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Paketzustellung

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Wolfgang Maron

unread,
Sep 29, 2011, 10:23:39 AM9/29/11
to
Darf der Paketzusteller ein Paket willkürlich an Personen oder Kioske in
der Umgebung abliefern mit der Behauptung, daß seien Nachbarn und das
sei damit eine Ersatzzustellung? Nach den AGB der DHL lese ich das
anders. Da ist der Personenkreis, den man als Nachbarn bezeichnen kann,
sehr eingegrenzt.

Wolfgang

Theodor.Hellwald

unread,
Sep 29, 2011, 10:54:38 AM9/29/11
to
Warum fragst du das nicht DHL? MfG theo

Wolfgang Maron

unread,
Sep 29, 2011, 11:39:17 AM9/29/11
to
Weil die mir dazu keine objektive Auskunft geben. Es liegt ein konkreter
Fall vor.


Wolfgang


Wolfgang Jäth

unread,
Sep 30, 2011, 12:53:45 AM9/30/11
to
Am 29.09.2011 17:39, schrieb Wolfgang Maron:
>>> Darf der Paketzusteller ein Paket willkürlich an Personen oder Kioske in
>>> der Umgebung abliefern mit der Behauptung, daß seien Nachbarn und das
>>> sei damit eine Ersatzzustellung? Nach den AGB der DHL lese ich das
>>> anders. Da ist der Personenkreis, den man als Nachbarn bezeichnen kann,
>>> sehr eingegrenzt.
>>
>> Warum fragst du das nicht DHL? MfG theo
>>
> Weil die mir dazu keine objektive Auskunft geben. Es liegt ein konkreter
> Fall vor.

Lies mal den Thread 'DHL- Postzustellung an völlig weit entfernte
Filiale?'; da geht es um ähnliches.

Mir scheint langsam, das Fehlverhalten von DHL hat System; so häufig,
wie das in letzter Zeit zum Thema wird. Vielleicht sollten sich mehr
Leute trauen, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Sep 30, 2011, 12:48:54 AM9/30/11
to
Am 29.09.2011 16:23, schrieb Wolfgang Maron:
Welche wären das? Ich kann da nur die Einschränkung "sofern den
Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der
Sendungen berechtigt sind und es sich nicht um Sendungen mit der
Zusatzleistung „Einschreiben“ oder „Rückschein“ handelt" finden (siehe
http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/agb/_download_agb_agb_brief_national_010104.pdf
; auf diese Seite wird man geleitet, wenn man unter www.dhl.de nach
'AGB' sucht).

Wolfgang
--

Harald Hengel

unread,
Sep 30, 2011, 1:39:25 AM9/30/11
to
Wolfgang Maron schrieb:

>> Warum fragst du das nicht DHL?
>>
> Weil die mir dazu keine objektive Auskunft geben. Es
> liegt ein konkreter Fall vor.

Das ist kein Grund nicht zu fragen.
Es hält dich ja nicht davon ab die Antwort infrage zu
stellen.

Harald

Message has been deleted

Theodor.Hellwald

unread,
Sep 30, 2011, 4:55:16 AM9/30/11
to
Am 29.09.2011 17:39, schrieb Wolfgang Maron:

Dann reich bei denen eine Beschwerde ein! Kopie an die entsprechende
Bundesbehörde. MfG theo

Rüdiger Rösler

unread,
Sep 30, 2011, 12:23:56 PM9/30/11
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> typed:
Ja, das hat es. Wenn der Zusteller das Paket nicht zustellen kann,
bekommt er dafür keine Vergütung oder Prämie. Wenn er es wieder mit
zurücknehmen muss, erhält er dafür kein Geld, wenn er es bei einem
Nachbarn abliefert, bekommt er dieses. Denn dann gilt die Lieferung als
zugestellt. Für die Zusteller dauert es zu lange, insbesondere in einem
Mehrfamilien-Wohnhaus, den Adressaten aufzusuchen. Deshalb stellen sie
meist nur eine Benachrichtigungskarte aus und geben dann das Paket bei
einer für sie zeitgünstig zu erreichenden Stelle in der Nachbarschaft
ab. Häufig ist das ein kleines Geschäft wie ein Kiosk. Damit wird jedoch
das Postgeheimnis auf die Dauer ausgehöhlt. Die Erosion des Rechts
schreitet weiter voran.

--
ЯR

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 1, 2011, 2:07:00 AM10/1/11
to
Am 30.09.2011 18:23, schrieb Rüdiger Rösler:
>
>>>>> Darf der Paketzusteller ein Paket willkürlich an Personen oder
>>>>> Kioske in der Umgebung abliefern mit der Behauptung, daß seien
>>>>> Nachbarn und das sei damit eine Ersatzzustellung? Nach den AGB der
>>>>> DHL lese ich das anders. Da ist der Personenkreis, den man als
>>>>> Nachbarn bezeichnen kann, sehr eingegrenzt.
>>>>
>>>> Warum fragst du das nicht DHL? MfG theo
>>>>
>>> Weil die mir dazu keine objektive Auskunft geben. Es liegt ein
>>> konkreter Fall vor.
>>
>> Lies mal den Thread 'DHL- Postzustellung an völlig weit entfernte
>> Filiale?'; da geht es um ähnliches.
>>
>> Mir scheint langsam, das Fehlverhalten von DHL hat System; so häufig,
>> wie das in letzter Zeit zum Thema wird. Vielleicht sollten sich mehr
>> Leute trauen, sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?
>
> Ja, das hat es. Wenn der Zusteller das Paket nicht zustellen kann,
> bekommt er dafür keine Vergütung oder Prämie. Wenn er es wieder mit
> zurücknehmen muss, erhält er dafür kein Geld, wenn er es bei einem
> Nachbarn abliefert, bekommt er dieses. Denn dann gilt die Lieferung als
> zugestellt. Für die Zusteller dauert es zu lange, insbesondere in einem
> Mehrfamilien-Wohnhaus, den Adressaten aufzusuchen. Deshalb stellen sie
> meist nur eine Benachrichtigungskarte aus und geben dann das Paket bei
> einer für sie zeitgünstig zu erreichenden Stelle in der Nachbarschaft
> ab.

Auszug aus einer mir vorliegenden Antwort der Deutschen Post AG an die
Bundesnetzagentur:

| Für jede auszuliefernde Sendung ist zunächst ein Zustellversuch beim
| Empfänger persönlich zu unternehmen. Erst wenn der Empfänger nicht
| zu erreichen ist, darf die Sendung an einen möglichen
| Ersatzempfänger ausgeliefert werden. Erfolgt die Auslieferung z. B.
| an einen direkten Nachbarn des Empfängers, dann muss die
| Zustellkraft den Empfänger mit einer Benachrichtigungskarte
| entsprechend informieren. [...] Diese Vorschriften sind allen
| unseren Zustellkräften bekannt. [...]

Wobei die DP AG ja letztlich gar nicht anders antworten /kann/, als im
Sinn des Gesetzes (bzw. genau genommen der Verordnung). Trotzdem werde
ich irgendwie das Gefühl nicht los, daß der Zusteller nur als Sündenbock
vorgeschoben wird, aber die /eigentliche/ Entscheidung, sich über die
gesetzlichen Vorgaben der PUDLV hinweg zu setzen, höheren Ortes
getroffen wurde (und vermutlich auch gar nicht von der Rechtsabteilung,
von der höchstwahrscheinlich der o. g. Brief stammt).

Wolf '/einer/ mag ein Einzelfalls sein; /zwei/ kann auch Zufall sein;
aber /drei/ ist System. Und der OP ist jetzt schon mindestens der
/Vierte/ binnen kürzester Zeit ...' gang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 1, 2011, 1:44:56 AM10/1/11
to
Am 30.09.2011 10:08, schrieb Ludger Averborg:
> On Fri, 30 Sep 2011 06:53:45 +0200, Wolfgang Jäth
> <jawo.us...@goldmail.de> wrote:
>
>>Mir scheint langsam, das Fehlverhalten von DHL hat System;
>
> Da magst du recht haben.
>
> Das System, nach dem das abläuft, nennt man AGB, die der DHL-Kunde
> akzeptiert.

Erstens steht auch in den AGB von DHL nicht drin, daß DHL überhaupt erst
gar nicht /versuchen/ muss, an den Empfänger zuzustellen, und zweitens
selbst /wenn/ das da drin stünde, wäre es nichtig.

§ 2 Nr. 4 PUDLV definiert klar:

| Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder
| Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte
| und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von
| Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger
| zu erfolgen.

Und nur wenn "eine Sendung nicht gemäß Satz 2 zugestellt werden [kann],
ist sie nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen".

Wolfgang
--

gUnther nanonüm

unread,
Oct 1, 2011, 9:05:55 AM10/1/11
to

"Wolfgang Jäth" <jawo.us...@goldmail.de> schrieb im Newsbeitrag
news:j66gdp...@ID-4636.user.dfncis.de...

> Erstens steht auch in den AGB von DHL nicht drin, daß DHL überhaupt erst
> gar nicht /versuchen/ muss, an den Empfänger zuzustellen, und zweitens
> selbst /wenn/ das da drin stünde, wäre es nichtig.
>
> § 2 Nr. 4 PUDLV definiert klar:
>
> | Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder
> | Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte
> | und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von
> | Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger
> | zu erfolgen.

Hi,
ich bin mir sicher, da steht auch irgendwo, wie der Zusteller innerhalb
weniger Sekunden die Identität eines ihm unbekannten "den hab ich da
angetroffen"-Typen ermittelt. Vermutlich reicht eine Blutprobe und eine
Fotokopie sämtlicher Bilddokumente im Haus. Man kennt ja diese Zusteller,
stets einen Trolley mit Mikroskop, Kopierer und ner halben Tonne
Blankoformulare dabei...

>
> Und nur wenn "eine Sendung nicht gemäß Satz 2 zugestellt werden [kann],
> ist sie nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen".

Eben. Die Zeit zur "Umschaltung" ist aber nicht genannt, der kann sich also
jederzeit umentscheiden. Und "nach Möglichkeit" ist ein mehrschneidiges
Brotmesser. Meint das den Empfänger, den "Ersatz" oder das Aushändigen?
Legal wäre auch, die Packung aufzureißen und die enthaltene Reizwäsche dem
Publikum vorzuführen. Oder aufzuessen. Aber ich vermute, dazu gibts noch
mehr Klauseln.


--
mfg,
gUnther


Rüdiger Rösler

unread,
Oct 1, 2011, 11:29:21 AM10/1/11
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> typed:

> Auszug aus einer mir vorliegenden Antwort der Deutschen Post AG an die
> Bundesnetzagentur:
>
>| Für jede auszuliefernde Sendung ist zunächst ein Zustellversuch beim
>| Empfänger persönlich zu unternehmen. Erst wenn der Empfänger nicht
>| zu erreichen ist, darf die Sendung an einen möglichen
>| Ersatzempfänger ausgeliefert werden. Erfolgt die Auslieferung z. B.
>| an einen direkten Nachbarn des Empfängers, dann muss die
>| Zustellkraft den Empfänger mit einer Benachrichtigungskarte
>| entsprechend informieren. [...] Diese Vorschriften sind allen
>| unseren Zustellkräften bekannt. [...]
>
> Wobei die DP AG ja letztlich gar nicht anders antworten /kann/, als im
> Sinn des Gesetzes (bzw. genau genommen der Verordnung). Trotzdem werde
> ich irgendwie das Gefühl nicht los, daß der Zusteller nur als
> Sündenbock vorgeschoben wird, aber die /eigentliche/ Entscheidung,
> sich über die gesetzlichen Vorgaben der PUDLV hinweg zu setzen,
> höheren Ortes getroffen wurde (und vermutlich auch gar nicht von der
> Rechtsabteilung, von der höchstwahrscheinlich der o. g. Brief stammt).
>
> Wolf '/einer/ mag ein Einzelfalls sein; /zwei/ kann auch Zufall sein;
> aber /drei/ ist System. Und der OP ist jetzt schon mindestens der
> /Vierte/ binnen kürzester Zeit ...' gang

Ich hatte mich Anfang des Jahres bei der Post beschwert über die
mangelhafte Zustellung durch die DHL. Es hat sich jedoch nichts
geändert. In einem Fall hatte der Zusteller die Benachrichtigung noch
nicht einmal in den Briefkasten geworfen, das Gekrakel auf dem Schreiben
war kaum zu entziffern und ohne Datum und Unterschrift, eine
unglaubliche Frechheit.

Ich hielte es nicht für schlimm, wenn hin & wieder ein Paket bei einem
Nachbarn abgegeben wird. Wenn jedoch alle Sendungen permanent demselben
Nachbarn zugestellt werden, wird es zum Problem. Dieser erhält dadurch
eine Übersicht über den Postverkehr in seiner unmittelbaren Umgebung. Er
ist jedoch nicht verpflichtet, das Postgeheimnis in demselben Maße zu
wahren, wie es vom Zusteller erwartet wird. Er erhält dadurch einen
teilweisen Einblick in die Lebensverhältnisse seiner Nachbarschaft. Das
bedeutet Wissen und Macht, das diesem nicht zukommt. Und natürlich
könnte diese Macht und dieses Wissen auch missbraucht werden.

Entweder die Zustellunternehmen halten sich an den durch die Verfassung
vorgegebenen gesetzlichen Rahmen, oder es muss ihnen zwangsweise die
Geschäftsgrundlage entzogen werden, wenn sie dazu nicht bereit oder in
der Lage sind. Nach meiner Erinnerung hat die Bundespost es ja auch
geschafft, diese Arbeit einigermaßen zufriedenstellend zu erledigen.

--
ЯR

Stefan Schmitz

unread,
Oct 1, 2011, 12:22:49 PM10/1/11
to
Und wie wurde auf deine Beschwerde über die fehlerhafte Zustellung
reagiert?

Ingo Moch

unread,
Oct 1, 2011, 5:07:01 PM10/1/11
to
Hallo,

Wolfgang Jäth wrote:
> Rüdiger Rösler schrieb:
>> Wolfgang Jäth wrote:

>>>>>> Darf der Paketzusteller ein Paket willkürlich an
>>>>>> Personen oder Kioske in der Umgebung abliefern mit
>>>>>> der Behauptung, daß seien Nachbarn und das sei damit
>>>>>> eine Ersatzzustellung? Nach den AGB der DHL lese ich
>>>>>> das anders. Da ist der Personenkreis, den man als
>>>>>> Nachbarn bezeichnen kann, sehr eingegrenzt.

>>> Mir scheint langsam, das Fehlverhalten von DHL hat
>>> System; so häufig, wie das in letzter Zeit zum Thema
>>> wird. Vielleicht sollten sich mehr Leute trauen, sich
>>> bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?

>> Ja, das hat es. Wenn der Zusteller das Paket nicht
>> zustellen kann, bekommt er dafür keine Vergütung oder
>> Prämie. Wenn er es wieder mit zurücknehmen muss, erhält
>> er dafür kein Geld, wenn er es bei einem Nachbarn
>> abliefert, bekommt er dieses. Denn dann gilt die
>> Lieferung als zugestellt. Für die Zusteller dauert es zu
>> lange, insbesondere in einem Mehrfamilien-Wohnhaus, den
>> Adressaten aufzusuchen. Deshalb stellen sie meist nur
>> eine Benachrichtigungskarte aus und geben dann das Paket
>> bei einer für sie zeitgünstig zu erreichenden Stelle in
>> der Nachbarschaft ab.

> Trotzdem werde ich irgendwie das Gefühl nicht los, daß
> der Zusteller nur als Sündenbock vorgeschoben wird, aber
> die /eigentliche/ Entscheidung, sich über die
> gesetzlichen Vorgaben der PUDLV hinweg zu setzen, höheren
> Ortes getroffen wurde (und vermutlich auch gar nicht von
> der Rechtsabteilung, von der höchstwahrscheinlich der
> o. g. Brief stammt).

Ruediger hat die Ursache sehr passend beschrieben. Das
Problem ist nicht, dass DHL ein Interesse daran hat, die
gesetztlichen Vorgaben zu umgehen, sondern daran an dem
Punktegeld fuer die Auslieferer festzuhalten (ob _das_
tatsaechlich was sinnbringendes ist, sei mal
dahingestellt). Wobei man DHL zugute halten muss, dass
sie sowas nur relativ harmlos betreiben (siehe
<http://de.wikipedia.org/wiki/Hermes_Europe#Kritik>).

Das ganze ist aber auch eine Frage des oertlichen
Depotbetreiber. Der eine verlangt das mehr von den
Auslieferern, der andere schaut weg und verlaesst sich
darauf, dass das "Prinzip Punktegeld" funktioniert. Das
ist aber bei allen KEP-Dienstleistern so. Ich jedenfalls
habe bei keinem der Dienstleister ein Problem.

Was man DHL anlasten kann, dass sie sich fuer alles
wahnsinnig kompliziere Loesungen ausdenken. DHL ist
zum Beispiel nicht in der Lage, jedes an mich adressierte
Paket entweder direkt oder nach dem ersten Zustellversuch
an eine Packstation zu liefern (habe mal versucht sowas
zu beantragen). Da denken die sich sowas aus und auf die
einfachste Idee kommen sie nicht. Stattdessen diese
Murkserrei mit dem Adressfeld.

Ansonsten mal auf
<http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/keiner-zu-hause.html>
schauen, ob da eine passende Option dabei ist. IIRC gibt
es auch eine Moeglichkeit, der Zustellung an einen
Ersatzempfaenger zu wiedersprechen (was DHL nur ungern
kommuniziert)

Ingo

Wolfgang Maron

unread,
Oct 1, 2011, 6:24:16 PM10/1/11
to
Mit einem nichtssagenden Brief.

Wolfgang


gUnther nanonüm

unread,
Oct 1, 2011, 9:16:31 PM10/1/11
to

"Rüdiger Rösler" <worm.co...@nospam.arcornews.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4e873217$0$6630$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...


> Ich hatte mich Anfang des Jahres bei der Post beschwert über die
> mangelhafte Zustellung durch die DHL. Es hat sich jedoch nichts
> geändert. In einem Fall hatte der Zusteller die Benachrichtigung noch
> nicht einmal in den Briefkasten geworfen, das Gekrakel auf dem Schreiben
> war kaum zu entziffern und ohne Datum und Unterschrift, eine
> unglaubliche Frechheit.

Hi,
mir hat mal ein Zusteller die Sendung "einbehalten" und als Unterschrift
"i.A. Mickeymouse" in sein Handy gemalt. Wie ich dann von seiner
Geschäftsleitung hörte, sei das keine "Urkundenfälschung", da ja nicht mein
Name da stünde, und außerdem sei er eh bald entlassen, das machten die
turnusmäßig. Egal ob die Fahrer sich an die Regeln halten oder nicht. Ich
hab ihn eine Woche später beim Konkurrenzunternehmen gesehen. Ist wohl ein
kleiner Markt.

>
> Ich hielte es nicht für schlimm, wenn hin & wieder ein Paket bei einem
> Nachbarn abgegeben wird. Wenn jedoch alle Sendungen permanent demselben
> Nachbarn zugestellt werden, wird es zum Problem. Dieser erhält dadurch
> eine Übersicht über den Postverkehr in seiner unmittelbaren Umgebung. Er

Ach je, Du warst noch nicht in soeiner "Vertrauensstellung". Ich schon,
längere Rekonvaleszenz mit Verband...das nervt. Bin doch keine Poststelle.
Einige meiner Nachbarn haben schnell spitzgekriegt, daß da einer verläßlich
da ist, und eine wahre Kaufrauschorgie im Versandhandel gestartet. Ich hatte
zeitweise Pakete stapelweise die Wand hoch liegen. Und welch Wunder, nur für
jedes Dritte etwa gabs Benachrichtigungskarten. Irgendwas Verderbliches lag
3 Wochen und verdarb sehr angestrengt, vermutlich Obst. Nein, ich war nicht
gehfähig genug, mich auf die Suche nach dem Empfänger zu machen, ich habs
auf dem Balkon gelagert. Und wenn Du meinst, ich hätte die Handynummern
meiner Nachbarn, dann irrst Du...
Übrigens wirkt diese Situation bis heute, ist einer mal nicht da, klingelts
auch bei mir.
Nicht etwa überall, manchmal sogar "erst" bei mir. Unser Treppenhaus ist
hellhörig, jeder hat ne andere Schelle. Nein, ich heiße nicht "Postannahme"
oder so :-(

> ist jedoch nicht verpflichtet, das Postgeheimnis in demselben Maße zu
> wahren, wie es vom Zusteller erwartet wird. Er erhält dadurch einen
> teilweisen Einblick in die Lebensverhältnisse seiner Nachbarschaft. Das
> bedeutet Wissen und Macht, das diesem nicht zukommt. Und natürlich
> könnte diese Macht und dieses Wissen auch missbraucht werden.

Huh? Was interessiert mich meine bucklige Nachbarschaft?
Wenigstens kam bei mir nix weg. Wie ich hörte, bei "anderen" schon. Oder der
allzeit beliebte "vor der Türe abgelegte" Verlust.

--
mfg,
gUnther


Wolfgang Jäth

unread,
Oct 2, 2011, 2:50:12 AM10/2/11
to
Am 01.10.2011 18:22, schrieb Stefan Schmitz:
>> >> Darf der Paketzusteller ein Paket willkürlich an Personen oder Kioske in
>> >> der Umgebung abliefern mit der Behauptung, daß seien Nachbarn und das
>> >> sei damit eine Ersatzzustellung? Nach den AGB der DHL lese ich das
>> >> anders. Da ist der Personenkreis, den man als Nachbarn bezeichnen kann,
>> >> sehr eingegrenzt.
>>
>> > Warum fragst du das nicht DHL? MfG theo
>>
>> Weil die mir dazu keine objektive Auskunft geben. Es liegt ein konkreter
>> Fall vor.
>
> Und wie wurde auf deine Beschwerde über die fehlerhafte Zustellung
> reagiert?

| Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
|
| Die Sendung wurde am 25.06.2011 ausgeliefert. Achtung: Das angezeigte
| Zustelldatum weicht eventuell vom tatsächlichen ab (das Datum auf dem
| Auslieferungsbeleg war nicht eindeutig lesbar).
|
| Mit freundlichen Grüßen
|
| --
| Ihr Kundenservice BRIEF
|
| ______________________________________________________________________
|
|
| [jede Menge Werbung ...]

Also weder /wo/, noch genau genommen /wann/ (laut Absender wurde sie am
20.06. aufgegeben, also vermutlich am 23.06; oder doch am 28.06.?).

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 2, 2011, 2:25:55 AM10/2/11
to
Am 01.10.2011 17:29, schrieb Rüdiger Rösler:
>
> Ich hatte mich Anfang des Jahres bei der Post beschwert über die
> mangelhafte Zustellung durch die DHL. Es hat sich jedoch nichts
> geändert.

Ich hatte mich auch mehrfach bei denen beschwert. Geantwortet haben die
nur mit nichtssagenden Emails; das Ergebnis war ansonsten wie bei Dir.

>In einem Fall hatte der Zusteller die Benachrichtigung noch
> nicht einmal in den Briefkasten geworfen,

Das war bei mir /mehrfach/ der Fall, und gab letztendlich den Ausschlag,
mich an die BNA zu wenden. Wenn ich mehrfach Zahlungsfristen fast
versäume, nur weil ich nicht erfahre, daß die Sendung schon vor Wochen
bei einem 'Nachbarn' abgegeben wurde (geschweige denn bei /welchem/
Nachbarn), dann amüsiert mich das gar nicht.

> Entweder die Zustellunternehmen halten sich an den durch die Verfassung
> vorgegebenen gesetzlichen Rahmen, oder es muss ihnen zwangsweise die
> Geschäftsgrundlage entzogen werden, wenn sie dazu nicht bereit oder in
> der Lage sind.

FULL ACK.

Daher kann ich inzwischen eigentlich nur noch empfehlen, sich beim
nächsten Mal umgehend an die BNA zu wenden. FYI: Zuständig dafür ist das
Referat 318 (Email: 318.postfach at bnetza.de).

Wolfgang
--

Stefan Schmitz

unread,
Oct 2, 2011, 10:52:39 AM10/2/11
to
On 2 Okt., 08:25, Wolfgang Jäth <jawo.usenet....@goldmail.de> wrote:

> >In einem Fall hatte der Zusteller die Benachrichtigung noch
> > nicht einmal in den Briefkasten geworfen,
>
> Das war bei mir /mehrfach/ der Fall, und gab letztendlich den Ausschlag,
> mich an die BNA zu wenden. Wenn ich mehrfach Zahlungsfristen fast
> versäume, nur weil ich nicht erfahre, da die Sendung schon vor Wochen
> bei einem 'Nachbarn' abgegeben wurde (geschweige denn bei /welchem/
> Nachbarn), dann amüsiert mich das gar nicht.

Wenn die Fristen an der Zustellung hängen, ist das rechtlich nicht
dein Problem, sondern das des Zahlungsempfängers. Was bei ungenannten
Nachbarn rumliegt, ist natürlich nicht zugegangen.

Im Fall des OP würde es vielleicht helfen, ein paar Pakete bei den
Absendern als nicht erhalten zu reklamieren. Deren Beschwerden und
etwaige Verlusterstattungen könnten für DHL unangenehmer sein, als
wenn ein Empfänger bloß ein paar Häuser weiter muss.

Rüdiger Rösler

unread,
Oct 2, 2011, 1:24:59 PM10/2/11
to
Ingo Moch <myjunkmail....@gmx.de> typed:

> Ansonsten mal auf
> <http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/keiner-zu-hause.html>
> schauen, ob da eine passende Option dabei ist. IIRC gibt
> es auch eine Moeglichkeit, der Zustellung an einen
> Ersatzempfaenger zu wiedersprechen (was DHL nur ungern
> kommuniziert)

Ich hatte dem widersprochen, nur hat sich die Post nicht dran gehalten:

---- Original Message ----
From: <no-r...@deutschepost.de>
To: <ruediger...@arcor.de>
Sent: Saturday, January 15, 2011 4:09 PM
Subject: Deutsche Post - Kopie Ihrer Mitteilung

> Sehr geehrter Kunde.
>
> Diese Mail enthält Ihre eigene Mitteilung an die Deutsche Post AG.
>
> Für weitere Anliegen und Ergänzungen nutzen Sie bitte nicht die
> Funktion "Antworten", sondern erneut unsere Kontaktseite.
> http://www.deutschepost.de/hat
>
> Betrifft: Zustellung
> Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> die Zustellung an unserem Ort durch DHL klappt nicht immer
> einwandrei. Der Zusteller füllt bei jeder Zustellung lediglich eine
> Benachrichtigung aus, die er oft nicht einmal in den Briefkasten
> wirft. Der Inhalt ist immer gleich. Das Zustellungsgut solle in einem
> benachbarten Geschäft abgeholt werden.
>
> Meine Verwandten in den USA haben mir am 6. Dezember eine Sendung
> geschickt, die ich nicht erhalten habe. Bis heute habe ich darüber
> auch keine Mitteilung erhalten, noch ist diese Sendung beim Absender
> wieder eingetroffen. Sie ist offenbar verschollen. Das Gleiche ist
> letztes Jahr schon einmal geschehen. Die Zustellung durch die Post
> beziehungsweise DHL ist nicht zuverlässig
>
> So sind schon mehrfach Sendungen an mich, speziell aus den USA,
> verloren gegangen. Bitte weisen Sie ihren Zusteller an, er möge
> künftig bei mir klingeln. Sollte ich nicht zu Hause sein, möge er
> eine Benachrichtigung ausstellen und in meinen Postkasten werfen.
> Eine Zustellung an ein Geschäft in der Nachbarschaft ist von mir
> nicht erwünscht, da hier ein Verlustrisiko für die Sendung besteht.
> Sendungen, die von Ihnen zugestellt werden sollen, unterliegen dem
> Post- und Fernmeldegeheimnis, sie werden ausdrücklich in der
> Verfassung geschützt.
>
> Sollte es zu weiteren derartigen Zwischenfällen kommen, werde ich
> gegen Ihr Unternehmen Anzeige erstatten, wegen Verletzung des Brief-
> und Fernmeldegeheimnisses. Außerdem werde ich prüfen, inwieweit Ihre
> Institution für derartige Schäden haftbar zu machen ist.
>
> Mit noch freundlichen Grüßen
>
> Rösler
>
> Anrede: Herr
> Vorname: Rüdiger
> Nachname: Rösler
> Titel: - keine Angabe -
> Ich bin: Privatkunde
> Firma: - keine Angabe -
> Rechtsform: - keine Angabe -
> Kundennummer: - keine Angabe -

--
ЯR

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 3, 2011, 2:57:20 AM10/3/11
to
Am 02.10.2011 16:52, schrieb Stefan Schmitz:
>
>> >In einem Fall hatte der Zusteller die Benachrichtigung noch
>> > nicht einmal in den Briefkasten geworfen,
>>
>> Das war bei mir /mehrfach/ der Fall, und gab letztendlich den Ausschlag,
>> mich an die BNA zu wenden. Wenn ich mehrfach Zahlungsfristen fast
>> versäume, nur weil ich nicht erfahre, da die Sendung schon vor Wochen
>> bei einem 'Nachbarn' abgegeben wurde (geschweige denn bei /welchem/
>> Nachbarn), dann amüsiert mich das gar nicht.
>
> Wenn die Fristen an der Zustellung hängen,

Das ist bei Bestellungen allgemein so üblich; ja.

> ist das rechtlich nicht
> dein Problem, sondern das des Zahlungsempfängers.

Juristisch ja; zwischenmenschlich gesehen ärgert der sich aber erst mal
nur über meine - vermeintlich schlechte - Zahlungsmoral.

> Was bei ungenannten
> Nachbarn rumliegt, ist natürlich nicht zugegangen.

Juristisch gesehen ja; zwischenmenschlich gesehen ... s. o.

> Im Fall des OP würde es vielleicht helfen, ein paar Pakete bei den
> Absendern als nicht erhalten zu reklamieren.

Das wage ich zu bezweifeln. In /meinem/ Fall kam als Antwort auf den
Nachforschungsantrag die in <news:j698k4...@ID-4636.user.dfncis.de>
zitierte Email. Warum sollte es dem OP /anders/ ergehen?

>Deren Beschwerden und
> etwaige Verlusterstattungen könnten für DHL unangenehmer sein, als
> wenn ein Empfänger bloß ein paar Häuser weiter muss.

Ganz offensichtlich juckt die das /überhaupt/ nicht. Aus ihrer Sicht
wurde die Sendung erfolgreich zugestellt, und damit basta; nach mir die
Sintflut.

Wolfgang
--

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 3, 2011, 3:10:14 AM10/3/11
to
Am 02.10.2011 19:24, schrieb Rüdiger Rösler:
>
>> Meine Verwandten in den USA haben mir am 6. Dezember eine Sendung
>> geschickt, die ich nicht erhalten habe. Bis heute habe ich darüber
>> auch keine Mitteilung erhalten, noch ist diese Sendung beim Absender
>> wieder eingetroffen. Sie ist offenbar verschollen. Das Gleiche ist
>> letztes Jahr schon einmal geschehen.

Hmm; bist Du sicher, daß die Sendungen überhaupt durch den Zoll gekommen
sind?

AFAIK benachrichtigt der Zoll weder Absender noch Empfänger, wenn er
eine Sendung beschlagnahmt. Lediglich wenn die Sendung /nicht/
einkassiert wird, erfährt der Empfänger IIRC durch einen beigefügten
Zettel, daß die Sendung durch den Zoll geöffnet wurde.

Wolfgang
--

Rüdiger Rösler

unread,
Oct 3, 2011, 7:15:54 AM10/3/11
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> typed:

> Am 02.10.2011 19:24, schrieb Rüdiger Rösler:
>>
>>> Meine Verwandten in den USA haben mir am 6. Dezember eine Sendung
>>> geschickt, die ich nicht erhalten habe. Bis heute habe ich darüber
>>> auch keine Mitteilung erhalten, noch ist diese Sendung beim Absender
>>> wieder eingetroffen. Sie ist offenbar verschollen. Das Gleiche ist
>>> letztes Jahr schon einmal geschehen.
>
> Hmm; bist Du sicher, daß die Sendungen überhaupt durch den Zoll
> gekommen sind?

Natürlich. Beim Zoll sind ja noch richtige Beamte beschäftigt, aber der
wird wahrscheinlich auch bald privatisiert. Einige kapitalkräftige
private Investoren aus Mittel- und Südamerika sowie aus Sizilien und
Kalabrien haben schon ihr aufrichtiges Interesse bekundet.

> AFAIK benachrichtigt der Zoll weder Absender noch Empfänger, wenn er
> eine Sendung beschlagnahmt. Lediglich wenn die Sendung /nicht/
> einkassiert wird, erfährt der Empfänger IIRC durch einen beigefügten
> Zettel, daß die Sendung durch den Zoll geöffnet wurde.

Das ist nicht richtig. Der Empfänger wird in so einem Fall
selbstverständlich vom Zoll benachrichtigt, sofern es sich nicht um eine
Straftat wie organisierten Schmuggel handelt. In diesem Fall erfährt es
der Empfänger dann spätestens bei der Anklageerhebung. <eg> Außerdem
werden Sendungen, die nicht durch den Zoll kommen, meist wieder zurück
geschickt, sofern das möglich ist.

--
ЯR

Stefan Schmitz

unread,
Oct 3, 2011, 10:46:53 AM10/3/11
to
On 3 Okt., 08:57, Wolfgang Jäth <jawo.usenet....@goldmail.de> wrote:
> Am 02.10.2011 16:52, schrieb Stefan Schmitz:
> > Im Fall des OP würde es vielleicht helfen, ein paar Pakete bei den
> > Absendern als nicht erhalten zu reklamieren.
>
> Das wage ich zu bezweifeln. In /meinem/ Fall kam als Antwort auf den
> Nachforschungsantrag die in <news:j698k4...@ID-4636.user.dfncis.de>
> zitierte Email. Warum sollte es dem OP /anders/ ergehen?

Ich schrieb: bei den Absendern reklamieren, nicht bei DHL. Der
Absender als zahlender Kunde, womöglich gar Großkunde, mit
Ersatzanspruch mag DHL wichtiger sein als ein lästiger privater
Empfänger.

> >Deren Beschwerden und
> > etwaige Verlusterstattungen könnten für DHL unangenehmer sein, als
> > wenn ein Empfänger bloß ein paar Häuser weiter muss.
>
> Ganz offensichtlich juckt die das /überhaupt/ nicht. Aus ihrer Sicht
> wurde die Sendung erfolgreich zugestellt, und damit basta; nach mir die
> Sintflut.

Solange sich Empfänger und Absender danach zufrieden geben, ist die
Sache natürlich erledigt.

Wenn aber der Adressat nichts erhalten hat und lediglich eine Abgabe
beim unbekannten Herrn X 3 Häuser weiter dokumentiert ist, wird der
Nachweis einer vertragsgemäßen Zustellung schwerfallen.
Wenn DHL sicher ist, dass das Paket wirklich bei Herrn X liegt, können
sie es dort ja wieder abholen. Oder von ihm Schadensersatz verlangen,
falls er es nicht mehr hat.

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 4, 2011, 2:51:00 AM10/4/11
to
Am 03.10.2011 13:15, schrieb Rüdiger Rösler:
>
>>>> Meine Verwandten in den USA haben mir am 6. Dezember eine Sendung
>>>> geschickt, die ich nicht erhalten habe. Bis heute habe ich darüber
>>>> auch keine Mitteilung erhalten, noch ist diese Sendung beim Absender
>>>> wieder eingetroffen. Sie ist offenbar verschollen. Das Gleiche ist
>>>> letztes Jahr schon einmal geschehen.
>>
>> Hmm; bist Du sicher, daß die Sendungen überhaupt durch den Zoll
>> gekommen sind?
>
> Natürlich. Beim Zoll sind ja noch richtige Beamte beschäftigt,

Was hat das mit der Frage zu tun, ob eine Sendung legal oder illegal ist?

>> AFAIK benachrichtigt der Zoll weder Absender noch Empfänger, wenn er
>> eine Sendung beschlagnahmt. Lediglich wenn die Sendung /nicht/
>> einkassiert wird, erfährt der Empfänger IIRC durch einen beigefügten
>> Zettel, daß die Sendung durch den Zoll geöffnet wurde.
>
> Das ist nicht richtig. Der Empfänger wird in so einem Fall
> selbstverständlich vom Zoll benachrichtigt, sofern es sich nicht um eine
> Straftat wie organisierten Schmuggel handelt. In diesem Fall erfährt es
> der Empfänger dann spätestens bei der Anklageerhebung.

/Wenn/ es zu einer Anklage /kommt/; der Fall kann aber auch z. B. wegen
Geringfügigkeit eingestellt werden. Und dann?

> <eg> Außerdem
> werden Sendungen, die nicht durch den Zoll kommen, meist wieder zurück
> geschickt, sofern das möglich ist.

Das wäre mir neu.

Dann könnte ich mir also problemlos Tiere oder Pflanzen zuschicken
lassen, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen, und wenn
der Zoll die zurück schickt, dann kann es der Absender ja einfach
nochmal versuchen?

Wolfgang
--

Rüdiger Rösler

unread,
Oct 4, 2011, 7:04:35 AM10/4/11
to
Wolfgang Jäth <jawo.us...@goldmail.de> typed:

>>> Hmm; bist Du sicher, daß die Sendungen überhaupt durch den Zoll
>>> gekommen sind?
>>
>> Natürlich. Beim Zoll sind ja noch richtige Beamte beschäftigt,
>
> Was hat das mit der Frage zu tun, ob eine Sendung legal oder illegal
> ist?

Ein Beamter unterliegt anderen gesetzlichen Verpflichtungen als eine
Privatperson. So wird von einem Beamten in Deutschland unter anderem
Verfassungstreue und Loyalität gegenüber dem Souverän (das war früher
zum Beispiel der König von Preussen oder der König von Bayern oder der
Erzherzog von Österreich oder der Kurfürst von Pusemuckel) verlangt. Bei
einem Beamten führt eine Straftat nicht nur zu einem gegen ihn
gerichtetes Strafverfahren, sondern es hat zusätzlich unter Umständen
auch disziplinarrechtliche Konsequenzen.

>> Das ist nicht richtig. Der Empfänger wird in so einem Fall
>> selbstverständlich vom Zoll benachrichtigt, sofern es sich nicht um
>> eine Straftat wie organisierten Schmuggel handelt. In diesem Fall
>> erfährt es der Empfänger dann spätestens bei der Anklageerhebung.
>
> /Wenn/ es zu einer Anklage /kommt/; der Fall kann aber auch z. B.
> wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Und dann?

In diesem Fall erhält der Empfänger ein Schreiben der zuständigen
Staatsanwaltschaft, das gegen ihn laufende Verfahren werde wegen
Geringfügigkeit eingestellt.

> Dann könnte ich mir also problemlos Tiere oder Pflanzen zuschicken
> lassen, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen, und wenn
> der Zoll die zurück schickt, dann kann es der Absender ja einfach
> nochmal versuchen?

In diesem Fall läge eine Straftat vor, die zudem das Völkerrecht
tangiert. Der Zoll hat sicherlich einen Ermessensspielraum beim Versuch
der Einfuhr illegaler Produkte in das Zollgebiet. Er kann wie gesagt
solche Produkte beschlagnahmen insbesondere, wenn es sich um
Beweisstücke handelt oder, wenn die Anweisung der vorgesetzten
Dienststelle oder die Gesetzeslage es erforderlich machen.

Beschlagnahmungen führen jedoch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand,
deshalb könnte ich mir vorstellen, dass der Zoll ganz froh ist, wenn er
eine Sendung wieder zurück schicken kann. In einem mir bekannten Fall
eines Naturheilmittels, das in Deutschland verschreibungspflichtig war,
hat sich der Zoll jedenfalls wie von mir geschildert verhalten. Im Land
des Absenders ist dieses Produkt im Handel frei erhältlich gewesen.

Theoretisch könnte der Zoll auch in so einem Fall ein Verfahren
einleiten, das ist wie geschildert Ermessensspielraum wegen des höheren
Arbeitsaufwands im Verhältnis zum erwarteten Resultat. Wäre das
versandte Naturheilmittel aus Nashornpulver oder ein verbotenes
Betäubungsmittel gewesen, hätte der Zoll keinen Ermessenspielraum mehr
gehabt, weil die Gesetzeslage eindeutig ist.

--
ЯR

Theodor.Hellwald

unread,
Oct 4, 2011, 9:26:02 AM10/4/11
to
Interessant sind dabei ja die Fälle wo der Zoll meint es wäre ein
verbotener Artikel oder ein Artikel der das Marken-/Patentrecht verletzt
und dann anbietet das das Teil zerstört wird. Wenn der Empfänger
widerspricht (z.B. Original Puma Schuhe aus USA importiert/gesendet)
wird ein Verfahren auf seine Kosten eröffnet. Er muss per Gutachten
beweisen das es ein Original ist. Das scheitert regelmässig daran das
das Risiko in Bezug auf die Gutachterkosten zu hoch ist. Und woher hat
der Zoll seine Erkenntnisse in Bezug darauf ob etwas echt oder
nachgemacht ist? Vom Originalhersteller, na Danke, der kann dann schön
in Willkür verhindern das grau importiert wird. MfG theo
Message has been deleted

Ingo Moch

unread,
Oct 5, 2011, 3:00:09 PM10/5/11
to
Angelique Presse wrote:

> Na dann freu Dich, daß nicht DPD bei Dir zustellt.

Wie ich schon woanders in diesem Thread schrieb, kommt
es auf den Depot-Zustaendigen an.

Die Firma in der ich arbeite versendet KEP-Sendungen
primaer mit DPD (durchschnittlich 600 Paket pro Tag
B2B). Das laeuft recht gut. Es gibt aber ganz klar ein
paar Flecken in Deutschland, aus denen fokussiert
Beschwerden unserer Kunden kommen.

Aber auch privat werden die Paket per DPD bei mir
immer zuverlassig angeliefert.

> Da war die Benachrichtigung letztens auf ein
> abgerissenes Stück Zeitungspapier gekrakelt.

Warscheinlich sind dem Fahrer die Zettel ausgegangen.
Wieso muss es denn unbedingt ein "toller Vordruck"
sein? Shit happens und der Fahrer hat scheinbar das
beste aus der Situation gemacht.

Ingo

Haibe Sonja Schlosser

unread,
Oct 7, 2011, 4:45:57 AM10/7/11
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

> Daher kann ich inzwischen eigentlich nur noch empfehlen, sich beim
> nᅵchsten Mal umgehend an die BNA zu wenden. FYI: Zustᅵndig dafᅵr ist das

> Referat 318 (Email: 318.postfach at bnetza.de).

Ich denke mal dass das auch fᅵr normale Briefe gilt, daher Merci!

Haibe

Wolfgang Jäth

unread,
Oct 8, 2011, 3:30:24 AM10/8/11
to

Wenn die fehlerhaft /zugestellt/ werden o. ᅵ. (falsch eingeworfen,
einfach in den Flur gelegt, usw.), vermutlich ja. /Verlorene/
('gestohlene') Briefe dᅵrfte dagegen ein anderes Kapitel sein.

Wolfgang
--

Haibe Sonja Schlosser

unread,
Oct 12, 2011, 6:27:59 AM10/12/11
to
Wolfgang Jᅵth schrieb:

> Wenn die fehlerhaft /zugestellt/ werden o. ᅵ. (falsch eingeworfen,
> einfach in den Flur gelegt, usw.), vermutlich ja. /Verlorene/
> ('gestohlene') Briefe dᅵrfte dagegen ein anderes Kapitel sein.

Mit dem Altpapier vernichtet weil in den Flur zum anderen Altpapier
geworfen also auch.

Haibe

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