Am 23.05.2021 um 21:04 schrieb Marc Haber:
> Peter Mueller <
pete345873...@aol.com> wrote:
>> Ich sah als ca. 15jähriger wie ein Arbeiter des Nachbarn
>> (Heizungsbaufirma) ohne zu fragen, aufs Grundstück ging und die Mauer
>> hochzog. Heutzutage würde ich so einem den Schädel eischlagen,
>> mindestens aber gewaltsam festhalten, bis die Polizei kommt.
>
> Die würde Dich abtransportieren.
>
>
https://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht
>
Manche Leute kennen das aber nur so: Ich darf das Grundstück des
Nachbarn betreten, wenn es für mich notwendig ist. Sie vergessen dabei
aber einige Grundregeln:
"Die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dem Nachbarn vor
der Ausübung angezeigt werden. Die Anzeige hat je nach Bundesland
zwischen zwei Wochen und einem Monat vorher zu erfolgen. Untersagt der
Nachbar die Ausübung der Betretung und Benutzung seines Grundstücks,
darf das Grundstück nicht ohne Weiteres betreten werden. Stattdessen ist
eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen."
Mein ehemaliger Nachbar meinte mal, er könne einfach über mein
Grundstück laufen und einen Zaun anbringen, weil es von meiner Seite aus
leichter ging. Niemand war zu Hause, und dann, als wir heimkamen sahen
wir dann jemanden ständig über unser Grundstück laufen.
Und anschließend, weil schlechtes Wetter gewesen war, hat er noch nicht
mal sie Schweinerei weggemacht.
Auf meine Beschwerde hin (schriftlich) meinte er, wir wollten doch als
Nachbarn vernünftig miteinander auskommen.
Die Bösen sind dann die, die sich beschweren.
So kann man es auch drehen.
Detlef