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Kann ein Dritter ein rechtskräftiges Urteil anfechten?

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mirtillus

unread,
Dec 31, 2009, 8:13:10 AM12/31/09
to
Grüß euch,

im italienischen Zivilrecht gibt es das Rechtsinstitut des
Drittwiderspruchs (Art. 404 ff c.p.c.) nicht zu verwechseln mit den
Drittwidersprüchen (Art. 619 ff c.p.c.), die den
Drittwiderspruchsklagen nach deutschem Recht entsprechen

Art. 404 erster Satz der italienischen Zivilprozessordnung [Fälle des
Drittwiderspruchs] lautet:

„Ein Dritter kann gegen ein rechtskräftig gewordenes oder sonst wie
vollstreckbares Urteil, das zwischen anderen Personen ergangen ist,
Widerspruch erheben, wenn das Urteil seine Rechte beeinträchtigt“.

Gibt es im deutschem Recht ein ähnliches Rechtsinstitut, wo ein
rechtskräftig (!) gewordenes Urteil von einem Dritten angefochten
werden kann?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 31, 2009, 12:22:08 PM12/31/09
to
mirtillus schrieb:

> Art. 404 erster Satz der italienischen Zivilprozessordnung [F�lle des
> Drittwiderspruchs] lautet:
>
> �Ein Dritter kann gegen ein rechtskr�ftig gewordenes oder sonst wie


> vollstreckbares Urteil, das zwischen anderen Personen ergangen ist,

> Widerspruch erheben, wenn das Urteil seine Rechte beeintr�chtigt�.
>
> Gibt es im deutschem Recht ein �hnliches Rechtsinstitut, wo ein
> rechtskr�ftig (!) gewordenes Urteil von einem Dritten angefochten
> werden kann?

Eigentlich ist das deutsche Recht so gestrickt, dass dies nicht m�glich
ist (dass ein Urteil Rechte einer nicht am Prozess beteiligten Person
beeintr�chtigt), w�rde ich meinen, von familienrechtlichen
Sonderbarkeiten und Statusklagen vielleicht mal abgesehen, so dass es
eines solchen Anfechtungsrechtes nicht bedarf. Aber vielleicht fehlt mir
auch nur die Kreativit�t - haste mal ein Beispiel?

--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
sahen seine Herrlichkeit: eine Herrlichkeit des ein-
geborenen Sohnes, voller Gnade und Wahrheit." (Joh 1, 14)

Stefan Schmitz

unread,
Dec 31, 2009, 2:55:53 PM12/31/09
to
On 31 Dez., 14:13, mirtillus <untem...@yahoo.de> wrote:

> Art. 404 erster Satz der italienischen Zivilprozessordnung [Fälle des
> Drittwiderspruchs] lautet:
>
> „Ein Dritter kann gegen ein rechtskräftig gewordenes oder sonst wie
> vollstreckbares Urteil, das zwischen anderen Personen ergangen ist,
> Widerspruch erheben, wenn das Urteil seine Rechte beeinträchtigt“.
>
> Gibt es im deutschem Recht ein ähnliches Rechtsinstitut, wo ein
> rechtskräftig (!) gewordenes Urteil von einem Dritten angefochten
> werden kann?

Ist mit dem übersetzten "rechtskräftig" denn das gleiche gemeint wie
mit dem deutschen "rechtskräftig"? Kann ich mir nicht so recht
vorstellen.

mirtillus

unread,
Jan 1, 2010, 7:32:58 AM1/1/10
to
On 31 Dez. 2009, 18:22, "Christian E. Naundorf" <e.naund...@gmx.net>
wrote:
> mirtillus schrieb:
>
> > Art. 404 erster Satz der italienischen Zivilprozessordnung [Fälle des
> > Drittwiderspruchs] lautet:
>
> > „Ein Dritter kann gegen ein rechtskräftig gewordenes oder sonst wie

> > vollstreckbares Urteil, das zwischen anderen Personen ergangen ist,
> > Widerspruch erheben, wenn das Urteil seine Rechte beeinträchtigt“.
>
> > Gibt es im deutschem Recht ein ähnliches Rechtsinstitut, wo ein
> > rechtskräftig (!) gewordenes Urteil von einem Dritten angefochten
> > werden kann?
>
> Eigentlich ist das deutsche Recht so gestrickt, dass dies nicht möglich

> ist (dass ein Urteil Rechte einer nicht am Prozess beteiligten Person
> beeinträchtigt), würde ich meinen, von familienrechtlichen

> Sonderbarkeiten und Statusklagen vielleicht mal abgesehen, so dass es
> eines solchen Anfechtungsrechtes nicht bedarf. Aber vielleicht fehlt mir
> auch nur die Kreativität - haste mal ein Beispiel?

>
> --
> Christian E. Naundorf   (aka:   CEN)
> "Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
> sahen seine Herrlichkeit: eine Herrlichkeit des ein-
> geborenen Sohnes, voller Gnade und Wahrheit." (Joh 1, 14)


Danke für eure Stellungnahmen.

Ich habe nur ein Beispiel, das mir vorliegt, das ich hiermit ins
Deutsche übersetze:

„Beim Drittwiderspruch, das Dritten gegenüber eingeräumt wird, muss es
sich um Rechte handeln, die absolut unvereinbar sind mit den Rechten
die aus dem Urteil ergehen, d.h. es handelt sich um abhängige Rechte;
sie sind abhängig vom Rechtstitel auf Grundlage dessen das Recht, das
im Urteil festgestellt worden ist, geltend gemacht werden kann. Man
denke an einen Dritten, der ein Mietrecht gegenüber einer der
Prozessparteien beansprucht. Es ergeht ein Urteil auf Freigabe
(Übertragung) der Immobilie zu Gunsten der anderen Prozesspartei. In
diesen, wie in anderen Fällen, besteht die Wirkung des Widerspruchs
darin, dass das (rechtskräftige) Urteil gegenüber den Dritten keine
Wirkung entfaltet.“

Der Text ist meiner Meinung nach ein wenig verwirrend. Könnt ihr damit
etwas anfangen? Es handelt sich aber sehr wohl um rechtskräftiges
Urteil, darin bin ich mir sicher. Was wäre eure Meinung, das
Äquivalent im deutschen Recht?


Vielen Dank nochmals

Martin


Christopher Creutzig

unread,
Jan 1, 2010, 9:17:41 AM1/1/10
to
mirtillus wrote:

> Der Text ist meiner Meinung nach ein wenig verwirrend. K�nnt ihr damit
> etwas anfangen? Es handelt sich aber sehr wohl um rechtskr�ftiges
> Urteil, darin bin ich mir sicher. Was w�re eure Meinung, das
> �quivalent im deutschen Recht?

Ich lese den von Dir �bersetzten Text so: A erwirbt Immobilieneigentum
und vermietet an B. C verklagt A und bekommt vom Gericht die Immobilie
zugesprochen. (Erbschaftsstreitigkeiten, fehlerhafte Grundbucheintr�ge
oder was auch immer.) Dann, so mein Verst�ndnis des Textes, scheint das
Urteil in Frankreich den Mietvertrag anzugreifen, wogegen sich B wehren
kann.

Ich bin kein Jurist, aber es erschiene mir nicht v�llig abwegig, wenn
so ein Fall nach deutschem Recht eine analoge Anwendung von �566 BGB
(�Kauf bricht nicht Miete�) nahelegen w�rde. Sofern das Urteil lautet, A
habe C das Eigentum zu verschaffen, ergibt sich das m.E. sogar direkt
aus �567 BGB. Im anderen Falle w�re A vermutlich wegen der Vermietung
u.U. schadenersatzpflichtig gegen�ber C.

--
F�r 10 EUR im Jahr erfahre ich hier sogar was meine Meinung ist.
Andere Leute m�ssen daf�r heiraten.
[Lars Friedrich �ber UseNet]

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