On Sat, 27 Jan 2024 11:00:05 +0100, Rupert Haselbeck wrote:
>Hans-Peter Diettrich schrieb:
>> Kann sich die Vollkasko bei Fremdverschulden nicht nachträglich am
>> Verursacher schadlos halten (Regress)?
>
>In der Tat kann (und wird) sie das, wenn das Gesetz (und die
>Zahlungsfähigkeit des Verursachers) dies erlauben.
Vom berechtigten Fahrer wird mindestnes bei einfacher Fahrlässigkeit
meist keine Rückforderung möglich sein. Hier ein Auszug aus den
Muster-AKB des GDV:
|A.2.8 Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
|
|Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
|
|Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des
|Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
|
|Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Inwiefern der heute übliche Verzicht auf die Einrede der groben
Fahrlässigkeit auch den berechtigten Fahrer betrifft müsste man in der
jeweils zutreffenden AKB nachlesen.
Zum Vergleich die entsprechende Regelung der aktuellen HUK-AKB:
|A.2.10 In welchen Fällen wir unsere Leistung zurückfordern
|
|Wir leisten auch, wenn nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt oder sonst nutzt Wir fordern aber vom Fahrer unsere Leistung entsprechend seinem Verschulden in folgenden Fällen zurück:
|
|• Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
|
|• Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
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|• Der Fahrer ist gefahren, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel hierzu nicht mehr in der Lage war.
|
|• Aber: Von einem Fahrer, der bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht hat.