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Einschränkung der Freizügigkeit

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Alexander Goetzenstein

unread,
Jan 30, 2024, 7:11:36 AMJan 30
to
Hallo,
im EU- und erst recht im Schengen-Raum ist m.W. Freizügigkeit
vereinbart. Nun lese ich eine Meldung, dass einzelnen Personen die
Einreise in ein Nachbarland (beide in EU und Schengen) verwehrt werden
soll. Mich interessiert die Rechtsgrundlage dafür. Meine -vielleicht
naive- Vorstellung ist, dass EU-Recht das Landesrecht bricht. Warum ist
es offenbar doch möglich, die Freizügigkeit bestimmter Personen zu
beschränken?


--
Gruß
Alex

Peter J. Holzer

unread,
Jan 30, 2024, 7:33:40 AMJan 30
to
Die Justiz (und in manchen Fällen die Exekutive) kann Grundrechte im
Einzelfall außer Kraft setzen. Prinzipiell hat jeder Mensch das Recht
auf Freiheit, aber einen rechtskräftig Verurteilten darf man trotzdem
einsperren. Prinzipiell darf sich jeder an jedem öffentlichen Ort
aufhalten, aber ein Gericht kann z.B. einem Stalker verbieten, gewisse
Orte aufzusuchen. Prinzipiell darf jeder EU-Bürger in jedes EU-Land
einreisen, aber die Justiz kann einem bestimmten Bürger die Einreise in
ein bestimmtes Land verwehren.

hp

Detlef Meißner

unread,
Jan 30, 2024, 7:46:52 AMJan 30
to
Z.B. einem österreichischen Bürger.

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Alexander Goetzenstein

unread,
Jan 30, 2024, 8:12:40 AMJan 30
to
Hallo,

Am 30.01.24 um 13:33 schrieb Peter J. Holzer:
offensichtlich ist das so, das habe ich auch erkannt. Ich bin nur
neugierig, was die rechtliche Grundlage dafür ist, und ob es -ggf. auf
europäischer Ebene- widersprechende Regelungen gibt, die Vorrang genießen.


--
Gruß
Alex

Stefan Schmitz

unread,
Jan 30, 2024, 8:14:10 AMJan 30
to
Zunächst gilt nicht Freizügigkeit für jeden EU-Bürger, sondern
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wer nicht zum Arbeiten einreisen will, kann
prinzipiell abgewiesen werden.

Und dann gibt es noch weitere gesetzliche Einschränkungen. Für D
nachzulesen hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/BJNR198600004.html

Wendelin Uez

unread,
Jan 30, 2024, 9:25:52 AMJan 30
to
> im EU- und erst recht im Schengen-Raum ist m.W. Freizügigkeit
> vereinbart.

Wie du richtig erkannt hast ist die Freizügigkeit nur vereinbart, sie ist
weder Grund- noch eigenständiges EU-Recht.

Vereinbarungen pflegen Ausschlußklauseln etc. zu enthalten. Die
vereinbarenden Länder haben also vereinbart, daß unter gewissen
(großzügigen) Voraussetzungen eingereist werden kann, sie haben aber damit
nicht auch ihre Hoheit, die Einreise in Einzelfällen zu verweigern,
aufgegeben.

Im Gegensatz zu Vereinbarungen gibt es Rechtshoheiten, die auf die EU
übergegangen sind, d.h. dort haben die Staaten Hoheitsrechte an die EU
abgetreten und die EU kann dort die Regeln definieren, üblicherweise in der
Form, daß den Staaten eine regelungskonforme Gesetzgebung aufgegeben wird.

Ulf Kutzner

unread,
Jan 30, 2024, 1:20:00 PMJan 30
to
Wendelin Uez schrieb am Dienstag, 30. Januar 2024 um 15:25:52 UTC+1:
> > im EU- und erst recht im Schengen-Raum ist m.W. Freizügigkeit
> > vereinbart.
> Wie du richtig erkannt hast ist die Freizügigkeit nur vereinbart

Das ist natürlich Quatsch mit Soße, aber
die möglichen Ausnahmen sind auch
europarechtlich festgelegt.

Wendelin Uez

unread,
Jan 30, 2024, 1:53:08 PMJan 30
to
>> Wie du richtig erkannt hast ist die Freizügigkeit nur vereinbart
>
> Das ist natürlich Quatsch mit Soße, aber
> die möglichen Ausnahmen sind auch
> europarechtlich festgelegt.

Was genau an meiner Antwort ist jetzt falsch?
Was ist denn "europarechtlich"?
Wo sind die von dir nicht näher bezeichneten Ausnahmen (welche eigentlich)
festgelegt?

Quatsch ist, wenn du eine detaillierte Antwort in Stammtischmanier wegputzen
willst, es aber über Stammtischgelaber nicht hinaus schaffst.

Ulf Kutzner

unread,
Jan 30, 2024, 1:55:38 PMJan 30
to
Wendelin Uez schrieb am Dienstag, 30. Januar 2024 um 19:53:08 UTC+1:

> Was genau an meiner Antwort ist jetzt falsch?
> Was ist denn "europarechtlich"?

Danke für Deine Offenheit.

Wendelin Uez

unread,
Jan 31, 2024, 2:17:15 PMJan 31
to
>> Was genau an meiner Antwort ist jetzt falsch?
>> Was ist denn "europarechtlich"?
>
> Danke für Deine Offenheit.

Danke für die deine. Wer macht sich schon so oft wie du auf eigene Kosten
ächerlich, weil er selbst auf Nachfrage kein Argument hat. Deine
Hartnäckigkeit, dies andere wissen und daran teilhaben zu lassen, ist
anerkennenswert.

Ronald Becker

unread,
Feb 3, 2024, 10:22:27 AMFeb 3
to
Stefan Schmitz wrote:

> Zunächst gilt nicht Freizügigkeit für jeden EU-Bürger, sondern
> Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wer nicht zum Arbeiten einreisen will, kann
> prinzipiell abgewiesen werden.

Grundsätzlich besitzen Unionsbürger das Grundrecht der Freizügigkeit im
Unionsgebiet, Art. 45 GRC, Art. 21 AEUV.


--
R.B.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 4, 2024, 4:13:42 AMFeb 4
to
Und über die Freizügigkeit im engeren Sinne hinaus
besitzen sie grundsätzlich Bereisungsfreiheit. Wo Stefan
das Gegenteil erfahren haben will, möchte er bitte
erklären.

Ein ungarischer Präsident mußte sich allerdings
einmal vom EuGH erklären lassen, daß Reisen
eines Staatsmannes abweichend gewertet werden
können.

Der Uez scheint hier, nachdem er jeweils auf die
Pauke haut, einen persönlichen Einführungslehrgang
zu erwarten, um dann für sein Unverständnis die
verantwortlich zu machen, die ihm die Mühe des
Selbststudiums abnehmen wollten.

Gruß, ULF

Ronald Becker

unread,
Feb 4, 2024, 4:59:22 AMFeb 4
to
Ulf Kutzner wrote:

> Und über die Freizügigkeit im engeren Sinne hinaus
> besitzen sie grundsätzlich Bereisungsfreiheit. Wo Stefan
> das Gegenteil erfahren haben will, möchte er bitte
> erklären.

Das ist schon o.k.; Stefan hatte noch die alte Rechtslage im Kopf.

> Der Uez scheint hier, nachdem er jeweils auf die
> Pauke haut, einen persönlichen Einführungslehrgang
> zu erwarten, um dann für sein Unverständnis die
> verantwortlich zu machen, die ihm die Mühe des
> Selbststudiums abnehmen wollten.

Seine Masche ist immer dieselbe. Erst eine Behauptung ohne Begründung in
die Runde werfen und dann maulen, wenn Widerspruch ihm nicht haarklein
begründet wird.

--
R.B.

Wendelin Uez

unread,
Feb 6, 2024, 12:06:47 PMFeb 6
to
> Seine Masche ist immer dieselbe. Erst eine Behauptung ohne Begründung in
> die Runde werfen und dann maulen, wenn Widerspruch ihm nicht haarklein
> begründet wird.

Nette Taktik, dem Gegner genau das vorzuwerfen, was man selber macht. Zeige
uns doch bitte auch nur einen einzigen Post von mir, wo dies zutrifft. Sonst
ist obiges nämlich auch nur wieder heiße Luft von dir.

















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