Im Laufe einer Diskussion kam heute die Frage auf, bis zu welcher Tiefe
dem Eigentümer eines Grundstückes dieses gehört. Also kann zum Beispiel
jemand die Schürfrechte in einem Gebiet haben auch wenn die Grundstücke
jemand anderem gehören?
Wenn unter meinem Grundstück meinetwegen in 50 m Tiefe eine Goldader
verläuft, gehört sie dann mir?
Bin gespannt auf die Antworten.
Marianne
>Im Laufe einer Diskussion kam heute die Frage auf, bis zu welcher Tiefe
>dem Eigentümer eines Grundstückes dieses gehört. Also kann zum Beispiel
>jemand die Schürfrechte in einem Gebiet haben auch wenn die Grundstücke
>jemand anderem gehören?
>Wenn unter meinem Grundstück meinetwegen in 50 m Tiefe eine Goldader
>verläuft, gehört sie dann mir?
Die Bergbaurechte sind vom Grundstückseigentum unabhängig.
Elmar
>Hallo allerseits!
>
>Im Laufe einer Diskussion kam heute die Frage auf, bis zu welcher Tiefe
>dem Eigentümer eines Grundstückes dieses gehört. Also kann zum Beispiel
>jemand die Schürfrechte in einem Gebiet haben auch wenn die Grundstücke
>jemand anderem gehören?
>Wenn unter meinem Grundstück meinetwegen in 50 m Tiefe eine Goldader
>verläuft, gehört sie dann mir?
>
>Bin gespannt auf die Antworten.
>
>Marianne
>
nach Bergrecht fällt das Eigentum am Grundstück mit dem am Rohstoff
auseinander. Das bedeutet, daß jemand, der den Bodenschatz unter
Deinem Grundstück abbauen will, beim Bergamt de fact Deine Enteignung
betreiben kann. Ohne diese Regelung wäre das deutsche
Wirtschaftswunder wohl nicht passiert.
Jens
Ohne diese Trennung wuerde wohl keinerlei Wirtschaft stattfinden.
Nicht auszudenken, wenn Nachbarn sich auch noch ueber
eventuelle Bodenschaetze streiten muessten ;-)
Uebrigens endet das Grundstueckseigentum auch in einer gewissen
Hoehe ueber dem Grundstueck. Frag mich jetzt bitte keiner nach der
genauen Meterzahl. Denn sonst koennte ja jeder "seinen" Luftraum
fuer Duesenflieger dichtmachen :-)
Gruss, Werner
--
Es hört doch jeder nur, was er versteht.
Johann Wolfgang von Goethe
[...snip...]
> Wenn unter meinem Grundstück meinetwegen in 50 m Tiefe eine Goldader
> verläuft, gehört sie dann mir?
[...snap...]
Andere Frage, die IMHO mit der selben Antwort erledigt ist :
Auf Deinem Grundstueck steht ein Berg. Die Flaeche auf dem
Gipfel gehoert selbstverstaendlich auch dazu mit allen
verbundenen Nutzungsrechten. Ich denke doch, dasz Schuerfrechte
nicht anders behandelt werden.
Tom
>Andere Frage, die IMHO mit der selben Antwort erledigt ist :
>Auf Deinem Grundstueck steht ein Berg. Die Flaeche auf dem
>Gipfel gehoert selbstverstaendlich auch dazu mit allen
>verbundenen Nutzungsrechten. Ich denke doch, dasz Schuerfrechte
>nicht anders behandelt werden.
Ich hoffe, dass auf Deinem Grundstueck dann kein Haus steht, denn ob
das dann die Belastung aushalten wuerde ...
Allerdings stellt sich mir eine andere Frage, wie komme ich zu den
Schuerfrechten um die Goldader unter meinem Haus abbauen zu duerfen
(dem Vernehmen nach soll sie bis unter das Nachbargrundstueck reichen
:-) )?
Gruesse, Egon
--
Egon Vellusig, Donaustr. 11, D-93309 Kelheim
Tel: +43 171 2081535
Email: vell...@inet-nb.de
[schnipp]
>Uebrigens endet das Grundstueckseigentum auch in einer gewissen
>Hoehe ueber dem Grundstueck. Frag mich jetzt bitte keiner nach der
>genauen Meterzahl. Denn sonst koennte ja jeder "seinen" Luftraum
>fuer Duesenflieger dichtmachen :-)
Ich weiss was !
Drachen duerfen hoechsten 100m Leine haben ;-)
Einen Brunnen darf ich auch schlagen, bis Wasser kommt.
Oben, an der Kolchose ist der 75m tief.
Was sagt das Bergrecht denn nun?
Gruss
Edg@r vorm Huy
--
debs-meeting am 14.8.1999 in Beckum auf dem Phoenix-Gelaende
Du kommst doch wohl auch !
http://edgarvormhuy.de
>Jens Meixner schrieb in Nachricht <376e3db7...@news.uni-leipzig.de>...
>>On Sat, 19 Jun 1999 20:52:39 +0200, Marianne Fuhrmann
>><rp1...@online-club.de> wrote:
>>>
>>>Im Laufe einer Diskussion kam heute die Frage auf, bis zu welcher Tiefe
>>>dem Eigentümer eines Grundstückes dieses gehört. Also kann zum Beispiel
>>>jemand die Schürfrechte in einem Gebiet haben auch wenn die Grundstücke
>>>jemand anderem gehören?
>>>Wenn unter meinem Grundstück meinetwegen in 50 m Tiefe eine Goldader
>>>verläuft, gehört sie dann mir?
>>>
>>>Bin gespannt auf die Antworten.
>>>
>>>Marianne
>>
>>nach Bergrecht fällt das Eigentum am Grundstück mit dem am Rohstoff
>>auseinander. Das bedeutet, daß jemand, der den Bodenschatz unter
>>Deinem Grundstück abbauen will, beim Bergamt de fact Deine Enteignung
>>betreiben kann. Ohne diese Regelung wäre das deutsche
>>Wirtschaftswunder wohl nicht passiert.
>
>
>Ohne diese Trennung wuerde wohl keinerlei Wirtschaft stattfinden.
>Nicht auszudenken, wenn Nachbarn sich auch noch ueber
>eventuelle Bodenschaetze streiten muessten ;-)
Die Leidtragenden sind die BEwohner der GEmeinden, die sinnlos
abgebaggert werden, um z. B. in Sachsen an Braunkohle zu kommen. Die
bekommen eine Entschädigung zum Zeitwert, was jedoch nciht heißt, daß
sie woanders etwas gleichwertiges bekommen können..
Jens
> Allerdings stellt sich mir eine andere Frage, wie komme ich zu den
> Schuerfrechten um die Goldader unter meinem Haus abbauen zu duerfen
> (dem Vernehmen nach soll sie bis unter das Nachbargrundstueck reichen
> :-) )?
ist doch eh nur Biotit, also was soll's.
;-))
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter
>Allerdings stellt sich mir eine andere Frage, wie komme ich zu den
>Schuerfrechten um die Goldader unter meinem Haus abbauen zu duerfen
>(dem Vernehmen nach soll sie bis unter das Nachbargrundstueck reichen
>:-) )?
Ein schönes Bild - leider daneben.
Golderz ist eine ziemlich wenig goldhaltige Sache, in der
Regel siehst Du das Gold mit bloßem Auge nicht.
Nuggets sind seit Winnetou so gut wie ausgestorben.
Bevor Du Dich um Schürfrechte sorgst, solltest Du Dich
erstmal um Deine Muckis sorgen, damit Du hinterher auch gut
schippen kannst.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gerdes
>Ein schönes Bild - leider daneben.
>
>Golderz ist eine ziemlich wenig goldhaltige Sache, in der
>Regel siehst Du das Gold mit bloßem Auge nicht.
>Nuggets sind seit Winnetou so gut wie ausgestorben.
Allerdings habe ich in den Tauern einmal so ein Stueck,
zugegebenermassen ein recht kleines Stueck gefunden. Errechneter
Stundenlohn ca 0,02 DM. Und als Draufgabe gabs einen Schnupfen. :-)
>Bevor Du Dich um Schürfrechte sorgst, solltest Du Dich
>erstmal um Deine Muckis sorgen, damit Du hinterher auch gut
>schippen kannst.
Trotzdem wuerde mich der Weg wie man zu Schuerfrechten gelangt und was
das so in etwa kostet interessieren. Reine Neugier!
Schoene Gruesse, Egon