Am 03.08.2014 um 17:32 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Begründet er das irgendwie?
Wir haben uns zerstritten. Er war schonmal ein paar Monate im Rückstand.
Er hat dann nach mehreren Erinnerungen den Betrag beglichen und nun ein
paar Monaten später ist er wieder mit über 100 Euro in Rückstand. Vom
Finanziellen her gibt es nur die Forderung des Stromzahlers.
> Worum geht es dir - um die Frage, wie du an dein Geld kommst, oder um
> die Frage, wie du deinen Mitbewohner maximal ärgern kannst, ohne dass er
> dir seinerseits an den Karren fahren kann?
Es geht dem Zahler nur um den offenen Betrag. Der Zahler möchte jetzt
ausziehen und vorher das Geld einsammeln.
> Geld, das dir zusteht, treibst du über den Weg "in Verzug setzen,
> Mahnbescheid/Klage, Vollstreckung" ein. Als juristischer Laie
> sinnvollerweise erst nach Beratung mit einem Anwalt und mit dessen
> Hilfe. Denn der kann dir auch genauer sagen, wie deine Chancen stehen.
Ja, das ist ein Verfahren in das ich mich erst einarbeiten müsste. Die
Portogebühren für das Einschreiben und später den Mahnbescheid könnte
man auf den Schuldner umlegen. Die Anwaltskosten:
> Die Rechtsprechung sieht hier eine 0,3 bis 1,3 Gebühr als zulässig
an. Bis zu einer Forderungshöhe von 300 Euro bedeutet dies, dass je nach
Gericht Inkassokosten zwischen 14,28 Euro und 46,41 Euro erstattbar sind./
Quelle:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/
> Denn im Detail gibst du zuwenig Informationen - wer hat was mit wem (und
> wie beweisbar) vereinbart; insbesondere die Beteiligung an den
> Stromkosten: steht da im Mietvertrag evtl. was anderes als du mündlich
> vereinbart hast? Außerdem: Wer ist Hauptmieter, wer ist Vertragspartner
> des Stromlieferanten, welchen Status hat der Zahlungsunwillige (ist er
> dein Untermieter mit schriftlichem Vertrag, seid ihr beide Untermieter
> eines anderen, ist er nur dein Gast ohne formellen Mietvertrag (dann
> könntest du ihn evtl. leichter rauswerfen), oder ist die ganze WG als
> GbR Mieter?
Ein schriftlicher Vertrag zur Begleichung der Stromkosten wurde nicht
aufgesetzt. Es wurde ausgemacht die Kosten durch 5 zu teilen. Die
anderen können das bezeugen. Der Schuldner hat sich früher auch an diese
Abmachung gehalten. Im Mietvertrag steht nichts zum Strom. Es ist ein
Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Es gibt 5 Hauptmieter die alle im
Mietvertrag aufgeführt sind und die gemeinschaftlich haften. Laut
Internetrechere bildet die WG eine GbR. Es gibt nur eine Person die mit
dem Stromlieferanten einen Vertrag hat und der wird jeden Monat eine
Pauschale vom Konto abgebucht wird. Diese Pauschale geteilt durch 5 soll
für mehrere Monate vom Schuldner eingetrieben werden.
> und außerdem "Nebenabreden bedürfen der Schriftform" - wenn du Pech hast und er solche Klauseln aus
> der Tasche zieht, könnte er dir durchaus eine zivilrechtliche
> Retourkutsche verpassen, etwa außer dem Nichtzahlen des Stromanteils
> noch die Miete mindern, oder dich abmahnen und bei weiterem
> Stromabdrehen auf deine Kosten vorübergehend ins Hotel ziehen oder eine
> andere Wohnung suchen und entsprechende Schadenersatzforderungen
> (Umzugskosten) geltend machen (ganz abgesehen von evtl.
> Nötigungsvorwürfen usw.).
Im Mietvertrag steht tatsächlich "Nebenabreden bedürfen der
Schriftform". Aber der Mietvertrag ist doch nur gültig zw Vermieter und
den 5 Mietern, was die 5 Mieter untereinander ausmachen ist davon doch
nicht betroffen?
Am 04.08.2014 um 02:52 schrieb
g-...@gmx.de:
> all das ist nett gesagt und nicht falsch, setzt aber erstmal eine
> "Beschwerde" seitens des Schuldners voraus. Sollte dieser sich nicht
> beschweren....und ja, auch soeine Beschwerde wäre dann schriftlich zu
> erteilen und gäbe eine Handhabe, die Zahlungen einzutreiben.
Könntest du "Beschwerde" etwas näher erleutern? Also der Strom wird
abgestellt, der Mitbewohner kann ja dann nur die Polizei rufen?
> Von Nötigung kann keine Rede sein, dazu muß es eine Situation geben,
wo der
> Stromdieb auf den Strom angewiesen wäre. Nötigung ist, wenn Du ein
Fahrzeug
> in seiner Garage blockierst, aber nicht, wenn die Garage leer ist.
Ich hatte
Ich habe diese Frage zuerst in news:///de.soc.recht.Strafrecht gestellt
und dort hat man mich dann hier her verwiesen. Stefan Schmitz meinte
dort das mein geschilderter Fall jedoch Nötigung sei. Und da kann man
die Polizei rufen und einen Strafantrag stellen. Das gibt dann eine
Geldstrafe.
Im April war die Person schonmal im Rückstand und mit der Drohung den
Strom abzustellen hat die Person dann gezahlt. Ich hatte in einem
Webforum gefragt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=251155
Die Person hat auf die Drohung hin dann bezahlt. Nun ist der Schuldner
wieder mit über 100 Euro in Rückstand und nun droht er die Polizei zu
rufen wenn der Strom abgestellt wird. Die Leute damals im Webforum
meinten das es für Energieversorger andere Vorschriften gäbe als für
"Normalos". Deshalb dürften die Energieversorger den Strom abstellen und
andere nicht.