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Darf Nachbar Ball behalten?

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Jochen Lueders

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Sep 9, 2001, 3:32:25 PM9/9/01
to
Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit einem *öffentlichen* Weg, auf dem laut Aussage der Polizei Kinder spielen dürfen. Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu ein Ball in den Vorgarten eines ausgesprochen kinderfeindlichen Nachbarn fliegt. Neuerdings rückt dieser Dödel die Bälle nicht mehr raus. Darf der das? Und falls nein, wo finde ich entsprechende Infos/Urteile etc. die ich ihm unter die Nase halten kann?

Vielen Dank im voraus.

Jochen

Matthias Koch-Schirrmeister

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Sep 9, 2001, 3:54:34 PM9/9/01
to
Jochen Lueders wrote:

> Darf der das? Und falls nein, wo finde ich entsprechende Infos/Urteile etc. die ich ihm unter die Nase halten kann?

Wozu brauchst Du Urteile? Auf welche Weise sollte denn das Eigentum der
Sache auf den Mann übergegangen sein? Wenn er die Herausgabe des Balles
konsequent verweigert, besteht IMO der Verdacht der Unterschlagung.
Zeig´ ihn bei der Polizei an.

Gruß
Matthias

--
"Dozens of people spontaneously combust each year, it's just
not widely reported." - David St. Hubbins

uli bernt

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Sep 9, 2001, 4:16:33 PM9/9/01
to

>Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit einem *öffentlichen* Weg, auf dem laut Aussage der Polizei Kinder spielen dürfen. Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu ein Ball in den Vorgarten eines ausgesprochen kinderfeindlichen Nachbarn fliegt. Neuerdings rückt dieser Dödel die Bälle nicht mehr raus. Darf der das? Und falls nein, wo finde ich entsprechende Infos/Urteile etc. die ich ihm unter die Nase halten kann?


...natürlich darf der Nachbar den Ball nicht behalten - wohl könnte
ich mir aber vorstellen, dass der Schaden an umgeknickten Rosen etc
erstattet werden müsste

uli

Ozan Ayyüce

unread,
Sep 9, 2001, 4:16:20 PM9/9/01
to
Jochen Lueders schrieb:

> Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit einem *öffentlichen* Weg, auf dem laut Aussage der Polizei Kinder spielen dürfen. Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu ein Ball in den Vorgarten eines ausgesprochen kinderfeindlichen Nachbarn fliegt. Neuerdings rückt dieser Dödel die Bälle nicht mehr raus. Darf der das? Und falls nein, wo finde ich entsprechende Infos/Urteile etc. die ich ihm unter die Nase halten kann?

Zeig den Mann wegen Unterschlagung an und benenne die Kinder als
Zeugen.


Ozan

Frank Jürgen Wörner

unread,
Sep 10, 2001, 3:09:26 AM9/10/01
to
"uli bernt" <cub...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3b9ccdeb...@diana.bingo-ev.de...

>
> >Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung mit einem *öffentlichen* Weg, auf
dem laut Aussage der Polizei Kinder spielen dürfen. Es liegt in der Natur der
Sache, dass ab und zu ein Ball in den Vorgarten eines ausgesprochen
kinderfeindlichen Nachbarn fliegt. Neuerdings rückt dieser Dödel die Bälle
nicht mehr raus. Darf der das? Und falls nein, wo finde ich entsprechende
Infos/Urteile etc. die ich ihm unter die Nase halten kann?

Hallo,

den Ball darf er nicht behalten,
aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.

Mal 'ne Frage: Was tut ihr, wenn der Ball reinfliegt und er ist
nicht zuhause? Geht ihr dann einfach rein? Das würde mir auch nicht
gefallen, wenn ich der Grundstückseigentümer wäre ...

Frank

Jens Müller

unread,
Sep 10, 2001, 8:59:23 AM9/10/01
to
cub...@gmx.de (uli bernt) writes:

> ...natürlich darf der Nachbar den Ball nicht behalten - wohl könnte
> ich mir aber vorstellen, dass der Schaden an umgeknickten Rosen etc
> erstattet werden müsste

Aufrechnung?

Ozan Ayyüce

unread,
Sep 10, 2001, 9:48:33 AM9/10/01
to
Frank Jürgen Wörner schrieb:

> Mal 'ne Frage: Was tut ihr, wenn der Ball reinfliegt und er ist
> nicht zuhause? Geht ihr dann einfach rein? Das würde mir auch nicht
> gefallen, wenn ich der Grundstückseigentümer wäre ...

Nunja, wenn er auf deinem Rasen liegt und du im Urlaub bist würdest du
es dir doch sicher wünschen wenn er von dort wieder wegkommt, oder?
Sonst gibt es ja einen hässlichen gelben Fleck.


Ozan

Florian Kleinmanns

unread,
Sep 10, 2001, 10:31:33 AM9/10/01
to
Jens =?iso-8859-1?q?M=FCller?= schrieb:

>> ...natürlich darf der Nachbar den Ball nicht behalten - wohl könnte
>> ich mir aber vorstellen, dass der Schaden an umgeknickten Rosen etc
>> erstattet werden müsste
>
>Aufrechnung?

Gleichartigkeit der Forderungen?

Grüße
Florian
--
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Verwertungsrechte liegen beim Autor. Fullquotes sind verboten (§§ 16,
23 UrhG), soweit sie über die Grenzen des § 51 UrhG hinausgehen. TOFU
ist verboten (§ 14 UrhG). Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

Thorsten Kuthe

unread,
Sep 10, 2001, 10:07:02 AM9/10/01
to
"Jens Müller" <je...@unfaehig.de> gab die nachfolgende Information
kund:

>> ...natürlich darf der Nachbar den Ball nicht behalten - wohl könnte
>> ich mir aber vorstellen, dass der Schaden an umgeknickten Rosen etc
>> erstattet werden müsste
>
> Aufrechnung?

Nennen wir es Zurückbehaltungsrecht, wenn überhaupt.

Thorsten

--
FAQ Mietrecht, Musikrätsel, CD-Cover-Datenbank, Kochrezepte
http://www.softnews.de
E-Mail: Kuxx...@softnews.de (Del xxx)

Wolfgang Kopp

unread,
Sep 10, 2001, 11:33:00 AM9/10/01
to
oz...@gmx.net (Ozan Ayyüce) schrieb:

> Nunja, wenn er auf deinem Rasen liegt und du im Urlaub bist würdest du
> es dir doch sicher wünschen wenn er von dort wieder wegkommt, oder?
> Sonst gibt es ja einen hässlichen gelben Fleck.

Folglich: Rechtfertigung des Betretens durch Geschäftsführung ohne
Auftrag oder mutmaßliche Einwilligung. :-)

--
ICQ# 64469487 · <w...@wolfgang-kopp.de> · http://www.wolfgang-kopp.de/
»So schlecht ist der nun auch wieder nicht. Ist irgendwie wie Romeo &
Julia, man versteht nicht direkt, was die reden, aber es klingt cool.«
Mustafa Baydar über »Evita«, de.rec.tv.misc

Wolfgang Kopp

unread,
Sep 10, 2001, 11:38:00 AM9/10/01
to
matt...@telltalehard.com (Matthias Koch-Schirrmeister) schrieb:

> Wozu brauchst Du Urteile? Auf welche Weise sollte denn das Eigentum der
> Sache auf den Mann übergegangen sein? Wenn er die Herausgabe des Balles
> konsequent verweigert, besteht IMO der Verdacht der Unterschlagung.

Unterschlagung kannst du knicken. In einem solchen Fall liegt keine
Zueignung vor, nur eine »Enteignung« des Eigentümers ohne Aneignung.

Der Mensch »will« den Ball ja nicht. Er behält ihn nicht für sich,
sondern enthält ihn nur vor / hält ihn zurück. Wenn er nicht gerade
anfängt, damit rumzukicken, wird das also strafrechtlich wohl nichts.

> Zeig' ihn bei der Polizei an.

Dürfte nichts bringen (s.o.). Ist außerdem unter Nachbarn ohnehin nicht
die beste Idee, v.a., wenn man dann mit dem Vorwurf auf die Nase fällt.

Da lässt sich höchstens zivilrechtlich was machen, aber das kann auch
nach hinten losgehen.

Matthias Koch-Schirrmeister

unread,
Sep 10, 2001, 5:15:23 AM9/10/01
to
"Frank Jürgen Wörner" wrote:

> aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.

Einfach so nicht, aber wenn ich einer Sache nacheile, ist das auch nicht
"einfach so".


> Mal 'ne Frage: Was tut ihr, wenn der Ball reinfliegt und er ist
> nicht zuhause? Geht ihr dann einfach rein?

Ja.


> Das würde mir auch nicht
> gefallen, wenn ich der Grundstückseigentümer wäre ...

Du hast aber trotzdem kein Recht, Eigentum vorzuenthalten. Ein
Grundstück ist kein exterritoriales Gelände.

Florian Kleinmanns

unread,
Sep 10, 2001, 2:00:56 PM9/10/01
to
Frank Jürgen Wörner schrieb:

>den Ball darf er nicht behalten,
>aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.

Warum nicht? §§ 858, 859 BGB erlauben das dem Ballbesitzer IMHO
ausdrücklich, sofern der Grundstücksbesitzer den Ball nicht
herausgibt.

Holger Petersen

unread,
Sep 10, 2001, 2:26:01 PM9/10/01
to
Matthias Koch-Schirrmeister <matt...@telltalehard.com> writes:

>"Frank Jürgen Wörner" wrote:

>> aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.

>Einfach so nicht, aber wenn ich einer Sache nacheile, ist das auch nicht

>"einfach so". ^^^^^^^

Steht der 'Bienenschwarm' immer noch im BGB?

SCNR, Holger

Christian E. Naundorf

unread,
Sep 10, 2001, 2:49:18 PM9/10/01
to

Florian Kleinmanns schrieb:

> Frank Jürgen Wörner schrieb:

> >den Ball darf er nicht behalten,
> >aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.
>
> Warum nicht? §§ 858, 859 BGB erlauben das dem Ballbesitzer IMHO
> ausdrücklich, sofern der Grundstücksbesitzer den Ball nicht
> herausgibt.

Mal wieder Advocatus Diaboli, wie?

Also, das Mir-herüber-kicken-lassen eines Balles
als Verbotene Eigenmacht (TM) meinerseits halte
ich für ziemlich hergeholt. Einer eigenen Einwirkung
auf die besitzentzogene Sache bedarf es da wohl
doch für.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Bei uns hat sogar der Hund schon ein Notebook!"
"Ist bestimmt von BELL, wie?" (nach W. Krietsch, G. Schmidt, dsrm)


Andreas Impekoven

unread,
Sep 11, 2001, 7:03:02 AM9/11/01
to
Holger Petersen schrieb:

> Matthias Koch-Schirrmeister <matt...@telltalehard.com> writes:

>>Einfach so nicht, aber wenn ich einer Sache nacheile, ist das auch nicht
>>"einfach so". ^^^^^^^
>
> Steht der 'Bienenschwarm' immer noch im BGB?

Latürnich. ;)


Grüße Andreas
--
Andreas Impekoven, Jahnstr. 57, D-55257 Budenheim

Christian E. Naundorf

unread,
Sep 11, 2001, 3:35:11 AM9/11/01
to

Holger Petersen schrieb:

> Steht der 'Bienenschwarm' immer noch im BGB?

Logisch (§§ 961 bis 964). Wo sonst? Im
Bienenschwarmnacheilegesetz? SCNR2

Übrigens vermute ich, dass diese Regelung so
obsolet gar nicht ist. Kommerzielle Imkerei
soll es auch heute noch geben.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Manche Menschen meinen, Lechts und Rinks könne man nicht
velwechsern. Werch ein Illtum." (E. Jandl)


Florian Kleinmanns

unread,
Sep 11, 2001, 8:44:46 AM9/11/01
to
Christian E. Naundorf schrieb:

>Also, das Mir-herüber-kicken-lassen eines Balles
>als Verbotene Eigenmacht (TM) meinerseits halte
>ich für ziemlich hergeholt. Einer eigenen Einwirkung
>auf die besitzentzogene Sache bedarf es da wohl
>doch für.

Dem rechtmäßigen Besitzer zu verweigern, den Besitz wiederzuerlangen,
ist verbotene Eigenmacht.

Thorsten Kuthe

unread,
Sep 11, 2001, 8:50:38 AM9/11/01
to
Florian Kleinmanns <florian.k...@gmx.de> gab die nachfolgende
Information kund:

> Christian E. Naundorf schrieb:


>> Also, das Mir-herüber-kicken-lassen eines Balles
>> als Verbotene Eigenmacht (TM) meinerseits halte
>> ich für ziemlich hergeholt. Einer eigenen Einwirkung
>> auf die besitzentzogene Sache bedarf es da wohl
>> doch für.
>
> Dem rechtmäßigen Besitzer zu verweigern, den Besitz wiederzuerlangen,
> ist verbotene Eigenmacht.

Das ist ein Zirkelschluß. Es geht um die Frage, ob der bisherige
Ballbesitzer das Grundstück betreten darf. Du kannst jetzt nicht
sagen, er darf es betreten, weil es verbotene Eigenmacht ist, weil er
es nicht betreten darf. Er hat einen Herausgabeanspruch, aber mehr
auch nicht. Schon deswegen keine verbotene Eigenmacht.
Im übrigen setzt die verbotene Eigenmacht, wie CEN richtig sagte, eine
Einwirkung seitens des Störers voraus. In dem Moment, als dieser
einwirkt ("du kriegst den Ball nicht wieder") ist das Kind auf der
Straße aber nicht mehr Besitzer des Balles, weil der sich nämlich auf
dem Grundstück hinter dem Zaun befindet und damit in der Sphäre des
Grundstückseigentümers.

Holger Petersen

unread,
Sep 11, 2001, 8:20:39 AM9/11/01
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> writes:

>Holger Petersen schrieb:

>> Steht der 'Bienenschwarm' immer noch im BGB?

>Logisch
^^^^^^^
Nööö...Denn der die Paragrafen hätten ja mal bei einer Reform
gestrichen werden können, oder gibt es keine sonstige Regel,
die für [Schweine|Rinder|o.ä.] - Herden zutreffen würde?

_Braucht_ man diese Spezial-Regelung?

SCNR, Holger


uli bernt

unread,
Sep 12, 2001, 5:18:50 PM9/12/01
to

>
>> aber das Grundstück dürft ihr auch nicht "einfach so" betreten.
>
>Einfach so nicht, aber wenn ich einer Sache nacheile, ist das auch nicht
>"einfach so".
>
>
>> Mal 'ne Frage: Was tut ihr, wenn der Ball reinfliegt und er ist
>> nicht zuhause? Geht ihr dann einfach rein?
>
>Ja.
>
>
>> Das würde mir auch nicht
>> gefallen, wenn ich der Grundstückseigentümer wäre ...
>
>Du hast aber trotzdem kein Recht, Eigentum vorzuenthalten. Ein
>Grundstück ist kein exterritoriales Gelände.

Matthias,
sorry - aber dann hast Du das gleiche Rechtsverständnis wie der
Hauseigentümer, der den Ball zurückhält.

uli

Christian E. Naundorf

unread,
Sep 12, 2001, 10:07:50 AM9/12/01
to

Holger Petersen schrieb:

Na logisch (TM) <G>

Weil Bienen fliegen können und Schweine und Rinder nicht.
Da stellt sich die Problematik der Herdenvermischung und
des Einzuges in derzeit unbesetzte Ställe ganz anders.

Wolfgang Krietsch

unread,
Sep 13, 2001, 4:01:57 PM9/13/01
to
"Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> wrote:

>Na logisch (TM) <G>
>
>Weil Bienen fliegen können und Schweine und Rinder nicht.

Habe ich schon erwähnt, wie sehr ich Deine Fähigkeit bewundere, auch
verzwickteste juristische Feinheiten so zu erklären, daß sie auf einmal
ganz offensichtlich wirken?

Bye

woffi

--
It's so simple to be wise. Just think of something stupid
to say and say the opposite.
- Sam Levenson

Christian E. Naundorf

unread,
Sep 14, 2001, 6:26:26 AM9/14/01
to

Wolfgang Krietsch schrieb:


>
> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> wrote:
>
> >Na logisch (TM) <G>
> >
> >Weil Bienen fliegen können und Schweine und Rinder nicht.
>
> Habe ich schon erwähnt, wie sehr ich Deine Fähigkeit bewundere, auch
> verzwickteste juristische Feinheiten so zu erklären, daß sie auf einmal
> ganz offensichtlich wirken?

Ich hoffe, dass die Prüfungskommission dies am 25.10.2001
(Vortragsgebiet: Arbeitsrecht) dies ebenfalls zu würdigen weiss.

Ich habe allerdings Sorge, dass ich da mit Sätzen wie dem obigen
nicht richtig "landen" kann.

SCNR und trotzdem danke,


--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der
Tod wird nicht mehr sein, noch Leid noch Geschrei noch Schmerz
werden sein ... Siehe, ich mache alles neu." (Offbg. 21, 4f.)


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