Ich habe einen Flug gebucht ab Frankfurt zu einem Ziel in Ostasien und
wieder zurück. Ich bin schwer behindert und habe bei der Buchung die
üblichen Angaben gemacht (Maße und Gewicht des Rollstuhls, benötigte Hilfe
beim Ein- und Aussteigen etc.) Die Fluggesellschaft hat die Buchung noch
nicht bestätigt, sondern die wollten Plötzlich den Grad meiner Behinderung
wissen. Ich bin schon häufiger geflogen, auch schon einmal mit dieser
Fluggesellschaft, aber den Grad der Behinderung wollte noch nie jemand
wissen. Nachdem ich mir nichts dabei gedacht habe und ihn angegeben habe,
will man jetzt plötzlich ein ärztliches Attest von mir, auch um weitere
Krankheiten auszuschließen. Vor allem im letzten Punkt sehe ich eine
unzulässige Diskriminierung.
Was kann ich tun?
> ein ärztliches Attest von mir, auch um weitere Krankheiten
> auszuschließen. Vor allem im letzten Punkt sehe ich eine unzulässige
> Diskriminierung.
Wer trägt denn eigentlich die Kosten, wenn ein Flieger wegen eines
medizinischen Notfalls auf einem Langstreckenflug z.B. irgendwo ungeplant
landen muß um ärztliche Maßnahmen zu ermöglichen? Wer kommt für die
Schadensersatzklagen der Passagiere auf, wer zahlt die durch eine ungeplante
Landung entstehenden Kosten?
Anja
Dir eine andere Gesellschaft nehmen.
Und wo ist der Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und medizinischem
Notfall?
-lk-
>>> ein �rztliches Attest von mir, auch um weitere Krankheiten
>>> auszuschlie�en. Vor allem im letzten Punkt sehe ich eine unzul�ssige
>>> Diskriminierung.
>>
>> Wer tr�gt denn eigentlich die Kosten, wenn ein Flieger wegen eines
>> medizinischen Notfalls auf einem Langstreckenflug z.B. irgendwo
>> ungeplant landen mu� um �rztliche Ma�nahmen zu erm�glichen? Wer
>> kommt f�r die Schadensersatzklagen der Passagiere auf, wer zahlt die
>> durch eine ungeplante Landung entstehenden Kosten?
>
> Und wo ist der Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und
> medizinischem Notfall?
Vielleicht wollen sie ja gerade deswegen das Attest, um zu erfahren, ob die
Wahrscheinlichkeit besteht? Wozu sollte eine Fluggesellschaft diese Angaben
wollen, wenn nicht, um in irgendeiner Form Zusatzkosten zu vermeiden?
Anja
> Dir eine andere Gesellschaft nehmen.
Das kostet dann gleich 100 Euro mehr.
Zeitdauer des Fluges nach Ostasien.
--
> Wer trägt denn eigentlich die Kosten, wenn ein Flieger wegen eines
> medizinischen Notfalls auf einem Langstreckenflug z.B. irgendwo ungeplant
> landen muß um ärztliche Maßnahmen zu ermöglichen? Wer kommt für die
> Schadensersatzklagen der Passagiere auf, wer zahlt die durch eine
> ungeplante Landung entstehenden Kosten?
Wenn es danach ginge, müsste ausnahmslos jeder, der eine Flugreise antritt,
ein Attest vorlegen. Dann wäre es auch keine Diskriminierung mehr, wenn das
jemand mit einer Behinderung tun müsste. Das Risiko eines medizinischen
Notfalls dürfte bei einem Raucher, einem Übergewichtigen oder einem
Über-60-Jährigen wesentlich höher sein, als bei einer Behinderung.
> Zeitdauer des Fluges nach Ostasien.
Und was hat das mit einer Behinderung zu tun?
> Wenn es danach ginge, müsste ausnahmslos jeder, der eine Flugreise
> antritt, ein Attest vorlegen. Dann wäre es auch keine Diskriminierung
> mehr, wenn das jemand mit einer Behinderung tun müsste. Das Risiko
> eines medizinischen Notfalls dürfte bei einem Raucher, einem
> Übergewichtigen oder einem Über-60-Jährigen wesentlich höher sein,
> als bei einer Behinderung.
Sie wissen aber nicht, was sonst noch bei Dir besteht. Und da sie ihren
günstigen Preis (Du erwähntest nebenan, daß die nächste Gesellschaft 100
Euro teurer ist) auch irgendwo realisieren müssen, ist es vielleicht die
günstigere Versicherung, die nicht alle Zwischenfälle übernimmt. Ob die
Wahrscheinlichkeit bei Dir besteht, wollen sie eben durch ein Attest
erfahren. Vielleicht liege ich aber auch falsch... das könntest Du z.B.
durch ein Telefonat mit einer geeigneten Stelle erfahren und dabei auch
gleichzeitig Deinem Unmut etwas Luft machen.
Anja
> Peter Voigt wrote:
>
>> Zeitdauer des Fluges nach Ostasien.
>
> Und was hat das mit einer Behinderung zu tun?
Frag das die Fluggesellschaft, warum sie bei einem Rollikutscher
anscheinend Zweifel hat, ob der den Flug übersteht. Anscheinend
gibt es da irgendwas, wovor sie sich (verständlicherweise)
absichern möchte ...
--
> Vielleicht wollen sie ja gerade deswegen das Attest, um zu erfahren, ob
> die Wahrscheinlichkeit besteht? Wozu sollte eine Fluggesellschaft diese
> Angaben wollen, wenn nicht, um in irgendeiner Form Zusatzkosten zu
> vermeiden?
Die Antidiskriminierungsregelungen verbieten es ja, wegen möglicher
Zusatzkosten die Mitnahme zu verweigern oder die Kosten dem Betroffenen
aufzudrücken. Es entstehen ja ohnehin Zusatzkosten, bei einem
Rollstuhlfahrer durch das für die Einstiegshilfe benötigte Personal oder
der Rollstuhl belegt zusätzliche Frachtraumkapazität. (Selbst genutzte
Rollstühle werden nicht auf das übliche 20-kg-Gepäckkontingent angerechnet)
> Frag das die Fluggesellschaft, warum sie bei einem Rollikutscher
> anscheinend Zweifel hat, ob der den Flug übersteht. Anscheinend
> gibt es da irgendwas, wovor sie sich (verständlicherweise)
> absichern möchte ...
Laut Angabe der Fluggesellschaft ist das eine Auflage der Behörden des
Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Daher kann das Problem
wohl nur auf höherer Ebene gelöst werden.
Ich mache das jetzt so, dass ich denen das Attest vorlege, den Fall aber
durch die Antidiskriminierungsstelle und die EU-Kommission prüfen lasse.
> Sie wissen aber nicht, was sonst noch bei Dir besteht. Und da sie ihren
> günstigen Preis (Du erwähntest nebenan, daß die nächste Gesellschaft 100
> Euro teurer ist) auch irgendwo realisieren müssen, ist es vielleicht die
> günstigere Versicherung, die nicht alle Zwischenfälle übernimmt.
Das ist dann aber Sache der Fluggesellschaft, wenn sie eine Versicherung
gewählt habebn, die nicht alle solchen Risiken deckt. Durch die IMO
unzulässige "kalte Verweigerung" des Mitflugs durch Nachfordern von
ärztlichen Attesten u.ä. erreicht diese Fluggesellschaft auch einen
unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fluggesellschaften.
Tom Berger
--
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>
> Die Antidiskriminierungsregelungen verbieten es ja, wegen möglicher
> Zusatzkosten die Mitnahme zu verweigern oder die Kosten dem Betroffenen
> aufzudrücken.
Sicher?
Also wenn ein Schwerstbehinderter mit dem Flugzeug verreisen will, dann
muß die Fluggesellschaft fünf Sitzplätze ausbauen um das Krankenbett des
Patienten aufnehmen zu können. Sie muß dann noch Platz schaffen für die
medizinischen Überwachungs- und Behandlungsaparate und für die
begleitenden Kankenschwester einen zusätzlichen Sitzplatz zur Verfügung
stellen. Dann vielleicht noch eine zusätzliche Druckkabine wenn der
Patient den niedrigen Luftdruck nicht verträgt.
Und das alles ohne Aufpreis?
Andreas
Krankheit != Behinderung
Man sollte die Business-Class echt mal nur mit Attest fliegen lassen.
Da sind bestimmt oft Herzkranke, gestresste Manager drinne. Wenn
die nun nen Herzinfarkt während des Fluges bekommen, wer zahlt dann
den anderen Pasagieren den entstandenen Schaden?
"Anja Länge" schrieb:
> >> Wer trägt denn eigentlich die Kosten, wenn ein Flieger wegen eines
> >> medizinischen Notfalls auf einem Langstreckenflug z.B. irgendwo
> >> ungeplant landen muß
wieso muß?
...
> Vielleicht wollen sie ja gerade deswegen das Attest, um zu
> erfahren, ob die Wahrscheinlichkeit besteht?
und die Trunkenbolde, Fettleibigen etc.?
Herzinfarktrisiko, 0815passagier der auch irgendwelche
krankheiten haben kann?
Alle fraue mit A. müssen ein Attest vorlegen!
;-)
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
Und wieso mußt Du kein Attest vorlegen um mögliche Krankheiten
auszuschließen?
-lk-
Wir sprachen von einem Rollstuhlfahrer, der bereits Angaben getätigt
hat. Insbesondere derer, die zu seinem Transport benötigt werden. Ein-
und Ausstieghilfe zählen zumindest darunter.
Thema verfehlt.
Peter
Welche FG?
> Ich mache das jetzt so, dass ich denen das Attest vorlege, den Fall aber
> durch die Antidiskriminierungsstelle und die EU-Kommission prüfen lasse.
Hol schon mal tief Luft - Du wirst sie brauchen.
Peter
>> Vielleicht wollen sie ja gerade deswegen das Attest, um zu erfahren,
>> ob die Wahrscheinlichkeit besteht? Wozu sollte eine Fluggesellschaft
>> diese Angaben wollen, wenn nicht, um in irgendeiner Form
>> Zusatzkosten zu vermeiden?
>
> Und wieso mußt Du kein Attest vorlegen um mögliche Krankheiten
> auszuschließen?
Weil ich gerade nicht fliege. Scherz beisiete: Weil ich nicht aufgefallen
bin. Sie können nicht alle fragen können. Genauso, wie man auch nicht jeden
Autofahrer auf Alkohol prüfen kann, sondern es nur bei denen tut, die
auffällig sind.
Anja
Ich denke nicht, daß man das vergleichen kann. Es ist die freiwillige
Entscheidung eines jeden Einzelnen Alkohol zu trinken oder nicht, bzw.
unter Alkoholeinfluß zu fahren oder nicht.
Stell Dir vor Du wirst morgen vom 40 Tonner überfahren und verlierst
beide Beine - ich hoffe daß passiert niemanden - hättest Du dadurch ab
morgen ein höheres Krankheitsrisiko als heute?
-lk-
> Ich mache das jetzt so, dass ich denen das Attest vorlege, den Fall
> aber durch die Antidiskriminierungsstelle und die EU-Kommission
> prüfen lasse.
Wenn die Behörde es veranlasst hat dann ist es doch nur zu deiner
Sicherheit und kann keineswegs Diskriminierung sein.
Gerhard Schröder hat mehrfach Arbeitlose als faule Säue beschimpft,
ok, er hat sich etwas gewählter ausgedrückt, da ist auch keiner auf
die Idee gekommen ihn wegen Diskriminierung anzufahren.
Merke, Beamte und Politiker arbeiten für dein Wohl, da kann es keine
Diskriminierung sein. ;-)
Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868
> Mal eine Frage: Wann darf eine Fluggesellschaft ein ärztliches Attest
> verlangen, dass man flugtauglich ist und wann ist das verbotene
> Diskriminierung?
Sie darf nicht nur, sie muß unter Umständen sogar.
Das gehört zu ihren Sorgfaltspflichten gegenüber dem betroffenen
Passagier selbst sowie gegenüber der Besatzung und den anderen
Passagieren.
Rollstuhlfahrer brauchen z.B. besondere Betreuung - wie sollten sie
sonst bei einer Notfall-Evakuierung aus der Maschine kommen?
> will man jetzt plötzlich ein ärztliches Attest von mir, auch um weitere
> Krankheiten auszuschließen. Vor allem im letzten Punkt sehe ich eine
> unzulässige Diskriminierung.
Wo liegt da eine Diskriminierung? Es gibt eine ganze Reihe von
Erkrankungen (akuten wie chronischen), mit denen man nicht fliegen darf,
und es ist nur verantwortungsbewußt von einer Fluggesellschaft, wenn sie
im Zweifelsfall ein ärztliches Attest vom Passagier verlangt.
Kreuzfahrt-Reedereien und ganz besonders Reedereien, die
"Frachter-Reisen" für Passagiere anbieten, verlangen sehr oft von
Fahrgästen über 65 Jahre ein ärztliches Attest.
> Was kann ich tun?
Du kannst z.B. mal die "Antidiskriminierungsstelle des Bundes" dazu
befragen. Die ist in Sachen AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz)
federführend - allerdings vermute ich stark, daß man dort in diesem
Begehren der Airline eine sachlich gerechtfertigte Vorgehensweise sehen
wird.
Es gibt, wenn ich richtig erinnere, sogar in den diversen Vorschriften
zum Personenluftverkehr nämlich gesetzliche Regelungen, die hier den
Airlines besondere Sorgfaltspflichten auferlegen. (Als Behinderter -
egal ob körperlich oder geistig behindert - darfst Du z.B. ja auch nicht
am Notausgang sitzen... Weil die, die an den Notausgängen sitzen, im
Notfall anderen Passagieren helfen müssen, die Maschine zu verlassen.)
> Wer trägt denn eigentlich die Kosten, wenn ein Flieger wegen eines
> medizinischen Notfalls auf einem Langstreckenflug z.B. irgendwo ungeplant
> landen muß um ärztliche Maßnahmen zu ermöglichen?
Wenn die Zwischenlandung grob fahrlässig verursacht wurde: der
Verursacher.
Wenn es höhere Gewalt ist: die Versicherung der Airline. (Die sind gegen
sowas nämlich versichert, weil das jederzeit passieren kann - dazu muß
nur ein Passagier mitten über dem Atlantik plötzlich einen "akuten
Blinddarm" bekommen, und schon muß die Maschine von Frankfurt nach Rio
de Janeiro auf dem Fliegerhorst der US Marine auf den Bermudas
zwischenlanden...
Nicht immer sind, wie mal auf einem British Airways-Flug von Hongkong
nach London, mehrere Chirurgen-Chefärzte auf dem Rückflug von einem
Kongress an Bord, die in der Luft buchstäblich mit "Bordmitteln" eine
"Not-OP" unternahmen und einem Passagier so das Leben retteten, weil
keine Zeit mehr blieb, bis zur Landung auf dem nächsten Flughafen zu
warten...
> Wer kommt für die Schadensersatzklagen der Passagiere auf
Siehe oben. Nur daß, anders als die Airlines, die wenigsten Passagiere
gegen solche höhere Gewalt versichert sein dürften.
> wer zahlt die durch eine ungeplante Landung entstehenden Kosten?
Siehe oben.
> Stell Dir vor Du wirst morgen vom 40 Tonner überfahren und
> verlierst beide Beine - ich hoffe daß passiert niemanden - hättest
> Du dadurch ab morgen ein höheres Krankheitsrisiko als heute?
Das würde ich doch mal stark annehmen. Allein schon die psychische
Belastung macht dann deutlich anfälliger für Erkrankungen, von den
physischen Gegebenheiten gar nicht zu reden, die aus den Nachwirkungen des
schweren Traumas herrühren...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
>
> Wir sprachen von einem Rollstuhlfahrer, der bereits Angaben getätigt
> hat. Insbesondere derer, die zu seinem Transport benötigt werden.
> Ein- und Ausstieghilfe zählen zumindest darunter.
>
Und wo ist dann die Grenze, ab welchen Aufwand ein Transport verweigert
werden darf oder die Kosten weitergegeben werden dürfen.
Die Aussage: "Die Antidiskriminierungsregelungen verbieten es ja, wegen
möglicher Zusatzkosten die Mitnahme zu verweigern oder die Kosten dem
Betroffenen aufzudrücken." ist also in dieser Pauschalität wohl falsch.
> Thema verfehlt.
Oh, Du Lehrer im richtigen Leben! Na dann darfst Du natürlich hier die
Themen festlegen, über die diskutiert werden darf.
Andreas
Und wieso faellt ein Rollstuhlfahrer auf?
Weil er im Rollstuhl sitzt?
Sorry, aber genausogut koennte die Fluglinie von extrem
Uebergewichtigen ein solches Attest verlangen.
Atschuess
Andreas
>> Stell Dir vor Du wirst morgen vom 40 Tonner überfahren und
>> verlierst beide Beine - ich hoffe daß passiert niemanden - hättest
>> Du dadurch ab morgen ein höheres Krankheitsrisiko als heute?
>
>Das würde ich doch mal stark annehmen. Allein schon die psychische
>Belastung macht dann deutlich anfälliger für Erkrankungen, von den
>physischen Gegebenheiten gar nicht zu reden, die aus den Nachwirkungen des
>schweren Traumas herrühren...
Mag sein bei jemandem der diesen Unfall hatte.
Stefan sitzt aber schon jahrelang in seinem Rolli, hat eine eigene
(natuerlich behindertengerehte) Wohnung und nimmt auch sonst recht
aktiv am Leben teil.
Atschuess
Andreas
>Rollstuhlfahrer brauchen z.B. besondere Betreuung - wie sollten sie
>sonst bei einer Notfall-Evakuierung aus der Maschine kommen?
Das brauchen die aber auch bei Kurz- und Mittelstrecken. Und da
brauchte Stefan, wie er schrieb, bisher kein Attest - sogar bei eben
dieser Fluglinie.
Atschuess
Andreas
> Mal eine Frage: Wann darf eine Fluggesellschaft ein ärztliches Attest
> verlangen, dass man flugtauglich ist und wann ist das verbotene
> Diskriminierung?
Üblich ist dies z.B. bei Schwangerschaft, ab einer bestimmten
Schwangerschaftswoche (weil man in den letzten 2 oder 3
Schwangerschaftsmonaten im Regelfall nicht mitgenommen wird, eine Geburt an
Bord will sich die Fluggesellschaft ersparen).
> Ich habe einen Flug gebucht ab Frankfurt zu einem Ziel in Ostasien und
> wieder zurück. Ich bin schwer behindert und habe bei der Buchung die
> üblichen Angaben gemacht (Maße und Gewicht des Rollstuhls, benötigte Hilfe
> beim Ein- und Aussteigen etc.) Die Fluggesellschaft hat die Buchung noch
> nicht bestätigt, sondern die wollten Plötzlich den Grad meiner Behinderung
> wissen.
Möglicherweise ist das Vorschrift, da sie wissen müssen, welchen grad an
Betreuung Du benötigst.
Brauchst Du dafür denn tatsächlich ein ärztliches Attest, oder reicht eine
Kopie des Behindertenausweises?
> Ich bin schon häufiger geflogen, auch schon einmal mit dieser
> Fluggesellschaft, aber den Grad der Behinderung wollte noch nie jemand
> wissen. Nachdem ich mir nichts dabei gedacht habe und ihn angegeben habe,
> will man jetzt plötzlich ein ärztliches Attest von mir, auch um weitere
> Krankheiten auszuschließen. Vor allem im letzten Punkt sehe ich eine
> unzulässige Diskriminierung.
>
> Was kann ich tun?
Ich denke nicht, daß man da willkürlich diskriminiert, sondern es wird eine
dementsprechende Vorschrift geben.
Grüße,
Frank
Möglicherweise haben die Vorschriften sich ja auch inzwischen geändert?!
Grüße,
Frank
>>>Rollstuhlfahrer brauchen z.B. besondere Betreuung - wie sollten sie
>>>sonst bei einer Notfall-Evakuierung aus der Maschine kommen?
>> Das brauchen die aber auch bei Kurz- und Mittelstrecken. Und da
>> brauchte Stefan, wie er schrieb, bisher kein Attest - sogar bei eben
>> dieser Fluglinie.
>
>Möglicherweise haben die Vorschriften sich ja auch inzwischen geändert?!
Da sollte das LBA etwas zu wissen.
Atschuess
Andreas
Gab es schon in meinem Bekanntenkreis. Notlandung in Kalkutta wegen des
Erkrankten, Wartezeit, Weiterflug wegen Arbeitszeitüberschreitung (war
gerade Feiertag in Indien) nicht möglich. Versuch man nächsten Tag nach
einer Nacht im Hotel, Startgebühr kann nicht bezahlt werden, weil die
Inder die Kreditkarte des Kapitäns nicht akzeptieren.
--
Gruß
Andreas
>>> Stell Dir vor Du wirst morgen vom 40 Tonner überfahren und
>>> verlierst beide Beine - ich hoffe daß passiert niemanden -
>>> hättest Du dadurch ab morgen ein höheres Krankheitsrisiko als
>>> heute?
>>
>> Das würde ich doch mal stark annehmen. Allein schon die psychische
>> Belastung macht dann deutlich anfälliger für Erkrankungen, von den
>> physischen Gegebenheiten gar nicht zu reden, die aus den
>> Nachwirkungen des schweren Traumas herrühren...
>
> Mag sein bei jemandem der diesen Unfall hatte.
Ich habe ja auch nur auf Lars' Posting geantwortet.
... und wenn "irgendwas" nur ihre eigenen Vorurteile sind...
Grüße,
Florian
Sie wissen auch nicht, bei ihren anderen Fluggästen sonst noch besteht.
Die Idee, dass bei einem bewegungseingeschränkten Menschen auch
nocht "sonst noch was" bestehen könnte, und deswegen ein Attest zu
verlangen sei, bei nicht bewegungseingeschränkten Menschen aber nicht,
das ist diskriminierend.
Grüße,
Florian
Ich glaube das ist der Grund, weswegen mir die meißten Behinderten
zuwider sind.
Dieses penetrante "Aber ich bin behindert-Gehabe".
Hier geht es nicht um Diskriminierung, hier geht es darum - DASS DU
für Deine Asien-Reise (was macht man dort als Rollifahrer eigentlich?)
mit der billigsten Airline buchen willst.
Und die dürfen sich natürlich nicht absichern ... denn die
zusätzlichen Flugkosten im Notfall sind ja nicht Dein Problem!
Man muss ja auf DICH Rücksicht nehmen, denn Du bist ja behindert.
Oh wie mich das ankotzt und dann natürlich Zeit haben um das der EU-
Kommision vor zu legen ...
Asien besteht schon lange nicht mehr nur aus Dschungel.
> mit der billigsten Airline buchen willst.
Was ihm genauso zusteht wie jedem anderen Menschen auch.
> Und die dürfen sich natürlich nicht absichern ... denn die
> zusätzlichen Flugkosten im Notfall sind ja nicht Dein Problem!
Warum sollte es einen "Notfall" geben?
> Man muss ja auf DICH Rücksicht nehmen, denn Du bist ja behindert.
Ausser der Ermöglichung des Transports von ihm und seinem Rollstuhl
(was sein gutes Recht ist) verlangt er gar nichts von der Fluggesellschaft.
Im Gegenteil - die medzinischen Extrawürste, die die Fluggesellschaft
hätte, sind ihm höchst unerwünscht.
Grüße,
Florian
>Ich glaube das ist der Grund, weswegen mir die meißten Behinderten
>zuwider sind.
>Dieses penetrante "Aber ich bin behindert-Gehabe".
Die Behinderten die ich kennengelernt habe, haben eher das Gegenteil
versucht.
>Hier geht es nicht um Diskriminierung, hier geht es darum - DASS DU
>für Deine Asien-Reise (was macht man dort als Rollifahrer eigentlich?)
>mit der billigsten Airline buchen willst.
Ach, willst Du das denn nicht? Sei froh wenn Du Dir die teuerste Linie
leisten kannst und es auch tust.
Was macht man denn als "Nicht-Rollifahrer" in Asien?
Oder bist Du der Meinung, dass ein Rollifahrer keinen Urlaub machen
darf?
>Und die dürfen sich natürlich nicht absichern ... denn die
>zusätzlichen Flugkosten im Notfall sind ja nicht Dein Problem!
Wo ist ein Attest denn eine Absicherung?
Ein Attest ist IMHO eine Momentaufnahme des gesundheitlichen Zustandes
einer Person. Kein Attest kann einer Airline garantieren dass es
keinen Notfall mit der Person die das Attest beigebracht hat gibt.
>Man muss ja auf DICH Rücksicht nehmen, denn Du bist ja behindert.
Wo hast Du das in Stefans Postings gelesen?
Atschuess
Andreas
>Dieses penetrante "Aber ich bin behindert-Gehabe".
>Hier geht es nicht um Diskriminierung, hier geht es darum - DASS DU
>für Deine Asien-Reise (was macht man dort als Rollifahrer eigentlich?)
Selten eine dermassen dämliche Frage gelesen. Was macht man als
Rollifahrer denn in Europa, was in Amerika....ja was eigentlich
überhaupt?
Kopfschüttelnd
Thomas
--
"The opinions expressed herein are subject to change without notice."
Aus einer Studie der Gartner Group
und das noch mit "LastMinute" ;-)
M@rtin
man sollte erst schreiben wenn die Dosis der eingenommenen Medizin nachläßt
> Hier geht es nicht um Diskriminierung, hier geht es darum - DASS DU
> für Deine Asien-Reise
> (was macht man dort als Rollifahrer eigentlich?)
geht niemanden von uns etwas an - seine Sache
> mit der billigsten Airline buchen willst.
geht niemanden von uns etwas an - seine Sache
> Und die dürfen sich natürlich nicht absichern ... denn die
> zusätzlichen Flugkosten im Notfall sind ja nicht Dein Problem!
wer zahlt eigentlich wenn Du im Flieger einen Herzinfakt bekommst? Kannst Du
der Fluggesellschaft dieses Risiko ausschließen?
> Man muss ja auf DICH Rücksicht nehmen, denn Du bist ja behindert.
Du schreibst wahrlich dummes Zeug!
Sorry, aber mir scheint auch Du bist behindert ..... geistig!
M@rtin
Bitte die geistig behinderten nicht beleidigen.
Grüße,
Florian
Getrolle gelöscht
> Selten eine dermassen dämliche Frage gelesen. Was macht man als
> Rollifahrer denn in Europa, was in Amerika....ja was eigentlich
> überhaupt?
Rollstuhlfahren vielleicht ;-)
Falk
>>> Weil ich gerade nicht fliege. Scherz beisiete: Weil ich nicht aufgefallen
>>> bin. Sie können nicht alle fragen können. Genauso, wie man auch nicht jeden
>>> Autofahrer auf Alkohol prüfen kann, sondern es nur bei denen tut, die
>>> auffällig sind.
>> Und wieso faellt ein Rollstuhlfahrer auf?
>> Weil er im Rollstuhl sitzt?
>> Sorry, aber genausogut koennte die Fluglinie von extrem
>> Uebergewichtigen ein solches Attest verlangen.
>
>Ich frage mich gerade, was sie täte, wenn ein 300-kg-Mensch an der
>Gangway stände und befördert werden wollte...
Ich glaube mal etwas ueber eine europaeische Fluglinie gelesen zu
haben. Die sind bei dem Gerichtsverfahren schoen auf die Nase
gefallen.
Atschuess
Andreas
>X-No-Archive: Yes
>
>begin quoting, "Andreas H. Zappel" schrieb:
>
>>> Weil ich gerade nicht fliege. Scherz beisiete: Weil ich nicht aufgefallen
>>> bin. Sie können nicht alle fragen können. Genauso, wie man auch nicht jeden
>>> Autofahrer auf Alkohol prüfen kann, sondern es nur bei denen tut, die
>>> auffällig sind.
>> Und wieso faellt ein Rollstuhlfahrer auf?
>> Weil er im Rollstuhl sitzt?
>> Sorry, aber genausogut koennte die Fluglinie von extrem
>> Uebergewichtigen ein solches Attest verlangen.
>
>Ich frage mich gerade, was sie täte, wenn ein 300-kg-Mensch an der
>Gangway stände und befördert werden wollte...
>
Wenn es sich um die LH handelt, würde sie sich möglicherweise auf
Artikel 7.1 ihrer AGB berufen:
"Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern
oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn
...
Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht
unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen
kann;"
Ich vermute, dass andere Airlines ähnliche Bestimmungen haben. Ich
habe gehört, dass es in den USA Praxis sei, dass so jemand 2 Tickets
kaufen muss und dann auch 2 Plätze bekommt - aber das ist 2nd Hand;
gesehen habe ich es nie.
Gruß
garnienienicht würde ich es wagen andere zu ......... ,-)
M@rtin
Es gibt durchaus Leute die sowas wegstecken. Und nun?
-lk-
>> Ich mache das jetzt so, dass ich denen das Attest vorlege, den Fall aber
>> durch die Antidiskriminierungsstelle und die EU-Kommission prüfen lasse.
>
> Ich glaube das ist der Grund, weswegen mir die meißten Behinderten
> zuwider sind.
Wieso? Wenn Du Dich z.B. zu Unrecht beim Autofahren geblitzt fühlst
gehst Du auch zum Anwalt. So what?
> Dieses penetrante "Aber ich bin behindert-Gehabe".
In meinem Bekanntenkreis gibt es mehrere Behinderte (fehlender Arm,
fehlendes Bein, fehlendes Sehvermögen, stark eingeschränktes
Sehvermögen) - von denen kommt gar nichts in der Richtung. Es mag
sicherlich Einzelfälle geben, aber die Mehrheit der Behinderten ist
nicht so drauf.
> Hier geht es nicht um Diskriminierung, hier geht es darum - DASS DU
> für Deine Asien-Reise (was macht man dort als Rollifahrer eigentlich?)
Urlaub machen, Freunde besuchen, beruflich tätig sein,...?
> mit der billigsten Airline buchen willst.
Tun sehr viele Menschen.
> Und die dürfen sich natürlich nicht absichern ... denn die
> zusätzlichen Flugkosten im Notfall sind ja nicht Dein Problem!
Bei Dir müßten Sie sich auch absichern - bei dem was Du hier von Dir
gibst kannst Du nicht mehr ganz richtig im Kopf sein. Was wenn Dir die
Stimmen in Deinem Kopf auf dem Flug befehlen Dir den Schädel an der
Kabinentür einzutrümmern? Wer bezahlt das?
> Man muss ja auf DICH Rücksicht nehmen, denn Du bist ja behindert.
Mehr als unbedingt nötig hat er doch gar nicht eingefordert - nur die
unbegründete zusätzliche Abgabe eines Attestes ist hier relevant.
> Oh wie mich das ankotzt und dann natürlich Zeit haben um das der EU-
> Kommision vor zu legen ...
Ich denke er könnte mit seiner Zeit durchaus sinnvolleres anfangen.
Urlaub in Asien machen zum Beispiel.
Ein Kinderwagen im Flieger verusacht auch zusätzlich Kosten. Wer zahlt
die eigentlich?
Ach, bevor ich's vergesse für mich bist Du ein ASRCH*OCH!"
-lk-
> Das gehört zu ihren Sorgfaltspflichten gegenüber dem betroffenen
> Passagier selbst sowie gegenüber der Besatzung und den anderen Passagieren.
>
> Rollstuhlfahrer brauchen z.B. besondere Betreuung - wie sollten sie
> sonst bei einer Notfall-Evakuierung aus der Maschine kommen?
>
> Es gibt, wenn ich richtig erinnere, sogar in den diversen Vorschriften
> zum Personenluftverkehr nämlich gesetzliche Regelungen, die hier den
> Airlines besondere Sorgfaltspflichten auferlegen. (Als Behinderter -
> egal ob körperlich oder geistig behindert - darfst Du z.B. ja auch nicht
> am Notausgang sitzen... Weil die, die an den Notausgängen sitzen, im
> Notfall anderen Passagieren helfen müssen, die Maschine zu verlassen.)
Das läßt sich ja alles aus der angegeben Einschränkung ableiten. Alles
andere ist aber pure Mutmaßung und Spekulation seitens der Airline.
-lk-
>>Ich frage mich gerade, was sie täte, wenn ein 300-kg-Mensch an der
>>Gangway stände und befördert werden wollte...
>>
>Wenn es sich um die LH handelt, würde sie sich möglicherweise auf
>Artikel 7.1 ihrer AGB berufen:
>
>"Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern
>oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn
>...
>Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht
>unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen
>kann;"
Wenn mir jetzt noch jemand erklaeren kann wie ein extrem
uebergewichtiger Mensch (denn 300 kg duerften wohl etwas zuviel fuer
die unteren Extremitaeten sein) die Sicherheit oder die Gesundheit
oder das Wohlbefinden der anderen Paxe beeintraechtigen kann ...
>Ich vermute, dass andere Airlines ähnliche Bestimmungen haben. Ich
>habe gehört, dass es in den USA Praxis sei, dass so jemand 2 Tickets
>kaufen muss und dann auch 2 Plätze bekommt - aber das ist 2nd Hand;
>gesehen habe ich es nie.
Das liegt aber wohl eher daran das so jemand nicht in den normalen
Sitz passt. (Wobei wenn es da nicht noch einen Trick gibt, die hoch
geklappte Armlehne zwischen zwei Sitzen nicht wirklich zwischen den
Rueckenlehnen verschwindet also eher eine Verletzungsgefahr
darstellt.)
Atschuess
Andreas
Und es gibt durchaus Leute, die das nicht "wegstecken". Das ist sogar
die ganz große Mehrheit.
Und damit ist nach einem solchen Unfall das KrankheitsRISIKO eben
deutlich höher, denn das beschreibt eine Wahrscheinlichkeit, nicht mehr,
nicht weniger.
Mit welcher Begründung Du ein Attest haben willst um weitere Krankheiten
auszuschließen erschließt sich daraus immer noch nicht. Insbesondere da
ja der geplante Antritt einer solchen Reise ein deutliches Anzeichen
ist, das die Person weiterhin aktiv am Leben teilnehmen möchte.
-lk-
> Mit welcher Begründung Du ein Attest haben willst um weitere
> Krankheiten auszuschließen erschließt sich daraus immer noch nicht.
Ich kan ndir auch sagen, woran das liegt:
du hast die völlig unsinnige Auffassung, ich hätte irgendwo ein Attest
gefordert. Das stimmt nicht. Ich habe lediglich deiner implizierten und
falschen Aussage widersprochen, der Verlust beider Beine durch ein
schweres Trauma sei für die Wahrscheinlichkeit von Folgeerkrankungen
folgenlos.
Und bevor du widersprichst, lies einfach meine Postings nochmal, dann
wirst du merken, daß ich in der Tat nichts von einem Attest gesagt habe.
> Wenn es höhere Gewalt ist: die Versicherung der Airline. (Die sind gegen
> sowas nämlich versichert, weil das jederzeit passieren kann - dazu muß
> nur ein Passagier mitten über dem Atlantik plötzlich einen "akuten
> Blinddarm" bekommen, und schon muß die Maschine von Frankfurt nach Rio
> de Janeiro auf dem Fliegerhorst der US Marine auf den Bermudas
> zwischenlanden...
[OT]
Warum nicht gleich in Sibirien oder Hawaii, liegt genau so auf dem Weg
Deutschland - Rio wie Bermuda.
Zurück zum Thema:
Je nach Grad der Behinderung kann es erforderlich sein, dass ein
Betreuer mitfliegen muss. Ebenso, wieder je nach Grad der Behinderung,
darf ein Behinderter nicht überall im Flugzeug sitzen zB. nicht an den
Notausgängen.
Es gibt spezielle Sitzplätze die für stark gehbehinderte reserviert
sind, die sind - je nach Flugzeugtyp - aber extrem limitiert (manchmal
nur 2-3!). So könnte verhindert werden, dass diese Plätze "überbucht"
werden.
Ausserdem verstehen hier viele: Attest = "Wir nehmen den nicht mit!".
Vielleicht will sich die Fluggesellschaft wirklich nur absichern, dass
im Notfall ein gehbehinderter Mensch nicht rechtzeitig evakuiert werden
kann, man denke nur an Air France in Toronto, wo der Flieger am Boden
innerhalb von Minuten komplett ausbrandte und die Passagiere
größtenteils unverletzt rausgekommen sind.
Gruss
DH
--
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> Wenn mir jetzt noch jemand erklaeren kann wie ein extrem
> uebergewichtiger Mensch (denn 300 kg duerften wohl etwas zuviel fuer
> die unteren Extremitaeten sein) die Sicherheit oder die Gesundheit
> oder das Wohlbefinden der anderen Paxe beeintraechtigen kann ...
Das ist zumindest für den Sitznachbarn trivial zu erklären.
Ja, das hast DU nicht gefordert, aber die Airline um die es im
Originalposting ging.
> Und bevor du widersprichst, lies einfach meine Postings nochmal, dann
> wirst du merken, daß ich in der Tat nichts von einem Attest gesagt habe.
>
Ok, wir brauchen da wahrscheinlich gar nicht großartig
weiterdiskutieren, da sich meine Antwort ja auf ein Posting von Anja
Länge bezog die sich schon länger nicht mehr gemeldet hat.
-lk-
Dazu braucht es aber keinen uebergewichtigen Sitznachbarn.
Les nur mal eine Zeitung auf dem Flug - wenn Du Dich ungeschickt genug
anstellst bekommt Dein Sitznachber bei jedem Umblaettern fast eine
Ohrfeige.
Und von Aesthetik war nie die Rede, denn dann duerften IMHO auch
einige Spargeltarzan-Typen nicht fliegen.
Atschuess
Andreas
>Je nach Grad der Behinderung kann es erforderlich sein, dass ein
>Betreuer mitfliegen muss. Ebenso, wieder je nach Grad der Behinderung,
Der dann ja ein eigenes Ticket braucht.
>darf ein Behinderter nicht überall im Flugzeug sitzen zB. nicht an den
>Notausgängen.
Da darf er sowieso nicht sitzen.
>Es gibt spezielle Sitzplätze die für stark gehbehinderte reserviert
>sind, die sind - je nach Flugzeugtyp - aber extrem limitiert (manchmal
>nur 2-3!). So könnte verhindert werden, dass diese Plätze "überbucht"
>werden.
Deshalb muss es ja bei der Airline angemeldet werden, wenn ein
Rollifahrer mitfliegt. Es ist ja auch noch zu verstehen wenn die
Airline eventuell eine Kopie des Behinderten Ausweises moechte oder
wissen will inwieweit eine besondere Betreuung sein muss. (BTW,
alleine reisende Kinder benoetigen auch eine besondere Betreuung, aber
kein Attest.)
>Ausserdem verstehen hier viele: Attest = "Wir nehmen den nicht mit!".
>Vielleicht will sich die Fluggesellschaft wirklich nur absichern, dass
>im Notfall ein gehbehinderter Mensch nicht rechtzeitig evakuiert werden
Und was sagt das Attest darueber aus inwieweit der evakuiert werden
kann? Und warum will die Airline das nur jetzt auf der Langstrecke,
aber vorher auf einer anderen Strecke nicht?
Atschuess
Andreas
>Ein Kinderwagen im Flieger verusacht auch zusätzlich Kosten. Wer zahlt
>die eigentlich?
Und die dazu gehoerigen Kinder erst ...
Laufen durch den Flieger, weinen und schreien. kleckern mit dem Essen
(ach, das machen ja auch ettliche Erwachsene), nerven die Purser (ach
nein, das sind ja auch die Erwachsenen - vor allem die in den besseren
Klassen).
Am besten sollte so eine Fluglinie erst gar keine Paxe mitnehmen.
Atschuess
Andreas
> Wenn mir jetzt noch jemand erklaeren kann wie ein extrem
> uebergewichtiger Mensch (denn 300 kg duerften wohl etwas zuviel fuer
> die unteren Extremitaeten sein) die Sicherheit oder die Gesundheit
> oder das Wohlbefinden der anderen Paxe beeintraechtigen kann ...
Er isst ihnen das Futter weg.
Servus,
Konni
--
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>> Wenn mir jetzt noch jemand erklaeren kann wie ein extrem
>> uebergewichtiger Mensch (denn 300 kg duerften wohl etwas zuviel fuer
>> die unteren Extremitaeten sein) die Sicherheit oder die Gesundheit
>> oder das Wohlbefinden der anderen Paxe beeintraechtigen kann ...
>
>Er isst ihnen das Futter weg.
Selbst das waere bei manchen Airlines keine Beeintraechtigung. <eng>
Atschuess
Andreas
> [OT]
> Warum nicht gleich in Sibirien oder Hawaii, liegt genau so auf dem Weg
> Deutschland - Rio wie Bermuda.
So abseits liegt das gar nicht, wenn Du Dir mal die tatsächlichen
Flugrouten anschaust. (Nicht mit dem Lineal auf dem Atlas, das haut
wegen der Winkelprojektion nicht hin.) Wenn man von Frankfurt nach Rio
fliegt, dürfte in einer bestimmten Region der Flughafen auf den Bermudas
durchaus eine Großflugzeug-taugliche Alternative sein.
> Ausserdem verstehen hier viele: Attest = "Wir nehmen den nicht mit!".
> Vielleicht will sich die Fluggesellschaft wirklich nur absichern, dass
> im Notfall ein gehbehinderter Mensch nicht rechtzeitig evakuiert werden
> kann, man denke nur an Air France in Toronto, wo der Flieger am Boden
> innerhalb von Minuten komplett ausbrandte und die Passagiere
> größtenteils unverletzt rausgekommen sind.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß das eine Vorgabe der Versicherungen
ist, die nur dann für "höhere Gewalt" einspringen, wenn die Airlines
eine gewisse Vorsichtspflicht walten lassen.
> Und was sagt das Attest darueber aus inwieweit der evakuiert werden
> kann? Und warum will die Airline das nur jetzt auf der Langstrecke,
> aber vorher auf einer anderen Strecke nicht?
Das Attest gibt der Airline eine standardisierte Information über die
gesundheitliche Beeinträchtigung des Fluggastes. Und anhand dessen kann
die Airline dann eine Entscheidung fällen, wie weiter zu verfahren ist.
Es gibt mit Sicherheit genormte Kriterien für "flugtauglich",
"langstreckenflugtauglich" usw.
> Tom Rohwer <tomr...@expires-31-05-2008.news-group.org> wrote:
>> Rollstuhlfahrer brauchen z.B. besondere Betreuung - wie sollten sie
>> sonst bei einer Notfall-Evakuierung aus der Maschine kommen?
> Das brauchen die aber auch bei Kurz- und Mittelstrecken. Und da
> brauchte Stefan, wie er schrieb, bisher kein Attest - sogar bei eben
> dieser Fluglinie.
Ja und? Und nun ist bei der Airline der Eindruck entstanden, es könnte
ein Problem mit dem Fluggast geben. Das Attest wird man zweifellos nicht
wegen "Sitzen am Notausgang" haben wollen, sondern eher wegen der Frage
"Wie hoch ist das Risiko eines Zwischenfalls?"
Und das steigt proportional mit der Flugdauer.
Und die Probleme einer eventuellen unplanmäßigen Zwischenlandung sind
auf Langstreckenflügen meistens auch größer als auf z.B. innerdeutschen
Flügen, wo man sowieso meistens direkt vom Start wieder in den
Landeanflug übergeht...
Da hege ich mal meine Zweifel - insbesondere ob jeder x-beliebige Arzt
die kennt.
(Ich habe das bei einer Gesundheitspruefung meines Sohnes fuer eine
Rennlizenz gesehen. Die darf jeder Arzt ausstellen, also ab zum
Hausarzt. Dessen Frage war: Was wollen die wissen/haben? und dann kam
eine volle Untersuchung "Man weiss ja nie was die genau wissen
wollen." und sogar mit Belastungs-EKG - das ist vorgeschrieben,
allerdings erst fuer Leute ueber 40.)
Atschuess
Andreas
> So abseits liegt das gar nicht, wenn Du Dir mal die tatsächlichen
> Flugrouten anschaust. (Nicht mit dem Lineal auf dem Atlas, das haut
> wegen der Winkelprojektion nicht hin.) Wenn man von Frankfurt nach Rio
> fliegt, dürfte in einer bestimmten Region der Flughafen auf den Bermudas
> durchaus eine Großflugzeug-taugliche Alternative sein.
[OT - Part]
Nö:
http://tinyurl.com/67428d
> Ich könnte mir gut vorstellen, daß das eine Vorgabe der Versicherungen
> ist, die nur dann für "höhere Gewalt" einspringen, wenn die Airlines
> eine gewisse Vorsichtspflicht walten lassen.
Dem stimme ich dir zu...
>Das kann der Zeitungsleser aber verhindern, wenn er sich bemüht. Der
>fettleibige Mensch wird kaum verhindern können, daß der Sitznachbar in
>seinem Sitz nur noch halb so viel Platz hat, was ich durchaus als
>Einschränkung ansehen würde.
Dann muss er aber extrem fettleibig sein dass die Koerperfuelle nicht
nur nach vorne sondern auch seitlich ueber die Lehne quillt.
Atschuess
Andreas
Das ist bei den üblichen Sitzplatzausdehnungen der economy-class aber
wirklich nicht das Problem. Schon ein nicht fettleibiger, sondern nur
kräftig-breitschultriger (d. h. sportlicher) Sitznachbar kommt mir im
oberen Schulterbereich immer schon sehr nahe. Und ich bin nun wirklich
ein schmales Hemd. Wenn zwei so Typen nebeneinander sitzen, weiß ich
auch nicht ...
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Bei uns hat sogar der Hund schon ein Notebook!"
"Ist bestimmt von BELL, wie?" (nach W. Krietsch, G. Schmidt, dsrm)
> Diese Frage ist aber nun unabhängig von der Frage des OP, oder? Denn sowas
> kann _jeden_ treffen. Ich glaube nicht, daß z.B. die Herzinfarktrate bei
> Rollstuhlfahrern größer ist als bei Leuten, die ihre Beine noch bewegen
> können. Dann müßte die Fluggesellschaft eigentlich von jedem Passagier ein
> Attest verlangen. Schwangere Frauen dürfen ja AFAIK auch nur bis zu einem
> bestimmten Schwangerschaftsmonat mitfliegen.
Außer bei Iberia. Die meisten Flugzeugbabys werden deshalb während eines
Fluges von Spanien nach Südamerika über dem Atlantik geboren...
>Das ist bei den üblichen Sitzplatzausdehnungen der economy-class aber
>wirklich nicht das Problem. Schon ein nicht fettleibiger, sondern nur
>kräftig-breitschultriger (d. h. sportlicher) Sitznachbar kommt mir im
>oberen Schulterbereich immer schon sehr nahe. Und ich bin nun wirklich
>ein schmales Hemd. Wenn zwei so Typen nebeneinander sitzen, weiß ich
>auch nicht ...
Da hatte ich wohl bisher immer Glueck, dass bei meinen Fluegen der
Mittelplatz frei war. Ausserdem buche ich bevorzugt Fensterplaetze, da
kann ich mich etwas schraeg in den Sitz setzen und somit die Woelbung
des Rumpfes ausnutzen (ausserdem schaeft man auf diesem Platz auch
leichter weil man sich an die Wand anlehnen kann <g>).
Atschuess
Andreas