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Kommissionsware und Insolvenz

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Ben Gurion

unread,
Oct 14, 2005, 7:15:49 AM10/14/05
to
Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit einer insolventen Firma die Ware von
mir in Kommission hatte. Laut Auskunft des ehem. Geschäftsführers ist
die Ware kurz vor Eintreten der Insolvenz verkauft worden, das Geld laut
seinen Worten in der "Insolvenzmasse aufgeangen" und somit für mich
verloren, da das Bargeld "schutzlos" sei.

Abgesehn davon das ich mich nicht auf die Angabe das die Ware vorher
verkauft worden sei verlassen kann oder will, frage ich mich doch ob
sich die rechtliche Lage tatsächlich so darstellt wie vom dem
Geschäftsführer angegeben.

Ich bin der Meinung das ich meine Eigentumsrechte nicht dadurch
verliere, daß die Ware "zu Geld" gemacht wurde. Die Ware, in welcher
Form auch immer, ist und war mein Eigentum, kann nach meinem Verständnis
also niemals Teil der Konkursmasse sein. Sie wurde ja nicht vom Laden
"angekauft" und noch nicht bezahlt, sondern stand dort eben nur zum
Verkauf als mein Eigentum..

Zweitens frage ich mich inwiefern privatrechtliche Schritte meinerseits
möglich sind.

Da ja Verkauf der Ware und Insolvenz zeitlich so nah zusammenfallen, daß
z.b. zum Zeitpunkt des (angeblichen) Verkaufs die nahende Insolvenz
absehbar gewesen sein müßte, ich also vom Verkauf der Ware umgehend in
Kenntnis gesetzt werden müßen, was nicht geschah, obwohl Adresse und
Handynummer auf dem Lieferschien/Kommissionsauftrag vermerkt waren.

vielen Dank für jeden Tip,
--
ben

Holger Pollmann

unread,
Oct 14, 2005, 9:35:11 AM10/14/05
to
invalides...@gmx.net (Ben Gurion) schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* als
unhöflich.

> Ich bin der Meinung das ich meine Eigentumsrechte nicht dadurch
> verliere, daß die Ware "zu Geld" gemacht wurde.

Du verlierst das Eigentum an der Ware in dem Moment, in dem es an einen
Käufer übereignet wird. Mit dem Kommissionsauftrag hast du dem
Kommissionär die Befugnis im Sinne von § 185 I BGB gegeben, über dein
Eigentum zu verfügen; übereignet er die Sache an einen Käufer, ist dein
Eigentum futsch.

Alles, was du dann noch hast, ist einen Anspruch gegen den Kommissionär
auf Herausgabe des Kaufpreises nach den Bedingungen des
Kommissionsvertrags, und dieser Anspruch ist m.E. bei einer Insolvenz ein
ganz normaler Anspruch, der zur Tabelle angemeldet wird und dann
eventuell nach Quote beglichen wird.

> Zweitens frage ich mich inwiefern privatrechtliche Schritte
> meinerseits möglich sind.

Du kannst deinen Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden und hoffen,
hinterher noch etwas rauszubekommen, würde ich sagen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Ben Gurion

unread,
Oct 14, 2005, 10:57:36 AM10/14/05
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> wrote:

> Du verlierst das Eigentum an der Ware in dem Moment, in dem es an einen
> Käufer übereignet wird. Mit dem Kommissionsauftrag hast du dem
> Kommissionär die Befugnis im Sinne von § 185 I BGB gegeben, über dein
> Eigentum zu verfügen; übereignet er die Sache an einen Käufer, ist dein
> Eigentum futsch.

Hm, ok. Das/ob die Ware tatsächlich verkauft worden ist is bislang vom
Gegner behauptet worden aber noch nicht belegt.. dazu werde ich ihn
nunmehr auffordern.

Davon ausgehend das der Verkauf erfolgt ist, wie steht es um folgendes
Szenario:

Der Verkauf fand kurz vor der Insolvenz statt (Das ist fakt. Den genauen
zeitl. Rahmen werde ich noch recherchieren, es dürfte sich um 1 bis max.
2 Monate handeln). Es ist davon auszugehen das der Geschäftsführer zu
dem Zeitpunkt wissen mußte das Insolvenz droht oder unvermeidlich ist.
Er verkauft die Kommissionsware mit diesem Wissen, benachrichtigt mich
nicht über den Verkauf obwohl Adresse und Tel. bekannt. D.h. er füllt
seine Kasse auf mit dem Wissen das das Geld für mich in Kürze verloren
ist.. hat wohl nix mehr mit gutem GLauben zu tun, Sorgfaltspflicht,
wahtever hier greift.. Zivilrecht, Strafrecht?

> bei einer Insolvenz ein ganz normaler Anspruch, der zur Tabelle angemeldet
> wird und dann eventuell nach Quote beglichen wird.

Das ist schon abgewickelt, es war wohl nix zu holen.

Danke..
--
ben

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