung vom Unterricht nicht am selben Tag
>machen, wo der Schueler sich verspaetet hat? Denn sie muss das ueber die
>Schulleitung machen!
Wenn festgelegt ist, daß der Ausschluss vom Unterricht nur vom Direktor
ausgesprochen werden darf, dann muss das auch so laufen.
>Zur Minderjaehrigkeit: Gilt das auch noch in der Oberstufe? Ich meine manche
>sind noch 17 1/2 und keine 18? aber AFAIK gibt es in der Oberstufe keine
>Aufsichtspflicht mehr! Wir duerfen auch zum supermarkt gehen...
AFAIK gibt es wohl noch eine Aufsichtspflicht, solange die SchülerInnen nicht
volljährig sind. Aber natülich müssen 17jährige nicht so sehr beaufsichtigt
werden wie 11jährige. Ersteren kann mensch den Weg zum Supermarkt eben schon
zutrauen.
>Da faellt mir nochwas aus unter- und mittelstufe ein. Das fande ich
>unverschaemt:
>Wir durften das Schulgelaende nicht verlassen, obwohl 50m ausserhalb ein
>Supermarkt und Baecker ist. Wenn man erwischt wurde musste man Nachsitzen.
Da sichert sich die Schule eben gegen eventuelle Haftpflichtansprüche ab,
falls doch mal was passiert.
>Die einzige Moeglichkeit als Unterstufenschueler in der Pause etwas zu
>kaufen, war das schulinterne 'Buedchen' des Hausmeisters, bei dem die Preise
>3x so hoch, wie die vom Supermarkt sind! Das finde ich, grob gesagt, ein
>Missbrauch der Monopolstellung :-)
>Und dagegen kann man wohl nichts machen....
Das Bundeskartellamt wird sich wahrscheinlich nur mäßig für den Fall
interessieren. Über SV und Elternbeirat wäre aber evtl. was zu machen.
Und mensch könnte auch mal schauen, ob es irgendwelche Erlasse vom
Kultusministerium zu dem Thema gibt.
>Einleuchtend, aber mit einen stundenprotokoll, holt man gerade den
>verseumten Stoff auch nicht nach.
Immerhin muß man sich notgedrungen mit dem Zusammenhang des Stoffs befassen
und das Versäumte sich z.B. von MitschülerInnen oder aus Lehrbüchern besorgen.
>Das habe ich bis jetzt einmal gemacht :-) Aber nicht im richtigen
>Unterricht, sondern Karneval in der 6. Klasse. Dort wollte uns unser Lehrer
>zwingen mit einem maedchen zu tanzen (graesslich:-)). Tja, und wo dann alle
>jungs einfach sitzen geblieben sind und sich geniert haben, ist er sauer
>geworden und hat geschrien: "Wer jetzt nicht tanzt verlaesst innerhalb 30
>Sekunden den Raum"
Tjaja, für manche Leute ist eben nichts so ernst wie der Karneval/die Fasnacht
>Kann er das beweisen, dass er andere oefters abfraegt oder aehnliches!
Notfalls wohl mit seinen Aufzeichnungen über mündliche Noten usw. Und er kann
ja auch noch Gründe haben, jemanden öfter abzufragen etc. als andere, etwa
weil derjenige auf der Kippe steht oder das gute Mädchen sich leider nie von
selbst beteiligt.
>Also was denn nun? Wenn er ein 'freiwilliges' Referat verteilen will, und es
>keiner freiwillig machen will; er dann per Zufallsprinzip einen rauspickt
>und den somit gar nicht erst fraegt, ob er es ueberhaupt machen will; darf
>er das?
Nach dem Zufallsprinzip ja. Er darf aber nicht immer wieder derartige Sachen
dem Gleichen zuschieben.
Habe heute kemand aus der SV gefragt: Die Schulgesetze, die die haben, sind
ueber 30 Jahrer alt :-)
> > Und wenn man den Schulleiter als Lehrer hat :-)
>
> Schlecht, du kannst ja mit seinem Stellvertreter oder über die SV oder
> Elternvertretung das Thema publik machen.
Aha, aber rein theoretisch hat er doch das Recht dazu, oder?
> > Schule! Es ging nicht um das Problem, dass er Nachsitzen muesste,
> > sondern das er wegen der Verspaetung ausgeschlossen wird. Und es war
> > eine Doppelstunde, keine einzelne!
>
> Wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, muss er den Dienstweg einhalten.
Also wenn ich ihn das naechste mal unten sitzen sehe, sag' ich ihn er soll
sich mal bei der Direktorin erkunden, ob das so richtig waere....
> > > Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das
> > > erheblich den Unterricht.
> >
> > Ach ja, aber die Zeit, die er mit der Lehrerin diskutiert, dass er
> > nicht reindarf geht dabei nicht verloren....
>
> Deswegen fliegen sie ja auch gleich raus.
Ha, so eingeschuechtert sind die Schueler vom Lehrer auch nicht, dass sie
ihm blind gehorchen! Es kommt fast immer zu einer Diskussion, bevor er
endgueltig rausgeschmissen wird.
> > Da ist durchaus was Richtiges dran! Jedoch ist dies auf eine kurze Zeit
> > ausgeglichen! Referate werden ca. 2x pro Halbjahr vergeben!
>
> ist das IYO zu viel oder zu wenig?
Kann man so oder so sehen! Am liebsten waeren mir gar keine. Aber wenn es 10
Kurzreferate pro Halbjahr waeren, waere es auch schon etwas gerechter...
> > So, damit jeder einmal dran kommt, wuerde es theoretisch noch mehr als
> > 5 Jahre dauern...
>
> Die guten Schüler braucht man nicht ranzunehmen; wäre ich Lehrer würd ich
> die schlechten, ruhigen, passiven rannehmen, um sie gerecht benoten zu
> können.
Das ist trifft auf uns nicht zu! Wenn er das Zufallsprinzip benutzt, kommen
auch die aktiven mit dem Referat dran!
> > > Nein, gerecht wäre es, wenn du einfach pünktlich kämest.
> >
> > Eben, der Schueler ist der Dumme!
>
> Ich darf den Satz erweitern: Der Schüler, der pünktlich kommt, ist der
> Dumme.
Wieso, er muss kein unnoetiges Protokoll machen und kann am Unterricht
teilnehmen!
Ich kann mir schon vorstellen, was im SchulG drinn steht :-)
1. Der Lehrer hat immer Recht.
2. Der Schueler ist immer der Dumme
> > 1. Schueler ist puenktlich. Gerechtigkeit, kein Problem
> > 2. Schueler verspaetet sich. Bekommt Stundenprotokoll von 2 Stunden
> > aufgebrummt, was natuerlich KEINE Strafe ist (sein darf), sondern NUR
> > zu Nacharbeitung der 5min. Aber der Stoff, der im Protokoll vorkommt,
> > bezieht sich nicht auf die 5 min (kann er ja gar nicht), sondern auf
> > den Rest der Stunde, was er ja eh mitkriegt! Wo wurde der versaeumte
> > Stoff nachgeholt? => IMHO starke Ungerechtigkeit
>
> So ein Protokoll nötigt aber den Schüler mehr aufzupassen und den Stoff zu
> verstehen. Wer den Unterricht nicht schätzt und zu spät kommt, wird so zum
> Lernen gezwungen.
Meinst Du? Ok, mich wuerde es schon noetigen, mehr auf zu passen! Aber ich
glaube kaum, dass gerade die Schueler, die immer respektlos zu spaet kommen,
dadurch nicht genoetigt werden besser aufzupassen. Selbst ich koennte noch
ein Protokoll schreiben, wenn ich es erst im nachhinein erfahren wuerde!
> > 3. Schueler verspaetet sich, bekommt keine "Strafe" (was selten
> > eintritt). Wenn er noch ungeschickt war, hat er die anderen vielleicht
> > 10-20 sek gestoert. Geringe Ungerechtigkeit den anderen gegenueber.
>
> Einzelfallentscheidung. Jemand, der öfters zu spät kommt, wird einfach
> anders behandelt als jemand, der selten bis gar nicht sonst fehlt.
Das ist ja wohl das mindeste! Leider ist das nauch nicht immer so. Wie das
Bsp. mit der Lehrerin, die einen nicht reinlaesst. Die macht keine
Einzelfallunterscheidung! Oder mein Mathelehrer hat heute generell
eingefuehrt, dass wer zu spaet kommt Protokoll schreibt. Egal ob Einzel-
oder Wiederholungstaeter!
> > 3. Fuer den Schueler, der kein Interesse daran findet ein grosse Qual
> > und Zeitverschwendung!
>
> Pech gehabt, Schule soll Stoff vermitteln.
> > Ansonsten wuerde es ja auch vom Lehrer erklaert, was viel Zeit spart
> > (nicht immer).
>
> Komische Haltung.
Wieso komisch? Es sollte eigentlich Tatsache sein, dass der Lehrer besser,
genauer und effektiver erklaeren kann, was Zeit spart. Ansonsten koennte ich
ja direkt zu Hause bleiben und mir alles selber beibringen!
> > Denn der Lehrer kann es ja (sollte er zumindest koennen) den Schuelern
> > viel besser rueberbringen (ist ja schliesslich sein Beruf!).
>
> Quatsch.
Aha, die Schueler sind also die besseren 'Lehrer'
> > Eben das man ueberhaupt so schwierige Einzelaufgaben bekommt, und sich
> > nicht auf die anderen Faecher vernuenftig vorbereiten kann!
>
> Du bist also überfordert?
1. musste ich noch nie ein Referat machen
2. bin ich tatsaechlich ueberfordert! Ich habe Mathe und Erdkunde LK. Und
wenn ich Mathe mit Erdkunde vergleiche, ist das ein Gegensatz wie Himmel und
Erde. Fuer Erdkunde muss man einfach nicht lernen! Wir bekommen eine Menge
Daten in der Klausur, die wir dann auswerten und interpretieren sollen. Die
letzten beiden Klausuren hatte ich 1. Peinlich. Ich als Mathematiker :-) In
Mathe haben wir jedoch einen recht jungen Lehrer, der wohl etwas
uebermotiviert ist, und uns zuviel zutraut :-(
> > Wir bekommen die Referate dann meist, wenn die Hauptzeit ist, wo
> > Klausuren geschrieben werden!
>
> Habt ihr mit dem Lehrer gesprochen?
Schon, der zum Referat verdonnert wird, gibt den Lehrer das Argument mit den
Klausuren, dass er nun so viel zu tun hat! Ich glaube, der Lehrer denkt aber
irgendwie, dass der Schueler ihn 'verarschen' will. Er antwortet dann mit
einem sarkastischen "Ach ja". Nun er nimmt die Schueler wohl nicht ernst :-)
> > Nein, nein, nicht klar! Wenn Du keine Lust hast Dir den Stoff selbst
> > beizubringen, was ja laenger dauert und IMHO ja wohl Aufgabe des
> > Lehrers ist (wozu wird er denn bezahlt?).
>
> Er wird dafür bezahlt, euch zu unterrichten.
Also! wieso tut er es nicht und laesst uns selber das Thema aufarbeiten?
> Weigert ihr euch, hat er seine
> Pflicht erfüllt und mehr ist nur noch Zulage.
Wie guetig unsere Lehrer doch sind, uns immer noch die Zulage zu geben :-)
> > > ich finde dich unverschämt :)
> >
> > Ah, Du bist Lehrer :-))
>
> Vielleicht mal in 5-8 Jahren ;)
Deine Schueler tun mir jetzt schon Leid :-)
> > Eben, in meinen Augen Ungerechtigkeit: Er kann den Stoff, den
> > eigentlichen Inhalt, aber schlechte Note...
>
> ... ist gerechtfertigt, denn die Hauptaufgabe eines Referates ist es,
> anderen etwas zu erzählen und wenn er dies nicht schafft, hat er seine
> Aufgabe verfehlt.
Und die Hauptaufgabe des Faches Mathematik ist wohl die Mathematik zu
lehren, und nicht zu schauen, wie gut ein Schueler einen Vortrag halten
kann....
> > Referate sollten freiwillig sein!
>
> Nein. Referate sollten gut sein, egal freiwillig oder nicht.
Ener der mit Desinteresse an so ein Referat rangeht, hat doch schon
verloren....
> > Natuerlich spielt beides eine Rolle! Aber die Klasse kann am Ende des
> > Referates den Referent auch fragen, wenn sie etwas nicht verstanden
> > hat.
>
> Kommt auf die Art des Vortrages an. Meist ist es sinnvoller den Monolog
zum
> Dialog umzuwandeln, damit Schüler mehr verstehen.
Finde ich auch! Sag das meinen Lehrer!
Wenn man in Mathematik (und auch in vielen anderen Faechern) etwas nicht
versteht, was fuer den weiteren Ablauf des Referates notwendig ist, vererbt
sich das "Nicht Verstehen" auf den Rest des Referates.
Dominik
Mark Obrembalski schrieb:
>
> Dominik Pusch wrote:
> >
> > Gibt es so etwas, wie ein Schulgesetz?
>
> Ja, in jedem Bundesland eines. Und dazu eine ganze Menge Verordnungen.
> Einige Grundsatzbestimmungen oft auch in der jeweiligen
> Landesverfassung.
In NRW allegar zusammengefasst in der "BASS" (=_B_ereinigte _a_mtliche
_S_ammlung der _S_chulvorschriften des Landes NRW, oder so ähnlich)
Christian
> Habe heute kemand aus der SV gefragt: Die Schulgesetze, die die haben,
> sind ueber 30 Jahrer alt :-)
Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
> > Schlecht, du kannst ja mit seinem Stellvertreter oder über die SV
> > oder Elternvertretung das Thema publik machen.
>
> Aha, aber rein theoretisch hat er doch das Recht dazu, oder?
Die Schulleitung bestimmt den Stundenplan. Evtl. gibt es auch noch
Richtlinien oder Beschlüsse von der Schulkonferenz (zB Samstagsschule),
die er berücksichtigen muss.
> Ha, so eingeschuechtert sind die Schueler vom Lehrer auch nicht, dass
> sie ihm blind gehorchen! Es kommt fast immer zu einer Diskussion, bevor
> er endgueltig rausgeschmissen wird.
Wäre ich Lehrer, würde ich dann einen Verweis erwirken. Schüler können sich
nicht weigern.
> > Ich darf den Satz erweitern: Der Schüler, der pünktlich kommt, ist
> > der Dumme.
>
> Wieso, er muss kein unnoetiges Protokoll machen und kann am Unterricht
> teilnehmen!
Er könnte ja auch ausschlafen, wie die Zuspätkommer.
> > So ein Protokoll nötigt aber den Schüler mehr aufzupassen und den
> > Stoff zu verstehen. Wer den Unterricht nicht schätzt und zu spät
> > kommt, wird so zum Lernen gezwungen.
>
> Meinst Du? Ok, mich wuerde es schon noetigen, mehr auf zu passen! Aber
> ich glaube kaum, dass gerade die Schueler, die immer respektlos zu
> spaet kommen, dadurch nicht genoetigt werden besser aufzupassen.
Tun sie es nicht, bekommen sie schlechte Noten im Zeugnis. So ist die
Bewertung am Ende wieder gerecht.
> Das ist ja wohl das mindeste! Leider ist das nauch nicht immer so. Wie
> das Bsp. mit der Lehrerin, die einen nicht reinlaesst. Die macht keine
> Einzelfallunterscheidung! Oder mein Mathelehrer hat heute generell
> eingefuehrt, dass wer zu spaet kommt Protokoll schreibt. Egal ob
> Einzel- oder Wiederholungstaeter!
Gut, das müssen die Schüler akzeptieren.
> > > Ansonsten wuerde es ja auch vom Lehrer erklaert, was viel Zeit
> > > spart (nicht immer).
> >
> > Komische Haltung.
>
> Wieso komisch? Es sollte eigentlich Tatsache sein, dass der Lehrer
> besser, genauer und effektiver erklaeren kann, was Zeit spart.
Es geht nicht darum, möglichst schnell Wissen zu vermitteln, sondern
nachhaltig. Deswegen gibt es auch Referate, diie dann den Schülern auf eine
andere Weise Wissen erlangen können.
> Ansonsten koennte ich ja direkt zu Hause bleiben und mir alles selber
> beibringen!
Das wäre tatsächlich für so manchen Schüler besser :)
> > > Denn der Lehrer kann es ja (sollte er zumindest koennen) den
> > > Schuelern viel besser rueberbringen (ist ja schliesslich sein
> > > Beruf!).
> >
> > Quatsch.
>
> Aha, die Schueler sind also die besseren 'Lehrer'
Nein, aber Lehrer sind auch nur ganz normale Menschen und keine
Übermenschen. Wissen lehren kann jeder, auch bei Lehrern gibt es
enorme Unterschiede bei den Lehrmethoden und manchmal sogar werden
Schüler auch Lehrer :)
> Peinlich. Ich als Mathematiker :-) In Mathe haben wir jedoch einen
> recht jungen Lehrer, der wohl etwas uebermotiviert ist, und uns zuviel
> zutraut :-(
Kritik über die Lehrmethode solltet ihr beim Lehrer aulassen.
> Deine Schueler tun mir jetzt schon Leid :-)
hehe, warts ab :)
> Und die Hauptaufgabe des Faches Mathematik ist wohl die Mathematik zu
> lehren, und nicht zu schauen, wie gut ein Schueler einen Vortrag halten
> kann....
In Mathe ist es natürlich etwas schwieriger als zB für Sozialkunde.
Referate gehören aber auch zu den Lehrmethoden, ob ihr wollt oder nicht.
> > > Referate sollten freiwillig sein!
> > Nein. Referate sollten gut sein, egal freiwillig oder nicht.
>
> Ener der mit Desinteresse an so ein Referat rangeht, hat doch schon
> verloren....
Wenn er (sich) aufgibt schon.
> kommen, um nachzulernen, ist also nicht erforderlich. Und bei kurzer
> Krankheit ist eh zu erwarten, daß der versäumte Stoff in einer anderen
> Stunde noch mal - zumindest überblicksartig - wiederholt wird.
Sofern das der Unterrichtsplanung des Lehrers entspricht.
> > Kein Wunder, wenn mehrere Schüler immer zu spät kommen, stört das
> > erheblich den Unterricht.
>
> Wesentlich erhablicher stört es in der Regel, wen nder Lehrer deswegen
> Theater macht.
Soll es das tolerieren? Damit erzieht er seine Schüler zum Verspäten.
Tut es einer ohne Konsequenz, sinkt die Schwelle der anderen, es zu tun.
> > 1. Für Verspätungen gibt es keine Entschuldigungen, da man nicht
> > unentschuldigt sich verspäten kann.
>
> Hä?
Schau aufs Zeugnis, es gibt keine Möglichkeit, seine Verspätungen zu
entschuldigen (wie Fehlstunden oder -tage).
> > Ja, das ist noch so gut bewertet. Referate sind für die Zuhörer
> > gedacht. Verstehen diese es nicht, ist das ungenügend.
>
> Nein. Das Referat soll auch dazu dienen, zu überprüfen, ob der
> referierende Schüler den Stoff verstanden hat.
Dafür gibt es schriftliche oder mündliche Leistungskontrolle (Frage-Antwort-
Spielchen).
> Hat er das, so ist das vielleicht noch eine 4, aber keine 6 mehr.
Wenn er den gelernten Stoff nicht darstellen kann, ist das ungenügend.
> Wenn dies allerdings dazu führt, daß alle anderen Schüler regelmäßig
> wegen furchtbar schlechter Referate nix lernen, stellt sich die Frage,
> ob die solcherlei Unterricht noch mitmachen müssen.
Kritik gegen die Unterrichtsmethoden ist schwer durchzukriegen, aus
rechtlicher Sicht darf der Lehrer eigentlich alles mache, was irgendeinen
pädagogischen Nutzen haben könnte.
> >> Lehrer üben ein Hausrecht aus? Auf welcher Rechtsgrundlage? Zunächst
> >> mal sollte das Hausrecht nur beim Direktor liegen.
> >
> >Regelmässig per Schulordnung.
>
> In unserer stand vom Hausrecht überhaupt nix.
In Berliner Schulen ist das Standard.
> >Deswegen fliegen sie ja gleich raus.
>
> Den Lehrer, der das schafft, möchte ich erst mal sehen.
Für den Lehrer ist es eigentlich egal, wenn er permanente Weigerer im
Unterricht hat, schickt er doch einfach den Fall eine Etage höher.
> >Deswegen fliegen sie ja auch gleich raus.
> Nach meiner Erfahrung funktioniert das nicht.
Es gibt weitere Ordnungsmittel.
> >> Das Alter ist irrelevant! Ich bin in der 12.Klasse.
> >Gut, dann braucht ihr auch keine Aufsicht mehr.
>
> In der 12. kann man auch schon mit 17 sein.
und die Eltern können die Schule auch davon befreien (was üblicherweise auf
hoher Klassenstufe gemacht wird).
> >Er wird dafür bezahlt, euch zu unterrichten. Weigert ihr euch, hat er
> >seine Pflicht erfüllt und mehr ist nur noch Zulage.
>
> Damit widersprichst Du Deinen früheren Ausführungen zur Pflicht der
> Schule ihren Bildungsauftrag auch durch Nachsitzen-Lassen zu erfüllen.
Nein, wo kein Unterricht möglich ist, ist kein Unterricht möglich.
> In NRW allegar zusammengefasst in der "BASS" (=_B_ereinigte _a_mtliche
> _S_ammlung der _S_chulvorschriften des Landes NRW, oder so ähnlich)
Nützt ihm jetzt aber viel oder soll er sie sich im Buchhandel kaufen? ;)
Doch, doch! Anscheinend gibt es in NRW kein einzelnes SchulG.
Im internet habe ich es nicht gefunden, aber folgende Information:
"BASS
(Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes
Nordrhein-Westfalen)
In der BASS sind alle Regeln, die den Schulaltag betreffen, enthalten. So
ist das Ding ein ziemlich großer Schinken und kostet etwa 80 Mark. Nur
wenige SVen können sich so etwas leisten, doch meistens kann man bei seinem
Direktor/seiner Direktorin eine alte bekommen. Alle Schulen sind
verpflichtet sich jedes Jahr eine neue BASS zu kaufen. Die Schulleitung muß
euch die Möglichkeit gewähren, die aktuelle BASS einzusehen, wenn ihr das
wollt."
Nun, vielleicht gehe ich mal zur Schulleitung, und sage, dass ich die
aktuelle BASS einsehen will. Mal schauen, was passiert :-)
>> Wesentlich erhablicher stört es in der Regel, wen nder Lehrer deswegen
>> Theater macht.
>
>Soll es das tolerieren? Damit erzieht er seine Schüler zum Verspäten.
Nein, warum? Keine Reaktion ist auch keine Verstärkung.
>> > 1. Für Verspätungen gibt es keine Entschuldigungen, da man nicht
>> > unentschuldigt sich verspäten kann.
>>
>> Hä?
>
>Schau aufs Zeugnis, es gibt keine Möglichkeit, seine Verspätungen zu
>entschuldigen (wie Fehlstunden oder -tage).
In meinen Zeugnissen steht absolut nichts über Fehlzeiten welcher Art auch
immer.
>> Nein. Das Referat soll auch dazu dienen, zu überprüfen, ob der
>> referierende Schüler den Stoff verstanden hat.
>
>Dafür gibt es schriftliche oder mündliche Leistungskontrolle (Frage-Antwort-
>Spielchen).
Nicht nur die.
>> Hat er das, so ist das vielleicht noch eine 4, aber keine 6 mehr.
>
>Wenn er den gelernten Stoff nicht darstellen kann, ist das ungenügend.
Wenn der Lehrer aus der Darstellung immerhin noch entnehmen kann, daß der
Schüler offenbar was vom Stoff verstanden hat, ist das jedenfalls nicht mehr
ungenügend.
>Kritik gegen die Unterrichtsmethoden ist schwer durchzukriegen, aus
>rechtlicher Sicht darf der Lehrer eigentlich alles mache, was irgendeinen
>pädagogischen Nutzen haben könnte.
Mit Einschränkungen ja. Wirksamer als eigentliche rechtliche Schritte ist in
diesem Fall ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Lehrers.
Tobias Erle schrieb:
>
> Dominik Pusch schrieb:
>
> > Habe heute kemand aus der SV gefragt: Die Schulgesetze, die die haben,
> > sind ueber 30 Jahrer alt :-)
>
> Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
(d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten)
geändert worden. Es wäre schon sinnfällig, eine
auf Stand befindliche Ausgabe zu benutzen ...
CEN
Tobias Erle schrieb:
>
> Christian Brücker schrieb:
>
> > In NRW allegar zusammengefasst in der "BASS" (=_B_ereinigte _a_mtliche
> > _S_ammlung der _S_chulvorschriften des Landes NRW, oder so ähnlich)
>
> Nützt ihm jetzt aber viel oder soll er sie sich im Buchhandel kaufen? ;)
Es ist allemal besser, wenn man weiß, wonach man suchen muss, oder?
Christian
(snip)
> rumzuschreien! Die Lehrerin, die keinen reinlaesst, der zu spaet ist,
> (welche ich Gott sei Dank nicht mehr habe) schmeisst einen raus und
lies ihn
> frueher (noch in der Unterstufe/Mittelstufe) die Fliesen auf den Gang,
die
> Backsteine an den Waenden und die Holzlatten an der Decke zaehlen.
:-))
(snap)
Eine solche Strafe ist nicht nur deshalb unzulässig, weil sie völlig
unsinnig ist, sondern auch, weil die Lehrerin bei jüngeren Schülern eine
Aufsichtspflicht hat. Wenn dem Schüler etwas zustoßen sollte und es
stellt sich heraus, er war am Klassenzimmer, durfte aber nicht eintreten
und blieb daher unbeaufsichtigt, kann das disziplinarische Konsequenzen
für die Lehrerin haben.
--
Grüße
Chris
> > Dominik Pusch schrieb:
> >
> > > Habe heute kemand aus der SV gefragt: Die Schulgesetze, die die
> > > haben, sind ueber 30 Jahrer alt :-)
> >
> > Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
>
> ... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
> (d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten)
> geändert worden.
Das Schulgesetz kann ja durchaus geändert worden sein. Kennt jemand
eigentlich die älteste Fassung der Gesetze? Vielleicht RVO oder StPO?
> >Soll es das tolerieren? Damit erzieht er seine Schüler zum Verspäten.
>
> Nein, warum? Keine Reaktion ist auch keine Verstärkung.
Doch, denn dadurch zeigt man, dass das Verhalten nicht schlecht ist und der
Schüler legitimiert sein Verhalten durch die fehlende Bestrafung.
> In meinen Zeugnissen steht absolut nichts über Fehlzeiten welcher Art
> auch immer.
*erstaunt* Darf man fragen, warum nicht?
> >Wenn er den gelernten Stoff nicht darstellen kann, ist das ungenügend.
>
> Wenn der Lehrer aus der Darstellung immerhin noch entnehmen kann, daß
> der Schüler offenbar was vom Stoff verstanden hat, ist das jedenfalls
> nicht mehr ungenügend.
Woher soll der Lehrer das wissen, wenn der das Schüler nicht darstellt. Mit
"das wird der ja schon wissen" ist nicht getan.
> Mit Einschränkungen ja. Wirksamer als eigentliche rechtliche Schritte
> ist in diesem Fall ein Gespräch mit dem Vorgesetzten des Lehrers.
Nunja, das ist eigentlich auch keine ganz neue Erkenntnis und bezieht sich
praktisch auf alle Hierarchiesystem der Menschheit ;9
> Nun, vielleicht gehe ich mal zur Schulleitung, und sage, dass ich die
> aktuelle BASS einsehen will. Mal schauen, was passiert :-)
Und? Schon gemacht?
> > Wie ist 'Viel-Schwaenzern' zu verstehen? Ist man, wenn man 5 min. zu
> > spaet kommt 'Vielschwaenzer' ? :-)
>
> Wenn man das jeden Tag macht...
Regelmässig reicht schon.
> > Ha? Was? reichen 20 Schueler als Zeugen nicht aus?
>
> Wenn die tatsächlich bereit sind auszusagen, sollten die reichen.
Auch wenn, müssen sie immer noch ein Gesamtbild abgeben, welches die
Vorwürfe bekräftigt. Viele unerfahrene Zeuge verwickeln sich bei Nach-
fragen ganz schnell in Widersprüche. Zeuge != guter Zeuge.
> An Jenaplan-Schulen werden referate schon im Grundschulalter gehalten!
Wo?
> Das Bundeskartellamt wird sich wahrscheinlich nur mäßig für den Fall
> interessieren.
Abgesehen, dass das Bundeskartellamt eigentlich ein Witz ist, wäre es wohl
auch kaum zuständig ;)
> Über SV und Elternbeirat wäre aber evtl. was zu machen.
Geht dann aber über Schulkonferenz.
> Ich erinnere mich gerade an folgenden Fall: Als alle in der Klasse
> waren, hat der lehrer mal die Tuer von innen abgeschlossen! Darf er
> das???
Nö.
> Aha, was ist aber, wenn man bei einen "unwichtigen Termin" gefehlt hat
> und die Lehrer die Entschuldigung nicht anerkennen. Hat das
> irgendwelche Folgen fuer den Schueler?
Sicher, es kann bei höheren Klassen zu einen "ungenügend" für die
mündlichen Leistung bzw für Klausuren führen (ähnlich der Arbeits-
verweigerung).
> Aber konkret, darf sie die Ausschliessung vom Unterricht nicht am
> selben Tag machen, wo der Schueler sich verspaetet hat?
Das Hausrecht wirkt unmittelbar, dh. wenn der Lehrer den Schüler zu diesem
Zeitpunkt nicht haben will, dann muss er gehen.
> Zur Minderjaehrigkeit: Gilt das auch noch in der Oberstufe? Ich meine
> manche sind noch 17 1/2 und keine 18? aber AFAIK gibt es in der
> Oberstufe keine Aufsichtspflicht mehr! Wir duerfen auch zum supermarkt
> gehen...
In Berlin müssen Minderjährige noch einen Zettel wg. dem Versicherungs-
schutz unterschreiben; die Aufsichtspflicht gilt übrigens noch, aber bei
fast Volljährigen kann man einfach erwarten, dass sie sich nicht wie ein
3-jähriger verhalten.
> Hausmeisters, bei dem die Preise 3x so hoch, wie die vom Supermarkt
> sind! Das finde ich, grob gesagt, ein Missbrauch der Monopolstellung
> :-) Und dagegen kann man wohl nichts machen....
Doch, über SV oder Eltern beschweren, die dann es vielleicht mit der
Schulleitung besprechen und günstigere Konditionen beschließen.
> schnell ich weg war :-) leider war ich der einzige! Aber am naechsten
> Tag erfuhr ich, dass sie doch nicht getanzt haben, weil sich noch
> andere entschlossen hatten zu gehen....
Tja, Grundschule ist halt manchmal seltsam ;)
> Kann er das beweisen, dass er andere oefters abfraegt oder aehnliches!
Wenn der Lehrer meint, er habe seine pädagogische Pflicht erfüllt, müsst
ihr das Gegenteil beweisen.
> Also was denn nun? Wenn er ein 'freiwilliges' Referat verteilen will,
> und es keiner freiwillig machen will; er dann per Zufallsprinzip einen
> rauspickt und den somit gar nicht erst fraegt, ob er es ueberhaupt
> machen will; darf er das?
Jupp.
>> Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
>... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
>(d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten) geändert worden.
Hast Du für letzteres einen weitergehenden Hinweis?
Gruss, Holger
Tobias Erle schrieb:
>
> Christian E. Naundorf schrieb:
>
> > > Dominik Pusch schrieb:
> > >
> > > > Habe heute kemand aus der SV gefragt: Die Schulgesetze, die die
> > > > haben, sind ueber 30 Jahrer alt :-)
> > >
> > > Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
> >
> > ... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
> > (d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten)
> > geändert worden.
>
> Das Schulgesetz kann ja durchaus geändert worden sein. Kennt jemand
> eigentlich die älteste Fassung der Gesetze? Vielleicht RVO oder StPO?
Leider nur den Vorläufer ...
die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls des Großen <grins>
CEN
Holger Petersen schrieb:
>
> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> writes:
>
> >> Und? Das GG ist ja auch schon 50 :)
>
> >... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
> >(d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten) geändert worden.
>
> Hast Du für letzteres einen weitergehenden Hinweis?
Einigungsvertrag vom 31.08.1990, BGBl. II 889.
Ich habe mich allerdings geirrt: Die Mehrheiten an sich
waren wohl gegeben. Peinlicherweise weiß ich das heute
nicht mehr genau, ich nehme es aber an. Kritisch war nur,
ob die Änderung per Staatsvertrag mit Art. 79 I 1 GG
vereinbar ist.
Gruß,
CEN
>> In meinen Zeugnissen steht absolut nichts über Fehlzeiten welcher Art
>> auch immer.
>
>*erstaunt* Darf man fragen, warum nicht?
Weil das während meiner Schulzeit in keinem baden-württembergischen Zeugnis
stand. Wie das heute ist, weiß ich nicht.
>> Wenn der Lehrer aus der Darstellung immerhin noch entnehmen kann, daß
>> der Schüler offenbar was vom Stoff verstanden hat, ist das jedenfalls
>> nicht mehr ungenügend.
>
>Woher soll der Lehrer das wissen, wenn der das Schüler nicht darstellt. Mit
>"das wird der ja schon wissen" ist nicht getan.
Damit nicht, ich habe dem hier Geschriebenen aber den Fall entnommen, daß
immerhin der Lehrer noch einiges von dem Vortrag versteht, wenn er auch zu
schlecht ist, als das die Schüler, die ja keine Vorkenntnisse haben, noch
daraus schlau werden könnten.
>> Aha, was ist aber, wenn man bei einen "unwichtigen Termin" gefehlt hat
>> und die Lehrer die Entschuldigung nicht anerkennen. Hat das
>> irgendwelche Folgen fuer den Schueler?
>
>Sicher, es kann bei höheren Klassen zu einen "ungenügend" für die
>mündlichen Leistung bzw für Klausuren führen (ähnlich der Arbeits-
>verweigerung).
Bei Klausuren ja, bei mündlichen Noten normalerweise nein, es sei denn, es
wird ein Test geschrieben, der zur mündlichen Note zählt. Die Begründung
"genau den hätte ich heute abgefragt" zählt aber nicht. So es eine gibt, kann
aber die Note für Mitarbeit schlechtwer werden.
>Ich habe mich allerdings geirrt: Die Mehrheiten an sich
>waren wohl gegeben. Peinlicherweise weiß ich das heute
>nicht mehr genau, ich nehme es aber an.
CDU/CSU, SPD und FDP haben für den Einigungsvertrag gestimmt. Das reicht
dicke.
An Jenaplan-Schulen halt. Genaue Orte sind mir nicht bekannt, zumindest in
Jena gibt es eine.
Sogar unregelmäßig, aber öfters reicht. ;-)
Ja, die haben diese tatsaechlich (haette ich nicht gedacht). Ich habe mit
unseren Schuelersprecher gesprochen! Die SV hat eine 30 Jahre alte BASS.
Dies war auch der Grund des scheiterns einer kuerzlichen Schulkonferenz! Es
ging naemlich darum, ob wir bei der Studienfahrt einfach in 2 Gruppen
geteilt werden und in verschiedene Orte geschickt werden duerfen! Tja, und
nach der 30Jahre alten, ist das nicht zulaessig! Aber die Schulleitung kam
mit der neuen an, nach der es zulaessig ist!
So faehrt jetzt die eine Haelfte nach Italien und die andere nach
Frankreich! Die Gruppen durften wir uns uebrigens auch nicht aussuchen,
sondern wurden nach Leistungskurse eingeteilt!
Nebenbei mal eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht, bei den Studienfahrten
mitzufahren? Zumal die Fahrt auch 550DM kostet! Mir ist das ehrlich gesagt
zu teuer! Und da ich nicht mit entscheiden durfte, A wo wir hin fahren und B
in welcher Gruppe, habe ich absolut keine Lust mein Geld zu verschwenden!
>Einigungsvertrag vom 31.08.1990, BGBl. II 889.
>
>[...] Kritisch war nur,
>ob die Änderung per Staatsvertrag mit Art. 79 I 1 GG
>vereinbar ist.
<http://www.virtual-institute.de/de/r8693/r8693_42.cfm>:
"[...] hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art.23 Satz 2 GG in
Verbindung mit dem Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes."
BVerfGE 82, 316; BVerfGE 84, 90 [118f.]
Tschüss
Julian
Oliver Kirchner schrieb:
>
> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> schrieb:
>
> >... und ist seither 45mal offen und einmal heimlich
> >(d. h. ohne verfassungsändernde Mehrheiten)
> >geändert worden.
>
> Da würde ich noch einmal nachzählen; die Größenordnung liegt im
> Bereich von 200 Änderungen in den letzten 50 Jahren.
OK, ich meinte "Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes",
nicht die Zahl der dabei insgesamt geänderten Stellen.
Besten Gruß,
Christian
[Benotung bei unentschuldigtem Fehlen]
> >Sicher, es kann bei höheren Klassen zu einen "ungenügend" für die
> >mündlichen Leistung bzw für Klausuren führen (ähnlich der Arbeits-
> >verweigerung).
>
> Bei Klausuren ja, bei mündlichen Noten normalerweise nein,
Das sieht die Berlin Ausführungsvorschrift Noten und Zeugnisse anders,
zumindest bei älteren Schülern.
> Begründung "genau den hätte ich heute abgefragt" zählt aber nicht. So
> es eine gibt, kann aber die Note für Mitarbeit schlechtwer werden.
Ja, wird nämlich sie um eine 6 bereichert, da er die Arbeit verweigert hat.
> Nebenbei mal eine Frage: Ist es eigentlich Pflicht, bei den
> Studienfahrten mitzufahren?
Im Land Berlin nicht, da entscheiden Erziehungsberechtigte bzw Schüler
selbst darüber. Die Schulpflicht entfällt natürlich nicht dadurch.
> das ehrlich gesagt zu teuer! Und da ich nicht mit entscheiden durfte, A
> wo wir hin fahren und B in welcher Gruppe, habe ich absolut keine Lust
> mein Geld zu verschwenden!
Verständlich, aber wie heißts so schön:
"Schülerfahrten mit Klassen und Lerngruppen sind ein wichtiger
Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie
erweitern die Möglichkeiten des Lehrers, Erziehungsziele zu
verfolgen und die Festigung der Klassengemeinschaft zu fördern.
Sie ergänzen den Unterricht, indem sie durch unmittelbare An-
schauung und Erlebnisse neue Ansätze dafür schaffen, Erlerntes
zu vertiefen und neue Kenntnisse zu erwerben."
Julian Ladisch schrieb:
Ah ja, sehr interessant. (Und in der Begründung durchaus
ein bißchen fragwürdig. Nun ja.)
Wer waren die damaligen Antragsteller?
CEN
dominik.pusch@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
dominik.pusch@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Wo finde ich diese? Gibt es diese vielleicht online (NRW)? Ansonsten? Kann
> man so etwas durch Buchlaeden beziehen?
Ja,BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften ungefähr 80
DM,dicker als ein Quelle/Neckermann/Otto-Katalog
> Wie ist das letzte zu verstehen?? Ausschluss bei Erfüllung der Schulpflicht?
> Wie kann man, wenn man ausgeschlossen wird, die Schulpflichr erfuellen???
Ausschluß,wenn Du schon die Schulpflicht erfüllt hast,nehme ich an
Ansonsten muß die Schule Dir Einzelunterricht geben.
Doei !
--
| | --\ | __ | __ o /-- http://members.aol.com/DennisXXXX
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| | | | | | | | \ DEN...@WILLY-S.DE
-- -- | | | | | --/ Achtung: Signatur-Bauarbeiten