Rüdiger Haulle <
mail...@web.de> meinte am 11.2.2024, 12:35:40 zum Thema
"Re: Grundsicherungskürzung bei Vermögensverschwendung":
> Ganz sicher bin ich mir da jetzt nicht... aber ich glaube pro
> Lebensjahr darf man so um die 1000 Euro behalten.
Das wäre das Schonvermögen.
Er fragte nach Verschwendung des Vermögens. Da könnte
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 14.1.2019 - L 13 AS 111/17
weiterhelfen.