Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

"Beklagte" oder "Beklagter"?

1,094 views
Skip to first unread message

Jens Müller

unread,
Nov 1, 2009, 5:22:26 AM11/1/09
to
Wie nennt man ein "es", wenn es verklagt wird?

Also schreibt man ins Rubrum

In dem Verwaltungsrechtsstreit der
...
- Kl�gerin -
gegen das Studentenwerk XY,
vertreten durch die Gesch�ftsf�hrerin,
- B. -

dort zust�ndig:
Amt f�r Ausbildungsf�rderung, Az.:

wegen Ausbildungsf�rderung


bei "B." "Beklagte" oder "Beklagter"?

Gru� Jens

Sebastian Hiertz

unread,
Nov 1, 2009, 6:47:57 AM11/1/09
to
"Jens M�ller" schrieb

In diesem Fall hei�t es: Beklagte.

Sebastian

Message has been deleted

Sebastian Hiertz

unread,
Nov 1, 2009, 9:23:53 AM11/1/09
to
"Ralf . K u s m i e r z" schrieb

>> In diesem Fall hei�t es: Beklagte.
>

> Weil...?

...dies von der Rechtsform abh�ngt. Fast alle Studentenwerke sind Anstalten
des �ffentlichen Rechts. Eines ist eine Stiftung.

Mir wurde gerade mitgeteilt, dass zwei weitere Studentenwerke die
Vereinsform gew�hlt haben. Als Beklagte w�ren die dann maskulin.

Sebastian

Stefan Schmitz

unread,
Nov 1, 2009, 9:53:30 AM11/1/09
to
On 1 Nov., 15:23, "Sebastian Hiertz" <hie...@arcor.de> wrote:
> "Ralf . K u s m i e r z" schrieb
>
> >> In diesem Fall heißt es: Beklagte.
>
> > Weil...?
>
> ...dies von der Rechtsform abhängt. Fast alle Studentenwerke sind Anstalten
> des öffentlichen Rechts. Eines ist eine Stiftung.

>
> Mir wurde gerade mitgeteilt, dass zwei weitere Studentenwerke die
> Vereinsform gewählt haben. Als Beklagte wären die dann maskulin.

Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?

Sebastian Hiertz

unread,
Nov 1, 2009, 10:09:14 AM11/1/09
to
"Stefan Schmitz" schrieb

> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?

Dann entscheidet man nach Belieben, wobei die maskuline Form wohl
ausschlie�lich bevorzugt wird, etwa bei Klagen gegen _das_ Finanzamt.

Sebastian

Message has been deleted

Christian E. Naundorf

unread,
Nov 1, 2009, 12:07:04 PM11/1/09
to
Sebastian Hiertz schrieb:

Das ist ein guter Punkt. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung verwendet
durchgehend das Maskulinum f�r das Finanzamt (soweit sie der NJW zu
entnehmen ist). Es hei�t dann immer beim ersten Vorkommen: "Der Beklagte
(das Finanzamt) veranlagte die Kl�ger ... und ber�cksichtigte dabei
[nicht] ..." und im Fortgang immer nur "der Beklagte".

Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf die
Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des �ffentlichen
Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. = "der" Beklagte). Ist
nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
eine solche?)
--
Dr. Christian E"in Gast auf Erden" Naundorf (aka: CEN)
"Je deutlicher ein OP macht, welche Antwort man gerne h�tte, um so
wahrscheinlicher wird es, dass es gegenteilige, an der Sache vorbei-
gehende oder nicht ernstgemeinte Antworten hagelt." (CENs Korollar 1)

Lars Friedrich

unread,
Nov 1, 2009, 1:36:21 PM11/1/09
to
Christian E. Naundorf schrieb:

>>> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
>> Dann entscheidet man nach Belieben, wobei die maskuline Form wohl
>> ausschlie�lich bevorzugt wird, etwa bei Klagen gegen _das_ Finanzamt.
> Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf die
> Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des �ffentlichen
> Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. = "der" Beklagte). Ist
> nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
> eine solche?)

Der beklagte (Verein)
Die beklagte (Anstalt)

Wenn man sich nicht sicher ist, folglich:
Die beklagte (Partei)

Gr��e,
Lars Friedrich

Stefan Schmitz

unread,
Nov 1, 2009, 3:29:11 PM11/1/09
to
On 1 Nov., 18:07, "Christian E. Naundorf" <e.naund...@gmx.net> wrote:

> nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
> eine solche?)

Wie gesagt, das Land.
Habe gerade auch ein Zivilurteil gefunden. Dort ist immer von "Der
Beklagte" und "Das klagende Land" die Rede.


----
LANDGERICHT KÖLN

URTEIL

Aktenzeichen: 20 U 45/05

Entscheidung vom: 30. September 2005

In dem Rechtsstreit

...

gegen

das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Justizministerin,
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf

hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln durch ... auf die
mündliche Verhandlung vom 19. August 2005

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18.02.2005 verkündete
Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 0 415/04 -
abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das klagende Land kann die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für den Rechtsstreit wird auf 25.000,00 €
festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Frank Grimm

unread,
Nov 1, 2009, 4:22:55 PM11/1/09
to

Ist das nicht eher eine Frage der Grammtik? Ich erinner mich, dass in
M�rchen, die ich meiner Tochter vorgelesen habe, "das M�dchen" pl�tzlich
m�nnlich wurde, z.B. "ihm (dem M�dchen) wurde unrecht getan". Ich hab das
ignoriert und meiner Tochter das M�rchen in falschem Deutsch vorgelesen...
--
Gru�
Frank

Message has been deleted

Jens Müller

unread,
Nov 2, 2009, 4:57:00 AM11/2/09
to
On 01.11.2009 18:07, Christian E. Naundorf wrote:
> Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf die
> Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des �ffentlichen
> Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. = "der" Beklagte). Ist
> nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber gibt's
> eine solche?)

_das_ Sonderverm�gen?

Wolfgang Jäth

unread,
Nov 2, 2009, 2:49:16 AM11/2/09
to
Frank Grimm schrieb:

> Sebastian Hiertz schrieb am Sun, 1 Nov 2009 16:09:14 +0100:
>
>> "Stefan Schmitz" schrieb
>>
>>> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
>> Dann entscheidet man nach Belieben, wobei die maskuline Form wohl
>> ausschlieᅵlich bevorzugt wird, etwa bei Klagen gegen _das_ Finanzamt.

>
> Ist das nicht eher eine Frage der Grammtik?

Richtig; ich frage mich die ganze Zeit schon, was dieser Thread
eigentlich mir /Recht/ zu tun hat.

>Ich erinner mich, dass in

> Mᅵrchen, die ich meiner Tochter vorgelesen habe, "das Mᅵdchen" plᅵtzlich
> mᅵnnlich wurde, z.B. "ihm (dem Mᅵdchen) wurde unrecht getan".

'Ihm' ist aber nicht (nur) mᅵnnlich, sondern (auch) sᅵchlich; und das
was '/das/ Mᅵdchen' schon immer.

Wolfgang
--

Christian E. Naundorf

unread,
Nov 2, 2009, 3:54:22 PM11/2/09
to
Jens M�ller schrieb:

... gibt es nur als Zusatz zu irgendwas anderem. Oder?

Wolfgang Fieg

unread,
Nov 2, 2009, 4:28:08 PM11/2/09
to
Christian E. Naundorf schrieb:

> Sebastian Hiertz schrieb:
>> "Stefan Schmitz" schrieb
>>
>>> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?
>>
>> Dann entscheidet man nach Belieben, wobei die maskuline Form wohl
>> ausschlie�lich bevorzugt wird, etwa bei Klagen gegen _das_ Finanzamt.
>
> Das ist ein guter Punkt. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung verwendet
> durchgehend das Maskulinum f�r das Finanzamt (soweit sie der NJW zu
> entnehmen ist). Es hei�t dann immer beim ersten Vorkommen: "Der Beklagte
> (das Finanzamt) veranlagte die Kl�ger ... und ber�cksichtigte dabei
> [nicht] ..." und im Fortgang immer nur "der Beklagte".
>

Ganz nebenbei: Die finanzgerichtliche Rechtsprechung macht das so, weil
nach der FGO stets die Beh�rde zu verklagen ist, die den VA erlassen
hat, also meist das FA. Nach der VwGO (� 78) ist hingegen grunds�tzlich
der Rechtstr�ger der Beh�rde zu verklagen, also der Bund, das Land, die
Stadt, die K�rperschaft usw. und nur ausnahmsweise, wenn es durch
Landesgesetz bestimmt ist, die Beh�rde. In einigen L�ndern ist aber
durch das LandesAusfG zur VwGO das Regel - Ausnahme - Verh�ltnis
ungekehrt worden, da ist bei Anfechtungs- u. BVerpflichtungsklagen stest
die Beh�rde zu verklagen (z. B. � 19 Saarl. AusfG z. VwGO).

Gru�

Wolfgang

Jens Müller

unread,
Nov 2, 2009, 4:38:51 PM11/2/09
to
On 11/02/09 21:54, Christian E. Naundorf wrote:
> Jens M�ller schrieb:
>> On 01.11.2009 18:07, Christian E. Naundorf wrote:
>>> Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf
>>> die Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des
>>> �ffentlichen Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. = "der"
>>> Beklagte). Ist nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform
>>> tut (aber gibt's eine solche?)
>>
>> _das_ Sonderverm�gen?
>
> ... gibt es nur als Zusatz zu irgendwas anderem. Oder?

Bundeseisenbahnverm�gen?

Holger Pollmann

unread,
Nov 3, 2009, 12:10:06 PM11/3/09
to
"Christian E. Naundorf" <e.nau...@gmx.net> schrieb:

> Das ist ein guter Punkt. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung

> verwendet durchgehend das Maskulinum f�r das Finanzamt (soweit sie
> der NJW zu entnehmen ist). Es hei�t dann immer beim ersten
> Vorkommen: "Der Beklagte (das Finanzamt) veranlagte die Kl�ger ...
> und ber�cksichtigte dabei [nicht] ..." und im Fortgang immer nur
> "der Beklagte".

Ein Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit erkl�rte mir, warum man ein
beklagtes Land "der Beklagte" nennen kann: man schreibt im Rubrum
drunter "Beklagter", und dann kann man ab da immer "Beklagter"
schreiben und das beklagte Land meinen.

Ich pers�nlich halte auch "das beklagte Land" f�r richtiger, und ab und
zu habe ich das auch schon gelesen.

Wenn man "das Studentenwerk" verklagt, w�rde ich "das beklagte
Studentenwerk" schreiben. Wenn man aber "das Studentenwerk, xy
A.d.�.R." verklagt, dann eben "Die Beklagte" - n�mlich die Beklagte
Anstalt des �ffentlichen Rechts.

> Ich denke aber f�r den Zivilrechtsstreit auch, dass man schlicht auf


> die Rechtsform abstellen kann (Studentenwerk XY Anstalt des

> �ffentlichen Rechtes = "die" Beklagte; Studentenwerk XY e. V. =
> "der" Beklagte).

Ich w�rde sagen: h�ngt davon ab, wie man die Beklagtenpartei insgesamt
bezeichnet.

> Ist nur die Frage, was man bei einer neutralen Rechtsform tut (aber
> gibt's eine solche?)

Beklagtes <Rechtsform>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der F�hrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Bastian Völker

unread,
Nov 19, 2009, 8:42:11 AM11/19/09
to
Hallo!

Stefan Schmitz schrieb:

>>>> In diesem Fall hei�t es: Beklagte.
>>> Weil...?
>> ...dies von der Rechtsform abh�ngt. Fast alle Studentenwerke sind Anstalten
>> des �ffentlichen Rechts. Eines ist eine Stiftung.


>>
>> Mir wurde gerade mitgeteilt, dass zwei weitere Studentenwerke die

>> Vereinsform gew�hlt haben. Als Beklagte w�ren die dann maskulin.


>
> Und wenn man _das_ Bundesland verklagt?

Dann nenn es: "das beklagte Land"

Gru�
Bastian

0 new messages