Diedrich Ehlerding schrieb::
>> Frage:
>> Darf der Energieversorger nun einen negativen Schufa-Eintrag
>> veranlassen?
>
> Mal abgesehen davon, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass sich
> alle Schufa-Kunden an das halten, was sie dürfen: Es kommt zunächst
> darauf
> an, was du unterschrieben hast - lies das Kleingedruckte deines
> Vertrages.
Was hat es jetzt damit zu tun.
In den AGB dürfte kaum geregelt sein was in dem Fall geschehen darf.
Der Mahnbescheid ist nicht rechtskräftig geworden!
Ausserdem veranlasst in so einem Fall den Schufa Eintrag nicht der
Gläubiger
Der kann als Schufa Mitglied allerdings immer einen Eintrag
veranlssen, unabhängig von der Rechtmässigkeit.
> Häufig steht da drin, man werde die Tatsache, dass ein Mahnbescheid
> bei unbestrittener Forderung erlassen worden sei, der Schufa
> melden.
Wirklich?
Du verwechselt hier Mahnbescheid und Regeln aus dem
Vertragsverhältnis.
Rechtskräftige Mahnbescheide werden von Amts wegen veröffentlicht,
Schufa, andere und auch du haben die Möglichkeit diese
Veröffentlichungen einzusehen.
Schufa und Co tragen es dann in ihre Auskunftslisten ein.
Soweit der betreffende Gläubiger Schufa Mitgleid ist, darf er
unbestrittene Forderungen nach Fristüberschreitung eintragen lassen.
Ich sehe kein Recht für eine Eintragung, denn es gibt der Schilderung
nach keine Forderung für welche eine Zahlfrist überschirtten sein
könnte, zumindest nicht, solange die Zahlfrist für die
Vergleichsforderung eingehalten wird.
> Hast du vorher der Forderung widersprochen oder den
> Mahnbescheid abgewartet und erst dem widersprochen? Im letzteren
> Fall hätten sie mit dem Antrag auf den Mahnbescheid auch eine
> Schufa-Meldung veranlassen können, denn da
> war die Forderung ja noch unwidersprochen.
Sie hätten, wenn es entsprechend vereinbart und nicht widersprochen
ist, auch vor dem Mahnbescheid eintragen lassen können.
> Typischerweise steht aber
> nicht in irgendwelchen Geschäftsbedingungen, dass der
> Datenlieferant zur Berichtigung verpflichtet sei, wenn sich später
> was anderes ergibt.
Stimmt, um die Berichtigung musst du dich selbst kümmern indem du der
Schufa die Zahlung nachweist.
Nach 2 Jahren muss die Schufa automatisch löschen, so keine neue
Meldung kommt.
> Hier hat sich ja nun die Forderung wenigstens zu einem Teil als
> berechtigt herausgestellt. Insofern wirst du wenig Chancen haben,
> diese Tatsache aus den Schufa-Dateien wieder herauszubekommen.
Die Schufa muss löschen!
Das musst du aber selbst veranlassen.
> Aber frag halt die Schufa, was sie über dich gespeichert haben -
> wenn du
> Glück hast, ist es inhaltlich falsch, und du kannst das beweisen;
> dann kannst du
> verlangen, dass sie das löschen,
Falsch ist der Eintrag auf jeden Fall.
Der Mahbescheid ist nicht rechtskräftig geworden.
Aufgrund des Mahnbescheids kann es keinen Eintrag gegen!
Sollte es einen Eintrag aus dem Vertragsverhältnis geben ist der auf
jeden Fall falsch, die Schuldsumme ist nicht die rechtlich anerkannte
Forderung.
> was falsch ist (Nicht dass ich
> überzeugt wäre, dass sie das auch tun; nicht dass ich überzeugt
> wäre, dass sie davon Abstand nehmen, schon die Tatsache, dasss du
> Daten löschen lassen willst, negativ zu scoren ...)
Du meinst, die angebliche nicht berechtigte Forderung geht nicht
negativ auf den Score ein?
Grüße Harald