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Grundsicherungskürzung bei Vermögensverschwendung

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Gehtniemand Wasan

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Feb 8, 2024, 4:37:04 PMFeb 8
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Hi,

Wird die Zahlung von Grundsicherungs- bzw. Alg2leistungen bei Verschwendung von Vermögen gekürzt?
Wenn ja, darf dies ersatzlos erfolgen, wenn ja, in welcher Höhe in Prozent und werden die Krankenkassenbeiträge ebenfalls vom regelbedarf einbehalten, wenn ja, wie hoch sind diese?
Btw: welcher betrag in welchem zeitraum gilt als Verschwendung?
Gruß

Rüdiger Haulle

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Feb 11, 2024, 6:35:47 AMFeb 11
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Ganz sicher bin ich mir da jetzt nicht... aber ich glaube pro
Lebensjahr darf man so um die 1000 Euro behalten.

ottitale

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Feb 11, 2024, 8:07:27 AMFeb 11
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Rüdiger Haulle <mail...@web.de> meinte am 11.2.2024, 12:35:40 zum Thema
"Re: Grundsicherungskürzung bei Vermögensverschwendung":

> Ganz sicher bin ich mir da jetzt nicht... aber ich glaube pro
> Lebensjahr darf man so um die 1000 Euro behalten.

Das wäre das Schonvermögen.

Er fragte nach Verschwendung des Vermögens. Da könnte

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 14.1.2019 - L 13 AS 111/17

weiterhelfen.

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