Vor ca. 10 Wochen haben wir in einem Möbelhaus eine Couch (mit
Lieferung ...in 4-6 Wochen... gekauft). Da die Couch noch immer nicht
lieferbar war wollte uns das Möbelhaus heute sein Ausstellungsstück in
die Wohnung stellen. Leider passt die Couch nicht ohne zerlegt zu
werden (wofür sie laut Hersteller angeblich nicht vorgesehen ist)
durchs Treppenhaus. Zumindest nach Meinung der Transporteure, die das
gute Stück nicht mal ausgepackt haben. In den Garten wollen wir sie
aber nicht gestellt bekommen. Somit sind die Transporteure wieder
abgezogen.
Das Möbelhaus hat uns nun angerufen angeboten mit einer Stornogebühr
von 50% vom Vertrag zurückzutreten.
Das Möbelhaus meint, solange ich nicht schriftlich storniere würden
Sie die Bestellung weiterlaufen lassen. Können die mir in 4 Wochen die
Couch einfach vor die Tür stellen!? Muss ich diese Stornogebühr (750
Euro) zahlen? Muss ich die Couch selbst zerlegen? Was, wenn dabei was
kaputt geht?
Ist immer noch besser als ein Sofa im Vorgarten. Schau mal: Da wird es nass
und die ganzen Katzen pinkeln drauf.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Matthias Koehler schrieb:
> [Thomas:]
>
>
>>Das Möbelhaus hat uns nun angerufen angeboten mit einer Stornogebühr
>>von 50% vom Vertrag zurückzutreten.
>
>
> Ist immer noch besser als ein Sofa im Vorgarten. Schau mal: Da wird es nass
> und die ganzen Katzen pinkeln drauf.
>
> Matthias
>
Aber wer nennt schon gerne ein Sofa sein eigen, das als
Ausstellungsstück im Möbelhaus steht. Da ist der Weg in den eigenen
Garten dann doch etwas kürzer, wenn man mal ausruhen möchte.
SCNR Georg
Thomas schrieb:
> Können die mir in 4 Wochen die
> Couch einfach vor die Tür stellen!?
IMHO gehört es nicht zum Vertrag das Sofa durch
ein zu kleines Treppenhaus zu wuchten. Das ist
dein Problem. Zumal du irgendwann auch wieder
ausziehen willst.
MfG
Matthias
War das erste Sofa denn kleiner und hätte es durch euer Treppenhaus
gepassst? bzw. hab ihr der Ersatzlieferung zugestimmt?
Gruß
Andreas
> Das Möbelhaus hat uns nun angerufen angeboten mit einer Stornogebühr
> von 50% vom Vertrag zurückzutreten.
Freundlich!
> Das Möbelhaus meint, solange ich nicht schriftlich storniere würden
> Sie die Bestellung weiterlaufen lassen. Können die mir in 4 Wochen die
> Couch einfach vor die Tür stellen!? Muss ich diese Stornogebühr (750
> Euro) zahlen? Muss ich die Couch selbst zerlegen? Was, wenn dabei was
> kaputt geht?
Bei der "Möbelszene" musst Du zwischen Lieferservice (Bis zu Dir ans Gebäude)
und Aufbauservice (Bis zum von Dir bestimmten Platz IN der Wohnung)
unterschieden werden!
Schau mal in den Liefervertrag. Meist steht da was von
Bordsteinkante/Grundstückgrenze beim Lieferservice. Wenn die Jungs dann bis hoch
tragen ist das meist Kulanz und geschieht (oha!) auf deren Verantwortung. Geht
also was kaputt, haftet der Spediteur.
Tipp: Miete Dir beim Bauhaus (o.ä.) ne Hebebühne (Oder wenn Du gute Kontakte zur
örtlichen Freiwilligen Feuerwehr hast, deren Korbleiter). Kommt Dich preiswerte
und wenn Du freundlich bist, helfen Dir die Spediteure. Am besten gib ihnen
schriftlich, dass DU für eventuelle Schäden beim hochtransportieren haftest!
Gruß
Mario
Paßt das Sofa nicht durchs Fenster? Ausrangiertes Kletterseil und
Flaschenzug - und das Ganze dürfte klappen .... ;-)
>> Ist immer noch besser als ein Sofa im Vorgarten.
Och, das würde ich auch nicht verachten, wenn ich's nicht zahlen
müßte ...
> Schau mal: Da wird es
>> nass
>> und die ganzen Katzen pinkeln drauf.
Ja, halbe Katzen pinkeln nicht mehr ...
SCNR
Rahel
--
Rahel Maria Liu
* www.SophiasWelt.net * www.MountainArea.com *
Mail: _REMOVE_Rahe...@uni-tuebingen.de
(If you want to send me a mail, please remove '_REMOVE_')
> > Schau mal: Da wird es
> >> nass
> >> und die ganzen Katzen pinkeln drauf.
>
> Ja, halbe Katzen pinkeln nicht mehr ...
Apropos: Welches Tier hat nur eine Schamlippe?
(ein halbes Brathendl)
UH
>Wir wohnen in einer normalen Wohnung mit normalem Treppenhaus im
>ersten Stock.
>
>Vor ca. 10 Wochen haben wir in einem Möbelhaus eine Couch (mit
>Lieferung ...in 4-6 Wochen... gekauft). Da die Couch noch immer nicht
>lieferbar war wollte uns das Möbelhaus heute sein Ausstellungsstück in
>die Wohnung stellen. Leider passt die Couch nicht ohne zerlegt zu
>werden (wofür sie laut Hersteller angeblich nicht vorgesehen ist)
>durchs Treppenhaus. Zumindest nach Meinung der Transporteure, die das
>gute Stück nicht mal ausgepackt haben. In den Garten wollen wir sie
>aber nicht gestellt bekommen. Somit sind die Transporteure wieder
>abgezogen.
>
>Das Möbelhaus hat uns nun angerufen angeboten mit einer Stornogebühr
>von 50% vom Vertrag zurückzutreten.
a) Was steht im Vertrag?
1) Kauf Couch
2) Kauf Couch + Lieferung bis zur Haustür
3) Kauf Couch + Lieferung bis Standplatz ("Aufbauservice").
Im Fall 1) oder 2) kann es dem möbelhaus prinzipiell egal sein, ob die
Couche nun paßt oder nicht - Du hast den Vetrag abgeschlossen und mußt
die Storno-Gebühr natürlich zahlen.
Im Fall 3) wird es evtl anders.
Evtl. kannst Du versuchen, den Vertag anzufechten:
BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im
Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben
wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie
bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles
nicht abgegeben haben würde.
Wobei ich eher bezweifel, daß das paßt - Du warst Dir ja eigenlich
über den Inhalt (Kaufe Couch) eigentlich schon im Klaren.
FRAGE:
Ist die Couch besonders groß, oder das Treppenhaus besonders klein?
Wenn die Couch besonders groß ist, kann man evtl. auch nach treu und
glauben vom Verkäufer erwarten daß er, wenn die Couch eben "zu groß"
ist, darauf hinweißt, das es Probleme geben könnte.
Wenn aber andererseits Dein Treppenhaus besonders klein ist, wird man
wohl von Dir erwarten, daß Du eben beim Kauf auf die größe des
Möbelstücks bzw. dessen zerlegbarkeits achtest...
Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
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> Apropos: Welches Tier hat nur eine Schamlippe?
>
>
> (ein halbes Brathendl)
Falsch. Hühner haben überhaupt keine Schamlippen.
Gerd
>> (ein halbes Brathendl)
> Falsch. Hühner haben überhaupt keine Schamlippen.
Und selbst wenn doch, dann aber kaum die Hähnchen´:-)
Tom Berger
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - architekturgerechte Bemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
>3) Kauf Couch + Lieferung bis Standplatz ("Aufbauservice").
>Im Fall 3) wird es evtl anders.
wahrscheinlich nicht.
unverschuldete Unmöglichkeit befreit von der Verpflichtung zur Leistung.
Klaus
--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren
[Sofa paßt nicht durchs Treppenhaus]
IMHO kannst Du den Architekten haftbar machen.
SCNR
> >3) Kauf Couch + Lieferung bis Standplatz ("Aufbauservice").
> >Im Fall 3) wird es evtl anders.
> wahrscheinlich nicht.
> unverschuldete Unmöglichkeit befreit von der Verpflichtung zur Leistung.
Unmöglich ist die Beschaffung einer Hebebühne sicherlich nicht.
Florian
>>> 3) Kauf Couch + Lieferung bis Standplatz ("Aufbauservice").
>>> Im Fall 3) wird es evtl anders.
>>
>> wahrscheinlich nicht.
>> unverschuldete Unmöglichkeit befreit von der Verpflichtung zur
>> Leistung.
>
> Unmöglich ist die Beschaffung einer Hebebühne sicherlich nicht.
1. Wer sagt, daß das Ding durchs Fenster paßt?
2. wenn die Umstände entsprechend sind: § 275 II BGB.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
>Hallo Jens,
>
>>3) Kauf Couch + Lieferung bis Standplatz ("Aufbauservice").
>
>>Im Fall 3) wird es evtl anders.
>
>wahrscheinlich nicht.
>
>unverschuldete Unmöglichkeit befreit von der Verpflichtung zur Leistung.
Ja, aber im dem Fall müßte der OP keine Storno-Gebühren zahlen - er
hat dann ja einen Vertrag Sofa + Aufbau abgeschlossen. Somit wird dann
der komplette Vertrag hinfällig.
> Paßt das Sofa nicht durchs Fenster? Ausrangiertes Kletterseil und
> Flaschenzug - und das Ganze dürfte klappen .... ;-)
Umzugsunternehmen verfügen über modernes Gerät, um Möbel
durch das Fenster in die Wohnung befördern zu können.
Christian, grüßend
>unverschuldete Unmöglichkeit befreit von der Verpflichtung zur Leistung.
... während verschuldete zum Engagement eines Voodoo-Priesters
verpflichtet?
--
Eines richterlichen Hinweises nach Par. 139 ZPO auf
den Sinngehalt des eigenen Vorbringens der Beklagten
bedurfte es entgegen der Auffassung der Revision nicht.
BGH U.v. 19.03.2003 - VIII ZR 295/01
>Umzugsunternehmen verfügen über modernes Gerät, um Möbel
>durch das Fenster in die Wohnung befördern zu können.
Ja, hatten wir hier gerade in der Nachbarschaft - sah aus wie eine
Rolltreppe mit Plattformen für größere Möbel dran - schon witzig, da
Schränke über eine Schräge nach oben gleiten zu sehen.
Sandra
--
Nothing ever grows in this rotting old hole
Everything is stunted and lost
And nothing really rocks and nothing really rolls
And nothing's ever worth the cost
Das kostest aber was. Mein Vorschlag kostet nix, wenn Du so ein Seil
auftreiben kannst/hast ;-)
> Das Möbelhaus hat uns nun angerufen angeboten mit einer
> Stornogebühr von 50% vom Vertrag zurückzutreten.
Hallo,
versuche, mit dem Möbelhaus einen Deal auszuhandeln, dass du statt des
bestellten ein anderes (kleineres oder zerlegbares) Sofa bekommst. Dazu
sind sie zwar nicht verpflichtet, aber wenn man das höflich und
freundlich angeht, läßt sich ja vielleicht was machen.
Gruß
Michael