Also schreibt man ins Rubrum
In dem Verwaltungsrechtsstreit der
...
- Kl�gerin -
gegen das Studentenwerk XY,
vertreten durch die Gesch�ftsf�hrerin,
- B. -
dort zust�ndig:
Amt f�r Ausbildungsf�rderung, Az.:
wegen Ausbildungsf�rderung
bei "B." "Beklagte" oder "Beklagter"?
Gru� Jens
In diesem Fall hei�t es: Beklagte.
Sebastian
>> In diesem Fall hei�t es: Beklagte.
>
> Weil...?
...dies von der Rechtsform abh�ngt. Fast alle Studentenwerke sind Anstalten
des �ffentlichen Rechts. Eines ist eine Stiftung.
Mir wurde gerade mitgeteilt, dass zwei weitere Studentenwerke die
Vereinsform gew�hlt haben. Als Beklagte w�ren die dann maskulin.
Sebastian
Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
Dann entscheidet man nach Belieben, wobei die maskuline Form wohl
ausschlie�lich bevorzugt wird, etwa bei Klagen gegen _das_ Finanzamt.
Sebastian
Das ist ein guter Punkt. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung verwendet
durchgehend das Maskulinum f�r das Finanzamt (soweit sie der NJW zu
entnehmen ist). Es hei�t dann immer beim ersten Vorkommen: "Der Beklagte
(das Finanzamt) veranlagte die Kl�ger ... und ber�cksichtigte dabei
[nicht] ..." und im Fortgang immer nur "der Beklagte".
Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf die
Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des �ffentlichen
Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. = "der" Beklagte). Ist
nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
eine solche?)
--
Dr. Christian E"in Gast auf Erden" Naundorf (aka: CEN)
"Je deutlicher ein OP macht, welche Antwort man gerne h�tte, um so
wahrscheinlicher wird es, dass es gegenteilige, an der Sache vorbei-
gehende oder nicht ernstgemeinte Antworten hagelt." (CENs Korollar 1)
Der beklagte (Verein)
Die beklagte (Anstalt)
Wenn man sich nicht sicher ist, folglich:
Die beklagte (Partei)
Gr��e,
Lars Friedrich
> nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
> eine solche?)
Wie gesagt, das Land.
Habe gerade auch ein Zivilurteil gefunden. Dort ist immer von "Der
Beklagte" und "Das klagende Land" die Rede.
----
LANDGERICHT KÖLN
URTEIL
Aktenzeichen: 20 U 45/05
Entscheidung vom: 30. September 2005
In dem Rechtsstreit
...
gegen
das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Justizministerin,
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch ... auf die
mündliche Verhandlung vom 19. August 2005
für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.02.2005 verkündete
Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 0 415/04 -
abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für den Rechtsstreit wird auf 25.000,00 €
festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Ist das nicht eher eine Frage der Grammtik? Ich erinner mich, dass in
M�rchen, die ich meiner Tochter vorgelesen habe, "das M�dchen" pl�tzlich
m�nnlich wurde, z.B. "ihm (dem M�dchen) wurde unrecht getan". Ich hab das
ignoriert und meiner Tochter das M�rchen in falschem Deutsch vorgelesen...
--
Gru�
Frank
_das_ Sonderverm�gen?
Richtig; ich frage mich die ganze Zeit schon, was dieser Thread
eigentlich mir /Recht/ zu tun hat.
>Ich erinner mich, dass in
> Mᅵrchen, die ich meiner Tochter vorgelesen habe, "das Mᅵdchen" plᅵtzlich
> mᅵnnlich wurde, z.B. "ihm (dem Mᅵdchen) wurde unrecht getan".
'Ihm' ist aber nicht (nur) mᅵnnlich, sondern (auch) sᅵchlich; und das
was '/das/ Mᅵdchen' schon immer.
Wolfgang
--
... gibt es nur als Zusatz zu irgendwas anderem. Oder?
Ganz nebenbei: Die finanzgerichtliche Rechtsprechung macht das so, weil
nach der FGO stets die Beh�rde zu verklagen ist, die den VA erlassen
hat, also meist das FA. Nach der VwGO (� 78) ist hingegen grunds�tzlich
der Rechtstr�ger der Beh�rde zu verklagen, also der Bund, das Land, die
Stadt, die K�rperschaft usw. und nur ausnahmsweise, wenn es durch
Landesgesetz bestimmt ist, die Beh�rde. In einigen L�ndern ist aber
durch das LandesAusfG zur VwGO das Regel - Ausnahme - Verh�ltnis
ungekehrt worden, da ist bei Anfechtungs- u. BVerpflichtungsklagen stest
die Beh�rde zu verklagen (z. B. � 19 Saarl. AusfG z. VwGO).
Gru�
Wolfgang
Bundeseisenbahnverm�gen?
> Das ist ein guter Punkt. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung
> verwendet durchgehend das Maskulinum f�r das Finanzamt (soweit sie
> der NJW zu entnehmen ist). Es hei�t dann immer beim ersten
> Vorkommen: "Der Beklagte (das Finanzamt) veranlagte die Kl�ger ...
> und ber�cksichtigte dabei [nicht] ..." und im Fortgang immer nur
> "der Beklagte".
Ein Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit erkl�rte mir, warum man ein
beklagtes Land "der Beklagte" nennen kann: man schreibt im Rubrum
drunter "Beklagter", und dann kann man ab da immer "Beklagter"
schreiben und das beklagte Land meinen.
Ich pers�nlich halte auch "das beklagte Land" f�r richtiger, und ab und
zu habe ich das auch schon gelesen.
Wenn man "das Studentenwerk" verklagt, w�rde ich "das beklagte
Studentenwerk" schreiben. Wenn man aber "das Studentenwerk, xy
A.d.�.R." verklagt, dann eben "Die Beklagte" - n�mlich die Beklagte
Anstalt des �ffentlichen Rechts.
> Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf
> die Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des
> �ffentlichen Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. =
> "der" Beklagte).
Ich w�rde sagen: h�ngt davon ab, wie man die Beklagtenpartei insgesamt
bezeichnet.
> Ist nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber
> gibt's eine solche?)
Beklagtes <Rechtsform>
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der F�hrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Stefan Schmitz schrieb:
>>>> In diesem Fall hei�t es: Beklagte.
>>> Weil...?
>> ...dies von der Rechtsform abh�ngt. Fast alle Studentenwerke sind Anstalten
>> des �ffentlichen Rechts. Eines ist eine Stiftung.
>>
>> Mir wurde gerade mitgeteilt, dass zwei weitere Studentenwerke die
>> Vereinsform gew�hlt haben. Als Beklagte w�ren die dann maskulin.
>
> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
Dann nenn es: "das beklagte Land"
Gru�
Bastian