Am 22.08.2021 um 17:09 schrieb Stefan Schmitz:
> Gibt es eine derartige Anweisung auch für NRW? Und was befugt das
> Ministerium zu einer solchen Anweisung?
>
Wahrscheinlich haben die hier mitgelesen und sich die Kritik an zu
kleinen Wahlbezirken zu Herzen genommen.
Aber das gefällt dann auch wieder nicht allen.
Wie man's macht, ist es falsch.
Detlef