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Leatherman erlaubt führen (Einhandmesser)

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Ralf Wenzel

unread,
Mar 2, 2023, 6:34:41 AM3/2/23
to
Moin,

ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.

Nun kann man ja selbst Schusswaffen unter bestimmten
Bedingungen transportieren.

Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?

Das Teil ist einfach ein praktisches Werkzeug, mehr nicht.


Ralf

Detlef Meißner

unread,
Mar 2, 2023, 6:40:36 AM3/2/23
to
In der Hosentasche. Aber aufpassen, dass das Messer nicht aufgeht!

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Ralf Wenzel

unread,
Mar 2, 2023, 6:42:52 AM3/2/23
to
Detlef Meißner schrieb am Donnerstag, 2. März 2023 um 12:40:36 UTC+1:
> In der Hosentasche. Aber aufpassen, dass das Messer nicht aufgeht!

Dann führe ich ein Einhandmesser. Das ist nicht legal.
Ich suche einen legalen Weg.


Ralf

Stefan Schmitz

unread,
Mar 2, 2023, 7:27:07 AM3/2/23
to
Tu es in ein verschlossenes Behältnis.
https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html

Ralf Wenzel

unread,
Mar 2, 2023, 7:39:59 AM3/2/23
to
Stefan Schmitz schrieb am Donnerstag, 2. März 2023 um 13:27:07 UTC+1:
> Tu es in ein verschlossenes Behältnis.
> https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html

Ah, gut. "Anscheinswaffen" - wieder ein neues Wort gelernt ;)

Danke

Ralf

Alexander Goetzenstein

unread,
Mar 2, 2023, 9:03:45 AM3/2/23
to
Hallo,

Am 02.03.23 um 12:34 schrieb Ralf Wenzel:
> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
> ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?

die Tasche mit dem durch ein Vorhangschloss (gibt's ab 3~5 Euro auch als
Zahlenschloss) blockierten Reißverschluss wurde schon erwähnt. Falls
kein solches vorhanden ist, tut es notfalls bspw. auch ein Kabelbinder,
mit dem das Werkzeug gesichert wird. Es gibt da die sog.
3-Sekunden-Regel, an der man sich als Faustregel orientieren kann: man
muss mehr als drei Sekunden benötigen, um Zugriff auf das
Werkzeug/gefährlichen Gegenstand/Waffe zu erlangen, und natürlich darf
auch kein Dritter Zugriff haben und erst recht keine Minderjährigen.
Heißt: nicht stehenlassen und sich umdrehen o.ä.

Für viele Gerätschaften gibt es auch passende Taschen oder Köfferchen
mit eingebautem (Zahlen-) Schloss.


--
Gruß
Alex

Ralf Wenzel

unread,
Mar 2, 2023, 9:18:08 AM3/2/23
to
Alexander Goetzenstein schrieb am Donnerstag, 2. März 2023 um 15:03:45 UTC+1:
> Für viele Gerätschaften gibt es auch passende Taschen oder Köfferchen
> mit eingebautem (Zahlen-) Schloss.

Danke für deinen Beitrag. Leider gibt es sowas nicht als Gürteltasche ;)


Ralf

Dorothee Hermann

unread,
Mar 2, 2023, 9:48:01 AM3/2/23
to
Am 02.03.23 um 12:40 schrieb Detlef Meißner:
> Am 02.03.2023 um 12:34 schrieb Ralf Wenzel:
>> ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
>> ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
>> handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.

>> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein
>> Einhandmesser ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger
>> kriege?

>> Das Teil ist einfach ein praktisches Werkzeug, mehr nicht.


> In der Hosentasche. Aber aufpassen, dass das Messer nicht aufgeht!

Tatsächlich?

Was ist mit de. soc. *recht* misc?


Dorothee

Dorothee Hermann

unread,
Mar 2, 2023, 9:48:02 AM3/2/23
to

Stefan Schmitz

unread,
Mar 2, 2023, 9:59:41 AM3/2/23
to
Gürteltasche mit Zahlenschloss heißt, dass man mal eben mit einer Hand
das Schloss öffnen, das Messer herausholen und zustechen kann.
Das wäre doch sehr nach an "Führen".

Detlef Meißner

unread,
Mar 2, 2023, 10:04:32 AM3/2/23
to

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 12:09:55 PM3/2/23
to
Ralf Wenzel <Ralf....@hamburg.de> wrote:

> Moin,
>
> ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
> ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
> handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.
>
> Nun kann man ja selbst Schusswaffen unter bestimmten
> Bedingungen transportieren.
>
> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
> ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?

In einem verschlossenen Behältnis, wie schon andere anmerkten.

Wenn's kein Leatherman sein muss - Victorinox hat auch schöne
Multitools.

--
I'm Wally and I identify as a guy who doesn't use the right pronouns.

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 12:11:46 PM3/2/23
to
Alexander Goetzenstein <alexander_g...@web.de> wrote:

> Hallo,
>
> Am 02.03.23 um 12:34 schrieb Ralf Wenzel:
> > Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
> > ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?
>
> die Tasche mit dem durch ein Vorhangschloss (gibt's ab 3~5 Euro auch
> als Zahlenschloss) blockierten Reißverschluss wurde schon erwähnt.
> Falls kein solches vorhanden ist, tut es notfalls bspw. auch ein
> Kabelbinder, mit dem das Werkzeug gesichert wird. Es gibt da die sog.
> 3-Sekunden-Regel, an der man sich als Faustregel orientieren kann: man
> muss mehr als drei Sekunden benötigen, um Zugriff auf das
> Werkzeug/gefährlichen Gegenstand/Waffe zu erlangen,

Umm, Rucksack, weit unten? Wenn man den Fall "Rucksack auf Rücken"
betrachtet dann möchte ich sehen, wie da jemand in 3s zugreifen will.

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 12:41:27 PM3/2/23
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Dietz Proepper:
> > Alexander Goetzenstein <alexander_g...@web.de> wrote:
>
> >> ... Es gibt da die sog. 3-Sekunden-Regel, an der man sich als
> >> Faustregel orientieren kann: man muss mehr als drei Sekunden
> >> benötigen, um Zugriff auf das Werkzeug/gefährlichen
> >> Gegenstand/Waffe zu erlangen,
>
> > Umm, Rucksack, weit unten? Wenn man den Fall "Rucksack auf Rücken"
> > betrachtet dann möchte ich sehen, wie da jemand in 3s zugreifen
> > will.
>
> Nur interessiert das die Bullerei überhaupt nicht, was _*Du*_ sehen
> möchtest; die interessiert, wie sie das _*selber*_ sehen. Isso.

Urteile werden von *wem* verfasst?

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 2:07:14 PM3/2/23
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:
> Dietz Proepper:
> > Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:
> >> Nur interessiert das die Bullerei überhaupt nicht, was _*Du*_ sehen
> >> möchtest; die interessiert, wie sie das _*selber*_ sehen. Isso.
>
> > Urteile werden von *wem* verfasst?
>
> Vor allem solltest Du sie Dir von einem Anwalt Deines geringsten
> Mißtrauens mal vorlesen lassen - und zwar am besten, _*bevor*_ Du
> hier den Vollauskenner gibst...

Oh, bei Dingen, welche über das Niveau von Sekundarstufe I hinaus gehen
mache ich das sogar gelegentlich.

Aber eine andere Frage - wer genau bist du eigentlich, dass ich mich
von dir so dümmlich anreden lassen muss?

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 2:51:57 PM3/2/23
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Dietz Proepper:
> > Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:
> >> Dietz Proepper:
> > Oh, bei Dingen, welche über das Niveau von Sekundarstufe I hinaus
> > gehen mache ich das sogar gelegentlich.
>
> Ja, dann 'mal los...

Warum sollte ich? Weil du ein bekannter Troll bist und ich dich
dummerweise mal wieder gefüttert habe?

> > Aber eine andere Frage - wer genau bist du eigentlich, dass ich mich
> > von dir so dümmlich anreden lassen muss?
>
> LOL. Vor allem _*mußt*_ Du _*noch*_ kräftiger mit dem Fuß
> aufstampfen, um zu kaschieren, daß Du halt von den §§ 42 und 42a
> WaffG und vor allem von deren Auslegung und Anwendung durch die
> Exekutivorgane so gar keine Ahnung hast...

Schatzipopazzi, Auslegung von Gesetzen ist *nicht* die Aufgabe der
Exekutive. Lernt man iirc in der 7. oder 8. Klasse.

Dietz Proepper

unread,
Mar 2, 2023, 3:12:06 PM3/2/23
to
Frank Möller <butterspiege...@protonmail.com> wrote:

> Dietz Proepper:
> > Schatzipopazzi, Auslegung von Gesetzen ist *nicht* die Aufgabe der
> > Exekutive. Lernt man iirc in der 7. oder 8. Klasse.
>
> LOL. Kannst Du das bitte auf Video aufnehmen (lassen), wenn Du, hm,
> sagen wir mal, in die nächste Verkehrskontrolle gerätst und _*genau
> das*_ dem Grünen entgegenrülpst, wenn er freundlich nach Deinen
> Papieren fragt?

Bist du so dumm oder tust du nur so?

Detlef Meißner

unread,
Mar 2, 2023, 4:04:34 PM3/2/23
to
Am 02.03.2023 um 21:06 schrieb Frank Möller:

> LOL. Kannst Du das bitte auf Video aufnehmen (lassen), wenn Du, hm, sagen
> wir mal, in die nächste Verkehrskontrolle gerätst und _*genau das*_ dem
> Grünen entgegenrülpst, wenn er freundlich nach Deinen Papieren fragt?
^^^^^^
Förster?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 2, 2023, 4:18:09 PM3/2/23
to
Am 02.03.2023 um 22:04 schrieb Detlef Meißner:
> Am 02.03.2023 um 21:06 schrieb Frank Möller:
>
>> LOL. Kannst Du das bitte auf Video aufnehmen (lassen), wenn Du, hm, sagen
>> wir mal, in die nächste Verkehrskontrolle gerätst und _*genau das*_ dem
>> Grünen entgegenrülpst, wenn er freundlich nach Deinen Papieren fragt?
> ^^^^^^
> Förster?

Vielleicht war er so lange weggesperrt, dass er die heutigen Uniformen
noch nicht kennt.

Hartmut Kraus

unread,
Mar 2, 2023, 4:29:37 PM3/2/23
to
Am 02.03.23 um 22:04 schrieb Detlef Meißner:
> Am 02.03.2023 um 21:06 schrieb Frank Möller:
>
>> LOL. Kannst Du das bitte auf Video aufnehmen (lassen), wenn Du, hm, sagen
>> wir mal, in die nächste Verkehrskontrolle gerätst und _*genau das*_ dem
>> Grünen entgegenrülpst, wenn er freundlich nach Deinen Papieren fragt?
> ^^^^^^
> Förster?

Quatsch, noch nichts von "Bündnis 90 / Die Grünen" gehört?

--
"Man sollte keine Dummheit zweimal begehen, die Auswahl ist schließlich groß genug." (Jean-Paul Sartre)

https://hkraus.eu/hk/Profil.pdf

Frank Hucklenbroich

unread,
Mar 3, 2023, 2:12:26 AM3/3/23
to
Am Thu, 2 Mar 2023 03:34:39 -0800 (PST) schrieb Ralf Wenzel:

> Moin,
>
> ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
> ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
> handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.
>
> Nun kann man ja selbst Schusswaffen unter bestimmten
> Bedingungen transportieren.
>
> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
> ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?

In einem verschlossenen Rucksack, wobei verschlossen hier bedeutet, daß der
Reißverschluss mit einem kleinen Schloss gesichert ist. Es gibt solche
Mini-Schlösser z.B. für Handgepäck auf Reisen, die taugen dafür.

Sowas hier:

https://www.amazon.de/Zahlenschloss-Kofferschloss-Vorhängeschloss-Sicherheitsschloss-TSA/dp/B074B4BGD2/ref=pd_lpo_3?pd_rd_w=bdZO0&content-id=amzn1.sym.992f08af-eb2a-4a7b-90a4-cd77032caf05&pf_rd_p=992f08af-eb2a-4a7b-90a4-cd77032caf05&pf_rd_r=Y12QAVCX3YHB4V3MS69Y&pd_rd_wg=iYYvB&pd_rd_r=e2deb19d-c944-4c40-8ec3-dc899bfb4c75&pd_rd_i=B074B4BGD2&psc=1

Grüße,

Frank

Alexander Goetzenstein

unread,
Mar 3, 2023, 4:15:43 AM3/3/23
to
Hallo,

Am 02.03.23 um 15:59 schrieb Stefan Schmitz:
> Gürteltasche mit Zahlenschloss heißt, dass man mal eben mit einer Hand
> das Schloss öffnen, das Messer herausholen und zustechen kann.
> Das wäre doch sehr nach an "Führen".

das könnte man prinzipiell auch, wenn man das Messer in einem Tresor auf
einer Sackkarre mit sich führt. Der Unterschied ist der (zeitliche)
Aufwand, der benötigt wird, um das Messer stichbereit in die Hand zu
bekommen. Nach erwähnter 3-Sekunden-Regel sollte eine so gesicherte
Tasche ausreichend sein.


--
Gruß
Alex

Alexander Goetzenstein

unread,
Mar 3, 2023, 4:16:38 AM3/3/23
to
Naja,

Am 02.03.23 um 18:11 schrieb Dietz Proepper:
> Umm, Rucksack, weit unten? Wenn man den Fall "Rucksack auf Rücken"
> betrachtet dann möchte ich sehen, wie da jemand in 3s zugreifen will.

Übung macht den Meister.


--
Gruß
Alex

Stefan Schmitz

unread,
Mar 3, 2023, 5:13:12 AM3/3/23
to
Wenn es um die Sekunden geht, reicht auch ein Rucksack ohne Schloss.
Ein Zahlenschloss am Gürtel habe ich schneller geöffnet als den Rucksack.

Ralf Wenzel

unread,
Mar 3, 2023, 6:11:43 AM3/3/23
to
Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 3. März 2023 um 11:13:12 UTC+1:
> Wenn es um die Sekunden geht, reicht auch ein Rucksack ohne Schloss.
> Ein Zahlenschloss am Gürtel habe ich schneller geöffnet als den Rucksack.

Im Gesetz steht aber definitiv "verschlossen".

Ralf

Thomas Hochstein

unread,
Mar 4, 2023, 3:15:04 AM3/4/23
to
Ralf Wenzel schrieb:

> ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
> ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
> handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.

Nur dann, wenn die Klinge verriegelt. Tut sie das?

> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
> ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?

In einem verschlossenen Behältnis, vgl. dazu
<desd.202303...@scatha.ancalagon.de>.

> Das Teil ist einfach ein praktisches Werkzeug, mehr nicht.

Du kannst ja Zeit und Geld investieren, um einen entsprechenden
Feststellungsbescheid durch das BKA zu erwirken, vgl. dazu denjenigen für
Rettungsmesser:
<https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20RescueTool.pdf?__blob=publicationFile&v=4>

Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Thomas Hochstein

unread,
Mar 4, 2023, 3:15:04 AM3/4/23
to
Frank Möller schrieb:

> Die schreiben dann in der Anzeige, daß der Rucksach ja "nur" mit einem
> Reißverschluß verschlossen gewesen wäre, was immer noch einen "schnellen
> Zugriff ermöglichen würde", ein solcher Rucksack ergo kein verschlossenes
> Behältnis im Sinne des Gesetzes wäre und somit ein Führen des "verbotenen
> Gegenstandes" zu konstatieren sei.

Das ist ja auch völlig richtig. Der Rucksatz ist *ge*schlossen, nicht
*verschlossen*. Ein Schloss oder Kabelbinder, der das Öffnen des
Reißverschlusses verhindert, macht ihn dann verschlossen.

>> Das Teil ist einfach ein praktisches Werkzeug, mehr nicht.
>
> Tja, das behauptest _*Du*_. Die Bullerei interessiert das nicht.

Die Polizei interessiert das zu Recht nicht, weil nicht sie darüber
entscheidet, sondern der Gesetzgeber.

Ulf Kutzner

unread,
Mar 4, 2023, 6:35:46 AM3/4/23
to
Dietz Proepper schrieb am Donnerstag, 2. März 2023 um 20:51:57 UTC+1:

> Auslegung von Gesetzen ist *nicht* die Aufgabe der
> Exekutive. Lernt man iirc in der 7. oder 8. Klasse.

Na ja, auch die sollen natürlich rechts-
und insbesondere grundgesetzkonform
auslegen, aber eben nicht letztverbindlich.

Haarig wird es bei Entscheidungen, die
nicht rückgängig zu machen sind.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 4, 2023, 8:22:33 AM3/4/23
to
Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:

> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.

Wie weit reicht der denn zeitlich oder räumlich?
Wenn man ein Messer als Werkzeug zum Picknick, Camping oder Jagen führen
darf, nützt das wenig, wenn die Ausnahme erst am Zielort gilt, wo das
Messer tatsächlich eingesetzt wird.

Der Habakuk.

unread,
Mar 4, 2023, 9:31:25 AM3/4/23
to
Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
> Ralf Wenzel schrieb:
>
>> ich habe einen Leatherman, dessen Klinge sich mit einer Hand
>> ausklappen lässt. Damit dürfte es sich um ein Einhandmesser
>> handeln, das man nicht führen (im gesetzlichen Sinne) darf.
>
> Nur dann, wenn die Klinge verriegelt. Tut sie das?

Ich nehme es an.
>
>> Frage: Wie transportiere ich einen Leatherman, der ein Einhandmesser
>> ist, so dass ich mit der Polizei keinen Ärger kriege?
>
> In einem verschlossenen Behältnis, vgl. dazu
> <desd.202303...@scatha.ancalagon.de>.
>
>> Das Teil ist einfach ein praktisches Werkzeug, mehr nicht.

Doch, nach Ansicht des Gesetzgebers schon. Es ist ganz einfach: wenn das
als Waffe eingestuft ist, die man nicht in der Öffentlichkeit führen
darf, dann darf man sie nicht führen. Führen heißt i.P. zugriffs- und
nutzungsbereit mit sich führen. Wenn sie nicht zugriffsbereit ist, dann
führt man sie auch nicht, sondern transportiert sie. Das darf man. Bei
'ganz verbotenen Waffen", etwa einem Stockdegen machst du dich imho auch
dann strafbar, wenn du ihn nur transportierst, weil der Besitz so und so
(unabhängig vom Führen oder Transportieren) verboten ist.
Aber ich bin keine Jurist und hab jetzt nur meine Sichtweise
hingeschrieben.
> Du kannst ja Zeit und Geld investieren, um einen entsprechenden
> Feststellungsbescheid durch das BKA zu erwirken, vgl. dazu denjenigen für
> Rettungsmesser:
> <https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20RescueTool.pdf?__blob=publicationFile&v=4>
>
> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.
>
> -thh

--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

Ralf Wenzel

unread,
Mar 4, 2023, 10:32:17 AM3/4/23
to
Thomas Hochstein schrieb am Samstag, 4. März 2023 um 09:15:04 UTC+1:
> Nur dann, wenn die Klinge verriegelt. Tut sie das?

Ja, ansonsten wäre das ein sehr gefährliches Messer, wenn man Angst
haben müsste, dass die Klinge bei Benutzung "zuschnappt".

Ralf

Detlef Meißner

unread,
Mar 4, 2023, 11:40:40 AM3/4/23
to
Am 04.03.2023 um 16:56 schrieb Frank Möller:

> Und dieselben Affen wundern sich dann, wieso Leute diese vorsätzliche
> Ver*rsche satthaben und AfD wählen.
>
Ich wundere mich nur über die AfD-Wähler, die glauben, mit der AfD würde
alles besser.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 4, 2023, 11:50:26 AM3/4/23
to
Am 04.03.2023 um 17:40 schrieb Detlef Meißner:
> Am 04.03.2023 um 16:56 schrieb Frank Möller:
>
>> Und dieselben Affen wundern sich dann, wieso Leute diese vorsätzliche
>> Ver*rsche satthaben und AfD wählen.
>>
> Ich wundere mich nur über die AfD-Wähler, die glauben, mit der AfD würde
> alles besser.

Wäre es für die denn nicht wirklich besser, wenn alles erlaubt würde,
was gegen Ausländer, Feminismus, Klimaschutz und Coronamaßnahmen
gerichtet ist?

Detlef Meißner

unread,
Mar 4, 2023, 11:59:55 AM3/4/23
to
Auf den ersten Blick, ja.

"Sozialschmarotzer" werden von denen selten erwähnt. Seltsam das.

Stefan Froehlich

unread,
Mar 4, 2023, 12:32:30 PM3/4/23
to
Nein, natürlich nicht, aus (personenabhängig) ganz unterschiedlichen
Gründen. Aber das merken sie halt erst mit einiger Verzögerung.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan, so zweisam. Ohne Qual bei der Wahl!
(Sloganizer)

HC Ahlmann

unread,
Mar 4, 2023, 5:37:13 PM3/4/23
to
Stefan Froehlich <Stefan...@Froehlich.Priv.at> wrote:

> On Sat, 04 Mar 2023 17:50:23 Stefan Schmitz wrote:
> > Am 04.03.2023 um 17:40 schrieb Detlef Meißner:
> >> Ich wundere mich nur über die AfD-Wähler, die glauben, mit der
> >> AfD würde alles besser.
>
> > Wäre es für die denn nicht wirklich besser, wenn alles erlaubt
> > würde, was gegen Ausländer, Feminismus, Klimaschutz und
> > Coronamaßnahmen gerichtet ist?
>
> Nein, natürlich nicht, aus (personenabhängig) ganz unterschiedlichen
> Gründen. Aber das merken sie halt erst mit einiger Verzögerung.

Viele Grüße von Martin Niemöller an diese Blitzmerker:
<http://martin-niemoeller-stiftung.de/martin-niemoeller/als-die-nazis-die-kommunisten-holten>
--
Munterbleiben
HC

Rainer Freis

unread,
Mar 5, 2023, 6:24:39 AM3/5/23
to
Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.

Wie sieht das eigentlich mit Kochkursen aus? Da ist es v.a. bei der VHS
durchaus üblich, daß man sein eigenes Messer mitbringt.


Rainer

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 9:30:03 AM3/5/23
to
Stefan Schmitz schrieb:
Vertreten wird, dass der Hin- und Rückweg mit abgedeckt sei.

Die (wenige) Rechtsprechung - soweit sie zugänglich ist - scheint eher
restriktiv, mag aber dadurch geprägt gewesen sein, dass sie offenbar
Konstellationen betraf, bei denen die vorgeblichen berechtigten Interessen
eher im Zweifel standen.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 9:30:03 AM3/5/23
to
Ralf Wenzel schrieb:

>> Nur dann, wenn die Klinge verriegelt. Tut sie das?
>
> Ja, ansonsten wäre das ein sehr gefährliches Messer, wenn man Angst
> haben müsste, dass die Klinge bei Benutzung "zuschnappt".

Diese Angst hatte ich bisher auch bei einfachen Taschenmessern nicht; das
simple "Einrasten" schien mir ausreichend. Ich räume aber gerne ein, dass
ich handwerklich wenig geübt bin und das nicht einschätzen kann.

Wenn sich bei dem fraglichen Leatherman die Klinge mit einer Hand öffnen
lässt und dann einrastet, so dass sie nicht durch einfachen Druck, sondern
nur durch Lösen einer Sperre wieder eingeklappt werden kann, hast Du
recht; das Führen ist dann grundsätzlich verboten.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 9:30:04 AM3/5/23
to
Frank Möller schrieb:

>> Das ist ja auch völlig richtig. Der Rucksatz ist *ge*schlossen, nicht
>> *verschlossen*. ...
>
> Chlor. Diese Feinheit steht weder im Gesetz

Selbstverständlich steht im Gesetz "verschlossen", und soweit ich sehe,
ist die Auslegung des Begriffs ganz allgemein so, wie man das annehmen
würde.

> Aber selbstredend legt seine glorreiche Hoheit Hochstein dann eben fest,
> daß das gilt, was nirgends gesagt wird, das ist dann eben "völlig richtig".

Ich lege das nicht fest - ich kann allerdings denken und das Ergebnis
meines Nachdenkens durch Lesen und Verstehen gegenprüfen.

Pöbeln ist freilich einfacher.

So macht eben jeder das, was er am besten kann.

> Im übrigen wurde der damalige Innenminister Schäuble in einem Interview auf
> genau dieses Problem angesprochen und hat zugesichert, daß es eine
> diesbzgl. Präzisierung geben werde.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz präzisiert doch den
- eigentlich allgemeinverständlichen - Begriff des "verschlossenen
Behältnisses" durch Beispiele ("eingeschweißte Verpackung", "mit Schloss
verriegelte Tasche"). Den Transfer von der "mit Schloss verriegelten
Tasche" zum Rucksack - der dann eben auch ein Schloss benötigt, nicht nur
einen Reißverschluss - finde ich nicht überkomplex.

Es mag sein, dass das nicht die Präzisierung war, die Dir vorschwebt ...

> Und dieselben Affen wundern sich dann, wieso Leute diese vorsätzliche
> Ver*rsche satthaben und AfD wählen.

Das würde mich bei Dir nun gar nicht wundern. Du scheinst einfache Welt-
und klare Feindbilder sehr zu schätzen.

-thh

Ulf Kutzner

unread,
Mar 5, 2023, 9:43:36 AM3/5/23
to
Thomas Hochstein schrieb am Sonntag, 5. März 2023 um 15:30:03 UTC+1:

> Vertreten wird, dass der Hin- und Rückweg mit abgedeckt sei.
>
> Die (wenige) Rechtsprechung - soweit sie zugänglich ist - scheint eher
> restriktiv, mag aber dadurch geprägt gewesen sein, dass sie offenbar
> Konstellationen betraf, bei denen die vorgeblichen berechtigten Interessen
> eher im Zweifel standen.

So etwas nennt man dann Rechtssicherheit und Bestimmtheitsgrundsatz.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 5, 2023, 9:48:34 AM3/5/23
to
Am 05.03.2023 um 15:18 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>> Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
>>
>>> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.
>>
>> Wie weit reicht der denn zeitlich oder räumlich?
>> Wenn man ein Messer als Werkzeug zum Picknick, Camping oder Jagen führen
>> darf, nützt das wenig, wenn die Ausnahme erst am Zielort gilt, wo das
>> Messer tatsächlich eingesetzt wird.
>
> Vertreten wird, dass der Hin- und Rückweg mit abgedeckt sei.

Und bei Backpackern dann während der gesamten Reise?
Oder wird diese Art Urlaub als sozial geächtet angesehen, dass das nicht
mehr als allgemein anerkannter Zweck gilt?

> Die (wenige) Rechtsprechung - soweit sie zugänglich ist - scheint eher
> restriktiv, mag aber dadurch geprägt gewesen sein, dass sie offenbar
> Konstellationen betraf, bei denen die vorgeblichen berechtigten Interessen
> eher im Zweifel standen.

Gab es denn schon Fälle, die Rucksacktouristen betrafen?

Ulf Kutzner

unread,
Mar 5, 2023, 9:52:10 AM3/5/23
to
Stefan Schmitz schrieb am Sonntag, 5. März 2023 um 15:48:34 UTC+1:

> Gab es denn schon Fälle, die Rucksacktouristen betrafen?

Hattest Du schon einmal versucht, eigenständig nach
Rucksack Messer verschlossen Urteil zu recherchieren?

Nö, eher nicht. Würde ja ein Mindestmaß an Eigeninitiative
voraussetzen.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 5, 2023, 9:52:42 AM3/5/23
to
Am 05.03.2023 um 15:18 schrieb Thomas Hochstein:
Wenn zur Benutzung das einfache Einrasten ausreicht, warum ist dem
Gesetzgeber dann so wichtig, das anders als bei einer festgestellten
Klinge zu behandeln?

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 10:45:03 AM3/5/23
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Wenn zur Benutzung das einfache Einrasten ausreicht, warum ist dem
> Gesetzgeber dann so wichtig, das anders als bei einer festgestellten
> Klinge zu behandeln?

Stefan Schmitz

unread,
Mar 5, 2023, 10:59:41 AM3/5/23
to
Der erste Satz war ja Anlass für meine Frage.

Willst du mit der Wiederholung deiner Aussage andeuten, dass der
Gesetzgeber handwerklich wesentlich besser geübt sei als du?

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 11:15:03 AM3/5/23
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am 05.03.2023 um 16:41 schrieb Thomas Hochstein:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>>> Wenn zur Benutzung das einfache Einrasten ausreicht, warum ist dem
>>> Gesetzgeber dann so wichtig, das anders als bei einer festgestellten
>>> Klinge zu behandeln?
>>
>> | Diese Angst hatte ich bisher auch bei einfachen Taschenmessern nicht; das
>> | simple "Einrasten" schien mir ausreichend. Ich räume aber gerne ein, dass
>> | ich handwerklich wenig geübt bin und das nicht einschätzen kann.
>
> Der erste Satz war ja Anlass für meine Frage.

Und die Antwort darauf ist: ich habe keine Ahnung, ob und wann das
einfache Einrasten ausreicht.

> Willst du mit der Wiederholung deiner Aussage andeuten, dass der
> Gesetzgeber handwerklich wesentlich besser geübt sei als du?

Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand - Hautoberfläche,
Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel - nicht "wegklappt",
gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend. Ansonsten ist das Verbot
AFAIS auch phänomenologisch bestimmt; auch Butterflymesser waren ja nicht
primär besonders gefährlich, sondern wurden aufgrund ihres Status
besonders häufig mitgeführt (und für Straftaten verwendet).

-thh

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 11:39:49 AM3/5/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Stefan Schmitz schrieb:
> > Willst du mit der Wiederholung deiner Aussage andeuten, dass der
> > Gesetzgeber handwerklich wesentlich besser geübt sei als du?
>
> Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand -
> Hautoberfläche, Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel - nicht
> "wegklappt", gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.

Äh, andersherum. Belastung der Klinge lässt da nix wegklappen.
Bestenfalls wenn man ungeschickt mit der Spitze umgeht. Oder es eben
als Werkzeug verwendet, das will man nichts ohne Arretierung, glaube
mir.

Hier sind die Varianten schön erläutert:
https://drive.google.com/file/d/1RdN4Zu8dcrHxpIhOrxByWMN8pNdsbCHP/view?usp=sharing

Und über die Sinnigkeit entsprechender Einschränkungen fangen wir
besser gar nicht zu reden an.

--
I'm Wally and I identify as a guy who doesn't use the right pronouns.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 12:00:03 PM3/5/23
to
Dietz Proepper schrieb:

> Oder es eben als Werkzeug verwendet, das will man nichts ohne
> Arretierung, glaube mir.

Das tue ich gerne. :)
Tatsächlich, die Grafik ist schick.

> Und über die Sinnigkeit entsprechender Einschränkungen fangen wir
> besser gar nicht zu reden an.

Der Gesetzgeber tut eben, was er tut.

-thh

Ulrich D i e z

unread,
Mar 5, 2023, 1:43:08 PM3/5/23
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Wenn sich bei dem fraglichen Leatherman die Klinge mit einer Hand öffnen
> lässt und dann einrastet, so dass sie nicht durch einfachen Druck, sondern
> nur durch Lösen einer Sperre wieder eingeklappt werden kann, hast Du
> recht; das Führen ist dann grundsätzlich verboten.

Leatherman hat vermutlich einen zweigeteilten Griff.
Wie ist es wenn die Elemente dieses Griffes um die Messerklinge
herum schwenkbar sind?

Dann ist der Besitz doch verboten?

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Mar 5, 2023, 1:58:24 PM3/5/23
to
Am 05.03.23 um 17:09 schrieb Thomas Hochstein:

> Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand - Hautoberfläche,
> Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel - nicht "wegklappt",
> gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.

Es kommt drauf an, was man tut.

Wenn ich zB mit meinem Kopuliermesser
(<http://www.veredeln.info/werkzeuge-und-material/kopuliermesser/>)
an einem zu veredelnden Gehölz herumschneide, will ich nicht, dass es
unverhofft einklappt und mir in meine zarten Fingerchen schneidet.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Ulrich D i e z

unread,
Mar 5, 2023, 2:41:23 PM3/5/23
to

Rainer Freis schrieb:

> Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
>> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.
>
> Wie sieht das eigentlich mit Kochkursen aus? Da ist es v.a. bei der VHS durchaus üblich, daß man sein eigenes Messer mitbringt.

Ich gehe mal davon aus, dir geht es um Küchengerätschaften,
die so beschaffen sind, dass ihr Besitz nicht verboten ist.

WaffG §42a, Absatz 2 Nr. 2 und 3 und Absatz 3.

Den Transport kann man ggfs in einem verschlossenen Behältnis
bewerkstelligen, zB einem verschliessbaren verschlossenen
Werkzeugkasten.

(Der Transport und die Verwahrung zB im abschliessbaren
Werkzeugkasten beugt auch Diebstahl vor und Problemen
in Zusammenhang damit, dass neugierige ungefragt überall
herumfingernde Frauen und Kinder sich verletzen oder die
fraglichen Gegenstände durch unsachgemäße Verwendung/
Befingerung zur Unbrauchbarkeit vergewaltigen.)

Vor Ort, während der Kochkurs stattfindet, dürfte ein
berechtigtes Interesse zur Benutzung bestehen, sofern
Nahrungszubereitung und -anrichtung als allgemein
anerkannter Zweck nach WaffG §42a, Absatz 3 gilt.
(Wen du allerdings zB geruhst, scharfe Samurai-Schwerter
als Küchenmesser zu verwenden und geschliffene Krummsäbel
als Zahnstocher bereitzulegen, könnte es bei dieser Art
der Argumentation eventuell Probleme geben...)

Gestattet dort, wo der Kochkurs stattfindet, die Hausordnung
überhaupt das Mitbringen und Führen von Messern?
Die Hausordnung muss eingehalten werden!

Ich hatte das schon, dass die Tochter meine Nichte als
Schülerin zum Schulfest Brötchen und Messer zum Aufschneiden
mitbringen sollte obwohl die Hausordnung der Schule
Schüler/inne/n das Mitbringen jedweder Messer untersagte. ;-)




Wie ist das jetzt eigentlich mit meinem Pizzaroller?
Man könnte damit vielleicht Leute bedrohen und ihre
Flugzeuge in die eigene Gewalt bringen.

Der hat einen Griff und vorne dran eine Scheibe, die im
ganzen Kreisumfang so scharf geschliffen ist, dass man damit
flaches Gebäck zerteilen kann ohne Kratzer im Backblech zu
hinterlassen. Die also als Klinge betrchtet werden kann.
Gilt der als Messer?

Da kann man zwar nichts klappen oder falten. Hervorschnellen
kann auch nichts. Aber die Klingenscheibe ist drehbar.
Ist das Ding als feststehendes Messer zu betrachten?

Wenn ich das Ding benutze, halte ich den Griff in meiner
Faust und je nachdem, wo man sich den Kreisdurchmesser
der Scheibe denkt, könnte man auf die Idee kommen, die
Klinge als zum Griff auch quer stehend zu denken.
Ist das Ding ein Faustmesser?

Und wie ist die Klingenlänge zu messen?
Durchmesser der Scheibe? Umfang der Scheibe?
Oder ist das Ding am Ende gar kein Messer sondern eher
eine Art mechanisch-manueller Miniaturkreissäge?


Mit freundlichem Gruß

Ulrich

Alexander Goetzenstein

unread,
Mar 5, 2023, 2:47:51 PM3/5/23
to
Hallo,

Am 05.03.23 um 15:18 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>> Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
>>
>>> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.
>>
>> Wie weit reicht der denn zeitlich oder räumlich?
>> Wenn man ein Messer als Werkzeug zum Picknick, Camping oder Jagen führen
>> darf, nützt das wenig, wenn die Ausnahme erst am Zielort gilt, wo das
>> Messer tatsächlich eingesetzt wird.
>
> Vertreten wird, dass der Hin- und Rückweg mit abgedeckt sei.

das kenne ich etwas anders: die Waffe darf erst am Einsatzort ausgepackt
werden. Bei Sportschützen wäre das der Schießstand, bei Jägern das
jeweilige Jagdrevier (immerhin nicht erst der Hochsitz). Außerhalb
dieser Orte müssen auch bei An- und Abfahrt Waffen und Munition in
verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Bei einer Machete beim
Camping würde analoges den Naturfreund sicher nicht überfordern.


--
Gruß
Alex

Alexander Goetzenstein

unread,
Mar 5, 2023, 2:59:50 PM3/5/23
to
Hallo,

Am 05.03.23 um 15:18 schrieb Thomas Hochstein:
> Diese Angst hatte ich bisher auch bei einfachen Taschenmessern nicht; das
> simple "Einrasten" schien mir ausreichend. Ich räume aber gerne ein, dass
> ich handwerklich wenig geübt bin und das nicht einschätzen kann.

auf Baustellen werden gern Klappmesser als Werkzeug eingesetzt, die
einfach und ohne zur Last zu fallen in der Hosen- oder Jackentasche
verschwinden. Nun wird damit nicht etwa das Frühstück schneidend
vorbereitet, sondern etwa irgendwelche Überreste aus Holzbohlen o.ä.
gepopelt, und das zumeist mit ordentlich Kraft. Wenn dabei die Klinge
einklappen würde, wären die Finger in ernsthafter Gefahr. Deshalb habe
ich schon laaange keine nicht arretierbaren Klappmesser mehr auf
Baustellen gesehen.


--
Gruß
Alex

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 3:15:04 PM3/5/23
to
Rainer Freis schrieb:
Ich würde das von § 42a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 WaffG abgedeckt sehen. Wenn
man Zweifel hat, kann man sie ja in einem verschlossenen Behältnis
transportieren. ;)

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 3:15:04 PM3/5/23
to
Alexander Goetzenstein schrieb:

> Am 05.03.23 um 15:18 schrieb Thomas Hochstein:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> Am 04.03.2023 um 09:08 schrieb Thomas Hochstein:
>>>> Ansonsten mag der Ausschlusstatbestand des § 42a Abs. 3 WaffG eingreifen.
>>> Wie weit reicht der denn zeitlich oder räumlich?
>>> Wenn man ein Messer als Werkzeug zum Picknick, Camping oder Jagen führen
>>> darf, nützt das wenig, wenn die Ausnahme erst am Zielort gilt, wo das
>>> Messer tatsächlich eingesetzt wird.
>>
>> Vertreten wird, dass der Hin- und Rückweg mit abgedeckt sei.
>
> das kenne ich etwas anders: die Waffe darf erst am Einsatzort ausgepackt
> werden. Bei Sportschützen wäre das der Schießstand, bei Jägern das
> jeweilige Jagdrevier (immerhin nicht erst der Hochsitz). [...]

Das ist richtig, soweit es um Waffen geht, für die eine gesonderte
Erlaubnis zum Besitz und zum Führen erforderlich ist, bspw. Schusswaffen
(Waffenbesitzkarte / Waffenschein).

Hier geht es aber nicht um die Unterscheidung zwischen "Führen" und
"Transportieren" (ähnlich dem Ausnahmetatbestand des § 42a Abs. 2 Nr. 2
WaffG), sondern um den Ausnahmetatbestand des § 42a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
WaffG, also das Vorliegen eines berechtigten Interesses.

-thh
--
Liste juristischer Online-Ressourcen: <https://th-h.de/law/lawlinks/>
Gesetzestexte, Rechtsprechung und Fundstellen: <http://dejure.org/>
Gesetze und Verordnungen (deutsches Bundesrecht): <http://buzer.de/>
Freie Rechtsprechungs-Dokumentation (Urteile): <http://openjur.de/>

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 3:15:04 PM3/5/23
to
Ulrich D i e z schrieb:

> Leatherman hat vermutlich einen zweigeteilten Griff.
> Wie ist es wenn die Elemente dieses Griffes um die Messerklinge
> herum schwenkbar sind?

Es sich also um ein Butterflymesser handelt?

> Dann ist der Besitz doch verboten?

Wenn das so ist: ja.

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 3:48:15 PM3/5/23
to
Ingrid:

> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
> > Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand -
> > Hautoberfläche, Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel -
> > nicht "wegklappt", gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.
>
> Äh, andersherum. Belastung der Klinge lässt da nix wegklappen.

Belastung der *Schneide* natürlich ;-). Klinge von Rückseite belastet
lässt klappen - auf die Finger.

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 4:04:45 PM3/5/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
> > Oder es eben als Werkzeug verwendet, das will man nichts ohne
> > Arretierung, glaube mir.
>
> Das tue ich gerne. :)

Wer seine Finger liebt ...

> > Hier sind die Varianten schön erläutert:
> > https://drive.google.com/file/d/1RdN4Zu8dcrHxpIhOrxByWMN8pNdsbCHP/view?usp=sharing
>
> Tatsächlich, die Grafik ist schick.

Das Messer um welches es geht ebenfalls. (https://gogun.de/1001064)
Zweihänder, 24cm Klingenlänge. Man *dürfte* es am Gürtel tragen - wobei
sich jeder bei Trägern seinen Teil denken darf.

Und dass Herr Sprave minimal einen leichten an der Waffe(l) hat würde
vermutlich er als letzter bestreiten ;-). Sagt der Dir was?

Was mir aber gerade auffällt - in §42a(1).3 WaffG steht "Messer mit
einhändig feststellbarer Klinge". Dazu als Hintergrund, die meisten
verriegelbaren Einhandmesser haben z.B. einen s.g. liner lock. Der
rastet beim (einhängigen) Aufmachen automatisch ein. D.h. kurzer
Daumendruck, Messer offen und fest gestellt.

Wie sähe es mit einem Einhandmesser mit "halbautomatischer" Arettierung
aus? Was ich meine, Du kannst die Klinge mit einer Hand aufstellen, um
sie zu arretieren musst Du aber noch "irgendeinen" Schalter bedienen.

Warum ich mir die Gedanken mache? Einhändig öffenbare Messer sind
einfach sehr praktisch, nicht nur um Leute abzumurksen sondern
insbesondere bei vielem handwerklichem. Ein Messer ohne automagische
Arretierung wäre fast genauso nützlich, der Nachteil keiner Arretierung
wäre (teilweise) vermieden und man könnte es problemlos im Rucksack
transportieren.

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 4:06:57 PM3/5/23
to
Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> wrote:

> Am 05.03.23 um 17:09 schrieb Thomas Hochstein:
>
> > Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand -
> > Hautoberfläche, Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel -
> > nicht "wegklappt", gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.
>
> Es kommt drauf an, was man tut.
>
> Wenn ich zB mit meinem Kopuliermesser

Wie bekomme ich jetzt das Bild aus meinem Kopf?!

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 4:10:31 PM3/5/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Ulrich D i e z schrieb:
>
> > Leatherman hat vermutlich einen zweigeteilten Griff.
> > Wie ist es wenn die Elemente dieses Griffes um die Messerklinge
> > herum schwenkbar sind?
>
> Es sich also um ein Butterflymesser handelt?

Handelt es sich nicht. Es hat einen geteilten Griff, aber die Geräte
sitzen jeweils in einem der Griffstücke. Die Zweiteilung ist für die
integrierte Zange.

Das Problem ist dass es einhändig öffnet und automatisch arretiert.

Guggst Du https://www.leatherman.com/de_DE/wave-10.html

Detlef Meißner

unread,
Mar 5, 2023, 4:16:53 PM3/5/23
to
Am 05.03.2023 um 22:06 schrieb Dietz Proepper:
> Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> wrote:
>
>> Am 05.03.23 um 17:09 schrieb Thomas Hochstein:
>>
>>> Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand -
>>> Hautoberfläche, Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel -
>>> nicht "wegklappt", gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.
>>
>> Es kommt drauf an, was man tut.
>>
>> Wenn ich zB mit meinem Kopuliermesser
>
> Wie bekomme ich jetzt das Bild aus meinem Kopf?!

Denke einfach ans Kopulieren mit Gegenzunge.

Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Stefan Schmitz

unread,
Mar 5, 2023, 4:33:54 PM3/5/23
to
Am 05.03.2023 um 22:04 schrieb Dietz Proepper:

> Was mir aber gerade auffällt - in §42a(1).3 WaffG steht "Messer mit
> einhändig feststellbarer Klinge". Dazu als Hintergrund, die meisten
> verriegelbaren Einhandmesser haben z.B. einen s.g. liner lock. Der
> rastet beim (einhängigen) Aufmachen automatisch ein. D.h. kurzer
> Daumendruck, Messer offen und fest gestellt.
>
> Wie sähe es mit einem Einhandmesser mit "halbautomatischer" Arettierung
> aus? Was ich meine, Du kannst die Klinge mit einer Hand aufstellen, um
> sie zu arretieren musst Du aber noch "irgendeinen" Schalter bedienen.

Da wird es darauf ankommen, ob du das mit der gleichen Hand erledigen
kannst.

> Warum ich mir die Gedanken mache? Einhändig öffenbare Messer sind
> einfach sehr praktisch, nicht nur um Leute abzumurksen sondern
> insbesondere bei vielem handwerklichem. Ein Messer ohne automagische
> Arretierung wäre fast genauso nützlich, der Nachteil keiner Arretierung
> wäre (teilweise) vermieden und man könnte es problemlos im Rucksack
> transportieren.

Was genau ist denn der praktische Vorteil bei Handwerkskram, dass man
zum Öffnen keine zweite Hand braucht? Vor allen dann, wenn man sie zum
Arretieren doch wieder braucht.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 5:00:04 PM3/5/23
to
Dietz Proepper schrieb:

> Das Messer um welches es geht ebenfalls. (https://gogun.de/1001064)
> Zweihänder, 24cm Klingenlänge. Man *dürfte* es am Gürtel tragen - wobei
> sich jeder bei Trägern seinen Teil denken darf.

Lustig. Das umgeht tatsächlich die Beschränkungen von § 42a WaffG.

> Was mir aber gerade auffällt - in §42a(1).3 WaffG steht "Messer mit
> einhändig feststellbarer Klinge".

Ja. Das Messer muss sich einhändig öffnen lassen und die Klinge dann
feststellen.

> Wie sähe es mit einem Einhandmesser mit "halbautomatischer" Arettierung
> aus? Was ich meine, Du kannst die Klinge mit einer Hand aufstellen, um
> sie zu arretieren musst Du aber noch "irgendeinen" Schalter bedienen.

Wenn das nur mit der zweiten Hand möglich ist, spricht das m.E. gegen eine
"einhändig feststellbare Klinge".

> Warum ich mir die Gedanken mache? Einhändig öffenbare Messer sind
> einfach sehr praktisch, nicht nur um Leute abzumurksen sondern
> insbesondere bei vielem handwerklichem.

Deshalb gibt es ja den Ausnahmetatbestand des Abs. 2 Nr. 3 ...

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 5:00:04 PM3/5/23
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
>> Ulrich D i e z schrieb:
>>> Leatherman hat vermutlich einen zweigeteilten Griff.
>>> Wie ist es wenn die Elemente dieses Griffes um die Messerklinge
>>> herum schwenkbar sind?
>>
>> Es sich also um ein Butterflymesser handelt?
>
> Handelt es sich nicht. Es hat einen geteilten Griff, aber die Geräte
> sitzen jeweils in einem der Griffstücke. Die Zweiteilung ist für die
> integrierte Zange.

Ah, richtig. Dann ist ja gut.

(Ich habe, glaube ich, auch noch irgendwo so ein Tool herumliegen.)

> Das Problem ist dass es einhändig öffnet und automatisch arretiert.

Das ist - im Vergleich zu einem Butterflymesser - das kleinere Problem. ;)

-thh

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 5:23:35 PM3/5/23
to
Du hast z.B. ein paar Kabel, welche Du kappen musst beidhändig zusammen
gefummelt. Jetzt das Messer aus der Tasche, einhändig öffnen und
durchschneiden geht auch "offen".

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 5:43:58 PM3/5/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
> > Das Messer um welches es geht ebenfalls. (https://gogun.de/1001064)
> > Zweihänder, 24cm Klingenlänge. Man *dürfte* es am Gürtel tragen -
> > wobei sich jeder bei Trägern seinen Teil denken darf.
>
> Lustig. Das umgeht tatsächlich die Beschränkungen von § 42a WaffG.

Sprave ;-). Das ist eher ein Sammlerstück, die gehen inzwischen bei der
Bucht ab 800 EUR oder so weg.

Aber für "Outdoor" ist es tatsächlich ein richtig unangenehm
brauchbares Stück Schneidetechnik. Z.B. Feuerholz spalten oder
Braunbären jagen ;-).

> > Was mir aber gerade auffällt - in §42a(1).3 WaffG steht "Messer mit
> > einhändig feststellbarer Klinge".
>
> Ja. Das Messer muss sich einhändig öffnen lassen und die Klinge dann
> feststellen.

Oookay ...

> > Wie sähe es mit einem Einhandmesser mit "halbautomatischer"
> > Arettierung aus? Was ich meine, Du kannst die Klinge mit einer Hand
> > aufstellen, um sie zu arretieren musst Du aber noch "irgendeinen"
> > Schalter bedienen.
>
> Wenn das nur mit der zweiten Hand möglich ist, spricht das m.E. gegen
> eine "einhändig feststellbare Klinge".

Hmm. Ich glaube, ich muss Herrn Sprave mal einen entsprechenden e-Brief
schreiben ... Sowas wäre genau sein Ding. 1-Hand-Folder in führ- und
arretierbar.

> > Warum ich mir die Gedanken mache? Einhändig öffenbare Messer sind
> > einfach sehr praktisch, nicht nur um Leute abzumurksen sondern
> > insbesondere bei vielem handwerklichem.
>
> Deshalb gibt es ja den Ausnahmetatbestand des Abs. 2 Nr. 3 ...

Klar. Und in .by kommt man mit einem "oops, hab' ich noch vom
Rosenschneiden in der Jackentasche" üblicherweise noch durch.

Aus historischen Gründen führe ich aber gerne ein "brauchbares" Messer
mit mir. Heutzutage ein fixierbares Victorinix mit etwas größerer
Klinge. Ein Folder wäre mir trotzdem lieber.

Achja, historischer Grund. So knappe sechs Wochen nachdem ich meinen
Führerschein gemacht hatte ('86 rum) flog vor mir ein Auto über die
Straße und kam auf dem Dach zum Liegen. Ich war *ausgesprochen*
glücklich darüber, (obiges, kein Witz) Victorinix mit mir zu führen da
es mir ermöglichte, nach Aufbiegen der Türe den Sicherheitsgurt des
Fahrers durchschneiden und ihn in Sicherheit bringen zu können. Das
Auto fing 90s später mit einem herzhaften *WUMPS* zu brennen an.
(Er hat's überlebt und wir gehen immer noch gelegentlich einen trinken.)

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 5:45:43 PM3/5/23
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:

> Am 05.03.2023 um 22:06 schrieb Dietz Proepper:
> > Ulrich D i e z <ud.usenetco...@web.de> wrote:
> >> Am 05.03.23 um 17:09 schrieb Thomas Hochstein:
> >>> Dass ein Messer, das auch beim Auftreffen auf Widerstand -
> >>> Hautoberfläche, Unterhautfettgewebe, ggf. Knochen und Knorpel -
> >>> nicht "wegklappt", gefährlicher ist, erscheint mir naheliegend.
> >>
> >> Es kommt drauf an, was man tut.
> >>
> >> Wenn ich zB mit meinem Kopuliermesser
> >
> > Wie bekomme ich jetzt das Bild aus meinem Kopf?!
>
> Denke einfach ans Kopulieren mit Gegenzunge.

Jetzt ist es noch schlimmer, Du Arsch! ;-)

Danke. Für nix!!111

Dietz Proepper

unread,
Mar 5, 2023, 5:47:45 PM3/5/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
> > Das Problem ist dass es einhändig öffnet und automatisch arretiert.
>
> Das ist - im Vergleich zu einem Butterflymesser - das kleinere
> Problem. ;)

Für Ersttäter vmtl. Problem unter EUR 500 ;-). Butterfly könnte ein
wenig darüber liegen, wenn ich mich recht entsinne.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 6:00:03 PM3/5/23
to
Dietz Proepper schrieb:

> Achja, historischer Grund. So knappe sechs Wochen nachdem ich meinen
> Führerschein gemacht hatte ('86 rum) flog vor mir ein Auto über die
> Straße und kam auf dem Dach zum Liegen. Ich war *ausgesprochen*
> glücklich darüber, (obiges, kein Witz) Victorinix mit mir zu führen da
> es mir ermöglichte, nach Aufbiegen der Türe den Sicherheitsgurt des
> Fahrers durchschneiden und ihn in Sicherheit bringen zu können. Das
> Auto fing 90s später mit einem herzhaften *WUMPS* zu brennen an.
> (Er hat's überlebt und wir gehen immer noch gelegentlich einen trinken.)

Dafür gibt's ja seit langem spezielle Gurtschneider.

Dazu kommt der Feststellungsbescheid des BKA zu Rettungsmessern, die dort
näher beschrieben sind.
<file:///C:/Users/thomas/Downloads/030828FbZ20RescueTool.pdf>

Ansonsten betrifft die obergerichtliche Rechtsprechung zu § 42a Abs. 1 Nr.
3 WaffG gerade Messer, die in Kfz - in einem Fall (vorgeblich) zum
Durchschneiden von Sicherheitsgurten - mitgeführt werden:

| Es stellt auch keinen den Bestand des Urteils gefährdenden Rechtsfehler
| dar, dass das Amtsgericht nicht eindeutig entschieden hat, inwieweit es
| der Einlassung des Betroffenen folgte, er habe die Einhandmesser im
| privaten PKW mit sich geführt, um im Notfall den Sicherheitsgurt
| durchschneiden zu können. Selbst für den Fall, dass dieser Einlassung -
| die allerdings das Mitführen von zwei Messern nicht erklären kann - zu
| folgen gewesen wäre, wäre dies kein "allgemein anerkannter Zweck" i. S.
| d. § 42 a Abs.3 WaffG.
(OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06. 2011 - 4 Ss 137/11)

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Mar 5, 2023, 6:15:03 PM3/5/23
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
>> Das ist - im Vergleich zu einem Butterflymesser - das kleinere
>> Problem. ;)
>
> Für Ersttäter vmtl. Problem unter EUR 500 ;-). Butterfly könnte ein
> wenig darüber liegen, wenn ich mich recht entsinne.

Der Unterschied ist mehr einer der Kategorie.

Die arretierenden Einhandmesser (sind keine Wwaffer, aber) dürfen nicht
geführt werden; ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

Butterflymesser sind verbotene Gegenstände. Sie dürfen nicht verkauft,
erworben oder besessen (und erst recht nicht geführt´) werden; Verstpße
sind Straftaten.

-thh

Dietz Proepper

unread,
Mar 6, 2023, 1:22:37 AM3/6/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
> > Achja, historischer Grund. So knappe sechs Wochen nachdem ich meinen
> > Führerschein gemacht hatte ('86 rum) flog vor mir ein Auto über die
> > Straße und kam auf dem Dach zum Liegen. Ich war *ausgesprochen*
> > glücklich darüber, (obiges, kein Witz) Victorinix mit mir zu führen
> > da es mir ermöglichte, nach Aufbiegen der Türe den Sicherheitsgurt
> > des Fahrers durchschneiden und ihn in Sicherheit bringen zu können.
> > Das Auto fing 90s später mit einem herzhaften *WUMPS* zu brennen an.
> > (Er hat's überlebt und wir gehen immer noch gelegentlich einen
> > trinken.)
>
> Dafür gibt's ja seit langem spezielle Gurtschneider.

Die allerdings für nix anderem gut sind.

Dietz Proepper

unread,
Mar 6, 2023, 1:24:01 AM3/6/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dietz Proepper schrieb:
>
> > Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
> >> Das ist - im Vergleich zu einem Butterflymesser - das kleinere
> >> Problem. ;)
> >
> > Für Ersttäter vmtl. Problem unter EUR 500 ;-). Butterfly könnte ein
> > wenig darüber liegen, wenn ich mich recht entsinne.
>
> Der Unterschied ist mehr einer der Kategorie.

"Understatement"?

> Die arretierenden Einhandmesser (sind keine Wwaffer, aber) dürfen
> nicht geführt werden; ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
>
> Butterflymesser sind verbotene Gegenstände. Sie dürfen nicht verkauft,
> erworben oder besessen (und erst recht nicht geführt´) werden;
> Verstpße sind Straftaten.

Bekannt.

HC Ahlmann

unread,
Mar 6, 2023, 1:42:33 AM3/6/23
to
Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:

> Dazu kommt der Feststellungsbescheid des BKA zu Rettungsmessern, die dort
> näher beschrieben sind.
> <file:///C:/Users/thomas/Downloads/030828FbZ20RescueTool.pdf>

Hast Du vergessen, die Login-Daten mitzuteilen, oder möchtest sie doch
lieber nicht veröffentlichen?

Für die ausgesperrten:
<https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/030828FbZ20RescueTool.pdf>
--
Munterbleiben
HC

Thomas Hochstein

unread,
Mar 6, 2023, 2:30:03 AM3/6/23
to
HC Ahlmann schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
>
>> Dazu kommt der Feststellungsbescheid des BKA zu Rettungsmessern, die dort
>> näher beschrieben sind.
>> <file:///C:/Users/thomas/Downloads/030828FbZ20RescueTool.pdf>
>
> Hast Du vergessen, die Login-Daten mitzuteilen, oder möchtest sie doch
> lieber nicht veröffentlichen?

Gna. Die letzten beiden Male hatte ich's noch rechtzeitig gemerkt, dass
Firefox das PDF zwar im Browser öffnet, aber eben nur die heruntergeladene
Fassung. Sorry.
Exakt, danke.

Ulf Kutzner

unread,
Mar 6, 2023, 3:19:02 AM3/6/23
to
Dietz Proepper schrieb am Sonntag, 5. März 2023 um 23:47:45 UTC+1:
> Thomas Hochstein <t...@thh.name> wrote:
>
> > Dietz Proepper schrieb:

> > > Das Problem ist dass es einhändig öffnet und automatisch arretiert.
> >
> > Das ist - im Vergleich zu einem Butterflymesser - das kleinere
> > Problem.


> Für Ersttäter vmtl. Problem unter EUR 500 ;-). Butterfly könnte ein
> wenig darüber liegen, wenn ich mich recht entsinne.

Kommt es womöglich auch bei den Ersttätern ein wenig
auf zugrunde gelegte Einkommensverhältnisse an?

Thomas Hochstein

unread,
Mar 9, 2023, 1:15:03 AM3/9/23
to
Frank Möller schrieb:

>> Selbstverständlich steht im Gesetz "verschlossen",
>
> Von der Feinheit ge-schlossen steht da nix.

Das mag daran liegen, dass ein Gesetz kein Wörterbuch ist und
Textverständnis voraussetzt.

Arno Welzel

unread,
Mar 10, 2023, 5:17:31 AM3/10/23
to
Frank Möller, 2023-03-04 16:56:

> Seine glorreiche Hoheit Thomas Hochstein:
>> Frank Möller schrieb:
>
>>> Die schreiben dann in der Anzeige, daß der Rucksach ja "nur" mit einem
>>> Reißverschluß verschlossen gewesen wäre, was immer noch einen "schnellen
>>> Zugriff ermöglichen würde", ein solcher Rucksack ergo kein verschlossenes
>>> Behältnis im Sinne des Gesetzes wäre und somit ein Führen des "verbotenen
>>> Gegenstandes" zu konstatieren sei.
>
>> Das ist ja auch völlig richtig. Der Rucksatz ist *ge*schlossen, nicht
>> *verschlossen*. ...
>
> Chlor. Diese Feinheit steht weder im Gesetz noch käme die Bullerei auf

<https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html>

"(2) Absatz 1 gilt nicht

(...)

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,"

> diese Idee. Selbst die Bullerei sagt, daß ein mit einem Reißverschluß
> verschlossener Rucksack mit einem Reißverschluß verschlossen ist. Sie sagen
> halt, daß er "nur" mit einem Reißverschluß verschlossen ist, aber eine
> Unterscheidung von ge-schlossen oder ver-schlossen kennt halt selbst die
> Bullerei nicht.

Ja, weil es umgangssprachlich einfacher ist, immer von "verschlossen" zu
sprechen. Dennoch gibt es z.B. einen Unterschied ob eine Tür geschlossen
oder verschlossen ist. Bei "geschlossen" ist die Tür nur zu, kann aber
ohne Schlüssel jederzeit geöffnet werden. Bei "verschlossen" ist der
Zugang nur mit passenedm Schlüssel vorgesehen.

> Aber selbstredend legt seine glorreiche Hoheit Hochstein dann eben fest,
> daß das gilt, was nirgends gesagt wird, das ist dann eben "völlig richtig".
> _*Muß*_ man doch verstehen.

Du offenbar nicht.

> Im übrigen wurde der damalige Innenminister Schäuble in einem Interview auf
> genau dieses Problem angesprochen und hat zugesichert, daß es eine
> diesbzgl. Präzisierung geben werde. Man muß wohl nicht erwähnen, daß das
> bis heute nicht passiert ist. Aber auch das ist nach seiner glorreichen
> Hoheit Hochstein sicher "völlig richtig".

Im Gesetz steht halt schon "verschlossenen Behältnis" und nicht einfach
nur "Behältnis". Wer den Unterschschied zwischen einer geschlossenen und
verschlossenen Tür kennt, sollte das auch verstehen. Denn Behältnisse
sind eigentlich fast immer "geschlossen", wenn man sie mit sich führt,
außer vielleicht Einkaufstüten und nach oben offene Umhängetaschen.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Arno Welzel

unread,
Mar 10, 2023, 5:20:04 AM3/10/23
to
Frank Möller, 2023-03-09 08:42:

> Seine glorreiche Hoheit Thomas Hochstein:
>> Frank Möller schrieb:
>>> Seine glorreiche Hoheit Thomas Hochstein:
>
> Aaah, deswegen schreibt auch die Bullerei nur, daß ein mit einem
> Reißverschluß verschlossener Rucksack ein mit einem Reißverschluß
> verschlossener Rucksack ist. Von ge-schlossen wissen auch die so überhaupt
> nix. Tja, könnte da nicht vielleicht seine glorreiche Hoheit Hochstein mal
> das "Textverständnis" der werten Bullerei auf den "vorausgesetzten" Stand
> bringen?

Was die sagen, ist für die Bedeutung des Gesetzes irrelevant.

Arno Welzel

unread,
Mar 10, 2023, 5:23:38 AM3/10/23
to
Frank Möller, 2023-03-02 21:06:

> Dietz Proepper:
[...]
>> Schatzipopazzi, Auslegung von Gesetzen ist *nicht* die Aufgabe der
>> Exekutive. Lernt man iirc in der 7. oder 8. Klasse.
>
> LOL. Kannst Du das bitte auf Video aufnehmen (lassen), wenn Du, hm, sagen
> wir mal, in die nächste Verkehrskontrolle gerätst und _*genau das*_ dem
> Grünen entgegenrülpst, wenn er freundlich nach Deinen Papieren fragt?

Was hat das mit "Auslegung von Gesetzen" zu tun? Welches Gesetz wird
denn bei einer Verkehrskontrolle konkret wie ausgelegt?

Ulf Kutzner

unread,
Mar 10, 2023, 6:18:22 AM3/10/23
to
Arno Welzel schrieb am Freitag, 10. März 2023 um 11:17:31 UTC+1:

> Ja, weil es umgangssprachlich einfacher ist, immer von "verschlossen" zu
> sprechen. Dennoch gibt es z.B. einen Unterschied ob eine Tür geschlossen
> oder verschlossen ist. Bei "geschlossen" ist die Tür nur zu, kann aber
> ohne Schlüssel jederzeit geöffnet werden. Bei "verschlossen" ist der
> Zugang nur mit passenedm Schlüssel vorgesehen.

Wobei es bei nicht abgeschlossenem Schnappschloß eher darauf ankommt,
von welcher Seite her die nächste passierwillige Person erscheint.

Summende Türöffner öffnen meist nicht, wenn zusätzlich abgeschlossen wurde.
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