"meine" Band würde gerne eine Party veranstalten, um unsere neue CD zu
promoten.
Um nicht in die roten Zahlen zu kommen, wollten wir einen
Unkostenbeitrag von einem Euro verlangen und Getränke verkaufen.
Läuft so was noch als private Veranstaltung oder ist das schon eine
öffentliche Veranstaltung?
Wo sind die Grenzen?
Ich wäre für ein paar Links sehr dankbar,
Philipp Dürr.
> Läuft so was noch als private Veranstaltung oder ist das schon eine
> öffentliche Veranstaltung?
> Wo sind die Grenzen?
Wer kommt, wen ladet ihr ein? Macht ihr Werbung?
Mit diesen Gedankenanstößen kannst du dir die Frage eigentlich
schon fast selbst beantworten. Nicht vergessen: Wenn ihr
gecoverte Stücke spielt, GEMA nicht vergessen.
Christian, grüßend
> Läuft so was noch als private Veranstaltung oder ist das schon eine
> öffentliche Veranstaltung?
Bezogen auf welchen Rechtsbereich?
--
Youth would be an ideal state if it came a little later in life.
[Herbert Asquith]
> Um nicht in die roten Zahlen zu kommen, wollten wir einen
> Unkostenbeitrag von einem Euro verlangen und Getränke verkaufen.
Das ist irrelevant - wenn die Veranstaltung öffentlich ist, oder
eventuell sogar wenn ihr nachhaltig Umsätze und Gewinne mit privaten
Veranstaltungen erwirtschaftet, werdet ihr jedoch steuerpflichtig.
> Läuft so was noch als private Veranstaltung oder ist das schon eine
> öffentliche Veranstaltung?
Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat.
Gibt es eine offene Tür, für jedermann zugängliche Karten oder eine
Abendkasse, ist Öffentlichkeit auf alle Fälle gegeben. Auch wenn
geladene Gäste über die Grenzen von Familie und Freunden oder festen
Geschäftspartnern hinausgehen, kann die Veranstaltung öffentlich sein -
für die GEMA ist sie es dann auf alle Fälle.
Sevo
hm, die GEMA fällt immer an.
Den einen oder zwei Eur würde ich nicht als Eintrittsgeld verlangen,
sondern als Spende erbitten.
Zum Getränkeausschank brauchst Du eine Gestattung Deiner
Stadt-/Gemeindeverwaltung. Gebührenpflichtig.
Auch da kann es besser sein, die Getränke gegen Spende hinzustellen,
dann ist es kein Verkauf und braucht m.W. keine Gestattung.
Wir machen das jedenfalls so.
Heinz
> Auch da kann es besser sein, die Getränke gegen Spende hinzustellen,
> dann ist es kein Verkauf und braucht m.W. keine Gestattung.
Das ist ein recht durchsichtiger Versuch, durch Sprachgestaltung was an
der Natur des Vertrages zu drehen. Beide Seiten wollen aber
offensichtlich einen Kaufvertrag, dann ist es auch ein Kaufvertrag.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
> Den einen oder zwei Eur würde ich nicht als Eintrittsgeld verlangen,
> sondern als Spende erbitten.
>
> Auch da kann es besser sein, die Getränke gegen Spende hinzustellen,
> dann ist es kein Verkauf und braucht m.W. keine Gestattung.
> Wir machen das jedenfalls so.
Es kommt nicht auf die Bezahlung an, sondern
auf den Grad der Öffentlichkeit. Sobald nicht nur
privater Freundeskreis (ganz schädlich: Geschäfts-
partner), dann Gema.
UH
> Sobald nicht nur
> privater Freundeskreis (ganz schädlich: Geschäfts-
> partner), dann Gema.
Für eine Band im speziellen sind Geschäftspartner mitunter keine
Öffentlichkeit - ob man eine Präsentation für Clubbetreiber, denen man
sich für eine Tour verkaufen möchte, in einer angemieteten Halle oder im
eigenen Studio macht, ist irrelevant, so oder so ist das intern und
nichtöffentlich. Gilt natürlich nur, wenn die ganze gespielte Musik das
vorgestellte Produkt ist...
Sevo
>Für eine Band im speziellen sind Geschäftspartner mitunter keine
>Öffentlichkeit - ob man eine Präsentation für Clubbetreiber, denen man
>sich für eine Tour verkaufen möchte, in einer angemieteten Halle oder im
>eigenen Studio macht, ist irrelevant, so oder so ist das intern und
>nichtöffentlich. Gilt natürlich nur, wenn die ganze gespielte Musik das
>vorgestellte Produkt ist...
>
>Sevo
Um die GEMA geht es mir eigentlich nicht (unbedingt), da wir nur
eigene Stücke spielen.
Im Endeffekt geht es um Alkoholausschank u.s.w.
Rein kommt nur, wer auch eingeladen ist, wobei jeder Eingeladene (der
persönlich von den Bandmitgliedern, also den Veranstaltern) auch noch
ein bis zwei Personen mitbringen darf.
Der Zweck der Veranstaltung ist übrigens die Vorstellung unserer neuen
CD.
Ich hoffe, dass das genug Informationen sind.
Schon mal danke für die Antworten,
Philipp Dürr.
> Ich hoffe, dass das genug Informationen sind.
Einfach die lokal zuständige Ordnungsbehörde fragen. Die Auslegung des
Begriffs Öffentlichkeit variiert lokal.
Sevo