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Mindestgröße Wahlbezirk

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Stefan Schmitz

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Aug 22, 2021, 11:09:21 AM8/22/21
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Auf der Website meiner Heimatstadt finde ich folgende Aussage zu den
Wahlbezirken. Damit wird begründet, dass ein Dorf kein eigenes Wahllokal
mehr bekommt.

"Aufgrund einer aktuellen Änderung im Bundeswahlrecht sind Wahlbezirke,
in denen weniger als 50 Wähler im Wahlraum erwartet werden, nicht mehr
zulässig."

Kennt jemand eine Quelle für diese Änderung? In der BWO steht nichts
dergleichen. Ich habe lediglich eine Anweisung des bayrischen
Innenministeriums zur Bundestagswahl gefunden:
> Die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahl-
> bezirks darf allerdings nicht so gering sein, dass bei der Wahl erkennbar wird,
> wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Die Zahl der zu erwartenden
> Wähler je Wahlbezirk sollte unter Berücksichtigung der zu erwartenden
> Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl und des Briefwähleranteils im je-
> weiligen Wahlbezirk nicht unter 50 (vgl. auch § 7 Nr. 1 BWO) liegen. In ei-
> nem Wahlbezirk sollten mindestens 70 Urnenwähler erwartet werden.

Gibt es eine derartige Anweisung auch für NRW? Und was befugt das
Ministerium zu einer solchen Anweisung?

Detlef Meißner

unread,
Aug 22, 2021, 11:27:11 AM8/22/21
to
Am 22.08.2021 um 17:09 schrieb Stefan Schmitz:

> Gibt es eine derartige Anweisung auch für NRW? Und was befugt das
> Ministerium zu einer solchen Anweisung?
>
Wahrscheinlich haben die hier mitgelesen und sich die Kritik an zu
kleinen Wahlbezirken zu Herzen genommen.

Aber das gefällt dann auch wieder nicht allen.

Wie man's macht, ist es falsch.

Detlef

Wendelin Uez

unread,
Aug 25, 2021, 11:30:05 AM8/25/21
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Die BWO heisst BWO, weil sie für Bundeswahlen gilt. Und somit für alle
Bundesländer mit Bundeswahlen. Für Landeswahlen gilt die landesspezifischen
LWO. Wo ist das Problem?

Detlef Meißner

unread,
Aug 25, 2021, 12:08:56 PM8/25/21
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Manche Wähler müssten evtl. eine längere Wegstrecke zurücklegen,
womöglich mit dem eigenen Auto oder per Taxi.
Da kommt dann gleich die nächste FRage: Wer bezahlt die Fahrt?

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Aug 25, 2021, 2:41:03 PM8/25/21
to
Am 25.08.2021 um 16:32 schrieb Wendelin Uez:
Dass ich keine bundesweite Norm gefunden habe, die eine Mindestgröße
vorschreibt. Wohl aber eine Anweisung eines Landesministeriums
betreffend die Durchführung der Bundeswahl.
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