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Auto Ausleihen von Privat - Haftung Bei Unfall

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Rüdiger Haulle

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Jan 24, 2024, 6:49:16 PMJan 24
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Hallo NG!

Wie sichert man sich besten ab, falls man sich mal von Jemanden
ein Auto ausleiht- deckt Sowas die private Haftpflichtversicherung ab, oder sollte Halter des Autos in der KFZ-Haftpflicht einen zusaetzlichen Fahrer eintragen lassen?

Danke!

HC Ahlmann

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Jan 25, 2024, 2:21:11 AMJan 25
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Rüdiger Haulle <mail...@web.de> wrote:

> Wie sichert man sich besten ab, falls man sich mal von Jemanden ein Auto
> ausleiht- deckt Sowas die private Haftpflichtversicherung ab,

Nein, private Haftpflichtversicherungen schließen regelmäßig den
Gebrauch von Kraftfahrzeugen aus, weil es dafür die
Kfz-Haftpflichtversicherung gibt.

> oder sollte Halter des Autos in der KFZ-Haftpflicht einen zusaetzlichen
> Fahrer eintragen lassen?

Es kommt darauf an, ob die Versicherungsprämie für einen beschränkten
Fahrerkreis berechnet wurde – dann ist die Meldung wegen Anpassung der
Prämie nötig –, aber die berechtigte Nutzung eines Kfz (Leihe) stellt
die Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht leistungsfrei.
--
Munterbleiben
HC

Detlef Meißner

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Jan 25, 2024, 3:18:04 AMJan 25
to
Am 25.01.2024 um 00:49 schrieb Rüdiger Haulle:

> Wie sichert man sich besten ab, falls man sich mal von Jemanden
> ein Auto ausleiht- deckt Sowas die private Haftpflichtversicherung ab, oder sollte Halter des Autos in der KFZ-Haftpflicht einen zusaetzlichen Fahrer eintragen lassen?

Wie schon geschrieben, private Haftpflichtversicherungen gelten dafür nicht.

Aber nehmen wir doch einfach mal einen fahrbaren Rasenmäher.

Du willst bei deinem Nachbarn so ein Teil ausleihen. Du merkst, er hat
Bedenken. Du beruhigst ihn (und dich) und sagst: "Ich habe eine private
Haftpflichtversicherung."
Und dann geht der Rasenmäher kaputt.
Was nun?

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 25, 2024, 5:18:37 AMJan 25
to
Rüdiger Haulle meinte:

> Wie sichert man sich besten ab, falls man sich mal von Jemanden
> ein Auto ausleiht- deckt Sowas die private Haftpflichtversicherung ab,

Nein.

Ansprüche Dritter gegen Fahrer und Halter deckt die KFZ-Haftpflicht.
Ansprüche des Halters gegen den Fahrer aber nicht, und auch die
Privathaftpflicht des Fahrers typischerweise nicht (jedenfalls nicht in
den AGB meiner Privathaftpflicht)

> oder sollte Halter des Autos in der KFZ-Haftpflicht einen
> zusaetzlichen Fahrer eintragen lassen?

Das sowieso - wenn das Auto mit einem Vertrag "nur der Eigentümer daerf
fahren" (oder "nur der Halter und seine im Haushalt lebenden
Familienangehörigen", oder wie das auch immer formuliert ist, versichert
ist, dann verstößt der Halter gegen seine Versicherungsbedingungen, wenn
er das Auto verleiht.

Dennoch ist der Fahrer dann von der bestehenden Haftpflichtversicherung
des Autos gegen Ansprüche durch von ihm geschädigte Dritte geschützt,
d.h. wenn er einen Unfall baut, steht der Unfallgegner nicht im Regen;
aber die Versicherung holt sich dann vom Halter rückwirkend für eine
gewisse Zeit eine erheblich höhere Prämie.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Ulf Kutzner

unread,
Jan 25, 2024, 6:22:03 AMJan 25
to
Ahlmann schrieb am Donnerstag, 25. Januar 2024 um 08:21:11 UTC+1:
> Rüdiger Haulle <mail...@web.de> wrote:
>
> > Wie sichert man sich besten ab, falls man sich mal von Jemanden ein Auto
> > ausleiht- deckt Sowas die private Haftpflichtversicherung ab,
> Nein, private Haftpflichtversicherungen schließen regelmäßig den
> Gebrauch von Kraftfahrzeugen aus, weil es dafür die
> Kfz-Haftpflichtversicherung gibt.

Für Schäden am geliehenen Objekt kommt die aber nicht auf.

Matthias Frank

unread,
Jan 26, 2024, 9:47:27 AMJan 26
to
Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
fragen wie hoch die ist.


Detlef Meißner

unread,
Jan 26, 2024, 9:53:38 AMJan 26
to
Und der Halter freut sich, wenn er anschließend zurückgestuft wird.

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 26, 2024, 10:09:41 AMJan 26
to
Detlef Meißner meinte:

>> Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
>> Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
>> fragen wie hoch die ist.
>
> Und der Halter freut sich, wenn er anschließend zurückgestuft wird.

Auch das ist für den Halter ein Schaden, der über die Selbstbeteiligung
hinausgeht und den der Fahrer ihm möglicherweise ersetzen muss.

Detlef Meißner

unread,
Jan 26, 2024, 10:11:46 AMJan 26
to
Am 26.01.2024 um 16:06 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Detlef Meißner meinte:
>
>>> Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
>>> Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
>>> fragen wie hoch die ist.
>>
>> Und der Halter freut sich, wenn er anschließend zurückgestuft wird.
>
> Auch das ist für den Halter ein Schaden, der über die Selbstbeteiligung
> hinausgeht und den der Fahrer ihm möglicherweise ersetzen muss.

Genau darauf wollte ich hingewiesen haben.

HC Ahlmann

unread,
Jan 26, 2024, 10:32:14 AMJan 26
to
Diedrich Ehlerding <diedrich....@t-online.de> wrote:

> Detlef Meißner meinte:
>
> >> Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
> >> Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
> >> fragen wie hoch die ist.
> >
> > Und der Halter freut sich, wenn er anschließend zurückgestuft wird.
>
> Auch das ist für den Halter ein Schaden, der über die Selbstbeteiligung
> hinausgeht und den der Fahrer ihm möglicherweise ersetzen muss.

Auch diesen Schaden wird eine Privathaftpflichtversicherung nicht
grundsätzlich abdecken. Der Blick in den eigene
Haftpflichtversicherungsvertrag (AVB, BVB, Klauseln) ist unvermeidlich.
--
Munterbleiben
HC

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 26, 2024, 1:06:24 PMJan 26
to
HC Ahlmann meinte:

>> >> Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
>> >> Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
>> >> fragen wie hoch die ist.
>> >
>> > Und der Halter freut sich, wenn er anschließend zurückgestuft wird.
>>
>> Auch das ist für den Halter ein Schaden, der über die
>> Selbstbeteiligung hinausgeht und den der Fahrer ihm möglicherweise
>> ersetzen muss.
>
> Auch diesen Schaden wird eine Privathaftpflichtversicherung nicht
> grundsätzlich abdecken.

Nein, natürlich nicht. Habe ich auch nicht unter4stellen wollen.

Hans-Peter Diettrich

unread,
Jan 27, 2024, 4:27:53 AMJan 27
to
On 1/26/24 3:47 PM, Matthias Frank wrote:

> Sicher ist man, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.
> Da bleibt dann max. die Eigenbeteiligung. Muss man den Halter
> fragen wie hoch die ist.

Kann sich die Vollkasko bei Fremdverschulden nicht nachträglich am
Verursacher schadlos halten (Regress)?

DoDi

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 27, 2024, 5:00:10 AMJan 27
to
Hans-Peter Diettrich schrieb:
In der Tat kann (und wird) sie das, wenn das Gesetz (und die
Zahlungsfähigkeit des Verursachers) dies erlauben.
Der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger
bzw., so vorhanden, dessen Haftpflichtversicherung geht grundsätzlich
auf den Versicherer über, soweit dieser Versicherer den Schaden ersetzt
hat, § 86 VVG

MfG
Rupert

Henning Koch

unread,
Jan 27, 2024, 4:53:31 PMJan 27
to
On Sat, 27 Jan 2024 11:00:05 +0100, Rupert Haselbeck wrote:

>Hans-Peter Diettrich schrieb:

>> Kann sich die Vollkasko bei Fremdverschulden nicht nachträglich am
>> Verursacher schadlos halten (Regress)?
>
>In der Tat kann (und wird) sie das, wenn das Gesetz (und die
>Zahlungsfähigkeit des Verursachers) dies erlauben.

Vom berechtigten Fahrer wird mindestnes bei einfacher Fahrlässigkeit
meist keine Rückforderung möglich sein. Hier ein Auszug aus den
Muster-AKB des GDV:

|A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
|
|Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
|
|Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des
|Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
|
|Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.

Inwiefern der heute übliche Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit auch den berechtigten Fahrer betrifft müsste man in der
jeweils zutreffenden AKB nachlesen.

Zum Vergleich die entsprechende Regelung der aktuellen HUK-AKB:

|A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern
|
|Wir leisten auch, wenn nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt Wir fordern aber vom Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück:
|
|• Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
|
|• Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
|
|• Der Fahrer ist gefahren, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel hierzu nicht mehr in der Lage war.
|
|• Aber: Von einem Fahrer, der bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht hat.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 27, 2024, 5:04:02 PMJan 27
to
Am 27.01.2024 um 22:53 schrieb Henning Koch:

> Zum Vergleich die entsprechende Regelung der aktuellen HUK-AKB:
>
> |A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern
> |
> |Wir leisten auch, wenn nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt Wir fordern aber vom Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück:
> |
> |• Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
> |
> |• Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.

Warum ist es für die HUK schlimmer, den Schlüssel stecken zu lassen, als
blind über die Kreuzung zu brettern?

HC Ahlmann

unread,
Jan 27, 2024, 5:12:29 PMJan 27
to
Weil die HUK das nur wirtschaftlich betrachtet und vermutlich durch
Entwendung mit steckendem Schlüssel größere Schäden als durch blindes
Brettern über Kreuzungen entstehen.
--
Munterbleiben
HC
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