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Strom abstellen

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Peter Farge

unread,
Aug 3, 2014, 7:38:32 AM8/3/14
to
Hallo Newsgroup,

ich habe folgenden Fall:
Eine Wohngemeinschaft mit 5 Personen. Eine Person (Zahler) dieser WG
begleicht für alle die Stromrechnung. Es wurde mündlich ausgemacht das
jeder 1/5 des Strombetrages beiszusteuern hat. Eine Person (Schuldner)
zahlt nun seit Monaten nicht mehr die Stromrechnung. Früher hat er sein
Fünftel überwiesen, die Kontoauszüge sind noch vorhanden.

Darf der Zahler dem Schuldner den Strom abdrehen, oder spricht da etwas
dagegen? Was droht dem Zahler an juristischem Ungemach, wenn er den
Kippschalter im Sicherungskasten umlegt? Ein Bekannte von mir meinte das
könne Nötigung sein?



Vielen Dank

Peter

gUnther nanon�m

unread,
Aug 3, 2014, 9:31:14 AM8/3/14
to

"Peter Farge" <peter...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrl6vp$360$1...@news.albasani.net...

> ich habe folgenden Fall:
> Eine Wohngemeinschaft mit 5 Personen. Eine Person (Zahler) dieser WG
> begleicht f�r alle die Stromrechnung. Es wurde m�ndlich ausgemacht das
> jeder 1/5 des Strombetrages beiszusteuern hat. Eine Person (Schuldner)
> zahlt nun seit Monaten nicht mehr die Stromrechnung. Fr�her hat er sein
> F�nftel �berwiesen, die Kontoausz�ge sind noch vorhanden.
>
> Darf der Zahler dem Schuldner den Strom abdrehen, oder spricht da etwas
> dagegen? Was droht dem Zahler an juristischem Ungemach, wenn er den
> Kippschalter im Sicherungskasten umlegt? Ein Bekannte von mir meinte das
> k�nne N�tigung sein?

Hi,
solange die zur "N�tigung" erforderliche Zwangslage nicht gegeben ist, nein.
Der Kandidat kann die Sonne zum Lesen nehmen und sein Handy beim Nachbarn
laden....ist was anderes, wenn der etwa ein medizinisches Ger�t betreiben
mu�.

--
mfg,
gUnther


Peter Farge

unread,
Aug 3, 2014, 10:39:51 AM8/3/14
to
Am 03.08.2014 um 15:31 schrieb g-...@gmx.de:
> Hi,
> solange die zur "Nᅵtigung" erforderliche Zwangslage nicht gegeben ist, nein.
> Der Kandidat kann die Sonne zum Lesen nehmen und sein Handy beim Nachbarn
> laden....ist was anderes, wenn der etwa ein medizinisches Gerᅵt betreiben
> muᅵ.

Ne, der Schuldner ist zur Zeit arbeitslos und spielt den ganzen Tag
Videospiele. Tagsᅵber wird er wohl den Strom selbst wieder anschalten
kᅵnnen (Bewerbungen, etc), aber Abends wenn die anderen 4 zurᅵck sind
ist der Saft ab jetzt weg. Vielen Dank fᅵr die Auskunft :)

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 3, 2014, 11:32:08 AM8/3/14
to


Peter Farge meinte am 03.08.2014:

> Eine Wohngemeinschaft mit 5 Personen. Eine Person (Zahler) dieser
> WG begleicht für alle die Stromrechnung. Es wurde mündlich ausgemacht
> das jeder 1/5 des Strombetrages beiszusteuern hat. Eine Person
> (Schuldner) zahlt nun seit Monaten nicht mehr die Stromrechnung.
> Früher hat er sein Fünftel überwiesen, die Kontoauszüge sind noch
> vorhanden.

Begründet er das irgendwie?

> Darf der Zahler dem Schuldner den Strom abdrehen, oder spricht da
> etwas dagegen? Was droht dem Zahler an juristischem Ungemach, wenn
> er den Kippschalter im Sicherungskasten umlegt? Ein Bekannte von mir
> meinte das könne Nötigung sein?

Worum geht es dir - um die Frage, wie du an dein Geld kommst, oder um
die Frage, wie du deinen Mitbewohner maximal ärgern kannst, ohne dass er
dir seinerseits an den Karren fahren kann?

Ganz abgesehen davon, ob "juristisches Ungemach" im strafrechtlichen
Sinne droht, halte ich Repressalien für den falschen Weg. Entweder steht
dir das Geld zu, dann treib es auf dem dafür in der ZPO vorgesehenen Weg
ein. Oder es steht dir nicht zu, dann allerdings droht dir bei deinen
Repressalien Ungemach.

Geld, das dir zusteht, treibst du über den Weg "in Verzug setzen,
Mahnbescheid/Klage, Vollstreckung" ein. Als juristischer Laie
sinnvollerweise erst nach Beratung mit einem Anwalt und mit dessen
Hilfe. Denn der kann dir auch genauer sagen, wie deine Chancen stehen.

Denn im Detail gibst du zuwenig Informationen - wer hat was mit wem (und
wie beweisbar) vereinbart; insbesondere die Beteiligung an den
Stromkosten: steht da im Mietvertrag evtl. was anderes als du mündlich
vereinbart hast? Außerdem: Wer ist Hauptmieter, wer ist Vertragspartner
des Stromlieferanten, welchen Status hat der Zahlungsunwillige (ist er
dein Untermieter mit schriftlichem Vertrag, seid ihr beide Untermieter
eines anderen, ist er nur dein Gast ohne formellen Mietvertrag (dann
könntest du ihn evtl. leichter rauswerfen), oder ist die ganze WG als
GbR Mieter?

Was die Frage der Repressalien anbetrifft, solltest du vorsichtig
agieren - unter anderem wegen der Frage, was denn genau vereinbart ist.
Nicht dass in dem schriftlichen Mietvertrag, den er hat, steht "inkl.
Nebenkosten, Wasser, Heizung und Strom" und außerdem "Nebenabreden
bedürfen der Schriftform" - wenn du Pech hast und er solche Klauseln aus
der Tasche zieht, könnte er dir durchaus eine zivilrechtliche
Retourkutsche verpassen, etwa außer dem Nichtzahlen des Stromanteils
noch die Miete mindern, oder dich abmahnen und bei weiterem
Stromabdrehen auf deine Kosten vorübergehend ins Hotel ziehen oder eine
andere Wohnung suchen und entsprechende Schadenersatzforderungen
(Umzugskosten) geltend machen (ganz abgesehen von evtl.
Nötigungsvorwürfen usw.).


Diedrich

gUnther nanon�m

unread,
Aug 3, 2014, 8:52:34 PM8/3/14
to

"Diedrich Ehlerding" <diedrich....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrlklo$hqo$1...@tota-refugium.de...


> Was die Frage der Repressalien anbetrifft, solltest du vorsichtig
> agieren - unter anderem wegen der Frage, was denn genau vereinbart ist.
> Nicht dass in dem schriftlichen Mietvertrag, den er hat, steht "inkl.
> Nebenkosten, Wasser, Heizung und Strom" und au�erdem "Nebenabreden
> bed�rfen der Schriftform" - wenn du Pech hast und er solche Klauseln aus
> der Tasche zieht, k�nnte er dir durchaus eine zivilrechtliche
> Retourkutsche verpassen, etwa au�er dem Nichtzahlen des Stromanteils
> noch die Miete mindern, oder dich abmahnen und bei weiterem
> Stromabdrehen auf deine Kosten vor�bergehend ins Hotel ziehen oder eine
> andere Wohnung suchen und entsprechende Schadenersatzforderungen
> (Umzugskosten) geltend machen (ganz abgesehen von evtl.
> N�tigungsvorw�rfen usw.).

Hi,
all das ist nett gesagt und nicht falsch, setzt aber erstmal eine
"Beschwerde" seitens des Schuldners voraus. Sollte dieser sich nicht
beschweren....und ja, auch soeine Beschwerde w�re dann schriftlich zu
erteilen und g�be eine Handhabe, die Zahlungen einzutreiben. Mag sein, da�
er seinen Strom bekommen wird, aber ab da nur noch gegen Kohle :-) es gibt
ja keinen Grund, weshalb die WG ihn beliefern m��te. Das EVU klemmt einen
eigenen Z�hler an, gibt ihm einen eigenen Vertrag und gut ist. Sowas ist
doch heutzutage kein Problem mehr. Nat�rlich steht zu vermuten, da� jener
Stromdieb keinen solchen Vertrag machen wird :-)
Ach ja, und die Drohung mit Anwalt und Klage ist keine, solange es keine
Beschwerde, schriftlich, gab. Eine, die seine Schuld anerkennt....und wenn
die WG daraufhin wieder (beschr�nkt) leistet, bleibt er auf seinen unn�tigen
Zusatzkosten sitzen. �tsch.
Die Zustellung einer Forderung �ber die aufgelaufenen Stromkosten,
schriftlich per Einschreiben ist jedenfalls dringend angeraten. Mietnomaden
erkennt man erst, wenn sie verschwunden sind. Dann oft unter Mitnahme aller
Metallteile und Beschl�ge sowie anhand einer zugem�llten Wohnung...auch der
Vermieter sollte auf das Problem hingewiesen werden.
Von N�tigung kann keine Rede sein, dazu mu� es eine Situation geben, wo der
Stromdieb auf den Strom angewiesen w�re. N�tigung ist, wenn Du ein Fahrzeug
in seiner Garage blockierst, aber nicht, wenn die Garage leer ist.
Entsprechend wird der Dieb nicht in seiner Lebensf�hrung behindert, wenn er
auf Strom verzichten mu�. Insbesondere wenn dieses nur zeitweise gilt.
F�r einen Arbeitslosen sollte es reichen, wenn jener morgends von 04:00 bis
Arbeitsbeginn Lichtstrom bekommt. Zwecks p�nktlicher Bewerbung :-) f�r
Rasierer, Licht und Radio...aber Computer, Spiele und TV braucht er ja wohl
kaum zum Leben.
IANAL,

--
mfg,
gUnther



Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 12:16:10 AM8/4/14
to
Am 03.08.2014 15:31, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Peter Farge" <peter...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrl6vp$360$1...@news.albasani.net...
>
>> ich habe folgenden Fall:
>> Eine Wohngemeinschaft mit 5 Personen. Eine Person (Zahler) dieser WG
>> begleicht fᅵr alle die Stromrechnung. Es wurde mᅵndlich ausgemacht das
>> jeder 1/5 des Strombetrages beiszusteuern hat. Eine Person (Schuldner)
>> zahlt nun seit Monaten nicht mehr die Stromrechnung. Frᅵher hat er sein
>> Fᅵnftel ᅵberwiesen, die Kontoauszᅵge sind noch vorhanden.
>>
>> Darf der Zahler dem Schuldner den Strom abdrehen, oder spricht da etwas
>> dagegen? Was droht dem Zahler an juristischem Ungemach, wenn er den
>> Kippschalter im Sicherungskasten umlegt? Ein Bekannte von mir meinte das
>> kᅵnne Nᅵtigung sein?
>
> Hi,
> solange die zur "Nᅵtigung" erforderliche Zwangslage nicht gegeben ist, nein.
> Der Kandidat kann die Sonne zum Lesen nehmen und sein Handy beim Nachbarn
> laden....ist was anderes, wenn der etwa ein medizinisches Gerᅵt betreiben
> muᅵ.
>
Falsch, selbst Krankheit oder Kleinkinder sind kein Hindernis fᅵr einen
Stromkonzern ab 100 euronen Stromschulden jemanden den Saft abzudrehen!
Obwohl die EU beschlossen hat das jede Regierung eine Klientel zu
benennen die in Bezug auf Stromsperre besonderen Schutz braucht, hat die
Regierung von schland, als einzige in der EU, das ganze damit abgetan
das jeder Kunde schᅵtzenswert sei.
schland ist das Land in ganz Europa, mit weitem Abstand, in Bezug auf
Anzahl der Stromsperren.
Was fᅵr Konzerne gilt sollte auch fᅵr privat gelten, wenn er also
medizinische Gerᅵte betrieben muss, kann er ja ins Krankenhaus
gehen...^^ ;-) MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 12:18:16 AM8/4/14
to
Am 04.08.2014 02:52, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Diedrich Ehlerding" <diedrich....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrlklo$hqo$1...@tota-refugium.de...
>
>
>> Was die Frage der Repressalien anbetrifft, solltest du vorsichtig
>> agieren - unter anderem wegen der Frage, was denn genau vereinbart ist.
>> Nicht dass in dem schriftlichen Mietvertrag, den er hat, steht "inkl.
>> Nebenkosten, Wasser, Heizung und Strom" und auᅵerdem "Nebenabreden
>> bedᅵrfen der Schriftform" - wenn du Pech hast und er solche Klauseln aus
>> der Tasche zieht, kᅵnnte er dir durchaus eine zivilrechtliche
>> Retourkutsche verpassen, etwa auᅵer dem Nichtzahlen des Stromanteils
>> noch die Miete mindern, oder dich abmahnen und bei weiterem
>> Stromabdrehen auf deine Kosten vorᅵbergehend ins Hotel ziehen oder eine
>> andere Wohnung suchen und entsprechende Schadenersatzforderungen
>> (Umzugskosten) geltend machen (ganz abgesehen von evtl.
>> Nᅵtigungsvorwᅵrfen usw.).
>
> Hi,
> all das ist nett gesagt und nicht falsch, setzt aber erstmal eine
> "Beschwerde" seitens des Schuldners voraus. Sollte dieser sich nicht
> beschweren....und ja, auch soeine Beschwerde wᅵre dann schriftlich zu
> erteilen und gᅵbe eine Handhabe, die Zahlungen einzutreiben. Mag sein, daᅵ
> er seinen Strom bekommen wird, aber ab da nur noch gegen Kohle :-) es gibt
> ja keinen Grund, weshalb die WG ihn beliefern mᅵᅵte. Das EVU klemmt einen
> eigenen Zᅵhler an, gibt ihm einen eigenen Vertrag und gut ist. Sowas ist
> doch heutzutage kein Problem mehr. Natᅵrlich steht zu vermuten, daᅵ jener
> Stromdieb keinen solchen Vertrag machen wird :-)
> Ach ja, und die Drohung mit Anwalt und Klage ist keine, solange es keine
> Beschwerde, schriftlich, gab. Eine, die seine Schuld anerkennt....und wenn
> die WG daraufhin wieder (beschrᅵnkt) leistet, bleibt er auf seinen unnᅵtigen
> Zusatzkosten sitzen. ᅵtsch.
> Die Zustellung einer Forderung ᅵber die aufgelaufenen Stromkosten,
> schriftlich per Einschreiben ist jedenfalls dringend angeraten. Mietnomaden
> erkennt man erst, wenn sie verschwunden sind. Dann oft unter Mitnahme aller
> Metallteile und Beschlᅵge sowie anhand einer zugemᅵllten Wohnung...auch der
> Vermieter sollte auf das Problem hingewiesen werden.
> Von Nᅵtigung kann keine Rede sein, dazu muᅵ es eine Situation geben, wo der
> Stromdieb auf den Strom angewiesen wᅵre. Nᅵtigung ist, wenn Du ein Fahrzeug
> in seiner Garage blockierst, aber nicht, wenn die Garage leer ist.
> Entsprechend wird der Dieb nicht in seiner Lebensfᅵhrung behindert, wenn er
> auf Strom verzichten muᅵ. Insbesondere wenn dieses nur zeitweise gilt.
> Fᅵr einen Arbeitslosen sollte es reichen, wenn jener morgends von 04:00 bis
> Arbeitsbeginn Lichtstrom bekommt. Zwecks pᅵnktlicher Bewerbung :-) fᅵr
> Rasierer, Licht und Radio...aber Computer, Spiele und TV braucht er ja wohl
> kaum zum Leben.
> IANAL,
>
ᅵbrigens ist ein TV etc.pp. nicht pfᅵndbar, aber der Strom kann selbst
bei Krankheit (medizinische Gerᅵte) oder Kleinkindern die davon
betroffen wᅵren ab 100 euronen Stromschulden sofort gekappt werden! MfG theo

Cornelius Rosenschon

unread,
Aug 4, 2014, 3:36:10 AM8/4/14
to
Am 04.08.2014 um 06:16 schrieb Theodor.Hellwald:

> schland

???? Hab ich schon mal gelesen. Soll das ausdrᅵcken, daᅵ ein Land nur
vom Bauch abwᅵrts besteht? Paᅵt!

Gruᅵ Conny

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 4:37:09 AM8/4/14
to
Ein Land wie unseres, welches stᅵndig die, welche schon am Boden liegen,
mit Fᅵssen tritt, hat es nicht verdient einen Namen zu tragen, da passt
dann die Bezeichnung 'schland'!^^ MfG theo

gUnther nanon�m

unread,
Aug 4, 2014, 5:58:38 AM8/4/14
to

"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrn1i6$g1f$2...@dont-email.me...


> �brigens ist ein TV etc.pp. nicht pf�ndbar, aber der Strom kann selbst bei
> Krankheit (medizinische Ger�te) oder Kleinkindern die davon betroffen
> w�ren ab 100 euronen Stromschulden sofort gekappt werden! MfG theo

Hi,
laufen Deine Kinder auf Netzstrom? Kenne solche Modelle garnicht.
Und medizinische Ger�te erlauben ja den Verbring ins Pflegeheim :-)

--
mfg,
gUnther


Cornelius Rosenschon

unread,
Aug 4, 2014, 7:01:58 AM8/4/14
to
Am 04.08.2014 um 10:37 schrieb Theodor.Hellwald:

>>> schland
>
> Ein Land wie unseres, welches stᅵndig die, welche schon am Boden liegen,
> mit Fᅵssen tritt, hat es nicht verdient einen Namen zu tragen

Seltsam und abwegig!

'schland' ist ein altruistischer Rumpfstaat! 'schland' hat, wie zu
lesen war, in den letzten Jahren jᅵhrlich 1 Mio Asylanten, die aus
sicheren Lᅵndern eingereist waren, aufgenommen. Sicher nur, um sie
mit Fᅵᅵen zu treten. Welches Land der Erde wᅵrde denn nach deinen
Maᅵstᅵben einen Namen verdienen? Bitte nicht antworten, lieber EOD.

Conny


Peter Farge

unread,
Aug 4, 2014, 3:17:44 PM8/4/14
to
Am 03.08.2014 um 17:32 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Begründet er das irgendwie?

Wir haben uns zerstritten. Er war schonmal ein paar Monate im Rückstand.
Er hat dann nach mehreren Erinnerungen den Betrag beglichen und nun ein
paar Monaten später ist er wieder mit über 100 Euro in Rückstand. Vom
Finanziellen her gibt es nur die Forderung des Stromzahlers.

> Worum geht es dir - um die Frage, wie du an dein Geld kommst, oder um
> die Frage, wie du deinen Mitbewohner maximal ärgern kannst, ohne dass er
> dir seinerseits an den Karren fahren kann?

Es geht dem Zahler nur um den offenen Betrag. Der Zahler möchte jetzt
ausziehen und vorher das Geld einsammeln.

> Geld, das dir zusteht, treibst du über den Weg "in Verzug setzen,
> Mahnbescheid/Klage, Vollstreckung" ein. Als juristischer Laie
> sinnvollerweise erst nach Beratung mit einem Anwalt und mit dessen
> Hilfe. Denn der kann dir auch genauer sagen, wie deine Chancen stehen.

Ja, das ist ein Verfahren in das ich mich erst einarbeiten müsste. Die
Portogebühren für das Einschreiben und später den Mahnbescheid könnte
man auf den Schuldner umlegen. Die Anwaltskosten:
> Die Rechtsprechung sieht hier eine 0,3 bis 1,3 Gebühr als zulässig
an. Bis zu einer Forderungshöhe von 300 Euro bedeutet dies, dass je nach
Gericht Inkassokosten zwischen 14,28 Euro und 46,41 Euro erstattbar sind./
Quelle:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/07/verbraucher-inkassokosten-schadensersatz/



> Denn im Detail gibst du zuwenig Informationen - wer hat was mit wem (und
> wie beweisbar) vereinbart; insbesondere die Beteiligung an den
> Stromkosten: steht da im Mietvertrag evtl. was anderes als du mündlich
> vereinbart hast? Außerdem: Wer ist Hauptmieter, wer ist Vertragspartner
> des Stromlieferanten, welchen Status hat der Zahlungsunwillige (ist er
> dein Untermieter mit schriftlichem Vertrag, seid ihr beide Untermieter
> eines anderen, ist er nur dein Gast ohne formellen Mietvertrag (dann
> könntest du ihn evtl. leichter rauswerfen), oder ist die ganze WG als
> GbR Mieter?

Ein schriftlicher Vertrag zur Begleichung der Stromkosten wurde nicht
aufgesetzt. Es wurde ausgemacht die Kosten durch 5 zu teilen. Die
anderen können das bezeugen. Der Schuldner hat sich früher auch an diese
Abmachung gehalten. Im Mietvertrag steht nichts zum Strom. Es ist ein
Mietvertrag aus dem Schreibwarenladen. Es gibt 5 Hauptmieter die alle im
Mietvertrag aufgeführt sind und die gemeinschaftlich haften. Laut
Internetrechere bildet die WG eine GbR. Es gibt nur eine Person die mit
dem Stromlieferanten einen Vertrag hat und der wird jeden Monat eine
Pauschale vom Konto abgebucht wird. Diese Pauschale geteilt durch 5 soll
für mehrere Monate vom Schuldner eingetrieben werden.


> und außerdem "Nebenabreden bedürfen der Schriftform" - wenn du Pech hast und er solche Klauseln aus
> der Tasche zieht, könnte er dir durchaus eine zivilrechtliche
> Retourkutsche verpassen, etwa außer dem Nichtzahlen des Stromanteils
> noch die Miete mindern, oder dich abmahnen und bei weiterem
> Stromabdrehen auf deine Kosten vorübergehend ins Hotel ziehen oder eine
> andere Wohnung suchen und entsprechende Schadenersatzforderungen
> (Umzugskosten) geltend machen (ganz abgesehen von evtl.
> Nötigungsvorwürfen usw.).

Im Mietvertrag steht tatsächlich "Nebenabreden bedürfen der
Schriftform". Aber der Mietvertrag ist doch nur gültig zw Vermieter und
den 5 Mietern, was die 5 Mieter untereinander ausmachen ist davon doch
nicht betroffen?

Am 04.08.2014 um 02:52 schrieb g-...@gmx.de:
> all das ist nett gesagt und nicht falsch, setzt aber erstmal eine
> "Beschwerde" seitens des Schuldners voraus. Sollte dieser sich nicht
> beschweren....und ja, auch soeine Beschwerde wäre dann schriftlich zu
> erteilen und gäbe eine Handhabe, die Zahlungen einzutreiben.

Könntest du "Beschwerde" etwas näher erleutern? Also der Strom wird
abgestellt, der Mitbewohner kann ja dann nur die Polizei rufen?


> Von Nötigung kann keine Rede sein, dazu muß es eine Situation geben,
wo der
> Stromdieb auf den Strom angewiesen wäre. Nötigung ist, wenn Du ein
Fahrzeug
> in seiner Garage blockierst, aber nicht, wenn die Garage leer ist.
Ich hatte

Ich habe diese Frage zuerst in news:///de.soc.recht.Strafrecht gestellt
und dort hat man mich dann hier her verwiesen. Stefan Schmitz meinte
dort das mein geschilderter Fall jedoch Nötigung sei. Und da kann man
die Polizei rufen und einen Strafantrag stellen. Das gibt dann eine
Geldstrafe.



Im April war die Person schonmal im Rückstand und mit der Drohung den
Strom abzustellen hat die Person dann gezahlt. Ich hatte in einem
Webforum gefragt: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=251155
Die Person hat auf die Drohung hin dann bezahlt. Nun ist der Schuldner
wieder mit über 100 Euro in Rückstand und nun droht er die Polizei zu
rufen wenn der Strom abgestellt wird. Die Leute damals im Webforum
meinten das es für Energieversorger andere Vorschriften gäbe als für
"Normalos". Deshalb dürften die Energieversorger den Strom abstellen und
andere nicht.

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 6:45:09 PM8/4/14
to
Nun, schau doch mal ob in der Schweiz die Bᅵrger mitb einer
pseudodemokratischen Regierung die den Amis hᅵrig ist und der Wirtschaft
und den Reichen auf der eigenen Schleimspur in den Arsch kriecht
abgespeist werden....
Ich sag nur: Mindestlohn etc.pp. angeblich geht hier die Wirtschaft
daran kaputt, woanders prosperiert sie.
Gesundheistystem, willst du behaupten das Schweiz, Frankreich, Schweden
etc.pp. etwa medizinsche Entwicklungslᅵnder sind?
Trotzdem ist deren Gesundheissystem gᅵnstiger und oft genug sogar
besser. Siehe dazu z.B. MRSA und Niederlande, Belgien etc.pp. Es besteht
seit Jahrzehnten Handlungsbedarf und seitb Jahrzehnten wird geschoben!
Nur eines kᅵnnen sie prima, sich selbst die Taschen fᅵllen und den
Grossteil der Bᅵrger ausbeuten und verarschen! MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 6:45:39 PM8/4/14
to
Am 04.08.2014 11:58, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrn1i6$g1f$2...@dont-email.me...
>
>
>> ᅵbrigens ist ein TV etc.pp. nicht pfᅵndbar, aber der Strom kann selbst bei
>> Krankheit (medizinische Gerᅵte) oder Kleinkindern die davon betroffen
>> wᅵren ab 100 euronen Stromschulden sofort gekappt werden! MfG theo
>
> Hi,
> laufen Deine Kinder auf Netzstrom? Kenne solche Modelle garnicht.
> Und medizinische Gerᅵte erlauben ja den Verbring ins Pflegeheim :-)
>
Du bist ein Idiot, der smilie rettet dich nicht!

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 4, 2014, 6:47:15 PM8/4/14
to
Dann soll der Versorger den Strang zu seiner Bude mit einem eigenen
Zähler ausrüsten. Dann kann er sehen wo er bleibt! MfG theo
Message has been deleted

Cornelius Rosenschon

unread,
Aug 5, 2014, 4:18:07 AM8/5/14
to
Am 05.08.2014 um 00:45 schrieb Theodor.Hellwald:

> Nun, schau doch mal ob in der Schweiz die Bᅵrger mitb einer
> pseudodemokratischen Regierung die den Amis hᅵrig ist

Eigentlich wollte ich ja nicht!

Wir leben seit 45 mit der amerikanischen Faust im Nacken. Sehr viel
angenehmer, als die russische Faust, mit der unsere Landsleute im
Osten leben muᅵten. Heute 'schland' als souverᅵnen Staat zu
bezeichnen, ist Volksverdummung.

Zum Thema 'Pseudodemokratie' hast du leider auch Recht. Demokratie
ist wunderbar, wenn der Wᅵhler sich informiert und einen Zusammenhang
mit seiner Stimmabgabe herstellt. Den Eindruck habe ich nicht. Das
ist auch der Grund, weshalb ich starke Zweifel an Volksabstimmungen
habe. Es kommt nicht von ungefᅵhr, wenn man vom 'Stimmvieh' spricht.

> und den Reichen auf der eigenen Schleimspur in den Arsch kriecht
> abgespeist werden....

Was hast du gegen Reiche? In der Regel steckt deren Vermᅵgen in
Betrieben. Davon profitieren Arbeitnehmer und Staat. Vermᅵgen in
Staatshand hast du als Ossi erlebt und erlebst heute bei uns die
"Europabesoffenheit" unserer Politiker. Aber auch hier muᅵ man
feststellen, daᅵ in freier und geheimer Wahl, Frau Merkel nur ein
paar Sitze im Bundestag zur absoluten Mehrheit fehlten.

> Ich sag nur: Mindestlohn etc.pp. angeblich geht hier die Wirtschaft
> daran kaputt, woanders prosperiert sie.

Ich bin fᅵr die Tarifautonomie. Die Politik hat ihre klebrigen Finger
aus Unternehmerentscheidungen herauszuhalten. Wie jetzt z.b. der
30%ige Frauenanteil in Aufsichtsrᅵten per Gesetz erzwungen werden
soll. Mir wᅵre egal, wenn es 100% Frauen wᅵren, aber aufgrund ihrer
Leistung, nicht aber weil sie Frauen sind.

> Gesundheistystem, willst du behaupten das Schweiz, Frankreich, Schweden
> etc.pp. etwa medizinsche Entwicklungslᅵnder sind?

Nein, die genieᅵen die deutsche Politik. Da wurde voller Stolz
berichtet, daᅵ die Pharmaindustrie erst mit den Deutschen die Preise
fᅵr Medikamente aushandelt. Bewuᅵt hoch, weil dann andere Lᅵnder
Spielraum fᅵr einen Preisnachlaᅵ haben. Eine Folge ist, daᅵ die
Deutschen von ihren Krankenkassen nur noch Generika bekommen, die
zwar den Hauptwirkstoff in 3-facher Toleranz enthalten, nicht aber
die bewᅵhrte Wirkstoffkombination. Dito das Budget-System. Kommt mir
vor, wie wenn man der Feuerwehr das Lᅵschwasser zuteilt, nach den
Mengen, die im Vorjahr verbraucht wurden. Oder Impfstoffe mit
Wirkungsverstᅵrkern (incl. Nebenwirkungen) fᅵr das Volk, ohne diese
fᅵr den Bundestag. Usw.

> seit Jahrzehnten Handlungsbedarf und seitb Jahrzehnten wird geschoben!

Entscheidungen werden von Politikern getroffen. Welche Politiker das
sind, entscheidet der Wᅵhler, wenn er sich denn informieren wᅵrde.

> Nur eines kᅵnnen sie prima, sich selbst die Taschen fᅵllen und den
> Grossteil der Bᅵrger ausbeuten und verarschen! MfG theo

In der DDR hᅵrten die Bᅵrger von ihren Medien nur Jubelpropaganda.
Kritik war, soweit mir bekannt, auf den Westen beschrᅵnkt.

So, jetzt aber Klappe zu!

Gruᅵ Conny

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 5, 2014, 4:39:51 AM8/5/14
to
Am 05.08.2014 10:18, schrieb Cornelius Rosenschon:
> Am 05.08.2014 um 00:45 schrieb Theodor.Hellwald:
>
>> Nun, schau doch mal ob in der Schweiz die Bᅵrger mitb einer
>> pseudodemokratischen Regierung die den Amis hᅵrig ist
>
> Eigentlich wollte ich ja nicht!
>
> Wir leben seit 45 mit der amerikanischen Faust im Nacken. Sehr viel
> angenehmer, als die russische Faust, mit der unsere Landsleute im
> Osten leben muᅵten. Heute 'schland' als souverᅵnen Staat zu
> bezeichnen, ist Volksverdummung.
>
> Zum Thema 'Pseudodemokratie' hast du leider auch Recht. Demokratie
> ist wunderbar, wenn der Wᅵhler sich informiert und einen Zusammenhang
> mit seiner Stimmabgabe herstellt. Den Eindruck habe ich nicht. Das
> ist auch der Grund, weshalb ich starke Zweifel an Volksabstimmungen
> habe. Es kommt nicht von ungefᅵhr, wenn man vom 'Stimmvieh' spricht.
>
>> und den Reichen auf der eigenen Schleimspur in den Arsch kriecht
>> abgespeist werden....
>
> Was hast du gegen Reiche? In der Regel steckt deren Vermᅵgen in
> Betrieben. Davon profitieren Arbeitnehmer und Staat. Vermᅵgen in
> Staatshand hast du als Ossi erlebt und erlebst heute bei uns die
> "Europabesoffenheit" unserer Politiker. Aber auch hier muᅵ man
> feststellen, daᅵ in freier und geheimer Wahl, Frau Merkel nur ein
> paar Sitze im Bundestag zur absoluten Mehrheit fehlten.

Ich habe nichts gegen Reiche die gemᅵss unserer Verfassung den Grundsatz
beachten das Eigentum verpflichtet. Die gibt es aber kaum noch, es sind
Horden von marodierenden Heuschrecken denen als Aktionᅵre nur noch der
Profit wichtig ist, egal wie er zustande kommt und egal wieviel Menschen
dabei draufgehen.

>
>> Ich sag nur: Mindestlohn etc.pp. angeblich geht hier die Wirtschaft
>> daran kaputt, woanders prosperiert sie.
>
> Ich bin fᅵr die Tarifautonomie. Die Politik hat ihre klebrigen Finger
> aus Unternehmerentscheidungen herauszuhalten. Wie jetzt z.b. der
> 30%ige Frauenanteil in Aufsichtsrᅵten per Gesetz erzwungen werden
> soll. Mir wᅵre egal, wenn es 100% Frauen wᅵren, aber aufgrund ihrer
> Leistung, nicht aber weil sie Frauen sind.

Tarifautonomie hat nur dann einen Sinn wenn nicht alle unter einer Decke
stecken, schau nach Dᅵnemark, dieselben Firmen die in Dᅵnemark gute
Arbeistbedingen und Lᅵhne bieten gehen nach Deutschland und Polen
etc.pp. weil sie mangels starker Gewerkschaften hier alles mit den
Arbeitern machen kᅵnnen was sie wollen.
Die Sache mit den Frauen: Full ACK!

>> Gesundheistystem, willst du behaupten das Schweiz, Frankreich, Schweden
>> etc.pp. etwa medizinsche Entwicklungslᅵnder sind?
>
> Nein, die genieᅵen die deutsche Politik. Da wurde voller Stolz
> berichtet, daᅵ die Pharmaindustrie erst mit den Deutschen die Preise
> fᅵr Medikamente aushandelt. Bewuᅵt hoch, weil dann andere Lᅵnder
> Spielraum fᅵr einen Preisnachlaᅵ haben. Eine Folge ist, daᅵ die
> Deutschen von ihren Krankenkassen nur noch Generika bekommen, die
> zwar den Hauptwirkstoff in 3-facher Toleranz enthalten, nicht aber
> die bewᅵhrte Wirkstoffkombination. Dito das Budget-System. Kommt mir
> vor, wie wenn man der Feuerwehr das Lᅵschwasser zuteilt, nach den
> Mengen, die im Vorjahr verbraucht wurden. Oder Impfstoffe mit
> Wirkungsverstᅵrkern (incl. Nebenwirkungen) fᅵr das Volk, ohne diese
> fᅵr den Bundestag. Usw.
>
>> seit Jahrzehnten Handlungsbedarf und seitb Jahrzehnten wird geschoben!
>
> Entscheidungen werden von Politikern getroffen. Welche Politiker das
> sind, entscheidet der Wᅵhler, wenn er sich denn informieren wᅵrde.

Nun, das mit dem informieren ist bei nahezu gleichgeschalteten Medien
sone Sache...^^;-)
>
>> Nur eines kᅵnnen sie prima, sich selbst die Taschen fᅵllen und den
>> Grossteil der Bᅵrger ausbeuten und verarschen! MfG theo
>
> In der DDR hᅵrten die Bᅵrger von ihren Medien nur Jubelpropaganda.
> Kritik war, soweit mir bekannt, auf den Westen beschrᅵnkt.
>
> So, jetzt aber Klappe zu!

Kumpel von mir, der Erich, ist 1958 in Schlesien geboren, hat diesen
ganzen Summs hautnah miterlebt. Als der hier in Deutschland angekommen
war und der Ostblock Jahre spᅵter zusammenbrach und das Tafelsilber dort
privatisiert wurde, da hat er mir mal folgendes gesagt: "Weisst du woran
man den Unterschied zwischen dem Kommunismus und Kapitalismus erkennt?
Die Datschen, Autos und Segelboote sind im Kommunismus kleiner...^^;-)
MfG theo

gUnther nanon�m

unread,
Aug 5, 2014, 10:14:35 AM8/5/14
to

"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrp2dk$ql3$2...@dont-email.me...


> Trotzdem ist deren Gesundheissystem g�nstiger und oft genug sogar besser.
> Siehe dazu z.B. MRSA und Niederlande, Belgien etc.pp. Es besteht seit
> Jahrzehnten Handlungsbedarf und seitb Jahrzehnten wird geschoben! Nur
> eines k�nnen sie prima, sich selbst die Taschen f�llen und den Grossteil
> der B�rger ausbeuten und verarschen! MfG theo

Hi,
wir bezahlen das ja auch alles mit. Denk nur an die medizinische Forschung,
bezahlt mit duitschen Steuermitteln, diese Zwergstaaten am Rande laben sich
an der Schaumkrone unserer G�rung :-)

--
mfg,
gUnther


Peter Farge

unread,
Aug 6, 2014, 1:15:51 PM8/6/14
to
Am 05.08.2014 um 00:47 schrieb Theodor.Hellwald:
> Dann soll der Versorger den Strang zu seiner Bude mit einem eigenen
> Zähler ausrüsten. Dann kann er sehen wo er bleibt! MfG theo
Dann bleiben aber immer noch die Gemeinschaftsräume mit zB dem Boiler
für Warmwasser die gemeinschaftlich mit Strom versorgt werden müssen.
Ich glaube auch nicht das ein Stromversorger so einfach zu einem Zimmer
einen separaten Zähler aufstellt.

Peter Farge

unread,
Aug 6, 2014, 1:19:56 PM8/6/14
to
Am 05.08.2014 um 01:13 schrieb Heiner Hass:
> du solltest mal unter 'mehrere Hauptmieter' googeln. So einfach ist es
Ich wei�, auch wenn man ausgezogen ist und nicht alle Parteien dem
Auszug zugestimmt haben bleibt man weiterhin im Mietvertrag und haftet
gmeinschaftlich f�r alle Kosten. Ein Person ist jetzt mit dem Ultimatum
ausgezogen: Ab jetzt zahle ich keine Miete mehr. Entweder ihr sucht
einen Nachmieter oder die WG wird vom Vermieter mit fristloser K�ndigung
aufgel�st. Der Stromzahler wird sich diesem Ultimatum anschlie�en und
auch ausziehen. Das der Stromschuldner neue Nachmieter sucht ist nicht
sehr wahrscheinlich und die anderen Personen werden sich dem Auszug
denke ich anschlie�en.

Wolfgang Kynast

unread,
Aug 6, 2014, 1:27:40 PM8/6/14
to
On Wed, 06 Aug 2014 19:15:51 +0200, "Peter Farge" posted:

>Am 05.08.2014 um 00:47 schrieb Theodor.Hellwald:
>> Dann soll der Versorger den Strang zu seiner Bude mit einem eigenen
>> Z�hler ausr�sten. Dann kann er sehen wo er bleibt! MfG theo

>Dann bleiben aber immer noch die Gemeinschaftsr�ume mit zB dem Boiler
>f�r Warmwasser die gemeinschaftlich mit Strom versorgt werden m�ssen.
>Ich glaube auch nicht das ein Stromversorger so einfach zu einem Zimmer
>einen separaten Z�hler aufstellt.

Mit Sicherheit nicht. Aber das kann unser Theo ja nicht wissen.

--
Sch�ne Gr��e,
Wolfgang

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Theodor.Hellwald

unread,
Aug 6, 2014, 9:24:03 PM8/6/14
to
Am 05.08.2014 16:14, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrp2dk$ql3$2...@dont-email.me...
>
>
>> Trotzdem ist deren Gesundheissystem gᅵnstiger und oft genug sogar besser.
>> Siehe dazu z.B. MRSA und Niederlande, Belgien etc.pp. Es besteht seit
>> Jahrzehnten Handlungsbedarf und seitb Jahrzehnten wird geschoben! Nur
>> eines kᅵnnen sie prima, sich selbst die Taschen fᅵllen und den Grossteil
>> der Bᅵrger ausbeuten und verarschen! MfG theo
>
> Hi,
> wir bezahlen das ja auch alles mit. Denk nur an die medizinische Forschung,
> bezahlt mit duitschen Steuermitteln, diese Zwergstaaten am Rande laben sich
> an der Schaumkrone unserer Gᅵrung :-)
>
Ahja, die betreiben keine eigene Forschung, haste ne Quelle fᅵr die
Moppelkotze? MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 6, 2014, 9:27:08 PM8/6/14
to
Zum Klo spülen brauchts kein warmes Wasser und zum duschen/baden auch
nicht! Sonst noch ein nicht existentes Problem?;-) Am besten ist aber
immer noch den Teilmietvertrag mit diesem Bewohner zu kündigen und ihn
danach entsprechend mit Hilfe des Gerichtsvollziehers räumen zu lassen.
Danach darf man dann dem schlechten und dem guten Geld 30 Jahre mit
Hilfe des GV hinterherlaufen. ;-) Es soll auch andere Methoden geben die
Erfolg bringen. MfG theo

gUnther nanon�m

unread,
Aug 7, 2014, 6:26:08 AM8/7/14
to

"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrukfh$fvc$1...@dont-email.me...

>> wir bezahlen das ja auch alles mit. Denk nur an die medizinische
>> Forschung,
>> bezahlt mit duitschen Steuermitteln, diese Zwergstaaten am Rande laben
>> sich
>> an der Schaumkrone unserer G�rung :-)
>>
> Ahja, die betreiben keine eigene Forschung, haste ne Quelle f�r die
> Moppelkotze? MfG theo

Hi,
kannst Du nicht selbst rechnen? Pillen kosten in Germania viel mehr als etwa
in Frankreich, Belgien, Schwyz. Nun sag nicht, die Produktionsmethoden da
sind billiger. Der Mehrgewinn zahlt die Forschung...zahlt er immer noch.
Kauf mal Aspirin in der Apotheke. Dann fahr nach Lyon und kaufs da. Den
Unterschied verwende, um Dir damit ins Genick kloppen zu lassen. Dann haben
wir Ruhe. Macht ca. nen Kilo aus...wenn Du gleiches Geld legst. Und Aspirin
ist kein sonderlich aktuelles Mittel, gell?

--
mfg,
gUnther


Wolfgang Kynast

unread,
Aug 7, 2014, 7:04:53 AM8/7/14
to
On Thu, 7 Aug 2014 12:26:08 +0200, "gUnther nanon�m" posted:

>
>"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:lrukfh$fvc$1...@dont-email.me...
>
>>> wir bezahlen das ja auch alles mit. Denk nur an die medizinische
>>> Forschung,
>>> bezahlt mit duitschen Steuermitteln, diese Zwergstaaten am Rande laben
>>> sich
>>> an der Schaumkrone unserer G�rung :-)
>>>
>> Ahja, die betreiben keine eigene Forschung, haste ne Quelle f�r die
>> Moppelkotze? MfG theo
>
>Hi,
>kannst Du nicht selbst rechnen?

Nein, und das k�nntest Du inzwischen wissen ;-)

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 7, 2014, 8:21:46 AM8/7/14
to
Am 07.08.2014 12:26, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrukfh$fvc$1...@dont-email.me...
>
>>> wir bezahlen das ja auch alles mit. Denk nur an die medizinische
>>> Forschung,
>>> bezahlt mit duitschen Steuermitteln, diese Zwergstaaten am Rande laben
>>> sich
>>> an der Schaumkrone unserer Gᅵrung :-)
>>>
>> Ahja, die betreiben keine eigene Forschung, haste ne Quelle fᅵr die
>> Moppelkotze? MfG theo
>
> Hi,
> kannst Du nicht selbst rechnen? Pillen kosten in Germania viel mehr als etwa
> in Frankreich, Belgien, Schwyz. Nun sag nicht, die Produktionsmethoden da
> sind billiger. Der Mehrgewinn zahlt die Forschung...zahlt er immer noch.
> Kauf mal Aspirin in der Apotheke. Dann fahr nach Lyon und kaufs da. Den
> Unterschied verwende, um Dir damit ins Genick kloppen zu lassen. Dann haben
> wir Ruhe. Macht ca. nen Kilo aus...wenn Du gleiches Geld legst. Und Aspirin
> ist kein sonderlich aktuelles Mittel, gell?
>
Du meinst also das das was die Medikamente hier mehr kosten hier in die
Forschnung fᅵr Medikamente geht? Und die Firmen im Ausland die
Medikamente herstellen forschen nicht.... du bist ein Idiot! theo

gUnther nanon�m

unread,
Aug 7, 2014, 10:32:12 AM8/7/14
to

"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lrvr0o$2bv$1...@dont-email.me...


> Du meinst also das das was die Medikamente hier mehr kosten hier in die
> Forschnung f�r Medikamente geht? Und die Firmen im Ausland die Medikamente
> herstellen forschen nicht.... du bist ein Idiot! theo

Hi,
als Idiot k�nntest Du die erforderliche Kompetenz haben, allein...geforscht
wird da, wo das billig ist. Gerade im Ausland. Germany ist ein teures Land,
mit Tierschutzgesetzen, die sogar weitgehend einzuhalten sind, mit allerlei
Auflagen....Forschung l�uft z.B. viel in England. Aber wer bezahlts?
Genau...die, die das meiste bezahlen. Kannst ja mal gucken, wo Ciba-Geigy so
forschen l��t. Oder Roche. Klar, alles echte schweizer Testpatienten :-)
Die gro�en AGs geben ja ihre Gewinne an, ihre Ausgaben, Investitionen...da
kannst Du leicht nachrechnen, welches Land wieviel "�berschu�" f�r
Forschungsgelder bereitstellt. Die Kosten der Verteilung etc sind ja nun
vergleichbar in Yurop. Zieh die paar Engl�nder zum Deutschentarif von den
Englandausgaben ab und es bleibt gerade genug �brig, da� sich die
Englandvertreter ihre Maseratis volltanken k�nnen.
Genau diese Milchm�dchenrechnung wird alle Jahre wieder von unseren gro�en
Enth�llungsmagazinen aufgekocht. Hat der Pharmaindustrie bislang nicht
geschadet. Und billiger sind die meisten Pillen auch nicht geworden.
Kumpel hatte mal Aspirin alle in Fronkreisch, erinnerte sich an den
heimatlichen Preis und fand zum Gl�ck nen 10er, denn wechseln ist auf vielen
Tanken nicht im n�chtlichen Lande von K�se und Wein. Klopfte mit dem
originalen leeren R�hrchen und dem Schein an die Scheibe und....bekam daf�r
ne Anstaltspackung desselben Brauseaspirins wie daheim, nicht ein R�hrchen,
sondern 20....das ist jetzt einige Jahre her, aber der hat immer noch
Vorrat.

--
mfg,
gUnther


Wolfgang Kynast

unread,
Aug 7, 2014, 11:29:40 AM8/7/14
to
On Thu, 7 Aug 2014 16:32:12 +0200, "gUnther nanon�m" posted:

>
>"Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:lrvr0o$2bv$1...@dont-email.me...
>
>
>> Du meinst also das das was die Medikamente hier mehr kosten hier in die
>> Forschnung f�r Medikamente geht? Und die Firmen im Ausland die Medikamente
>> herstellen forschen nicht.... du bist ein Idiot! theo
>
>Hi,
>als Idiot
....

*Bitte* - warum diskutierst Du mit dem Heini? Und holst ihn damit
immer wieder aus der Dunkelheit meines Kuschelfiles, in die er sich in
d.r.h. redlich hineingearbeitet hat.

Au�erdem lohnt die dadurch bedingte Abnutzung der Tastaur nicht ;-)

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 7, 2014, 3:14:53 PM8/7/14
to
Am 07.08.2014 16:32, schrieb gUnther nanonᅵm:
> "Theodor.Hellwald" <Theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:lrvr0o$2bv$1...@dont-email.me...
>
>
>> Du meinst also das das was die Medikamente hier mehr kosten hier in die
>> Forschnung fᅵr Medikamente geht? Und die Firmen im Ausland die Medikamente
>> herstellen forschen nicht.... du bist ein Idiot! theo
>
> Hi,
> als Idiot kᅵnntest Du die erforderliche Kompetenz haben, allein...geforscht
> wird da, wo das billig ist. Gerade im Ausland. Germany ist ein teures Land,
> mit Tierschutzgesetzen, die sogar weitgehend einzuhalten sind, mit allerlei
> Auflagen....Forschung lᅵuft z.B. viel in England. Aber wer bezahlts?
> Genau...die, die das meiste bezahlen. Kannst ja mal gucken, wo Ciba-Geigy so
> forschen lᅵᅵt. Oder Roche. Klar, alles echte schweizer Testpatienten :-)
> Die groᅵen AGs geben ja ihre Gewinne an, ihre Ausgaben, Investitionen...da
> kannst Du leicht nachrechnen, welches Land wieviel "ᅵberschuᅵ" fᅵr
> Forschungsgelder bereitstellt. Die Kosten der Verteilung etc sind ja nun
> vergleichbar in Yurop. Zieh die paar Englᅵnder zum Deutschentarif von den
> Englandausgaben ab und es bleibt gerade genug ᅵbrig, daᅵ sich die
> Englandvertreter ihre Maseratis volltanken kᅵnnen.
> Genau diese Milchmᅵdchenrechnung wird alle Jahre wieder von unseren groᅵen
> Enthᅵllungsmagazinen aufgekocht. Hat der Pharmaindustrie bislang nicht
> geschadet. Und billiger sind die meisten Pillen auch nicht geworden.
> Kumpel hatte mal Aspirin alle in Fronkreisch, erinnerte sich an den
> heimatlichen Preis und fand zum Glᅵck nen 10er, denn wechseln ist auf vielen
> Tanken nicht im nᅵchtlichen Lande von Kᅵse und Wein. Klopfte mit dem
> originalen leeren Rᅵhrchen und dem Schein an die Scheibe und....bekam dafᅵr
> ne Anstaltspackung desselben Brauseaspirins wie daheim, nicht ein Rᅵhrchen,
> sondern 20....das ist jetzt einige Jahre her, aber der hat immer noch
> Vorrat.
>
Quellen, Belege? ahja, dann leg dich wieder hin.... theo

gUnther nanon�m

unread,
Aug 7, 2014, 5:16:21 PM8/7/14
to

"Wolfgang Kynast" <w...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c4hkb6...@mid.individual.net...

> *Bitte* - warum diskutierst Du mit dem Heini? Und holst ihn damit
> immer wieder aus der Dunkelheit meines Kuschelfiles, in die er sich in
> d.r.h. redlich hineingearbeitet hat.

Hi,
�bung. Ich gucke auch immer wieder durch dieselben Fenster. Dabei steht das
Haus gegen�ber immer noch.

>
> Au�erdem lohnt die dadurch bedingte Abnutzung der Tastaur nicht ;-)

Ich hab noch nie ne Tastatur verschlissen, die kommen alle weg, wenn sie
"versifft jenseits von Eden" sind...bei dieser issses bald soweit. Sofern
ich die nicht nochmal gek�rchert kriege.

--
mfg,
gUnther


Peter Farge

unread,
Aug 8, 2014, 3:43:43 AM8/8/14
to
Ja, um die Wohnung zu kündigen braucht man die Unterschriften aller
Mieter und die kriegt man nicht zusammen. Der Vermieter mahnt schon die
ausstehenden Beträge an. Die Auszieher zahlt ja bereits keine Miete mehr.

Der Vermieter kann aber allen Mietern kündigen und das wird er tun wenn
die Mieteschulden eine bestimmte Höhe erreicht haben (ich glaube 2
Monatsmieten) und genau das ist das Kalkül der Person die bereits
ausgezogen ist. Einem einzelnen Mitmieter mit BGB 723 wegen "Strom nicht
bezahlt" und ein paar anderen Martotten zu kündigen, ich glaube mit den
hohen Mieterschutz Standards in Deutschland wird das nicht gehen.
Message has been deleted

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 8, 2014, 5:45:40 AM8/8/14
to
Am 08.08.2014 09:55, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Donnerstag, 7. August 2014 03:27:08 UTC+2 schrieb Theodor.Hellwald:
>> Am besten ist aber immer noch den Teilmietvertrag mit diesem Bewohner zu
>> k�ndigen
>
> Teilmietvertrag? Wasn das? Entweder die Wohnung ist an einen Hauptmieter vermietet und dieser hat UNTERvermietet, oder die Wohnung ist gemeinsam an mehrere Mieter vermietet, von denen hat aber keinen einen eigenen Vertrag.
>
>> und ihn
>> danach entsprechend mit Hilfe des Gerichtsvollziehers r�umen zu lassen.
>
> So einfach ist das - in deiner eigenen Welt. Einer Zwangsr�umung geht bekanntlich ein R�umungsproze� voraus, der von dem, der die R�umung verlangt, erstmal zu bezahlen ist, und der vor allem ergebnisoffen ist. Kann auch ein gutes J�hrchen dauern.
>>
>> Es soll auch andere Methoden geben die
>> Erfolg bringen.
>
> als da w�ren?
>
Erstens solltest du das sinnentstellende K�rzen von Zitaten lassen!
Zweitens sind das Methoden die kannst du unter professionelles Entmieten
nachgooglen. Und nein, ich sage damit weder das ich das empfehle oder
sontswas! Und nun kriech wieder unter deinen Stein. theo
Message has been deleted

Theodor.Hellwald

unread,
Aug 8, 2014, 6:07:41 AM8/8/14
to
Am 08.08.2014 12:04, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Freitag, 8. August 2014 11:45:40 UTC+2 schrieb Theodor.Hellwald:
>
>> Erstens solltest du das sinnentstellende K�rzen von Zitaten lassen!
>
> Du mögest aufzeigen, inwieweit deine Aussagen bzgl. Teilmietvertrag und Räumung sinnentstellt wiedergegeben wurden.
>
>> Zweitens sind das Methoden die kannst du unter professionelles Entmieten
>> nachgooglen.
>
> Auch die machen das nicht umsonst.
>
selber arbeiten....
Message has been deleted

Hartmut Kraus

unread,
Aug 8, 2014, 8:13:45 AM8/8/14
to
Am 05.08.2014 10:18, schrieb Cornelius Rosenschon:
> Am 05.08.2014 um 00:45 schrieb Theodor.Hellwald:
>
>> Nun, schau doch mal ob in der Schweiz die Bᅵrger mitb einer
>> pseudodemokratischen Regierung die den Amis hᅵrig ist
>
> Eigentlich wollte ich ja nicht!
>
> Wir leben seit 45 mit der amerikanischen Faust im Nacken.

Blᅵdsinn. Nur mit einer Arschkriecherin an der Spitze und vielen, die's
ihr nachtun, ohne es ᅵberhaupt zu merken. S. der Link in meiner Signatur.


> Sehr viel
> angenehmer, als die russische Faust, mit der unsere Landsleute im
> Osten leben muᅵten.

Hat sein Fᅵr und Wider. Fᅵr mich als Ex-Ossi gegenwᅵrtig eher Wider.

> Heute 'schland' als souverᅵnen Staat zu
> bezeichnen, ist Volksverdummung.

Selber schuld, das dumme Volk.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
Aug 8, 2014, 8:19:50 AM8/8/14
to
Am 08.08.2014 14:13, schrieb Hartmut Kraus:
> Am 05.08.2014 10:18, schrieb Cornelius Rosenschon:
>> Am 05.08.2014 um 00:45 schrieb Theodor.Hellwald:
>>
>>> Nun, schau doch mal ob in der Schweiz die Bᅵrger mitb einer
>>> pseudodemokratischen Regierung die den Amis hᅵrig ist
>>
>> Eigentlich wollte ich ja nicht!
>>
>> Wir leben seit 45 mit der amerikanischen Faust im Nacken.
>
> Blᅵdsinn. Nur mit einer Arschkriecherin an der Spitze

Natᅵrlich nicht seit 45. ;) Der erste war Adenauer, Erhard war da ein
bisschen anders. Wie war das doch gleich: "Wie kᅵnnen Sie es wagen, eine
unserer Bestimmungen zu ᅵndern?" "Ich habe sie nicht geᅵndert, ich habe
sie aufgehoben." (Worum ging es da?)

--
http://www.hkraus.eu/
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 8, 2014, 11:37:24 AM8/8/14
to
Am 08.08.2014 14:51, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Freitag, 8. August 2014 09:43:43 UTC+2 schrieb Peter Farge:
>> Einem einzelnen Mitmieter mit BGB 723 wegen "Strom nicht
>> bezahlt" und ein paar anderen Martotten zu kᅵndigen, ich glaube mit den
>> hohen Mieterschutz Standards in Deutschland wird das nicht gehen.
>
> Das hat nix mit Mieterschutz zu tun, sondern nur mit dem falschen Verstᅵndnis von Innenverhᅵltnis der Mieter und dem Auᅵenverhᅵltnis der Mieter zum VM. Auch hat der VM natᅵrlich nichts damit zu tun, ob die Mieter jemand aus ihrer GbR rauswerfen. Er selber kann, da er ᅵberhaupt nicht zu der GbR dazugehᅵrt, erst recht keinen einzelnen aus der GbR ausschlieᅵen.
>
> Das Innenverhᅵltnis kᅵnnen die Mieter so gestalten wie sie wollen, insbesondere die Mietanteile so verteilen wie sie wollen und aus einer selbst geschaffenen Gesellschaft eintreten oder austreten. Den VM interessiert das nicht, er hat die Gesamtmiete von den im MV genannten Personen zu bekommen. Und kann natᅵrlich auch nur allen im MV genannten Personen gleichzeitig kᅵndigen.

Das "Problem" war eigentlich ein "Vertragsverhᅵltnis" zwischen den
Mietern untereinander und zum Stromlieferanten. Um dessen Rechnungen
gemeinsam zu bezahlen, haben die mit Sicherheit keine GbR gegrᅵndet. Und
der Vermieter hat damit ᅵberhaupt nichts zu tun.

--
http://www.hkraus.eu/
Message has been deleted

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 8, 2014, 1:02:27 PM8/8/14
to
w-buechs...@web.de meinte am 08.08.2014:
>> wenn die WG wirklich eine BGB Gesellschaft ist -wie hier
>> gesagt wurde- schlie�t der Vermieter den Vertrag mit der
>> juristischen Person einer Personengesellschaft.
> W�re theoretisch m�glich, i.d.R. wird der MV allerdings mit namentlich genannten Personen (d.h. tats�chlichen Personen) abgeschlossen und eben nicht mit einer GbR.
>
> Das sog. Innenverh�ltnis der Mieter zueinander kann und wird dem VM egal sein und beeinflu�t auch den Vertrag nicht.
>
>> Aus der GbR kann jeder Gesellschafter austreten.
> Soweit ACK, der Austritt betrifft aber auch nur das Innenverh�ltnis (z.B wer welchen Mietanteil zahlt).


Es kommt insofern auf den Mietvertrag an und darauf, was dort konkret
vereinbart ist. In meinem alten Mietvertrag, in den damals voretlichen
Jahren meine Freundin mit eingetreten war, stand eine Klausel drin,
jeder Mieter k�nne Erkl�rungen zum Vertrag auch mit Wirkung f�r alle
�brigen Mieter entgegennehmen und abgeben. Wenn so etwas auch im hier
diskutierten Vertrag drinsteht, kann einer mit Wirkung f�r alle
k�ndigen. Leider wohne ich dort seit 25 Jahren nicht mehr und habe den
alten Vertrag auch nicht mehr, so dass ich den genauen Wortlaut nicht
mehr finde. So etwas �hnliches findet sich auch in manchen
Mustermietvertr�gen, etwa hier:

| � 16
| PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER
| 1. Haben mehrere Personen (z.B. Ehegatten) gemietet, so haften sie
| f�r alle Verpflichtungen aus dem Mietverh�ltnis als Gesamtschuldner.
| Wird eine Erkl�rung des Vermieters abgegeben, so ist diese auch dann
| rechtswirksam, wenn sie nur gegen�ber einem der Mieter abgegeben wird.
| Abgegebene Erkl�rungen eines Mieters an den Vermieter sind auch f�r
| die anderen Mieter rechtsverbindlich.
| 2. Die Mieter der Personengemeinschaft bevollm�chtigen sich mit
| Unterschrift dieses Vertrages gegenseitig zur Abgabe von
| rechtswirksamen Willenserkl�rungen.

Quelle:
http://akademie-wohnungseigentuemer.de/app/download/5781199679/Muster+Mietvertrag+f%C3%BCr+Wohnr%C3%A4ume.pdf

In anderen finden sich Regelungen zum Auszug einzelner Mieter:

| 4. Haben auf Mieterseite mehrere Personen den Vertrag geschlossen, so
| erkl�ren sich hiermit alle Vertragsparteien damit einverstanden, dass
| bei dauerhaftem Auszug eines oder mehrerer Mitmieter der oder die
| verbleibenden Mieter den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten
| �bernehmen. Die Mieter sind zur schriftlichen Mitteilung der
| Vertragsanpassung an den Vermieter verpflichtet.

Quelle:
http://www.stern.de/sonst/download-mustermietvertrag-655822.html


In anderen Formularvertr�gen steht allerdings drin, es m�ssten alle
gemeinsam k�ndigen - dann kann einer allein nicht so einfach aus der
Verpflichtung gegen�ber dem Vermieter raus. Der OP wird sich insoweit
also seinen Vertrag genau ansehen m�ssen, ob da was (und was da) zum
Stichwort "Personenmehrheit als Mieter" steht. Ggf. kommt er da
einigerma�en gut raus aus der Sache - oder aber auch nicht.

Diedrich

Stefan Schmitz

unread,
Aug 8, 2014, 2:06:23 PM8/8/14
to
Am Freitag, 8. August 2014 19:02:27 UTC+2 schrieb Diedrich Ehlerding:

> | Abgegebene Erklärungen eines Mieters an den Vermieter sind auch für
> | die anderen Mieter rechtsverbindlich.

Ich hoffe, so ein Unsinn steht nicht allzu häufig in Verträgen.
Sowas würde ich weder als Mieter noch als Vermieter haben wollen.

Was passiert denn dann, wenn zwei Mieter widersprechende Erklärungen abgeben?

Martin Schoenbeck

unread,
Aug 8, 2014, 5:54:14 PM8/8/14
to
Hallo Hartmut,

Hartmut Kraus schrieb:

> Das "Problem" war eigentlich ein "Vertragsverh�ltnis" zwischen den
> Mietern untereinander und zum Stromlieferanten. Um dessen Rechnungen
> gemeinsam zu bezahlen, haben die mit Sicherheit keine GbR gegr�ndet.

Davon hast Du also auch keine Ahnung. Und davon, wie schnell eine GbR
gegr�ndet ist.

Gru� Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die pa�t so.

Joerg Meier

unread,
Aug 8, 2014, 6:54:46 PM8/8/14
to
On Fri, 8 Aug 2014 11:06:23 -0700 (PDT), Stefan Schmitz wrote:

> Am Freitag, 8. August 2014 19:02:27 UTC+2 schrieb Diedrich Ehlerding:
>>| Abgegebene Erkl�rungen eines Mieters an den Vermieter sind auch f�r
>>| die anderen Mieter rechtsverbindlich.
> Ich hoffe, so ein Unsinn steht nicht allzu h�ufig in Vertr�gen.
> Sowas w�rde ich weder als Mieter noch als Vermieter haben wollen.

> Was passiert denn dann, wenn zwei Mieter widersprechende Erkl�rungen abgeben?

Das gleiche, wie wenn ein Mieter zwei widersprechende Erklaerungen abgibt
;)

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 4:09:54 AM8/9/14
to
Am 08.08.2014 23:54, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Hartmut,
>
> Hartmut Kraus schrieb:
>
>> Das "Problem" war eigentlich ein "Vertragsverhᅵltnis" zwischen den
>> Mietern untereinander und zum Stromlieferanten. Um dessen Rechnungen
>> gemeinsam zu bezahlen, haben die mit Sicherheit keine GbR gegrᅵndet.
>
> Davon hast Du also auch keine Ahnung. Und davon, wie schnell eine GbR
> gegrᅵndet ist.

Und man sich dann "hilfesuchend" an die "ᅵffentlichkeit" wendet: "Darf
ich einem in unserer WG, der seinen Strom nicht bezahlt, den abstellen?"
Da braucht man natᅵrlich erst "fachkundige" Beratung: "Darfst du nicht,
da musst du ihm erst mal eine Vertragsverletzung nachweisen" .... ;)
Phhh - soll der doch sein "Recht" einklagen.

--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 4:20:34 AM8/9/14
to
Aber unser Vermieter, also die Gemeinde, hat sich da schon "juristisch
abgesichert". ;) Zitat aus einem Schreiben, das jetzt jeder im
Briefkasten hatte:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass muss die Schlieᅵanlage kontolliert werden. Es wird
an jedem Appartement samt zugehᅵriger Abstellkammer das Schloss
ᅵberprᅵft. Die ᅵberprᅵfung findet am Montag, 18.08.2014, ab 14:00 Uhr
statt."

Und jetzt die "Absicherung":

"Wir mᅵchten Sie darauf hinweisen, dass die jeweiligen Wohnungen _nicht_
betreten und kontrolliert werden."

Ich also zurᅵckgemailt:

-----------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich - wie Ihnen bekannt - nicht zu den Kriminellen / Alkoholikern /
Psychopathen / Drogenabhᅵngigen (mit flieᅵenden ᅵbergᅵngen) in meiner
Nachbarschaft zu zᅵhlen bin, wegen derer diese Aktion offensichtlich
erfolgen soll, mᅵchte ich anfragen, ob ich bei der Gelegenheit - wie in
"normalen" Wohnanlagen jeder "normale" Mieter - auch einen Schlᅵssel fᅵr
den Mᅵlltonnenraum erhalten kᅵnnte. (Mein "Protest" damals gegen diesen
Kindergarten hier unter "Leitung" unseres "Hausmeisters" Mᅵller, meinen
Mᅵll dem "Niveau" Ihrer gerade laufenden "Kunstausstellung" angepasst
vor dem Rathaus auszukippen, hat ja leider nicht die erhoffte Wirkung
gezeigt.). ;)

Hallo Frau Bader - und wann ist denn nun mein am 01.05.2014 beantragter
(und lt. Gesetz innerhalb einer angemessenen Frist anzusetzender)
Sᅵhnetermin mit Herrn Handel? Zwingen Sie mich nicht, noch auf dem
Rechtsweg gegen Ihren Chef vorgehen zu mᅵssen - das wᅵre nicht die erste
Beamtenkarriere, die ich beenden mᅵsste. (Nach Aussage eines der
Polzeibeamten, mit denen ich mir spᅵtestens nach der richterlichen
Anhᅵrung - und damit Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses - einig
war, dass eben die Leute in die geschlossene Abteilung gehᅵren, auf
deren Veranlassung ich dort war.)

Mit freundlichen Grᅵᅵen

Hartmut Kraus


--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 5:52:58 AM8/9/14
to
Am 09.08.2014 10:26, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 10:09:54 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> Und man sich dann "hilfesuchend" an die "ᅵoeffentlichkeit" wendet: "Darf
>> ich einem in unserer WG, der seinen Strom nicht bezahlt, den abstellen?"
>> Da braucht man natᅵoerlich erst "fachkundige" Beratung:
>
> ...und zwara ganz bestimmt von unserem GrᅵJaZ, der nach 11 Jahren Prozesshanselei, div. verlorenen Verfahren und einer Verurteilung zu einer Bewᅵhrungsstrafe immer noch damit hausieren geht, daᅵ er doch soooo viel mehr weiᅵ als alle Anwᅵlte.

Ich verstehe ja deinen Rochus, aber musst dich doch mit deinem
Schwachsinn nicht immer wieder lᅵcherlich machen.


>> Phhh - soll der doch sein "Recht" einklagen.
>
> Was ihm per einstweiliger Verfᅵgung vermutlich auch sehr schnell (und auf Kosten des Stromabstellers) gelingen wird.

Jaja, empfiehl im das nur. Die Kosten wᅵrde der aufgebrummt kriegen, und
zwar ganz schnell, indem die Klage kostenpflichtig abgewiesen wᅵrde.
Nach mehrmaliger Mahnung, die paar Piepen endlich zu berappen, hat er
trotzdem munter weiter auf Kosten seiner "Vetragspartner" Strom
verbraucht. (ᅵbrigens 4 Aussagen gegen eine, wenn ich richtig gezᅵhlt habe).

> Im ᅵbrigen kann der Betroffene auch ebenso schnell die Sicherung wieder einschalten wie der (vermeintliche) Glᅵubiger sie ausschaltet.

Im ᅵbrigen macht er das auch schon lange. Wenn ich das "hilfe- und
ratsuchende" Mitglied seiner WG (Verzeihung: GbR) ;) wᅵre, wᅵre der
schon lange drauᅵen.

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 6:05:45 AM8/9/14
to
Das wᅵre wohl die beste Lᅵsung fᅵr alle Beteiligten, besonders fᅵr ihn.
Was ich bis kurz vor der Rᅵumung ja auch noch nicht wusste: Dann ist die
Kommune verpflichtet, dir Wohnraum zu stellen. Wohlgemerkt: Wohnraum,
nicht irgendeine Bruchbude, und zwar dir alleine, also nicht etwa eine
Liege in irgendeinem "Obdachlosenasyl" mit 50 Mann in einem Saal. ;)

--
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Frank Kozuschnik

unread,
Aug 9, 2014, 8:22:44 AM8/9/14
to
Ludger Averborg:

> Peter Farge:
>
>> Ja, um die Wohnung zu kündigen braucht man die Unterschriften
>> aller Mieter
>
> wenn die WG wirklich eine BGB Gesellschaft ist -wie hier
> gesagt wurde- schließt der Vermieter den Vertrag mit der
> juristischen Person einer Personengesellschaft.

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Das gilt
insbesondere auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

> Aus der GbR kann jeder Gesellschafter austreten.

Das kann er nur, wenn es extra vereinbart ist (§ 736 Abs. 1 BGB).
Ansonsten wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn ein Gesellschafter nach
§ 723 BGB kündigt.

> Der Vermieter hat es dann eben mit dem Rest zu tun oder mit gar
> keinem mehr, wenn die GbR erlöscht.

Wenn der Austritt eines einzelnen Gesellschafters möglich ist, haftet
der Ausgetretene dennoch weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die
die Gesellschaft bis zu seinem Ausscheiden eingegangen ist (§ 736 Abs. 2
BGB und § 160 Abs. 1 HGB). Aus dem Mietvertrag kommt er also nicht
einfach dadurch heraus, indem er die Gesellschaft verlässt.
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 10:40:15 AM8/9/14
to
Am 09.08.2014 13:27, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 12:05:45 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Was ich bis kurz vor der Rᅵoeumung ja auch noch nicht wusste: Dann ist die
>> Kommune verpflichtet, dir Wohnraum zu stellen.
>
> Das Problem ist, daᅵ der OP noch nicht die geringsten Anstrengungen in Richtung Zwangsrᅵumung unternommen hat.

Das ist ja auch nur etwas weiter gesponnen. Aber gar nicht weit
hergeholt - erfahrungsgemᅵᅵ entscheiden Gerichte nᅵmlich /immer/ gegen
einen aus irgendwelchen Grᅵnden "sᅵumigen" Mieter. Das Mietrecht sowieso.

> Da er eine solche nur erreichen kann, wenn er einen Verstoᅵ gegen einen evtl. (Unter-)Mietvertrag nachweisen kann, wird das auch nicht so einfach, wenn es ᅵberhaupt mᅵglich ist. In jedem Fall wird er ein rechtskrᅵftiges Urteil abwarten mᅵssen,

"Er" kann ihn auch ganz einfach vor die Tᅵr setzen, wenn "er" - wie in
diesem Fall - 4 Mitglieder einer WG sind und der "sᅵumige" Mieter einer,
der nicht mal direkt einen Vertrag mit dem Vermieter hat.

Im Falle "der hat ja nur seine Stromrechnung nicht bezahlt" natᅵrlich
nicht so einfach.

> Ein evtl. verletztes Vertragsverhᅵltnis bzgl. der Stromzahlung ist jedenfalls keine mietrechtliche Angelegenheit und damit auch kein Grund fᅵr eine Rᅵumungsklage.

Nee, aber ihm den Saft zu sperren. Und damit wᅵrden sie immer
durchkommen. Dann rᅵumt er eines Tages von ganz alleine das Feld. Wird
schon eine(n) anderen(n) Dumme(n) finden, bei dem / der er sich
durchschlauchen kann. ;)

> Setzt er den Schuldner selber vor die Tᅵr, wird er wohl selbst mit erheblichen Konsequenzen rechnen mᅵssen. Bis zur Schadensersatzforderung fᅵr eine evtl. Ersatzunterbringung, die im Falle einer Unterbringung auf Gemeindekosten dann auch die Gemeinde erheben wird.

Nᅵ. Oder glaubst du, unsere Gemeinde hat meinem Vermieter gegenᅵber -
der dem Gericht die Taschen vollgehauen hat, ich hᅵtte ein Jahr lang
keine Meite gezahlt, seiner Mitarbeiterin "nachgestellt" (soll die erst
mal in den Spiegel gucken), irgendwelche Schadensersatzforderungen
geltend gemacht?

> Tja, Harald, Juristerei kann so einfach sein - vor allem fᅵr einen, der in den letzten 5 Jahren sᅵmtliche von ihm und gegen ihn angestrengten Verfahren verloren hat.

Fᅵr dich immer noch Herr Diplomingenieur. Hartmut dᅵrfen nur meine Fans
sagen. ;)

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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 10:44:53 AM8/9/14
to
Am 09.08.2014 13:27, schrieb w-buechs...@web.de:

> Tja, Harald, Juristerei kann so einfach sein - vor allem fᅵr einen, der in den letzten 5 Jahren sᅵmtliche von ihm und gegen ihn angestrengten Verfahren verloren hat.

Ich wᅵsste nicht, was ich z.B. im Fall "blondes Nervenbᅵndel" verloren
hᅵtte. Auᅵer dass das eine Schlacht war, von der ihr von vornherein klar
sein musste, dass die nur beide verlieren kᅵnnen. Sie hat sich auch
schlieᅵlich nicht zu dieser "Strafanzeige" erblᅵdet, sondern ihr
beknackter Chef.

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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 11:00:49 AM8/9/14
to
Am 09.08.2014 16:40, schrieb Hartmut Kraus:
> Oder glaubst du, unsere Gemeinde hat meinem Vermieter gegenᅵber - [...] irgendwelche Schadensersatzforderungen
> geltend gemacht?

Welchen Schaden denn auch? Die Kaltmiete + Betriebskosten kriegt sie
schlieᅵlich vom "Jobcenter", und was dann noch fehlt, legt der Staat aus
Sozialmitteln drauf. Ist nᅵmlich 'ne Sozialwohnung. ;)

Also bezahlt letztlich der Staat den Staat - und der Steuerzahler alles.
Zur Absicherung der Profitgier eines privaten Vermieters. Als sie mich
'rausgeschmissen haben, hatte sich dieser Pfuschbau nach 15 Jahren grob
geschᅵtzt schon mindestens ein paarmal "gerechnet" - schᅵtzungsweise 100
Wohnungen, meine war eine der kleinsten fᅵr 465 ᅵ kalt). Und die ersten
Jahre brauchten sie keine Steuern zu zahlen - das nennt sich dann wohl
"Wirtschaftsfᅵrderung" oder so ᅵhnlich. ;) Der Vermieterjargon
bezeichnet das treffender: "Abschreibungsobjekt." ;)

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:09:03 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 17:31, schrieb w-buechs...@web.de:
>> seiner Mitarbeiterin "nachgestellt"
>
> gibt es in Gilching ᅵberhaupt noch Rocktrᅵgerinnen, die vor dir sicher sind? ;-)

Ja,. z.B. die. Mir dreht sich jedes Mal der Magen um, wenn ich
zwangslᅵufig an ihrem Bᅵro vorbei muss. Nachgestellt hat ᅵbrigens sie
mir mal. Und als ich darauf nicht einging, wurde sie fies. Wie bei einer
bestimmten Sorte Weiber eben ᅵblich. Ich hab' aber auch einen
todsicheren Griff fᅵr sowas. ;)

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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:13:51 PM8/9/14
to
Und ein sagenhaftes Talent, Chancen zu verpassen. ;)

War gerade 2 S-Bahn-Stationen weiter (Harthaus), weil da der einzige
Geldautomat steht, wo ich mit meiner Karte was abheben kann.

Auf der Strecke wird gebaut, ich also mit dem SEV gefahren. Harthaus
ausgestiegen - kurz bevor der Bus wieder anfuhr, kam so ein Blick - na,
du weiᅵt schon. Scheiᅵe, es war die Busfahrerin. :-/

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:30:11 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 17:31, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 16:40:15 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> Nee, aber ihm den Saft zu sperren. Und damit wᅵoerden sie immer
>> durchkommen.
>
> Da habe ich noch meine Zweifel. Ich fᅵrchte, in einem evtl. Gerichtsverfahren werden die Glᅵubiger eher auf den vom Gesetz vorgesehen Weg der Durchsetzung von Forderungen verwiesen werden.

Und darauf, dass sie verpflichet wᅵren, weiter eine Leistung zu liefern,
fᅵr die der Abnehmer schon lange nicht mehr zahlt? Lass' dich nicht
auslachen.

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:40:12 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 19:28, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 19:13:51 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> kam so ein Blick - na, du weiᅵoet schon.
>
> naja, so wie du deine Garderobe geschildert hast (lᅵchrige Lederjacke usw.) kann man sich wirklich sehr leicht denken, was das fᅵr ein Blick war
>
>> Scheiᅵoee, es war die Busfahrerin. :-/
>
> die vermutlich ᅵberlegt hat, ob sie dich nach dem gᅵltigen Fahrschein fragt oder ob sie dir lieber 2EUR in die Hand drᅵckt...

Klar. Nachdem sie mich von Gilching bis dahin befᅵrdert hatte, und ich
sie in Gilching noch gefragt, ob sie auch in Harthaus hᅵlt. (Andere
fahren da nᅵmlich durch.)

Und ᅵberlegen hᅵtte sie hᅵchstens mᅵssen, ob sie mich nach dem
Fahrschein fragt (in der Hoffnung, mir 40 Euren abknᅵpfen oder / und
mich 'rausschmeiᅵen zu kᅵnnen.) Verkaufen konnte sie nᅵmlich keine. Aber
ich hatte schon einen gᅵltigen, keine Sorge ;)

ᅵbrigens war der Blick alles andere als "nach meiner ᅵuᅵeren Erscheinung
abschᅵtzend, was ich wohl auf dem Konto haben kᅵnnte." ;)

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:42:27 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 19:28, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 19:13:51 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> kam so ein Blick - na, du weiᅵoet schon.
>
> naja, so wie du deine Garderobe geschildert hast (lᅵchrige Lederjacke usw.)

Klar. Bei gefᅵhlten 25 Grad im Schatten, noch um die Tageszeit..

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:46:43 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 19:42, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
>
> Am Samstag, 9. August 2014 19:30:11 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Und darauf, dass sie verpflichet wᅵoeren, weiter eine Leistung zu liefern,
>> fᅵoer die der Abnehmer schon lange nicht mehr zahlt?
>
> Es sind nicht die Mitbewohner, die den Strom liefern.

Nᅵ, nur ihn dem Lieferaten bezahlen. Als "Gemeinschaft", und wie sie
sich den dann untereinander aufteilen, ist ihre Sache.

> Wir leben auch nicht in Wildwest

Nee, im wilden Westen waren die Verhᅵltnisse geordneter als heute hier.

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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 1:49:07 PM8/9/14
to
Aber hast Recht - was sitze ich da schon wieder hier vor dem Rechner und
lass' mich von dir belatschern. Also schaunmerdochmal, wo's noch ein
gepflegtes Bierchen im Biergarten gibt, ohne dass mich die Kellnerin
gleich wegen "Nachstellung" anzeigt. ;)


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Martin Schoenbeck

unread,
Aug 9, 2014, 2:41:30 PM8/9/14
to
Hallo Kurt,

w-buechs...@web.de schrieb:

> Am Samstag, 9. August 2014 16:40:15 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> Nee, aber ihm den Saft zu sperren. Und damit w�oerden sie immer
>> durchkommen.
>
> Da habe ich noch meine Zweifel. Ich f�rchte, in einem evtl. Gerichtsverfahren werden die Gl�ubiger eher auf den vom Gesetz vorgesehen Weg der Durchsetzung von Forderungen verwiesen werden.

Jetzt mal Butter bei die Fische: aufgrund welcher Rechtsvorschriften oder
welcher Vertr�ge mu� der OP den guten Mann, der ihm das Entgelt f�r bereits
gelieferten Strom schuldig geblieben ist, weiterhin mit Strom beliefern?

Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 3:08:25 PM8/9/14
to
Hat geklappt. ;)


--
http://www.hkraus.eu/

Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 3:10:53 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 20:41, schrieb Martin Schoenbeck:
> Hallo Kurt,
>
> w-buechs...@web.de schrieb:
>
>> Am Samstag, 9. August 2014 16:40:15 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>>> Nee, aber ihm den Saft zu sperren. Und damit wᅵoerden sie immer
>>> durchkommen.
>>
>> Da habe ich noch meine Zweifel. Ich fᅵrchte, in einem evtl. Gerichtsverfahren werden die Glᅵubiger eher auf den vom Gesetz vorgesehen Weg der Durchsetzung von Forderungen verwiesen werden.
>
> Jetzt mal Butter bei die Fische: aufgrund welcher Rechtsvorschriften oder
> welcher Vertrᅵge muᅵ der OP den guten Mann, der ihm das Entgelt fᅵr bereits
> gelieferten Strom schuldig geblieben ist, weiterhin mit Strom beliefern?

Ist doch klar, auf Grund von ᅵ1: Kamerad Freischᅵtz hat immer Recht. ᅵ2:
Hat er ausnahmsweise einmal nicht Recht, tritt automatisch ᅵ1 in Kraft. ;)

--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 3:13:47 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 14:30, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 14:22:44 UTC+2 schrieb Frank Kozuschnik:
>
>> Aus dem Mietvertrag kommt er also nicht
>> einfach dadurch heraus, indem er die Gesellschaft verlᅵsst.
>
> Das gilt aber nur dann, wenn der MV tatsᅵchlich mit einer GbR abgeschlossen wurde. Das dᅵrfte, wie bereits erwᅵhnt, bei Wohnraummmiete eher selten sein. Vorliegend ist der MV mit mehreren einzeln benannten Mietern abgeschlossen. Ob einer von denen auszieht oder nicht, ist fᅵr den VM als Vertragspartner der einzelnen Mieter erstmal ohne Belang - er kann seine Forderungen aus dem MV, solange dieser gᅵltig ist (d.h. auch nach mehr als 5 Jahren), auch gegen ausgezogene Mieter geltend machen. Ein Austritt einer Person aus einem MV, in dem mehrere als Mieter genannt sind, ist nur mit Zustimmung aller Vertragspartner, d.h. der anderen Mieter UND des VM mᅵglich.
>
> Das Ausscheiden kann aber auch stillschweigend erfolgen, wenn die verbleibenden Mieter die Miete lᅵngere Zeit weiterhin alleine zahlen und keine Forderungen gegen den ausgeschiedenen Mieter erheben.

Jaja, da ist schon gar mancher stillschweigend ausgeschieden. Z.B., so:

"Denn hinderlich, wie ᅵberall,
ist hier der eig'ne Todesfall."

(Wilhelm Busch)


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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 3:15:42 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 19:00, schrieb Martin Gerdes:
> Peter Farge <peter...@gmx.de> schrieb:
>
>>> du solltest mal unter 'mehrere Hauptmieter' googeln. So einfach ist es
>
>> Ich weiᅵ, auch wenn man ausgezogen ist und nicht alle Parteien dem
>> Auszug zugestimmt haben bleibt man weiterhin im Mietvertrag und haftet
>> gemeinschaftlich fᅵr alle Kosten.
>
> Mit dieser Einschᅵtzung dᅵrftest Du danebenliegen. ᅵblicherweise haften
> mehrere Mieter gesamtschuldnerisch, das heiᅵt: Der Vermieter kann sich
> einen raussuchen und den auf die Gesamtschuld verklagen. Wie derjenige
> das Geld dann von den anderen zurᅵckholt, ist seine Sache.
>
>> Eine Person ist jetzt mit dem Ultimatum ausgezogen: Ab jetzt zahle ich
>> keine Miete mehr. Entweder ihr sucht einen Nachmieter oder die WG wird
>> vom Vermieter mit fristloser Kᅵndigung aufgelᅵst.
>
> Das stimmt so zwar nicht, aber hinreichend ᅵrger kann der Auszieher den
> Restwohnern durchaus machen.
>
>> Der Stromzahler wird sich diesem Ultimatum anschlieᅵen und
>> auch ausziehen. Das der Stromschuldner neue Nachmieter sucht, ist nicht
>> sehr wahrscheinlich und die anderen Personen werden sich dem Auszug
>> denke ich anschlieᅵen.
>
> Damit kommen die Auszieher nicht aus der Pflicht.
>
> Mir ist nicht ganz klar, was Du eigentlich willst. 100 Euro
> Stromschulden sind auch in einer Studi-WG nicht eben schᅵn, aber
> letztlich kein Beinbruch. Eine neue Wohnung suchen ist teurer.
>
> (Ich glaube allerdings, Eure WG steht ohnehin kurz vor der Auflᅵsung.)

Aber doch nicht wegen einem, der 'rumspinnt? Da sollten sich die anderen
doch einig werden kᅵnnen., wie mit dem zu verfahren ist?


--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 9, 2014, 3:39:14 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 17:31, schrieb w-buechs...@web.de:

> gibt es in Gilching ᅵberhaupt noch Rocktrᅵgerinnen, die vor dir sicher sind? ;-)

Das kann ich nicht beurteilen, seit einiger Zeit laufen sie nᅵmlich alle
in Hosen 'rum. ;)

Also wie war das bei einer: "Joy, die hat ja Beine!" "Sowieso!" "Najaaaa
- sonst mᅵsste sie ja auch auf den Hᅵnden laufen." Da war ich aber auch
schon weg. ;)

--
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Peter Farge

unread,
Aug 9, 2014, 4:01:26 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 um 19:00 schrieb Martin Gerdes:
> Das stimmt so zwar nicht, aber hinreichend �rger kann der Auszieher den
> Restwohnern durchaus machen.

Zu den Pflichten einer GbR steht hier etwas:
http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/steuerexi_ordner/366794/Gesellschaft_buergerlichen_Rechts_Gruendung_und_Steuern.html#3

� 705 - Inhalt des Gesellschaftsvertrags
http://dejure.org/gesetze/BGB/705.html
Mit dem Ultimatum ab jetzt nicht mehr zu zahlen hat der Auszieher ja
gegen BGB 705 versto�en. K�nnen die verbleibenden Mieter auf
Schadensersatz klagen wenn die Wohnung wegen Mietschulden seitens des
Vermieters gek�ndigt wird?


> Mir ist nicht ganz klar, was Du eigentlich willst. 100 Euro
> Stromschulden sind auch in einer Studi-WG nicht eben sch�n, aber
> letztlich kein Beinbruch. Eine neue Wohnung suchen ist teurer.
>
> (Ich glaube allerdings, Eure WG steht ohnehin kurz vor der Aufl�sung.)

Die WG ist um Grunde ruiniert. Wir kommen nicht mehr miteinander klar.
Wir l�sen uns jetzt auf bzw die anderen raffen sich zusammen und suchen
Nachmieter. Ich will auch ausziehen und die offenen Betr�ge vorher
einsammeln.

Peter Farge

unread,
Aug 9, 2014, 4:05:08 PM8/9/14
to
Am 09.08.2014 um 21:15 schrieb Hartmut Kraus:
> Aber doch nicht wegen einem, der 'rumspinnt? Da sollten sich die anderen
> doch einig werden kᅵnnen., wie mit dem zu verfahren ist?

Zwei Leute verweigern sich jeglicher Kooperation. Eine Unterschrift die
den Auszieher aus dem Vertrag lᅵᅵt war damals nicht zu holen, deshalb
ist er mit diesem Ultimatum ausgezogen. Jetzt mit den Mietschulden werde
ich persᅵnlich nicht ausziehen kᅵnnen, weil der Vermieter zuerst die
Begleichung der Mietschulden verlangen wird. Im Internet steht das ich
mich irgendwie herausklagen kann, das erscheint mir aber zu aufwendig.
Ich ziehe also auch aus und ᅵberlasse den anderen die Entscheidung:
Mitausziehen oder Nachmieter suchen.
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 10, 2014, 5:48:32 AM8/10/14
to
Am 09.08.2014 17:31, schrieb w-buechs...@web.de:

> Ich habe seinerzeit vor einem Rᅵumungstermin (der spᅵter aufgehoben wurde) einen Anruf vom Sozialamt erhalten, bei welchem sie sich nach meinem zukᅵnftigen Verbleib erkundigten. Nach meinem Hinweis, daᅵ das Rᅵumungsverfahren m.E. durch Verschulden eines frᅵheren Vermieters (war ne recht komplizierte Angelegenheit) zustandegekommen ist, sagte man mir, daᅵ dies fᅵr evtl. Schadensersatzansprᅵche der Gemeinde gegen diesen wichtig sein kᅵnnte.

Hast du schon mal eine Behᅵrde erlebt, die dir keinen Stuss erzᅵhlt?

Ok, kann sein, dass in eurem Bundesland / Kreis die Uhren ein bisschen
anders ticken als hier in Bayern, speziell im Landkreis Starnberg mit
seinen Kopfstᅵnden.

> Schmeiᅵt man jemand ohne vollstreckbares Urteil raus, kann das sehr
viel anders aussehen.

Jo, z.B. wie bei mir. Ach ja - da erinnerst du mich doch an was: Dieser
"Rocktrᅵgerin" (*** kotz - hab' ich mich schonmal ᅵffentlich bei allen
Prostituierten dafᅵr entschuldigt, dass ich sie mal "Ganovenhure"
geschimpft hatte? Der feine Unterscheid. Eine Hure ist ehrlich:)
...
>


--
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Hartmut Kraus

unread,
Aug 10, 2014, 5:56:43 AM8/10/14
to
Ups - kam gerade wieder an ihrem Bᅵro vobei - und sehe einen da
arbeiten! (Das Treppengelᅵnder putzen).

"Ist das nicht Schwarzarbeit am Sonntag?" ;)

"Was soll das sein?"

"Sollte ein Scherz sein."

"Wollen wir tauschen?"

"Das kannste haben! Du faulenzt weiter fᅵr mein ALG II und ich arbeite
fᅵr dich, ok?"

Mit dem Deal war's also wieder nix. ;)

--
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gUnther nanon�m

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Aug 10, 2014, 6:38:10 AM8/10/14
to

<w-buechs...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8b4b71c6-6199-4efd...@googlegroups.com...

>> Jetzt mal Butter bei die Fische: aufgrund welcher Rechtsvorschriften oder
>> welcher Vertr?ge mu? der OP den guten Mann, der ihm das Entgelt f?r
>> bereits
>> gelieferten Strom schuldig geblieben ist, weiterhin mit Strom beliefern?
>
>
>http://deutschesmietrecht.de/wasserversorgung/36-keine-vorauszahlungen-geleistet-strom-und->wasser-abstellen-geht-nicht.html

Hi,
das meint aber nur "unterbrechen", also wohl den Bezug kappen, den der
Mieter auf eigene Rechnung laufen hat? Als Mieter hat man ja meist eigene
Vertr�ge mit EVU, Wasser und so. Klar, da� der Vermieter da nicht eingreifen
darf. Was aber, wenn die Mitmieter der WG ihrem S�umling die Teilhabe an der
weiteren Wasser- und Strombeziehe erschweren? Da sie keinen Vermieter-Malus
haben, kann man es denen nicht verwehren, zumal wenn sie die "Mehrheit" in
der WG darstellen. Die "Mitmieter" sind keine Vermieter, soein Verh�ltnis
untereinander gibts nicht. Derjenige, der gerade von seinem Konto aus
bezahlt, kann diese "Dienstleistung" jederzeit k�ndigen, logischerweise, er
k�nnte z.B. sterben oder wegziehen...und damit k�me ein anderer aus der WG
zu diesem gutbeleumundeten Posten. Und der wiederum w�re ja wohl kaum
"verpflichtet", f�r den S�umling pauschal in Vorleistung zu treten, oder?
Daf�r findest Du keine Norm.

--
mfg,
gUnther


Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 6:44:53 AM8/10/14
to
Am 09.08.2014 19:40, schrieb Hartmut Kraus:
> Am 09.08.2014 19:28, schrieb w-buechs...@web.de:
>> X-No-archive: Yes
>>
>> Am Samstag, 9. August 2014 19:13:51 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>>> kam so ein Blick - na, du weiᅵoet schon.
>>
>> naja, so wie du deine Garderobe geschildert hast (lᅵchrige Lederjacke
>> usw.) kann man sich wirklich sehr leicht denken, was das fᅵr ein Blick
>> war
>>
>>> Scheiᅵoee, es war die Busfahrerin. :-/
>>
>> die vermutlich ᅵberlegt hat, ob sie dich nach dem gᅵltigen Fahrschein
>> fragt oder ob sie dir lieber 2EUR in die Hand drᅵckt...
>
> Klar. Nachdem sie mich von Gilching bis dahin befᅵrdert hatte, und ich
> sie in Gilching noch gefragt, ob sie auch in Harthaus hᅵlt. (Andere
> fahren da nᅵmlich durch.)
>
> Und ᅵberlegen hᅵtte sie hᅵchstens mᅵssen, ob sie mich nach dem
> Fahrschein fragt (in der Hoffnung, mir 40 Euren abknᅵpfen oder / und
> mich 'rausschmeiᅵen zu kᅵnnen.) Verkaufen konnte sie nᅵmlich keine. Aber
> ich hatte schon einen gᅵltigen, keine Sorge ;)

Fᅵr die Rᅵckfahrt allerdings nicht. Ich zum Fahrer: "Tut mir leid, der
Automat konnte auf einen Zehner nicht 'rausgeben." "Ich kann Ihnen
keinen Fahrschein verkaufen." (Die SEV - Busse sind nicht vom MVV,
sondern von irgendwelchen "Geschᅵftspartnern" wie "Starnberger
Seereisen" oder so). ;)

Naja, er "durfte" mich trotzdem mitnehmen. Obwohl ich gar nicht erst am
Fahrkartenautomaten war - wie war das doch gleich: "Ehrlich wᅵhrt am
lᅵngsten"?. ;)

Als ich den nᅵchsten Fahrgast erlebt hatte, sagte ich mir: "Was fragst
du hier ᅵberhaupt" ... Der hat den Busfahrer angeschnauzt, wie er dazu
kᅵme, mit Kind und Kegel erst zu irgendeinem Automaten zu mᅵssen, der
irgendwo auf dem Bahnsteig steht ...

Ich fᅵr meinen Teil hab' das nur als Ausgleich dafᅵr betrachtet, dass
ich mal bei -10 Grad 2 Stunden am Westkreuz stand, bei einem
Lokfᅵhrerstreik, wo wiederum die Polizei das Personal von anderen
Fahrgᅵsten schᅵtzen musste. Da kann der Busfahrer sich also jetzt bei
der Gewerksachft der Lokfᅵhrer beschweren - oder wie ist da die
Rechtslage? ;)

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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 7:05:07 AM8/10/14
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Am 10.08.2014 09:21, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Samstag, 9. August 2014 21:13:47 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Jaja, da ist schon gar mancher stillschweigend ausgeschieden. Z.B., so:
>>
>
>> "Denn hinderlich, wie ᅵoeberall,
>> ist hier der eig'ne Todesfall."
>
> Bezᅵglich des Mietrechts irrte Wilhelm Busch, in einigen Fᅵllen endet der MV nicht mit dem Tod des Mieters:

Ja mei, in diesem Fall war der "Mieter" ja auch nur ein Maulwurf. ;)

http://www.gedichte.levrai.de/gedichte_von/busch_wilhelm_busch_gedichte.htm#Der_Maulwurf



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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 7:57:00 AM8/10/14
to
Am 10.08.2014 11:59, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Sonntag, 10. August 2014 11:48:32 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Jo, z.B. wie bei mir.
>
> Schriebst du nicht noch neulich, daᅵ das Rᅵumungsurteil gegen dich seinerzeit fᅵr vorlᅵufig vollstreckbar erklᅵrt wurde?

Und in der ersten Verhandlung (am 20.01.2004) /nach/ der vorlᅵufigen
Vollstreckung (12.01.2004) fᅵr als nicht rechtskrᅵftig. Was es also auch
nie werden wird. So "arbeitet" nun mal das AG Starnberg, wie gesagt.
Jᅵngstes Paradebeispiel: Die liebe blonde Frau Dr. Conrad, nuicht wahr?


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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:02:41 AM8/10/14
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Am 10.08.2014 13:57, schrieb Hartmut Kraus:
> Am 10.08.2014 11:59, schrieb w-buechs...@web.de:
>> X-No-archive: Yes
>>
>> Am Sonntag, 10. August 2014 11:48:32 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>>
>>> Jo, z.B. wie bei mir.
>>
>> Schriebst du nicht noch neulich, daᅵ das Rᅵumungsurteil gegen dich
>> seinerzeit fᅵr vorlᅵufig vollstreckbar erklᅵrt wurde?
>
> Und in der ersten Verhandlung (am 20.01.2004) /nach/ der vorlᅵufigen
> Vollstreckung (12.01.2004) fᅵr als nicht rechtskrᅵftig. Was es also auch
> nie werden wird. So "arbeitet" nun mal das AG Starnberg, wie gesagt.

Das ᅵbrigens noch heute auf sein Geld fᅵr den "kostenpflichtigen"
Beschluss wartet, demzufolge ich den Pfuschbau (Verzeihung: Das
Abschreibungsobjekt) Rosenstr. nicht mehr betreten darf, weder direkt
noch "ᅵber die Auᅵenanlagen".

Da hab' ich sie nicht mehr gefragt, ob sie ein Rad ab haben, da stand's
endgᅵltig fest. Ich denke nᅵmlich nicht im Traum dran, noch dafᅵr zu
bezahlen, dass ich nicht mehr 'rein darf. Was sie mir bei der
Gelegenheit alles geklaut haben, muss ich eh' auf einem anderen Weg
"wiederbeschaffen". ;)


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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:18:36 AM8/10/14
to
Am 09.08.2014 22:05, schrieb Peter Farge:
> Im Internet steht das ich
> mich irgendwie herausklagen kann,

Du dich selber? Schwer vorstellbar. ;)

> das erscheint mir aber zu aufwendig.

Aber mindestens. ;)

> Ich ziehe also auch aus

Hoffen wir also, du weiᅵt auch schon, wohin? ;)

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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:19:25 AM8/10/14
to
Am 10.08.2014 14:09, schrieb w-buechs...@web.de:
> X-No-archive: Yes
>
> Am Sonntag, 10. August 2014 13:57:00 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>
>> Und in der ersten Verhandlung (am 20.01.2004) /nach/ der vorlᅵoeufigen
>> Vollstreckung (12.01.2004) fᅵoer als nicht rechtskrᅵoeftig. Was es also auch
>> nie werden wird. So "arbeitet" nun mal das AG Starnberg, wie gesagt.
>
> Ja, es hᅵlt sich damit an 708,7 ZPO. Wie alle anderen Gerichte auch, auch das damals mit meiner Sache befaᅵte.
>
> Wie du selber schriebst, liegt die mangelnde Rechtskraft daran, daᅵ du fᅵrs LG keinen Anwalt hast.

Du spinnst doch.


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Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:24:53 AM8/10/14
to
Das "Urteil" war ᅵbrigens ein "Versᅵumnisurteil", weil ich zur ersten
Verhandlung wegen der S-Bahn zu spᅵt kam. Das ist der Grund dafᅵr, dass
es nie rechtskraftig sein kann - guck' mal in die ZPO, wie in so einem
Fall - eine Partei erscheint zur ersten Verhandlung ("Gᅵteverhandlung")
nicht - zu verfahren ist, du Spinner.


--
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w-buechs...@web.de

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Aug 10, 2014, 8:31:48 AM8/10/14
to
Am Sonntag, 10. August 2014 14:19:25 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
> Am 10.08.2014 14:09, schrieb w-buechs...@web.de:

> > Wie du selber schriebst, liegt die mangelnde Rechtskraft daran, daï¿oe du fï¿oers LG keinen Anwalt hast.

> Du spinnst doch.

"Seit meinen Rechtsmitteln damals liegt das Ganze beim Landgericht, da
liegt's gut. Ab Landgericht aufwï¿oerts besteht in Zivilprozessen
Anwaltszwang, und einen Anwalt kann und will ich dafï¿oer nicht bezahlen." (HK am 05.08.14)

Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:31:27 AM8/10/14
to
Um dem nᅵchsten spitzfindigen Schwachsinn vorzubeugen: Der erste Termin
war also so fᅵr Nov. 2003 angesetzt, die erste Verhandlung fand am
20.01.2012 nach der Vollstreckung statt. Ich hoffe, so ist es jetzt
sogar fᅵr dich verstᅵndlich.


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Hartmut Kraus

unread,
Aug 10, 2014, 8:32:45 AM8/10/14
to
Sorry, 2004 natᅵrlich, s.o. ;)

w-buechs...@web.de

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Aug 10, 2014, 8:36:52 AM8/10/14
to
Am Sonntag, 10. August 2014 14:24:53 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:

> guck' mal in die ZPO, wie in so einem
> Fall - eine Partei erscheint zur ersten Verhandlung ("Gï¿oeteverhandlung")
> nicht - zu verfahren ist, du Spinner.

Durch die Ladung zum Termin hat das Gericht beiden Parteien Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt vorzutragen. Erscheint eine Prozesspartei nicht und ist sie auch nicht vertreten, bleibt das Vorbringen des Gegners unwidersprochen. Was nicht bestritten ist, muss nach den Prozessregeln auch nicht bewiesen werden und gilt demnach als zugestanden (§ 308 Abs. 1 ZPO). Das Gericht kann entscheiden. Zugunsten der beklagten Partei, wenn die Klagepartei säumig ist und umgekehrt, wobei ein Versäumnisurteil keineswegs auf den Gütetermin beschränkt ist, sondern in jedem Stadium des Verfahrens bei schuldhafter Säumnis ergehen kann. Hiergegen ist nicht das Rechtsmittel der Berufung, sondern Einspruch binnen einer Woche seit Zustellung des Urteils zulässig.

http://www.lag.bayern.de/grundzuege/urteilsverfahren/verfahrensablauf.html

Hartmut Kraus

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Aug 10, 2014, 8:34:34 AM8/10/14
to
Am 10.08.2014 14:31, schrieb w-buechs...@web.de:
> Am Sonntag, 10. August 2014 14:19:25 UTC+2 schrieb Hartmut Kraus:
>> Am 10.08.2014 14:09, schrieb w-buechs...@web.de:
>
>>> Wie du selber schriebst, liegt die mangelnde Rechtskraft daran, daᅵoe du fᅵoers LG keinen Anwalt hast.
>
>> Du spinnst doch.
>
> "Seit meinen Rechtsmitteln damals liegt das Ganze beim Landgericht, da
> liegt's gut. Ab Landgericht aufwᅵoerts besteht in Zivilprozessen
> Anwaltszwang, und einen Anwalt kann und will ich dafᅵoer nicht bezahlen." (HK am 05.08.14)

Was du nicht sagst.


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