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Wann ist "sofort rein netto" ?

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Stephan Daub

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Dec 11, 2001, 10:01:09 AM12/11/01
to
Hallo NG,

wenn auf einer Rechnung "zahlbar sofort rein netto" steht (evtl noch "ohne
Abzüge")
wann ist dann "sofort" und wielange der Zeitraum bis zur ersten
gerechtfertigten Mahnung.

Es geht um eine Rechnung in der Baubranche, wo ich nach 2 Wochen bereits
eine
Mahnung hatte.

Viele Grüße, Stephan


Markus Sips

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Dec 11, 2001, 10:33:41 AM12/11/01
to
Hallo,

Du sagst es doch: sofort.
Heisst m.E.: Rechnung im Kasten, Überweisung zur Bank.
Und zwei Wochen sind sicher _nicht_ sofort.

Gruss Markus


Tom Berger

unread,
Dec 11, 2001, 11:09:26 AM12/11/01
to
Stephan Daub schrieb:

> wenn auf einer Rechnung "zahlbar sofort rein netto" steht (evtl noch "ohne
> Abzüge")

> [...]


> Es geht um eine Rechnung in der Baubranche, wo ich nach 2 Wochen bereits
> eine
> Mahnung hatte.

Sofort heißt sofort, und nicht erst in 2 Wochen.

Ich verkaufe mein Programm auch per Rechnung mit dem Zusatz "fällig
sofort und ohne Abzug" - schließlich kann der Anwender ja vor der
Bestellung mein Programm kostenlos bis zu 2 Monate lang testen. Je
nachdem, wie ich dazu komme, versende ich die Mahnungen auch schon nach
2 Wochen, es können sogar je nach Lage auch mal nur 12 Tage sein.

Tom Berger

--
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Holger Pollmann

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Dec 11, 2001, 1:56:12 PM12/11/01
to
Peter Voigt <upper...@monkeysite.de> schrieb:

> Hast du keine Fälligkeit explizit angegeben (Fällig am:
> xx.xx.xxXx), dann ist die Rechnung fällig 4 Wochen nach Erhalt.
> Du kannst davon ausgehen: Aufgabe zur Post (<> Rechnungsdatum;
> daher gut die Umschläge [Datum Poststempel] aufheben) plus 3 Tage
> plus 30 Tage = Fälligkeitstermin.
> _Danach_ beginnt erst die Frist (wg. Mahnung) zu laufen.

Woraus ziehst du das?

Die gesetzliche Anordnung zur Fälligkeit steht in § 271 I BGB, und zwar
sofort. Fälligkeit heißt: der Gläubiger kann die Leistung verlangen.

Wovon du redest, klingt mehr nach Verzug. Die Regeln dafür stehen in § 284,
speziell für Geldforderungen (das, was du wohl meinst) in § 284 III BGB.

Wenn § 284 III abbedungen ist, kann man theoretisch schon mit der Rechnung
die Mahnung aussprechen. Man muß dann natürlich noch einen angmessenen
zeitraum für die Bezahlung einräumen - auch so eine Überweisung braucht ja
u.U. mal 4 Tage oder so. Aber davon abgesehen, kann prinzipiell die 1.
Mahnung ziemlich schnell erfolgen.

>>Es geht um eine Rechnung in der Baubranche, wo ich nach 2 Wochen
>>bereits eine Mahnung hatte.
>

> "Sofort" ist
> ... sofort dann, wenn Du mal wieder auf der Bank vorbeikommst.
> ... sofort dann, wenn Du mal wieder auf der Bank bist und an die
> Rechnung denkst
> ... sofort dann, wenn Du mal wieder auf der Bank bist und an die
> Rechnung denkst und und auch noch die Bankverbindung usw.
> einstecken hast.
> "Sofort" kann also, wie Du siehst, auch am 13.08.2002 sein.

Falsch. Sofort heißt: ab Vertragsschluß, bzw. ab Rechnugsstellung (vorher
kann man ja gar nicht wissen, wieviel zu zahlen ist).

--
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Jens Müller

unread,
Dec 12, 2001, 8:41:12 AM12/12/01
to
Holger Pollmann <hi...@uboot.com> writes:

> Man muß dann natürlich noch einen angmessenen
> zeitraum für die Bezahlung einräumen - auch so eine Überweisung braucht ja
> u.U. mal 4 Tage oder so.

Maximal 3 Tage - steht im BGB.

Holger Pollmann

unread,
Dec 12, 2001, 2:44:39 PM12/12/01
to
"Jens Müller" <je...@unfaehig.de> schrieb:

Oh, gut, da muß ich doch mal meiner Bank auf die Finger klopfen :-)

Allerdings steht im BGB nicht drin, wie lang eine Überweisung dauert,
sondern innerhalb welcher Zeit sie abgeschlossen sein soll :-)

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