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Vereinsrecht: Familienmitgliedschaft und Stimmrecht ...

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Peter Puhl

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Jan 31, 2003, 5:29:24 AM1/31/03
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Liebe NG,

in unserem Verein gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, welches
Stimmrecht bei einer Hauptversammlung aus einer Familienmitgliedschaft
abgeleitet werden kann.

Die Satzung sagt nur etwas über die Einzelmitgliedschaft aus.

Die Mitgliederhauptversammlung hat vor einiger Zeit nur einen
Beschluss über einen Familienbeitrag gefaßt.

Eine Beitragsordnung hat der Verein nicht.

Muß der Begriff Familie, das heißt wer unter die
Familienmitgliedschaft fällt, näher definiert werden?

Hat jedes Familienmitglied dann in der Hauptversammlung ein eigenes
Stimmrecht?

Muß die Satzung einen entsprechenden Passus enthalten bzw. geändert
werden? Oder kann darüber auch allein eine Hauptversammlung
entscheiden?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Ciao...
Peter

Wolfgang Fieg

unread,
Jan 31, 2003, 12:18:37 PM1/31/03
to

"Peter Puhl" <ptr...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ovjk3vou9kh645bc7...@4ax.com...

Wenn - wie Du schreibst - die Satzung keine spezielle
Familienmitgliedschaft, sondern nur Einzelmitgliedschaft kennt, ist der
Beschluß über den Familienbeitrag eben rein beitragsrechtlicher Natur. Er
enthält dann nur eine Beitragsermäßigung für Mitglieder aus der gleichen
Familie.

Die Rechte und Pflichten des Mitglieds - insbesondere auch das Stimmrecht in
der Mitgliederversammlung - werden dadurch nicht berührt.

Wolfgang

Peter Puhl

unread,
Jan 31, 2003, 1:55:25 PM1/31/03
to
On Fri, 31 Jan 2003 18:18:37 +0100, "Wolfgang Fieg"
<wolfga...@t-online.de> wrote:

>Die Rechte und Pflichten des Mitglieds - insbesondere auch das Stimmrecht in
>der Mitgliederversammlung - werden dadurch nicht berührt.
>
>Wolfgang

Hallo Wolfgang,

heißt das nun, eine Familie hat nur eine Stimme oder hat jedes
Mitglied aus der Familie eine eigene Stimme?

Ciao...
Peter

Henning Schlottmann

unread,
Jan 31, 2003, 2:06:05 PM1/31/03
to
Peter Puhl wrote:
>
> in unserem Verein gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, welches
> Stimmrecht bei einer Hauptversammlung aus einer Familienmitgliedschaft
> abgeleitet werden kann.
>
> Die Satzung sagt nur etwas über die Einzelmitgliedschaft aus.

Dann sind alle auf der Beitrittserklärung angegebenen Personen
Einzelmitglieder des Vereins geworden. Sie haben damit die Rechte aus
der Mitgliedschaft, insbesondere Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung.

Ciao Henning

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 31, 2003, 12:00:37 PM1/31/03
to

Peter Puhl schrieb:

> Die Mitgliederhauptversammlung hat vor einiger Zeit nur einen
> Beschluss über einen Familienbeitrag gefaßt.
>
> Eine Beitragsordnung hat der Verein nicht.

Nun, offenbar zumindest _jetzt_ doch, wenigstens
rudimentär. Was soll denn der Beschluss sonst
sein, wenn nicht (Teil einer) "Beitragsordnung"?

> Hat jedes Familienmitglied dann in der Hauptversammlung ein eigenes
> Stimmrecht?

Wieso "dann"? Hatte es doch wahrscheinlich auch schon vorher.
Und daran ändert sich durch die Beitragsgestaltung m. u. M. n.
gar nichts.

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)


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