ich studiere seit dem Sommersemester in Ulm und habe daher dort ein
Zimmer ein einem Wohnheim gemietet. Ordnungsgemäß habe ich dieses
einige Tage nach dem Einzug angemeldet, jedoch als Zweitwohnsitz, da
ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern behalten möchte.
Da meine Heimatstadt knapp 500 km entfernt ist, will das
Einwohnermeldeamt meine Entscheidung nicht akzeptieren (das natürlich
eigentlich finanzielle Gründe auf deren Seite die Hauptrolle spielen,
ist mir bewußt).
Die Dame vom Amt gibt sich knochenhart, erzählt was von Gesetzen und
Gerichtsentscheidungen, die bei derartigen Entfernungen zuungunsten
des Bürgers ausgefallen seien, will mir jedoch nichts genaues sagen,
nicht mal Aktenzeichen nennen. Sie meint, die Nachweispflicht liege
bei mir, dass mein Lebensmittelpunkt an meinem bisherigen
Hauptwohnsitz liegt.
Da ich bei meiner Recherche im Internet nichts gefunden habe, was mir
diesbezüglich weitergeholfen hat, sondern zu allem Überfluss auch noch
feststellen musste, dass meine Heimatstadt zu denen gehört, die eine
Zweitwohnsitzsteuer erheben (noch ein Grund, den bisherigen
Hauptwohnsitz zu behalten), meine Frage(n):
Inwieweit hat die Frau recht, bzw. darf das Amt darüber entscheiden,
wo mein Haupt- und wo mein Zweitwohnsitz ist? Liegt die
Nachweispflicht in dieser Angelegenheit tatsächlich bei mir? Wenn ja,
wie weise ich das nach (die Frau hat natürlich nichts konkretes
diesbezüglich gesagt, sie meinte immer nur, dass der Nachweis sehr
schwierig sei, wollte aber keine Details rausrücken, was als Nachweis
genügt)?
Dank im Vorraus für alle Antworten!
> ich studiere seit dem Sommersemester in Ulm und habe daher dort ein
> Zimmer ein einem Wohnheim gemietet. Ordnungsgemäß habe ich dieses
> einige Tage nach dem Einzug angemeldet, jedoch als Zweitwohnsitz, da
> ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern behalten möchte.
> Da meine Heimatstadt knapp 500 km entfernt ist, will das
> Einwohnermeldeamt meine Entscheidung nicht akzeptieren
Ein Alleinstehender hat seine Wohnung laut Landesmeldegesetz und
Melderechtsrahmengesetz am Ort der Ausbildung, ACK.
--
"Modern Talking klingt auch nicht schön, hat allerdings genauso viel damit zu
tun." Heiko Nock in <vf3v9a...@ozymandias.myfqdn.de> in de.soc.recht.misc
"Harald Beyer" <NSPURW...@spammotel.com> schrieb im Newsbeitrag
news:44382f07.03062...@posting.google.com...
"Jens Müller" <jens.m...@ira.uka.de> schrieb im Newsbeitrag
news:dss.10563...@debian.jens.unfaehig.de...
> Inwieweit hat die Frau recht, bzw. darf das Amt darüber entscheiden,
> wo mein Haupt- und wo mein Zweitwohnsitz ist? Liegt die
> Nachweispflicht in dieser Angelegenheit tatsächlich bei mir? Wenn ja,
> wie weise ich das nach (die Frau hat natürlich nichts konkretes
> diesbezüglich gesagt, sie meinte immer nur, dass der Nachweis sehr
> schwierig sei, wollte aber keine Details rausrücken, was als Nachweis
> genügt)?
>
Sie kann natürlich nicht darüber entscheiden, aber, wenn sie Deine Anmeldung
inhaltlich für falsch hält, weil Du eine Nebenwohnung anmeldest, sie aber
der Meinung ist, daß Du in der Uni-Stadt die Hauptwohnung hast, kann sie
Deine Anmeldung zurückweisen und die Anmeldebstätigung verweigern.
Was sie m. E. nicht darf, ist, die Anmeldung einer Hauptwohnung zu
bescheinigen, obwohl Du nur eine Nebenwohnung angemeldet hast.
Gegen die Zurückweisung Deiner Anmeldung kannst Du Widerspruch und später
Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Umgekehrt kann es auch sein, daß das
Meldeamt versucht, eine (seiner Meinung nach) richtige Anmeldung mit
Zwangsgeld zu erzwingen. Es kann auch sein, wenn das Landesmelderecht so
etwas vorsieht, daß man Dich von Amts wegen mit Hauptwohnung anmeldet. Auch
in diesen Fällen: Widerspruch und ggf. Klage.
Eine 'Beweislast' im klassischen Sinne gibt es im Verwaltunsgverfahren und
im Verwaltungsprozeß nicht. Vielmehr sind Behörden und Verwaltungsgerichte
verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Allerdings: Bei
einem Studenten, der an fünf Tagen in der Woche in der Uni-Stadt studiert,
ißt, trinkt, lebt und schläft, und nur am Wochenende zu Mutti fährt, spricht
auch nach meiner Ansicht vieles dafür, daß er in der Uni-Stadt seine
Hauptwohnung hat. In diesem Falle gibt es dann im Verwaltungsverfahren und
im Verwaltungsprozeß schon eine Darlegungslast desjenigen Beteiligten, der
behauptet, daß speziell in seinem Falle alles ganz anders ist.
Übrigens: Hast Du Dir die Satzung Deiner Heimatstadt über die
Zweitwohnungssteuer einmal genau angesehen? Entsteht diese Steuer auch bei
einer Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung, die für die Eltern die
Hauptwohnung ist? Wenn das so wäre, hätte ich da schon Probleme.
Wolfgang
Wo im Melderechtsrahmengesetz und in welchem Landesmeldegesetz soll das
denn stehen?
Ich habe jedenfalls weder im MRRG noch im rheinland-pfälzischen MeldeG
eine derartige Regelung gefunden.
Gruß
Marco
> Wo nimmst Du das denn her?
Irgendwas in die Richtung stand afair auf der Rückseite des
Meldeformulars. Ich bin jedenfalls am Studienort gemeldet. Ist
schließlich für die nächsten 4 Jahre Mittelpunkt meiner
Lebensinteressen, oder wie das heißt (700 km von "zu Hause").
Ich war seitdem (9 Monate) ca. 5 Wochen an meinem Zweitwohnsitz.
--
This is the sort of English up with which I will not put.
[Winston Churchill]
OK, dann hab ich mich geirrt.
Moment, ich schau mal nach, was auf der Rückseite des Formulars stand.
Ähm, ja, natürlich nur, wenn man sich dort "zeitlich überwiegend
aufhält". Aber den Studenten, der 500 km von zu Hause studiert und
seinem Studium ernsthaft nachgeht, bei dem das nicht der Fall ist,
möchte ich sehen ...
--
The trouble with Freud is that he never had to play the old Glasgow Empire on a
Saturday night after Rangers and Celtic had both lost.
[Ken Dodd]
> Übrigens: Hast Du Dir die Satzung Deiner Heimatstadt über die
> Zweitwohnungssteuer einmal genau angesehen? Entsteht diese Steuer auch bei
> einer Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung, die für die Eltern die
> Hauptwohnung ist? Wenn das so wäre, hätte ich da schon Probleme.
"Probleme"?
Oder rechtliche Bedenken?
--
Achtung! Diese Mail/dieses Posting enthält eine geheime Mitteilung an Osama.
Wieso willst Du denn Deinen Hauptwohnsitz unbedingt behalten? Du wirst doch
zum Wählen nicht 500km weit fahren wollen? ;-)
Also ich habe damals zu Beginn des Studiums meinen Hauptwohnsitz an den
Studienort verlegt und gut war's. Den Wohnsitz bei den Eltern hatte ich
komplett abgemeldet, da ich dort ja effektiv nur noch als "Besuch" anwesend
war. (An meinem Studienort hätte man außerdem Zweitwohnsitzsteuer kassiert.)
Erkundige Dich mal, ob man in Ulm nicht auch eine Zweitwohnsitzsteuer
erhebt. Das können dann locker mal ein paar huntert Euro im Jahr sein...
Außerdem könntest Du gegen das Meldegesetz verstoßen, da der Hauptwohnsitz
der Lebensmittelpunkt sein muss. - Sowas kann als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden (notfalls kurz Tagebuch nach dem Kalender führen, um
nachzuweisen, dass man sich weniger als 1/2 Jahr am Studienort aufgehalten
hat).
Jens
Kein Problem. Wochenendfahrer => 2x 52 = 104 Tage machen allein die
Wochenenden aus. Dazu die Monate März, August und September als
vorlesungsfreie Zeiten a 30 bzw. 31 Tage = 92 Tage ergibt mindestens
196 Abwesenheitstage vom Studienort. 196 > 365/2, q.e.d.
März, August und September haben keine Sams- und Sonntage?
Ciao Henning
> Kein Problem. Wochenendfahrer => 2x 52 = 104 Tage machen allein die
> Wochenenden aus. Dazu die Monate März, August und September als
> vorlesungsfreie Zeiten a 30 bzw. 31 Tage = 92 Tage ergibt mindestens
> 196 Abwesenheitstage vom Studienort. 196 > 365/2, q.e.d.
>
Das rechnen wir aber noch mal gelle.
3 (Monate) * 4 (Wochen) * 2 (Tage an deren Ende ) = 24 Tage
welche wir mal eben von den 196 abziehen ( Da ja schon in den 52 Wochen
enthalten. Und siehe da es könnte eng werden. 172 Könnte in etwa
hinkommen. + Die Feiertage die ich nun aber nicht zähle.
Aber als Lebensmittelpunkt kann so etwas ohne witeres durchgehen.
Ralf
Es kommt aber noch der halbe Februar, ein Teil vom Dezember, der halbe
Oktober und der halbe Juli dazu (bei üblichem Zuschnitt) - das soltle die
paar Wochenende in den genannten drei Monaten ausgleichen können :-)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Daß die Kommunen so etwas machen, ist sicher o.K. und lt. BVerfG ja auch
verfassungsgemäß. Bei den Konstanzer Steuersätzen habe ich aber den
Eindruck, daß sie durch die Zweitwohnungsssteuer mehr hereinbekommen, als
bei einem Einwohner mit Hauptwohnung und durchschnittlichem Einkommen über
den Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer.
Wolfgang
Jens Schmidt schrieb folgendes:
> Wieso willst Du denn Deinen Hauptwohnsitz unbedingt behalten? Du wirst
Gibt es da nicht u.U. Schwierigkeiten mit Kindergeld?
> doch zum Wählen nicht 500km weit fahren wollen? ;-)
Dafür gäbe es ja Briefwahl.
Grüße, Micha.
Das haette er definitiv schon erfahren bei der Anmeldung.
> Außerdem könntest Du gegen das Meldegesetz verstoßen, da der Hauptwohnsitz
> der Lebensmittelpunkt sein muss.
Diese Aussage ist definitv FALSCH. Muss muss hier garnichts.
Lebensmittelpunkt ist ganz klar beschrieben und durch Gerichtsentscheidungen
belegt. Unter anderem : Familie am Nebenwohnort, Vereinszugehoerigkeit,
politische Ambitionen, Freundeskreis, alte Schulkameraden... Freundin (auch
fiktiv) mind. 43 Tage im Jahr am Nebenwohnsitz, der Besitz des
Zweitschluessels der elterlichen Wohnung gilt nach BGB als Mitbesitz der
Wohnung und so weiter...ich koennte noch fortfahren, wenn du Hilfe brauchst
ich hab mich schon mit dem FA schlagen muessen, koennte dir also ein paar
Tips geben Harald
> Sowas kann als Ordnungswidrigkeit
> geahndet werden (notfalls kurz Tagebuch nach dem Kalender führen, um
> nachzuweisen, dass man sich weniger als 1/2 Jahr am Studienort aufgehalten
> hat).
Das ist auch falsch. Es reichen 23 Wochenenden am Nebenwohnsitz, die ca. 43
Tage.
> Jens
Steffen
> Jens Schmidt schrieb folgendes:
>
> > Wieso willst Du denn Deinen Hauptwohnsitz unbedingt behalten? Du wirst
>
> Gibt es da nicht u.U. Schwierigkeiten mit Kindergeld?
Nicht, dass ich wuesste. Ich hatte meinen Erstwohnsitz die ganze Zeit in
der Stadt, in der ich studiere (und keinen Zweitwohnsitz bei meinen
Eltern), und es gab keine Probleme. Wieso sollte es auch? Das Kind ist
doch finanziell nicht weniger abhaengig, nur weil es woanders studiert
-- eher mehr, da ja noch Kosten fuer eine weitere Wohnung,
Fahrtkosten... hinzukommen. Und fuer Faelle, in denen man gar nicht in
der Naehe der Eltern studieren kann (z.B. weil man etwas ganz
Ausgefallenes studieren will, das nur von wenigen Unis angeboten wird),
waere es auch nicht fair; da haetten dann sicher schon einige Spezis
Klage erhoben ;-)
Liebe Gruesse, Tanja
Moin!
> ich studiere seit dem Sommersemester in Ulm und habe daher dort ein
> Zimmer ein einem Wohnheim gemietet. Ordnungsgemäß habe ich dieses
> einige Tage nach dem Einzug angemeldet, jedoch als Zweitwohnsitz, da
> ich meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern behalten möchte.
> Da meine Heimatstadt knapp 500 km entfernt ist, will das
> Einwohnermeldeamt meine Entscheidung nicht akzeptieren (das natürlich
> eigentlich finanzielle Gründe auf deren Seite die Hauptrolle spielen,
> ist mir bewußt).
Ich würde ja einfach meinen Hauptwohnsitz in Ulm anmelden und gut. Wenn Du
die nächsten Jahre in Ulm bist, ist es nicht das schlechteste dort auch
wählen zu dürfen und Nachteile entstehen Dir (abgesehen vom Wahlrecht in
der Heimat) keine.
Zur Nachweispflicht:
Da habe ich gerüchteweise schon gehört das man Fahrkarten und/oder
Tankquittungen für die Heimfahrten vorlegen kann. Halte ich aber für
übertrieben nur um dem Aufkleber im Ausweiß zu umgehen!
Ciao
Moritz
Das ist nichts Neues. Das war auch schon in den 80er und 90ern so,
daß im Ulmer Einwohnermeldeamt offensichtlich die interne Anweisung
bestand, möglichst viele Erstwohnsitze bei Studenten herzubekommen.
Klar, denn nur Erstwohnsitze zählen zur Einwohnerzahl und je mehr
Einwohner, desto mehr $$ für den OB ;-)
Naja: es gibt eine ganze einfache Möglichkeit, den Angestellten im
Ulmer Einwohnermeldeamt ein Schnippchen zu schlagen. Man läßt sie
gewähren und wird mit der Ummeldung Ulmer Bürger. Sobald man mal
wieder zu Hause ist (Semesterferien z.B.) geht man nun zum Einwohner-
meldeamt seines Heimatdorfes und läßt seinen Erstwohnsitz zurück-
ändern. Die machen das natürlich problemlos.
> Naja: es gibt eine ganze einfache Möglichkeit, den Angestellten im
> Ulmer Einwohnermeldeamt ein Schnippchen zu schlagen. Man läßt sie
> gewähren und wird mit der Ummeldung Ulmer Bürger. Sobald man mal
> wieder zu Hause ist (Semesterferien z.B.) geht man nun zum Einwohner-
> meldeamt seines Heimatdorfes und läßt seinen Erstwohnsitz zurück-
> ändern. Die machen das natürlich problemlos.
Hi Markus!
Das ist recht klever imho und funktioniert auch. Bei mir erkundigt sich
das EWMA aber alle Jahre nach dem Status, dann könnte es also evtl von
vorne losgehen. Meinen Freundeskreis im Heimatort (etwa 130km von Ulm)
mußte ich nicht belegen geschweige denn andere Gründe...
Viel Erfolg jedenfalls!
Gruß Gerd
Könnte einen aber u.U. die Wahlberechtigung bei der nächsten
Kommunal- oder Landtagswahl kosten.
CvN
Hier in Trier ist das sogar sehr wichtig, da Trier seit Jahren an der
100.000-Grenze zur Großstadt rumkrebst und immer nur recht wenige
fehlen. Deshalb hatte die Sadt bis kurz vor meinem Studienbeginn eine
Begrüßungsaktion laufen, in der Studenten (wie das mit anderen Bürgern
aussah, weiss ich nicht), die ihren Hauptwohnsitz in Trier angemeldet
haben, ein Begrüßungspaket in Form von vergünstigten Eintritten,
Gutscheinen etc. im Wert von IIRC ca. 1000 DM bekamen.
Als ich dann nach Trier zog, fragte ich im Rathaus, ob es diese Aktion
noch gibt, und nach Verneinung dieser Frage meldete ich meinen
Zweitwohnsitz dort an. (Meine Eltern wohnen allerdings auch nur 70 km
weg und ich bin wirklich mehr als die Hälfte der Zeit dort, bzw. war es,
bis die Examensvorbereitung so richtig begonnen hat.)
Gruß
Marco
> Hier in Trier ist das sogar sehr wichtig, da Trier seit Jahren an der
> 100.000-Grenze zur Großstadt rumkrebst und immer nur recht wenige
> fehlen.
Der OB ist bis zu 100.000 Einwohnern in der Besoldungsgruppe B5 und
ab 100.001 in B6 eingruppiert. Seine Stellvertreter etc. rutschen
mit der 100.00er-Grenze auch allesamt um eine Stufe nach oben. Also
durchaus lukrativ. :)
Naja, und dafür werden dann die Studenten gequält...
Nein. Mit Kindergeld nicht, mit Familienhaftpflichtversicherung nicht,
mit Familienmitversicherung bei der Krankenversicherung nicht, mit
Ortszuschlag der öffentlich angestellten Eltern nicht, ... nur mit
"Baukindergeld" (Kinderzulage), aber Baukindergeld zu kassieren für
ein Haus, in dem kein Kind wohnt, ist ja auch wirklich böse(tm).
Grüße
Florian
f'up2dsrm
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Bremisches Landesrecht -- http://www.elsa-bremen.de/gesetze/
Mag sein. Aber das ist ja nicht alles. Die Kommunen haben im Moment
wirklich kein Geld zu verschenken. Und eine Stadt wie Trier mit hohem
Studi-Anteil und entsprechenden Kosten ärgert sich sicher, wenn ihr
wegen Meldeunwilligkeit ein Batzen Geld verloren geht, weil man auch
noch unter eine Bemessungsgrenze fällt. Das verstehe ich schon.
> Naja, und dafür werden dann die Studenten gequält...
Ach... wenn das schon eine Qual sein soll, sich da anzumelden, wo man
überwiegend ist... also da gibt's doch wirklich schlimmeres.
gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstück git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://www.aussagekraft.de/ | das Oder die Flipperwaldt
pgp key on request | gersput." - Ernest Scribbler
Wenn da kein Widerspruch kommt, würde ich diese Antwort (ohne die
abschließende Wertung) gerne in die de.soc.studium-FAQ aufnehmen -
gibt's Einwände?
gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstück git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://www.aussagekraft.de | das Oder die Flipperwaldt
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030234.htm
Weiterhin ist es bei der Eigenheimzulage nur wichtig, dass der
Tatbestand des gemeinsamen Haushaltes zu Beginn der Foerderung
bestanden hat.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030232.htm
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030235.htm
Markus
> Genau so habe ich das Ende der 80er in München gemacht, nachdem mir
> seitens des Einwohnermeldeamtes eine kostenpflichtige richterliche
> Verfügung angedroht wurde, für den Fall, dass ich jetzt nicht endlich
> meinen Erstwohnsitz nach München verlege.
Hö? Kann man die Anmeldung nicht einfach von Amts wegen vornehmen?
--
[ewig dauernde Kartenzahlung] "Eine Kassiererin bei A hat in der Zeit 1000 EUR
in bar kassiert und 2 Paletten Wein aufgeschnitten und gestapelt. Dann brauchen
wir hier 4 besetzte Kassen, und während der wirklichen Rush-Zeiten schließt A
vorsorglich." Konrad Wilhelm in <q1aubucrqtrb4vro4...@4ax.com>
Das zitierte Urteil ist für diehier gestellten Frage ohne Belang. Es
geht dort nicht darum, ob der Student mit _Hauptwohnsitz_ bei seinen
Eltern gemeldet war, sondern darum, ob er dort ein Zimmer
_tatsächlich_ hatte.
Grüße
Florian
Um so faszinierender wie vie Kreativität und Energie die Leute darauf
verwenden. Da es keinen rationalen Grund dafür gibt muss es sich wohl
(wie bei den Disclaimern auf Webseiten) um eine Art Abwehrzauber handeln.
Wahrscheinlich wird man, so lange man noch den Hauptwohnsitz bei Mama
hat, besser von den Geistern der Ahnen geschützt.
Ciao,
Daniel (der seit dem ersten Semester seinen Hauptwohnsitz am
Studienort hat und noch nie Probleme damit)
--
Daniel Hahn - use "daniel" instead of "spameater" to contact me.
Replies will be deleted automatically.
"This quote has been left blank intentionally"
Eben.
Bei der Eigenheimzulage kommt es nicht darauf an, wo der
Hauptwohnsitz und wo der Nebenwohnsitz ist.
Also ist die Aussage : "Es gibt Schwierigkeiten mit dem Baukindergeld,
wenn man den Hauptwohnsitz am Studienort hat" so nicht richtig.
Es gibt *nie* Schwierigkeiten wenn die Foerderung schon laeuft
(Urteile 2 und 3) und das Meldeverhalten der Kinder ist irrelevant,
wenn man die Foerderung neu beantragt (das erste Urteil).
Markus
Ah. Sorry.