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Horst Mahler (li.), Christian Bärthel (2.v.r.)
- 27.08.2007
- 03.09.2007
- 10.10.07(Urteilsverkündung)
Bericht vom Verhandlungstag am 27.08.2007
Beginn um 09:30 h.
Anwesend waren ca. 25 Personen, darunter der Freund der einen
Schöffin. Auch Horst Mahler war als Zuhörer anwesend; Sylvia Stolz
verteidigte Christian Bärthel wie bisher.
Zu Beginn des Prozeßtages ging RA Sylvia Stolz auf die üblichen,
bekannten Themen ein. Zum Thema “Greueltaten”, die den Deutschen
vorgeworfen werden, sagte sie Folgendes: [Auszug] (- nicht
vollständige Wiedergabe -)
Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e.V. (siehe:
http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/a...rjf/index.html), die Vertreter
dieses Bundes haben Briefe ans Ausland geschrieben, haben Deutschland
den Rücken gestärkt, haben es so geschildert, wie es wirklich war,
haben sich gegen die Hetze aus dem Ausland gewandt.
- erwähnt wurde das “Wiener Journal” mit einem Artikel zum Thema
“Kriegshetze”.
- Vergleich von Zeitungsmeldungen über (angebliche) Greueltaten der
Deutschen aus dem Ersten und aus dem Zweiten Weltkrieg.
- Zitate national gesinnter, deutscher Juden.
- Zitat von Chaim Weizmann (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Chaim_Weizmann),
späterer erster Staatspräsident Israels: “Dieser Krieg ist unser
Krieg” (= der Krieg der Juden).
- Zitat Walter Lippmann (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Lippmann),
Chef der Propaganda der psychologischen Kriegsführung zum Thema
“Umerziehung” u.a. in der Zeitung “Die Welt” (1982).
- in der Zeitschrift “Nation & Europa” wurde eine Anweisung der
Abteilung für psychologische Kampfführung abgedruckt.
- Hellmut Diwald (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Hellmut_Diwald):
“Unsere gestohlene Geschichte” (= es geht hier um die den Deutschen
aufgezwungene alliierte Geschichtsschreibung).
- ein Zitat des amerikanischer Chef-Anklägers Jackson im Nürnberger
Prozeß.
- ein Zitat von Nahum Goldmann (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Nahum_Goldmann)
über den großen Einfluß des Jüdischen Weltkongresses auf den
Nürnberger Prozeß. - US-Senator Taft äußerte sich entsetzt über die
Form des Nürnberger Prozesses.
- ein Herr Lindström ist während des Nürnberger Prozesses von seiner
Funktion zurückgetreten, um bei dieser Farce dort nicht mehr mitmachen
zu müssen.
- Zitiert wurde ein Rücktrittsschreiben vom Richter des Obersten
Gerichtshofes in Kalkutta, der beim Tokioter Kriegsverbrecherprozeß
mitmachen sollte (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Tokioter_Prozesse).
- Zitiert wurde das englisches Buch: “Epistel on Nuremberg”.
All diese Zitate sollen Deutschland entlasten. Sie wurden und werden
aber so gut wie nie gehört. Selbst wenn sie gehört werden, will man
sie nicht wahrhaben oder zur Kenntnis nehmen. Die Umerziehung geht in
Deutschland mittlerweile so weit, daß man selbst wahre Tatsachen nicht
mehr zur Kenntnis nehmen will (”kollektive Gehirnwäsche” der BRD).
Frau Stolz übergab dem Gericht die gesamten Unterlagen dieser eben
zitierten Zitate.
Stimmen des Auslandes über die NSDAP:
Nun zitierte Frau Stolz mehrer Stimmen aus dem Ausland, die sich über
die Herrschaft der NSDAP wohlwollend äußerten. Zitiert werden Lloyd
George (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Lloyd_George) und Lord
David Margesson (britischer Kriegsminister) (siehe:
http://en.wikipedia.org/wiki/David_Margesson%2C_1st_Viscount_Margesso
n) und sogar Winston Churchill “sie alle gaben positive Stellungnahmen
über Deutschland ab“.
Frau Stolz machte die anwesenden Richter darauf aufmerksam, daß die
Richter die Aufgabe und die Pflicht hätten, diese Zitate zur Kenntnis
zu nehmen. Frau Stolz bat den Richter, daß die eine Schöffin während
der Verhandlung nicht (irgend etwas) lesen soll, sondern vielmehr den
Ausführungen der Verteidigung zuhören solle. Der Richter verteidigte
aber die Schöffin…
Der Eigentümer der britischen Zeitung “Daily Mail” wurde ebenfalls
zitiert ” auch er äußerte sich positiv über Deutschland ab 1933.
General George Smith Patton (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/George_S._Patton)
war so mutig, das zu sagen: “Ich habe große Achtung für die deutschen
Soldaten. In Wirklichkeit sind die Deutschen das einzige anständige in
Europa lebende Volk.” (- in seinem 1974 erschienenen dokumentarischem
Nachlaß bzw. in seinem Tagebuch am 31.08.1945). Am 21.12.1945 starb er
dann.
Danach gab es eine kurze Pause.
Nach der 10-minütigen Pause erfolgte die Einbringung eines weiteren
Beweisantrages:
Es wird ein Sachverständiger für Judaismus angefordert. Dieser solle
unter anderem zu Folgendem Stellung nehmen:
- zur Aussage der Juden: “Deutschland ist unser Feind Nr.1″.
- zur Kriegserklärung der Juden von 1932 in Paris (!) - [bereits im
Jahre 1932!!!!].
- zum Aufruf zum “Heiligen Krieg” (der Juden gegen Deutschland) vom
24.03.1933 in London veröffentlicht im “Daily Express” / Beweisantrag
zur Überprüfung.
Dieser Zeitungsartikel soll hier im Saal laut verlesen werden (- es
bleibt ein frommer Wunsch!).
- zu Samuel Wintermeyers Aufruf zum “Heiligen Krieg” gegen Deutschland
von einem Rundfunksender: “Sie (=Deutschland) haben die Weltmeinung
mißachtet”. “Wir (=die Juden) sind die Weltmeinung!” (sic!!)
- zu einer Rede vom 09. Mai 1942 mit dem Thema: “Dieser Krieg ist
unser Krieg!!”
- zu einem Artikel vom 10. und 11. Mai 1942 aus der “New York Times”.
Jetzt kommt Christian Bärthel, der Angeklagte, zu Wort. Er sagte, er
habe noch fünf weitere Beweisanträge zu stellen.
Nun trat der Staatsanwalt auf und wollte die Anwälte von Christian
Bärthel von ihren Aufgaben entpflichten.
Er hat dann später seinen Antrag zurückgenommen, die Anwälte zu
entpflichten / von Gerichts wegen zu entlassen.
Der vorsitzende Richter verliest die Beschlüsse des Gerichts zu den
Anträgen des Angeklagten, die alle abgelehnt werden, z.B. jene über
die Hinzuziehung von Sachverständigen und Zeugen. Diese Entscheidung
kommt ins Protokoll. Alle Anträge sind alle ohne Bedeutung und wegen
der offenkundigen “Offenkundigkeit” ohnehin allgemein bekannt. Man
müsse diese also nicht erneut durchleuchten und erforschen. Dies
erübrigt sich somit. Alle Anträge des Angeklagten werden
zurückgewiesen, weil das Gericht die erforderliche Sachkunde ohnehin
selbst besitzt (sic!!). Anm.: “Wow, was für ein kluges, weises,
belesenes Gericht!!”
Zwischendurch rügte das Publikum den Richter, da er das alles nur so
vor sich hinmurmle, daß man ihn fast nicht verstehen könne. Er wurde
aufgefordert, laut ins Mikrophon zu sprechen, damit man auch im Saal
etwas verstehen könne.
Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung ab, die Beweismittel zu
würdigen/ lesen/ hören (sic!).
Es ging bei einem Antrag darum, einen Sachverständigen zu laden, der
bestätigen soll, daß der Zeitungs-Artikel mit der “Kriegserklärung der
Juden an Deutschland” echt ist. Das Gericht lehnte das ab, weil es
meinte, die Echtheit dieses Artikels sei allgemein bekannt und
anerkannt - und somit “offenkundig”.
Nochmals:
Das Gericht lehnte es ab, einen Sachverständigen zu laden, der
bestätigen soll, daß der Zeitungs-Artikel mit der “Kriegserklärung der
Juden an Deutschland” echt ist, weil es meinte, die Echtheit dieses
Artikels sei allgemein bekannt und anerkannt - und somit offenkundig!!
Dies ist eine sehr wichtige Bemerkung des Landgerichts in Gera!
(gefallen am Verhandlungstag am 27.08.2007)
Dem Gericht war in jener Sekunde, als diese Feststellung fiel,
wahrscheinlich gar nicht bewußt, was es da eben gesagt hatte, was es
da eingestanden hatte, was es da politisch Brisantes gesagt hatte!!
Es folgte erst einmal eine Kunstpause, eine “Schreck-Sekunde”.
Dann meldete sich der Angeklagte Christian Bärthel zu Wort, und sagte
sinngemäß, “Ja, wenn ich da eben die Wahrheit gesagt habe, wenn das
die Wahrheit ist, was für eine Aufgabe hat denn dann das Gericht?”
Dann hat ja das Gericht nur die Aufgabe, zu sagen, ob man die Wahrheit
sagen darf oder nicht. Oder irre ich mich da!!?” Bin ich dann
angeklagt, weil ich die Wahrheit gesagt habe???”
Es läuft also nun wohl alles auf die Frage hinaus, wozu das Gericht
denn überhaupt da sei. Weswegen sitze der Angeklagte denn dann
überhaupt hier auf der Anklagebank??” Wohl eigentlich deswegen, weil
man herausfinden möchte, was denn die Wahrheit sei.
Aber über diese “epochale Erkenntnis” des Landgerichts Gera wurde nun
nicht weiter und nicht vertiefend diskutiert.
Der Prozeß wurde einfach weiter fortgesetzt.
Dann folgte ein kleines Wortgefecht zwischen Verteidigung und
Richterbank. Der vorsitzende Richter Maul sagte zur Frau Stolz, er
möchte nicht persönlich mit “Herr Maul” angesprochen werden, sondern
als “Herr Richter” / “Herr Vorsitzender” angeredet werden. Maul: “Ich
sage ja auch nicht ,Frau Stolz” zu Ihnen!”
Aber das war ja wohl nur ein eher unwichtiges Geplänkel am Rande…
Christian Bärthel empfahl dem leitenden Oberstaatsanwalt ein weiteres
Mal, das Verfahren gegen ihn einzustellen, um Schaden, Häme und Spott
von der BRD abzuwenden. Darauf ging aber der Oberstaatsanwalt wiederum
nicht ein, sondern lachte nur.
Danach gab es eine Pause.
Nach der Pause ging es dann darum, wie mit den Anträgen des
Angeklagten zu verfahren sei. Christian wollte ja weiterhin alles
vorlesen, alles öffentlich und mündlich vortragen, was seiner
Verteidigung dienen kann, was dem Gericht aber gar nicht recht war.
Der Richter sagte dann, weitere Anträge von Christian Bärthel seien ab
sofort nur mehr schriftlich einzureichen. Darauf Bärthel: Dies stellt
einen eklatanten Widerspruch wegen des Gebotes der Mündlichkeit und
der Öffentlichkeit der Verhandlung dar!!
RA Stolz beanstandete: Ein Gericht muß eine Verteidigung zulassen!
Sonst ist es eine Scheinverhandlung, sonst ist es eine
“Geisterverhandlung”. Der §257a (”Selbstleseverfahren”) stelle
eindeutig einen Maulkorbparagraphen dar.
Darauf der Angeklagte: “Ich fühle mich vom Gericht in meiner
Verteidigung eingeschränkt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit eines
Verfahrens wird auf das Gröbste verletzt!” Christian lehnte daraufhin
das Gericht erneut ab!
Daraufhin Richter Maul: “Wollma mal sehen, was man da machen kann!”
Dann gab es fünf Minuten Pause.
Danach erklärte der vorsitzende Richter folgendes:
Maul: “Nach §257a (Selbstleseverfahren) ist das alles rechtens!” -
“Sie haben Ihre weiteren Anträge schriftlich einzureichen!”
Bärthel: “Ich trage meine Anträge weiterhin mündlich vor!”
Maul: “Sie haben nicht das Wort!”
Bärthel: “Ich erteile Ihnen eine schriftliche Rüge und lehne die
Kammer ab!” (Befangenheitsantrag).
Daraufhin Eklat im Saal. Das Gericht ordnet eine 30-minütige Pause an
und zieht sich zur Beratung zurück. Beraten werden soll, ob das
Gericht befangen sei oder nicht. Darüber sitzt das Gericht in Gera
über sich selbst zu Gerichte. Und das nennt man dann “Rechtsstaat” und
“Gewaltenteilung”!!! (sic!)
In der Pause verfaßte Christian Bärthel den Befangenheitsantrag, weil
man ihm ab sofort das rechtliche Gehör (der Mündlichkeit und der
Öffentlichkeit des Verfahrens) verweigert. Das ist völlig
prozeßordnungswidrig. Dies ist ein Bruch mit den rechtsstaatlichen
Prinzipien!
Nach der Pause:
Richter Maul nuschelt irgend etwas. Herr Mohrmann empfiehlt, den von
Christian gestellten Befangenheitsantrag abzulehnen.
Eine Grundlage bzw. eine ausreichende Begründung für den
Befangenheitsantrag liege nicht vor.
Nun stellte der Angeklagte die Frage: “Soll ich die ganze Kammer als
befangen ablehnen, oder nur einzelne Personen der Kammer”"
Auch dies löste auf der Richterbank wieder Verwunderung, Verwirrung
und Unmut aus.
[Ende des Berichts vom 27.08.2007]
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Volksverhetzungs-Prozeß in Gera
Bericht vom Verhandlungstag am 03. September 2007
Beginn um 09:28h
Anwesend waren 23 Personen, darunter wieder der Freund der einen
Schöffin. Horst Mahler war ebenfalls anwesend. Auch Ursula Haverbeck
und andere Freunde des Angeklagten waren anwesend. Sylvia Stolz
verteidigte Christian Bärthel wie bisher.
Ausgangslage:
Da der Angeklagte sich weiterhin weigerte, seine Anträge schriftlich
einzureichen, und auf der Mündlichkeit und auf der Öffentlichkeit des
Verfahrens besteht, bestand am heutigen Tag durchaus die reale Gefahr,
daß er auf Anordnung des Richters im Gerichtssaal festgenommen und
verhaftet werde (Beugehaft). Dazu ist es aber dann Gott sei Dank doch
nicht gekommen.
Mit dazu beigetragen, daß Christian nicht verhaftet wurde, hat wohl
die Tatsache, daß ein Pressevertreter anwesend war und somit eine
“größere Öffentlichkeit” hergestellt wurde. Man wollte sich dann einen
Eklat vor der Presse wohl ersparen, indem man den Angeklagten vor
laufenden Kameras abführen läßt…
Der Pressevertreter, der mit einer Kamera kam, hatte eine
Drehgenehmigung. Davon machte er dann auch Gebrauch. Sie galt im
gesamten Haus mit Ausnahme des Gerichtssaales - und nicht während der
mündlichen Verhandlung.
Der Prozeß begann nun nicht wie sonst üblich um 9:15 Uhr, sondern mit
einer Verzögerung um 9:28 Uhr, weil der vorsitzende Richter erst über
die Erteilung einer Drehgenehmigung für den Journalisten befinden und
entscheiden mußte. Diese hat der schließlich auch erteilt.
Der vorsitzende Richter begann den Verhandlungstag mit der Verlesung
des Beschlusses des Gerichts zum Befangenheitsantrag des Angeklagten
vom letzten Verhandlungstag: dieser ist unbegründet und wird
abgelehnt.
Der Angeklagte verliest daraufhin eine Replik und stellt einen Gegen-
Antrag. Er fordert die rechtliche Würdigung seiner Einlassungen und er
fordert ein Sachverständigengutachten.
Der Anwalt des Angeklagten forderte die Berufung eines
Sachverständigen in der Frage des “Ermächtigungsgesetzes”.
Anwältin Sylvia Stolz fährt nun fort und gibt eine Erklärung in bezug
auf die Ablehnung der Anträge der Verteidigung vom letzten
Verhandlungstag ab. Sie zitiert das Völkerrecht, sie zitiert Prof.
Carlo Schmid, Martin Buber und Kardinal Joseph Ratzinger (den jetzigen
Papst) zum Thema “Das Wesen und der Charakter des Judentums”.
Das Gericht meinte daraufhin, es sein unerheblich, was andere Personen
in anderen Gerichtsverfahren gesagt hätten! (sic!) Eine Bezugnahme zu
anderen Strafverfahren sei bedeutungslos (sic!).
Antwort von Sylvia Stolz: “Das ist einfach lächerlich!” - “Das ist
bodenlos!”
Stolz zitiert die “Vorlesungen über den Holocaust” von Germar Rudolf.
Sylvia Stolz stellt den Antrag, die “Kriegserklärung des Judentums an
Deutschland” aus dem “Daily Express” jetzt hier und laut und
öffentlich vorlesen zu dürfen. Das Gericht lehnt dies ab und sagte,
diese Erklärung sei unwahr(!!) (sic!). Gerade noch am 27.08.2007 hatte
dasselbe Gericht aber gesagt, dieser Zeitungsartikel sei bekannt, sei
wahr und sei offenkundig!!!
Was denn also nun”" Wahr” Oder nicht wahr”
Sylvia Stolz stellte daraufhin den Antrag, diesen Zeitungsartikel zu
verifizieren.
Das Gericht sagte nun, daß es darauf aber nicht ankäme… [- eine sehr
widersprüchliche Aussage!]
Stolz daraufhin: “Das Gericht hier ist ja keine deutsche Justiz,
sondern die einer Besatzungsmacht!”
Der Richter lehnte das Stellen eines neuen Beweisantrages durch Frau
Stolz ab. Er forderte alle Beteiligten erneut auf, ihre Anträge nur
noch schriftlich einzureichen und man wolle sich dann im
Selbstleseverfahren diese zu Gemüte führen.
Daraufhin scharfe Antwort von Sylvia Stolz: “Das ,Selbstleseverfahren”
wurde ja gerade deshalb eingeführt, um über den Holocaust an den Juden
eben nicht öffentlich sprechen zu können, um ihn zu “schützen”, um die
Wahrheit zu unterdrücken!” Dies sei ein Maulkorberlaß erster Güte! Der
§257a (”Selbstleseverfahren”) sei eine Unterdrückung der Wahrheit. Die
BRD sei ja nur eine OFM-BRD , ein “Besatzungskonstrukt” der
Siegermächte. Wenn man die Organe des “Besatzungskonstrukts BRD”
“verunglimpfe”, werde man verurteilt. Dies sei aberwitzig.
Verschiedene andere Richter gehen nun schon sogar so weit, daß sie die
schriftliche Einbringung von Beweisanträgen schon als
“Volksverhetzung” (§130) einstuften.
Auch dies sei ungeheuerlich.
Die Mündlichkeit, die Öffentlichkeit und die Unmittelbarkeit eines
Verfahrens seien die drei Säulen, auf denen die deutsche Justiz ruhe,
seien die drei Grundsätze der deutschen Rechtssprechung. Und daran
dürfe nicht gerüttelt werden! (Stolz) Und genau daran rüttelt eben
§257a (”Selbstleseverfahren”). Der berüchtigte §257a
(”Selbstleseverfahren”) wird in der Fachpresse bereits heftig
kritisiert.
“Der §257a (”Selbstleseverfahren”) ist eingrober Mißbrauch des
Gerichts!”
(Stolz)
“Der Holocaust ist anscheinend wohl “lästig”, man hätte hier wohl
lieber eine schweigende Verhandlung!”
(Stolz)
“Es herrscht ein massiver Meinungs-Druck” in der BRD!”
(Stolz)
“Es ist ein Schein-Recht, das hier angewendet wird!”
(Stolz)
Sylvia Stolz bringt einen neuen Beweisantrag ein, der ca. 50 Seiten
umfaßt.
Dann nimmt der Angeklagte zum Thema “Mündlichkeit” Stellung: “Zur
Mündlichkeit gehört auch die Öffentlichkeit eines Verfahrens. Ein
Selbstleseverfahren kann niemals “öffentlich” sein!”
Bärthel rügt den Versuch der Abschaffung der Öffentlichkeit des
Gerichtsverfahrens durch das Gericht in Gera.
- “Der §257a (”Selbstleseverfahren”) ist nicht rechtskonform zustande
gekommen!”
- “Die Öffentlichkeit soll ja gerade ein “Kontroll-Organ” der Gerichte
sein!”
- “Der Buchstabe (alleine) tötet, der Geist (des Wortes) aber macht
lebendig!”
- “Es besteht in der BRD die Tendenz zur Tyrannei!”
- “Die Anmaßung des Gerichts öffnet dem Unrecht Tür und Tor!”
Daraufhin der Staatsanwalt: “Der Antrag des Angeklagten ist ohne
Bedeutung!”
Es soll also bei §257a (”Selbstleseverfahren”) bleiben, auch RA Sylvia
Stolz soll ab sofort ihre Anträge nur mehr schriftlich einreichen,
gemäß §257a (”Selbstleseverfahren”).
Dann gab es eine Unterbrechung von 10:30h bis 11:10h.
In der Pause wurde ein Interview mit dem Angeklagten Christian Bärthel
gemacht.
Nach der Pause wurde der Prozeß fortgesetzt. Das Gericht verkündet
seine Beschlüsse: die Erörterung des Ermächtigungsgesetztes und die
Berufung eines Sachverständigen in dieser Frage ist ohne Bedeutung.
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Faktenlage sei bekannt und somit
allgemein bekannt, also offenkundig.
Sylvia Stolz wird nach §257a (”Selbstleseverfahren”) aufgefordert,
ihren Beweisantrag von 50 Seiten schriftlich einzureichen und nicht
vorzulesen.
Sylvia Stolz nimmt nun zum eben verkündeten Beschluß des Gerichts
Stellung.
“Das ist ein Anschein eines Gerichtsverfahrens, aber kein echtes
Gerichtsverfahren!”
(Stolz)
“Meine 50 Seiten sind anscheinend eine “erhebliche Belastung” für das
Gericht und eine angebliche “Prozeßverschleppung”!”
(Stolz)
“Das alles sind vorgeschobene Argumente!”
(Stolz)
“Sie haben Ihre Entscheidung, Ihr Urteil über den Angeklagten bereits
gefällt!”
(Stolz)
“Sie unterstützen durch Ihr Verhalten die ausländische
Gewaltherrschaft!”
(Stolz)
“Sie haben wie Maschinen in einer ,Unterdrückungsmaschinerie”
funktioniert!”
(Stolz)
“In meinem Beweisantrag wollte ich das Weltbild und das Menschenbild
der Christen und der Deutschen aufzeigen, das im Gegensatz zu jenem
der Juden steht!”
(Stolz)
Der Prozeß wurde dann um 11:25h wegen der Prüfung der Anträge und
zwecks einer Urteilsfindung darüber bis 12:00h unterbrochen.
Fortsetzung: um 12:07h
Das Selbstleseverfahren nach §257a wird angeordnet.
Die Mündlichkeit wurde abgelehnt!!
Es erfolgte die Bekanntgabe weiterer Prozeß-Termine durch den Richter:
18.09.2007 ” um 09:15h, sowie
20.09.2007 ” um 09:15h
Der Angeklagte kritisierte daraufhin die rüde Vorgehensweise des
Gerichts. Er monierte, es sei auch nicht auf die Protokolle bezug
genommen worden, die er bei der Vernehmung am LKA (Landeskriminalamt)
gemacht hatte. Er verlangte, die Protokolle des LKA sollen hier im
Gerichtssaal verlesen werden. Dies wurde abgelehnt.
Daraufhin Bärthel, ja, wenn das alles so offenkundig sei, dann frage
er sich, warum der Oberstaatsanwalt das Verfahren nicht einstellen
wolle.
“Die Feststellung der Wahrheit soll also strafbar sein (sic!), das ist
eine Ungeheuerlichkeit erster Ordnung!”
(Bärthel)
Das Gericht ging nun nicht mehr näher auf Bärthels Aussagen ein.
Das Ende der Verhandlung war dann schon um 12:15h. Normal wäre 16:00h
gewesen.
Der Richter hatte wohl keine Lust mehr… Auch der anwesende
Pressevertreter “störte” ihn sichtlich…
- - - - -
Nach dem Ende des Verhandlungstages machte der Pressevertreter mit
Christian Bärthel, mit Horst Mahler und mit Sylvia Stolz - im
Gerichtsgebäude (!) - ein Interview. Er hatte ja die Drehgenehmigung
des vorsitzenden Richters dazu. Das war wohl eine kleine Sensation,
zumal Horst Mahler eben erst aus der Haft entlassen worden war, und
wieder ein “freier Mann” war. Das hatte sich aber im Gericht in Gera
noch nicht herumgesprochen, und daher war das Entsetzen der dort
beschäftigten Personen sehr groß, als man Mahler seelenruhig auf den
Bank sitzen sah und daß er ein Interview gab. Verschiedene Richter und
Anwälte, die auf den Fluren umherliefen, wollten “eingreifen”, und ihm
das Mikrofon entreißen, ließen es dann aber letztlich doch bleiben.
Einige von ihnen hörten ihm innerlich sichtlich aufgewühlt und
entsetzt zu, andere hatten einen “roten Kopf” bekommen. Eingeschritten
ist niemand; das Interview konnte in aller Ruhe durchgeführt werden.
Die Freunde Mahlers und Bärthels dankten es ihnen am Ende des
Gesprächs mit einem starken Applaus im Gerichtsgebäude!
Die Interviews sind im Internet unter folgenden Adressen abrufbar:
http://www.youtube.com/watch?v=hkEs3...elated&search=
http://www.youtube.com/watch?v=sreuh...elated&search=
http://www.youtube.com/watch?v=YrWbS...elated&search=
Volksverhetzungs-Prozeß in Gera
Bericht vom letzten Verhandlungstag am 10.07.2007
(Urteilsverkündung)
Beginn gegen 14.00 Uhr
Der Staatsanwalt hatte, “aufgrund der Schwere des Vergehens”, neun
Monate Haft (!) für den Angeklagten Christian Bärthel, neun Monate
Haft auf Bewährung - für die nächsten drei Jahre, sowie eine
Geldstrafe gefordert.
Das Gericht ging noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft
hinaus. Statt 9 Monate wurden 10 Monate auf 3 Jahre Bewährung und eine
Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 17 Euro verkündet.
Nun sieht es also für Christian Bärthel [trotz einer Bewährung] nicht
gut aus, denn sobald er öffentlich wieder die inkriminierten Zitate
verwendet(die ja laut Gericht wahr sind) oder aus der Bibel zitiert -
und dies wird er aller Voraussicht nach wohl wieder tun – so kann er
in Haft genommen und das Urteil sofort vollstreckt werden.
Etwa 40-50 Zuschauer waren gekommen. Nach der Urteilsverkündung kam es
zu ersten Unmutsbekundungen der Zuschauer. Während der
Urteilsbegründungen wurden die Unmutsbekundungen immer massiver, so
daß der Richter Maul den Saal räumen lassen wollte. Am Ende der
Urteilsbegründung ertönten lautstarke Pfui –Rufe gegen das Gericht,
die Zuschauer erhoben sich und sangen alle 3 Strophen des
Deutschlandliedes. Die Richter und die Gerichtsbediensteten verließen
dabei fluchtartig den Gerichtssaal. So war die Öffentlichkeit beim
Absingen der letzten Strophe, die ja eventuell sogar OMF- Hymne ist,
man weiß es nicht so genau, vollkommen unter sich.
Rechtsmittel wurden sofort eingelegt.
Im Anschluß an die Veranstaltung erfolgte ein Interview mit Christian
Bärthel, welches in Kürze im Netz abzurufen sein wird.
[Ende des Berichts über die drei Verhandlungstage]
BITTE VERTEILEN UND WEITERLEITEN!!
Eher weil die Beteiligten zu dumm sind, §130 StGB zu lesen. Nirgendwo
steht dort das Volksverhetzung nur mit Unwahrheiten geschehen kann. Die
Wahrheit kann in verschiedensten Formen strafbar sein - Beleidigung,
üble Nachrede, Verrat von Geheimnissen etc. pp. Das man einer
Rechtsanwältin so etwas erklären muss...da hätte ich als Richter auch
keine Lust zu.
Grüße,
Lars Friedrich
> Die Wahrheit kann in verschiedensten Formen strafbar sein -
> Beleidigung, üble Nachrede,
Nein, üble Nachrede liegt nicht vor, wenn die Tatsache, die behauptet
wird, erweislich wahr ist. (Bei Beleidigung können in der Tat auch wahre
Aussagen strafbar sein.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
> Eher weil die Beteiligten zu dumm sind, §130 StGB zu lesen. Nirgendwo
> steht dort das Volksverhetzung nur mit Unwahrheiten geschehen kann. Die
> Wahrheit kann in verschiedensten Formen strafbar sein - Beleidigung,
> üble Nachrede, Verrat von Geheimnissen etc. pp. Das man einer
> Rechtsanwältin so etwas erklären muss...da hätte ich als Richter auch
> keine Lust zu.
Die Verbindung von §130 zu strafbarer Wahrheit ist jetzt aber nicht Dein
kleiner Bruder Ernst?
ct
--
"Es kommt regelmäßig vor, daß bei für die Politik und ihre Gesetze
negativen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) oder gar des
Bundesverfassungesgerichts (BVerfG) entweder die gesetzlichen
Grundlagen abgeändert werden, daß es irgendwie passt oder daß das
Bundesfinanzministerium "Nichtanwendungserlasse" heraushaut
(bedeutet, daß das Urteil nur für den konkreten Einzelfall des
Klägers angewendet wird und für alle gleichgelagerten Fälle nicht
gelten soll)."
hoegi1973
Nach meinem laienhaften Empfinden ist das eher eine Herabwürdigung.
(anhand von Tatsachen; Behinderung, ...) Eine Beleidigung ist doch immer
falsch -- oder? Hast Du ein Beispiel?
ct
--
"Mehrzweckrettungsstock" (Amtsbezeichnung lautet tatsächlich so)
Ergo kann die Wahrheit auch durch üble Nachrede strafbar sein.
Grüße,
Lars Friedrich
>>> Die Wahrheit kann in verschiedensten Formen strafbar sein -
>>> Beleidigung, üble Nachrede,
>>
>> Nein, üble Nachrede liegt nicht vor, wenn die Tatsache, die
>> behauptet wird, erweislich wahr ist. (Bei Beleidigung können in
>> der Tat auch wahre Aussagen strafbar sein.)
>
> Nach meinem laienhaften Empfinden ist das eher eine Herabwürdigung.
> (anhand von Tatsachen; Behinderung, ...) Eine Beleidigung ist doch
> immer falsch -- oder? Hast Du ein Beispiel?
Du vertauscht das.
ALso erst einmal der Wortlaut der üblen Nachrede (§ 186 StGB):
| Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
| verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
| öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
| diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe
Da steht's drin: Diskussionsbedarf ist da nicht wirklich.
Beleidigung hingegen kann auch mit Tatsachenbehauptungen geschehen,
sofern dies gegenüber zumindest auch dem Betroffenen der Fall ist.
Klassisches Beispiel ist glaube ich die goldene Hochzeit, auf der ein
Freund des Ehemannes erzählt, wie derselbige zur Anfangszeit der Ehe
jeden Tag mit einer Frau geschlafen hat, aber nur selten mit seiner
eigenen.
> Die Verbindung von §130 zu strafbarer Wahrheit ist jetzt aber nicht Dein
> kleiner Bruder Ernst?
Wieso nicht? Selbst §130 III und IV ließen sich mit reiner Wahrheit
begehen, etwa wenn der Täter tatsächlich das eine oder andere Verbrechen
billigt. Leugnen ist ja gar nicht erforderlich. Und Absatz I und II sind
doch ohnehin mehr ein erweiterter Beleidigungstatbestand als ein Verbot,
bestimmte Dinge zu behaupten.
--
if all this stuff was simple, we'd
probably be doing something else. -- Daniel Lichtblau, s.m.symbolic