> im EU- und erst recht im Schengen-Raum ist m.W. Freizügigkeit
> vereinbart.
Wie du richtig erkannt hast ist die Freizügigkeit nur vereinbart, sie ist
weder Grund- noch eigenständiges EU-Recht.
Vereinbarungen pflegen Ausschlußklauseln etc. zu enthalten. Die
vereinbarenden Länder haben also vereinbart, daß unter gewissen
(großzügigen) Voraussetzungen eingereist werden kann, sie haben aber damit
nicht auch ihre Hoheit, die Einreise in Einzelfällen zu verweigern,
aufgegeben.
Im Gegensatz zu Vereinbarungen gibt es Rechtshoheiten, die auf die EU
übergegangen sind, d.h. dort haben die Staaten Hoheitsrechte an die EU
abgetreten und die EU kann dort die Regeln definieren, üblicherweise in der
Form, daß den Staaten eine regelungskonforme Gesetzgebung aufgegeben wird.