Frank Möller hat geschrieben:
> Hannes Kuhnert:
>> Harald Klotz hat geschrieben:
>>> Die verlangen von dir einen Nachweis, den du nicht erbringen kannst.
>>
>> Ja:
>> | Sie sind durch den eBay-Käuferschutz abgesichert, wenn Sie […] keine
>> | oder eine nicht vollständige Rückerstattung erhalten, nachdem Sie den
>> | Artikel mit Sendungsverfolgung zurückgeschickt haben.
>
> Eben.
>
>> Aber das ist nicht unbedingt alles. Zum einen kann eBay Gründe haben,
>> auch anderweitig den korrekten Versand des Artikels anzunehmen...
>
> Was für Gründe sollten dies sein und wieso sollte eBay solche von ihren
> eigenen Regeln abweichenden Gründe suchen?
Es gibt Gründe, die eBay nicht suchen muss und die auf anderer,
grundsätzlicherer Ebene liegen. Real werden solche Sachen durchaus
abseits der Anwendung formulierter Regeln entschieden.
EBay steht in starker Konkurrenz zu Amazon mit seinem stärker
standardisierten Geschäft. Wer sich in dieser Konkurrenz wie entwickelt,
entscheiden vor allem die Käufer. Das ist ein klares Motiv für eBay, im
Zweifel für den Käufer zu entscheiden.
>> ... und entsprechend zu handeln, zum anderen kann ein anderer
>> Käuferschutz-Grund greifen.
>
> Was für "ein anderer Grund" sollte dies sein und wieso sollte eBay einen
> solchen von ihren eigenen Regeln abweichenden Grund suchen?
Denkbar ist zum Beispiel, dass eBay das Risiko unversicherten
Rückversand gering gehalten haben möchte und es Verkäufern verboten hat,
ihren Kunden unversicherten Rückversand zu empfehlen. Dann -
hypothetisch – könnte eBay schlicht sagen: Der Verkäufer hat gegen die
Richtlinien verstoßen. Also hat er nun den Verlust zu tragen.
Die Vorgaben für Verkäufer können extrem streng sein. Ein Beispiel, das
mir ein Verwandter zweiten Grades von sich als Verkäufer erzählt hat: Er
erhielt eine Bestellung. Ein paar Stunden später überlegte der Käufer
sich, doch noch ein zweites Exemplar haben zu wollen. Beide Exemplare
zusammen zu verschicken, gestattete eBay aber nicht. Sie mussten einzeln
versichert verschickt werden, mit unterschiedlichen Sendungsnummern.
Überdies sollte die Ware in einem Nachbarort gehen, in den er es
nebenbei hätte persönlich bringen können. Das ließ sich über eBay aber
nicht anbieten. Selbst eine Lieferung ins Nachbarhaus hätte durch
versicherten Versand geschehen müssen. … Das ist hier nur ein Beispiel
für scharfe Beschränkungen und Vorgaben, die es bei eBay schon gab oder
noch gibt, die übrigens mich das Verkaufen über eBay gänzlich aufgeben
lassen haben. Es ist sehr plausibel, dass in einem konkreten
Problemfall, bei dem man zuerst an den Käuferschutz denkt, außer den
formulierten Käuferschutzregeln und ihrer offensichtlichen Bedeutung
weitere Regelungen einschlägig sind … und die Haftung vom Käufer auf den
Verkäufer oder umgekehrt verschieben.
--
Hannes Kuhnert