Ich will jetzt mein Auto nicht mehr bei der Werkstatt X reparieren
lassen, da mir dafür das von der Versicherung überwiesene Geld nicht
ausreichen würde.
Ist der Auftrag bindend? Habe ich Kündigungs- oder Widerrufsrecht?
Hat die Werkstatt einen Schdenersatzanspruch wegen des entstandenen
Aufwandes (Telefonate mit der Versicherung, Beauftragung des
Sachverständigen)?
Der Kostenvoranschlag wurde von der Werkstatt X für mich kostenlos
erstellt. Die Rechnung des Sachverständigen bezahlt die Versicherung.
> Zwei Tage spaeter, habe ich demselben Werkstatt X einen Auftrag gegeben
> mein Auto laut Kostenvoranschlag zu reparieren.
> Der Auftrag wurde unter Anerkennung der Bedingungen fuer die Ausfuehrung
> von Arbeiten an Kraftfahrzeugen erteilt und von beiden Seiten
> unterschrieben.
> Einfach gesprochen habe ich eine Abtretung durch Werkstatt X
> unterschrieben.
> Da es zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz klar war ...
So oder ähnlich passiert es täglich hundertfach. Die Autowerkstätten haben
überhaupt kein Problem damit, es bei der Versicherungsleistung lt. Gutachten
zu belassen, das Gutachten ersetzt faktisch den Kostenvoranschlag - erst
recht, wenn es von der Werkstatt selbst veranlaßt wurde. Stell das kurz klar
und laß das Auto dann vereinbarungsgemäß reparieren.
Heinrich
"Heinrich Berger" <hein...@berger.st> schrieb:
>So oder ähnlich passiert es täglich hundertfach. Die Autowerkstätten
>haben überhaupt kein Problem damit, es bei der Versicherungsleistung
>lt. Gutachten zu belassen, das Gutachten ersetzt faktisch den
>Kostenvoranschlag - erst recht, wenn es von der Werkstatt selbst
>veranlaßt wurde. Stell das kurz klar und laß das Auto dann
>vereinbarungsgemäß reparieren.
>
>Heinrich
ich kenne da noch einen Zusatz auf den meisten Entschädigungsschreiben,
der da aussagt, dass die durch notwendige Mehrarbeit durch vorher nicht
feststellbare Erschwernis, bei Vorliegen erstattet wird.
Mein Bekannter bekommt so eigentlich zu 99% immer die Beträge, die er
vorher veranschlagt hat. Die Versicherung möchte auf diesem Grund wohl
erreichen, daß das Fahrzeug auch repariert und nicht nur der Schaden
kassiert wird.
Gruß Uwe
Heinrich Berger schrieb:
Dass die Autowerkstatt mein Auto vereinbarungsgemäß repariert, ohne dass ich
mehr zahlen muss als die Versicherungsleistung ist mir jetzt klar.
Was passiert aber, wenn ich auf die Reparatur ganz verzichte?
Daraus ergeben sich meine Fragen:
> Was passiert aber, wenn ich auf die Reparatur ganz verzichte?
Auch das passiert täglich hundertfach.
> Daraus ergeben sich meine Fragen:
>
> Ist der Auftrag bindend?
Ja.
> Habe ich Kündigungs- oder Widerrufsrecht?
Nein.
> Hat die Werkstatt einen Schdenersatzanspruch ... ?
Ja.
Heinrich
PS: Ändern Sie bitte Ihre Namensangabe von "Alle" in "Max Frolov" ab.
> Dass die Autowerkstatt mein Auto vereinbarungsgemäß repariert, ohne dass
ich
> mehr zahlen muss als die Versicherungsleistung ist mir jetzt klar.
> Was passiert aber, wenn ich auf die Reparatur ganz verzichte?
> Daraus ergeben sich meine Fragen:
>
> Ist der Auftrag bindend? Habe ich Kündigungs- oder Widerrufsrecht?
> Hat die Werkstatt einen Schdenersatzanspruch wegen des entstandenen
> Aufwandes (Telefonate mit der Versicherung, Beauftragung des
> Sachverständigen)?
Der Auftraggeber eines Werkvertrages hat durchaus ein Kündigungsrecht.
Er muß den Auftragnehmer nach § 649 BGB allerdings so stellen, wie der
ohne Kündigung gestanden hätte, d.h. den entgangenen Gewinn ersetzen.
--
MfG
Ulrich Scheidtmann
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