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Frage Mahnverfahren verschwundener Schuldner

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Stefan Brröring

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Aug 24, 2010, 11:10:33 AM8/24/10
to
Hallo,

ein Bekannter hat im März diesen Jahres einem Kleingewerbetreibenden
Ware geliefert. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Mahnungen blieben
unbeantwortet.

Telefonisch hat er den Schuldner allerdings zwischenzeitlich unter der
alten Adresse erreicht. Bei dem Telefonat hat der Schuldner angegeben,
er würde die Rechnung in ein paar Tagen begleichen. Passiert ist aber
nichts.

Daraufhin hat der Gläubiger einen Mahnbescheid online beantragt. Der
Mahnbescheid wurde dann auch zugestellt.

Der Schuldner hat nicht reagiert. Daraufhin hat der Gläubiger den
Volstreckungsbescheid beantragt. Der konnte aber nicht zugestellt werden
weil der Schuldner weggezogen ist.

Daraufhin hat der Gläubiger beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine
Auskunft eingeholt. Demnach ist der Schuldner bereits 3 Monate vor der
Warenlieferung, d.h. im Dezember 2009, unbekannt verzogen.

Ich selbst bekomme so selten Mahnbescheide, deshalb folgende Fragen:

Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
Vollstreckungsbeschein nicht?

Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
oder muss jemand den Empfang quitieren?

Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?


Gruß

Stefan

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Wolfgang Kieckbusch

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Aug 24, 2010, 1:15:14 PM8/24/10
to
On 24 Aug., 16:10, Stefan Brröring <stefan...@broering.de> wrote:
> Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen
> Wohnsitz anzugeben?

Ja leider - einer meiner Schuldner hat sich nach Australien
abgemeldet, wird aber regelmäßig an seinem alten Wohnort gesehen . . .

Wolfgang Kieckbusch

Stefan

unread,
Aug 24, 2010, 1:17:25 PM8/24/10
to
>> Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
>> Vollstreckungsbeschein nicht?
>
> Vermutlich war da kein passender Briefkasten mehr vorhanden.

>
>> Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen, oder
>> muss jemand den Empfang quitieren?
>
> Die Zustellung erfolgt durch Einwurf, der Briefträger stellt die Quittung aus.

Ich dachte, das käme ein spezieller Zustellungsbeamter vom Gericht.

>> Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?
>

> Eigentlich nicht, wobei ein Wegzug ins Ausland wohl ähnlich wirkt. Wenn die
> Stadt mitbekommt, dass jemand weg ist, kann die Abmeldung auch ohne Mitwirkung
> des Betreffenden vorgenommen werden.
>
> Elmar

Seltsam, weil einerseit der Gläubiger den Schuldner nach dem
Abmedetermin dort noch telefonisch erreicht hat und weil unter derselben
Adresse jemand mit demselben Nachnamen wohnt...

Gruß

Stefan

Jens Müller

unread,
Aug 24, 2010, 1:24:45 PM8/24/10
to
Am 24.08.2010 19:17, schrieb Stefan:
>>> Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
>>> Vollstreckungsbeschein nicht?
>>
>> Vermutlich war da kein passender Briefkasten mehr vorhanden.
>>
>>> Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
>>> oder
>>> muss jemand den Empfang quitieren?
>>
>> Die Zustellung erfolgt durch Einwurf, der Briefträger stellt die
>> Quittung aus.
>
> Ich dachte, das käme ein spezieller Zustellungsbeamter vom Gericht.

Wer soll das bezahlen?

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 24, 2010, 1:29:26 PM8/24/10
to

Hallo! Ein Brief durch Gerichtsvollzieher amtlich bestätigt mit
Zustellurkunde kostete meine Bekannte lumpige 13 euronen. Die vorherigen
2 Versuche durch Einschreiben/eigenhändig/Rückschein scheiterten trotz
korrekter Anschrift und kosteten je 7,10 euronen.
Allerdings bekamen wir 2 mal Schadenersatz durch die Post in Höhe von
32,10.... spricht also eher für die Post. Man kann damit Geld
'verdienen'!^^ MfG theo

Jens Müller

unread,
Aug 24, 2010, 2:07:32 PM8/24/10
to
Am 24.08.2010 19:29, schrieb Theodor.Hellwald:
> Am 24.08.2010 19:24, schrieb Jens Müller:
>> Am 24.08.2010 19:17, schrieb Stefan:
>>>>> Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
>>>>> Vollstreckungsbeschein nicht?
>>>>
>>>> Vermutlich war da kein passender Briefkasten mehr vorhanden.
>>>>
>>>>> Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
>>>>> oder
>>>>> muss jemand den Empfang quitieren?
>>>>
>>>> Die Zustellung erfolgt durch Einwurf, der Briefträger stellt die
>>>> Quittung aus.
>>>
>>> Ich dachte, das käme ein spezieller Zustellungsbeamter vom Gericht.
>>
>> Wer soll das bezahlen?
>
> Hallo! Ein Brief durch Gerichtsvollzieher amtlich bestätigt mit
> Zustellurkunde kostete meine Bekannte lumpige 13 euronen.

Ja, eben. Und was glaubst Du, wie der GV zugestellt hat? Sicher nicht
selbst.

> Die vorherigen
> 2 Versuche durch Einschreiben/eigenhändig/Rückschein scheiterten trotz
> korrekter Anschrift und kosteten je 7,10 euronen.
> Allerdings bekamen wir 2 mal Schadenersatz durch die Post in Höhe von
> 32,10.... spricht also eher für die Post. Man kann damit Geld
> 'verdienen'!^^ MfG theo

Jau. Hab ich auch mal bekommen ...

Thomas Hochstein

unread,
Aug 24, 2010, 3:48:01 PM8/24/10
to
Stefan Brröring schrieb:

> Daraufhin hat der Gläubiger beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine
> Auskunft eingeholt. Demnach ist der Schuldner bereits 3 Monate vor der
> Warenlieferung, d.h. im Dezember 2009, unbekannt verzogen.

Was im Melderegister steht, ist für die Zustellung nur von geringer
Bedeutung, denn das Melderegister ist nicht konstitutiv - will sagen,
man ist verpflichtet, seine Wohnung dort anzumelden, aber durch eine
bloße Anmeldung entsteht noch keine Wohnung, und durch eine Abmeldung
endet auch die Wohnsitznahme nicht.

Entscheidend ist, ob der Schuldner - zum Zeitpunkt der Zustellung! -
dort noch eine Wohnung unterhielt. Wenn ja, gut, wenn nein und nur das
Namensschild nicht entfernt wurde, wurde halt nicht wirksam
zugestellt.

> Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden,

Ob der Mahnbescheid _wirksam_ zugestellt wurde, ist ja noch nicht
raus...

> und der Vollstreckungsbeschein nicht?

Weil bei der Zustellung des Mahnbescheids der Schuldner angetroffen
wurde oder eine Ersatzzustellung möglich war (namentlich durch Einwurf
in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten) und bei der Zustellung des
Vollstreckungsbescheids nicht (weil bspw. der Briefkasten nicht mehr
vorhanden war - oder das Namensschild entfernt wurde).

> Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
> oder muss jemand den Empfang quitieren?

Die Zustellung erfolgt grundsätzlich durch Übergabe; wenn das nicht
möglich ist, kommen mehrere Arten der Ersatzzustellung in Betracht.
Die Einzelheiten findest Du in §§ 166 ff. ZPO.

Über die Zustellung wird eine Zustellurkunde ausgestellt, die als
öffentliche Urkunde - der Zusteller wird insoweit auch bei privaten
Diensten als Beliehener tätig und beurkundet - den Vollbeweis ihres
Inhalts erbringt, d.h. wenn dort steht, es wurde durch Einlegen in den
Briefkasten zugestellt, dann IST durch Einlegen in den Briefkasten
zugestellt, es sei denn, das Gegenteil ist erweislich.

> Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?

Man kann sogar einfach umziehen, ohne sich abzumelden ... Dann erfolgt
später ggf. eine Abmeldung von Amts wegen.

-thh
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Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Stefan Schmitz

unread,
Aug 24, 2010, 5:38:15 PM8/24/10
to
On 24 Aug., 21:48, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Brröring schrieb:

> > Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?
>
> Man kann sogar einfach umziehen, ohne sich abzumelden ... Dann erfolgt
> später ggf. eine Abmeldung von Amts wegen.

Das ist ja nun was anderes, da weiß das Amt nichts vom Umzug.
Aber wenn sich jemand abmeldet, finde ich schon überraschend, dass
dabei nicht die Angabe des neuen Wohnsitzes verlangt wird.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 24, 2010, 5:50:02 PM8/24/10
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Das ist ja nun was anderes, da weiß das Amt nichts vom Umzug.
> Aber wenn sich jemand abmeldet, finde ich schon überraschend, dass
> dabei nicht die Angabe des neuen Wohnsitzes verlangt wird.

Wenn der Betreffende den neuen Wohnsitz nicht kennt, dann kann er ihn nicht
angeben. Wenn er im Ausland liegen sollte, dann interessiert er ohnehin
nicht

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Aug 25, 2010, 9:31:41 AM8/25/10
to

Wie kann man seinen eigenen Wohnsitz nicht kennen? Eine Ummeldung
"ohne festen Wohnsitz" ist mir dagegen ein Begriff.
Und wenn man ins Ausland zieht, sollte doch wenigstens das
festgehalten werden.

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